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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Wenn Pflegekräfte töten (3) - Mordversuch an Bremer Heimbewohnerin  (Gelesen 12003 mal)
admin
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« Antworten #10 am: 24. Februar 2020, 18:54 »

Zitat
Landgericht Bremen fällt Urteil
Pflegehelfer zu fünf Jahren Haft verurteilt


von Carolin Henkenberens 20.02.2020

Der Prozess gegen einen Bremer Pflegehelfer ist beendet. Das Landgericht verurteilte den Mann zu fünf Jahren Haft. Er hatte älteren Frauen Insulin gespritzt, obwohl sie dies nicht benötigten. ...

... Für diese und eine weitere, ähnliche Tat ist ein 40 Jahre alter Pflegehelfer aus Bremen nun vom Landgericht zu fünf Jahren Haft, fünf Jahren Berufsverbot und 4000 Euro Schmerzensgeld für die 75-Jährige verurteilt worden. Das Urteil lautet: Gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen und schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen in einem Fall. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. ...

[Artikel lesen >>]

Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-pflegehelfer-zu-fuenf-jahren-haft-verurteilt-_arid,1898733.html
« Letzte Änderung: 24. Februar 2020, 18:55 von admin » Gespeichert

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« Antworten #9 am: 23. Januar 2020, 10:14 »

Zitat
Pflegehelfer vor Gericht
Lebensgefährtin verweigert Aussage

von Carolin Henkenberens 22.01.2020

Im Verfahren gegen einen Bremer Pflegehelfer sollte am Mittwoch dessen Freundin aussagen. Doch diese berief sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht.

Im Prozess gegen den Bremer Pflegehelfer, der zwei Seniorinnen in einem Altenheim mit Insulin vergiftet haben soll, sollte am Mittwoch dessen Lebensgefährtin als Zeugin aussagen. Die 38-Jährige berief sich jedoch auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Zeugen müssen vor Gericht nicht aussagen, wenn sie sich damit selbst belasten oder wenn sie mit dem Angeklagten verwandt, verlobt oder verheiratet sind.

Der Anwalt der Frau sagte, dass im Dezember eine Durchsuchung bei der Frau stattgefunden habe, die von der Polizei auch mit einem Foto begründet worden sei, das sie dem Angeklagten geschickt haben soll. Es sei fraglich, so der Anwalt, ob die Ermittler dies als Mitwisserschaft oder gar Beihilfe auslegen. In diesem Fall könnte sich die Frau über ihre Aussage selbst belasten. Die Durchsuchung stand im Zusammenhang mit Ermittlungen zu drei weiteren Fällen, die der Angeklagte begangen haben könnte. Sie sind jedoch nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens.

Ob die Lebensgefährtin wirklich nicht aussagen muss, entschied das Gericht am Mittwoch vorerst nicht. Stattdessen wurde die Verhandlung unterbrochen, ein weiterer Zeuge wurde nicht befragt. Der Grund war der Gesundheitszustand des Angeklagten. Der 39-jährige einstige Pflegehelfer, der sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten muss, berichtete der psychiatrischen Gutachterin zufolge, dass er in der Nacht auf Mittwoch kaum geschlafen habe. Angst und Panik hätten ihn geplagt. Er sei nur bedingt verhandlungsfähig, habe eine geringe Konzentrationsfähigkeit. Als Behandlung könnten Medikamente, aber auch eine Gesprächstherapie helfen. Auch eine Unterbringung in einer Klinik könne in Betracht gezogen werden, sagte die Gutachterin.

Der Prozess gegen den Bremer, der seit Ende Oktober läuft, könnte sich noch bis in den März ziehen. Bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-lebensgefaehrtin-verweigert-aussage-_arid,1891666.html
« Letzte Änderung: 24. Februar 2020, 18:48 von admin » Gespeichert

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« Antworten #8 am: 11. Dezember 2019, 11:32 »

Zitat
39-Jähriger soll Frauen vergiftet haben
Pflegehelferprozess: Ex-Mitarbeiter kritisiert Vorgesetzte

von Carolin Henkenberens 09.12.2019

Im Prozess gegen den Bremer, der ältere Frauen mit Insulin vergiftet haben soll, haben jetzt der Pflegeheim-Leiter und eine Führungskraft ausgesagt. Ein Ex-Mitarbeiter kritisiert das Verhalten der Vorgesetzten.

Zwei Führungskräfte des Pflegeheims in Bremen-Mitte, in dem Ende März ein Pflegehelfer zwei Frauen mit Insulin vergiftet haben soll, haben am Montag vor dem Landgericht Bremen ausgesagt. Sie schilderten, wie sie auf die Taten reagiert haben und was sich seit den Ermittlungen in der Einrichtung geändert hat. Ein früherer Mitarbeiter äußerte Unmut über das Verhalten seiner Vorgesetzten.

„Mein erster Gedanke war, dass die Bewohner verwechselt wurden. Wir sind ja nur Menschen“, sagte die Pflegedienstleiterin des Seniorenheims am Montag im Landgericht Bremen. Ein Pfleger könnte Frau K. Insulin gespritzt haben, obwohl Frau W. es erhalten sollte, so ihre erste Theorie. Beide Damen lagen im Erdgeschoss, an dem Wochenende war ein Pfleger einer Zeitarbeitsfirma im Einsatz, der die Patientinnen nicht kannte.

Es ist der dritte Verhandlungstag im Prozess gegen den 39-jährigen Pflegehelfer aus Bremen. Der Angeklagte soll am Morgen des 30. März, einem Sonnabend, einer 75 Jahre alten Dame Insulin gespritzt haben – ohne medizinische Notwendigkeit und obwohl er dazu nicht befugt war. Die Frau schwebte zwei Tage in Lebensgefahr. Die Ermittler stießen auch auf einen zweiten Fall. Bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Es wird zudem weiter gegen ihn ermittelt in drei Fällen.

Die Pflegedienstleiterin sagte, sie habe am Montag danach von dem Vorfall erfahren, den Einrichtungsleiter informiert und von allen Beteiligten eine schriftliche Stellungnahme verlangt. Ebenfalls habe man ihr berichtet, dass in den vorherigen Tagen wiederholt Insulin verschwunden sei. „Haben Sie was unternommen wegen des fehlenden Insulins?“, fragte der vorsitzende Richter. „Erstmal nicht“, sagte sie.

Sie habe auf den Rückruf des Pflegers gewartet, der dies gemeldet hatte. An dem Montag sei viel los gewesen wegen einiger Krankmeldungen. Einen Tag darauf räumt sie mit dem Angeklagten das Zimmer von Frau K. auf und findet auf dem Nachtschrank einen benutzten Insulin-Stift. Sie wirft ihn in den Müll. Dass sie dies nicht hätte tun sollen, schien die Zeugin nun zu bedrücken. Sie habe viel darüber nachgedacht, sagte sie. Sie habe die spitze Nadel als mögliche Gefahrenquelle beseitigen wollen.

Bald habe sich bei ihr so ein Bauchgefühl eingestellt, sagte die Pflegedienstleiterin. Dass das alles „komisch“ sei. Der Angeklagte habe abfällig über den Pfleger der Zeitarbeitsfirma gesprochen, der mit ihm im Dienst gewesen ist. Er habe ihn als inkompetent dargestellt, sein eigenes Handeln hervorgehoben. „Das kam mir vor wie in so einer Wiederholungsschleife“, sagte die Frau. Schon im Februar sei der Pflegehelfer an der Wiederbelebung eines Mannes beteiligt gewesen und habe danach schlecht über eine Kollegin geredet. Zwei Fälle in kurzer Zeit. Erst seit Ende Januar war der Mann in dem Haus angestellt.

„Wir haben ein Bauchgefühl entwickelt“, beschrieb es der Einrichtungsleiter. „Nur Zufall kann es nicht sein, dass er zwei Mal einen Vorfall so schildert.“ Er und die Pflegedienstleiterin hätten vereinbart, bis Freitag abzuwarten. Wenn dann keine schriftlichen Stellungnahmen vorlägen, wolle man zur Polizei gehen. Dazu kam es nicht mehr. Am Freitag kam die Kriminalpolizei in das Haus. Das Krankenhaus hatte den Verdacht gemeldet, dass jemand der 75-Jährigen Insulin gespritzt hat.

Früh Verdacht geschöpft hatte ein früherer Kollege des Angeklagten. Der examinierte Krankenpfleger, der in besagtem Bremer Pflegeheim im Nachtdienst arbeitete, bemerkte, dass wiederholt Insulin fehlte. Insulin-Stifte seien plötzlich leer gewesen und hätten an anderen Orten gelegen. An dem Wochenende Ende März beginnt er in Absprache mit dem Pfleger der Zeitarbeitsfirma, das Insulin wegzuschließen. Nur ausgebildetes Personal hat einen Schlüssel zum Medikamentenschrank. Der Leiter der Pflegeeinrichtung berichtete vor Gericht, dass als Konsequenz aus den Ermittlungen die Medikamentenschränke und Kühlschränke nun immer abgeschlossen würden. Medikamentenwagen dürften nicht mehr aus den Augen gelassen werden.

Der Pfleger aus dem Nachtdienst sagte, er und eine Kollegin hätten nach dem Verschwinden des Insulins überlegt, die Polizei oder das Krankenhaus zu kontaktieren. Doch sie entscheiden sich, ihre Vorgesetzten anzurufen. Am Montagmorgen nach seiner Nachtschicht dann, berichtet der Pfleger, habe er zufällig im Zimmer von Frau K. einen benutzten Insulin-Stift entdeckt.

„Erst hieß es, es sei kein Insulin gespritzt worden und dann finde ich die Kanüle“, sagt der Zeuge. Er meldet seinen Fund der stellvertretenden Pflegedienstleiterin. „Dass dann über eine Woche gar nichts passiert...“ Mittlerweile arbeitet er nicht mehr in dem Heim. „Ich hab mich dort nicht mehr wohl gefühlt“, erklärte der junge Mann. Das Vertrauen sei weg gewesen. In die Leitungskräfte und in die Kollegen.

Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-pflegehelferprozess-exmitarbeiter-kritisiert-vorgesetzte-_arid,1881733.html
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« Antworten #7 am: 11. Dezember 2019, 11:29 »

Zitat
39-Jähriger soll Frauen vergiftet haben
Pflegehelferprozess: Ex-Mitarbeiter kritisiert Vorgesetzte

von Carolin Henkenberens 09.12.2019

Im Prozess gegen den Bremer, der ältere Frauen mit Insulin vergiftet haben soll, haben jetzt der Pflegeheim-Leiter und eine Führungskraft ausgesagt. Ein Ex-Mitarbeiter kritisiert das Verhalten der Vorgesetzten.

Zwei Führungskräfte des Pflegeheims in Bremen-Mitte, in dem Ende März ein Pflegehelfer zwei Frauen mit Insulin vergiftet haben soll, haben am Montag vor dem Landgericht Bremen ausgesagt. Sie schilderten, wie sie auf die Taten reagiert haben und was sich seit den Ermittlungen in der Einrichtung geändert hat. Ein früherer Mitarbeiter äußerte Unmut über das Verhalten seiner Vorgesetzten.

„Mein erster Gedanke war, dass die Bewohner verwechselt wurden. Wir sind ja nur Menschen“, sagte die Pflegedienstleiterin des Seniorenheims am Montag im Landgericht Bremen. Ein Pfleger könnte Frau K. Insulin gespritzt haben, obwohl Frau W. es erhalten sollte, so ihre erste Theorie. Beide Damen lagen im Erdgeschoss, an dem Wochenende war ein Pfleger einer Zeitarbeitsfirma im Einsatz, der die Patientinnen nicht kannte.

Es ist der dritte Verhandlungstag im Prozess gegen den 39-jährigen Pflegehelfer aus Bremen. Der Angeklagte soll am Morgen des 30. März, einem Sonnabend, einer 75 Jahre alten Dame Insulin gespritzt haben – ohne medizinische Notwendigkeit und obwohl er dazu nicht befugt war. Die Frau schwebte zwei Tage in Lebensgefahr. Die Ermittler stießen auch auf einen zweiten Fall. Bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Es wird zudem weiter gegen ihn ermittelt in drei Fällen.

Die Pflegedienstleiterin sagte, sie habe am Montag danach von dem Vorfall erfahren, den Einrichtungsleiter informiert und von allen Beteiligten eine schriftliche Stellungnahme verlangt. Ebenfalls habe man ihr berichtet, dass in den vorherigen Tagen wiederholt Insulin verschwunden sei. „Haben Sie was unternommen wegen des fehlenden Insulins?“, fragte der vorsitzende Richter. „Erstmal nicht“, sagte sie.

Sie habe auf den Rückruf des Pflegers gewartet, der dies gemeldet hatte. An dem Montag sei viel los gewesen wegen einiger Krankmeldungen. Einen Tag darauf räumt sie mit dem Angeklagten das Zimmer von Frau K. auf und findet auf dem Nachtschrank einen benutzten Insulin-Stift. Sie wirft ihn in den Müll. Dass sie dies nicht hätte tun sollen, schien die Zeugin nun zu bedrücken. Sie habe viel darüber nachgedacht, sagte sie. Sie habe die spitze Nadel als mögliche Gefahrenquelle beseitigen wollen.

Bald habe sich bei ihr so ein Bauchgefühl eingestellt, sagte die Pflegedienstleiterin. Dass das alles „komisch“ sei. Der Angeklagte habe abfällig über den Pfleger der Zeitarbeitsfirma gesprochen, der mit ihm im Dienst gewesen ist. Er habe ihn als inkompetent dargestellt, sein eigenes Handeln hervorgehoben. „Das kam mir vor wie in so einer Wiederholungsschleife“, sagte die Frau. Schon im Februar sei der Pflegehelfer an der Wiederbelebung eines Mannes beteiligt gewesen und habe danach schlecht über eine Kollegin geredet. Zwei Fälle in kurzer Zeit. Erst seit Ende Januar war der Mann in dem Haus angestellt.

„Wir haben ein Bauchgefühl entwickelt“, beschrieb es der Einrichtungsleiter. „Nur Zufall kann es nicht sein, dass er zwei Mal einen Vorfall so schildert.“ Er und die Pflegedienstleiterin hätten vereinbart, bis Freitag abzuwarten. Wenn dann keine schriftlichen Stellungnahmen vorlägen, wolle man zur Polizei gehen. Dazu kam es nicht mehr. Am Freitag kam die Kriminalpolizei in das Haus. Das Krankenhaus hatte den Verdacht gemeldet, dass jemand der 75-Jährigen Insulin gespritzt hat.

Früh Verdacht geschöpft hatte ein früherer Kollege des Angeklagten. Der examinierte Krankenpfleger, der in besagtem Bremer Pflegeheim im Nachtdienst arbeitete, bemerkte, dass wiederholt Insulin fehlte. Insulin-Stifte seien plötzlich leer gewesen und hätten an anderen Orten gelegen. An dem Wochenende Ende März beginnt er in Absprache mit dem Pfleger der Zeitarbeitsfirma, das Insulin wegzuschließen. Nur ausgebildetes Personal hat einen Schlüssel zum Medikamentenschrank. Der Leiter der Pflegeeinrichtung berichtete vor Gericht, dass als Konsequenz aus den Ermittlungen die Medikamentenschränke und Kühlschränke nun immer abgeschlossen würden. Medikamentenwagen dürften nicht mehr aus den Augen gelassen werden.

Der Pfleger aus dem Nachtdienst sagte, er und eine Kollegin hätten nach dem Verschwinden des Insulins überlegt, die Polizei oder das Krankenhaus zu kontaktieren. Doch sie entscheiden sich, ihre Vorgesetzten anzurufen. Am Montagmorgen nach seiner Nachtschicht dann, berichtet der Pfleger, habe er zufällig im Zimmer von Frau K. einen benutzten Insulin-Stift entdeckt.

„Erst hieß es, es sei kein Insulin gespritzt worden und dann finde ich die Kanüle“, sagt der Zeuge. Er meldet seinen Fund der stellvertretenden Pflegedienstleiterin. „Dass dann über eine Woche gar nichts passiert...“ Mittlerweile arbeitet er nicht mehr in dem Heim. „Ich hab mich dort nicht mehr wohl gefühlt“, erklärte der junge Mann. Das Vertrauen sei weg gewesen. In die Leitungskräfte und in die Kollegen.

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« Antworten #6 am: 11. Dezember 2019, 11:28 »

Zitat
39-Jähriger soll Frauen vergiftet haben
Pflegehelferprozess: Ex-Mitarbeiter kritisiert Vorgesetzte

von Carolin Henkenberens 09.12.2019

Im Prozess gegen den Bremer, der ältere Frauen mit Insulin vergiftet haben soll, haben jetzt der Pflegeheim-Leiter und eine Führungskraft ausgesagt. Ein Ex-Mitarbeiter kritisiert das Verhalten der Vorgesetzten.

Zwei Führungskräfte des Pflegeheims in Bremen-Mitte, in dem Ende März ein Pflegehelfer zwei Frauen mit Insulin vergiftet haben soll, haben am Montag vor dem Landgericht Bremen ausgesagt. Sie schilderten, wie sie auf die Taten reagiert haben und was sich seit den Ermittlungen in der Einrichtung geändert hat. Ein früherer Mitarbeiter äußerte Unmut über das Verhalten seiner Vorgesetzten.

„Mein erster Gedanke war, dass die Bewohner verwechselt wurden. Wir sind ja nur Menschen“, sagte die Pflegedienstleiterin des Seniorenheims am Montag im Landgericht Bremen. Ein Pfleger könnte Frau K. Insulin gespritzt haben, obwohl Frau W. es erhalten sollte, so ihre erste Theorie. Beide Damen lagen im Erdgeschoss, an dem Wochenende war ein Pfleger einer Zeitarbeitsfirma im Einsatz, der die Patientinnen nicht kannte.

Es ist der dritte Verhandlungstag im Prozess gegen den 39-jährigen Pflegehelfer aus Bremen. Der Angeklagte soll am Morgen des 30. März, einem Sonnabend, einer 75 Jahre alten Dame Insulin gespritzt haben – ohne medizinische Notwendigkeit und obwohl er dazu nicht befugt war. Die Frau schwebte zwei Tage in Lebensgefahr. Die Ermittler stießen auch auf einen zweiten Fall. Bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Es wird zudem weiter gegen ihn ermittelt in drei Fällen.

Die Pflegedienstleiterin sagte, sie habe am Montag danach von dem Vorfall erfahren, den Einrichtungsleiter informiert und von allen Beteiligten eine schriftliche Stellungnahme verlangt. Ebenfalls habe man ihr berichtet, dass in den vorherigen Tagen wiederholt Insulin verschwunden sei. „Haben Sie was unternommen wegen des fehlenden Insulins?“, fragte der vorsitzende Richter. „Erstmal nicht“, sagte sie.

Sie habe auf den Rückruf des Pflegers gewartet, der dies gemeldet hatte. An dem Montag sei viel los gewesen wegen einiger Krankmeldungen. Einen Tag darauf räumt sie mit dem Angeklagten das Zimmer von Frau K. auf und findet auf dem Nachtschrank einen benutzten Insulin-Stift. Sie wirft ihn in den Müll. Dass sie dies nicht hätte tun sollen, schien die Zeugin nun zu bedrücken. Sie habe viel darüber nachgedacht, sagte sie. Sie habe die spitze Nadel als mögliche Gefahrenquelle beseitigen wollen.

Bald habe sich bei ihr so ein Bauchgefühl eingestellt, sagte die Pflegedienstleiterin. Dass das alles „komisch“ sei. Der Angeklagte habe abfällig über den Pfleger der Zeitarbeitsfirma gesprochen, der mit ihm im Dienst gewesen ist. Er habe ihn als inkompetent dargestellt, sein eigenes Handeln hervorgehoben. „Das kam mir vor wie in so einer Wiederholungsschleife“, sagte die Frau. Schon im Februar sei der Pflegehelfer an der Wiederbelebung eines Mannes beteiligt gewesen und habe danach schlecht über eine Kollegin geredet. Zwei Fälle in kurzer Zeit. Erst seit Ende Januar war der Mann in dem Haus angestellt.

„Wir haben ein Bauchgefühl entwickelt“, beschrieb es der Einrichtungsleiter. „Nur Zufall kann es nicht sein, dass er zwei Mal einen Vorfall so schildert.“ Er und die Pflegedienstleiterin hätten vereinbart, bis Freitag abzuwarten. Wenn dann keine schriftlichen Stellungnahmen vorlägen, wolle man zur Polizei gehen. Dazu kam es nicht mehr. Am Freitag kam die Kriminalpolizei in das Haus. Das Krankenhaus hatte den Verdacht gemeldet, dass jemand der 75-Jährigen Insulin gespritzt hat.

Früh Verdacht geschöpft hatte ein früherer Kollege des Angeklagten. Der examinierte Krankenpfleger, der in besagtem Bremer Pflegeheim im Nachtdienst arbeitete, bemerkte, dass wiederholt Insulin fehlte. Insulin-Stifte seien plötzlich leer gewesen und hätten an anderen Orten gelegen. An dem Wochenende Ende März beginnt er in Absprache mit dem Pfleger der Zeitarbeitsfirma, das Insulin wegzuschließen. Nur ausgebildetes Personal hat einen Schlüssel zum Medikamentenschrank. Der Leiter der Pflegeeinrichtung berichtete vor Gericht, dass als Konsequenz aus den Ermittlungen die Medikamentenschränke und Kühlschränke nun immer abgeschlossen würden. Medikamentenwagen dürften nicht mehr aus den Augen gelassen werden.

Der Pfleger aus dem Nachtdienst sagte, er und eine Kollegin hätten nach dem Verschwinden des Insulins überlegt, die Polizei oder das Krankenhaus zu kontaktieren. Doch sie entscheiden sich, ihre Vorgesetzten anzurufen. Am Montagmorgen nach seiner Nachtschicht dann, berichtet der Pfleger, habe er zufällig im Zimmer von Frau K. einen benutzten Insulin-Stift entdeckt.

„Erst hieß es, es sei kein Insulin gespritzt worden und dann finde ich die Kanüle“, sagt der Zeuge. Er meldet seinen Fund der stellvertretenden Pflegedienstleiterin. „Dass dann über eine Woche gar nichts passiert...“ Mittlerweile arbeitet er nicht mehr in dem Heim. „Ich hab mich dort nicht mehr wohl gefühlt“, erklärte der junge Mann. Das Vertrauen sei weg gewesen. In die Leitungskräfte und in die Kollegen.

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« Antworten #5 am: 23. November 2019, 01:51 »

Zitat
Prozess gegen Altenpfleger in Bremen
Einzige Fachkraft: Ein Leiharbeiter

Im Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung durch einen Pflegehelfer berichtete ein Zeuge von Chaos in der Bremer Pflegeeinrichtung.

von SIMONE SCHNASE - Bremen Redakteurin

BREMEN taz | Am zweiten Verhandlungstag gegen einen Pflegehelfer wegen gefährlicher Körperverletzung sagte am Mittwoch vor dem Landgericht ein Krankenpfleger aus: Er hatte gemeinsam mit dem Beschuldigten im Pflegezentrum Am Doventor Dienst, als eines der Opfer wegen lebensbedrohlicher Unterzuckerung ins Krankenhaus musste.

Der Pflegehelfer soll im März zwei Bewohnerinnen der Einrichtung ohne ärztliche Verordnung Insulin gespritzt haben. Eine der beiden sei daraufhin in einem lebensbedrohlichen Zustand ins Krankenhaus gekommen. Der Mann hatte bereits vor Prozessbeginn gestanden, absichtlich falsch Insulin verabreicht zu haben.

Der Zeuge sagte nun aus, er sei am Tag der Tat als einzige examinierte Pflegekraft vor Ort für zwei Etagen der Einrichtung zuständig gewesen – und das, obwohl er das Pflegeheim überhaupt nicht kannte: Über eine Zeitarbeitsfirma sei er für das letzte März-Wochenende dort eingesetzt worden. Am Samstagmorgen habe er von der Nachtschicht Schlüssel für die Medikamentenschränke erhalten, „aber ansonsten bekam ich keine Einweisung, keinen Ablaufplan, gar nichts – ich musste mich komplett selbst orientieren.“

Als einzige Fachkraft sei er für die Medikamentenvergabe auf beiden Etagen zuständig gewesen. Auffällig sei gewesen, dass das Insulin nicht eingeschlossen gewesen sei: Die für die DiabetikerInnen vorbereiteten Tabletts mit den Blutzuckermessgeräten und den Insulin-Pens hätten auf dem Tisch im Medikamentenraum gestanden, der – anders als die abgeschlossenen Medikamentenschränke – auch für Hilfskräfte zugänglich ist.

Auffällig sei gewesen, dass das Insulin nicht eingeschlossen gewesen sei

Für die Pflege des Opfers, der bettlägerigen dementen 75-Jährigen sei am Samstag der Angeklagte zuständig gewesen. Gegen zehn Uhr habe er Bescheid gesagt, dass es der Frau nicht gut gehe und sie einen extrem niedrigen Blutzuckerwert habe. Gemeinsam seien sie in ihr Zimmer gegangen und hätten festgestellt, dass sie „schon fast somnolent“ gewesen sei, ihre Vitalwerte überprüft und nochmals Blutzucker gemessen: „Da war klar, dass ein Rettungswagen kommen muss.“ Erneut sei dann durch das Notarzt-Team der Blutzucker gemessen worden, der unterdessen noch weiter abgefallen war: „Wir wurden vom Notarzt gefragt, ob die Frau Insulin bekommen hätte, und wir haben das beide verneint“, sagte der Zeuge.

Erst später sei ihm aufgefallen, dass der Angeklagte als erstes den Blutzucker der Frau gemessen hätte: „Das ist eigentlich nicht das erste, was man tut. Sie war ja keine Diabetikerin.“ Auch, dass an ihrem Bett ein Messgerät gelegen habe, sei ungewöhnlich: „Normalerweise sind diese Geräte im Dienstzimmer oder Medikamentenraum.“

Am nächsten Morgen habe er dem Nachtpfleger von dem Notfall erzählt: „Und der hat dann berichtet, dass Insulin fehlt.“ Konkret habe sich die Menge eines bestimmten Langzeit-Insulins innerhalb von nur drei Tagen so drastisch reduziert, dass dies nicht in Einklang mit dem Bedarf der BewohnerInnen zu bringen gewesen sei. „Ich habe gesagt, er müsse darüber unbedingt die Pflegedienstleitung informieren und ich habe auch meinen Arbeitgeber darüber informiert.“

Mittags habe er den KollegInnen dann im Beisein des Beschuldigten von seinem Gespräch mit dem Nachtpfleger erzählt, aber der Beschuldigte habe „gar nicht beziehungsweise unauffällig darauf reagiert“. Insgesamt sei der Pfleger ruhig gewesen „und im Gegensatz zu anderen Hilfskräften, die ich kennengelernt habe, recht cool“. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob sich der Angeklagte in den Vordergrund habe spielen wollen, sagte der Zeuge: „Ja, vielleicht ein bisschen, so nach dem Motto: ich kenne mich hier aus und Du nicht.“

Allerdings, sagte er, habe das ja auch gestimmt: Er habe die alte Frau an diesem Tag zum ersten Mal gesehen, während der Beschuldigte viel über ihre Vorgeschichte erzählen konnte. „Er war derjenige, der fast die ganze Zeit mit dem Notarzt geredet hat.“ Das habe er ganz ruhig und aufgeräumt getan. Darüber hinaus habe er schlecht über seine KollegInnen geredet, „dass die alle keine Ahnung haben und wie Scheiße die Einrichtung ist“. Er hätte aber insgesamt den Eindruck gehabt, dass die Atmosphäre untereinander schlecht gewesen sei: „Als er Feierabend gemacht hat, hat irgendwer gesagt: Gut, dass der weg ist.“

Insgesamt seien die Zustände im Pflegezentrum Am Doventor „ein Durcheinander, das kann man nicht anders sagen: Schlechte Organisation, zu wenig Personal, überforderte Mitarbeiter“. Nach seinem Dienstwochenende habe er seinem Arbeitgeber gesagt: „Ich kann das da nicht weiterempfehlen.“

Auch der Angeklagte hat lange als „Leih-Pfleger“ gearbeitet: Vor seiner Anstellung Am Doventor war er als Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma in bis zu 35 Einrichtungen tätig. Neben den Vorfällen im März wird mittlerweile in noch zwei weiteren Fällen gegen ihn ermittelt. Das Verfahren wird am kommenden Montag fortgesetzt.
Quelle: https://taz.de/Prozess-gegen-Altenpfleger-in-Bremen/!5638195/
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« Antworten #4 am: 14. November 2019, 23:39 »

Zitat
Prozess um vergiftete Senioren
Krankenpfleger kritisiert Zustände in Bremer Seniorenheim

von Carolin Henkenberens 13.11.2019

Viel zu wenig Mitarbeiter, sich stapelnde Akten: In dem Bremer Altenheim, in dem im März ein Pflegehelfer zwei Seniorinnen vergiftet haben soll, herrschten einem Krankenpfleger zufolge chaotische Zustände.

Zu wenig Personal für zu viele Bewohner, kaum Fachpersonal, überforderte Mitarbeiter, sich stapelnde Akten im Dienstzimmer der Pflegekräfte. Die Zustände im Pflegeheim in Bremen-Mitte, in dem ein Pflegehelfer im März zwei Frauen mit Insulin vergiftet haben soll, hat ein Zeuge nun vor Gericht beschrieben. „Das war ein Durcheinander“, fasst er seinen Eindruck zusammen.

Der Mann war kurzzeitig Kollege des Angeklagten und nun der erste Zeuge im Prozess gegen den 39 Jahre alten Bremer Pflegehelfer. Der muss sich seit Oktober vor dem Landgericht Bremen verantworten, weil er einer 75 Jahre alten Bewohnerin und einer weiteren Seniorin ohne medizinischen Grund Insulin gespritzt haben soll. Eine der Frauen schwebte anschließend in Lebensgefahr.

Bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Der Angeklagte, der bei einer Vernehmung bei der Polizei die Tat an der 75-Jährigen noch gestanden hatte, äußerte sich auch am Mittwoch, dem zweiten Prozesstag, nicht zu den Vorwürfen. Um wie viele weitere Fälle es am Ende gehen könnte, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in drei weiteren Fällen, Details dazu wurden am Mittwoch nicht bekannt.

Dafür jedoch über die Zustände in dem Pflegeheim an jenem 30. März 2019, an dem der Angeklagte und der Zeuge gemeinsam Frühdienst hatten. Der Zeuge ist examinierter Krankenpfleger und zusätzlich Rettungssanitäter. Er war über eine Zeitarbeitsfirma im Heim beschäftigt, ebenso wie der Angeklagte, und arbeitete an dem Sonnabend erstmals in der Einrichtung.

Der 28-Jährige sagt, er sei damals der einzige ausgebildete Pfleger auf zwei Etagen gewesen. Und das, obwohl er weder die Abläufe noch die Bewohner kannte. Er habe nicht einmal einen Generalschlüssel für die Zimmer erhalten und habe immer bei Kollegen danach fragen müssen. Er kritisiert, dass er keinen Ablaufplan gekriegt habe, nur eine Liste mit den Bewohnern, die Medikamente oder Insulin bekommen. Irgendwas Schriftliches zur Einarbeitung? „Nein, nichts.“

Seine Aufgabe war die Ausgabe von Medikamenten und Insulin sowie die Wundversorgung bei Bewohnern dieser beiden Etagen. Zusätzlich habe er sich auch noch um die normale Pflege – waschen, anziehen – von fünf Bewohnern kümmern sollen. Bis zum Frühstück um acht Uhr sollte dies geschehen sein. Das habe er zeitlich nicht geschafft. „Mindestens zwei Leute konnte ich erst nach dem Frühstück versorgen“, sagt der junge Mann.

Die anderen Kollegen und den Angeklagten habe er erst an dem Tag kennengelernt. Er sei, anders als andere Helfer in solchen Situationen, selbst dann ruhig geblieben, als er gegen zehn Uhr berichtete, dass es einer Frau nicht gut gehe, sie einen niedrigen Blutzuckerwert habe.

Beide eilten in das Zimmer der Frau. Dort fanden sie die Dame, bettlägerig und dement, blass, nicht in der Lage, auf Ansprache zu reagieren. Der Angeklagte habe nochmals den Blutzuckerwert kontrolliert. Der sehr niedrige Wert von 35 habe sich noch verschlechtert. Normal sei ein Wert von 80. Er und der Angeklagte hätten sofort beschlossen, den Notarzt zu rufen.

Bericht eines Zeugen


Auf die Frage des Richters, ob sich der Pflegehelfer in den Vordergrund gespielt habe, sagt der Zeuge: „Ja.“ Allerdings habe er das damals so gedeutet, dass der Helfer sich in dem Haus besser auskannte als er. Zudem habe der Angeklagte behauptet, Rettungssanitäter zu sein. Deshalb habe er auch nichts dagegen gehabt, dass der Helfer den Anruf beim Notarzt übernahm und später den Vorfall in den Computer eintrug – zumal er, die Fachkraft, nicht einmal Zugangsdaten für den PC erhalten habe. Einen Tag nach diesem Vorfall, berichtet der Zeuge, sei einem Mitarbeiter aufgefallen, dass Insulin fehlte. Am Sonntag seien angebrochene Insulin-Packungen im Medizinschrank eingeschlossen worden. In vielen Heimen sei der Kühlschrank mit Insulin frei zugänglich.
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-krankenpfleger-kritisiert-zustaende-in-bremer-seniorenheim-_arid,1875144.html
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« Antworten #3 am: 17. Oktober 2019, 18:18 »

Zitat
Seniorinnen vergiftet
Pflegehelfer muss vor Gericht

Bremer soll Seniorinnen Medikamente gespritzt haben – Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung


von Carolin Henkenberens und Nina Willborn

Bremen. Er soll zwei älteren Pflegeheimbewohnerinnen Medikamente gespritzt haben, obwohl es dafür keinen Grund gab und eine Frau damit sogar in Lebensgefahr gebracht haben: Ein 39 Jahre alter Pflegehelfer aus Bremen ist vom Landgericht Bremen wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden. Dies bestätigte Jan Stegemann, stellvertretender Sprecher des Landgerichts, auf Nachfrage. Zuerst hatte die „Bild“ darüber ­berichtet.


Der 39-Jährige war Anfang April festgenommen worden, nachdem eine 75-Jährige ins Krankenhaus gekommen war. Die Ärzte hatten damals Verdacht geschöpft, weil der Frau ohne medizinische Notwendigkeit Medikamente gespritzt worden waren. In der Anklageschrift heißt es laut Landgericht, dass der Mann der Frau zwischen dem 26. und 29. März 2019 Insulin gespritzt haben soll. Danach hatte er selbst die Rettungskräfte angerufen.

Aus diesem Grund werde dem Angeklagten nicht versuchter Mord vorgeworfen, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Das Schwurgericht werte das Verhalten des Mannes als Rücktrittsgedanken, sagte Stegemann. „Wenn der Notarzt nicht alarmiert worden wäre, wäre die Frau mit großer Wahrscheinlichkeit verstorben.“ Erst nach 48 Stunden intensivmedizinischer Behandlung war die 75-Jährige laut der Anklageschrift nicht mehr in einem lebensbedrohlichen Zustand. In dem zweiten Fall, der sich am 30. März ereignet haben soll, soll die Frau unverletzt geblieben sein.

Die abweichende Entscheidung des Gerichts sei das Ergebnis „eines normalen Prüfvorgangs“, erklärte Frank Passade, Sprecher der Staatsanwaltschaft. „Das heißt aber nicht, dass der Angeklagte am Ende nicht wegen eines versuchten Tötungsdelikts verurteilt werden kann.“

Der 39-Jährige hatte bereits bei seiner Vernehmung gestanden, der 75-jährigen Heimbewohnerin absichtlich die unnötigen Medikamente gegeben zu haben. Der Mann hatte in einem Pflegeheim in Bremen-Mitte gearbeitet. Bevor er dort angestellt wurde, soll er über eine Zeitarbeitsfirma in 35 weiteren Pflegeeinrichtungen gearbeitet haben. Die Polizei hatte eine Sonderermittlungsgruppe gebildet, um mögliche weitere Taten aufzudecken. Im Zuge dieser Ermittlungen sei der zweite Fall ans Licht gekommen, sagte Stegemann.

Ingolf Semper, Sprecher von Bethel im Norden, dem Träger der Einrichtung, betonte die gute und enge Zusammenarbeit mit der Polizei. „Wir sind froh, dass der Fall entdeckt wurde“, sagt er. „Auch wenn so etwas für die anderen Mitarbeiter zunächst keine einfache Situation war.“ Inzwischen seien die Geschehnisse aufgearbeitet. Auch mit den Angehörigen der Bewohner seien viele Gespräche geführt worden. „In so einer Situation ist vor allem Transparenz wichtig“, sagte Semper.


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„Bei Problemen in Einrichtungen ist die Betreuungsaufsicht ansprechbar.“
Bernd Schneider, Sprecher des Sozialressorts

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Nachdem die Vorfälle bekannt geworden waren, waren die Abläufe in dem Seniorenheim durch die Wohn- und Betreuungsaufsicht der Sozialbehörde untersucht worden. Überprüft worden war laut Bernd Schneider, Sprecher des Ressorts, auch der Zugang zu dem Wirkstoff Insulin, der strengen Auflagen unterliegt, sowie andere Faktoren, die die mögliche Tat hätten begünstigen können. Schneider: „In der Einrichtung ist ein Belegungsstopp verhängt worden.“ Diese Maßnahme, frei gewordene Betten vorerst nicht neu zu belegen, diene dazu, Probleme in der Organisation des Arbeitsalltags zu lösen. Laut Schneider sind dem Pflegeheim in dieser Hinsicht Auflagen erteilt worden.

„Bei Problemen in Einrichtungen ist grundsätzlich die Wohn- und Betreuungsaufsicht ansprechbar“, sagte Schneider. „Es können sich Bewohnerinnen und Bewohner melden, aber auch Angehörige oder das Personal selbst. Die Anrufer können sich auch anonym melden.“ Die Wohn- und Betreuungsaufsicht gehe jedem Hinweis auf Missstände nach.

Der Prozess beginnt am 29. Oktober um 9 Uhr. Bis zur Urteilsverkündung sind neun weitere Verhandlungstage angesetzt.
Quelle: Weser-Kurier, S. 7, 17.010.2019
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2019, 18:18 von admin » Gespeichert

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« Antworten #2 am: 08. August 2019, 21:43 »

Zitat
Frau schwebte in Lebensgefahr
Bremer Pflegehelfer wegen versuchten Mordes angeklagt


Pascal Faltermann 16.07.2019

Die Bremer Staatsanwaltschaft hat gegen einen Bremer Pflegehelfer Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Die Bremer Staatsanwaltschaft hat einen 39-jährigen Pflegehelfer aus Bremen wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der Mann wird verdächtigt, im März 2019 zwei Bewohnerinnen eines Pflegeheims in der Stadtmitte absichtlich unnötige Medikamente gegeben zu haben. Eine medizinische Notwendigkeit habe dafür nicht vorgelegen. Eine 75-jährige Bewohnerin des Heims geriet dadurch in Lebensgefahr. Der beschuldigte Mann sitzt seit dem 10. April in Untersuchungshaft, teilte Claudia Kück, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, am Dienstag mit. Es wird nicht ausgeschlossen, dass es weitere Taten gibt. Die Ermittlungen laufen.

Der Pflegehelfer gestand nach seiner Festnahme bei der Vernehmung, dass er der Heimbewohnerin absichtlich die unnötigen Medikamente gegeben hatte. Anschließend leitete er laut Staatsanwaltschaft Rettungsmaßnahmen ein. Die betroffene Seniorin musste nach der Tat Ende März ins Krankenhaus gebracht und auf einer Intensivstation behandelt werden. Dass der Frau Medikamente verabreicht worden waren, machte die behandelnden Ärzte stutzig. Die 75-jährige Frau befindet sich nicht mehr in Lebensgefahr. Auch einer zweiten Bewohnerin soll der Mann, der über eine Zeitarbeitsfirma in dem Pflegeheim in der Bremer Innenstadt angestellt war, medizinisch nicht indizierte Arzneimittel gegeben haben.

Derzeit „überprüfen wir seine früheren Arbeitsstätten“, sagte Kück. Um welche Art von Medikamenten es sich in diesen Fällen handelt, könne derzeit nicht gesagt werden, um die weiteren Ermittlungen nicht zu beeinflussen. Ein Termin für die Hauptverhandlung am Landgericht Bremen steht bislang noch nicht fest.

Wie der WESER-KURIER berichtete, hatte der Pfleger gestanden, einer pflegebedürftigen Frau die unnötigen Medikamente gegeben zu haben. Daraufhin hatte die Polizei eine zehnköpfige Ermittlungsgruppe gegründet. Laut Staatsanwaltschaft soll sie untersuchen, ob es auch an anderen Einsatzorten des Pflegers Auffälligkeiten gegeben hat. Der Pfleger habe nach eigenen Angaben über eine Zeitarbeitsfirma in rund 35 Bremer Einrichtungen gearbeitet, hieß es.

Der Fall erinnert an den verurteilten Patientenmörder Niels Högel, der am 6. Juni am Landgericht Oldenburg wegen 85 Morden zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Er spritzte seine Opfer als Krankenpfleger in Oldenburg und Delmenhorst mit Medikamenten zu Tode. Dabei brachte er Patienten in lebensbedrohliche Situationen, um sie zu reanimieren. Viele überlebten das nicht.
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-bremer-pflegehelfer-wegen-versuchten-mordes-angeklagt-_arid,1845192.html
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« Antworten #1 am: 13. April 2019, 13:23 »

Zitat
Pfleger vergiftet Patientin + Soko „Lotus“ auf der Spur des Täters + Pflegeheim-Chefin spricht in BILD

Polizei untersucht 35 Pflegeheime

von: ASTRID SIEVERT veröffentlicht am 11.04.2019 - 17:44 Uhr


Bremen – Schockiertes Schweigen im Pflegezentrum Am Doventor. Die Mitarbeiter der Einrichtung, die zur diakonischen Stiftung Bethel gehört, können nicht fassen, was ihr neuer Kollege (39) getan hat.

Der Krankenpfleger gab im Geständnis zu, dass er eine Bewohnerin (75) des Pflegezentrums (81 Plätze) Ende März absichtlich mit Medikamenten vergiftete. Anschließend leitete er eine Wiederbelebung ein.

Auf der Intensivstation retteten Ärzte das Leben der Seniorin, schöpften Verdacht und alarmierten die Polizei (BILD berichtete).

Ein Richter steckte den Bremer Mittwochabend wegen versuchten Mordes in U-Haft.

Großalarm bei der Kripo, weil der Fall Parallelen zu den Taten von Niels Högel (42) aufweist.

In der Befürchtung, dass der Bremer der nächste Serien-Todespfleger sein könnte, bildete die Kripo die Soko „Lotus“. Zehn Beamte untersuchen alle verdächtigen Krankheits- und Todesfälle im Umfeld des 39-Jährigen auf mögliche weitere Opfer.

Mordermittler, Analysten, Toxikologen und Rechtsmediziner sind auf der Spur des Beschuldigten.

Viel zu tun für die Soko: Der Mann war über Zeitarbeitsfirmen in rund 35 Pflegeheimen beschäftigt, wurde im Januar erst im Pflegezentrum fest angestellt.

Geschäftsführerin Stefanie Schwinge-Fahlberg zu BILD: „Es ist unglaublich. Unsere Mitarbeiter kümmern sich aufopferungsvoll um unsere Bewohner. Aber ein Einzelner, der noch nicht einmal seine Probezeit überstanden hatte, kann eine ganze Berufsgruppe in Verruf bringen. Gott sei Dank hat unsere Bewohnerin die Tat überlebt.“
Quelle: https://www.bild.de/regional/bremen/bremen-aktuell/pfleger-vergiftet-patientin-polizei-untersucht-35-pflegeheime-61189718.bild.html



Zitat
Polizei befürchtet neue Högel-Serie
Pfleger (39) vergiftet Patientin (75)

von: ASTRID SIEVERT veröffentlicht am 10.04.2019 - 17:50 Uhr

Bremen – Gibt es in Bremen jetzt einen zweiten Todespfleger wie Niels Högel?

Die Polizei nahm am Mittwoch in einem Pflegeheim in der Innenstadt einen Krankenpfleger (39) fest. Sie ermittelt gegen den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes an einer Pflegeheim-Bewohnerin (75).

Der schockierende Verdacht: Er soll der Seniorin nicht verordnete Medikamente verabreicht haben, an denen sie hätte sterben können. Anschließend leitete der Pfleger Rettungsmaßnahmen ein.

Wie Polizeisprecher Nils Matthiesen am Mittwoch mitteilte, wurde sein Opfer bereits Ende März mit einem auffallend niedrigen Blutzuckerwert in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Rentnerin musste auf die Intensivstation, bis sich ihr Zustand stabilisierte.

Ärzte schöpften Verdacht, schalteten die Polizei ein. Ermittler stellten den Krankenpfleger, er legte ein Geständnis ab.

Erschreckend viele Parallelen zu den Taten des Todespflegers Niels Högel (42). Er sitzt bereits wegen Mordes aus Geltungssucht an sechs Patienten lebenslänglich im Gefängnis, steht aktuell wegen weiterer 100 Morde in Oldenburg vor Gericht.

Zum Motiv des Bremer Pflegers geben die Ermittler noch keine Auskunft. Sicher ist jedoch, dass auch sie Parallelen zum Fall Högel befürchten: Sie gründeten eine Ermittlungsgruppe.

Nach BILD-Informationen untersuchen Kripo-Beamte alle Kranken- und Todesfälle aus dem betroffenen Pflegeheim und von Patienten, mit denen der 39-Jährige Kontakt hatte.

Die Staatsanwaltschaft beantragte U-Haft.
Quelle: https://www.bild.de/regional/bremen/bremen-aktuell/neue-hoegel-serie-in-bremen-pfleger-39-vergiftet-patientin-75-61167136.bild.html
« Letzte Änderung: 13. April 2019, 13:35 von admin » Gespeichert

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« am: 11. April 2019, 15:35 »

Zitat
Krankenpfleger hat gestanden
Mordversuch in Bremer Heim: Polizei weitet Ermittlungen aus

Der Bremer Krankenpfleger, der einer 75-Jährigen absichtlich unnötige Medikamente gegeben hat, hat seine Tat gestanden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Bremen am Donnerstag mit. ...
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-festgenommener-krankenpfleger-aus-bremen-gesteht-die-tat-_arid,1821537.html, 11.04.2019



Zitat
Festgenommener Pfleger:
Bremer Polizei setzt Ermittlungsgruppe ein


  • Ermittlungsgruppe "Lotus" soll auch nach weiteren möglichen Fällen suchen
  • Bremer Polizei stellt dafür zehn Beamte ab
  • Pfleger hatte zugegeben, einer 75-Jährigen ohne medizinischen Grund Medikamente gegeben zu haben

Die Bremer Polizei und die Staatsanwaltschaft verdächtigen einen Krankenpfleger des versuchten Mordes. Wie die Polizei mitteilte, soll der 39-Jährige einer Frau in einem Pflegeheim ein Medikament gegeben haben, das ihren Blutzuckerspiegel gefährlich senkte. Anschließend soll er Rettungsmaßnahmen eingeleitet haben.

Ärzte hatten Ende März Verdacht geschöpft, als die 75-Jährige mit einem auffallend niedrigen Blutzuckerwert in ein Krankenhaus eingeliefert wurde. Sie musste auf einer Intensivstation behandelt werden, bis sich ihr Zustand stabilisierte. Laut Polizei kamen die Ärzte in der Folge zu der Einschätzung, dass die Frau Medikamente erhalten hatte, ohne dass diese verschrieben worden wären.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der Mann die Tat eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann, der in den vergangenen Jahren in bis zu 35 Pflegeeinrichtungen tätig war. Die Polizei ermittelt jetzt, ob es dort weitere Vorfälle dieser Art gegeben hat. Dafür wurde eine Ermittlungsgruppe mit dem Namen "Lotus" eingesetzt. Zehn Beamte wurden dafür abgestellt.

Man werde genau untersuchen, ob es dort ungeklärte Todesfälle gegeben hat und ob eine Verbindung zu dem Tatverdächtigen gezogen werden kann.

Auch wenn Parallelen im Tathergang offensichtlich sind, wollen die Ermittler nicht vorschnell Vergleiche mit dem Fall des Krankenpflegers Niels Högel ziehen. Der war wegen Serienmordes in den Kliniken von Oldenburg und Delmenhorst zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/kurz-notiert/versuchter-mord-pflegeheim-bremen-100.html, 11.04.2019



Zitat
Ermittlungen gegen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes


Ein Bremer Krankenpfleger hat gestanden, eine 75-jährige Heimbewohnerin absichtlich vergiftet zu haben. Nun sucht die Staatsanwaltschaft weitere Opfer.
Quelle: https://www.butenunbinnen.de/videos/krankenpfleger-mord-ermittlungen-100.html + https://www.youtube.com/watch?v=zTtPRzBlmvU



Zitat
Staatsanwaltschaft ermittelt
Mordversuch in Bremer Pflegeheim

von Lisa-Maria Röhling 10.04.2019

Ein Krankenpfleger soll versucht haben, eine 75-jährige Pflegeheimbewohnerin mit Medikamenten zu töten. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes.

Ein 39-jähriger Krankenpfleger soll in einem Pflegeheim in der Bremer Innenstadt versucht haben, eine 75-jährige Bewohnerin mit Medikamenten zu töten. Das teilte die Polizei Bremen am Mittwoch mit. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb einen Untersuchungshaftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter gestellt. Der junge Mann wurde vorläufig festgenommen. Er soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits in mehreren Pflegeeinrichtungen gearbeitet haben.

Die genauen Hintergründe der Tat sind momentan noch unklar. Nach Angaben der Polizei soll der Krankenpfleger bereits Ende März versucht haben, die Heimbewohnerin zu töten. So habe er der 75-Jährigen zunächst Medikamente verabreicht, um sie dann anschließend zu reanimieren. Die Frau wurde daraufhin ins Krankenhaus eingeliefert, die behandelnden Ärzte stellten einen auffallend niedrigen Blutzuckerwert fest. Die ältere Dame musste auf der Intensivstation behandelt werden, ihr Zustand stabilisierte sich aber.

Dass der Frau Medikamente verabreicht worden waren, machte die behandelnden Ärzte stutzig, weil es nicht medizinisch notwendig gewesen sei. Entsprechende Nachforschungen der Polizei Bremen führten schließlich zu dem 39-Jährigen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird nun ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes eingeleitet. Wann es allerdings zur Anklage oder einem entsprechenden Strafprozess kommen könnte, ist momentan noch unklar.

Fall erinnert an den des Krankenpflegers Niels Högel
Eine gesonderte Ermittlungsgruppe der Bremer Polizei soll den Fall nun aufklären. Dabei werden nach Angaben von Frank Passade, Sprecher der Staatsanwaltschaft Bremen, auch ehemalige Arbeitsplätze des mutmaßlichen Täters eine Rolle spielen. Der 39-Jährige gab demnach an, vor seiner Einstellung in dem Pflegeheim in Bremen Mitte über eine Zeitarbeitsfirma bereits in 35 Pflegeeinrichtungen gearbeitet zu haben. "Dort wird überprüft, ob es Geschehnisse gab, die wie eine Straftat aussehen", sagte Passade. Über das Pflegeheim in Bremen, in dem die Tat im März passierte, wollte er keine weiteren Angaben machen.

Der Fall erinnert an den des Krankenpflegers Niels Högel. Der ehemalige Krankenpfleger steht aktuell wegen mehrfachen Mordes in Oldenburg vor Gericht, mehr als 100 Patienten soll er in Kliniken in Delmenhorst und Oldenburg getötet haben.
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-mordversuch-in-bremer-pflegeheim-_arid,1821305.html
« Letzte Änderung: 02. Januar 2020, 09:36 von admin » Gespeichert

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