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Autor Thema: FLOP: Darlehen für pflegende Angehörige  (Gelesen 5283 mal)
admin
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« Antworten #2 am: 09. August 2019, 10:00 »

Zitat
Pflegende Angehörige:
Konzept des Pflegedarlehens ist gescheitert


Berufstätige pflegende Angehörige haben einen Rechtsanspruch auf eine zehntägige Auszeit vom Job, in der die Pflegeversicherung ein Unterstützungsgeld zahlt. Zudem können sie eine bis zu sechsmonatige Freistellung von der Arbeit nutzen. Seit 2015 können sie zur Finanzierung dieser Pflegezeit ein zinsloses Darlehen beantragen. Dieses staatliche Angebot wird aber kaum in Anspruch genommen. Hierzu erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:

„Das Konzept der Darlehensregelung bei den Pflegezeiten ist gescheitert. Kein Mensch nimmt einen Kredit, um weniger arbeiten zu müssen und dafür Angehörige zu pflegen. Die Regelung geht an den Bedürfnissen der 360.000 berufstätigen pflegenden Angehörigen vorbei. Denn seit jetzt vier Jahren wurden nur 921 Darlehen genommen, um sich für die Pflege von der Arbeit freistellenzulassen. Gerade einmal 200 Darlehen pro Jahr sind eine traurige Bilanz und ein Armutszeugnis für die Politik. Doch weder die Familienminister Giffey noch Gesundheitsminister Spahn wollen daran aber nichts ändern. Obwohl eine Freistellung vom Beruf für viele pflegende Angehörige extrem wichtig ist. Schließlich haben im Jahr 2017 rund 82.000 pflegende Angehörige eine mehrmonatige Auszeit vom Beruf genommen, um einen Angehörigen zu pflegen. Im gleichen Jahr wurden aber nur 187 Darlehen beantragt. Auch lagen die Ausgaben des Bundes für die Pflegedarlehen im vergangenen Jahr bei gerade einmal bei 750.000 Euro. Es braucht endlich eine echte Entlastung für pflegende Angehörige. Beruf und Pflege lassen sich nur dann vereinbaren, wenn es für pflegende Angehörige eine staatlich finanzierte Lohnersatzleistung ähnlich dem Elterngeld gibt. Giffey und Spahn müssen jetzt handeln und ein solches Pflegezeitgeld auf den Weg bringen.“
Quelle: https://www.stiftung-patientenschutz.de/2019/08/Pflegende-Angeh%C3%B6rige-Konzept-des-Pflegedarlehens-ist-gescheitert
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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
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« Antworten #1 am: 29. Juli 2019, 16:47 »

Zitat
921 Anträge in 4 Jahren:
Das Pflegedarlehen, das niemand will

   Von Paulina Würminghausen - Aktualisiert am 29.07.2019

Menschen, die Angehörige pflegen, können sich seit 2015 eine berufliche Auszeit nehmen. Dafür bietet ihnen der Staat ein kostenloses Darlehen – das kaum jemand beantragt. Ändern will die Regierung nichts.  ...
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/921-antraege-in-4-jahren-das-pflegedarlehen-das-niemand-will-16296958.html



KOMMENTAR zum Pflege-Darlehen für Pflegende

Die Angebote nach dem Pflege­zeitgesetz oder dem Familien­pflege­zeitgesetz sind der allgemeinen Bevölkerung so gut wie gar nicht bekannt. Insofern ist es nicht verwunderlich, wenn diese vermeintliche tollen Dinge nicht angenommen werden.

Was man nicht kennt, kann man auch nicht in Anspruch nehmen. Das gilt natürlich auch für die Antragstellung. Ein „Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben“ - wer hat jemals davon schon etwas gehört?! Die Informationspolitik zu Pflegethemen ist leider immer noch deutlich verbesserungswürdig. Das gilt für Bremen als kleinstes deutsches Bundesland genauso, wie für alle anderen Länder. Pflegebetroffene Menschen haben ausserdem nicht die Zeit sich bei vielen Stellen zu erkundigen und viele verschiedene Anträge zu stellen – und im schlechtesten Fall vielleicht auch noch Widerspruch einzulegen, wenn zustehende Mittel zunächst nicht zuerkannt werden.

Ob das Geld bei denen ankommt, die es brauchen, weiß ich nicht. Dazu gibt es meines Wissens nach keine Statistik. Das zinslose Darlehen soll pflegende Menschen unterstützen, die „vorübergehend“ nicht zur Arbeit gehen können, weil sie jemanden pflegen. Aber „vorübergehend“, wie es die gesetzlichen Bedingungen vorsehen, gibt es in der Regel kaum. Jemanden zu pflegen und zu begleiten dauert nicht selten Jahre. Eine Statistik aus 2015 sagt aus, dass 40% länger als zwei Jahre pflegen.

Die Bundesregierung weiss, dass es sehr viel mehr Geld kosten würde, wenn die Bevölkerung vollumfänglich und offensiv über Rechte und Möglichkeiten informiert werden würde. Das ist sicherlich ein wesentlicher Aspekt. Die bürokratischen Hürden sind vielleicht nicht besonders hoch. Aber wer geht schon gerne „betteln“ und gibt dabei auch noch seine Vermögesverhältnisse preis?

Pflegende Angehörige müssen Verdienstausfälle hinnehmen, wenn sie jemanden pflegen und betreuen. Das heisst, sie arbeiten zwar nicht bei ihrem Arbeitgeber, aber leisten gesellschaftlich Wichtiges. Dafür bekommen sie ein zinsloses Darlehen, das aber irgendwann wieder zurück gezahlt werden muss. Das heisst, sie pflegen jemanden und haben dadurch persönlich finanzielle Nachteile.

In der aktuellen Form und Umsetzung war nicht zu erwarten, dass es ein Erfolg werden wird. Die Pflege von Angehörigen müsste auch politisch deutlich mehr wertgeschätzt werden. Dafür müsste es so etwas wie Lohnersatzleistungen geben – ohne Rückzahlungsnotwendigkeit. Und die Aufklärungs- und Informationspolitik müsste sehr intensiviert werden.
« Letzte Änderung: 29. Juli 2019, 17:14 von admin » Gespeichert

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« am: 29. Juli 2019, 16:27 »

Zitat
Darlehen für pflegende Angehörige sind ein Flop

Montag, 29. Januar 2018

Hamburg – Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, nutzen offenbar selten das Angebot des staatlichen zinslosen Darlehens für einen Verdienstausfall. Seit 1. Januar 2015 wurden 754 Anträge beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eingereicht, 618 bewilligte die Kölner Behörde, wie der Spiegel berichtete.

In Deutschland gibt es laut Bericht rund 2,9 Millionen Pflegebedürftige, gut zwei Drittel von ihnen werden von Angehörigen oder durch ambulante Dienste versorgt. Das zinslose Darlehen soll es Beschäftigten erleichtern, für die Zeit der Pflege aus dem Beruf auszusteigen. Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt, die Empfänger müssen es nach Ende der Freistellung ebenfalls in Raten wieder zurückzahlen. ...
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/88848/Darlehen-fuer-pflegende-Angehoerige-sind-ein-Flop



Zitat
Familienpflegezeit

Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, das am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, wurden die bestehenden Regelungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) weiter entwickelt und besser miteinander verzahnt.

Beschäftigte können nicht nur für sechs Monate vollständig oder teilweise aus dem Job aussteigen, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen (Pflegezeit), sondern sie haben auch einen Rechtsanspruch auf eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden (Familienpflegezeit). Auf der Internetseite www.wege-zur-pflege.dekönnen Sie alle wichtigen Informationen dazu abrufen.

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist für die finanzielle Förderung während der Freistellung zuständig.

Beschäftigte können für die Zeit, in der sie ganz oder teilweise für die Pflege aus dem Beruf aussteigen, beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) auf Antrag ein zinsloses Darlehen aufnehmen. Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt und soll dabei helfen, den entstehenden Verdienstausfall abzufedern. Das zinslose Darlehen ist nach dem Ende der jeweiligen Freistellung ebenfalls in Raten wieder zurück zu zahlen.

Bei der Berechnung der Höhe des Darlehens hilft Ihnen der Familienpflegezeit-Rechner.

Formulare und Merkblätter sowie Informationsmaterialien rund um die Freistellungen und das Darlehen finden Sie unter http://www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit/service.html
Quelle: https://www.bafza.de/aufgaben/familienpflegezeit.html




Zitat
Familienpflegezeit in der Praxis nicht angenommen.

Die Familienpflegezeit wurde vor eineinhalb Jahren eingeführt. Jetzt im laufenden Jahr 2013 liegen lediglich 73 Anträge von Arbeitnehmern vor, dich sich vorübergehend um hilfebedürftige Angehörige kümmern wollen bzw. müssen.

Diese Angaben hat nun das Familienministerium veröffentlicht. Mit der neuen Pflegezeitregelung können Beschäftigte für maximal 2 Jahre ihre Arbeitszeit reduzieren, um nahe Angehörige zu pflegen. In dieser Zeit bekommen sie von ihrem Arbeitgeber eine höhere Vergütung, als ihnen aufgrund ihrer geleisteten Arbeitsstunden eigentlich zusteht. Ist die Pflegezeit dann beendet, müssen die Betroffenen als Ausgleich so lange zu geringeren Bezügen arbeiten, bis ihr Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Zur Absicherung der Arbeitnehmer müssen die Mitarbeiter eine Versicherung abschließen. Im Jahr 2012 haben 102 Menschen die Familienpflegezeit in Anspruch genommen.

Das Familienministerium erklärte, dass derartige Neuerungen eine Anlaufzeit benötigten und es zudem keine belastbaren Statistiken über die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit gebe, da keine Meldepflicht existiere.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz nannte die Familienpflegezeit einen Flop und forderte, wie andere Organisationen, einen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit. Diesen gibt es bisher nicht. Die Arbeitnehmer sind vom guten Willen des Arbeitgebers abhängig. Arbeitgeber sind aber durch die mit dem Zeitkonto verbundenen Verwaltungskosten wenig gewillt, eine Familienpflegezeit einzurichten. Aus diesem Grund fordert die Stiftung, dass der Bund die Kosten hierfür übernehmen solle.

Das Familienministerium erklärte gleichzeitig, dass rund zwei Drittel der 2,5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland ausschließlich von Angehörigen gepflegt würden.

Das Familienministerium hatte bei Einführung des Gesetzes mit über 40.000 Anträgen bundesweit gerechnet.

Doch die Praxis hat das Gesetz nicht angenommen. Der fehlende Rechtsanspruch, der bürokratische Aufwand und die zeitliche Befristung auf maximal 2 Jahre sind die Haupthemmschuhe, die ausgezogen werden müssen, um der Familienpflegezeit doch noch zu einem Erfolg zu verhelfen. Das sollte dringend geschehen, denn in etwa 20 Jahren wird es in Deutschland 3,3 Millionen Deutsche geben, die pflegebedürftig sein werden. ...
Quelle: http://www.familienpflegezeit-aktuell.de/familienpflegezeit/
« Letzte Änderung: 29. Juli 2019, 17:14 von admin » Gespeichert

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