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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Klagen gegen Besuchsverbote wegen Corona  (Gelesen 8564 mal)
admin
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« Antworten #6 am: 08. April 2021, 15:02 »

Zitat
Gewalt in Bremer Pflegeeinrichtungen:
„Erschreckende Entwicklung“

Die Zahlen der angezeigten Gewalttaten in Bremer Pflegeeinrichtungen sind im Coronajahr 2020 stark gestiegen. Experten fordern Reformen.


von Mahé Crüsemann - taz-Bremen, 08.04.2021

BREMEN taz | Die Zahl der angezeigten Straftaten in Bremer Pflegeeinrichtungen hat sich 2020 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. 2019 wurden in Pflegeeinrichtungen insgesamt 29 Straftaten im Bereich von Tötungsdelikten, Sexualdelikten sowie Körperverletzung und Freiheitsberaubung angezeigt. 2020 waren es 75 angezeigte Fälle. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage der CDU-Fraktion hervor. Zum Hintergrund des Anstiegs lägen allerdings keine Erkenntnisse vor, schreibt der Senat.

Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Sigrid Grönert, nennt die Entwicklungen „erschreckend“ und fordert daraufhin die Wiederaufnahme von Regelprüfungen in Pflegeeinrichtungen. Seit dem Herbst seien diese grundsätzlich wieder erlaubt und nun lasse die weitgehende Durchimpfung von Be­woh­ne­r*in­nen der Einrichtungen die Kontrollen auch wieder zu, heißt es in einer Pressemitteilung der CDU-Fraktion.

„Die Vorstellung man könne mit Regelkontrollen die Situationen in den Pflegeeinrichtungen klären, ist zu kurz gedacht“, sagt Bernd Schneider, Sprecher von Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne). „Probleme werden wir so nicht lösen können.“ Schneider plädiert dagegen für einen strukturellen Ansatz: „Die Offenheit von Einrichtungen, also dass Besuch kommt und geht, das ist ein Stück weit auch immer eine soziale Kontrolle“, sagt er. „Es ist Transparenz, die dadurch hergestellt wird.“

In Coronazeiten sei das natürlich eingeschränkt. Durch den fehlenden Kontakt mit Angehörigen oder Freun­d*in­nen habe auch die Unzufriedenheit der Be­woh­ne­r*in­nen von Pflegeeinrichtungen gerade am Anfang der Pandemie stark zugenommen. Schneider vermutet, dass sich darum mehr beschwert worden sei. Weil mittlerweile viele Heim­be­woh­ne­r*in­nen geimpft seien, sieht er Möglichkeiten für baldige Besuche: „Ich bin sicher, dass dann die Zahlen im nächsten Jahr nicht mehr so stark steigen werden.“

Seit 2017 sind Pflegeeinrichtungen in Bremen laut Gesetz dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Nut­ze­r*in­nen zu treffen. In Zusammenarbeit mit dem Nut­ze­r*in­nen­bei­rat muss jede Einrichtung ein Gewaltpräventionskonzept erstellen und ei­ne*n Prä­ven­ti­ons­be­auf­trag­te*n ernennen. Ende März gab es hierzu noch einmal eine frische Handreichung der Sozialbehörde, die Einrichtungen dabei unterstützen sollte, „frühzeitig einen Rahmen zur Vermeidung von struktureller und personeller Gewalt zu entwickeln“, wie es von der Behörde heißt.

„Es reicht bestimmt nicht, wenn es nur Beauftragte in den Einrichtungen gibt“, sagt Stefan Görres. Der promovierte Gesundheitswissenschaftler ist Professor an der Uni Bremen und Abteilungsleiter der Abteilung für Interdisziplinäre Alterns- und Pflegeforschung. Er hält die steigenden Zahlen bei den Anzeigen von Gewalttaten für das Symptom eines tiefer gehenden Problems: „Es gibt sehr viele unterschiedliche Gründe, warum es zu Gewalt kommt“, sagt er und nennt Faktoren wie Stress, Überforderung und Unterbesetzung.

Gewalt bedeutet nicht gleich körperliche Gewalt. Auch psychische Gewalt, unangemessene Versorgung mit Essen oder das Verweigern von Hilfe gilt als gewaltvoll.

Besonders gravierend und besonders schwer zu verhindern ist strukturelle Gewalt. „Das ist Gewalt durch die eigene Umgebung“, sagt Stefan Görres. Sind die institutionellen Rahmenbedingungen so geschaffen, dass individuelle Bedürfnisse nicht erfüllt werden, scheint das Problem also tatsächlich tiefer zu liegen.

Laut dem Pflegewissenschaftler müssen daher komplexere Lösungen her: „Die Frage ist, ob die Pflegeheime noch die richtige Antwort sind“, sagt Görres. „Diese großen Einrichtungen mit ihrer starren Organisation sind selbst schon Gewalt.“ Prävention sei immer gut, sagt er. Man müsse aber woanders anfangen, um das Problem langfristiger in den Griff zu bekommen: „Man braucht gut ausgebildetes Personal und davon genug.“ Wenn das gewährleistet sei, dann erwarte er professionelles Verhalten und da habe Gewalt keinen Platz.

Eklatanter Mangel

Auch Heidrun Pundt, Gesundheits- und Krankenpflegerin und Vorstandsmitglied des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe Nordwest, sieht ein strukturelles Probleme bei der Pflege: „Es bedarf dringend einer umfangreichen Reform“, sagt sie. Der Mangel an Fachpflege sei jetzt schon eklatant.

Durch die Coronapandemie sei das nicht besser geworden: „Da ist einfach diese Pandemie auf eine Versorgungssituation getroffen, die schon vorher nicht an den Versorgungsbedürfnissen der Betroffenen orientiert war“, sagt Pundt. Ihre Forderung: Es müsse eine klare Sicht auf die Dinge her. „Für das 21. Jahrhundert ist unser Pflegesystem nicht ausgerichtet.“ Jetzt, in der Coronakrise werde beispielsweise deutlich, dass im Falle einer Pandemie keinerlei Strategien vorlägen. Um in Zukunft gute Pflege gewährleisten zu können fordert sie darum: „Wir müssen hin zu einer Analyse von Bedürfnissen von Langzeitzuversorgenden.“

Stefan Görres wünscht sich mehr Weitblick der Politik. Auch der Wissenschaftler hält eine Reform des Pflege­systems für notwendig, „angefangen bei der Architektur“, wie er sagt. Man müsse sich fragen: „Ist das, was wir da auf die grüne Wiese bauen noch angemessen für die Menschen, die hier den vielleicht letzten Abschnitt ihres Lebens verbringen werden?“
Quelle: https://taz.de/Gewalt-in-Bremer-Pflegeeinrichtungen/!5759096/ - 08.04.2021
« Letzte Änderung: 08. April 2021, 15:04 von admin » Gespeichert

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« Antworten #5 am: 06. April 2021, 21:47 »

Zitat
Zahl der Fälle mehr als verdoppelt
Mehr Gewalt in Bremer Pflegeheimen

von Sabine Doll 04.04.2021

Die Zahl der Straftaten in Bremer Pflegeheimen wegen Gewalt hat sich 2020 mehr als verdoppelt. Die CDU fordert Kontrollen und Präventionskonzepte. Die Sozialbehörde weist die Vorwürfe zurück.

Im Corona-Jahr 2020 hat sich die Zahl der angezeigten Straftaten von Pflegeheim-Bewohnern oder deren Angehörigen gegen Einrichtungen mehr als verdoppelt: 2019 wurden 29 Straftaten angezeigt, im vergangenen Jahr waren es 75. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage der CDU-Fraktion hervor. Die Straftaten werden in der polizeilichen Kriminalstatik ausgewiesen. Besonders stark fällt der Anstieg demnach im Bereich persönlicher Freiheitsberaubung und fahrlässiger Körperverletzung mit 59 Fällen aus – die meisten entfallen auf Freiheitsberaubung. Eine Zunahme gab es auch bei Sexualdelikten, von vier auf zwölf Fälle – ebenso bei Straftaten gegen das Leben von einem auf vier Fälle.

Die CDU bezeichnet die Entwicklung als „erschreckend“ und „alarmierend“. Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Sigrid Grönert, macht unter anderem fehlende Kontrollen in den Einrichtungen verantwortlich: Seit Herbst vergangenen Jahres seien die gesetzlichen Regelprüfungen, die sowohl angekündigt als unangekündigt erfolgen müssten, wieder erlaubt. Die weitgehende Durchimpfung von Bewohnerinnen und Bewohnern lasse Kontrollen auch wieder zu. „Spätestens jetzt müssen die Regelprüfungen, von denen schon 2019 gerade einmal zwei über alle 190 stationären Einrichtungen Bremens hinweg stattgefunden haben, wieder aufgenommen werden“, fordert Grönert.

Den Anstieg der Straftaten insbesondere im Bereich Freiheitsberaubung führt die Sozialbehörde vor allem auf Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung mit Quarantäne und Kohortenbildung sowie Kontakteinschränkungen zurück, sagt Bernd Schneider, Sprecher von Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne). Menschen mit Demenz etwa fehle häufig die Einsichtsfähigkeit. „Da ist es vorgekommen, dass Einrichtungen zu weit gegangen sind in ihren Maßnahmen der Kontaktbeschränkung“, so Schneider.

Eine weitere Erklärung sei, dass die Sensibilität für das Thema Gewalt grundsätzlich gestiegen sein. Auch verbale und strukturelle Gewalt würden als solche wahrgenommen und gemeldet. „Das kann etwas ganz Subtiles sein, wie die Bremse am Rollstuhl festzustellen oder ein ruppiger Umgangston“, nennt der Sprecher als Beispiele. Auch die Betreuungssituation sei herausfordernder. Der Anteil an dementen Bewohnerinnen und Bewohnern nehme zu, das Personal in den meisten Einrichtungen sei knapp. „Das begünstigt das Entstehen von Spannungen, die sich auch in verbaler, psychischer oder auch körperlicher Gewalt entladen können.“

Bremer Behörde: Heime werden kontrolliert *


Den Vorwurf, es gebe keine Kontrollen mehr in den Einrichtungen, weist der Sprecher zurück. Die CDU erwecke einen falschen Eindruck, wenn sie nur die Regelkontrollen in den Blick nehme, denn diese seien nur ein Bestandteil, betont Schneider. „Über das Jahr gesehen findet praktisch in jeder Einrichtung mindestens einmal im Jahr eine Anlasskontrolle statt.“ Jede dieser Kontrollen sei so angelegt, dass sie die jeweilige Einrichtung umfassender prüfe als nur nach dem jeweiligen Anlass erforderlich. So werde etwa bei einer Beschwerde über unzureichende Pflege einer Bewohnerin oder eines Bewohners das gesamte Umfeld kontrolliert, ebenso der Personaleinsatz und der Dienstplan für die Stationen. Schneider: „Der Verpflichtung zu Regelkontrollen kommt die Wohn- und Betreuungsaufsicht durch vertiefte Anlasskontrollen faktisch nach.“ Regelkontrollen einmal im Jahr könnten Gewaltvorkommnisse zudem nicht verhindern. Entscheidend sei ein Gewaltschutzkonzept, dazu habe die Wohn- und Betreuungsaufsicht vor Kurzem einen Leitfaden für die Einrichtungen vorgelegt.

Das reicht der CDU nicht: Der Anstieg der Straftaten offenbare einen „großen Mangel an Gewaltprävention“. Seit 2018 müsse jede bremische Pflegeeinrichtung ein Konzept und Beauftragte zur Gewaltprävention benannt haben, das sei gesetzlich geregelt. „Das scheint in der Praxis aber überhaupt nicht zu funktionieren“, kritisiert Grönert. „Die Wohn- und Betreuungsaufsicht soll die Einrichtungen bei der Erarbeitung der Konzepte unterstützen und diese dann in ihren ordnungsrechtlichen Prüfungen erfragen und bewerten, wobei diese Prüfungen aber schon seit Ende 2018 faktisch nicht mehr stattgefunden haben.“ Der jetzt vorgelegte Leitfaden, der die Einrichtungen bei den Konzepten zur Gewaltprävention unterstützen soll, könne den Bewohnerinnen und Bewohnern nicht akut helfen.

Zur Sache

Leitfaden zum Gewaltschutz

Die bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht (WBA), die der Sozialbehörde zugeordnet ist, hat vor zwei Wochen eine Handreichung zur Gewaltprävention in Wohn- und Unterstützungsangeboten vorgelegt. Sie soll die Einrichtungen bei der Umsetzung unterstützen. „Wichtig ist, sich der Risiken bewusst zu sein und die Ursachen zu kennen. Dann können die Einrichtungen systematisch gegensteuern“, betonte  Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) in einer Mitteilung. Die gesetzliche Verpflichtung für ein Gewaltpräventionskonzept und die Benennung von Beauftragten ist seit dem 16. Dezember 2018 gesetzlich vorgeschrieben.

Gewalt habe viele Gesichter, so Stahmann. Neben der unmittelbaren Gewalt zwischen Personen gebe es auch strukturelle und kulturelle Gewalt. Beispiele dafür seien mangelhafte Diagnostik, ein unzureichender Personalschlüssel, zu spätes Reagieren auf die Klingel oder zu seltenes Wechseln des Inkontinenzmaterials. „Oft wird Gewalt in den Einrichtungen gar nicht als solche wahrgenommen“, so Stahmann. Die Handreichung solle für das Thema sensibilisieren und konkrete Handlungsempfehlungen für den Arbeitsalltag geben. Neben einem Konzept und der Benennung von Beauftragten sollen die Einrichtungen ihre Beschäftigten zudem regelmäßig in Fortbildungen zum Thema Gewaltprävention schulen.

Komme es zu gewalttätigen Übergriffen, müssten die Vorkommnisse dokumentiert und konsequent aufgearbeitet werden. Dabei seien mindestens die Wohn- und Betreuungsaufsicht – abhängig von den Umständen des Einzelfalls – auch die Polizei oder ein Arzt einzuschalten, heißt es in der Mitteilung. Der Leitfaden kann auf der Internetseite soziales.bremen.de (Stichwortsuche nach: Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht) heruntergeladen werden.
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-mehr-gewalt-in-bremer-pflegeheimen-_arid,1968139.html

HINWEIS: Weitere Infos + Literaturhinweise finden Sie unter
http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=192.0



Pflegebedürftige Menschen in Bremer Pflegeeinrichtungen zahlen viel, für unzureichende Leistung - Siehe dazu auch
Pflegerische Versorgung in Bremer Heimen seit vielen Jahren schlecht [>>]

* 2021-03-22_Anforderungen_Gewaltpraeventionskonzept_mit_Inhaltsverzeichnis.pdf (586.08 KB - runtergeladen 326 Mal.)
« Letzte Änderung: 06. April 2021, 22:43 von admin » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 02. April 2021, 23:50 »

    Zitat
    Bewohner zeigen Pflegeheime in Bremen häufiger an – auch wegen Corona

    • 2019 gab es 29 Anzeigen, 2020 stiegt die Zahl auf 75
    • Häufig beklagten Bewohner Freiheitsberaubung
    • Bremer CDU fordert mehr Kontrollen


    In Bremen gibt es mehr Anzeigen von Bewohnern gegen Pflegeeinrichtungen. Laut Polizei-Statistik gab es im Jahr vor der Corona-Pandemie noch 29 Fälle, vergangenes Jahr kletterte die Zahl auf 75. Die Bremer CDU hatte dazu eine Anfrage im Parlament gestellt und jetzt die Antworten vom Senat bekommen.

    Zitat
    "Beim Durchsetzen von Quarantäneregeln ist es vorgekommen, dass Einrichtungen zu weit gegangen sind."
        Sozialbehörde Bremen

    Meistens geht es um Freiheitsberaubung. 59 Mal erstatteten Heim-Bewohner oder Angehörige deswegen vergangenes Jahr Anzeige. Laut Sozialbehörde ist dieses auch auf die Corona-Maßnahmen zurückzuführen. "Beim Durchsetzen von Quarantäneregeln ist es vorgekommen, dass Einrichtungen zu weit gegangen sind", sagt ein Sprecher der Sozialbehörde zu buten un binnen.

    Jedes Heim wird im Schnitt einmal im Jahr kontrolliert *

    Die CDU fordert, dass die Behörden die gesetzlichen Regelkontrollen in den Heimen wieder durchführen. Laut CDU-Sozialpolitikerin Sigrid Grönert seien die seit Herbst wieder erlaubt, werden aber nicht gemacht. Ein Vorwurf, den die Sozialbehörde so nicht stehen lassen will: Regelkontrollen seien nur ein Teil aller Kontrollen, heißt es. Viel öfter gebe es sogenannte Anlasskontrollen, also wenn sich jemand beschwert. Und diese finden im Schnitt einmal im Jahr in jeder Einrichtung statt.
    Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/politik/anzeigen-pflegeheime-bremen-corona-100.html - 01.04.2021



    * HINWEIS: Irreführende Aussage der Sozialbehörde
    Die Aussage der Sozialbehörde, dass die Bremer Pflegeheime einmal im Jahr kontrolliert werden, ist in der Form mindestens missverständlich! Siehe folgende Infos:

    Zitat
    Bremen kommt mit vorgeschriebenen Prüfungen nicht nach
    In Bremen sind nach Panorama 3 Recherchen die Prüfquoten ähnlich schlecht wie in Hamburg. Für das Jahr 2017 hat die Stadt noch keine Angaben gemacht. Aber im Jahr 2016 sind von 191 vorgeschriebenen Regelprüfungen nur 46 durchgeführt worden, das ist eine Prüfquote von 24 Prozent. ...
    Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/info/Pflegereport-Maengel-bei-der-Heimkontrolle,pflege816.html -  Stand: 20.03.2018

    Das Bremer Weser-Kurier berichtete mehr als zwei Jahre später am 22.06.2020:
    Zitat
    Koaliton kippt Pläne des Senat
    Heimaufsicht bekommt nun doch vier Stellen

    Koalitionsfraktionen kippen Plan des Senats, der im Haushalt nur eine zusätzliche Kraft vorgesehen hatte

    Erst Ende 2020 erfolgten erste Neueinstellungen. Es dürfte also während der bis heute andauernden Corona-Pandemie und den damit verbundenen vielfältigen Aufklärungs- und Beratungsaktivitäten der Heimaufsicht sowie den vielen Beschwerden von Angehörigen faktisch keine jährlichen Standard-Überprüfungen der mehr als 100 Heime in Bremen gegeben haben.
    « Letzte Änderung: 06. April 2021, 21:48 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #3 am: 18. Dezember 2020, 23:19 »

    Zitat
    Mittwoch, 16. Dezember 2020
    Darmstadt: Bewohner einer Seniorenresidenz wehrt sich erfolgreich gegen Quarantäne-Anordnung

    In einem Eilverfahren gab das Verwaltungsgericht Darmstadt dem Antrag eines Bewohners einer Seniorenresidenz statt. Dieser wehrte sich gegen eine ihn in seiner Bewegungsfreiheit einschränkenden Quarantäne-Maßnahme.

    Das zuständige Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt hatte aufgrund bestätigter Covid-19-Infektionen in der Seniorenresidenz gegen diese verschiedene Quarantäne-Maßnahmen verfügt: unter anderem die sogenannte Absonderung sämtlicher nicht infizierter Personen des Hauses sowie die Anordnung, diesen Personen ein Verlassen ihrer Zimmer „bis mindestens zum 26.11.2020“ nicht zu gestatten.

    Hiergegen wandte sich ein Bewohner im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht mit Erfolg.

    So beanstandete das Gericht zunächst die entsprechende Anordnung in zeitlicher Hinsicht als zu unbestimmt, weil für die Betroffenen unklar bleibe, ob die angeordnete Maßnahme („bis mindestens 26.11.2020“) am 26.11.2020 ende oder gegebenenfalls darüber hinaus wirksam bleibe. Weiter habe sich die Behörde zu Unrecht an die Seniorenresidenz als Adressatin der Quarantäne-Anordnung gewandt, statt sich an die in ihrer Bewegungs- und Handlungsfreiheit unmittelbar betroffenen einzelnen Bewohner/Mieter der Residenz zu wenden.

    Der BIVA-Pflegeschutzbund betont an dieser Stelle, dass die Dauer einer durch das Gesundheitsamt ausgesprochenen Quarantäne ausreichend bestimmt und der Adressat der ausgesprochenen Quarantäne nicht die Einrichtung, sondern der Betroffene selbst sein muss.

    Schließlich sei auch rechtlich unzulässig, die Seniorenresidenz zu beauftragen, den in Quarantäne befindlichen Personen ein Verlassen ihrer Zimmer zu untersagen. Eine Übertragung solcher hoheitlichen Befugnisse auf Dritte sehe das Infektionsschutzgesetz nicht vor, zumal es sich hierbei um einen erheblichen Eingriff in Freiheitsrechte handle.

    Hier betont der BIVA-Pflegeschutzbund, dass den Einrichtungen keine Entscheidungsbefugnis übertragen werden kann, das Verlassen der Zimmer durch die Bewohner zu untersagen.

    Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung kann hiergegen Beschwerde zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof nach Kassel eingelegt werden.

    Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 10.12.2020, AZ: 4 L 1947/20.DA

    Quelle: https://www.biva.de/darmstadt-bewohner-einer-seniorenresidenz-wehrt-sich-erfolgreich-gegen-quarantaene-anordnung/
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    « Antworten #2 am: 18. Dezember 2020, 23:08 »

    Zitat
    Montag, 14. Dezember 2020
    Keine Besuchsverbote durch die Hintertür
    Pflegeheime: Zutritt nur mit negativem Testergebnis


    Bonn. Pauschale und vollständige Besuchsverbote darf es in Pflegeheimen nicht mehr geben – darüber waren sich nach dem ersten Lockdown alle einig. Doch wird mit den Beschlüssen der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember eine neue Hürde für Besuche geschaffen: Der Zutritt soll in Regionen mit erhöhter Inzidenz nur dann gestattet sein, wenn Besucherinnen oder Besucher einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Dies dürfte in vielen Fällen faktisch unmöglich sein, wie die Umsetzungsschwierigkeiten bei den Tests in den letzten Wochen zeigen. „Coronatests sollen Besuche ermöglichen und dürfen kein Besuchsverbot durch die Hintertür darstellen“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Die Einrichtungen müssen ab sofort verpflichtet werden, solche Tests kostenfrei anzubieten.“

    Ein aktuelles, negatives Testergebnis eines Corona-Tests soll nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz in allen Regionen mit erhöhter Inzidenz Voraussetzung für den Besuch in einem Pflegeheim werden. Allerdings wurde dabei nicht entschieden, dass eine Pflegeeinrichtung solche Tests anbieten muss. Dies müssten die Länder laut Stegger in ihren Umsetzungen der Beschlüsse umgehend nachholen. Ansonsten wäre es Aufgabe der Besucherinnen und Besucher, die Tests zu organisieren und gegebenenfalls auch zu finanzieren, was vielfach einem faktischen Besuchsverbot gleichkomme.

    Die erheblichen Probleme in der Umsetzung der Tests wurden dem Beratungsdienst des BIVA-Pflegeschutzbundes in den letzten Tagen bereits aus Bayern und Sachsen geschildert. In diesen Bundesländern schrieben die Testverordnungen bereits vor der Konferenz der Ministerpräsidenten negative Testergebnisse als Voraussetzung für den Zugang zur Einrichtung vor.

    Doch dabei gab es oftmals Probleme: Viele Heime testen nicht selbst, Apotheken geben keine Tests an Privatpersonen heraus und nicht überall gibt es Hausärzte oder Teststationen vor Ort. Gerade in ländlichen Gebieten müssen längere Fahrten in Kauf genommen werden, was einen hohen organisatorischen Aufwand und zusätzliche Infektionsrisiken auf dem Weg dorthin bedeuten. Hinzu kommen die Kosten für regelmäßige Testungen.
    „Eine soziale Isolation der Pflegeheimbewohner wie im Frühjahr dürfen wir nicht wieder zulassen“, mahnt Stegger. Schließlich seien die Auswirkungen auf die Bewohnerinnen und Bewohner mittlerweile hinlänglich bekannt: von Depression und Selbstmordgedanken bis hin zu körperlichem und geistigem Abbau.

    Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert, dass Tests auch für Besucherinnen und Besucher von den Pflegeheimen vor Ort verpflichtend angeboten werden. Sobald eine Landes-Verordnung vorschreibt, dass ein negatives Testergebnis Voraussetzung für den Besuch ist, müssen Tests für die Besuchenden auch unkompliziert möglich sein. „Schließlich hat Herr Spahn jedem Bewohner 20 Tests pro Monat versprochen. Seit Mitte Oktober, seit die Corona-Testverordnung in Kraft ist, warten die Angehörigen darauf, dass Besuche dadurch sicherer und unkomplizierter möglich sind. Es kann nicht sein, dass dies an immer neuen organisatorischen Schwierigkeiten scheitert und die Besuche letztlich sogar verhindert“, so Stegger.
    Quelle: https://www.biva.de/keine-besuchsverbote-durch-die-hintertuer/
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    « Antworten #1 am: 14. November 2020, 03:06 »

    Zitat
    Besuchsbeschränkungen in Pflegeheimen in weiten Teilen verfassungswidrig

    BAGSO fordert Konsequenzen aus Rechtsgutachten


    11. November 2020 | Pressemitteilung

    Die Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Pflegeheimen im Rahmen der Corona-Pandemie verstoßen in weiten Teilen gegen das Grundgesetz. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das der Mainzer Verfassungsrechtler Prof. Dr. Friedhelm Hufen im Auftrag der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen erstellt hat. Die BAGSO fordert Politik, Behörden sowie die Verantwortlichen in der stationären Pflege nachdrücklich auf, die Grundrechte der Betroffenen zu wahren. Sie tut dies mit besonderer Dringlichkeit, weil vielerorts Pflegeeinrichtungen Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen angesichts gestiegener Infektionszahlen wieder verschärfen.

    Der Gutachter hat begründete Zweifel daran, dass das Infektionsschutzgesetz in seiner geltenden Fassung eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die gravierenden Eingriffe in die Grundrechte von Menschen in Pflegeeinrichtungen darstellt. Auch die Rechtsverordnungen der Länder, die sogenannten „Corona-Verordnungen“, müssten konkretere Vorgaben machen. Sofern die Verordnungen tägliche Besuchsmöglichkeiten vorsehen, ist dies für die Heimleitungen verbindlich. Die zuständigen Behörden haben eine Schutzpflicht, die sich nicht nur auf das Vermeiden einer Ansteckung mit COVID-19, sondern auch auf die Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner und ihrer Angehörigen bezieht.

    Dem Gutachten zufolge müssen die negativen Auswirkungen der Maßnahmen auf die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung viel stärker in den Blick genommen werden. Das Leiden von Demenzkranken unter einer für sie nicht begreifbaren Isolation sei dabei besonders zu berücksichtigen. Eine niemals zu rechtfertigende Verletzung der Menschenwürde liege in jedem Fall vor, wo Menschen aufgrund von Besuchsverboten einsam sterben müssen.

    Die BAGSO appelliert an die Politik in Bund und Ländern, die Ermessens- und Beurteilungsspielräume für Behörden, Heimträger und Heimleitungen deutlich stärker zu beschränken, als dies bislang der Fall ist. Dabei müssen die Unverletzlichkeit der Menschenwürde und die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sichergestellt werden. Das bedeutet, dass ein Zugang zu sterbenden Menschen immer möglich sein muss. Andere Heimbewohner müssen regelmäßig und in angemessener Form Besuch erhalten können – in jedem Fall über eine kurze Begegnung hinter Plexiglas hinaus. Insbesondere auf demenziell erkrankte Menschen wirkt ein solches Ambiente verstörend.

    Die BAGSO ruft Gesundheitsministerien, Heimaufsichten, Gesundheits- und Ordnungsämter auf, die betroffenen Menschen auch vor unverhältnismäßigen oder sonst unzulässigen Eingriffen in ihre Grundrechte zu schützen. Von Heimträgern und Heimleitungen verlangt die BAGSO, dass sie nur solche Einschränkungen anordnen, für die es eine eindeutige Rechtsgrundlage gibt. Außerdem müssen sie die Spielräume, die die jeweils aktuelle Verordnung lässt, im Sinne der Betroffenen ausschöpfen. Bei der konkreten Ausgestaltung müssen sie die Bewohnervertretungen einbeziehen.

    Die BAGSO ruft Politik und Verwaltung dazu auf, die Verantwortlichen in den Heimen bei ihren Anstrengungen zu unterstützen. Hygienepläne müssen darauf ausgerichtet sein, Besuche in Sicherheit zu ermöglichen, nicht sie zu verhindern. Die zwischenzeitlich verfügbaren Antigen-Schnelltests müssen wie versprochen prioritär in Pflegeheimen eingesetzt werden. Um sicherzustellen, dass ausreichend qualifiziertes Personal die Tests durchführen kann, können beispielsweise Studierende mit medizinischen Grundkenntnissen und entsprechender fachlicher Einweisung eingesetzt werden.

    Im Rechtsgutachten wurde die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen aus Anlass der COVID-19-Pandemie untersucht. Prof. Dr. Friedhelm Hufen ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Mainz sowie Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz a.D. Das Gutachten kann auf www.bagso.de heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden.
    Quelle: https://www.bagso.de/spezial/aktuelles/detailansicht/besuchsbeschraenkungen-in-pflegeheimen-in-weiten-teilen-verfassungswidrig/
    « Letzte Änderung: 14. November 2020, 03:11 von admin » Gespeichert

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    « am: 28. Oktober 2020, 03:44 »

    Zitat
    Erneute Abschottung von Pflegeheimen:
    BIVA-Pflegeschutzbund empfiehlt Klageweg bei Besuchsverboten


    Bonn. Steigende Corona-Zahlen im Land führen aktuell wieder zu teils unverhältnismäßigen Besuchseinschränkungen in Pflegeheimen. Das erfährt der BIVA-Pflegeschutzbund vermehrt in seiner Rechtsberatung und befürchtet eine Wiederholung der folgenschweren Isolierung von Heimbewohnerinnen und -bewohnern vom Frühjahr. Führt in solchen Fällen das Gespräch mit der Heimleitung oder sogar der Kontakt zum Gesundheitsamt bzw. der Heimaufsichtsbehörde nicht zur Lösung, empfiehlt der BIVA-Pflegeschutzbund den Klageweg. Er verweist dabei auf ein kürzlich erteiltes Urteil, das die Isolierung einer Pflegeheimbewohnerin aufgehoben hat.

    Städte und Kommunen koppeln wieder das Besuchsrecht an den Corona-Inzidenzwert, Länderverordnungen werden verschärft, einzelne Einrichtungen verhängen erneut Besuchs- und Ausgangsverbote oder aber unerfüllbare Auflagen für Besucher aus innerdeutschen Risikogebieten. Verzweifelte Anfragen mehren sich wieder im BIVA-Beratungsdienst. Und das, obwohl laut Bund-Länder-Beschluss vom 14. Oktober der Schutz der vulnerablen Gruppen nicht zu deren völliger sozialer Isolierung führen darf.

    Gestärkt wurden jetzt die Rechte von Pflegeheimbewohnern durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden. Die Richter hoben die Isolierung einer Pflegeheimbewohnerin mangels Ermächtigungsgrundlage auf und stellten gleichzeitig erstmals den Inhalt einer Corona-Schutzverordnung infrage.

    Der BIVA-Pflegeschutzbund sieht darin eine Bestätigung seiner Rechtsauffassung, denn die BIVA-Juristen hatten von Beginn der Corona-Krise an die Wahrung der Persönlichkeitsrechte trotz der nötigen Schutzmaßnahmen gefordert. „Wir empfehlen daher ausdrücklich den Klageweg, wenn grundrechtsverletzende Maßnahmen angewendet werden, die nicht von einem Gericht oder einer Behörde angeordnet wurden“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbunds. „Viele Angehörige scheuen eine Klage, weil sie Nachteile für den Heimbewohner oder einen langwierigen Prozess fürchten. Dennoch ist sie das geeignete Mittel, wenn sonstige Bemühungen nicht zum Erfolg führen. Hier bieten wir Betroffenen unsere Beratung und Unterstützung an.“
    Quelle: https://www.biva.de/erneute-abschottung-von-pflegeheimen/ 27.10.2020
    « Letzte Änderung: 02. April 2021, 23:51 von admin » Gespeichert

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