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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: CORONA - Aufhebung der Beschränkungen gefordert  (Gelesen 14749 mal)
admin
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« Antworten #1 am: 31. März 2020, 23:03 »

Zitat
Corona - Auswirkungen für die häusliche Pflege

Sorgende und Pflegende Angehörige veröffentlichen Petition für mehr Aufmerksamkeit der Auswirkungen in der Corona-Krise

30.03.2020 - Im Rahmen der derzeitigen Corona-Krise werden überall weitreichende Maßnahmen ergriffen. Die Auswirkungen stellen nicht nur schwer kranke und behinderte Menschen jeden Alters sondern auch ihre sorgenden und pflegenden Angehörigen vor große Herausforderungen und Risiken.

Die nun meist isolierten Menschen müssen besonders beachtet und geschützt werden. Wie sieht dieser Schutz aus?

79 % aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland - nahezu 3 Millionen- werden zu Hause von ihren Angehörigen rund um die Uhr - oft über viele Jahre hinweg - unentgeltlich gepflegt und betreut. Doch an diese Gruppe und die Folgen der Isolierungsmaßnahmen wurde offensichtlich nicht gedacht:

• Es brechen nun viele Hilfsangebote weg, z.B. Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Niedrigschwellige Entlastungsleistungen, Alltagsbegleitungen, Haushaltshilfen, Kinder- und Schulbegleitung, Intensivpflege, ambulante Pflegedienste, Therapien und vieles mehr.
• Fehlende Kontakt- und Pflegemöglichkeiten bringen viele von ihnen an die psychischen und physischen Grenzen.
• Zudem verfügen sie über keinerlei Schutzmaßnahmen - es fehlt an Mundschutz, Handschuhen, Desinfektion - Nachschub ist auch hier nicht in Sicht!
• Fragen nach Verdienstausfall und Mehrausgaben werden nicht beantwortet.
• Persönliche Pflegeberatungen zu Hause sind ausgesetzt, auch nach § 37 SGB XI. Man wird allein gelassen und bleibt alleine.

Viele pflegen z.B. ihre Eltern und haben kleine Kinder. Was macht das mit der pflegenden Mutter? Alle bewegen die bangen Fragen: "Was ist mit unseren Angehörigen, wenn wir sie oder uns anstecken, wenn wir als Pflegepersonen ausfallen? Wer kümmert sich um sie?

Wenn der/die Pflegebedürftige ins Krankenhaus muss wegen Corona: Darf der Pflegende Angehörige als Begleitung im Krankenhaus dabei sein, wie er es normalerweise immer ist, um die Pflege sicherzustellen, z.B. bei Pflegegrad 4 oder 5?

Ein vor Kurzem noch bestehendes System bricht größtenteils weg. Finanzielle Sorgen, die jetzt aufgrund der wegbrechenden Pflegeangebote zu Hause bleiben müssen, bei berufstätig pflegenden Angehörigen kosten Kraft.
Doppelt Pflegende werden von ihren ständigen Ängsten zermürbt, müssen beruflich pflegen und danach zu Hause. Sie haben keinen Anspruch auf Pflegezeitgesetz. Freistellung nicht möglich! Auch Diejenigen, die im Einzelhandel arbeiten. Welche Möglichkeiten bleiben ihnen? Gibt es finanzielle Ausgleiche?

Für Eltern mit Kindern, die jetzt nicht in KITAS oder Schulen gehen gibt es ein Rettungspaket, warum nicht auch für Pflegende Angehörige? Sorgende und Pflegende Angehörige müssen einkaufen, zum Arzt, zur Apotheke und bringen vielleicht den Virus nach Hause?

Und sie geben trotzdem Alles, teilweise über ihre eigenen Grenzen. Sie leisten tapfer ihren Teil in dieser Zeit. Und: Sie werden weder erwähnt noch unterstützt.


Millionen von pflegenden Angehörigen werden übergangen! Sicher: Diese große Gruppe hat vielfach weder Zeit noch Stimme, um auf ihre Notlage aufmerksam zu machen. Ihre Zahl beträgt noch weit mehr, nimmt man die "Sorgenden Angehörigen" hinzu, die von Ferne bisher Hilfen für ihre Lieben organisierten oder sie in einer stationären Einrichtung mitversorgten. Nun nicht mehr möglich! Die seelischen Qualen dieser Angehörigen durch Besuchsverbote müssen hier auch erwähnt werden. Ist dies nicht auch ein großes Opfer?

Über 10 Mio. Sorgende und pflegende Angehörige dürfen gerade jetzt nicht ohne Schutz und Unterstützung bleiben! Sie benötigen dringend Schutzmaßnahmen und finanziellen Ausgleich, wo dieser geboten ist. Die Folgen, sollten diese ausfallen, wären nicht nur im Einzelfall sondern auch für unsere Gesellschaft eine weitere verheerende und unlösbare Katastrophe.

Der Verein Pflegende Angehörige e.V. erstellte hierzu eine Petiton: "Denkt auch an uns Sorgende und Pflegende Angehörige! So kann es nicht weitergehen!" https://www.openpetition.de/petition/online/denkt-auch-an-uns-sorgende-und-pflegende-angehoerige-so-kann-es-nicht-weitergehen#petition-main
Quelle: https://www.openpr.de/news/1082035/Corona-Auswirkungen-fuer-die-haeusliche-Pflege.html
« Letzte Änderung: 04. Juni 2020, 23:17 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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« am: 28. März 2020, 03:04 »

Zitat
Besuchssperren in Heimen wegen Coronavirus
„Viele Angehörige befürchten einen Schub in der Demenz“


Für Bewohner von Pflegeheimen sei es bitter, wegen der Coronakrise keinen Besuch mehr zu bekommen, sagte Ulrike Kempchen vom BIVA-Pflegeschutzbund im Dlf. Besuchsverbote seien rechtens, allerdings gehe es um Verhältnismäßigkeit, um kreative Problemlösungen – und um genug Personal dafür.


[Ulrike Kempchen im Gespräch mit Jule Reimer >>]
https://www.deutschlandfunk.de/besuchssperren-in-heimen-wegen-coronavirus-viele.697.de.html?dram:article_id=473616



Zitat
Donnerstag, 26. März 2020
Besuchsbeschränkungen in Pflegeheimen aufgrund der Corona-Krise

BIVA-Positionspapier

Der BIVA-Pflegeschutzbund wendet sich angesichts der durch Covid-19 bedingten Besuchsbeschränkungen und vielerorts absoluten Besuchsverboten mit Ausgangssperren in Pflegeeinrichtungen an alle beteiligten Ministerien, Behörden und an alle Pflegeeinrichtungen. Diese Maßnahmen müssen aus pflegerischen und humanitären Gründen dringend einer Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen werden. Zugleich müssen dauerhafte Lösungen zur Verhinderung von Ansteckung gefunden werden.

Alte Menschen gehören zu den Hauptrisikogruppen der Lungenkrankheit Covid-19. In der gegenwärtigen unbekannten und zugleich lebensbedrohlichen Situation sind besondere Schutzmaßnahmen in Altenpflegeheimen notwendig. Dafür hat jeder Verständnis. Diese können aber zu unverhältnismäßig harten Konsequenzen für die betroffenen Bewohner führen. Dies zeigen zahlreiche Beratungsanrufe von Angehörigen. Der BIVA-Pflegeschutzbund sieht die Gefahr, dass die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und deren Angehörigen über das erforderliche Maß hinaus eingeschränkt und beschnitten werden. Das Ziel, mehr Schutz und Sicherheit für die Bewohner zu erreichen, kann sich dadurch ins Gegenteil verkehren: Isolation, Vernachlässigung oder fehlende Mobilität aufgrund der Schutzmaßnahmen werden gravierende Folgen für die psychische und körperliche Gesundheit haben. Eine aktuelle BIVA-Umfrage zu den Erfahrungen der Betroffenen mit den derzeitigen Besuchseinschränkungen bestätigt diese Befürchtung.

So wird etwa übersehen, dass viele Angehörige regelmäßig bei der pflegerischen Versorgung unterstützen. Das überlastete Pflegepersonal ist auch ohne krankheitsbedingte Ausfälle häufig nicht in der Lage, die nötige zeitaufwendige Hilfe bei der Nahrungsaufnahme zu leisten. Viele Angehörigen befürchten nun, dass es aufgrund der fehlenden pflegerischen Unterstützung durch sie und der fehlenden individuellen Ansprache bei den Bewohnern zu ernsten körperlichen und seelischen Schäden kommt. Letzteres gilt vor allem bei dementiell Erkrankten, die aufgrund ihrer Krankheit die Notwendigkeit der Einschränkungen nicht nachvollziehen können.

Die angekündigte Ausnahmeregelung, dass das Besuchsverbot im Sterbefall aufgehoben wird, bietet Sterbenden und ihren Angehörigen keine Sicherheit. Die Gewährung der Ausnahme ist abhängig von der Entscheidung der Einrichtung. Dabei kann es schon an der Auslegung scheitern, wann ein Sterbeprozess beginnt. Viele Angehörige befürchten daher, ihre Liebsten gar nicht mehr wiederzusehen, etwa weil sie sich schon im Palliativstadium befinden oder sich deren gesundheitlicher Zustand wegen des fehlenden Kontakts mit dem Familienmitglied rapide zu verschlechtern droht.

In einigen Pflegeeinrichtungen wird sogar für die Bewohner selbst eine absolute Ausgangssperre verhängt. Sie dürfen ihre Zimmer und die Einrichtung nicht verlassen. Den Angehörigen wird trotz Zusicherung von Sicherheitsvorkehrungen verweigert, die pflegebedürftigen Menschen zu einem kurzen Spaziergang auf dem Gelände an der Tür abzuholen. Damit wird zusammen mit einem strikten Besuchsverbot de facto eine Quarantäne angeordnet. Es handelt sich aber hierbei um eine freiheitsbeschränkende Maßnahme, die nur entweder gerichtlich oder im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes durch die zuständigen Behörden – und nicht alleine durch die Einrichtung – angeordnet werden kann.

Die bisher durch die zuständigen Ministerien der einzelnen Bundesländer ergangenen Erlasse, Verfügungen oder Empfehlungen sind uneinheitlich und damit nicht hilfreich. Die Regelungen reichen von einem absoluten Besuchsverbot bis zur Besuchsregelung „pro Bewohnerin bzw. Bewohner eine Person für eine Stunde pro Tag“. Wird die Angemessenheit dieser Maßnahmen von Kreisen und Gemeinden nicht im Rahmen von Allgemeinverfügungen geregelt, bleibt die Entscheidung den einzelnen Pflegeeinrichtungen überlassen. Diese werden mit der folgenschweren Entscheidung allein gelassen und entscheiden sich häufig für die weitreichendste Maßnahme. Aber auch dort, wo die lokalen Behörden konkrete Regelungen erlassen, bleibt die Tendenz dieselbe: Meist wird die Regelung der Landesregierung verschärft.

Man muss davon ausgehen, dass einschränkende Schutzmaßnahmen für die Bewohner noch viele Monate, vielleicht sogar Jahre, notwendig bleiben. Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert von allen Verantwortlichen daher, grundrechtseinschränkende Maßnahmen verhältnismäßig zu treffen und die Befristung klar zu formulieren. Alle Beteiligten – die Einrichtungen voran – sind jetzt gefordert, angemessene neue Ideen für den Umgang mit den Gefahren der Ansteckung zu entwickeln. Diese können von besonderen Hygienemaßnahmen bis zu digitalen Lösungen reichen. Zu einem würdigen Leben in einer Pflegeeinrichtung gehören auch zwischenmenschliche Beziehungen und die Begegnungsmöglichkeit mit den Angehörigen.
Quelle: https://www.biva.de/positionspapier-besuchsbeschraenkungen-pflegeheim/



Besuchseinschränkungen in Alten- und Pflegeheimen wegen Corona
Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern


—– Aufgrund der aktuellen Krise überschlagen sich die Ereignisse und es ist fast nicht möglich, alle Einzelregelungen zu überblicken. Wir bemühen uns um größtmögliche Aktualität und aktualisieren diesen Artikel fortlaufend – wir können dafür aber nicht garantieren. Zuletzt aktualisiert: ... Uhr—-

[zurr Übersicht >>]

Umfrage: Wir möchten Ihre Erfahrungen mit den derzeitigen Besuchsrechten Ihrer/Ihres Angehörigen sammeln. Nehmen Sie sich bitte kurz Zeit und berichten Sie darüber, wie Ihre Einrichtung mit der Krise umgeht: https://www.surveymonkey.de/r/heimbewohner-besuchen
« Letzte Änderung: 25. Dezember 2020, 00:22 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
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