Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
28. März 2024, 17:58
Übersicht Hilfe Suche Kalender Einloggen Registrieren
News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

+  Heimmitwirkung.de - Alles über Heimmitwirkung, Heim, Heimbewohner, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Pflege
|-+  AKTUELLES / NEWS
| |-+  Aktuelle Meldungen & Hinweise
| | |-+  Aktuelles aus den Medien (Moderator: admin)
| | | |-+  Corona-Verordnung: Isolation der Heimbewohner beendet?
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
Seiten: [1] Nach unten Drucken
Autor Thema: Corona-Verordnung: Isolation der Heimbewohner beendet?  (Gelesen 8978 mal)
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« Antworten #7 am: 12. Januar 2022, 16:04 »

Zitat
14.12.2021
Patientenschützer: Erneute Isolation in Altenheimen verhindern

Bremen (epd). Der Bremer Patientenschützer Reinhard Leopold warnt davor, dass fehlende Corona-Testangebote für Besucherinnen und Besucher in den Altenheimen zu einer erneuten Isolation der Bewohner führen könnten. Viele Menschen, die ihre Angehörige in den Heimen besuchen wollten, seien selbst schon alt und könnten Termine in Testzentren nicht online buchen, sagte der Regionalbeauftragte der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) dem epd. "Das Testen in den Einrichtungen hat in den vergangenen Monaten schon ganz gut funktioniert. Warum geht das jetzt plötzlich nicht mehr?"

Leopold forderte die Heime auf, externe Dienstleister mit den Testungen zu beauftragen, damit dafür nicht Pflegepersonal eingesetzt werden müsse. Das Geld werde ihnen schließlich vom Bund erstattet. Zudem sollten die Häuser sich mehr um die Anwerbung von Ehrenamtlichen bemühen. Die könnten helfen, die Personalnot zu lindern.

Der BIVA zufolge häufen sich bundesweit Meldungen, wonach vielerorts Altenheime unter Hinweis auf die Personalknappheit keine Tests mehr anbieten. Die Umsetzung der seit dem 24. November geltenden Testpflicht sei mangelhaft. Das Bundesinfektionsschutzgesetz verpflichtet Alten- und Pflegeheime, Besucherinnen und Besuchern Tests anzubieten und Tests aus Testzentren zu kontrollieren. Das Besuchsrecht gilt für alle - also Geimpfte und Ungeimpfte - und auch unabhängig vom Impfstatus.
Quelle: https://www.evangelisch.de/inhalte/194219/14-12-2021/patientenschuetzer-erneute-isolation-altenheimen-verhindern
Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« Antworten #6 am: 05. Dezember 2021, 22:52 »

Zitat
1. Dezember 2021
Corona: BIVA sieht Weihnachtsbesuche in Pflegeheimen gefährdet

Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund warnt: Steigende Infektionszahlen in der vierten Coronawelle und die Angst vor der neuen Omikron-Virusvariante führen in vielen Pflegeheimen wieder zu Beschränkungen der Freiheitsrechte. Aktuell erfahren die BIVA-Rechtsberater nicht nur von unrechtmäßigen Quarantäneanordnungen, sondern auch von bereits jetzt reduzierten Besuchszeiten für die Weihnachtstage. „Die Maßnahmen sind unverhältnismäßig und willkürlich“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes.

Fast alle Pflegeheimbewohner:innen sind geimpft und Besucher:innen werden regelmäßig getestet. Es besteht somit kein Grund, ihre Freiheitsrechte stärker einzuschränken, als für alle anderen Bürger:innen. Trotzdem müssen in Sachsen Pflegeheimbewohner:innen nach einem Arztbesuch für sieben Tage in Quarantäne und in einem Pflegeheim in Bayern wurden bereits jetzt für die Weihnachtstage reduzierte Besuchszeiten angekündigt. Das sind nur zwei aktuelle Beispiele aus der Rechtsberatung des BIVA-Pflegeschutzbundes für unverhältnismäßige Kontaktbeschränkungen in Pflegeheimen. Der Pflegeschutzbund weist darauf hin, dass eine Quarantäne grundsätzlich nur von einer zuständigen Behörde wie dem Gesundheitsamt angeordnet werden kann. 

 „Die verheerende Isolation von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern im letzten Jahr darf sich nicht wiederholen“, sagt Stegger. „Besuchseinschränkungen treffen die Menschen ins Herz. Sie dürfen nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Schutzmaßnahmen ausgeschöpft sind.“

—-

Erfahrungsberichte und Befürchtungen finden sich auch in den Kommentare von Betroffenen unter: „Corona im Pflegeheim – Ihre Erfahrungen“
https://www.biva.de/corona-im-pflegeheim/corona-im-pflegeheim-ihre-erfahrungen/

Quelle: https://www.biva.de/presse/corona-biva-sieht-weihnachtsbesuche-in-pflegeheimen-gefaehrdet/
Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« Antworten #5 am: 04. Dezember 2021, 02:38 »

    Zitat
    VdK-Studie: Im Lockdown litten zwei Drittel der zu Hause Gepflegten unter Angst und Isolation

    • VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Noch so eine Zeit überstehen die zu Hause Versorgten und ihre Angehörigen nicht“
    • VdK kündigt Klage gegen die ausgebliebene Erhöhung des Pflegegeldes an


    Verängstigt und vergessen – so fühlten sich die meisten Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zu Hause während der Corona-Pandemie. Dies zeigen die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie der Hochschule Osnabrück, die der Sozialverband VdK in Auftrag gegeben und am Montag auf einer Pressekonferenz vorgestellt hat. Mehr als zwei Drittel der 16.000 Befragten gaben an, sehr unter der psychischen Belastung in dieser Zeit gelitten zu haben. Gleichzeitig waren für viele dringend benötigte Entlastungsangebote weggefallen.

    VdK-Präsidentin Verena Bentele zog am Montag in Berlin eine bittere Bilanz: „Für die Pflegeheime legte die Große Koalition millionenschwere Rettungsschirme auf, für die Pflegekräfte gab es immerhin Applaus und Boni. Nur für die pflegenden Angehörigen zu Hause gab es mal wieder nix. Damit bestätigte die Politik erneut: Die Pflegenden und Gepflegten zu Hause sind nicht nur die Vergessenen der Pandemie, ihre Belange werden dauerhaft sträflich vernachlässigt.“ Dabei werden 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt.

    Der VdK kündigt als Konsequenz aus der politischen Ignoranz der häuslichen Pflege nun juristische Schritte an. „Deswegen werden wir jetzt die unter anderem einkassierte Erhöhung des Pflegegeldes einklagen – notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht“, sagte Bentele. Die Erhöhung aller Pflegeleistungen im Umfang von 1,8 Milliarden Euro war bereits angekündigt, wurde aber bei der Pflegereform im Juli nicht umgesetzt. Damit sollte der Wertverlust der vergangenen Jahre für alle Pflegeleistungen ausgeglichen werden. Das Geld wird nun zweckentfremdet und umgeleitet, um die Eigenanteile in der stationären Pflege zu bezuschussen.




    Wegen der Pandemie fand die Pflege zu Hause unter extrem erschwerten Bedingungen statt. So zeigt die VdK-Pflegestudie: 78 Prozent der Pflegebedürftigen empfanden diese Zeit als belastend, bei den pflegenden Angehörigen waren es sogar 84 Prozent. Vor allem die psychische Belastung wog für mehr als 70 Prozent aller Befragten schwer. 76 Prozent fürchteten selbst an Corona zu erkranken und Spätfolgen zu erleiden. 81 Prozent der Pflegebedürftigen und 87 Prozent der pflegenden Angehörigen mieden den Kontakt zu Dritten. Fast ein Drittel der Pflegebedürftigen verließ sogar das Haus oder die Wohnung nicht mehr – das eigene Zuhause wurde zur Isolationsstation. 37 Prozent der Pflegehaushalte nahmen keine Unterstützungsangebote mehr in Anspruch.

    Mehr als 16.000 VdK-Mitglieder, die pflegebedürftig sind oder als Angehörige pflegen, haben die Fragen der Hochschule Osnabrück zu ihrer persönlichen Situation während der Pandemie beantwortet.

    Corona-Pflegestudie - Ergebnisse und Forderungen des VdK.pdf (476,60 KB, PDF-Datei)
    VdK-Pflegestudie Zwischenbericht.pdf (1,09 MB, PDF-Datei)

     
    Quelle: https://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/82885/vdk-studie_pflege_pandemie_lockdown_pflegende_angst_isolation



    Über die VdK-Pflegestudie

    Der Sozialverband VdK Deutschland hat 2021 gemeinsam mit der Hochschule Osnabrück die bisher größte Studie zum Thema häusliche Pflege durchgeführt. Mehr als 55.000 Mitglieder beteiligten sich daran. Die Endergebnisse werden im Frühjahr 2022 vorgestellt. Gleichzeitig startet der VdK dann eine große Pflege-Kampagne mit den wichtigsten Erkenntnissen der Pflegestudie. Weitere Informationen: www.vdk.de/pflegestudie

    « Letzte Änderung: 04. Dezember 2021, 02:43 von admin » Gespeichert

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    "Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
     was wir tun, sondern auch für das,
    was wir nicht tun" (Jean Molière)
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    admin
    Administrator
    Hero Member
    *****
    Beiträge: 3.686


    « Antworten #4 am: 20. Mai 2021, 01:10 »

    Zitat
    Wann bekommen durchgeimpfte Heimbewohner ihre Grundrechte wieder?

    BIVA-Pflegeschutzbund fürchtet Rolle rückwärts bei Bewohnerrechten

    Bonn. Pflegeheimbewohner sind die Personengruppe mit der höchsten Durchimpfung. Dennoch sind sie weiterhin teils starken Grundrechtseinschränkungen unterworfen - ohne Perspektive auf Lockerungen. Der BIVA-Pflegeschutzbund fürchtet eine dauerhafte „Rolle rückwärts“ in die Zeit, als Heimbewohner noch Insassen waren. In einem Offenen Brief wendet der Verbraucherschutzverein sich mit konkreten Verbesserungsvorschlägen für die Verordnung an den Bundesgesetzgeber.

    Bereits Anfang Mai wurden bundesweite Lockerungen für Geimpfte beschlossen. Ausdrücklich ausgenommen davon wurden aber geimpfte Pflegeheimbewohnerinnen und
    -bewohner. Für sie gelten weiterhin 16 verschiedene Landesverordnungen, von denen nur wenige den Impfstatus der Bewohner berücksichtigen. Beispielsweise dürfen selbst geimpfte Besucherinnen und Besucher ihre ebenfalls geimpften Angehörigen je nach Landesverordnung nur sehr eingeschränkt sehen. Nach wie vor gibt es vielerorts Besuchszeiten.

    „Es hat eine fatale Signalwirkung, Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner trotz Impfschutz weiterhin zu stigmatisieren“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. Als Hauptrisikogruppe für eine Corona-Erkrankung seien alte Menschen in den vergangenen 14 Monaten vor allem als ‚die Schwächsten der Gesellschaft‘ und als ‚Risikogruppe‘ wahrgenommen worden. Mit Eintreten des Impfschutzes gebe es hierfür keinen Grund mehr. Nach wie vor schreibe man den Pflegebedürftigen aber vor, was sie zu tun und zu lassen haben.

    Einer der Gründe für diesen Missstand sei die Arbeitserleichterung für die Heime, die mit den Einschränkungen der Besuchszeiten einhergehen, sagt Stegger. Deshalb sei es Aufgabe des Gesetzgebers, angemessene Lockerungen für die durchgeimpfte Personengruppe verbindlich festzuschreiben. Konkrete Vorschläge bot der BIVA-Pflegeschutzbund aktuell in einem Offenen Brief an.

    „Unsere große Sorge ist, dass die Corona-Krise Grundrechtseinschränkungen und Bevormundung wieder salonfähig gemacht hat, die wir eigentlich überwunden hatten“, fürchtet Stegger. Es sei nun an der Zeit, Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner wieder als Menschen mit Freiheitsrechten zu sehen und nicht länger nur als schützenswerte Hilfsbedürftige“, appelliert er an den Gesetzgeber, die Verordnung nachzubessern.

    ---

    Weitere Informationen:

    Den Offenen Brief an die Parlamentarier des Bundestags finden Sie unter: www.biva.de/dokumente/gesetze/biva-offener_brief_bewohnerrechte.pdf  

    Eine Übersicht der aktuell in den einzelnen Bundesländern geltenden Verordnungen und Verfügungen finden Sie unter: www.biva.de/besuchseinschraenkungen-in-alten-und-pflegeheimen-wegen-corona/
    Quelle: https://www.biva.de/biva-pflegeschutzbund-fuerchtet-rolle-rueckwaerts-bei-bewohnerrechten/
    « Letzte Änderung: 20. Mai 2021, 01:13 von admin » Gespeichert

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    "Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
     was wir tun, sondern auch für das,
    was wir nicht tun" (Jean Molière)
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    admin
    Administrator
    Hero Member
    *****
    Beiträge: 3.686


    « Antworten #3 am: 19. Mai 2021, 22:41 »

    Zitat
    Verzicht von Familienbesuchen und Ausflügen
    Weiter Einschränkungen für Geimpfte in Pflegeheimen

    Der Bund hat zahlreiche Grundrechte für Geimpfte per Verordnung wieder hergestellt. In der Praxis von Pflegeeinrichtungen ist das noch nicht überall angekommen.


    Von Timo Thalmann  - 17.05.2021, 19:28

    Dass sich Geimpfte untereinander ohne Einschränkungen treffen können und von verschiedenen Quarantäneregeln befreit sind, regelt seit 9. Mai eine Verordnung des Bundes. Doch für die vielfach schon seit längerem geimpften Bewohner von Pflegeeinrichtungen ist das auch knapp zehn Tage später nicht überall Realität. So berichten es Mitglieder aus den Bewohnerbeiräten einiger Einrichtungen. Dokumentiert sind auch Fälle, in denen jeder Aufenthalt außerhalb der Heime weiterhin mit Quarantäne bei der Rückkehr verbunden ist: "Zehn Tage lang darf die Mahlzeit nicht gemeinsam mit den anderen Bewohnern im Speisesaal eingenommen werden und ebenfalls ist die Teilnahme am Gruppenangebot nicht zulässig", schreibt eine Angehörige. Die Konsequenz: Auf Ausflüge und Familienbesuche beispielsweise über die Feiertage wird von vornherein verzichtet.

    "Das Problem ist, dass die Landesregierung die konkrete Regelung etwa der Besuchsrechte fast vollständig den einzelnen Einrichtungen übertragen hat", sagt Reinhard Leopold, Bremer Regionalbeauftragter des Biva-Pflegeschutzbundes, der bundesweit die Interessen der von Pflege betroffenen Menschen vertritt. Der Vorwurf des Biva: Die Heimleitungen schießen aus Unsicherheit über das Ziel hinaus und schränken die Bewohnerrechte willkürlich ein.

    Bernd Schneider, Sprecher des Sozialressort, verweist in solchen Fällen auf die Wohn- und Betreuungsaufsicht. "Wann immer der Eindruck besteht, den Bewohnern werden ihnen zustehende Rechte nicht gewährt, kann man sich an diese zuständige Stelle wenden." Diese prüfe die Umstände und weise Heimleitungen gegebenenfalls darauf hin, wie mehr Freiheiten für die Bewohner umgesetzt werden können.

    Das Gesundheitsressort hat unterdessen klargestellt, dass durch die Verordnung des Bundes zahlreiche Einschränkungen aus der Handlungsleitlinie des Gesundheitsamtes für Pflegeeinrichtungen vom Mai 2020 für Geimpfte nicht mehr gelten – zum Beispiel die Quarantäne-Pflichten. Werde die Einrichtung zu privaten Zwecken verlassen, sei eine Absonderung ohnehin nicht vorgesehen. Allerdings würden dann bei Rückkehr Schnelltests empfohlen. Aktuell arbeite man daran, Lockerungen für Pflegeeinrichtungen umzusetzen, die auch die Impfungen der Bewohner berücksichtigten.

    Die vom Biva-Pflegeschutzbund geforderten verbindlicheren Vorgaben für die Hausleitungen sind im Entwurf der neuen Corona-Schutzverordnung aber weiterhin nicht vorgesehen. Nach wie vor wird die Ausgestaltung des Besuchskonzeptes an die Heimleitungen übertragen.


    Zur Sache

    Testpflicht entfällt

    Bei allen körpernahen Dienstleistungen sowie beim Einkaufen ist mit dem Wegfall der Bundes-Notbremse auch die Testpflicht entfallen. Darauf hat nach zahlreichen Nachfrage jetzt das Innenressort hingewiesen. Auch genügt dort eine medizinische Maske, also reicht auch die OP-Maske anstelle der FFP2-Maske. In Geschäften, bei denen nur Terminshopping möglich ist, sind je 40 Quadratmeter eine Kundengemeinschaft zugelassen, die aus maximal einem Haushalt plus Begleitperson bestehen darf. Die Vorgabe von zehn Quadratmeter je Kunde gilt bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche. Bei Flächen darüber hinaus sind 20 Quadratmeter je Kunde vorgeschrieben.
    Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/trotz-impfung-wenige-lockerungen-in-den-bremer-pflegeheimen-doc7ftono9tf351idu0p42g
    Gespeichert

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    "Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
     was wir tun, sondern auch für das,
    was wir nicht tun" (Jean Molière)
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    admin
    Administrator
    Hero Member
    *****
    Beiträge: 3.686


    « Antworten #2 am: 19. März 2021, 01:05 »

    Zitat
    Geimpfte Bewohner im Lockdown
    Lockerungen in Pflegeheimen lassen auf sich warten


    von Timo Thalmann 18.03.2021


    In der stationären Pflege gelten weiterhin strenge Corona-Regeln. Dabei ist in diesem Bereich inzwischen die Mehrzahl der Menschen geimpft. Die Forderung nach Öffnungen mehren sich.

    Während erste Lockerungen der Corona-Maßnahmen für den Einzelhandel, an Schulen und bei privaten Kontakten derzeit realisiert werden, gelten für die stationären Pflegeeinrichtungen weiterhin alle Einschränkungen, so wie sie die Verordnung vom 11. Februar festgelegt hat. Das bedeutet: Besucher müssen sich registrieren, nach Möglichkeit sollen zuvor Schnelltests gemacht werden und medizinische Maske sowie Mindestabstand sind ohnehin obligatorisch.

    Im Alltag sehen die konkreten Hygienekonzepte teilweise noch weitere Einschränkungen vor: Besuche werden etwa durchgehend von Pflegekräften begleitet und weil das Personal bindet, gibt es nur zugeteilte Besuchstermine. Aber auch innerhalb der Einrichtungen gelten weiterhin Einschränkungen: Veranstaltungen bleiben ausgesetzt und in manchen Häusern ist die Bewegungsfreiheit der Bewohner und Besucher auf den jeweiligen Flur, das jeweilige Stockwerk begrenzt. So soll im Infektionsfall eine schnelle Ausbreitung des Virus unterbunden werden.

    „Viele Einrichtungen legen die Regeln oft restriktiv aus, weil sie fürchten, mit einer zu lockeren Ausgestaltung das Leben ihrer Bewohnerinnen und Bewohner zu gefährden“, sagt Bernd Schneider, Sprecher des Sozialressorts. Das sei zwar nachvollziehbar, dürfe aber nicht dazu führen, dass den Menschen Rechte verwehrt würden.

    Dazu kommt: In den stationären Pflegeeinrichtungen sind die Impfungen der Bewohner mit sehr hohen Quoten nahezu abgeschlossen. Auch das Pflegepersonal ist inzwischen überwiegend geimpft. „Dass die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen darum nicht in ihren Alltag zurückkehren können, ist nicht nachzuvollziehen. Das Miteinander in den Einrichtungen muss endlich wieder ermöglicht und auch die Besuchsregelungen müssen schrittweise gelockert werden“, fordert darum Sigrid Grönert, sozialpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion.

    Eine Forderung, die im zuständigen Sozialressort prinzipiell geteilt wird. „Auch wir sind der Auffassung, dass angesichts der vielen geimpften Menschen in den Einrichtungen die sozialen Kontakte erleichtert werden sollten“, sagt Schneider. Zugleich verweist er aber auch auf die Risiken, die mit einer Öffnung verbunden seien, und die sich durch die schnelle Verbreitung der britischen Variante B117 verschärften. „Darum sind wir über die Frage von Lockerungen im andauernden Austausch mit dem Gesundheitsressort.“ Letztlich müsse darüber der Senat befinden. „Dabei werden sicherlich die Verabredungen in der Konferenz der Ministerpräsidenten am 22. März eine Rolle spielen“, lautet die Einschätzung des Sprechers. Mindestens bis dahin bleibt es bei den bestehenden Einschränkungen.

    Für Timm Klöpper von der Geschäftsführung der Convivo-Gruppe bedeutet das aktuell eine unübersichtliche Situation. Das private Bremer Pflegeunternehmen betreibt 54 Häuser in elf Bundesländern mit deutlichem Schwerpunkt in Bremen und Niedersachsen. „Wir haben momentan wieder einen sehr ausgeprägten Flickenteppich bei der Frage, was wo erlaubt ist“, sagt er. Nordrhein-Westfalen beispielsweise habe seit 13. März die Beschränkungen weitgehend aufgehoben. Für geimpfte Bewohner sind die Abstandsregeln gestrichen und es dürfen bis zu fünf Besucher aus zwei Hausständen gleichzeitig kommen. Allerdings müssen die Gäste weiterhin registriert werden und es gilt prinzipiell Maskenpflicht. „Und so müssen wir in elf Ländern die Änderungen im Detail im Auge behalten“, sagt Klöpper.

    Aus seiner Sicht wäre schon viel gewonnen, wenn zumindest überall wieder interne Veranstaltungen in den Einrichtungen zugelassen wären. „Das würde die Lebensqualität der Bewohner erheblich verbessern.“ Schon die Eröffnung zahlreicher Frisörsalons Anfang März, die teilweise direkt in den Einrichtungen arbeiteten, habe die Stimmung deutlich angehoben. Dass es bei Besuchsregelungen hingegen abhängig vom lokalen Infektionsgeschehen weiterhin Unterschiede gebe, findet das Verständnis des Pflegeheimbetreibers.
    Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-lockerungen-in-pflegeheimen-lassen-auf-sich-warten-_arid,1965378.html



    Zitat


    Geimpfte Heimbewohner bleiben isoliert –
    Länder weiter untätig


    Bonn. Die leidgeprüften Altenheimbewohnerinnen und -bewohner bleiben auch weiterhin isoliert und teilweise von der Außenwelt abgeschottet – selbst dann, wenn beide Impfungen erfolgt sind und sie den vollen Impfschutz erreicht haben. Das ergab jetzt eine Umfrage des BIVA-Pflegeschutzbundes e.V. Für die Aufhebung der Isolierung von Pflegeheimbewohnern nach Erreichen des vollen Impfschutzes hatte sich jüngst der Ethikrat ausgesprochen. Doch die Bundesländer haben es bisher versäumt, die geltenden Schutzverordnungen für Heime in diesem Sinne anzupassen. Weiterhin leiden Tausende alte Menschen, die durch die Impfung vor Ansteckung geschützt sind, an der sozialen Isolierung durch Besuchsbeschränkungen.

    Die deutschlandweite Online-Umfrage des BIVA-Pflegeschutzbundes hat ergeben, dass sich bei 80 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner, die bereits vollständig geimpft wurden, die Besuchssituation nicht gebessert hat bzw. die Beschränkungen nicht aufgehoben wurden. Im Gegenteil: Bei 10 Prozent der Befragten wurden die Schutzmaßnahmen sogar verschärft.

    „Ein erschütterndes Bild zeichnet diese Umfrage und weist auf die Schwerfälligkeit der verantwortlichen Behörden und die Verunsicherung der Einrichtungen hin“, kritisiert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Die Länder müssen umgehend handeln, damit die Menschen in Alten- und Pflegeheimen nicht länger unter Isolation leiden müssen.“ Schließlich gehe es hierbei nicht um Privilegien für Geimpfte, sondern lediglich für einen besonders betroffenen Personenkreis um die Rückkehr zu den allgemeinen Einschränkungen, wie sie für alle gelten.
    Quelle: https://www.biva.de/umfrage-geimpfte-heimbewohner-bleiben-isoliert/, 23.02.2021/
    « Letzte Änderung: 19. März 2021, 01:06 von admin » Gespeichert

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    "Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
     was wir tun, sondern auch für das,
    was wir nicht tun" (Jean Molière)
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    admin
    Administrator
    Hero Member
    *****
    Beiträge: 3.686


    « Antworten #1 am: 04. Juli 2020, 15:08 »

    Zitat
    Mit den Sicherheitsvorkehrungen überfordert
    Bremer Heime können Besucherandrang nicht bewältigen


    von Justus Randt 28.06.2020

    Theoretisch ist alles gut: Die rigiden Besuchsbeschränkungen in Bremer Heimen wegen des Coronavirus sind gelockert. Praktisch bringt das wenig, weil die Häuser mit den Sicherheitsvorkehrungen überfordert sind.

    Die Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie sind für viele Heimbewohner und ihre Angehörigen eine große Belastung. Erste Lockerungen der strengen Besuchsregeln in den rund 100 Bremer Pflegeheimen, vor allem die Ausweitung der Besuchszeit von 45 Minuten pro Woche auf zwei Stunden am Tag, haben noch nicht die ersehnte Wirkung gehabt. Denn offenbar sind die Heime gar nicht in der Lage, einen erhöhten Besucherandrang unter den gebotenen Hygieneregeln zu bewältigen.

    „Die Leute sind hoffnungsfroh“, sagt eine WESER-KURIER-Leserin, „und in der Praxis sieht es dann ganz anders aus.“ Dass ihr Name veröffentlicht wird, möchte sie nicht. „Ich habe Angst vor Nachteilen.“ Heike Einwächter-­Langer aus Grohn hat damit keine Probleme. Ihre Mutter lebt in einem privat geführten Heim, gleich um die Ecke. „Die Heime haben ihre liebe Not mit den Besuchsterminen“, sagt sie. „Die Beschäftigten können einem wirklich leidtun. Zwei Stunden, das lässt sich nicht umsetzen.“ In den eigens aufgestellten Pavillon könnten immer nur zwei Personen zugleich.

    Zum Geburtstag ihrer Mutter war ihr Sohn aus Hamburg gekommen. „Auf die Toilette im Haus durfte er aber nicht. Ins Heim sollen nur Leute gehen, deren Angehörige bettlägerig sind. Aber viele Zimmer sind doppelt belegt ...“, sagt Heike Einwächter-Langer. „Das Ganze ist sinnbefreit, jedenfalls nicht so, wie man sich das vorstellt.“ Bis sie ihre Mutter wiedersieht, muss eine Woche verstreichen, häufiger darf die Besuchsperson nicht wechseln. „Und selbst das ist schon ein Fortschritt.“ Recht zu haben, ist das eine, darauf zu pochen, etwas anderes. „Ich gehe nicht jeden Tag hin, um das Heim nicht zu überfordern.“

    „Die Leute sind vereinsamt“


    Im Zweifelsfall steht die Hausordnung über der Corona-Verordnung des Landes, „aus Angst vor einem Infektionsfall“, weiß Anne-­Kathrin Nethe. Die Ärztin mit einer Praxis in Schwachhausen hat „viele berufsbedingte Kontakte in Altenheime“, und ihre Mutter lebt auch in einem. „Sie glauben gar nicht, was ich für traurige Geschichten höre, die Leute sind so vereinsamt und deprimiert“, sagt sie. „Aber man darf nicht die Heime bashen, die setzen die Regeln mit Vorsicht um, stehen aber wahnsinnig unter Druck und haben Angst vor rechtlichen Konsequenzen, wenn was passiert.“

    Die Regeln, das sind die städtische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Sie schreibt die Rechte der Beteiligten fest, und die Hygienevorschriften, die das Gesundheitsamt den Heimen auferlegt. „Die Angehörigen drängen in die Heime und wollen Nähe“, beschreibt Petra Sklorz die Situation nach der politisch beschlossenen Lockerung. „Wir sind aber weiter für den Infektionsschutz verantwortlich, wir sollen über das Risiko für Hunderte Bewohner entscheiden, das wird auf die Heime abgewälzt. Kitas, Schulen oder Tönnies, die machen den Betrieb zu, wir müssen rund um die Uhr versorgen“, sagt die Geschäftsführerin des Bereichs Pflege bei der Arbeiterwohlfahrt (Awo).

    Dass es zwischen der Verordnung und amtlichen Vorgaben „Diskrepanzen“ gibt, räumt auch das Sozialressort ein. „Wir versuchen, das zu harmonisieren“, sagt Behördensprecher Bernd Schneider. Senatorin Anja ­Stahmann (Grüne) hat unterdessen ein Merkblatt herausgebracht, in dem sie „an die Vernunft“ appelliert: „Sie können Ihre Lieben jetzt wieder täglich sehen, aber bitte bleiben Sie umsichtig und stimmen sich gut ab mit dem Pflegeheim. Die neuen Regeln müssen auch dort erst umgesetzt werden. Die Zeiten sind eine große Herausforderung.“

    Die Heime beklagen eine enorme Mehrbelastung durch Empfang, Information, Einweisung und Dokumentation der Besucher – nach denen beispielsweise alle Kontaktflächen zu desinfizieren sind. „Allein das nimmt pro Besucher 20 bis 30 Minuten in Anspruch“, sagt Petra Sklorz. Die Sozialbehörde sieht die Sache anders: Manches ließe sich vereinfachen und müsse nicht jedes Mal wiederholt werden. „Uns erreichen immer noch Berichte, nach denen die Einrichtungen die Regeln sehr eng auslegen.“ So komme es „immer noch“ vor, dass Beschäftigte die Besucher während ihres gesamten Aufenthaltes begleiteten, was so nicht vorgesehen sei. Nicht selten würden Besuchszeiten über das in der Verordnung vorgesehene Maß eingeschränkt.

    „Das geht alles viel zu schnell“


    „Ich habe den Eindruck, das geht alles viel zu schnell, als Träger brauchen wir eine sukzessive Öffnung“, sagt Martina kleine Bornhorst, die Caritas-Geschäftsführerin, und wundert sich über eine neue Ansage des Gesundheitsamtes. Darin wird zwar der Abstand von 1,5 Metern gefordert, der auch das Rollstuhlschieben ausschließt. Auf dem Heimgelände sind davon aber neuerdings Ehe- und Lebenspartner, Kinder, Enkel, Geschwister sowie „Nichten und Neffen in direktem Verwandtschaftsgrad“ ausgenommen. Martina kleine Bornhorst kann dem nicht folgen: Sie kenne „keine medizinische Grundlage, die den Verwandtschaftsgrad als Infektionsschutz beschreibt“.

    Anne-Kathrin Nethe stellt die Sinnfrage: „Man beschützt die Leute vor dieser Erkrankung, aber was wollen eigentlich die Leute?“ Ähnlich sieht es die Geschäftsführerin der Awo, Petra Sklorz: „Infektionsschutz oder Persönlichkeitsrechte? Was ist höher zu bewerten?“ Diese Diskussion müsse intensiver öffentlich geführt werden. „Wir müssen gemeinsam die Verantwortung tragen, Politik, Gesundheitsbehörde, Wohn- und Betreuungsaufsicht und die Träger.“
    Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-bremer-heime-koennen-besucherandrang-nicht-bewaeltigen-_arid,1920683.html
    « Letzte Änderung: 04. Juli 2020, 15:09 von admin » Gespeichert

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    "Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
     was wir tun, sondern auch für das,
    was wir nicht tun" (Jean Molière)
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    admin
    Administrator
    Hero Member
    *****
    Beiträge: 3.686


    « am: 04. Juli 2020, 00:29 »

    Zitat
    Wiedersehen nach Wochen der Kontaktsperre
    Das Ende der Isolation in Bremer Pflege- und Wohnheimen


    von Justus Randt 19.06.2020

    Viele Heimbewohner haben ihre Angehörigen seit Monaten nicht gesehen. Die Corona-Beschränkungen haben im schlimmsten Fall zu Entfremdung geführt. Jetzt sind tägliche Besuche wieder möglich.

    Nach Monaten der Kontaktbeschränkungen, die für viele Heimbewohnerinnen und Heimbewohner Isolation bedeutet haben, geht es nun aufwärts – dank der mittlerweile achten Corona-Verordnung. Seit Mittwoch, so hatte der Senat am Tag zuvor beschlossen, gelten deutliche Lockerungen der bislang äußerst restriktiven Besuchsregeln.

    „Wir begrüßen eine angemessene Lockerung, weil das natürlich, auch für die Angehörigen, eine Erleichterung ist“, sagt Michael Breidbach, Pressesprecher der Seniorenvertretung Bremen. „Die Gefahr einer Infektion ist groß, aber auch die, dass Menschen völlig vereinsamen, was ja ebenfalls die Gesundheit beeinträchtigen kann.“

    Ellinor Krohn kann dem aus vollem Herzen beipflichten: „Wenn man ein Vierteljahr allein in seinem Appartement sitzt, dann geht es einem nicht gut, dann fällt man in ein tiefes Loch“, sagt die 97-Jährige, die in der DKV-Residenz Am Wandrahm wohnt. „Weil sich überhaupt nichts bewegt hat, habe ich mich schließlich in meiner Verzweiflung an Frau Grönert gewandt.“ Die Bürgerschaftsabgeordnete Sigrid Grönert (CDU) hatte im Mai die ­Sicherheitsanforderungen des rot-grün-roten Senats als „so im Alltag nicht umzusetzen“ ­kritisiert.

    Nun hat der Senat vergleichsweise weit gehende Lockerungen beschlossen. Ellinor Krohn konnte gleich am Mittwoch ihre Nichte in Empfang nehmen: „Sie ist ein Vierteljahr nicht dagewesen, ich war verloren. Jetzt haben wir ein bisschen Luft.“ Bärbel Thierkopf, kommt eigens aus Hannover, um ihre Tante zu sehen. Für 45 Minuten pro Woche war ihr die Fahrt von insgesamt 250 Kilometern zu anstrengend. „Ich bin auch über 70“, sagt sie. „Außerdem hätten wir uns außerhalb des Appartements treffen müssen, das konnte ich meiner Tante nicht zumuten.“

    Mehr Privatsphäre

    Das hat sich geändert. Besuche dürfen jetzt zwei Stunden dauern, täglich. Die Besuchsperson kann wöchentlich wechseln, Bewohner können Gäste wieder in ihrem Zimmer empfangen, sofern das Konzept des Hauses darauf ausgerichtet ist. Und jetzt können Besucher und Gastgeber auch wieder zusammen essen. Die vorherige Corona-Verordnung hatte unter anderem in diesem Detail zu Missverständnissen geführt, die Bewohner und ihre Gäste um ihre Privatsphäre brachten und für das Pflegepersonal erheblichen Mehraufwand bedeuteten: Besuche wurden mitunter von Anfang bis Ende begleitet und häufig auch schon recht bald beendet – weil das Personal an seine Grenzen geriet. Dieser Aufwand sei unnötig und so nicht vorgesehen gewesen, stellte das Sozialressort noch vergangene Woche fest.

    Aber auch so haben die Beschäftigten in den Heimen alle Hände voll zu tun, Besucher zu ihren Angehörigen oder Freunden zu geleiten, sie namentlich zu erfassen und sie mit den Hygieneanforderungen vertraut zu machen. Jetzt, mit der gelockerten Besuchsregelung, noch viel häufiger. Im Land Bremen gibt es nach Angaben der Sozialbehörde allein 101 Einrichtungen der Altenpflege mit insgesamt 7850 Plätzen. 5000 davon bei gemeinnützigen Trägern. Hinzu kommen Einrichtungen für Behinderte. Die Bremer Heimstiftung als größter Altenhilfeträger beherbergt rund 3000 ältere Menschen an circa 30 Standorten mit 2500 Beschäftigten.

    Alexander Künzel, Seniorvorstand der Heimstiftung, sieht die Lockerung der Besuchsregel „sehr positiv, wir hatten ja für eine Liberalisierung mit Augenmaß plädiert“. Nun hoffe man darauf, dass die Angehörigen kooperativ sind, was das Erstellen der Besuchernamenslisten und die Einhaltung der Hygieneregeln betrifft. „Zusammengefasst kann man sagen, wir gehen mit Augenmaß da ran und mit hoher Sympathie für die individuellen Rechte von Bewohnern und Angehörigen.“

    Ein eher überschaubarer Fortschritt

    Reinhard Leopold von der Bremer Interessenvertretung Heim-Mitwirkung, der zugleich Regionalbeauftragter der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (Biva) ist, hält die Lockerungen für einen eher überschaubaren Fortschritt. „Für kognitiv eingeschränkte Menschen, also Demenzkranke oder geistig Behinderte, reicht das nicht.“ Der wöchentliche Wechsel der Besuchsperson bedeute ein zu langes Intervall. „Mir wird berichtet, dass an Demenz Erkrankte ihre Angehörigen nach ein paar Wochen, manchmal aber auch schon nach ein paar Tagen, nicht wiedererkennen.“

    Aus Leopolds Sicht sind die neuen Regeln nicht ausreichend. Außerdem seien die in ­Juristendeutsch abgefassten Verordnungstexte nicht für jede und jeden verständlich. Die schnelle Abfolge, in der die inzwischen acht Corona-Verordnungen erschienen sind, machten ihren Inhalt auch „nicht nachvollziehbarer.“ An Seh- und Hörgeschädigte werde offenbar gar nicht gedacht: „Sie haben oft Probleme, Menschen wiederzuerkennen und zu verstehen – wegen der Maske.“ Und sind wie Hörgeschädigte, die auf das Mundbild an­gewiesen sind, dann auch in Gesellschaft ­isoliert.
    Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-das-ende-der-isolation-in-bremer-pflege-und-wohnheimen-_arid,1919179.html



    LESERBRIEF an die WK-Redaktion

    Zitat
    Betreff: WK vom 19.6.20 - Hier Artikel zur Heimsituation

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe mich bereits in einem Interview mit Ihrer Reporterin Frau Röhling über das Thema ‚Heimsituation in Bremen‘ unterhalten und sie hat hierüber in Ihrer Ausgabe (Endlich ein Wiedersehen) vom 13.05.20 berichtet.

    In der Presse wird viel über die Besuchssituation geschrieben. Ich vermisse die Berichterstattung über die Tatsache, dass orientierte  Bewohner die Heime nicht verlassen konnten. 

    Es gab zu keiner Zeit einen Erlass oder eine Verfügung die den orientierten Heimbewohnern das Recht, das Haus zu verlassen, eingeschränkt hätte. Ausnahme sind Verfügungen des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz bei von COVID 19 betroffenen Einrichtungen. Im Heim meiner Mutter (in Osterholz) wurde den Bewohnern dringend davon abgeraten, dass Haus zu verlassen und man darf nicht vergessen, dass viele Bewohner sich haben einschüchtern lassen. Die Angst die geschürt wurde, haben die Bewohner natürlich verunsichert.

    Mit Wirkung vom 29.04.20 hat die Heimleitung, nach Rücksprache mit der Heimaufsicht, mir bestätigt, dass meine Mutter das Haus verlassen darf (unter Einhaltung der Hygienevorschriften). Bis heute ist meine Mutter, die einzige Bewohnerin, die das Haus eigenständig verlässt.


    Zur Verdeutlichung es ging uns nur um die Möglichkeit das Haus für Spaziergänge zu verlassen um in Bewegung zu bleiben. Es ist bedauerlicherweise eine Tatsache, dass der entstandene Bewegungsmangel für viele Heimbewohner lebensverkürzende Auswirkungen hat. 

    Es bleibt für mich als Angehöriger festzuhalten, dass insbesondere die Heime mit  privatwirtschaftlichen Betreibern eine stringente Kostenpolitik betreiben und alles daran setzen die Kosten, hier die die Personalkostenkosten niedrig zu halten. Im Gegensatz dazu ist dies nicht bei freien Trägern, wie z.B. kirchlichen Trägern, festzustellen.

    ‚Last but not least`‘ die Heimaufsicht. Bekanntlich kommt die Heimaufsicht Ihren Kontrollaufgaben nicht nach. Im Jahr 2019 hat es so gut wie keine Kontrollen gegeben. Die Personaldecke soll unzureichend sein. Warum stockt man das Personal nicht auf? Die Kontrollen der Heime sind doch wichtig. Wir kontrollieren mit zusätzlichem Personal die Einhaltung von Corona-Regeln beim Ordnungsdienst und für die Heime setzen wir den Personalschlüssel aus und lassen derzeit zu, das nicht genug Personal in den Heimen beschäftigt ist und erhöhen massiv den Druck auf die vorhandene Personaldecke. Wie lange soll das gehen? Erhöht nicht gerade das Aussetzen des Personalschlüssels den Gewinn bei den Betreibern? Ich wünsche mir sehr, dass die Heimaufsicht ihre Funktion für Aufsicht und Kontrolle wieder aufnimmt und Kontrollen, ohne vorherige Anmeldung bei der Heimleitung, durchführt. 

    Wir können auch alles so lassen wie es ist. Ich meine nicht, denn als Angehöriger sehe ich auch, dass wir Angehörigen die ‚Alten‘ von morgen sind.
    Quelle: Leserbrief eines Angehörigen (Name ist hier bekannt)
    « Letzte Änderung: 09. Juli 2020, 11:29 von admin » Gespeichert

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    "Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
     was wir tun, sondern auch für das,
    was wir nicht tun" (Jean Molière)
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Seiten: [1] Nach oben Drucken 
    « vorheriges nächstes »
    Gehe zu:  


    Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

    Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.9 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
    Seite erstellt in 0.034 Sekunden mit 22 Zugriffen.
    Mit Nutzung dieser Internetseiten erkennt der Besucher unsere Nutzungsbedingungen (hier einsehbar) uneingeschränkt an.
    Copyright © 2005-2020 Reinhard Leopold · Alle Rechte vorbehalten. ISSN 1868-243X

    Print Friendly and PDF

    MKPortal ©2003-2008 mkportal.it