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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Weihnachtsbesuch nur mit Schnelltest oder Maske  (Gelesen 2388 mal)
admin
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« Antworten #1 am: 24. Dezember 2020, 19:10 »

Zitat
Verpflichtende Schnelltests für Pflegepersonal
Corona-Verordnung geändert
Bußgelddrohung für Pflegeheime war so nicht gedacht


von Timo Thalmann

Bremen. Ein Bußgeld für unterlassene Schnelltests beim Pflegepersonal in der jüngsten seit Mittwoch geltenden Fassung der Bremer Corona-Verordnung hat kurzzeitig für Aufregung gesorgt. Denn Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) hatte den Trägern der Pflegeeinrichtungen zugesagt, ein solches Bußgeld von bis zu 25 000 Euro vorerst nicht anzudrohen.

Der Hintergrund: Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hatte zuvor deutlich gemacht, dass sie es nicht sofort schaffe, die neue Verpflichtung praktisch umzusetzen, das Personal in der stationären Pflege mindestens zweimal pro Woche mit Corona-Schnelltests zu prüfen. Ein Dienstleister dafür wird aber erst Anfang Januar seine Arbeit aufnehmen können. Das sei dem Senat bekannt gewesen. „Daher hat uns die Bußgelddrohung richtig erschrocken“, sagt Arnold Knigge, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft. Inzwischen haben Sozial- und Gesundheitsressort signalisiert, die Verordnung schnellstmöglich wieder zu ändern und das Bußgeld herauszustreichen.

„Das war so nicht gedacht“, erklärte Bernd Schneider, Sprecher des Sozialressorts. Wieso der Passus überhaupt in die Verordnung gelangte, konnten weder er, noch Kersten Artus, Sprecherin des Gesundheitsressorts, erklären. Aktuell gibt es in 15 stationären Altenpflegeeinrichtungen in der Stadtgemeinde Bremen 234 Corona-Infektionen. Davon entfallen 140 auf Bewohnerinnen und Bewohner, 94 auf Beschäftigte.

Quelle: www.weser-kurier.de, 24.12.2020 - Seite 12
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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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« am: 23. Dezember 2020, 02:54 »

Zitat
Tests für Heimbesucher Pflicht
Heimbesuche nur mit Test oder Maske
Verstärkter Corona-Schutz


von Justus Randt

Bremen. Wer einen Besuch in einem Bremer Altenheim plant, soll sich zuvor einem Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus unterziehen. Das sieht eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung vor, die der Senat am Dienstag verabschiedet hat. Getestet werden soll vom Personal der Heime, die Kosten dafür trage der Bund, teilt Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) mit.

Auch das Ergebnis eines klassischen Corona-Tests (PCR-Test) werde anerkannt, sofern es nicht älter als 48 Stunden sei. Weil aber die personelle Situation in den Einrichtungen, „derzeit äußerst angespannt“ sei, könnten Besucher „ersatzweise auch eine FFP2-Maske“ tragen, falls sie sich nicht „in einem zumutbaren Zeitraum“ testen lassen könnten. Wer regelmäßig in einem Heim zu Besuch sei, müsse sich nicht täglich aufs Neue testen lassen, mindestens jedoch zweimal pro Woche, wie das Personal.

Laut Senatsbeschluss von vergangener Woche gilt die Schnelltestpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen der Altenpflege. Das betrifft auch den nichtpflegerischen Bereich und Dienstleister, die regelmäßig in den Einrichtungen zu tun haben. „Es ist ein Balanceakt zwischen Infektionsschutz und dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner“, sagt die Sozialsenatorin. „Besuche sind für die alten Menschen in den Pflegeheime lebenswichtig. Es grenzt an seelische Grausamkeit, wenn wir sie nicht ermöglichen würden.“ An mangelnden personellen Kapazitäten oder Tests dürften Besuche keineswegs scheitern. Deshalb müssten FFP2-Masken „als Alternative mitgedacht werden“. Auch ein negativer Test biete schließlich keine absolute Sicherheit.

Quelle: www.weser-kurier.de, 23.12.2020

Pressemitteilung der Bremer Sozialsenatorin [>>]



Zitat
Corona und Weihnachten:
Die Pressekonferenz des Bremer Senats in voller Länge


Bremen, 11.12.20: Der Bremer Senat informierte am Freitagabend über die neuen Corona-Bestimmungen für die kommenden Wochen. Die eigentlich geplanten Lockerungen für Weihnachten und Silvester werden auch in Bremen zurückgenommen. Es ging außerdem um den Einzelhandel, Schulen, Pflegeheime, "Glühwein to go" und mehr. Hier die Pressekonferenz in voller Länge.

Quelle: www.weser-kurier.de



Die Niedersächische Corona-Verordnung finden Sie hier:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2020, 18:26 von admin » Gespeichert

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