Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
19. April 2024, 06:50
Übersicht Hilfe Suche Kalender Einloggen Registrieren
News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

+  Heimmitwirkung.de - Alles über Heimmitwirkung, Heim, Heimbewohner, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Pflege
|-+  AKTUELLES / NEWS
| |-+  Aktuelle Meldungen & Hinweise
| | |-+  Unsere Presse-Infos
| | | |-+  BIVA fordert, Besuch in Pflegeheimen nach Impfung zuzulassen
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
Seiten: [1] Nach unten Drucken
Autor Thema: BIVA fordert, Besuch in Pflegeheimen nach Impfung zuzulassen  (Gelesen 1749 mal)
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« am: 13. Februar 2021, 14:43 »

Zitat


Empfehlungen des Ethikrats zu Impfungen so schnell wie möglich umsetzen

Bonn, 05.02.2021. Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert die Verantwortlichen der Länder auf, die besonderen Besuchs- und Freiheitsbeschränkungen für eine stationäre Einrichtung aufzuheben, sobald alle Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen dort ein Impfangebot erhalten haben und der Impfschutz wirksam ist. Er schließt sich damit der Einschätzung des Ethikrats an und bekräftigt, dass dem nun Taten folgen müssen.

Der Ethikrat hatte am 04. Februar erklärt, dass er zwar prinzipiell gegen Ausnahmeregelungen für Geimpfte sei, aber im Hinblick auf Pflegeheime eine Ausnahme empfohlen. Die dort geltenden Besuchs- und Kontakteinschränkungen sollten grundsätzlich für die in den Einrichtungen lebenden Menschen aufgehoben werden, sobald sie geimpft sind.

Aktuell werden auch bei bereits zweifach geimpften Bewohner*innen noch die derzeit geltenden Verordnungen angewendet: Zugang gibt es nur unter starken Auflagen und Beschränkungen. „Eine Verlängerung dieses Zustandes trotz zweifacher Impfung ist weder verhältnismäßig noch akzeptabel“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des Verbraucherschutzvereins.

Entscheidend sei nun, dass die Länder schnellstmöglich neue Regeln für Pflegeheime in den Corona-Schutzverordnungen erlassen, die den Schutz durch Impfungen berücksichtigten und verhältnismäßige Mittel für Menschen festschreiben, die nicht geimpft werden konnten. Die Einrichtungen benötigten Rechtssicherheit und die Betroffenen verbindliche Rechte. Schließlich gehe es hierbei nicht um Privilegien für Geimpfte, sondern lediglich für einen besonders betroffenen Personenkreis um die Rückkehr zu den allgemeinen Einschränkungen, wie sie für alle gelten.
Quelle: https://www.biva.de/biva-fordert-landesgesetzgeber-auf-besuchsbeschraenkungen-in-pflegeheimen-anzupassen/
Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Seiten: [1] Nach oben Drucken 
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:  


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.9 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
Seite erstellt in 0.022 Sekunden mit 21 Zugriffen.
Mit Nutzung dieser Internetseiten erkennt der Besucher unsere Nutzungsbedingungen (hier einsehbar) uneingeschränkt an.
Copyright © 2005-2020 Reinhard Leopold · Alle Rechte vorbehalten. ISSN 1868-243X

Print Friendly and PDF

MKPortal ©2003-2008 mkportal.it