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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Bauverordnung zum BremWoBeG (BremWoBeG PersV)  (Gelesen 2470 mal)
admin
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« Antworten #2 am: 05. Dezember 2021, 21:54 »

Zitat
Personalmangel in Bremer Pflegeheimen:
Die Bauverordnung soll's richten

Die Bremer Sozialsenatorin will den Personalmangel in Pflegeheimen bekämpfen. Ihre Idee ist, Hedgefonds durch eine neue Bauverordnung abzuschrecken.

25.11.2021 taz Nord - PAUL PETSCHE

BREMEN taz | Wenn Pflegekräfte nicht genügend Zeit haben, essen demente Menschen in den Pflegeheimen mit den Händen, sagt der Sprecher der Bremer Sozialbehörde, Bernd Schneider. Die Pflegekräfte seien dann verzweifelt. Schuld seien nicht sie, sondern der Personalmangel, meint Schneider. Dagegen will der Bremer Senat etwas unternehmen: Die Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) hat nun eine neue Bauverordnung für Pflegeheime vorgelegt, mit der die Situation in Bremer Einrichtungen verbessert werden soll. Doch damit sind nicht alle zufrieden.

Der Verordnung zufolge sollen Einrichtungen der Altenpflege in Bremen „künftig nur noch mit maximal 80 Plätzen und ausschließlich mit Einzelzimmern“ gebaut werden dürfen. „Mit der Begrenzung der Platzzahlen wollen wir Bremen als Standort für Hedgefonds und Großinvestoren ein bisschen unattraktiv machen“, sagt Stahmann. Die Pflege sei in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr zum Gegenstand wirtschaftlicher Interessen geworden. Das gehe zu Lasten der Qualität, sagt Stahmann.

Diese Einschätzung deckt sich etwa auch mit den Ergebnissen des Recherchenetzwerks Investigate Europe: Das Netzwerk hatte jüngst umfangreich in Deutschland über Pflegeheimkonzerne recherchiert und Missstände in deren Heimen aufgedeckt. Die zunehmende Privatisierung gehe einher mit Einsparungen beim Personal und Mängeln bei der Pflegequalität. Die zuständigen Behörden würden vielerorts nichts dagegen unternehmen.

Heinz Rothgang, Professor für Pflege und Alterssicherung an der Uni Bremen, betont, dass nicht alle privaten Träger problematisch sind. Die Pflegewirtschaft in Deutschland sei immer noch sehr mittelständisch geprägt, die Lage habe sich aber durch den Auftritt der Investoren verschlechtert. Man müsse zwischen seriösen, inhabergeführten Privatunternehmen und den großen Private-Equity-Firmen differenzieren.


Zitat
Unklar ist, wie viel Abhilfe von der neuen Bauverordnung zu erwarten ist

Vor letzteren soll Bremens Bauverordnung zur Platzbegrenzung schützen. Denn größere Heime seien tendenziell wirtschaftlicher, erklärt Schneider. Somit sei der Neubau von kleineren Heimen weniger attraktiv für jene großen Investoren, die an Profit interessiert sind.

Doch nicht alle sind in Bremen mit der neuen Bauverordnung zufrieden. Reinhard Leopold, Sprecher der Angehörigen-Initiative „Heim-Mitwirkung“, hält eine Begrenzung auf 80 Plätze für wenig hilfreich. Er verweist auf die Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes. Da ist die durchschnittliche Größe von Pflegeheimen unter privaten Trägern bei 58 Pflegebedürftigen angegeben, gemeinnützige und öffentliche sind dagegen größer. Somit scheint es, als seien private Träger durch die Platzbegrenzung am wenigsten betroffen. Statt der Plätze müsse man die Renditen begrenzen, meint Leopold.

Aus Sicht der Sozialbehörde wird die Verordnung langfristig trotzdem helfen. Die Pflegestatistik bilde schließlich den heutigen Bestand ab, nicht die künftige Entwicklung. Mit der Bauverordnung werde „noch ein Deckel draufgemacht, bevor das Kind in den Brunnen fällt“, sagt Behördensprecher Schneider.

Ob die Hoffnung berechtigt ist, da ist Pflegeforscher Rothgang unsicher. Für die großen Konzerne sei es momentan sowieso kaum profitabel, Pflegeheime neu zu bauen. Stattdessen würden sie bestehende Heime aufkaufen oder in betreutes Wohnen in Kombination mit Tagespflege investieren. Wie Leopold fordert er, dass die Politik die hohen Renditen der Konzerne auf einen einstelligen Prozentsatz begrenzen müsse.

Die Bremer Sozialbehörde betont, sie könne auf Landesebene nicht verhindern, dass Heime aufgekauft werden. Ebenso wenig könne sie die hohen Gewinnspannen der Konzerne rechtlich einschränken. Sie will jedoch auf Bundesebene auf Verbesserungen hinwirken.
Quelle: https://taz.de/Personalmangel-in-Bremer-Pflegeheimen/!5813858/
« Letzte Änderung: 05. Dezember 2021, 22:08 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 05. Dezember 2021, 21:40 »

Zitat
Maximal 80 Plätze und nur noch Einzelzimmer
Bremen führt Obergrenze für neue Altenpflegeheime ein

Bremen führt eine Obergrenze für neue Einrichtungen der Altenpflege ein. Eine neue Verordnung schreibt eine maximale Zahl der Plätze und die Art der Unterbringung vor.


16.11.2021, 15:56 - Von rab

Neue Altenpflegeheime sollen künftig in Bremen nur noch mit maximal 80 Plätzen und ausschließlich mit mindestens 14 Quadratmeter großen Einzelzimmern gebaut werden dürfen. Das sieht eine neue Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz vor, die Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) am Dienstag dem Senat vorgelegt hat.

Danach sollen zudem in sämtlichen Privatzimmern sowie in den Gemeinschaftsräumen aller Einrichtungen der Altenpflege Zugänge zum Internet sichergestellt sein. Damit reagiert Stahmann auf eine Erfahrung aus der Corona-Pandemie: "Gerade zu Beginn der Pandemie gab es für viele kaum Möglichkeiten, im Kontakt mit ihren Angehörigen zu bleiben. Vor diesem Hintergrund müssen wir die heutigen technischen Möglichkeiten konsequent zugänglich machen." Weiter sieht die Verordnung vor, dass alle Warmwasserauslässe mit einem Verbrühschutz ausgerüstet und vom Jahr 2031 an nicht nur die neuen, sondern alle Altenpflege-Einrichtungen barrierefrei sein müssen.

Der Senat hat die Senatorin gebeten, die vorgelegte Verordnung zu erlassen. Sie soll ab Februar 2022 gelten.

"Die Pflege ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten immer mehr zum Gegenstand wirtschaftlicher Interessen geworden", erläuterte Stahmann den Anlass für die Verordnung. "Investoren mit großen finanziellen Ressourcen versprechen Anlegern hohe Renditen. Im Ergebnis erleben wir immer wieder, wie das zulasten der Qualität in Betreuung und Pflege geht. Mit der Begrenzung der Platzzahlen wollen wir Bremen als Standort für Hedge-Fonds und Großinvestoren ein bisschen unattraktiver machen."

Die neue Bauverordnung soll laut Stahmann zudem einen Impuls für die quartiersnahe Versorgung bringen. Kleinere Pflegeeinrichtungen im eigenen Quartier böten alten Menschen die "Chance, weiterhin am sozialen Leben in ihrer angestammten sozialen Umgebung teilzuhaben". Das ginge nicht mit 150-Betten-Häusern.

Im Bundesland Bremen haben nach Mitteilung der Sozialsenatorin derzeit 29 von 101 Einrichtungen der Altenpflege mehr als 80 Plätze. Größtes Haus ist eine Einrichtung in Bremerhaven, die ihre Zahl an Plätzen mit 204 angibt, davon 136 in Einzel- und 68 in Doppelzimmern.

Nach der neuen Bauverordnung dürfen zwar in neuen Altenpflegeheimen keine Doppelzimmer mehr gebaut werden. Es soll aber die Möglichkeit geben, zwei Zimmer zu einer "Nutzungseinheit" zusammenzuschließen, etwa für Paare. Stahmann: "Niemand soll gezwungen werden, mit einer fremden Person in einem Zimmer zu leben, aber wir wollen Paare oder enge Freundinnen und Freunde auch nicht trennen."

Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/obergrenze-fuer-neue-altenheime-in-bremen-maximal-80-plaetze-erlaubt-doc7ifpdlm9cid1kjr2of5t
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« am: 05. Dezember 2021, 20:52 »

Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz der Freien Hansestadt Bremen (BremWoBeG BauVO)

Vom 22. November 2021 - Verkündet am 24. November 2021, Gesetzblatt Nr. 119


Die Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz tritt am 01.02.2022 in Kraft.

https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bauverordnung-zum-bremischen-wohn-und-betreuungsgesetz-der-freien-hansestadt-bremen-bremwobegbauvo-vom-22-november-2021-174260?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de



Pressemitteilung vom 16.11.2021
Zitat
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
Obergrenze für Pflegeheime: Maximal 80 Plätze und Einzelzimmer in Neubauten

Senatorin Stahmann legt neue Bauverordnung vor / Barrierefreiheit ab 2031
16.11.2021


Einrichtungen der Altenpflege sollen in Bremen künftig nur noch mit maximal 80 Plätzen und ausschließlich mit Einzelzimmern gebaut werden dürfen. Das sieht die neue Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz (BreWoBeG) vor, die Sozialsenatorin Anja Stahmann heute (Dienstag, 16. November 2021) dem Senat vorgelegt hat. Darüber hinaus sollen alle Einrichtungen der Altenpflege einen Zugang zum Internet sicherstellen, und zwar in sämtlichen Privatzimmern sowie in Gemeinschaftsräumen. Alle Warmwasserauslässe müssen mit einem Verbrühschutz versehen sein, und von 2031 an müssen alle Einrichtungen barrierefrei sein. Der Senat hat die Sozialsenatorin gebeten, die vorgelegte Verordnung zu erlassen. Sie soll ab Februar 2022 gelten.

"Die Pflege ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten immer mehr zum Gegenstand wirtschaftlicher Interessen geworden", sagte Senatorin Stahmann. "Investoren mit großen finanziellen Ressourcen versprechen Anlegern hohe Renditen. Im Ergebnis erleben wir immer wieder, wie das zu Lasten der Qualität in Betreuung und Pflege geht. Mit der Begrenzung der Platzzahlen wollen wir Bremen als Standort für Hedge-Fonds und Großinvestoren ein bisschen unattraktiver machen."

Die neue Bauverordnung solle zudem einen Impuls für eine quartiersnahe Versorgung setzen, sagte Senatorin Stahmann weiter: "Wir müssen uns fragen: Wie wollen ältere, pflegebedürftige Menschen leben? Wollen sie sehr große Einrichtungen auf der grünen Wiese oder einen Lebensort mit Infrastruktur – mit Supermarkt, Apotheke und Bushaltestelle. Pflegeeinrichtungen im eigenen Quartier bieten alten Menschen die Chance, weiterhin am sozialen Leben in ihrer angestammten sozialen Umgebung teilzuhaben. Das geht aber nicht mit 150-Betten-Häusern."

Im Bundesland Bremen haben derzeit 29 von 101 Einrichtungen der Altenpflege mehr als 80 Plätze. Größtes Haus ist eine Einrichtung in Bremerhaven, die ihre Zahl an Plätzen mit 204 angibt, davon 136 in Einzel- und 68 in Doppelzimmern.

Die Bauverordnung lässt künftig Doppelzimmer in Neubauten generell nicht mehr zu. Sie gibt aber die Möglichkeit, zwei Zimmer zu einer Nutzungseinheit – etwa für Paare – zusammenzuschließen. Senatorin Stahmann: "Niemand soll gezwungen werden mit einer fremden Person in einem Zimmer zu leben, aber wir wollen Paare oder enge Freundinnen und Freunde auch nicht trennen." Im heutigen Bestand gebe es rund 80 Prozent Einzel- und 20 Prozent Doppelzimmer. "Die Menschen wählen die Doppelzimmer in der Regel aber nur noch dann, wenn keine Einzelzimmer mehr verfügbar sind." Zimmer müssen zudem eine Mindestgröße von 14 Quadratmetern haben, der Vorraum darf dabei nicht eingerechnet werden.

Während diese Regelungen ausschließlich für Neubauten gelten, muss Barrierefreiheit ausnahmslos in sämtlichen Einrichtungen hergestellt werden. Dafür gilt eine Übergangsfrist von zehn Jahren. Die Einrichtungen sollen dann keine Schwellen mehr haben, und zumindest ein Teil der Sanitärbereiche muss auf die Nutzbarkeit mit Rollstühlen ausgelegt sein. Auch Orientierungssysteme für Menschen mit Sehbehinderung wird es dann geben müssen: "Diese Themen sollte man heute nicht mehr diskutieren müssen", sagte Senatorin Stahmann.

Eine Folge der Pandemie ist daneben die Forderung nach einem flächendeckenden Ausbau von Internetzugängen in allen Einrichtungen der Alten- und Behindertenpflege in Bremen. Senatorin Stahmann: "Gerade zu Beginn der Pandemie gab es für viele kaum Möglichkeiten, im Kontakt mit ihren Angehörigen zu bleiben. Vor diesem Hintergrund müssen wir die heutigen technischen Möglichkeiten konsequent zugänglich machen."

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de

* 2021_11_24_GBl_Nr_0119_signed.pdf (368.51 KB - runtergeladen 171 Mal.)
« Letzte Änderung: 07. Februar 2022, 00:29 von admin » Gespeichert

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