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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Staatsanwalt ermittelt gegen Pflegekraft wg. fahrlässiger Körperverletzung  (Gelesen 5422 mal)
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« am: 10. Januar 2015, 11:56 »

Zitat
Pflegekraft verwehrt Medikamente

VON ALEXANDER TIETZ

Bremen. Im Pflegezentrum Am Doventor sollen Medikamente im Müll gelandet sein, die eigentlich Bewohnern der Einrichtung hätten verabreicht werden müssen. Frank Passade, Sprecher der Staatsanwaltschaft, sagte auf Nachfrage des WESER-KURIER, zwischen dem 24. und dem 27. Dezember sollen sieben bis zehn Bewohnern Medikamente vorenthalten worden sein.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen eine 53-jährige Pflegekraft wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung. Der Frau droht im Fall einer Verurteilung eine Geldstrafe oder Haft bis zu drei Jahren. Die Sozialbehörde, die als Heimaufsicht für die Pflegeheime in Bremen zuständig ist, hat der 53-Jährigen nach Bekanntwerden des Vorfalls vor dem Jahreswechsel ein Arbeitsverbot erteilt. David Lukaßen, stellvertretender Pressesprecher der Sozialsenatorin: „Wir haben sofort eingegriffen, nachdem wir von dem Vorfall erfuhren.“

Nach Angaben der Pflege-Einrichtung wurden bei den betroffenen Senioren, von denen viele an Demenz erkrankt sind, keine gesundheitlichen Folgen festgestellt. „Wir sind froh, dass niemand zu Schaden gekommen ist“, sagte Maik Drieling, Leiter des Zentrums Am Doventor. Die Frage, wie es zu dem Vorfall kommen konnte, wollte er mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht beantworten.

Ob es sich bei den verwehrten Medikamenten um lebensnotwendige Präparate handelte und inwiefern bei den Bewohnern künftige Schäden befürchtet werden müssen – dazu wollte auch die Staatsanwaltschaft angesichts des Verfahrensstands keine Stellung nehmen. Auch die Motive der Frau sind noch nicht bekannt.

Die Sozialbehörde will „keine verfrühten Konsequenzen“ ziehen.
Sprecher Lukaßen sagte, es bestehe kein Anlass, die Kontrollen in den Pflegeheimen zu verschärfen: „Wir verfügen über ein engmaschiges System der Überprüfung. Der Kontrolldruck ist hoch.“

Nach dem Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz ist die Sozialbehörde verpflichtet, die Heime einmal im Jahr zu kontrollieren, unabhängig davon, ob Beschwerden oder andere Hinweise auf Mängel vorliegen. Über die Hälfte der Prüfung werde ohne Anmeldung vollzogen. Die Pflegeheime wiederum seien angehalten, ihre Maßnahmen, unter anderem auch die Medikamentenvergabe, gründlich zu dokumentieren, betonte Lukaßen.

Im aktuellen Fall habe es bereits Gespräche mit dem Träger der Einrichtung gegeben – ein üblicher Vorgang nach einem solchen Vorfall, so der Behördensprecher. Er räumte aber auch ein: „Ein schwarzes Schaf kann immer durch das System rutschen, egal, wie gründlich kontrolliert wird.“
Quelle: www.weser-kurier.de, 10.01.2015
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