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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Gesundheitsreform 2006  (Gelesen 3699 mal)
Multihilde
Gast
« am: 29. Oktober 2006, 10:32 »

http://www.die-gesundheitsreform.de/presse/pressemitteilung/dokumente/2006_4/pm_2006-10-25-121.html

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

25.10.2006

4 in 1: Die neue Gesundheitsversicherung beinhaltet vier große Reformen
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) beschlossen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll im Wesentlichen am 1. April 2007 in Kraft treten.


einige Auszüge aus der umfangreichen  Pressemitteilung

Zitat
Häusliche Krankenpflege wird künftig auch in neuen Wohngemeinschaften oder Wohnformen sowie in besonderen Ausnahmefällen in Heimen als Leistung gewährt.

Zitat
Die Möglichkeiten zur kostensparenden Versorgung mit Einzeldosen von Arzneimitteln werden verbessert. Die Abgabe einzelner Tabletten aus Großgebinden durch Apotheken wird erleichtert.

Zitat
In Gemeinschaftseinrichtungen wie zum Beispiel Hospizen und Pflegeheimen, die Arzneimittel zentral lagern, dürfen künftig nicht genutzte Betäubungsmittel für andere Patienten verordnet werden.


Die weiterführenden Links:
Gesundheitsreform: GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz im Bundestag
Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) ist mit der ersten Lesung im Deutschen Bundestag in die zentrale gesetzgeberische Phase getreten. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Mit diesem Gesetzentwurf ist der Weg bereitet für eines der wichtigsten Reformvorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode." Lesen Sie zum Gesetzentwurf die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (= Link ganz oben)

Gesundheitsreform: Informationspaket zum Gesetzentwurf
Wir haben für Sie ein umfangreiches Informationspaket zum Gesetzentwurf geschnürt: die Gesundheitsreform aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger, das GKV-WSG im Überblick, die neuen Wettbewerbselemente, das Glossar zum Nachschlagen:
http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitspolitik/gesundheitsreform_2006/index.html

GKV-WSG: Der Gesetzentwurf im Wortlaut
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) wird das Gesundheitssystem auf allen Ebenen neu strukturiert und wettbewerblich ausgerichtet. Hier finden Sie den Gesetzentwurf im Wortlaut:
http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitspolitik/pdf/gesetzentwurf_wettbewerbsstaerkungsgesetz.pdf
Achtung: Gesetzentwurf im Wortlaut ist keineswegs lesefreundlich. Interessant sind die Ausführungen im Klartext ab Seite 241....

Gerade die geplante Medikamentenweitergabe berührt die Einrichtungen evtl. stark. Nach der Übersichtstabelle sollen alle Medikamente weitergegeben werden können (Seiten 12 und 13: Gemeinschaftseinrichtungen, wie z. B. Hospize und Pflegeheime, die Arzneimittel zentral bevorraten können, dürfen nicht genutzte Produkte an andere Patienten abgeben.), nach der Pressemitteilung nur Betäubungsmittel.


* tabelleoktober.jpg (13.93 KB, 641x144 - angeschaut 890 Mal.)
« Letzte Änderung: 29. Oktober 2006, 13:37 von Hilde A. » Gespeichert
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