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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: WG s und andere Wohnformen  (Gelesen 11275 mal)
Multihilde
Gast
« Antworten #5 am: 12. März 2007, 18:57 »

http://www.brandeins.de/home/inhalt_detail.asp?id=2213&magID=83&MenuID=130
 
Fürsorgliche Entmündigung
 
In Deutschland soll niemand gegen seinen Willen seine Selbstständigkeit verlieren. So steht es im Gesetz.
 
Die Wirklichkeit sieht anders aus. 
 
Text: Matthias Hannemann   Foto: Tillmann Franzen
 
Quelle: brand eins 1/2007



Es gibt einen sehr interessanten Artikel zum Betreuungsrecht, der unter dem Link oben gelesen und auch runtergeladen werden kann.
Gespeichert
Multihilde
Gast
« Antworten #4 am: 07. März 2007, 18:10 »

 Huch

Verstehe immer noch nicht ganz, um was es Jerry geht


Rechtliche Betreuung (Vormundschaftsgericht) ist erst dann angesagt, wenn es anders nicht geht/ und keine Vorsorgevollmacht da ist.

Vorsorgevollmacht sollte JEDER haben und notariell muß sie nicht sein, es sei denn der geht im Wohn- oder Firmeneigentum.

In eine WG zu gehen, ohne die Modalitäten zu checken ist blauäugig.


Betreuungsrecht

ich fand den Vortrag von RA Klein von der Dementia gut zur Erläuterung; pdf steht zwar noch nicht im Netz unter
http://www.dfc-online.eu/vortraege/vortraegenetz_donnerstag.htm
Das Betreuungsrecht           RA Hubert Klein, Köln (069)
ist aber auf der PWG-Webseite drauf
http://www.pwg-seminare.de/aktuell/willkommen.php
 

« Letzte Änderung: 07. März 2007, 18:31 von Hilde A. » Gespeichert
admin
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« Antworten #3 am: 07. März 2007, 16:51 »

Hallo,

der Downloadfile in dem von "Jerry" begonnen Beitrag ist defekt. Er bezieht sich hierauf und kann dort heruntergeladen werden:

http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php/topic,364.msg687.html#msg687

Zitat
habe gerade den Antrag der Bremer Senioren von DEZ 06 an den Senat gelesen

--darin sollen WGs beaufsichtigt werden etc.

--der Begriff Freiheit ist unter anderem unser hoechstes Gut und so wollen die Leute in der WG leben, vollkommen frei--

meine Frage und Thema lautet:

Da Freiheit nur mit Verantwortung zu haben ist, sollte sich die aeltere Person, welche sich bewusst in eine abhaengige Wohnform begeben will (sei es Heim oder WG, oder andere Gruppierungensformen) gleichzeitig verpflichtet werden (notariell) einen Freund, Verwandten als Betreuer zu bestellen, welcher dann die volle zivilrechtl. Verantwortung traegt, (mindestens 20 Jahre juenger).

--die Gemeinschaft sollte meines Erachtens nicht gezwungen werden Aufsicht auszuüben die sie nicht ausueben kann aufgrund der Verfassung. (ich habe den Begriff Wildwuchs in dieser Hinsicht gehoert und moechte genau daran anknuepfen)

Vielleicht wird sein Text so etwas verständlicher. Sonst muß "Jerry" das, was er meint nochmals deutlicher formulieren  Zwinkernd
« Letzte Änderung: 07. März 2007, 16:54 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Jerry
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« Antworten #2 am: 07. März 2007, 12:24 »

es waere schon gut den originaltext zu lesen, der im Link zu finden ist--es geht um die aufsicht von sogenannten Wohngemeinschaften fuer altere leute---
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thomas
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« Antworten #1 am: 07. März 2007, 00:16 »

Bei so viel Verschachtelungen in den Sätzen weiß man nicht, was damit gemeint sein soll. Was soll das denn nun bedeuten?
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Jerry
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Beiträge: 4


« am: 05. März 2007, 15:47 »

habe gerade den Antrag der Bremer Senioren von DEZ 06 an den Senat gelesen--darin sollen WGs beaufsichtigt werden etc. ----der Begriff Freiheit ist unter anderem unser hoechstes Gut und so wollen die Leute in der WG leben, vollkommen frei---meine Frageund Thema lautet:
Da Freiheit nur mit Verantwortung zu haben ist, sollte sich die aeltere Person, welche sich bewusst in eine abhaengige Wohnform begeben will, sei es Heim oder WG,oder andere Gruppierungensformen, gleichzeitig verpflichtet werden notariell einen Freund,Verwandten als Betreuer zu bestellen, welcher dann die volle zivilrechtl. Verantwortung traegt, mindestens 20 Jahre juenger--die Gemeinschaft sollte meines Erachtens nicht gezwungen werden Aufsicht auszuueben die sie nicht ausueben kann aufgrund der Verfassung---ich habe den Begriff Wildwuchs in dieser Hinsicht gehoert und moechte genau daran anknuepfen---

« Letzte Änderung: 06. März 2007, 17:31 von Jerry » Gespeichert
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