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Autor Thema: Handlungsgrundsätze des VDAB  (Gelesen 5366 mal)
admin
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Beiträge: 3.686


« am: 31. Juli 2006, 11:49 »

VDAB-Grundsatzpapier zu Qualität und Qualitätssicherung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen

In dem Grundsatzpapier stellt der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. seine „Handlungsgrundsätze für die Qualität in der Pflege“ vor.

Der VDAB – das ist der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V., einer der größten privaten Trägerverbände im Bundesgebiet. 1992 gegründet, zählt der VDAB heute über 1.000 Mitglieder. Dementsprechend groß ist der Einfluss des Verbandes auf die Entscheidungsträger in Wirtschaft und Politik, was die Durchsetzung der Interessen seiner Mitglieder betrifft.

Der VDAB – das sind aber in erster Linie die Mitglieder selbst: private, freigemeinnützige und kommunale Träger aus dem gesamten Bundesgebiet, die in 11 eigenständigen Landesverbänden durch 7 Geschäftsstellen betreut werden. Eine solch föderale Struktur lässt den Verband schnell und flexibel für seine Mitglieder reagieren.

Im Einzelnen vertritt der VDAB die Interessen von:

  • teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen
  • ambulanten Pflegediensten
  • Facheinrichtungen für Psychiatrie, Gerontopsychiatrie und Neurologie (wie z.B. für Demenz, Multiple Sklerose und Wachkoma)
  • Heimen für körperlich, geistig und psychisch behinderte Menschen und Kinderheimen
  • Einrichtungen des Betreuten Wohnens
  • Hospizen.

VDAB: „Handlungsgrundsätze für die Qualität in der Pflege“[Download]
« Letzte Änderung: 14. September 2006, 23:27 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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