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News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

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Autor Thema: QUALITÄT: mit "Jammerportal" soll Pflegequalität verbessert werden  (Gelesen 16817 mal)
admin
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« Antworten #10 am: 30. September 2007, 00:16 »

Pflege-SHV: Neue Internet-Plattform des KDA - Keine Hilfe für Pflegekräfte!
 
Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Modellprojekt finanziert, bei dem Pflegekräfte anonym in einem Internetforum über Pflegemissstände berichten sollen. Dass für ein solches Projekt öffentliche Mittel in Höhe von sage und schreibe 570.000 Euro bereitgestellt wurden, muss als nicht hinnehmbarer Irrweg beanstandet werden.
 
Regelrecht skandalös an diesem Projekt ist aber, dass Pflegekräfte systematisch aufgefordert werden, anonym gegen Pflegemissstände anzugehen. Statt geeignete Vorschriften zu schaffen, die ohne Nachteile das Aufgreifen von Pflegemissständen im Rahmen eines mitarbeiterfreundlichen Beschwerdemanagements ermöglichen (vergleichbar dem § 17 Arbeitsschutzgesetz), sollen systematisch Pflegemissstände ohne Namensnennung aufgegriffen werden. Welch ein Denken steckt dahinter?!

Ein Rechtsstaat, der sich durch Verfassungsregeln (Art. 1 und 2 Grundgesetz") zur Durchsetzung menschenwürdiger Lebensbedingungen verpflichtet hat, hält BürgerInnen dazu an, anonym, versteckt also, gegen Verfassungsverstöße vorzugehen. Ein solches Denken und Handeln kann nicht akzeptiert werden und muss auf den Prüfstand; ggf. muss der Deutsche Bundestag das Thema aufgreifen.
 
Ferner ist zu bedenken, dass bei anonymen Meldungen für die betroffenen Schreiber die Möglichkeit verloren geht, sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung zu berufen. Werden anonyme Schreiber später ausfindig gemacht (was bei bestimmten Beschreibungen nicht auszuschließen ist), können die Folgen noch rigoroser sein, als sie heute schon - ohne wirksamen staatlichen Schutz - sind! Pflegekräfte werden auf diese Weise zu Aktionen angehalten, die Ihnen keinerlei Vor-, sondern nur Nachteile bringen. Problemlösung: Null!
 
Angesichts der aufgezeigten Problematik sollte das Projekt gestoppt werden. Der Pflege-Selbsthilfeverband e.V. (Pflege-SHV), der sich bundesweit als unabhängige und gemeinnützige Initiative für eine menschenwürdige Pflege einsetzt, hat sich in dieser Hinsicht eine klare Position bezogen.
 
Beiträge zum Thema unter
http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=5607
 
Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und 2. Vorsitzender des Pflege-Selbsthilfeverbandes e.V., Harffer Str. 59, 41469 Neuss
http://www.wernerschell.de - http://www.pflege-shv.de

Quelle: Werner Schell - persönliches Statement vom 29.09.2007

* KDA Projekt-Kritik jan07.pdf (59.67 KB - runtergeladen 380 Mal.)
« Letzte Änderung: 14. April 2016, 12:57 von admin » Gespeichert

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 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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« Antworten #9 am: 30. September 2007, 00:08 »


Die Presseinfo des Bundesgesundheitsministeriums enthält positive, wie negative Punkte:

POSITIV:
Im Sinne von "Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung" kann eine Kommunikationsplattform, auf der u.a. Pflegekräfte über Mißstände in Heimen informieren, positiv sein:

Wenn ein solches Forum durch versierte Moderatoren (Zuständigkeit liegt eindeutig bei den Heimaufsichtsbehörden!) begleitet würde, könnten vielleicht die Informationsgeber zu einer offiziellen Anzeige motiviert werden. Derzeit haben Pflegekräfte (und andere) bekanntermaßen Angst z.B. vor Verlust des Arbeitsplatzes, Repressalien u.v.m., wenn sie Mißstände offiziell zur Kenntnis geben. Daß dies begründete Ängste sind, haben leider auch jüngste Fälle deutlich gemacht.

NEGATIV:
Für eine solche Plattform 570.000 Euro (in Worten: fünfhundertundsiebzigtausend !) auszugeben, halte ich persönlich für eine unverantwortliche Verprassung unserer Steuermittel. Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß solche Plattformen für einen Bruchteil der genannten Summe zu realisieren sind.

Es soll Geld für eine Sache ausgegeben werden, die längst vorhanden ist  - siehe in unserem Forum oder vielen weiteren Stellen im Internet.

FORDERUNGEN:
  • Betreuung, Auswertung, Verfolgung und damit Verantwortung einer solchen Plattform muß bei den Heimaufsichtsbehörden liegen (diese sind dafür zuständig, Mißständen nachzugehen)
  • Schilderung der Fälle nur nach Registrierung im (durch die Heimaufsicht betreuten) Forum mit vollem Namen etc. (auch um Spammming zu verhindern)
  • Anonymität und Schutz von Personen, die Straftatbestände in Heimen und Pflege anzeigen, insbesondere gegenüber ihren Arbeitgebern
  • harte Strafen und Berufsverbot für diejenigen, die gravierende Mißstände zu verantworten haben oder durch Schweigen (unterlassene Hilfeleistung) mit schuldig sind
  • unangemeldete Heimbegehungen durch die Aufsichtsbehörden als Standard (nicht als Ausnahme)
  • stärkere Förderung und Unterstützung von neutralen Institutionen und Personengruppen, die sich um die Interessen von Heimbewohnern kümmern
  • Aufnahme entsprechender Bestimmungen in die neuen Länder-Heimgesetze

FAZIT:
Eine Realisierung könnte unter Erfüllung der vorgenannten Forderungen erfolgreich sein. Wenn allerdings lediglich die Möglichkeit der "Gewissenserleichterung durch Beichte" geschaffen werden soll und keine Konsequenzen drohen, ist das lediglich unnütz rausgeworfenes Geld.[/size]
« Letzte Änderung: 27. Juli 2014, 16:24 von admin » Gespeichert

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« Antworten #8 am: 30. September 2007, 00:05 »

KDA Pressemitteilung vom 28. September 2007

"Ein zukunftsweisendes Instrument der Qualitätsentwicklung"
KDA-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege geht Online


Köln (KDA) - 28. September 2007 - Nach fünf Monaten Entwicklungsarbeit und anschließender erfolgreich abgeschlossener Testphase geht ein bisher einmaliges Qualitätsentwicklungsinstrument für die Altenpflege Online: Das vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) initiierte und vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Berichts- und Lernsystem "Aus kritischen Ereignissen lernen". "Damit stärken wir das Lernen in der Altenpflege als einen wichtigen und unerlässlichen Baustein der Qualitätsentwicklung in diesem Berufsfeld, für den sich das Kuratorium Deutsche Altershilfe seit Jahren immer wieder eingesetzt hat", freut sich KDA-Geschäftsführer Klaus Großjohann. Einen fachlich moderierten Austausch im Internet habe es bisher für Menschen, die beruflich, privat oder ehrenamtlich mit Altenpflege zu tun haben, so noch nicht gegeben. Es sei daher zukunftsweisend.

"Praktikabel und plausibel" oder "sehr lehrreich und so interessant, dass man gerne länger darin stöbert", lauteten beispielsweise einige der Kommentare von freiwilligen Testpersonen des Systems auf der Internetseite www.kritische-ereignisse.de. "Wir sind stolz auf diese positive Resonanz, die wir in der intensiven Testphase vor dem Start von den rund 20 Personen erhalten und die zudem einen guten Querschnitt verschiedener Berufsfelder der Altenpflege abgebildet haben", kommentiert der KDA-Projektleiter Heiko Fillibeck. "So haben überwiegend Altenpflegerinnen und Altenpfleger, aber auch Personen aus der Pflegewissenschaft und dem Management wie Pflegedienstleitung oder Heimleitung sowie Auszubildende uns die Tauglichkeit des Systems bestätigt, so der KDA-Pflegeexperte weiter. "Von den in der Testphase eingegebenen Berichten kritischer Ereignisse wurde der Umgang mit Insulininjektionen und den multiresistenten Keimen (MRSA) besonders rege und lehrreich kommentiert", so Fillibeck.

Projektmitarbeiter Daniel Hoffmann hebt noch einmal die von den Testpersonen mit "übersichtlich und leicht zu orientieren" bestätigte Bedienerfreundlichkeit des Systems hervor, das von einer Internetagentur neu programmiert wurde: "Um Berichte ins System einzugeben, werden nur rund zehn Minuten benötigt, wobei das System auf die von Nutzerinnen und Nutzern vergessenen Einträge selbst hinweist", so Hoffmann. "Das System bietet außerdem die technischen Voraussetzungen, die Anonymität der Berichtenden und Kommentierenden zu garantieren und funktioniert zudem mit allen derzeit gängigen Browsern", ergänzt der Experte für IT-Management.

Mit dem "Bericht des Monats" hat das Projektteam im KDA zudem eine Möglichkeit geschaffen, einen besonders lehrreichen Bericht im System hervorzuheben. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass sein Inhalt bzw. das darin behandelte Problem besonders intensiv nachrecherchiert, bearbeitet und ausführlich dargestellt wird. Denkbar ist es zum Beispiel auch, dass verschiedene Fach- oder Hauszeitschriften einen solchen vom KDA zur Verfügung gestellten Bericht abdrucken, womit weitere Menschen in der Altenpflege vom Lerneffekt profitieren könnten.

Mit dem Start des Systems am 28. September werden die meisten Berichte und Kommentare der Testphase wieder gelöscht. Doch die Projektentwickler sind zuversichtlich, dass die Nutzerinnen und Nutzer des Systems schon bald eine Fülle von lehrreichen Berichten und Kommentaren eingeben werden, die dann auch in den unterschiedlichen Kategorien wie "stationäre oder häusliche Pflege", "Pflege oder Pflegeorganisation" sowie "Tageszeit" oder "Arbeitsbereich" recherchiert werden können.

Weitere Informationen zum KDA-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege erhalten sie unter www.kritische-ereignisse.de. Dort finden Sie unter "Materialien und Dokumente" auch das Projekt-Logo sowie eine pdf-Datei des Plakats, mit dem die Altenpflege auf das System aufmerksam gemacht werden soll.

[size=8t]Quelle: www.kda.de - Pressemitteilung vom 28. September 2007[/size]
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« Antworten #7 am: 13. Februar 2007, 20:22 »

Urteile

Ein Gesetz, das Hinweisgeber/innen schützt, wenn sie aus ethischen Motiven die Presse oder Behörden einschalten, gibt es in Deutschland nicht. Zwei Entscheidungen prägen die Rechtsprechung:

Das Bundesverfassungsgericht ist am 2. Juli 2001 (1 BvR 2049/00) davon ausgegangen, dass eine Kündigung wegen einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber oder einen Vorgesetzten nur dann möglich ist, wenn der Anzeige völlig haltlose Vorwürfe zugrunde liegen oder der Arbeitnehmer aus verwerflichen Motiven handelt.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 3. Juli 2003 (2 AZR 235/02) diese Entscheidung zu Gunsten der Arbeitgeber  eingeschränkt. Hinweise an externe Stellen sind danach nur dann zulässig, wenn Abhilfeversuche im eigenen Betrieb erfolglos waren oder weitere Initiativen unzumutbar sind. Der Hinweisgeber bzw. die Hinweisgeberin muss also vor Gericht nachweisen können, dass die Versuche auf dem Dienstweg unzumutbar und aussichtslos sind.

[Interview mit Rechtsanwalt Oliver Tolmein >>]

Quelle: verdi-drei.de - 20/2006 (16.11.2006 11:51)
« Letzte Änderung: 13. Februar 2007, 20:25 von admin » Gespeichert

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« Antworten #6 am: 13. Februar 2007, 20:11 »



Alarm schlagen? Besser gemeinsam!

Missstände außerbetrieblich zu »petzen«, weil der Arbeitgeber sich monate- oder jahrelang stur stellt, bringt oft Schwierigkeiten. Einsame Meldungen bei Presse und  Behörden, Erdulden und Schweigen, das schafft nur noch mehr Probleme. Die bessere Alternative: gemeinsam handeln.

Pflege- und Bettennotstand oder unzuverlässige Arbeitszeiten strapazieren alle Beteiligten: Sie gefährden Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Eine verantwortliche Versorgung von Kranken und Bewohnern kann da unmöglich werden. Dann müssen wir Alarm schlagen. Doch wie soll das gehen im normalen Arbeitsalltag? Auch Wegschauen geht auf die Dauer nicht, wenn selbst das üblich gewordene Maß gesundheitspolitischer Verantwortungslosigkeit überschritten wird. Was sollen wir zum Beispiel tun, wenn betagte Bewohner/innen in Altenpflegeheimen verdorbenes Essen bekommen? Was, wenn Manager sich im Betrieb persönlich bereichern? Änderungsversuche auf dem ganz normalen »Dienstweg« stoßen regelmäßig auf taube Ohren. Schließlich haben wir es mit ökonomisch bedingten Problemen zu tun, die das ganze Gesundheitswesen betreffen – oder mit Straftatbeständen, die oft in den Leitungsetagen über Jahre funktionieren.

Gemeinsam entlasten!
Im Arbeitsschutzgesetz, im Bürgerlichen Gesetzbuch und oft auch im Arbeitsvertrag oder in einer Arbeitsordnung steht: Wir sollen gesundheitsgefährdende Situationen und Missstände dem Arbeitgeber oder zuständigen Vorgesetzten melden. In vielen von uns wächst ein Verdacht: Die Sache mit dem »Bitte sofort melden« ist nicht wirklich ernst gemeint. Es geht wohl eher darum, uns straf- und haftungsrechtlich verantwortlich zu machen, wenn durch Arbeitsüberlastung, Personalmangel oder schlechte Organisation Patienten oder Kolleginnen geschädigt werden.

An dieser Stelle kann die »Entlastungserklärung« oder »Überlastungsanzeige« weiterhelfen. Ziel der Beschäftigten ist dabei, sich wenigstens im Arbeitsalltag den rechtlichen Folgen des gesundheitsökonomischen Kahlschlags zu entziehen. Diese Erklärungen sollten schriftlich sein und mit dem Betriebsrat, Personalrat oder der Mitarbeitervertretung vorab besprochen werden. Wir beschreiben, was schief läuft, was wir vergeblich versucht haben und was geändert werden sollte. Damit ist der Arbeitgeber am Zug. Er muss dafür sorgen, dass genügend Personal vorhanden ist.

Unternimmt der Arbeitgeber nichts, haftet er, wenn die Pflegebedürftigen als Folge der Überlastung der Pflegenden zu Schaden kommen. Zeigt der Pflegende die Überlastung nicht an, haftet der Pflegende bzw. die Pflegende, wenn es als Folge der Überlastung zu Pflegefehlern kommt.

Vorsicht!: Es besteht auch unter den widrigsten Umständen die Pflicht, sorgfältig zu arbeiten. Unsere schlechten Arbeitsergebnisse werden nicht automatisch den angezeigten Strukturmängeln und den Chefs zugerechnet. Die Erfahrungen zeigen: Meist kommt die Reaktion prompt und unsachlich zurück. Wer Mängel meldet, wird plötzlich vom Boten zum angeblichen Verursacher. Wirkungsvoller sind Überlastungsanzeigen, die vom gesamten Team unterschrieben werden. Denn gemeinsam können wir leichter abwehren, wenn empörte Vorgesetzte drohen und uns beschuldigen: »Wenn Ihnen was nicht passt – ich kann auch anders.« Solche Konflikte lassen sich nur zusammen durchstehen, damit sich überhaupt etwas zum Besseren ändern kann – auf lange Sicht.

Ein Muster für Überlastungserklärungen gibt es unter:
www.verdi-drei.de/archive/index.php?id=44&filename=44.pdf


Quelle: verdi-drei.de - 20/2006 (16.11.2006 11:52)
« Letzte Änderung: 13. Februar 2007, 20:20 von admin » Gespeichert

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« Antworten #5 am: 20. Dezember 2006, 19:12 »

WHISTLEBLOWING

Der Begriff Whistleblowing hat – aus den USA kommend – inzwischen auch Einzug in Europa gehalten. In Deutschland allerdings sehr zögerlich. Nur bei uns hat der Whistleblower das Stigma des Denunzianten.

Dabei bedeutet Whistleblowing, dass Beschäftigte sich aus uneigennützigen Motiven gegen  in ihrem Arbeitsumfeld beobachtete Fälle von

  • Korruption oder
  • ungesetzlichen, unlauteren oder ethisch zweifelhaften Praktiken

wenden und Hinweise geben. 

Dieter Deiseroth –  Richter am Bundesverwaltungsgericht und in Deutschland einer der besten Kenner der Materie – bezeichnet Whistleblower deshalb sehr treffend als ‚ethische Dissidenten’.

Wer Hinweise auf Mängel in seinem Arbeitsumfeld gibt, bekommt häufig Schwierigkeiten mit Kollegen und oder Vorgesetzten, die vom Mobbing bis zur Entlassung führen können. 

Gerichtsurteile zu Whistleblowing betreffen deshalb fast immer arbeitsrechtliche Fragen. Es geht zum Beispiel um die Entlassung wegen der Rüge schwerer Verstöße gegen Regelungen des Güterkraftverkehrs in einer Spedition, um Verstöße gegen Strahlenschutz-Vorschriften in einer Kernforschungsanlage oder um den Wiederverkauf von zurückgenommenem Hackfleisch.

Fast immer haben die Gerichte gefordert, dass zunächst alle internen Möglichkeiten zur Abstellung eines Mangels genutzt werden, also „der Dienstweg eingehalten wird“. Das aber erscheint einem Hinweisgeber häufig nicht zumutbar, weil die Unternehmenskultur nicht ausreichend Kritik und Offenheit „auf dem Dienstweg“ gewährleistet und schützt. 

Aufgrund der Bedeutung solcher Hinweise für Erfolg und Reputation von  Wirtschaftsunternehmen werden in Deutschland ebenso wie in vielen westlichen Staaten immer mehr Ombudsleute eingesetzt, die – auch anonymen  – Hinweisen nachgehen können. 

Strafrechtlich relevante Hinweise können schon seit einigen Jahren über http://www.business-keeper.com an das LKA Niedersachsen und damit die Polizei gegeben werden. Ein Verfahren, dass es erlaubt, unter Wahrung der Anonymität auch Rückfragen an den Hinweisgeber zu richten. 

Transparency International kümmert sich aufgrund seines Selbstverständnisses nicht um Einzelfälle. Whistleblower, die eine Beratung wünschen, sollten sich deshalb an ihre Personalvertretung, ihre Gewerkschaft  oder an einen Rechtsanwalt wenden.

In wichtigen grundsätzlichen Fragen kann auch die Fairness-Stiftung gGmbH angesprochen werden: http://www.fairness-stiftung.de

Transparency International/Deutschland tritt dafür ein, den rechtlichen Schutz des Hinweisgebers zu verbessern und den Schutz von Whistleblowern in die Führungsleitlinien (Codes of Conduct) möglichst aller Wirtschaftsunternehmen aufzunehmen. Denn eine effiziente Korruptionsprävention in Unternehmen benötigt den Schutz des „ethischen Dissidenten“ oder uneigennützigen Hinweisgebers. [mehr >>]

Zur Problematik von Hinweisgebersystemen beim Einsatz in Unternehmen wurde in der Zeitschrift “Recht der Datenverarbeitung“ (RDV) der „Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung“ (GDD) eine umfangreiche Ausarbeitung veröffentlicht.  [zum Artikel >>]

Quelle: transparency.de - Transparency International Deutschland e.V.
« Letzte Änderung: 20. Dezember 2006, 19:24 von admin » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 19. Dezember 2006, 16:35 »

Keine Nestbeschmutzer

Wie mit „Missständen“ in stationären Pflege-Einrichtungen umgehen? Offen drüber sprechen? Anonym melden? Oder ignorieren und hoffen, dass die Zeit die Wunden heilt? Experten diskutieren dieses Thema kontrovers.

„Wer im Ruf des Nestbeschmutzers steht, um den machen die meisten Arbeitgeber einen weiten Bogen“, erklärt Werner Schell, Vorsitzender des Selbsthilfevereins und Rechtsexperte. Der Fall der Altenpflegerin Heinisch zeige, mit welchen Beschwernissen und Gefahren ein mutiges Auftreten von Pflegekräften verbunden sei. „Zum Glück hat Frau Heinisch eine neue Anstellung gefunden, zahlreiche andere Pflegekräfte hat es härter getroffen.“

Arbeitnehmern, die sich gegen betriebliche Mängel richten, verlange die Rechtslage die Beachtung einiger Regeln ab, so Schell. „Wer diese Regeln außer Acht lässt, ist schnell gekündigt und muss sich vor den Arbeitsgerichten zur Weh setzen.“

Von anonymen Hinweisen auf Missstände hält Schell aber nichts, und sieht sich in seiner Position von der Rechtsanwältin Annette Holthöfer. Sie ruft Pflegende dazu auf, beklagenswerte Vorkommnisse genau zu dokumentieren und den Vorgesetzten offen gegenüber zu treten. Von „Hinten-herum-Aktionen“ hält Holthöfer, die im Erstberuf selbst Krankenschwester ist, nichts. „Diese verschlechtern nur das Klima und sind letztlich Zeichen eines Misstrauensverhältnisses.“

Der Pflege-Selbsthilfeverband e.V. diskutiert unter dem Motto „Menschen(und)würdige Pflege – Pflegende als Verbündete von Pflegebedürftigen und Angehörigen“ das Thema vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen und lädt gemeinsam mit der Redaktion Heilberufe zum Ausklang des Kongresses „Pflege 2007“ Fachkräfte und interessierte Bürger zu einer öffentlichen Podiumsdiskussion mit Experten aus Pflegepraxis und Pflegerecht ein. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Termin: Samstag, 27. Januar 2007, 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr.
Fachkongress Pflege 2007, Berlin
  [mehr >>]

Quelle: heilberufe-kongresse.de
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2006, 16:44 von admin » Gespeichert

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« Antworten #3 am: 14. Dezember 2006, 17:58 »

Die Details zu der geplanten Internetplattform habe ich hier gefunden:

http://www.kda.de/german/showarticles.php?id_art=305
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« Antworten #2 am: 12. Dezember 2006, 18:14 »

Die Presseinfo des Bundesgesundheitsministeriums enthält positive, wie negative Punkte:

POSITIV:
Im Sinne von "Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung" kann eine Kommunikationsplattform, auf der u.a. Pflegekräfte über Mißstände in Heimen informieren, positiv sein:

Wenn ein solches Forum durch versierte Moderatoren (Zuständigkeit liegt eindeutig bei den Heimaufsichtsbehörden!) begleitet würde, könnten vielleicht die Informationsgeber zu einer offiziellen Anzeige motiviert werden. Derzeit haben Pflegekräfte (und andere) bekanntermaßen Angst z.B. vor Verlust des Arbeitsplatzes, Repressalien u.v.m., wenn sie Mißstände offiziell zur Kenntnis geben. Daß dies begründete Ängste sind, haben leider auch jüngste Fälle deutlich gemacht.

NEGATIV:
Für eine solche Plattform 570.000 Euro (in Worten: fünfhundertundsiebzigtausend !) auszugeben, halte ich persönlich für eine unverantwortliche Verprassung unserer Steuermittel. Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß solche Plattformen für einen Bruchteil der genannten Summe zu realisieren sind.

Es soll Geld für eine Sache ausgegeben werden, die längst vorhanden ist  - siehe in unserem Forum oder vielen weiteren Stellen im Internet.

FORDERUNGEN:
  • Betreuung, Auswertung, Verfolgung und damit Verantwortung einer solchen Plattform muß bei den Heimaufsichtsbehörden liegen (diese sind dafür zuständig, Mißständen nachzugehen)
  • Schilderung der Fälle nur nach Registrierung im (durch die Heimaufsicht betreuten) Forum mit vollem Namen etc. (auch um Spammming zu verhindern)
  • Anonymität und Schutz von Personen, die Straftatbestände in Heimen und Pflege anzeigen, insbesondere gegenüber ihren Arbeitgebern
  • harte Strafen und Berufsverbot für diejenigen, die gravierende Mißstände zu verantworten haben oder durch Schweigen (unterlassene Hilfeleistung) mit schuldig sind
  • unangemeldete Heimbegehungen durch die Aufsichtsbehörden als Standard (nicht als Ausnahme)
  • stärkere Förderung und Unterstützung von neutralen Institutionen und Personengruppen, die sich um die Interessen von Heimbewohnern kümmern
  • Aufnahme entsprechender Bestimmungen in die neuen Länder-Heimgesetze

FAZIT:
Eine Realisierung könnte unter Erfüllung der vorgenannten Forderungen erfolgreich sein. Wenn allerdings lediglich die Möglichkeit der "Gewissenserleichterung durch Beichte" geschaffen werden soll und keine Konsequenzen drohen, ist das lediglich unnütz rausgeworfenes Geld.
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2006, 15:30 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 12. Dezember 2006, 18:05 »

Neue Internet-Plattform - Keine Hilfe für Pflegekräfte!

Das Bundesgesundheitsministerium will ein Modellprojekt finanzieren, bei dem Pflegekräfte anonym in einem Internetforum über Pflegemissstände berichten sollen. Dass für ein solches Projekt öffentliche Mittel in Höhe von sage und schreibe 570.000 Euro bereitgestellt werden, muss als nicht hinnehmbarer Irrweg beanstandet werden.

Internetforen, bei denen Pflegekräfte (und andere BürgerInnen) ihren Unmut über Pflegemissstände darlegen können, auch anonym, gibt es seit vielen Jahren. An den beklagten Zuständen konnte aber damit nichts geändert werden.

Ein neues Forum, mit Steuermitteln finanziert, wird nichts anderes bewirken können. Auch wenn beabsichtigt ist, dass Mitarbeiter des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) zu den Forumseintragungen Statements abgeben sollen, löst man damit keines der angezeigten Probleme. Denn fachkundige Statements hat es auch in den bereits existierenden Foren reichlich gegeben.

Forendiskussionen bieten, das muss man klar und eindeutig feststellen, keine wirkliche Hilfe. Forendiskussionen können auch nur oberflächlich Probleme ansprechen, differenziertere Erörterungen scheiden grundsätzlich aus.

Im Übrigen stellt sich die Frage, ob und ggf. inwieweit die einzelnen Statements mit dem Rechtsberatungsgesetz vereinbar sind. Ist das Projekt daher vielleicht sogar geeignet, rechtswidriges Handeln zu fördern?

Regelrecht skandalös an diesem Projekt ist aber,  dass Pflegekräfte systematisch aufgefordert werden, anonym gegen Pflegemissstände anzugehen. Statt geeignete Vorschriften zu schaffen, die ohne Nachteile das Aufgreifen von Pflegemissständen im Rahmen eines Mitarbeiterfreundlichen Beschwerdemanagements ermöglichen (vergleichbar dem § 17 Arbeitsschutzgesetz), sollen systematisch Pflegemissstände ohne Namensnennung aufgegriffen werden. Welch ein Denken steckt dahinter?!

Ein Rechtsstaat, der sich durch Verfassungsregeln (Art. 1 und 2 Grundgesetz") zur Durchsetzung menschenwürdiger Lebensbedingungen verpflichtet hat, hält BürgerInnen dazu an, anonym, versteckt also, gegen Verfassungsverstöße vorzugehen. Ein solches Denken und Handeln kann nicht akzeptiert werden und muss auf den Prüfstand; ggf. muss der Deutsche Bundestag das Thema aufgreifen.

Ferner ist zu bedenken, dass bei anonymen Meldungen für die betroffenen Schreiber die Möglichkeit verloren geht, sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung zu berufen. Werden anonyme Schreiber später ausfindig gemacht (was bei bestimmten Beschreibungen nicht auszuschließen ist), können die Folgen noch rigoroser sein, als sie heute schon - ohne wirksamen staatlichen Schutz - sind! Pflegekräfte werden auf diese Weise zu Aktionen angehalten, die Ihnen keinerlei Vor-, sondern nur Nachteile bringen.

Problemlösung: Null!

Angesichts der aufgezeigten Problematik muss das Projekt gestoppt werden. Der Pflege-Selbsthilfeverband e.V., der sich bundesweit als unabhängige und gemeinnützige Initiative für eine menschenwürdige Pflege einsetzt, hat sich bereits an das Bundesgesundheitsministerium gewandt.

Werner Schell, Dozent für Pflegerecht, Harffer Str. 59, 41469 Neuss
http://www.wernerschell.dehttp://www.pflege-shv.de

+++ Ergänzung von Werner Schell per eMail am 13.12.2006 +++
Mittlerweile gibt es auch zahlreiche Texteinstellungen in meinem Pflegerechtsforum: http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=5607

----------------------------------------

Uns erreichte am 07.12.2006 die folgende Stellungnahme vom Pflege-Selbsthilfeverband e.V. per eMail, die ich hier zitieren darf:
   
Zitat
Liebe Adressaten,
   Herr Schell und ich sahen uns gestern, angesichts unten einkopierter
   Meldung, veranlasst, beim Bundesgesundheitsministerium Einspruch zu erheben,
   s.beigefügtes Schreiben.  Dabei geht es nicht nur um die Frage  inwieweit
   Beschwerdeforen Sinn machen und ob hier wiederum Steuermittel an falscher
   Stelle vergeudet werden, sondern vor allem wollen wir diesen Hergang zum
   Anlass nehmen, in aller Deutlichkeit auf die Problematik anonymer Anzeigen
   hinzuweisen.  Stattdessen muss  eine  besserer Schutz für Personen gefordert
   werden, die Straftatbestände in der Pflege anzeigen, sowie eine sorgfältige
   Überprüfung und konsequentes Durchgreifen seitens der Justiz.   
   Vor allem die Juristen unter den Adressaten bitte ich, sich dieser Fragen
   anzunehmen, da wir diese im nächsten Jahr auf politischer Ebene offensiv und
   fundiert angehen wollen. 
   
   Bezogen auf das KDA  (Kuratorium Deutsche Altershilfe) muss man wissen, dass
   diese Organisation seit Jahrzehnten den wohl größten Einfluss auf politische
   Entscheidungen in Sachen Altenpflege hat. Projekte die das KDA vorschlägt
   oder befürwortet werden unbesehen gefördert.   
   Persönlich sehe ich in der Aktion des KDA  den Versuch, ein bislang
   vernachlässigtes Terrain federführend zu besetzen, nachdem der Druck durch
   die zunehmende öffentliche Anklage von Pflegemissständen steigt, dem das KDA
   bislang nichts als  Beschwichtigungsversuche entgegensetzen konnte.  Die
   Gründung unseres Verbandes dürfte dort einiges an Unbehagen ausgelöst haben.
   Denn waren es bislang lediglich Einzelkämpfer wie Claus Fussek oder lokale
   Initiativen wie den Münchener Pflegestammtisch, die mit Missstandsmeldungen
   an die Öffentlichkeit getreten sind, formiert sich nun eine breite Front
   über die gesamte Republik, die den bisherigen Drahtziehern das Leben
   schwerer macht.  Es ist interessant zu beobachten wie einer nach dem anderen
   umschwenkt, auf die Themen und Inhalte die wir besetzen.  Noch vor
   anderthalb Jahren, als ich in einem gemeinsamen Positionspapier mit Herrn
   Fussek, Prof. Hirsch und Herr Wallrafen-Dreisow,  die Mitglieder des
   Runden-Tisches-Pflege dazu aufgefordert habe, sich mit der Kernproblematik
   zu befassen, wie z.B. den angemeldeten, ineffizienten Kontrollen, haben sich
   die Vertreter der Wohlfahrtsverbände und Leistungsanbieter, wie auch Herr
   Dr. Pick (oberster Chef des MDK), ganz klar gegen unangemeldete Kontrollen
   und die geforderte Transparenz ausgesprochen. Auch die Vertreter meines
   Berufsstandes und der Gewerkschaften, der BIVA, BAGSO etc. haben sich
   allesamt diesem Positionspapier gegenüber sehr bedeckt gehalten. Wenn diese
   Personen heute vor der Kamera oder bei Veranstaltungen gefragt werden,
   äußern sie sich teilweise in diesen Punkten so, als wären sie Mitglieder
   unseres Verbandes.
   
   ...
   
   Mit freundlichen Grüßen
   Adelheid von Stösser
   ____________________
   Pflege-Selbsthilfeverband e.V
   Am Ginsterhahn 16
   53562 St.Katharinen
   Tel: 02644 - 3686
   Fax: 02644- 80440
   info@pflege-shv.de   
   www.pflege-shv.de 

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« am: 07. Dezember 2006, 15:25 »

bmg.bund.de - Pressemitteilung, Pflege vom 05.12.2006:

Pflegequalität verbessern – Bundesgesundheitsministerium fördert ein Modellprojekt des Kuratoriums Deutsche Altershilfe

Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt ein Vorhaben des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), die Qualität in der Betreuung pflegebedürftiger Menschen weiter zu verbessern. Mit dem jetzt gestarteten Projekt wird ein Fehlerberichts- und Lernsystem in der Pflege bis zum Frühjahr 2007 aufgebaut. Dieses System bietet dann allen Pflegekräften die Möglichkeit, Fehler oder vermeintliche Fehler anonym in eine Internetseite des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) zu stellen und dazu fachlich fundierte Kommentare zu erhalten. Diese Internetseite wird vom KDA mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in Höhe von 570.000 Euro aufgebaut und begleitet; sie wird ab Frühjahr 2007 verfügbar sein.

Dazu Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Mit dem Modellprojekt wollen wir die Qualität in der Pflege weiter verbessern. Personen, die bei ihrer täglichen Arbeit in der Altenpflege kritische Ereignisse erleben und verarbeiten müssen, wird damit ein Medium zur Verfügung gestellt, über das sie ihre Situation freiwillig darstellen und von nicht Betroffenen diskutieren lassen können. Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen können so voneinander lernen und eigene Fehler vermeiden. Auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihre Erfahrungen einbringen.“

Trotz bereits bestehender Qualitätssicherungsmaßnahmen in der ambulanten und stationären Pflege kommt es in der Praxis immer wieder zu kritischen Ereignissen mit negativen Folgen für die pflegebedürftigen Personen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Altenpflege sollen durch das neue Projekt motiviert werden, die Qualität der Pflege weiter zu verbessern.

Ein solches Lern-System bietet den Vorteil, dass die Betroffenen selber entscheiden können, ob sie das kritische Ereignis öffentlich machen. Positiv ist vor allem die strikte Anonymität, was die Akzeptanz des Modellprojekts fördern soll. Im Rahmen der Analyse der berichteten Ereignisse können Hinweise auf verursachende Faktoren gegeben sowie Lösungsmöglichkeiten unterbreitet und Gute-Praxis-Beispiele dargestellt werden. Gelernt werden kann auch an dokumentierten Ereignissen anderer Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen, wenn sie entsprechend präsentiert werden.

Ein gutes Beispiel für den Erfolg eines solchen Systems ist das Frankfurter Fehlerberichts- und Lernsystem für den ärztlichen Bereich, das ebenfalls vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert wird und das sich bereits in seiner Anlaufphase in hervorragender Weise bewährt hat.

Weitere Informationen zum Projekt unter:
www.kda.de

Das Fehlerberichts- und Lernsystem ist ab Frühjahr 2007 verfügbar:
www.kritische-ereignisse.de

Weitere Informationen zum Frankfurter Fehlerberichts- und Lernsystem unter:
www.jeder-fehler-zaehlt.de

Quelle: bmg.bund.de
« Letzte Änderung: 30. September 2007, 00:00 von admin » Gespeichert

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