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Autor Thema: PERSONAL: Gericht verbietet Dreifach-Heimleitung  (Gelesen 4783 mal)
admin
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« am: 29. Dezember 2006, 12:43 »

Gericht verbietet Dreifach-Heimleitung
Diakonie Neuendettelsau verliert Klage gegen staatliche Heimaufsicht

Von Peter Reindl (epd)

Wie viele Altenpflegeheime darf ein Heimleiter gleichzeitig leiten? Höchstens zwei befand die staatliche Heimaufsicht des Landratsamtes Ansbach und untersagte der Diakonie Neuendettelsau drei Heime einem gemeinsamen Chef zu unterstellen. Das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach wies am Dienstag die Klage der Diakonie gegen diesen Bescheid der Heimaufsicht ab (Az. AN 4 K 06.01811).

Die Diakonie Neuendettelsau hatte den erfahrenen Leiter ihres Marienheims in Obernzenn bei Bad Windsheim auch zum Chef der neu erbauten Einrichtungen in Rothenburg ob der Tauber und im württembergischen Crailsheim gekürt. Zum einen, um Personalkosten zu sparen, zugleich jedoch wollte sie mit der Personalunion sicherstellen, dass auch in den Neugründungen der Geist der Diakonie wehe.

Dank moderner Kommunikationsmittel sei die Dreifach-Heimleitung ohne Probleme machbar, erklärte die Diakonie. Mindestens drei Mal wöchentlich sei der Heimleiter in jeder Einrichtung persönlich präsent, sein Handy sei ständig auf Empfang und vom zentral gelegenen Rothenburg aus könne er in Notfällen binnen 20 Minuten Fahrzeit jede Einrichtung erreichen. Situationen, die eine solche Eilreaktion erfordert hätten, habe es jedoch nicht gegeben.

Glück gehabt, erwiderte die Heimaufsicht. Wenn tatsächlich ein Notfall eintrete, sei die Reaktionszeit zu lang. Sie kritisierte außerdem, dass sich im Rothenburger Heim bis zu 280 Überstunden pro Pflegekraft angehäuft hätten. Pflegerische Mängel gebe es zwar nicht, aber die Überstunden seien ein Zeichen, dass die Leitungsstruktur nicht funktioniere. Die Diakonie sah das anders: In der Aufbauphase eines Pflegeheims, in der sich die Abläufe erst einspielen müssten, seien Überstunden der Normalfall. Später pendele sich das ein.

Das bayerische Heimgesetz mache keinerlei Angaben darüber, wie viele Heime ein Heimleiter leiten dürfe, stellte der Präsident des Verwaltungsgerichts, Heribert Schmidt, fest. Allerdings gelte der Leiter als zentrale Figur im Heimgeschehen, von dem eine enge Beziehung zum Personal und den Bewohnern erwartet werden könne. Ob diese bei drei Heimen an drei verschiedenen Orten gewährleistet sei, sei zumindest fraglich.

Quelle: Korrespondentenbericht | epd - Landesdienst Bayern (Artikel vom 05.12.2006)

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Aus für Mehrfach-Heimleiter
Verwaltungsgericht: Ein Leiter für drei Altenheime ist zu wenig

Ansbach. Die Diakonie Neuendettelsau darf nicht für drei Altenheime nur einen einzigen Heimleiter einsetzen. Das hat laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) Anfang Dezember das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach entschieden (Az.: AN 4 K 06.01811). Das Gericht wies damit eine Klage der Diakonie gegen einen Bescheid des Landratsamtes Ansbach ab. Dieses hatte für das Heim in Rothenburg bestimmt, dass der dortige Heimleiter neben dem Rothenburger Haus nur noch eine weitere Senioreneinrichtung führen dürfe.

Bei Kontrollen war aufgefallen, dass bei Heimmitarbeitern in Rothenburg viele Überstunden aufgelaufen waren. Die Behörden machten dafür den Umstand verantwortlich, dass der Heimleiter noch für zwei weitere Häuser tätig war. Um Kosten zu sparen, hatte die Diakonie einen gemeinsamen Leiter für die Altenheime in Obernzenn, Rothenburg und Crailsheim eingesetzt.

Weitere Infos: http://www.vgh.bayern.de/VGAnsbach/index.htm

Quelle: vincentz.net - Altenpflege

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siehe auch unter: www.biva.de
« Letzte Änderung: 15. November 2007, 14:19 von admin » Gespeichert

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