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Autor Thema: RECHT: Bewährung für „Robin-Hood“-Hausmeister  (Gelesen 3583 mal)
Multihilde
Gast
« am: 26. Januar 2007, 12:20 »

http://www.ostfriesische-nachrichten.de/neu/index_volltext.asp?ID=19150

Aurich/Greetsiel: Untreue in Altenheim: Bewährung für „Robin-Hood“-Hausmeister
56-Jähriger zu einem Jahr und zehn Monaten verurteilt / Richter: Nicht selbst bereichert

ade Aurich/Greetsiel. Im Prozess um die Untreue- und Betrugsvorwürfe an einem Greetsieler Altenheim wurde nun das erste Urteil gesprochen.

Das Landgericht Aurich sprach dabei den ehemaligen Hausmeister der Einrichtung wegen Betruges, Beihilfe zur Untreue und Urkundenfälschung in 198 Fällen schuldig. Der 56-Jährige wurde zu einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung.

Wie berichtet, war der Hausmeister angeklagt, weil er durch gefälschte Rechnungen Gelder des Altenheimbetreibers ergaunert hatte. Damit finanzierte der Mann unter anderem Baumaßnahmen für die Senioreneinrichtung. „Vor allem aber“, so Richter Henning Schröder, „nutzten Sie das Geld dazu, den Heimbewohnern das Leben zu verbessern und nicht, um sich selbst zu bereichern.“ So wurden Fernseher für die alten Menschen gekauft, Weihnachtsbäume und Pflegeausstattungen.

Als Grund gab der Hausmeister an, der Träger des Altenheims habe entsprechende Gelder nie zur Verfügung gestellt. Dieses hätte den Mann jedoch nicht zum Betrug veranlassen dürfen, so das Gericht.

Der 56-Jährige soll nicht alleine gehandelt haben. Die ehemalige Geschäftsführerin des Heims ist als Mittäterin angeklagt. Während der Hausmeister ein umfassendes Geständnis ablegte, bestreitet diese die Vorwürfe. Das Verfahren gegen die Frau wird fortgesetzt.


Quelle: Ostfriesische Nachrichten
Online-Ausgabe vom 25.01.2007;  22:00:00 Uhr


Aurich: Betrug in 164 Fällen
Altenheim-Chefin am Montag verurteilt

ade Aurich. Wegen Betrugs, Untreue und Urkundenfälschung in 164 Fällen hat am Montag das Landgericht Aurich die ehemalige Geschäftsführerin eines Greetsieler Altenheimes zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde jedoch zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt, weil die 48-jährige Angeklagte sich nicht persönlich bereichert hatte.

Mehr dazu lesen Sie auf Seite 5 der gedruckten Ausgabe der Ostfriesischen Nachrichten vom Dienstag, 13. Februar 2007.



« Letzte Änderung: 25. März 2007, 10:26 von Hilde A. » Gespeichert
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