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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: STATISTIK: Demografischer Wandel + Auswirkung auf die Pflege  (Gelesen 29647 mal)
admin
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« Antworten #9 am: 26. Februar 2011, 01:13 »

Wer wird in Zukunft pflegen und zahlen?

„Die Vorausberechnungen für die Bevölkerungsentwicklung in unserem Land gehen bis zum Jahr 2060. Die mit der Bevölkerungsentwicklung verbundenen dramatischen Auswirkungen auf unser Solidarsystem werden bald spürbar“, so Prof. Fritz Beske vom IGSF Kiel bei der Vorstellung der neuen Studie des Instituts. Im Jahr 2060 gibt es rund zwanzig Prozent und damit 17 Millionen weniger Einwohner in Deutschland.

Während heute 3 Erwerbstätige für einen Rentner arbeiten müssen, wird dann das Verhältnis 1 zu 1 sein. Immer weniger junge Menschen werden nicht nur finanziell, d. h. mit ihrem Beitrag zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, für ältere Mitbürger sorgen, sie werden auch personell, etwa durch Pflegeleistungen, ältere Mitbürger unterstützen müssen.

Das Statistische Bundesamt rechnet bereits für 2025 mit etwa 152.000 fehlenden Pflegekräften, PricewaterhouseCoopers bis 2030 mit 165.000 fehlenden Ärzten, 400.000 fehlenden Pflegekräften und 950.000 fehlenden Fachkräften in Gesundheit und Pflege insgesamt.

„Diese Zahlen kennzeichnen nur die Spitze des Eisbergs“, so Prof. Beske weiter. In den nächsten 40 Jahren wird sich die Zahl der Demenzkranken von heute 1,1 auf  2,2 Millionen und die Zahl der Pflegebedürftigen von 2,25 auf 4,5 Millionen verdoppeln. Dann wird die Frage lauten: Wer wird diese Menschen pflegen und wer wird dies bezahlen, denn diese Entwicklung ist nicht mehr umkehrbar. Wir haben aber die Möglichkeit, uns jetzt darauf vorzubereiten.

Alle medizinischen Versorgungsbereiche, gleichgültig ob in der Zuständigkeit der GKV, der Pflegeversicherung oder der Rentenversicherung, sind Konkurrenten um finanzielle Mittel und um Fachkräfte. Dies ist heute schon so. Es wird sich weiter verschärfen. Erforderlich wird daher ein koordinierter Ansatz, der alle Leistungsbereiche umfasst. Dabei kommt Regionen, Kommunen und Landkreisen eine besondere Bedeutung zu. Letztlich werden die Probleme nur auf regionaler und kommunaler Ebene zu lösen sein.

Hier können Sie die ausführlichere Pressemitteilung dazu sowie die Kurzfassung zum Band 119 herunterladen.

Quelle: http://www.igsf.de - Presseinfo 24.02.2011

* IGSF_Pflege in Zukunft_PM-lang-119_110224.pdf (161.17 KB - runtergeladen 648 Mal.)
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« Antworten #8 am: 20. Januar 2011, 01:32 »

Wenn die Baby-Boomer alt werden - Spagat zwischen Pflege und Beruf blockiert stille Reserven auf dem Arbeitsmarkt

– Institut Arbeit und Technik: „Wohlfahrtsmix“ für stärkere Aktivierung


Die durch Familien- und Angehörigenarbeit blockierten stillen Reserven des Erwerbspersonenpotenzials können nach Einschätzung des Instituts Arbeit und Technik (IAT) der Fachhochschule Gelsenkirchen stärker aktiviert werden. Dazu müssten alle Facetten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf berücksichtigt und dieses Thema nicht nur auf den Schwerpunkt der Kindererziehung und -betreuung beschränkt werden, schreiben die IAT-Wissenschaftler Michael Cirkel und Peter Enste in der neuen Ausgabe von IAT-Forschung-Aktuell.

Laut Statistik wird die Zahl der Pflegebedürftigen von 2,2 Millionen im Jahr 2007 auf 2,9 Millionen im Jahr 2020 und etwa 3,4 Millionen im Jahr 2030 ansteigen. Lassen sich in der Generation der in die Jahre gekommenen so genannten Baby-Boomer die familienbezogenen Pflege- und Unterstützungsleistungen noch häufig auf mehrere Schultern verteilen, so wird es spätestens dann, wenn die Baby-Boomer selbst in den Ruhestand gehen, schon rein rechnerisch zu erheblichen Versorgungsengpässen in den informellen Unterstützungsleistungen durch Familienangehörige kommen.

Im Jahr 2008 war jede vierte Frau, die ein Kind bekommen hat, über 34 Jahre alt, dieser Anteil der älteren Mütter (und Väter) ist seit Beginn der 1990er Jahre kontinuierlich gewachsen. Diese Entwicklung bedeutet auch, dass Berufstätigkeit, Kinderbetreuungsphase und Elternpflegephase trotz des ebenfalls steigenden Durchschnittsalters und den Fortschritten, die zum Erhalt der Gesundheit auch im höheren Lebensalter gemacht wurden, inzwischen vielfach zusammenfallen und sich für die Betroffenen als dreifache Belastung darstellen.

Der mehrfachen Belastungssituation pflegender Beschäftigter wird nach Einschätzung der IAT-Wissenschaftler bislang zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Denn ein erheblicher Anteil aller pflegenden Angehörigen im erwerbstätigen Alter ist berufstätig, sogar 23% der Hauptpflegepersonen, davon die Hälfte mit Vollzeitbeschäftigung. In Zukunft wird die Zahl der Berufstätigen noch steigen,  die neben dem Job mit der Pflege und Versorgung eines Angehörigen betraut sind.

Die Übernahme der informellen Pflege- und Unterstützungsleistungen ist weder durch die Leistungen der Pflegeversicherung in ausreichendem Umfang abgedeckt, noch kann sie organisatorisch und personell mit den vorhandenen Ressourcen und Instrumenten sichergestellt werden, meinen Cirkel und Enste.

Die bislang bestehenden Pflege- und Versorgungsdienstleistungen sollten um Ansätze ergänzt werden, die an den spezifischen Belangen von Unternehmen und Mitarbeitern ausgerichtet sind. Eine solche Lösung kann nicht von einer Seite allein erwartet werden, sondern es müssen Modelle entwickelt und erprobt werden, die im Sinne eines geeigneten Wohlfahrtsmixes sowohl die Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen als auch die öffentliche Hand und die Kostenträger mit einbeziehen, um gemeinschaftlich getragene Lösungsansätze zu erarbeiten.

Weitere Informationen: http://www.iat.eu/index.php?article_id=5&clang=0

Quelle: iat-Pressemitteilung vom 05 . Januar 2011
« Letzte Änderung: 20. Januar 2011, 01:36 von admin » Gespeichert

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« Antworten #7 am: 28. Juni 2009, 22:55 »

Alt und behindert
 
Wie sich der demografische Wandel auf das Leben von Menschen mit
lebenslanger Behinderung auswirkt


Zitat von: Berlin-Institut
... Die Zahl der Personen, die Anspruch auf Eingliederungshilfe für behinderte Menschen haben, ist seit 1980 von 200.000 aus verschiedenen Gründen auf mehr als 600.000 angestiegen. Auch die Ausgaben wachsen – sowohl absolut als auch pro Empfänger. ...

... Den steigenden Kosten-, beziehungsweise Einspardruck geben die Sozialbehörden immer nachdrücklicher an die Einrichtungen weiter. Wenn sich also nichts Grundlegendes an dem bestehenden System der Sondereinrichtungen für behinderte Menschen ändert, ist zu befürchten, dass sich die Versorgung der Betroffenen verschlechtert.  ...




Downloads von http://www.berlin-institut.org:

[Kurzfassung der Studie >>]   [Studie herunterladen >>]



Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Jörn Wunderlich,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

[Drucksache 16/12612 herunterladen >>]

Zitat
6. In welchen Fällen sieht die Bundesregierung eine Entscheidungsproblematik für Behörden, ob eine Betreuungsleistung über die Eingliederungshilfe (SGB XII) oder die Pflegeversicherung (SGB XI) zu finanzieren ist?
Wie soll mit diesen Schnittstellen umgegangen werden?


Antwort: Die Entscheidungsproblematik ist der Bundesregierung nicht bekannt. Alle Kosten- und Leistungsträger sind in der Pflicht, für eine fehlerfreie Rechtsanwendung zu sorgen. In diesem Kontext ist auf die Pflegeberatung (§7a SGB XI), auf die seit 1. Januar 2009 ein Rechtsanspruch besteht, hinzuweisen (siehe auch Frage 5). Durch sie wird die individuelle Beratung und Hilfestellung ausgebaut und die Pflegeberaterin oder der Pflegerater werden in Abstimmung mit den anderen zuständigen Leistungsträgem sowie insbesondere den Gemeinsamen Servicestellen nach §20 SGB IX dafür Sorge tragen, dass pflegebedürflige behinderte Menschen die Leistungen erhalten, auf die Anspruch besteht.

7. Wie steht die Bundesregierung zur Forderung des Berlin Instituts für Bevölkerung und Entwicklung, dass die Pflegeversicherung auch stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe als Häuslichkeit anerkennen sollte, damit die dort pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner den vollen Satz und nicht nur eine Pauschale von der Pflegeversicherung bekommen?

Antwort: Im Rahmen des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflegeversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28. Mai 2008 hat sich die Bundesregierung für die Beibehaltung des § 43a SGB XI entschieden. Die geforderte Leistungsanhehung in der Pflegeversicherung im Rahmen des § 43a SGB XI auf das ambulante Sachleistungsniveau nach 36 SGB Xl wäre neben anderen Problemen auch mit erheblichen Mehrausgaben in Höhe von rund 350 Mio. Euro jährlich zu Lasten der sozialen Pflegeversicherung verbunden.



KOMMENTAR:
Alt gewordene psychisch kranken Menschen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, werden also weiterhin ab Zeitpunkt "X", wenn bei ihnen höherer Pflegebedarf vorliegt, von dort in normale Pflegeheime abgeschoben. Was das für die psychisch beeinträchtigten Menschen bedeutet, wenn sie ihre gewohnte und vertraute Umgebung verlassen müssen, interessiert offenbar nicht ... !!!
« Letzte Änderung: 29. Juni 2009, 12:37 von admin » Gespeichert

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« Antworten #6 am: 16. April 2009, 14:12 »

Deutsche Pflegeversicherung vor massiven Herausforderungen

Die Zahl der Pflegebedürftigen wird unter realistischen Annahmen bis 2050 von derzeit 2,25 Mio. auf über 4 Mio. steigen. Da nach 2025 das sogenannte „informelle Pflegepotenzial“ (Anm.: Angehörige) demografisch bedingt merklich abnimmt, wird sich der „Heimsog-Effekt“ verstärken. Damit läßt sich der bisherige Grundsatz "Daheim anstatt ins Heim" nicht mehr halten. Die Pflege wird insgesamt teurer werden.

DB Research* zeigt in verschiedenen Modellsimulationen, dass sich der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung – je nach Szenario – teilweise dramatisch nach oben entwickelt: Eine Reform der Pflegeversicherung ist daher dringend geboten. Institutionelle und gesellschaftliche Veränderungen könnten helfen, die Kostensteigerungen zu dämpfen und die Qualität der Pflege zu erhalten.

Zitat
7. Verschiebungen bei sozialen Millieus erhöhen Heimsog

Für eine Zunahme des Anteils der stationären Pflege – möglicherweise sogar über die in den Szenarien gefundenen Ergebnisse hinaus – sprechen auch die Veränderungen in der Pflegebereitschaft, die mit den Verschiebungen in den sozialen Milieus einhergehen. Schwer abschätzbar in ihren Folgen für die Versorgungssituation pflegebedürftiger Menschen sind soziale Veränderungen, für die sich nicht so eindeutige Annahmen formulieren lassen wie für die Veränderung von Erwerbsquoten und für die Veränderung des Anteils allein lebender älterer Menschen.

Pflegebereitschaft von Milieustruktur abhängig
Dazu gehört insbesondere der Wandel der „Milieustruktur“. In der Soziologie versteht man unter „sozialen Milieus“ gesellschaftliche Großgruppen, die sich einerseits in einem vertikalen Sinne – nach dem sozialen Status – unterscheiden lassen und andererseits nach ihrem Lebensentwurf oder Lebensstil. In verschiedenen empirischen Studien konnten wir feststellen, dass Pflegebereitschaften in hohem ...


Die Publikation kann hier heruntergeladen werden. (Wir danken für die freundliche Genehmigung durch Herrn Dr. Bernhard Gräf.)

Quelle: www.dbresearch.de, 30.03.2009 - Demografie Spezial · Aktuelle Themen 442

* DB Research ist einer der weltweit bedeutenden "Think Tanks" für Trends in Wirtschaft, Gesellschaft und Finanzmärkten. Im Fokus von Deutsche Bank Research steht die Analyse von ökonomischen, gesellschaftspolitischen und Finanzmarkttrends, also des Umfelds, in dem die Deutsche Bank operiert. DB Research macht hoch qualifizierte und unabhängige Analyse und fördert aktiv die öffentliche Diskussion ökonomischer, finanzpolitischer, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Fragestellungen.

* DB-Research_DemografischerWandel_090330.pdf (1431.38 KB - runtergeladen 817 Mal.)
« Letzte Änderung: 17. April 2009, 00:29 von admin » Gespeichert

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« Antworten #5 am: 19. März 2008, 13:15 »

Jahr 2030: Alterung führt zu mehr Pflegebedürftigen und Krankenhauspatienten

WIESBADEN – Wie Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigen, kann der absehbare demografische Wandel in Deutschland zu etwa 58% mehr Pflegebedürftigen und 12% mehr Krankenhausbehandlungen im Jahr 2030 im Vergleich zu heute führen. Die Zahl der Pflegebedürftigen dürfte von 2,1 Millionen auf 3,4 Millionen und die in Krankenhäusern behandelten Fälle von 17 auf 19 Millionen steigen.

Ursache für diese Zunahmen ist die steigende Zahl an Älteren bei insgesamt sinkender Gesamtbevölkerung. Nach den Ergebnissen der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung wird die Zahl der 60-Jährigen und Älteren bis 2030 um rund 38% von 20,5 Millionen auf voraussichtlich 28,4 Millionen Einwohner und die der über 80-Jährigen vermutlich sogar um 73% von 3,6 Millionen auf 6,3 Millionen ansteigen.

Die veränderte Bevölkerungsstruktur dürfte zukünftig zu einem deutlich höheren Anteil älterer Pflegebedürftiger führen: Während heute 53% der Pflegebedürftigen 80 Jahre und älter sind, könnten es im Jahr 2030 rund 65% sein. Die Zahl der Pflegebedürftigen in diesem Alter nimmt dabei von 1,1 Millionen auf etwa 2,2 Millionen im Jahr 2030 zu.

In der hier zugrundeliegenden Basisvariante der Modellrechnung ist unterstellt, dass die altersspezifischen Pflegequoten im Jahr 2030 identisch mit denen von heute sind. Geht man hingegen davon aus, dass sich das Pflegerisiko entsprechend der steigenden Lebenserwartung in ein höheres Alter verschiebt, läge die Zahl der ab 80-jährigen Pflegebedürftigen bei 2,0 Millionen. Die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen würde in diesem Modell etwas weniger stark auf 3,0 Millionen im Jahr 2030 ansteigen (Basisvariante: 3,4 Millionen).

Bei der Entwicklung der Behandlungsfälle in Krankenhäusern ergibt sich ein differenzierteres Bild. Zwar zeigt auch hier die Basisvariante – Konstanz der altersspezifischen Behandlungsquoten – durch die deutliche Verschiebung der Altersstruktur bis 2030 einen Anstieg um insgesamt 2 Millionen Behandlungsfälle, bei den einzelnen Behandlungsfeldern gibt es jedoch sehr unterschiedliche Entwicklungen.

Typische mit dem Alter verbundene Krankheiten wie Herz-/Kreislauferkrankungen (+ 34%) und Krebserkrankungen (+ 21%) dürften bis 2030 stark an Bedeutung gewinnen. Dagegen werden mit der Geburt verbundene Krankenhausaufenthalte (– 22%) zurückgehen. Unter der Annahme, dass sich entsprechend der steigenden Lebenserwartung altersspezifische Erkrankungen auch erst später einstellen, würde sich die Zahl der Krankenhausbehandlungen insgesamt nur um knapp 1 Million auf 17,9 Millionen in 2030 erhöhen (Basisvariante: 19 Millionen).

Die modellmäßig berechneten Ergebnisse sind keine Prognosen, sondern zeigen lediglich, welche Folgen sich allein durch die demografische Entwicklung für die Zahl an Pflegebedürftigen und Behandlungsfällen in Krankenhäusern ergeben würden. Grundlage dieser Modellrechnungen sind aus der gegenwärtigen Situation und den bestehenden institutionellen Rahmenbedingungen abgeleitete einfache Annahmen zur Pflegebedürftigkeit und Behandlung in Krankenhäusern sowie die Ergebnisse der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung nach der Variante zur Untergrenze der „mittleren“ Bevölkerung.
 
Weitere Ergebnisse – für das Jahr 2020 auch nach Bundesländern – können der Veröffentlichung „Demografischer Wandel in Deutschland, Heft 2: Auswirkungen auf Krankenhausbehandlungen und Pflegebedürftige im Bund und in den Ländern“ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder entnommen werden. Sie ist im Internet-Angebot von Destatis, Pfad: Themen --> Bevölkerung --> Publikationen oder bei den Statistischen Landesämtern zu beziehen.
Ergebnisse der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung sind ebenfalls im Internetangebot von Destatis, Pfad: Themen --> Bevölkerung --> Vorausberechnung Bevölkerung verfügbar.
 
Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn
zur Pflege:
Heiko Pfaff,
Telefon: (01888) 644-8106,

E-Mail: pflege@destatis.de

 
zu Krankenhausbehandlungen:
Torsten Schelhase,
Telefon: (01888) 644-8109,

E-Mail: gesundheitsstatistiken@destatis.de


Quelle:  http://www.destatis.de - Pressemitteilung Nr. 121 vom 19.03.2008
« Letzte Änderung: 19. März 2008, 13:16 von admin » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 11. Juni 2007, 13:43 »

Vorausberechnung der Zahl der Pflegebedürftigen bis 2020

Für die nächsten Jahre ist im Zuge der zunehmenden Alterung der Gesellschaft auch ein Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen zu erwarten. Nach den Ergebnissen einer einfachen Vorausberechnung dürfte die Zahl von 2,04 Mill. Pflegebedürftigen im Jahr 2001 auf 2,15 Mill. im Jahr 2005 steigen. Im Jahr 2010 sind 2,36 Mill. Pflegebedürftige und im Jahr 2020 etwa 2,83 Mill. Pfl egebedürftige zu erwarten. Der Anstieg der Pflegebedürftigen zwischen den Jahren 2001 und 2020 wird somit auf mehr als ein Drittel (39%) geschätzt. Gleichzeitig wird der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung zunehmen: Der Anteil beträgt heute 2,5% und wird bis 2020 auf etwa 3,4% ansteigen.

Die Aussagen beruhen auf einem einfachen Modell: Die Vorausberechnung überträgt dabei den heutigen Status quo der Pflegequoten (getrennt nach Geschlecht und geschichtet nach 5 Jahresaltersgruppen) auf die veränderte Bevölkerungsstruktur in den Jahren 2005, 2010 und 2020. Zur Abbildung der veränderten Bevölkerungsstruktur wird die 10. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des StatistischenBundesamtes (5. Variante) verwendet.

Da von konstanten Pflegequoten ausgegangen wird, wird u.a. abstrahiert von möglichem medizinischen technischen Fortschritt in diesem Bereich. Insgesamt ist der Verlauf der maßgeblichen Einfl ussgrößen (auch der Bevölkerungsstruktur) mit zunehmendem Abstand vom Basiszeitpunkt immer schwerer vorhersehbar, von daher hat insbesondere die langfristige Rechnung bis 2020 Modellcharakter; sie zeigt, wie sich
unter den getroffenen Annahmen die Zahl der Pflegebedürftigen entwickeln wird.

Beispielrechnung:
Heute sind 29,6% der 85- bis unter 90-jährigen Männer und 42,8% der Frauen in diesem Alter pflegebedürftig. Die Zahl der Pflegebedürftigen im Alter von 85 bis unter 90 Jahren beträgt heute somit rund 391 000. Die Bevölkerungsvorausberechnung geht für das Jahr 2020 von 566 100 Männern und 1 028 900 Frauen aus, die 85 bis unter 90 Jahre alt sind. Für die Zahl der Pflegebedürftigen von 85 bis
unter 90 Jahren im Jahr 2020 ergibt sich:

(566 100  x  0,296)  +  (1 028 900  x  0,428)  =  rund 608 000

Quelle: destatis.de - Statistisches Bundesamt 2003: Sozialhilfe in Deutschland 2003, S. 41

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Laut tel. Auskunft des Statistischen Bundesamtes wird es voraussichtlich im 4. Quartal 2007 aktualisierte Ergebnisse geben.
« Letzte Änderung: 11. Juni 2007, 13:51 von admin » Gespeichert

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« Antworten #3 am: 11. Juni 2007, 11:14 »


Bevölkerungsvorausberechnung bis 2050


Eine interaktive Darstellung der Ergebnisse der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung zeigt die Altersstruktur der Bevölkerung in den Bundesländern und Deutschland insgesamt sowie deren Veränderung in den nächsten Jahren. Paarweise Vergleiche der Ergebnisse führen zu interessanten Erkenntnissen. Die Anwendung läuft ohne Plug-in und am schnellsten in den Browsern Firefox und Opera.

Quelle: destatis.de
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« Antworten #2 am: 08. Mai 2007, 16:58 »

Baden-Württemberg

Bis 2030 voraussichtlicher Anstieg der Pflegebedürftigen um 54 Prozent

Meister-Scheufelen: Ergebnisse einer neuen Modellrechnung zur Entwicklung der Pflegebedürftigen für Baden-Württemberg vorgelegt.


Im Dezember 2005 waren in Baden-Württemberg gut 225 000 Personen pflegebedürftig. Nach einer neuen Modellrechnung des Statistischen Landesamtes wird die Zahl der Pflegebedürftigen allein aus demographischen Gründen in Baden-Württemberg von 225 000 um gut 122 000 zunehmen und im Jahr 2030 auf insgesamt 348 000 Menschen steigen. Dies wäre ein Anstieg um gut die Hälfte oder von rund 54 Prozent.



Die Zunahme fällt je nach der Pflegeart unterschiedlich aus. Die Zahl der ambulant Gepflegten könnte danach um 66,4 Prozent zunehmen, von 46 400 auf 77 200 Personen. Die Zahl der stationär Untergebrachten könnte mit 64,6 Prozent nach der Modellrechnung von allen drei Pflegarten am stärksten zunehmen, von 78 300 Personen auf 128 900 Personen. Deutlich darunter läge dagegen die Zunahme der Pflegegeldempfänger, d.h. von Personen, die durch Angehörige versorgt werden. Hier beträgt der Zuwachs nach der Modellrechung 40,9 Prozent, die Zahl der Pflegegeldempfänger würde danach von 100 700 auf 141 800 Personen zunehmen. Diese voraussichtliche Entwicklung stellte heute die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Gisela Meister-Scheufelen, der Presse vor. Die Modellrechnung unterstellt dabei, dass sich die derzeitigen Pflegewahrscheinlichkeiten in den kommenden Jahren nicht verändern werden. Da sich die Pflegehäufigkeiten sowohl nach dem Geschlecht wie auch nach der Art der Pflege stark unterscheiden und von Altersklasse zu Alterklasse variieren, wurden die Pflegehäufigkeiten nach dem Alter und dem Geschlecht sowie nach der Art der Pflege getrennt ermittelt.



Dabei bleibt allerdings die Möglichkeit unberücksichtigt, dass die prognostizierte Verlängerung der Lebenserwartung unter Umständen auch zu einer Veränderung des Pflegerisikos führen wird. Weiter ist zu bedenken, dass der derzeit mit 45 Prozent noch recht hohe Anteil von Pflegegeldempfängern vor allem als Folge der Veränderungen in den Familienstrukturen deutlich zurückgehen könnte und stattdessen professionelle Einrichtungen diese Aufgabe übernehmen müssten.

Die Lebenserwartung der weiblichen Bevölkerung ist in Baden-Württemberg um knapp 6 Jahre höher als die der Männer. Dies wirkt sich vor allem in den Besetzungszahlen der höheren, pflegerelevanten Altersgruppen deutlich aus. Fast genau zwei Drittel der pflegebedürftigen Personen sind weiblich, obwohl der Anteil der weiblichen Bevölkerung in Baden-Württemberg nur knapp über 50 Prozent beträgt.

Ein weiterer Grund für die absolut größere Zahl der weiblichen Pflegebedürftigen liegt darin, dass die errechnete Pflegehäufigkeit für Frauen fast doppelt so hoch ist wie die der Männer. Zum Jahresende 2005 lag die Pflegehäufigkeit, also die Zahl der Leistungsempfänger bezogen auf die Bevölkerung, der Frauen bei rund 2,7 Prozent, während die der Männer nur 1,4 Prozent betrug. Die Betrachtung der geschlechtsspezifischen Pflegehäufigkeit in Abhängigkeit vom Alter zeigt, dass bis zur Altersklasse der 70 bis 74-Jährigen die Pflegehäufigkeit bei der männlichen Bevölkerung stets höher ist als bei der weiblichen. So sind z.B. in dieser Altersklasse von 1 000 Männern 42 pflegebedürftig, während dies bei den Frauen nur 39 sind. In den höheren Altersklassen ab 75 Jahre sind Frauen wesentlich häufiger auf fremde Hilfe angewiesen als ihre männlichen Altersgenossen. Die Pflegehäufigkeit der Männer liegt ab dem 75. Lebensjahr stets niedriger als die der Frauen, wobei die Schere mit zunehmendem Alter immer weiter aufgeht. In der Altersklasse der über 90-Jährigen waren von 1 000 gleichaltrigen Frauen 584 pflegebedürftig, bei den Männern dagegen nur 352.

Ein wesentlicher Grund für diesen geschlechtsspezifischen Unterschied ist auch, dass Frauen nach dem Tod des durchschnittlich älteren Partners häufig alleine leben und deshalb im Falle ihrer eigenen Pflegebedürftigkeit stärker auf professionelle Pflege angewiesen sind als Männer, die im Fall ihrer Pflegebedürftigkeit traditionell von ihren jüngeren Partnerinnen gepflegt werden können.

Bis 2030 errechnet sich - verglichen mit den Ergebnissen der Pflegestatistik 2005 - für die weibliche Bevölkerung ein Zuwachs an Pflegebedürftigen um 47 Prozent. Die Zahl der männlichen Pflegebedürftigen stiege nach dieser Berechnung bis 2030 sogar um 70 Prozent. Der hohe prozentuale Zuwachs bei den männlichen Pflegebedürftigen erklärt sich daraus, dass bei der männlichen Bevölkerung die Altersjahrgänge der über 75-Jährigen mit hohem Pflegerisiko aufgrund der Gefallenen des zweiten Weltkriegs bis jetzt nur schwach besetzt waren. Bis zum Jahr 2030 wächst jedoch eine Generation in diese Altersgruppe hinein, die den Krieg nicht mehr erlebt hat.

Die Pflegequoten bezogen auf den Anteil der Bevölkerung im Vergleich der Länder zeigen, dass Baden-Württemberg mit 2,1 Prozent die niedrigste Quote in Deutschland aufweist und Sachsen-Anhalt mit 3,1 Prozent die höchste. Der Wert für Deutschland insgesamt liegt bei 2,6 Prozent.

Quelle: © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2007
« Letzte Änderung: 08. Mai 2007, 17:05 von admin » Gespeichert

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Multihilde
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« Antworten #1 am: 08. Mai 2007, 09:24 »

http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/Veroeffentl/Monatshefte/200704cont.asp#essay1

Titelthema  Statistische Monatsheft 4/2007

Stationäre Pflege gewinnt weiter an Bedeutung

In Baden-Württemberg gab es zum Jahreswechsel 2005/06 über 1 200 nach dem 11. Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) zugelassene voll- bzw. teilstationäre Pflegeheime sowie fast 1 000 ambulante Pflegedienste. Zusammen wurden von diesen Pflegeeinrichtungen fast 125 000 Pflegebedürftige versorgt. Etwa 101 000 weitere Pflegebedürftige wurden von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt. Insgesamt bezogen Ende 2005 in Baden-Württemberg also über 225 000 Pflegebedürftige Leistungen aus der Pflegeversicherung......

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

die pdf mit dem vollständige Aufsatz ist direkt unter folgendem Link zu finden:
http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/Veroeffentl/Monatshefte/PDF/Beitrag07_04_01.pdf
(hat trotz Tabellen in Farbe nur 75 KB und es geht nicht nur um Baden-Württemberg)

Ebenfalls verfügbar ist eine html-Version. Finde ich toll; mir ist inzwischen viel zu viel in pdf!

Übrigens: auch bei den Presseerklärungen 139 und 140 vom 02.05.2007 geht es um Pflege

siehe:

http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/GesundhSozRecht/



« Letzte Änderung: 11. Juni 2007, 13:59 von admin » Gespeichert
Multihilde
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« am: 18. März 2007, 13:44 »

http://www.mdkn.de/index_DE07567DE5264276B1A4DD4B05EDA5D5.htm

Pflegeplatz im Heim kostet über 2700 Euro

(14.03.2007)

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes mussten Heimbewohner Ende 2005 in der Pflegestufe III für vollstationäre Pflege und Unterbringung durchschnittlich 2.706 Euro an das Pflegeheim zahlen. In der Pflegeklasse II betrug der durchschnittliche monatliche Vergütungssatz 2.280 Euro und in der Pflegeklasse I 1.854 Euro.
Die Vergütung der Heime ist in allen neuen Ländern unterdurchschnittlich: Die geringste Vergütung für Pflege, Unterkunft und Verpflegung in der Pflegeklasse III errechnet sich für Sachsen und Sachsen-Anhalt mit monatlich 2.250 Euro. Die höchsten Heimkosten in der Pflegeklasse III sind in Nordrhein-Westfalen (3.101 Euro) und Hamburg (3.010 Euro) zu entrichten. Die monatliche Vergütung für Pflegeheime wird seit 1999 alle zwei Jahre ermittelt. Die aktuellen Daten wurden zum Stichtag 15. Dezember 2005 erhoben und berechnen sich einheitlich aus 30,4 Tagessätzen.
Zusätzlich zu den Ausgaben für Pflege, Unterkunft und Verpflegung können weitere Ausgaben für die Bewohner, insbesondere für gesondert berechenbare Investitionsaufwendungen, entstehen. Diese werden in der Pflegestatistik allerdings nicht erfasst. Nach den Ergebnissen der Repräsentativerhebung 'Hilfe- und Pflegebedürftige in Alteneinrichtungen 2005 wurden in 89 Prozent der Heime zusätzliche Investitionskosten im Schnitt von 376 Euro (399 Euro in den alten und 244 Euro in den neuen Bundesländern) den Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt (die Repräsentativerhebung wurde von TNS-Infratest im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt).

Die Pflegeversicherung zahlt für vollstationäre Dauerpflege bundesweit zurzeit monatlich in der Pflegestufe III (ohne Härtefallregelungen) 1.432 Euro, in der Pflegestufe II 1.279 Euro und in der Pflegestufe I 1.023 Euro. Zur Finanzierung der darüber hinausgehenden Pflegeheimkosten müssen die Pflegebedürftigen eigene finanzielle Mittel aufwenden oder auf Sozialleistungen, wie die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe, zurückgreifen.

quelle: www.mdkn.de


und der Link zu den passenden Seiten im Heimbericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

http://www.bmfsfj.de/Publikationen/heimbericht/3-Heiminfrastruktur-in-deutschland/3-2-Wirtschaftliche-situation-der-heime/3-2-2-verguetung-und-oeffentliche-foerderung-in-der-stationaeren-pflege,did=81596,render=renderPrint.html

(ist die Druckversion, von er aus man dann auch wieder zum gesamten Bericht kommt, finde ich persönlich angenehmer zu lesen)

Der Link zum gesamten Ersten Bericht des Bundesministeriums (Stand 15.08.2006):

http://www.bmfsfj.de/Publikationen/heimbericht


Heimpreisesuche vgl.

http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=234.0

hier im Forum.

z. B.
per http://www.aok-gesundheitspartner.de/by/pflege/navigator/index.html
Für Niedersachsen sind die Preise einschließlich Investionskosten  auch noch einmal unter
http://www.aok.de/nieders/tool/pflegeeinrichtungen/index.php
zu finden

hier geht es zur Pflegestatistik 2005:
http://www.destatis.de/presse/deutsch/pm2007/p0460095.htm

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 1. Februar 2007

 
Weiter Trend zur Pflege in Heimen und ambulanten Diensten

WIESBADEN – Im Dezember 2005 waren 2,13 Millionen Menschen in Deutschland pflegebe­dürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Das waren nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes rund 52 000 oder 2,5% mehr als 2003 und 112 000 beziehungsweise 5,6% mehr als bei der ersten Durchführung der Erhebung im Jahr 1999.

Die Mehrheit (82%) der Pflegebedürftigen war 65 Jahre und älter; ein Drittel (33%) 85 Jahre und älter. 68% der Pflegebedürftigen waren Frauen.

Mehr als zwei Drittel (68% oder 1,45 Millionen) der Pflegebedürftigen wurden im Dezember 2005 zu Hause versorgt. Davon erhielten 980 000 Pflegebedürftige aus­schließlich Pflegegeld, das bedeutet, sie wurden in der Regel zu Hause allein durch Angehörige gepflegt. Weitere 472 000 Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privat­haushalten. Bei ihnen erfolgte die Pflege jedoch zum Teil oder vollständig durch ambulante Pflegedienste. 677 000 (32%) Pflegebedürftige wurden in Pflegeheimen betreut.

Im Vergleich zu den Vorjahren zeigt sich weiter ein Trend hin zur professionellen Pflege in Pflege­heimen und ambulanten Pflegediensten: So ist gegenüber 2003 die Zahl der in Heimen betreuten Pflegebedürftigen um 5,7% (+ 36 000) und die durch ambulante Dienste Versorgten um 4,8% (+ 21 000) gestiegen, während die Pflege durch Angehörige beziehungsweise die „reinen“ Pflegegeldempfänger um 0,6% (– 6 000) abnahm. Im Vergleich zu 1999 beträgt der Anstieg in den Heimen 18,0% (+ 103 000 Pflegebe­dürftige), bei den ambulanten Pflegediensten 13,5% (+ 56 000) und der Rückgang bei den Pflegegeldempfängern 4,6% (– 47 000). Durch diese Entwicklung sank auch der Anteil der zu Hause Versorgten von 72% im Jahr 1999 über 69% (2003) auf nun 68% aller Pflegebedürftigen.

Diese und weitere Angaben – insbesondere auch über die Pflegeheime und die am­bulanten Pflegedienste einschließlich des Personals – enthält der heute veröffent­lichte Bericht zur „Pflegestatistik 2005 – Deutschlandergebnisse“. Der Bericht ist kostenlos im Statistik-Shop des Statistischen Bundesamtes abrufbar.


Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Heiko Pfaff,
Telefon: (01888) 644-8106,
E-Mail: pflege@destatis.de

Quelle: Statistisches Bundesamt
« Letzte Änderung: 19. März 2008, 13:15 von admin » Gespeichert
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