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News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

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Autor Thema: (vor der) Pflegereform / Pflegeversicherungsreform 2008  (Gelesen 68230 mal)
admin
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« Antworten #26 am: 17. Oktober 2007, 22:18 »


Bundeskabinett hat Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung beschlossen.


Bundesgesundheitsministerin Schmidt: Pflegereform gibt pflegebedürftigen Menschen bessere Betreuung, mehr Leistungen – ein Stück Heimat


Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärt dazu: „Die Reform verbessert die Lebenssituation für Millionen – für Pflegebedürftige, für Angehörige und für Pflege-kräfte. Jeder Mensch soll auch im Pflegefall soweit wie möglich so leben, wohnen und betreut werden, wie sie oder er es gerne möchte. Wir bringen die Pflege zu den Menschen und sichern ihnen damit ein Stück Heimat und Geborgenheit.“

Die Reform bringt zahlreiche Verbesserungen. Die Pflegebedürftigen bekommen höhere Leistungen in der ambulanten Pflege. Es entspricht dem Wunsch der meisten Menschen, im eigenen Zuhause und möglichst im Kreis der Familie gepflegt zu werden.

Pflegebedürftige können sich in Zukunft an Pflegestützpunkte in ihrem Stadtviertel oder ihrer Gemeinde wenden. Sie erhalten einen individuellen Anspruch auf Beratung und Begleitung durch einen Pflegeberater.

Altersverwirrte Menschen und demenziell Erkrankte werden besser gestellt. Es wird für die Betreuung von Menschen, die eingeschränkt sind in ihrer Alltagskompetenz, künftig bis zu 2.400 Euro pro Jahr geben.

Pflegende Angehörige und ehrenamtlich Engagierte werden stärker unterstützt. Mit der erstmaligen Einführung einer Pflegezeit von bis zu sechs Monaten wird es Angehörigen ermöglicht, entweder selbst zu pflegen, zu betreuen oder eine gute Pflege und Betreuung zu organisieren.

Die Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich soll weiter ausgebaut werden. Die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes (MDK) werden in allgemein verständlicher Sprache aufbereitet und – z. B. im Internet – veröffentlicht. Damit wird für Bürgerinnen und Bürger Transparenz über Qualität und Leistungsfähigkeit der Einrichtungen geschaffen.

Das Gesetz soll zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.

« Letzte Änderung: 02. November 2007, 18:03 von admin » Gespeichert

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« Antworten #25 am: 11. Oktober 2007, 22:45 »

Pflegestützpunkte: BvPP warnt vor MDK-Diktat

Der Bundesverband unabhängiger Pflegesachverständiger und PflegeberaterInnen e.V. BvPP will Pflegebegleiter in selbstständigen Agenturen organisieren. Der Verband befürchtet anderenfalls die Schaffung einer Monopolstellung für die Pflege- und Krankenkassen und eine Verschärfung der bereits bestehenden "häufig gesetzeswidrigen Handhabung bestehender Rechtsansprüche der Versicherten". Der BvPP befürchtet, dass die Intention des Gesetzes in der Realität konterkariert wird, nachdem zur Umsetzung in der Begründung zum Referentenentwurf (S. 179 Absatz 2) "davon ausgegangen wird, dass die Kosten- und Leistungsträger kompetente Mitarbeiter in die Pflegestützpunkte entsenden".

Die Pflege- und Krankenkassen als die Institutionen, die über die Kostenzusage entscheiden, erhalten auch gleichzeitig die flächendeckende Zuständigkeit darüber, initial zu beraten und zu entscheiden, was für den Hilfesuchenden gut ist und was nicht. Es bedürfe in Zukunft noch nicht einmal der Einrichtung des Medizinischen Dienstes, um die Notwendigkeit zu prüfen. Im Zweifel könnten sie auch nach eigener Maßgabe aus ihrer Sicht geeignete Angebote bereitstellen und damit den bestehenden Leistungsanbietern den Boden ihrer Existenz entziehen bzw. diese in einem nicht vertretbaren Maße unter Druck setzen.

Aus Sicht des BvPP e.V. bestehe hier ein eklatanter Interessenskonflikt: War der MDK, zumindest dem Gesetz nach, eine von den Kostenträgern unabhängige Institution, so werden - dem Entwurf folgend - zukünftig direkt weisungsunterstellte Mitarbeiter der Pflege- und Krankenkassen vor Ort die Beratung, die Koordination und die Entscheidung treffen. Die Qualifikation würde ebenfalls von den Kostenträgern selbst festgelegt. Infolgedessen könnten subjektiv wahrgenommene, wirtschaftliche Zwänge nicht ausgeschlossen werden, die bei der gegebenen Machtfülle dazu verleiten, auch rechtlich und medizinisch-pflegerisch korrekte Ansprüche zu versagen. Mit dieser Regelung würden sowohl die Selbstbestimmung und Stärkung der Verbraucherrechte als auch der Gedanke einer Wettbewerbsstärkung im Gesundheitswesen ad absurdum geführt.

Ein Wettbewerb zwischen den einzelnen Pflege- und Krankenkassen würde ausgeschlossen (ein Stützpunkt vertritt alle Kassen und hat regional keinen Wettbewerb), ein Wettbewerb zwischen den Leistungsanbietern erliege dem Diktat der Pflegestützpunkte als ausführenden Organen der Kostenträger.

Der BvPP e.V. fordert daher, die Pflegestützpunkte und die Pflegebegleiter zwingend als selbstständig wirtschaftende, von den Kostenträgern unabhängige, Institutionen im Gesetz zu verankern. Dies könne beispielsweise durch eine zwingende gesetzliche Verpflichtung zur Einbindung der örtlichen Sozialhilfeträger und Leistungsanbieter in die Verträge zur Errichtung eines Pflegestützpunktes erfolgen. Da sich selbst auf kommunaler Ebene die Konsensbildung zwischen den einzelnen Parteien oft als langwierig - manchmal auch als unmöglich - gestalte und dadurch eine zeitnahe Umsetzung und Errichtung der Pflegestützpunkte gefährdet sein könnte, schlägt der BvPP e.V. vor, die Pflegestützpunkte als selbstständige Agenturen und die Pflegebegleiter im Sinne eines "Regulierers" analog zu bereits bestehenden Systemen in der Versicherungswirtschaft zu verankern.

Der BvPP verweist hier auf die bereits erfolgreiche Umsetzung einer derartigen Vorgehensweise im Bereich der Versorgung von Unfallopfern durch große Schadensregulierer. Neben einer optimalen Versorgung der Geschädigten und damit einer hohen Kundenzufriedenheit verzeichnen die Schadensregulierer gleichermaßen eine deutliche Kostensenkung in der Regulierung. Der BvPP begrüßt im Übrigen die Verankerung der Expertenstandards in der Pflegeversicherung (§ 113a). Positiv wird auch die Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Qualitätsprüfungen bewertet, die eigene Anstrengungen der Einrichtungen im Qualitätsmanagement berücksichtigt.

Die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Prüfberichte kann ein wirksames Instrument für mehr Transparenz und damit für weitere Qualitätsverbesserungen sein. So fordert der BvPP e.V. eine Beteiligung an der Entwicklung und Aktualisierung der Expertenstandards nach § 113a sowie eine Beteiligung an der Entwicklung der Richtlinie über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114. Der BvPP e.V. fordert daher eine namentliche Aufführung in § 113 a, Absatz 1, Satz 3 und in § 114a, Absatz 7, Satz 2. Weiterführende Links: http://www.bvpp.org

Quelle: CARE Invest
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Multihilde
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« Antworten #24 am: 09. Oktober 2007, 09:22 »

Streit um Pflegeurlaub geht weiter

BERLIN (dpa). Im Koalitionsstreit über einen zehntägigen bezahlten Pflegeurlaub hat die SPD Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) angegriffen.

Ihre Haltung sei "unsozial und familienfeindlich", erklärte SPD-Generalsekretär Hubertus Heil in Berlin. Von der Leyen hatte in der "Rhein-Neckar-Zeitung" gesagt, wichtig sei zunächst, dass eine unbezahlte Pflegezeit von bis zu sechs Monaten eingeführt werde, "um sterbende Angehörige zu begleiten oder um häusliche Pflege von Angehörigen zu organisieren".

Rund vier Monate nach der Einigung auf Eckpunkte zur Pflegereform wollen die Fraktionsspitzen von Union und SPD und ihre Gesundheitsfachleute in dieser Woche über die verbliebenen Streitpunkte beraten.

Quelle: Ärzte-Zeitung, 09.10.2007
http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/10/09/175a0605.asp?cat=/politik/pflege
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Multihilde
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« Antworten #23 am: 23. September 2007, 21:24 »

Pflegeweiterentwicklungsgesetz - PfWG

Zitat
In dieser Woche legt die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Reform der Altenpflege vor. Der jüngste Versuch, des Elends in der Pflege Herr zu werden, trägt den Titel Pflegeweiterentwicklungsgesetz und soll leisten, was das Pflegequalitätssicherungsgesetz der rot-grünen Regierung aus dem Jahr 2002 nicht vermochte. Das neue Gesetz umfasst inklusive Begründung 260 Seiten und sieht 19 Einzelmaßnahmen vor, deren spektakulärste wohl der innerhalb der Koalition noch umstrittene sechswöchige Pflegeurlaub für Angehörige ist. Natürlich behauptet niemand im Ernst, dass ein sechswöchiger Urlaub zur jahrelangen Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen einen nennenswerten Beitrag leisten könne, weshalb sich unter Fachleuten die Erwartungen an das neue Gesetz in Grenzen halten.

Quelle: http://www.zeit.de/2007/39/Pflegequalitaet 20.09.2007

hab mal ein wenig gesucht und die Fassung 10.09.2007
auch beim Paritätischen gefunden:

http://paritaet-alsopfleg.de/modules.php?name=Downloads&d_op=viewdownloaddetails&lid=1255

= bis Seite 6 ist es gut lesbar. Die Folgeseiten bis 260 erschliessen sich mir noch nicht ganz

Es gibt auch die Stellungnahme beim Paritätischen vom 19.09.2007
Quelle: http://paritaet-alsopfleg.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1019

Zitat
Der Paritätische Gesamtverband hat kurzfristig gegenüber dem BMG zum vorgelegten Referentenentwurf Stellung genommen. Die Stellungnahme befaßt sich nur mit wenigen Eckpunkten, kann aber dafür auf bereits im Kern abgestimmte Positionen mit den Paritätischen Landesverbänden zurückgreifen. Die weiter geführte Diskussion in den verbandlichen Arbeitskreisen "Pflegesatzfragen" und "Altenhilfe und Pflege" ist in diese Stellungnahme noch nicht eingeflossen. Die Kritik bezieht sich u. a. auf die unbefriedigenden Lösungen zu den Problemen ärztlicher Versorgung sowie die bemerkenswerte Diskrepanz zwischen Ankündigung und legislativem Vorschlag zur Umsetzung bei den Verbesserungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. Der Paritätische Gesamtverband weist ausdrücklich darauf hin, daß zu dem für Mitte Oktober 2007 erwarteten Regierungsentwurf des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes eine umfassende Stellungnahme entwickelt werden wird.


P. S. wird auch kurz auf Heimärzte eingegangen; kommt bestimmt noch mehr; s. o.
 
« Letzte Änderung: 23. September 2007, 21:39 von Hilde A. » Gespeichert
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« Antworten #22 am: 11. September 2007, 14:44 »

MDS: Bei der Transparenz darf die Pflegereform nicht auf halbem Wege stehen bleiben

Der Ende August veröffentlichte zweite Pflegequalitätsbericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) hat eine öffentliche Diskussion um die Pflegequalität in Deutschland und um notwendige Maßnahmen zu ihrer Verbesserung angestoßen. "Diese Diskussion müssen wir jetzt fortsetzen und die notwendigen Konsequenzen ziehen. Die kommende Pflegereform muss die Instrumente festlegen, mit denen endlich Transparenz über die tatsächliche Qualität der Pflegeeinrichtungen hergestellt werden kann und mit denen die Qualität wirkungsvoll verbessert wird", forderte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS in Berlin.

Auf dem Pflegeforum des MDS zum Thema "Pflegequalität und Pflegereform – Wie gut ist die Pflege in Deutschland?" diskutierten Experten aus der Pflege und der Politik über die Konsequenzen, die aus dem zweiten Pflegequalitätsbericht zu ziehen sind.

Von den bisher bekannt gewordenen konkreten Regelungen zur Verbesserung der Transparenz, wie sie Eingang in den von der Fachebene erstellten Arbeitsentwurf des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes gefunden hätten, zeigte sich Pick allerdings enttäuscht. Danach wird den Verbänden der Leistungserbringer ein qualifiziertes Mitspracherecht über die Art der Veröffentlichung der Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und den darin enthaltenen Informationen eingeräumt. Auch sollen die Ergebnisse der MDK-Qualitätsprüfungen nicht vom MDK veröffentlicht werden. Damit habe der Arbeitsentwurf die Diskussion der letzten Woche um die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung nicht aufgenommen.

"Weichgespülte Transparenz hilft den Betroffenen nicht.
Wir brauchen tatsächliche Transparenz auf der Grundlage eines einheitlichen Bewertungsrasters – und wir brauchen die Veröffentlichung durch den Medizinischen Dienst", sagte Pick. An die Leitung des Bundesministeriums für Gesundheit und die Politik richtete er die Erwartung, dass hier noch Änderungen in Richtung einer echten Transparenz vorgenommen werden.

Der Ende August veröffentlichte zweite Bericht des MDS zur Qualität in der ambulanten und stationären Pflege kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Qualität der ambulanten und stationären Pflege seit der Veröffentlichung des ersten Pflegequalitätsberichts im Jahr 2004 verbessert hat. Allerdings gibt es nach wie vor zum Teil erhebliche Qualitätsdefizite und deshalb deutlichen Handlungsbedarf.

Der MDS gibt alle drei Jahre einen umfassenden Bericht zur Situation und zur Entwicklung der Pflegequalität bei häuslicher Pflege und in Pflegeheimen ab. Der jetzt vorgestellte Bericht bezieht sich auf die Jahre 2004 bis 2006. Dafür wurden Daten aus 3.736 Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten und aus 4.215 Qualitätsprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen ausgewertet.

Quelle: www.mds-ev.org - Pressemitteilung vom 11.09.2007

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Hier können Sie die Statements von

[Jürgen Brüggemann >>]
Leiter des Fachgebiets Qualitätsmanagement Pflege beim MDS
Welche Qualität hat die Pflege heute?
Ergebnisse des MDS-Qualitätsberichts 2007


[Dr. Ottilie Randzio >>]
Ärztliche Leiterin des Ressorts Pflege beim MDK Bayern
Beispiele aus der MDK-Prüfpraxis

[Heidi Reinschmidt >>]
Referentin für Altenhilfe und Pflege, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.
2. Qualitätsbericht des MDS:
Kommentar aus Sicht eines Wohlfahrtsverbandes

[Michael Schulz >>]
Leiter des Hauptstadtbüros des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V.
2. Qualitätsbericht des MDS:
Kommentar aus Sicht eines privaten Pflegeanbieterverbandes


und die [Pressemitteilung >>]

als PDF-Datei downloaden.
« Letzte Änderung: 11. September 2007, 14:51 von admin » Gespeichert

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« Antworten #21 am: 11. September 2007, 12:48 »

Gesetzentwurf zur Pflegereform:
"Verschlimmbesserung" zu erwarten?


Nach einem ersten Überfliegen des Gesetzentwurfs zur Pflegereform [Download >>] fallen - neben einigen Verbesserungen - auch wesentliche Verschlechterungen ins Auge.

Vergleichen Sie selbst:
- Reform der Pflegeversicherung, Teil 1:
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PFWG), Stand: 23.08.2007 (2.8 MB)


- Reform der Pflegeversicherung, Teil 2:
Finanzielle Auswirkungen, Stand 23.08.2007 (1.0 MB)


- (noch) aktuelles Bundes-Heimgesetz
- Heimmitwirkungsverordnung
- Heimpersonalverordnung
- SGB XI, § 72 Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag
- SGB XI, § 77 Häusliche Pflege durch Einzelpersonen
- SGB XI, § 114 Örtliche Prüfung
- SGB XI, § 117 Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht
« Letzte Änderung: 11. September 2007, 17:57 von admin » Gespeichert

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« Antworten #20 am: 11. September 2007, 08:58 »

Vorläufiger Gesetzentwurf zur Pflegereform liegt vor:
Schmidt plant schärfere Kontrollen


Die Bundesregierung will die Qualität der Pflege mit mehr unangemeldeten Kontrollen, einheitlichen Standards und einer Ausweitung der Prüfkompetenzen verbessern. Darüber hinaus soll eine neu zu bildende Sachverständigenkommission verbindliche Expertenstandards zur Sicherung der Qualität in den Einrichtungen entwickeln.

Das geht aus einem vorläufigen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform hervor. Demnach soll die Qualität der Pflege in den zugelassenen Einrichtungen im Abstand von höchstens drei Jahren regelmäßig überprüft werden. Darüber hinaus plant das Ministerium in zehn Prozent der Pflegeeinrichtungen zusätzliche Stichproben-Kontrollen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Zudem sollen die Prüfer dem Gesetzentwurf zufolge weitreichende Zugangsrechte erhalten.

Ferner soll die Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich weiter ausgebaut und rechtlich fixiert werden.

Im vorläufigen Gesetzentwurf sind ebenfalls Regelungen zur Entbürokratisierung und Förderung der Wirtschaftlichkeit enthalten. Darüber hinaus sollen eine Reihe gesetzlicher Vorschriften abgeschafft bzw. reduziert werden.

Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass es sich bei diesem Entwurf um eine vorläufige Version handelt, die noch von den einzelnen Gremien überarbeitet werden kann. Endgültige Klarheit wird der offizielle Referentenentwurf zur Pflegereform bringen, der nach Informationen der Wochenzeitung CAREkonkret (Vincentz Network) im Oktober dieses Jahres vorgelegt werden soll.

Den vorläufigen Gesetzentwurf zur Pflegereform können Interessierte im Vincentz.Net herunterladen: http://www.vincentz.net/ahdownload/downloads_stationaer.cfm#Gesetzentwuerfe

Quelle: www.vincentz.net/carekonkret/ - sts,CAREkonkret Nr. 37, Titelthema; die Ausgabe, mit weiteren Details zur Pflegereform, erscheint am kommenden Freitag.
« Letzte Änderung: 11. September 2007, 14:29 von admin » Gespeichert

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« Antworten #19 am: 14. Juli 2007, 00:47 »

    Soeben entdeckt:

    In einer Stellungnahme zur Pflegereform hat der Pflege-Selbsthilfeverband e.V. (St. Katharinen) mit Datum 20.03.2007 veröffentlicht (Zusammenfassung):

    Zitat von: Adelheid von Stösser, 1. Vorsitzende 
    Pflege-Selbsthilfeverband e.V.
    Gedanken und Forderungen zur Pflegereform 
     
    Was die Politik gewährleisten muss, um sicher zu stellen, dass der  "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen"  entsprochen wird.

    Nachfolgend hier unsere Positionen/ Forderungen (zur Pflegereform): 

    • 1. Verbesserung der  Effektivität von Kontrollen
    • 2. Offenlegung von  Kontrollergebnissen  und Qualitätsberichten
    • 3. Stärkung der Rechtsstellung von Pflegebedürftigen gegenüber Institutionen
    • 4. Abschaffung der Pflegestufen und Einführung einer individuellen Bedarfs- und Leitungsbemessung
    • 5. Abschaffung des Modulsystems in der ambulanten Pflege  
    • 6. Konsequentes  Handeln – statt sinnloser Studien
    • 7. Die Kluft zwischen Theorie und Praxis, Anspruch und Wirklichkeit abbauen statt diese zu vergrößern
    • 8. Verbesserung der Selbstschutzmöglichkeit von Pflegebedürftigen mit Hilfe der "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen"


    Das vollständige, ausführliche Dokument finden Sie [hier >>]

    Quelle: www.pflege-shv.de

    ----------------------------------

    Siehe auch:
    Selbsthilfeverband entwickelt neues Gütesiegel: Sterne fürs Pflegeheim
    « Letzte Änderung: 22. Juli 2007, 22:16 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #18 am: 05. Juli 2007, 23:40 »

    Grüne Eckpunkte für ein Pflegezeitgesetz

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen hat am 03.07.2007 umfassende Eckpunkte für eine gesetztliche Pflegezeit beschlossen. Diese seien nach ihren Angaben wesentlich konkreter und lebensnäher als die Vorstellungen der Großen Koalition für eine Pflegezeit.

    In der verbreiteten Pressemitteilung heißt es u.a.: "In der Folge all dieser Belastungen zerbrechen nicht selten familiäre Hilfe- und Beziehungssysteme. Am Ende steht oft die Überweisung des Pflegebedürftigen in ein Pflegeheim. Das wird häufig den pflegenden Angehörigen zum Vorwurf gemacht und führt zusätzlich zu Schuldgefühlen. Die Einweisung in ein Pflegeheim stellt in der Regel zudem die kostenaufwändigere Art der Versorgung dar.

    ...

    Aus diesem Grund plädieren wir für die gesetzliche Verankerung einer begrenzten Pflegezeit für ArbeitnehmerInnen. Sie soll zum einen die Organisation der häuslichen Pflegesituation erleichtern oder eine
    Sterbebegleitung ermöglichen, zum anderen die Rückkehr an den Arbeitsplatz und damit den Verbleib im Erwerbsleben garantieren. Die Pflegezeit soll insbesondere dem Erhalt wichtiger sozialer und auch öko-
    nomischer Ressourcen dienen. Als Maßnahme für sich allein genommen macht sie jedoch keinen Sinn.

    Eine Pflegezeit muss in ein pflegepolitisches Gesamtkonzept eingebettet sein. Erst durch eine Reform der Pflegeversicherung, in der ambulante Versorgungsstrukturen nutzerorientiert gefördert werden, kann
    sich die Pflegezeit als sinnvolles Instrument zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erweisen."


    Das vierseitige Eckpunktepapier steht zum Download bereit unter:
    http://www.gruene-bundestag.de/cms/beschluesse/dokbin/189/189617.pdf

    Quelle: http://www.gruene-bundestag.de resp. www.elisabeth-scharfenberg.de
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    « Antworten #17 am: 28. Juni 2007, 11:23 »

    Bundesärztekammer fordert unangemeldete Kontrollen in Pflegeheim

    Berlin, 21.06.2007 - Wegen der Vorwürfe über Missstände in der Pflege hat die Bundesärztekammer mehr unangemeldete Kontrollen von Heimen und ambulanten Pflegediensten gefordert. Der «Neuen Osnabrücker Zeitung« (21.06.2007) sagte das Rudolf Henke, Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation der Bundesärztekammer. Die kommunalen Aufsichtsbehörden und der Medizinische Dienst der Krankenkassen könnten so die Qualität der Arbeit in Einrichtungen und bei ambulanten Diensten entscheidend verbessern.

    Die angemeldeten Kontrollen seien oft wirkungslos. Dadurch ließen sich die in manchen Fällen dramatischen Zustände nicht beseitigen. Zudem bedürfe es einer in der Qualitätsfrage aktiven und geschulten Betriebsleitung in jedem Heim. Lobend äußerte sich das Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer zu den geplanten besseren Leistungen für Demenzkranke in der Pflegereform. Dies sei "eine wesentliche Hilfe und Erleichterung" für die Betroffenen und ihre Angehörigen, sagte Henke. "Bisher haben wir diese Menschen viel zu sehr sich selbst überlassen." Wenn diese Leistungen im ambulanten Bereich verbessert würden, ließe sich der Eintritt ins Altenheim in vielen Fällen hinausschieben. Die Bundesärztekammer hoffe auch auf Verbesserungen für psychisch Kranke und die wachsende Zahl von Menschen mit Behinderung im Rentenbezug.

    Die große Koalition habe jedoch bei der Reform zu wenig an eine bessere Vorsorge gedacht, klagte Henke. Sie habe nicht berücksichtigt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in den kommenden Jahren deutlich steigen werde. Weil die Gesamtausgaben bei den Pflegekassen erheblich geringer seien als im Gesundheitswesen, ließen sich neue Finanzierungsmodelle leichter und mit geringeren Auswirkungen ausprobieren als im Gesundheitswesen. Denkbar seien beispielsweise ein Prämienmodell oder das Kapitaldeckungsverfahren. Diese Chance habe die Bundesregierung jedoch versäumt.

    Quelle: www.bundesaerztekammer.de - Pressemitteilung
    « Letzte Änderung: 28. Juni 2007, 11:25 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #16 am: 27. Juni 2007, 08:26 »

    Das 14seitige BDA-Konzept zur Pflegeversicherung
    ist als pfd vom 26.06.07 unter

    http://www.bda-online.de/www/bdaonline.nsf/id/Reformvorschlaege

    zu finden: Pflegeversicherung eingeben bei Suche und die pdf taucht dann ganz schnell auf und wird geladen

    Zitate daraus (Seite 5):

    Zitat
    Die Leistungssätze in der Pflegeversicherung sind seit ihrer Einführung
    im Jahr 1995 nominell unverändert geblieben. Eine Dynamisierung kann
    allerdings nur dann in Frage kommen, wenn alle im System vorhandenen
    Effizienzreserven ausgeschöpft sind, eine wirksame Qualitätssicherung
    implementiert worden ist und die Personalzusatzkosten hiervon
    unberührt bleiben.

    Ebenso sind geplante Leistungsverbesserungen für einzelne Personengruppen
    (verbesserte Versorgung von Demenzkranken, Ausweitung des
    Pflegeurlaubs) nur dann vertretbar, wenn sie durch mindestens gleichwertige
    Einsparungen an anderer Stelle voll kompensiert werden und
    mithin nicht zu einer zusätzlichen Kostenbelastung führen.

    siehe auch http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,15310/ticket,g_a_s_t

    dort steht ein Kommentar dazu

    Zitat
    Berlin (kobinet) Das "Konzept für eine echte Reform der Pflegeversicherung", heute von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) veröffentlicht, wurde von Ilja Seifert, behindertenpolitischer Sprecher der Fraktion der Linken, scharf kritisiert.



    « Letzte Änderung: 27. Juni 2007, 14:06 von Hilde A. » Gespeichert
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    « Antworten #15 am: 26. Juni 2007, 17:44 »

    Pflegereform – die große Koalition vertut eine historische Chance

    Der Berg kreißte… und gebar ein Pflegereförmchen. Vergangene Woche haben sich CDU und SPD auf die Grundzüge der schon lange angekündigten Pflegereform geeinigt: Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte, im Gegenzug Ausweitung der Leistungen bei Demenz- und Alzheimerkranken, bei ambulanten Pflegediensten sowie für die Betreuung schwer und schwerst pflegebedürftiger Menschen in Heimen. Damit verpasst die große Koalition die historische Chance, die Pflegeversicherung auf finanziell solide und zukunftsfähige Beine zu stellen und konsequent weiter zu entwickeln im Sinne einer Stärkung der Verbraucherrechte und der Verbesserung der Qualität der Pflegeleistungen. (Siehe dazu auch das Positionspapier der BIVA.)

    „Pflegemängel und Pflegeskandale sind nicht ein finanzielles, sondern ein strukturelles Problem“, betont Katrin Markus, die Geschäftsführerin der BIVA. „Wenn ein Träger zu 100 % Bewohner in der Pflegestufe III betreut, wäre er dumm, Anstrengungen zu unternehmen, um diese Menschen zu aktivieren, damit sie in eine niedrigere Pflegestufe eingruppiert werden können. Und er wird auch kaum den Heimbeirat bei den Pflegesatzverhandlungen beteiligen, weil er nicht erklären kann oder möchte, wieso nicht über reale Kosten gesprochen wird, sondern nur kalkulatorische Zahlen in den Verhandlungen zur Sprache kommen. Hier liegen unausgeschöpfte Einsparpotentiale, die man mit mehr Transparenz leicht hätte aktivieren können.“

    Aufgrund der unübersichtlichen Strukturen im Pflegemarkt bedarf es bei einer Reform, die diesen Namen verdient, einen mutigen und entschlossenen Gesetzgeber mit breiter, gesellschaftlicher Unterstützung. Die große Koalition hätte diesen breiten Konsens herstellen können, auch mit der Unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Es ist daher enttäuschend, dass die Regierungsparteien bei der Pflege so kurz springen.

    „Wir begrüßen uneingeschränkt die Erweiterung bei den Leistungen für Demenzkranke, bei ambulanten Pflegediensten und für die Betreuung schwer und schwerst pflegebedürftiger Menschen“ so Katrin Markus weiter. „Diese Verbesserungen hätte man auch mit weniger Aufwand und Getöse umsetzen können. Die Koalitionsparteien dürfen sich nicht wundern, wenn die Menschen nach Monaten des Hinhaltens und der Ankündigung einer umfassenden Reform vom Ergebnis nun enttäuscht sind.“

    Quelle: www.biva.de - Presseerklärung 09-07 vom 26. Juni 2007
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    « Antworten #14 am: 25. Juni 2007, 15:54 »

    Info des Bundesministerium Gesundheit (19. Juni 2007):

    Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

    Die Pflegeversicherung bleibt ein zentraler Baustein der sozialen Sicherungssysteme. Die solidarische Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit mit dem Leitbild einer menschlichen Pflege wird auch in Zukunft gewährleistet sein. Die Pflegeversicherung muss jedoch – wie auch die anderen sozialen Sicherungssysteme – den Herausforderungen der Zukunft gerecht werden.

    Die Leistungen der Pflegeversicherung sind seit 1995 in der Höhe unverändert. Sie unterliegen daher einem schleichenden Wertverfall und müssen angepasst werden. Die Reform der Pflegeversicherung soll den Grundsatz "ambulant vor stationär" stärken, die Rehabilitations- und Präventionsanstrengungen der Pflegebedürftigen unterstützen sowie die Leistungen individuell auf die Bedarfe der Menschen ausrichten. Der besondere Hilfe- und Betreuungsbedarf der Demenzkranken soll künftig besser berücksichtigt werden.

    1. Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf
    2. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen
    3. Einführung einer Pflegezeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
    4. Bessere Ausgestaltung der Prävention und Reha in der Pflege
    5. Ausbau der Qualitätssicherung
    6. Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements
    7. Abbau von Schnittstellenproblemen
    8. Förderung der Wirtschaftlichkeit und Entbürokratisierung
    9. Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassungsbedarf in der privaten Pflege-Pflichtversicherung
    10. Finanzierung

    -------------------------------------------
    Hinweis: Durch Anklicken der blauen Textzeilen gelangen Sie zu den Internetseiten des http://www.bmg.bund.de

    Das PDF-Dokument ist als Download verfügbar unter:
    Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

    Weitere Infos zur Pflegereform erhalten Sie hier:
    http://www.die-gesundheitsreform.de/index.htm


    Nachtrag:

    [Download "Gesundheitspolitische Informationen" - Ausgabe 03/07 >>]


    * BMG_GPI03-07.jpg (73.86 KB, 1024x1440 - angeschaut 1279 Mal.)
    « Letzte Änderung: 13. August 2007, 11:51 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #13 am: 25. Juni 2007, 09:42 »

    KDA: Pflegereform enthält erste Schritte in die richtige Richtung

    Anpassung der Einstufungskriterien und des Pflegebegriffes ist aber nach wie vor dringend notwendig

    Köln (KDA) - 21. Juni 2007 -  Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) begrüßt grundsätzlich die Reform der Pflegeversicherung, deren Eckpunkte am Dienstag von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vorgestellt worden sind, sieht aber an einigen Stellen noch Nachbesserungsbedarf. "Wir stellen hier einen deutlich spürbaren Schritt in die richtige Richtung fest, gerade was die geplanten Verbesserungen bei Menschen mit Demenz angeht", sagte KDA-Vorstandsvorsitzender Dr. h.c. Jürgen Gohde.

    So sollen diese Menschen nach der Reform bis zu 2400 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen im Jahr erhalten. Bisher sah das sogenannte "Pflegeleistungsergänzungsgesetz" hier maximal 460 Euro vor. Die Leistungen sollen zukünftig auch diejenigen erhalten, die nach den Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes als nicht pflegebedürftig gelten, also keiner Pflegestufe zugeordnet wurden.

    Das KDA, das 1974 mit einem Gutachten einen wesentlichen Anstoß zur Pflegeversicherung gegeben hat, hatte die vor allem an körperlichen Einschränkungen ausgerichteten Begutachtungskriterien immer wieder kritisiert und eine stärkere Berücksichtigung des erhöhten Betreuungsbedarfes bei Demenz gefordert. "Auf den ersten Blick scheint die Reform mit der Zahlung der Maximalsumme von 2.400 Euro auch an die sogenannten ‚Pflegestufe 0'-Personen diesem nun nachgekommen zu sein. Doch eigentlich umschifft sie damit die von uns seit Jahren geforderte Anpassung der Einstufungskriterien und des Pflegebegriffs an die Bedürfnisse der Demenzkranken und berücksichtigt diese damit zu wenig", bemängelt Gohde.

    Auch KDA-Geschäftsführer Klaus Großjohann sieht noch Reformbedarf bei der Reform. "Die aufgeführten 20 verschiedenen Maßnahmen enthalten an einigen Stellen nur Absichtserklärungen, die dringend der Konkretisierung bedürfen", kritisiert er. "Hier hätte ich mir weniger ‚Kann-Vorschriften' als vielmehr verpflichtende Aussagen gewünscht."

    Positiv bewertet Großjohann die geplante integrierte wohnortnahe Versorgung mit  Pflegestützpunkten, wo Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Rat und Informationen unter anderem von einem sogenannten "Fallmanager" erhalten können. "Diese Pflegestützpunkte, die unter Berücksichtigung vorhandener wohnortnaher Strukturen gebildet werden sollen, kommen den von uns seit langem propagierten Quartierskonzepten zur Versorgung alter Menschen entgegen, so dass wir diesen Ansatz sehr begrüßen."

    Ebenfalls begrüßt wird vom KDA die geplante erstmalige Steigerung des Beitragsatzes von derzeit 1,7 auf 1,95 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens sowie dessen Dynamisierung, da die zur Verfügung stehenden Mittel in den letzten zwölf Jahren gleich geblieben und aufgrund der Inflation somit faktisch zurückgegangen sind.

    Quelle: KDA Pressemitteilung vom 21. Juni 2007
    Gespeichert

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    Multihilde
    Gast
    « Antworten #12 am: 20. Juni 2007, 14:21 »

    Unter

    http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/aeltere-menschen,did=98862.html

    ist der 7seitige Beschluß des Koaliationsausschusses zur Pflegeversicherung als pdf zu finden.

    Zitat
    Ursula von der Leyen würdigte die Ergebnisse der Koalitionsrunde zur Pflegereform als "Riesenschritt für Demenzkranke und ihre Familien". Künftig sollen auch Menschen mit Demenzerkrankung von der Versicherung profitieren. Durch die Reform werde den eine Million Betroffenen und ihren Familien entscheidend geholfen, so die Ministerin.

    Wegweisend an der Reform sei außerdem der Einstieg in eine Pflegezeit für Angehörige pflegebedürftiger Menschen. Damit werde es auch den Angehörigen Pflegebedürftiger ermöglicht, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Außerdem würdigte die Bundesfamilienministerin, dass nunmehr konkrete Strukturen für die Pflege - etwa durch die Einrichtung von Pflegestützpunkten - aufgebaut würden.

    Leistungen verbessern, zukünftige Generationen entlasten

    Menschen in Deutschland leben heute über 30 Jahre länger als noch vor 100 Jahren. Hauptgrund ist der medizinische Fortschritt. Bis zum Jahr 2030 wird- bei sinkender Gesamtbevölkerungszahl- jeder dritte Bundesbürger älter als 60 Jahre sein. Es ist davon auszugehen, dass auch die Zahl der Menschen mit Alzheimer und Demenzerkrankungen weiter steigen wird.

    Der demografischen Wandel stellt die Politik vor die Herausforderung, einerseits die Leistungen der Pflegeversicherung auszuweiten und gleichzeitig die nachfolgenden Generationen nicht übermäßig zu belasten.

    Um sowohl die gesundheitlichen wie die finanziellen Komponenten der neuen Pflegeversicherung in Einklang zu bringen, führte Ursula von der Leyen intensive Gespräche mit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU). Einig sind sich alle Beteiligten, dass künftig mehr für Demenz- und Alzheimer-Kranke sowie für ihre Angehörigen getan werden muss. Um sie finanziell zu entlasten und in ihrer schwierigen Lebenssituation zu unterstützen, haben sich die Beteiligten außerdem auf den Aufbau eines Netzwerkes von Pflegestützpunkten in den Gemeinden verständigt.

    Die Pflegestützpunkte sollen schnell Rat geben über Pflegedienste und Hilfsangebote, wenn der Pflegefall eintritt und kümmern sich, um ein Netz der Hilfe aufzubauen. Pflegbedürftigkeit tritt meist plötzlich ein und die Angehörigen sind dann neben ihrem Alltag damit  allein überfordert. Außerdem soll es eine Pflegezeit geben, mit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Gelegenheit haben, sich für ein halbes Jahr Zeit zu nehmen, die Pflege ihrer Angehörigen zu organisieren und anschließend wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu können.

    Gespeichert
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