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News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

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Autor Thema: (vor der) Pflegereform / Pflegeversicherungsreform 2008  (Gelesen 68272 mal)
Multihilde
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« Antworten #41 am: 12. März 2008, 20:19 »

Pflegereform kommt

Berlin: (hib/MPI) Der Verabschiedung der von der Bundesregierung geplanten Pflegereform am kommenden Freitag steht nichts mehr im Wege.
Der Ausschuss für Gesundheit stimmte dem Gesetzentwurf (16/7439) am Mittwoch inklusive mehr als 50 Änderungen mit den Stimmen der Fraktionen von Union und SPD zu. Die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten die Vorlage ab. Das flege-Weiterentwicklungsgesetz soll zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Damit verbunden ist eine Anhebung des Beitragssatzes um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent für Versicherte mit Kindern und auf 2,2 Prozent für kinderlose Versicherte. Das soll zu jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro führen.

Verbessert werden sollen mit der Reform die Leistungen für Demenzkranke, psychisch Kranke und geistig behinderte Menschen. Sie erhalten künftig statt 460 bis zu 2.400 Euro jährlich, auch wenn sie körperlich noch fit sind. Erstmals seit Einführung der Versicherung im Jahr 1995 sollen zudem die Pflegesätze schrittweise erhöht werden. Im ambulanten Bereich steigen demnach die Leistungen in Pflegestufe eins bis zum Jahr 2012 schrittweise von monatlich 384 auf 450 Euro, in Pflegestufe zwei von monatlich 921 auf 1.100 Euro und in der Pflegestufe drei von 1.432 auf 1.550 Euro.

Bei den stationären Pflegesätzen soll die Stufe drei angehoben werden: von 1.432 auf 1.550 Euro und von 1.688 auf 1.918 Euro in Härtefällen. Für die Dauer von bis zu sechs Monaten soll für die Pflege von Angehörigen ein Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit eingeführt werden. Bei dem in der Koalition lange umstrittenen Punkt der Einführung von Pflegestützpunkten sieht der geänderte Gesetzentwurf nun vor, dass diese auf Initiative eines Landes eingerichtet werden können. In den Stützpunkten sollen Bürger Informationen über Pflegeleistungen, -einrichtungen etc. erhalten. Vorgesehen ist eine Anschubfinanzierung von bis zu 45.000 Euro pro Stützpunkt. Die Förderung kann um bis zu 5.000 Euro erhöht werden, wenn Mitglieder von Selbsthilfegruppen und Ehrenamtliche einbezogen werden. Das Bundesversicherungsamt entnimmt die Fördermittel laut dem geänderten Entwurf aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung "bis zu einer Gesamthöhe von 60 Millionen Euro".

Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen soll Empfehlungen zu Anzahl und Qualifikation der Pflegeberater geben. Verwiesen wird auf internationale Erfahrungen, wonach etwa 100 zu betreuende pflegebedürftige Menschen je Pflegeberater angemessen seien. Nach dem Willen der Koalition soll die Qualitätsprüfung der Pflegeeinrichtungen verschärft werden. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen wird demzufolge bis Ende 2010 jede Einrichtung mindestens ein Mal und ab 2011 jährlich in der Regel unangemeldet überprüfen. Stärker berücksichtigt werden sollen dabei der Pflegezustand und die Zufriedenheit der pflegebedürftigen Person. Zudem sollen die Ergebnisse veröffentlicht werden.

An "gut sichtbarer Stelle, etwa im Eingangsbereich der Einrichtung" sollen ferner eine Zusammenfassung der aktuellen Prüfergebnisse sowie eine leicht verständliche Bewertung in Form einer Ampel oder mit Sternen erfolgen. Die Anträge der Oppositionsfraktionen erhielten keine Mehrheit. Die FDP-Fraktion plädiert in ihrem Antrag (16/7491) dafür, die Versicherung auf ein kapitalgedecktes und prämienfinanziertes System umzustellen. Dieses müsse mit einem steuerfinanzierten sozialen Ausgleich verbunden werden. Dagegen tritt die Fraktion Die Linke (16/7472) für die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung ein. Die Trennung zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung solle aufgehoben werden. Außerdem müssten die Arbeitgeber wieder insgesamt zur Hälfte an den Beiträgen für die Pflegeversicherung beteiligt werden. Zudem setzen sich die Abgeordneten für einen Qualitätsvergleich (Benchmarking) der Pflegeeinrichtungen nach bundeseinheitlichen Kriterien ein. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich in ihrem Antrag (16/7136) dafür stark, die gesetzliche und die private Pflegeversicherung in einer Bürgerversicherung zusammenzufassen.

Ferner verlangen die Grünen eine Demografiereserve zur Abfederung steigender finanzieller Belastungen. Zudem sollten alle Versicherten einen Anspruch auf individuelle Pflege- und Wohnberatung, Aufklärung, Unterstützung und Begleitung durch ein neutrales und unabhängiges Fallmanagement erhalten.

Quelle: hib-Meldung  076/2008 vom 12.03.2008
Ausschuss für Gesundheit
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_076/01.html
« Letzte Änderung: 16. Juli 2008, 01:08 von admin » Gespeichert
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« Antworten #40 am: 29. Februar 2008, 01:51 »

Pflege-Reform nun unter Dach und Fach

BERLIN. Die Koalition leitet ihre Wiederbelebung ein. Union und SPD haben gestern ihren monatelangen Streit um Krippen, Betreuungsgeld, Wohn-Riester und Pflegereform beendet. Mit verblüffenden Kompromissformeln. So beschlossen die Fraktionsspitzen, die Einführung von mobilen Pflegestützpunkten jetzt den Ländern zu überlassen, damit die Pflegereform mit Leistungsverbesserungen von rund 2,5 Milliarden Euro am 1. Juli in Kraft treten kann.

Wenn ein Bundesland Stellen für Pflegeberatung beantragt, sollen die Pflegekassen Stützpunkte aufbauen, erklärten die Fraktionschefs Volker Kauder und Peter Struck nach ihrer Klausurtagung in Bonn. Bestehende Angebote müssten dabei berücksichtigt werden. Die Länder können aber auch darauf verzichten, sodass die SPD-Forderung nach Stützpunkten für je 20 000 Menschen vom Tisch ist. Die Union hatte dies als zu teuer und zu bürokratisch abgelehnt.

Mit der Pflegereform werden schrittweise bis 2012 die Leistungen verbessert. So steigen die Leistungen in der ambulanten Pflege von 384 auf 450 Euro (Stufe 1), von 921 auf 1100 (Stufe 2) und von 1432 auf 1550 Euro in Pflegestufe drei. Altersverwirrte Menschen erhalten erstmals auch Leistungen, wenn ihnen bisher keine Pflegestufe zugesprochen wurde, nämlich zwischen 200 und 460 Euro jährlich. Um die Finanzierung bis 2015 zu sichern, soll der Beitrag um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent, für Kinderlose auf 2,2 Prozent erhöht werden.

Weiter sollen Missstände in Heimen nicht nur durch Regelprüfungen alle drei Jahre, sondern auch durch mehr unangemeldete Kontrollen verringert werden.

Arbeitnehmer sollen zudem einen bis zu sechs Monate dauernden unbezahlten Pflegeurlaub nehmen dürfen. Zudem ist eine ebenfalls unbezahlte Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage vorgesehen, um die Pflege naher Angehöriger organisieren zu können.

Als Durchbruch in der Familienpolitik feierte die Koalition auch die Einigung über Krippenausbau und Betreuungsgeld für unter Dreijährige. "Das Veto des Finanzministers ist weg", freute sich Familienministerin Ursula von der Leyen. Dabei ist sie mit Peer Steinbrück nur zu der Formulierung zurückgekehrt, die der Koalitionsausschuss schon mal am 12. November vergangenen Jahres gefunden hatte. Welche Art von Zahlung Eltern erhalten, die ihr Kind zu Hause erziehen, soll nämlich erst zum Jahr 2013 geklärt werden. "Der Gesetzgeber ist dabei in seiner Entscheidung frei", bestätigten beide Ministerien.

Verbesserungen soll es bei der Altersvorsorge und im sozialen Bereich geben. So können Riester-Sparer ihr eingezahltes Geld künftig auch für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung nutzen. Um das Wohngeld wegen der gestiegenen Heizkosten zu erhöhen, wollen die Koalitionsfraktionen zusätzlich 250 Millionen Euro ausgeben. Etwa die gleiche Summe soll eingesetzt werden, um den Kinderzuschlag für berufstätige Eltern zu erhöhen, die sonst durch die Versorgung ihrer Kinder in eine finanzielle Notlage geraten und zu Hartz-IV-Empfängern würden.

Quelle: www.weser-kurier.de, 28.02.2008
« Letzte Änderung: 29. Februar 2008, 10:12 von admin » Gespeichert

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« Antworten #39 am: 30. Januar 2008, 01:34 »

Pflege-Marathon:
11 Stunden - über 60 Experten -Der Gesundheitsausschuss fragt nach


Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat am 21. und 23. Januar zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz elf Stunden lang Verbände und Institutionen angehört. Über 60 Stellungnahmen wurden dazu dem Gesundheitsausschuss vorgelegt. Darunter diejenigen des DGB und der ver.di. Die ausführliche ver.di Stellungnahme kann hier nachgelesen werden.

In der Anhörung wurden die Meinungsunterschiede zum Gesetzentwurf zwischen den CDU/CSU und SPD – Mitgliedern im Gesundheitsausschuss des Bundestags unübersehbar ausgetragen.

Strittig zwischen beiden ist vor allem die geplante Errichtung von 4000 Pflegestützpunkten. Diese sollen als wohnortnahe Anlaufstellen die Beratung und den leichteren und schnelleren Zugang  zu den erforderlichen Hilfen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verbessern. Die Vertreter/innen der Union im Gesundheitsausschuss wollen dagegen Beratungsgutscheine.
 
Pflegestützpunkte
Die Pflegestützpunkte erfuhren berechtigte aber auch unberechtigte Kritik in der Anhörung. Niemand bestritt allerdings ernst zu nehmend das mit den Stützpunkten verbundene Ziel, die Beratung und die Hilfen besser zugänglich und koordiniert bereit zu stellen.

Ver.di und DGB unterstützen grundsätzlich die Einrichtung von Pflegestützpunkten. Ob es ein Erfolgsmodell wird  hängt wesentlich davon ab, mit welchen Aufgaben und Kompetenzen sie ausgestattet ist, und wie das Zusammenwirken von Kommunen und Pflegekassen und die Einbindung vorhandener Strukturen gelingt.

Im Kern setzte die überwiegende Kritik der Experten bei der Anhörung auch an dieser Frage der Ausgestaltung der Stützpunkte an. Und wie das Zusammenwirken von Pflegekassen und Kommunen verfassungsrechtlich abgesichert zu gestalten ist. Und dass vorhandene Strukturen und Aktivitäten eingebunden werden.

Das von CDU/CSU vorgeschlagene Modell der Beratungsgutscheine fand in der Anhörung weder große Aufmerksamkeit noch Zustimmung.
 
Finanzierung der Pflegeversicherung
Auch die unterschiedlichen Vorstellungen der Regierungskoalitionäre über die zukünftige Finanzierung der Pflegeversicherung zeigten ihre Entsprechung in den Stellungnahmen der jeweils befragten wissenschaftlichen Experten. Deren Lösungsvorschläge bewegten sich zwischen dem Aufbau eines Kapitalstocks als Demografiereserve (Professor Helge Sodan, Deutsches Institut für Gesundheitsrecht) und der Einführung einer solidarischen Bürger/innenversicherung (Gesundheitsökonom Professor Heinz Rothgang, Universität Bremen). Sollte die Integration der solidarischen und privaten Pflegeversicherung keine politischen Mehrheiten finden, müsse zumindest ein Finanzausgleich zwischen beiden Systemen stattfinden.

Der von der FDP befragte Wissenschaftler Professor Bernd Raffelhüschen  aus Freiburg will gar die Pflegeversicherung auslaufen lassen. Es soll private Vorsorge getroffen werden und für die Armen soll die Pflege aus Steuermitteln (sprich Sozialhilfe) finanziert werden.

Ver.di und DGB sprachen sich ausdrücklich für eine solidarische Bürger/innenversicherung aus.

Als ungelöst wird übereinstimmend unter den Experten die langfristige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung festgestellt. Zwar sei sie mit der vorgesehenen Beitragssatzanhebung bis etwa 2015 gesichert, aber für die langfristige Sicherung der Finanzierung bedürfe es weitergehender Schritte.

Es wird also erst bei der absehbar nächsten Reform der Pflegeversicherung entschieden, welche Lösungen sich durchsetzen werden. Das der FDP, das Risiko von Pflegebedürftigkeit wieder zu Privatisieren. Das der Union, einer kapitalgedeckten Pflegeversicherung. Das von Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD,  für eine einheitliche und solidarische Bürgerpflegeversicherung.
 
Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten auf Pflegeberufe
Ver.di befürwortete ausdrücklich die Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten auf Pflegeberufe. Allerdings kritisierte ver.di am Gesetzentwurf die enge Begrenzung der heilkundlichen Tätigkeiten auf die Verordnung von Verbands- und Pflegemittel und die Organisation der häuslichen Krankenpflege. und plädiert für Ausweitung. Darüber hinaus seien die mit der besonderen Qualifikation an Hochschulen verbundenen gravierenden Verschlechterungen der Ausbildungsvorschriften nicht akzeptabel (z.B. Verlängerung der Ausbildung, Aufhebung der ausbildungsrechtlichen Schutzvorschriften, keine Ausbildungsvergütung). Kritisch gesehen wird auch der Ausschluss berufserfahrener Pflegekräfte von dieser Regelung.

Zu heftiger Abwehr formierten sich die Vertreter der Ärzteschaft in der Anhörung gegen die gesetzlich vorgesehene Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten auf Pflegekräfte. Geht es nach dem Willen der Ärztevertreter, sollen die Pflegekräfte die Tätigkeiten zwar durchführen, aber nur im Rahmen der Delegation, also auf ärztliche Anweisung und unter ärztlicher Aufsicht.
 
Ortsübliche Vergütung für Pflegekräfte
Ver.di unterstützte ausdrücklich den vorgesehenen Regelungsteil für eine ortsübliche Vergütung. Forderte aber eine im Gesetz festgeschriebene Orientierung am TVÖD. Diese Regelung, die nur bei der Zulassung einer Pflegeeinrichtung vorgeschrieben werden soll, reicht aber nicht. Deshalb verlangte Ver.di ergänzend die Festschreibung im Gesetz, dass eine tarifvertragliche Vergütung auch bei den Pflegesatzverhandlungen anerkannt werden muss. Da zukünftig der Pflegesatz stärker im Betriebsvergleich ermittelt werden soll, wird ohne diese Regelung dem weiteren Lohndumping Tür und Tor geöffnet. Auch bei Einzelverträgen mit Einzelpflegekräften hat ver.di diese ortsübliche Vergütung als Voraussetzung eingefordert.
 
Flexible Personalschlüssel
Ver.di kritisierte, dass der Bundesgesetzgeber die Richtlinienkompetenz für die personelle Ausstattung der Einrichtungen – ein wichtiges Gestaltungsinstrument für die Versorgungsqualität - an die Pflegesatzparteien auf Länderebene abgibt. Damit dürften sehr unterschiedliche Qualitäten je nach Kassenlage entstehen.

Was ver.di einforderte ist ein neu gefasster Begriff der Pflegebedürftigkeit, der auf den individuellen Bedarf abgestellt und auch die Bedürfnisse psychisch kranker und altersverwirrter Menschen mit erfasst. Wir stellen Anforderungen an Versorgungssituationen, in denen die Menschenwürde garantiert ist, Teilhabemöglichkeiten am Leben gefördert werden, eine qualitativ gute Pflege und Betreuung sichergestellt ist. Dafür werden gut ausgebildete Fachkräfte gebraucht. Die Beschäftigten brauchen Arbeitsbedingungen, die sie nicht krank machen. Deregulierung und Lohndumping gefährden die Qualität der Versorgung und die ausreichende Rekrutierung notwendiger Fachkräfte in der Pflege.

ver.di forderte deshalb auch eine aufwandsgerechte verbindliche Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten ein. Die Kosten des so in qualitativer wie quantitativer Hinsicht ermittelten Personalbedarfs unter Beachtung tariflicher und gesetzlicher Standards muss bindender Bestandteil der leistungsgerechten Vergütung werden.
 
Zeitlauf des Gesetzgebungsverfahrens
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz durchläuft voraussichtlich am 7. März in 2. und 3. Lesung den Bundestag und soll am 1. Juli in Kraft treten.

Quelle: http://gesundheitspolitik.verdi.de/-/5sj - Infopost 68/2008



[siehe auch: Pflegestützpunkte >>]
« Letzte Änderung: 30. Januar 2008, 01:47 von admin » Gespeichert

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« Antworten #38 am: 22. Januar 2008, 19:48 »

Weitere öffentliche Anhörungen zur Pflegereform
Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/MPI) Der Gesundheitsausschuss setzt am Mittwoch, 23. Januar, seine öffentlichen Anhörungen zur geplanten Pflegereform fort. Von 14.00 bis 16.00 Uhr soll es zunächst um Finanzierungsfragen und die private Pflegeversicherung gehen. Von 16.30 bis 18.30 Uhr stehen dann berufsrechtliche Fragestellungen im Mittelpunkt. Beide Veranstaltungen finden im SPD-Fraktionssaal 3 S001 im Reichstagsgebäude statt. Der Anhörung liegen ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (16/7439, 16/7486) sowie Anträge der Fraktionen von FDP (16/7491), Die Linke (16/7472) und Bündnis 90/Die Grünen (16/7136) zugrunde.

Quelle: hib-Meldung 019/2008
Datum: 22.01.2008
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_019/01.html



durchaus interessant, sich auch die Anträge der Fraktionen anzuschauen
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« Antworten #37 am: 21. Januar 2008, 20:35 »

Kritik und Lob für geplante Pflegestützpunkte
Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)


Berlin: (hib/MPI) Die von der Bundesregierung geplante Einrichtung von Pflegestützpunkten ist nicht nur in der Koalition, sondern auch unter Experten umstritten. In der zweiten von vier Anhörungen zur geplanten Pflegereform wies der Leiter des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung an der Universität Bonn, Professor Gregor Thüsing, am Montag auf verfassungsrechtliche Probleme hin. Es bestehe die "Gefahr der Mischverwaltung", wie sie vor wenigen Wochen vom Bundesverfassungsgericht bereits im Fall der Arbeitsgemeinschaften zur Umsetzung der Hartz-Reformen beanstandet worden sei, sagte Thüsing. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Herbert Reichelt, betonte zwar, dass ein "individueller Rechtsanspruch auf Pflegeberatung dringend geboten" sei. Es sei aber "mehr als fraglich", ob dazu der "Aufbau völlig neuer Strukturen" sinnvoll sei. Auch sei der von der Regierung genannte Starttermin, der 1. Januar 2009, "eher unrealistisch".

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/7439) ist der Aufbau von rund 4.000 Pflegestützpunkten für jeweils rund 20.000 Einwohner vorgesehen. In diesen sollen sich Bürger individuell über Pflegeleistungen und -einrichtungen etc. informieren können. Während die SPD-Fraktion die Einrichtung von Pflegestützpunkten befürwortet, lehnt die Unions-Fraktion sie ab.

Die Leiterin des Sozialdezernats des Deutschen Städtetages, Verena Göppert, hob in der Anhörung hervor, die Beratung aus einer Hand sei richtig. Allerdings müssten die Verantwortlichkeiten klar geregelt sein. Die Kommunen stünden bereit, die Koordinierungsfunktion zu übernehmen. Für den AWO Bundesverband führte Mona Frommelt aus, dass es etwa in Nürnberg hervorragende Erfahrungen mit vernetzten Beratungsangeboten gebe. Diesen fehle aber noch die Durchsetzungskraft, für die der Gesetzentwurf sorge. Der Einzelsachverständige Dr. Peter Weskamp wies darauf hin, dass mit den Pflegestützpunkten erstmals eine nachhaltige und qualitative Beratung ermöglicht werde. Auch die Aktion Psychisch Kranke unterstützte den Entwurf. Gerade für Menschen, die selbst nicht gut in der Lage seien, ihre Pflege selbst zu organisieren, sei eine leistungsübergreifende Anlaufstelle mit regionalem Bezug wichtig.

Dagegen monierte Gerd Kukla vom IKK Bundesverband, die ins Auge genommene Anschubfinanzierung für die Pflegestützpunkte reiche nicht aus. Die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Cornelia Goesmann, sagte, die Stützpunkte würden ausschließlich der Organisation und Verwaltung von Leistungen dienen. Der eigentlichen Versorgung könnten so beträchtliche Mittel entzogen werden. Dadurch drohten den Pflegekassen finanzielle Engpässe, so Goesmann. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege warnte, die vielfach schon jetzt vorhandenen Beratungsstellen seien nicht ausreichend in die Pläne einbezogen. Doppelstrukturen müssten vermieden werden.

Als "sehr positiv" wertete die Deutsche Alzheimergesellschaft (DAlzG) die erstmalige Berücksichtigung von Demenzerkrankungen. Laut dem Entwurf erhalten Demenzkranke, psychisch Kranke und geistig behinderte Menschen künftig eine Zusatzleistung von bis zu 2.400 Euro jährlich, auch wenn für sie lediglich ein Betreuungs- und kein erheblicher Pflegebedarf nachgewiesen wird. Die DAlzG-Geschäftsführerin Sabine Jansen machte sich wie Goesmann dafür stark, von einer abgestuften Auszahlung abzusehen.

Quelle:
hib-Meldung018/2008 vom 20.01.2008
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_018/01.html
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« Antworten #36 am: 19. Dezember 2007, 12:32 »

Zitat
Plenarprotokolle der letzten Sitzungen des Deutschen Bundestages im Text-Format

Hier haben Sie die Möglichkeit, die Protokolle der 134. Sitzung des Plenums des Deutschen Bundestages herunter zu laden. Die Dateien sind zwischen 70 und 300 KB groß. Um die Übertragung zu starten, klicken Sie auf die gewünschte Datei. An erster Stelle steht die vollständige Fassung.

Die Dateien liegen sowohl als selbstentpackende EXE-Dateien als auch im ZIP-Format vor. Zum Entpacken der EXE-Datei genügt deren Aufruf z.B. durch Doppelklick auf den Dateinamen im Windows-Dateimanager. Für das Entpacken der ZIP-Datei benötigen Sie die Software PKZIP oder WINZIP.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp/134/index.html


Textformat ist nicht unbedingt lesefreundlich. Textverarbeitung mit Autoformat ist da sinnvoll. Lohnt sich,  die ca. 29 Seiten

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 33 a bis 33 c sowie den Zusatzpunkt 11 auf:

33    a)   
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz).......



zu überfliegen
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2007, 12:50 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #35 am: 15. Dezember 2007, 11:27 »

Koalition im offenen Schlagabtausch zur Pflegereform
Freitag, 14. Dezember 2007, 17:48 Uhr
 
Berlin (Reuters) - Im Streit um die Pflegereform sind am Freitag im Bundestag tiefgreifende Differenzen der Koalitionspartner offen zutage getreten.

Quelle: http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEKOE46050020071214

Der vollständige Bericht ist unter dem Link oben nachzulesen
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« Antworten #34 am: 13. Dezember 2007, 23:13 »

Bundestag behandelt Pflegereform in erster Lesung
Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MPI) Der Bundestag wird sich am Freitag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Pflegeversicherung (16/7439) beschäftigen. Mit dem Entwurf sollen die Pflegeberatung sowie die Pflege altersverwirrter Menschen verbessert werden. Auch will die Regierung das Prinzip "ambulant vor stationär" stärken. Dem Entwurf zufolge soll der Pflegebeitrag zum 1. Juli 2008 um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent für Versicherte mit und auf 2,2 Prozent für Versicherte ohne Kinder erhöht werden. Das soll zu jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro führen. Erstmals seit Einführung der Versicherung im Jahr 1995 sollen die Pflegesätze erhöht werden. Im ambulanten Bereich sollen die Leistungen in Pflegestufe eins bis zum Jahr 2012 schrittweise von monatlich 384 auf 450 Euro steigen, in Pflegestufe zwei von monatlich 921 auf 1.100 Euro und in der Pflegestufe drei von 1.432 auf 1.550 Euro. Bei den stationären Pflegesätzen soll die Stufe drei angehoben werden: von 1.432 auf 1.550 Euro und von 1.688 auf 1.918 Euro in Härtefällen. Zu den wichtigsten der im Gesetzentwurf vorgesehenen Neuerungen zählt die Schaffung von Pflegestützpunkten für jeweils 20.000 Einwohner. In diesen sollen sich Bürger individuell über Pflegeleistungen, -einrichtungen etc. informieren können. Für die Dauer von bis zu sechs Monaten soll für die Pflege von Angehörigen ein Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit eingeführt werden. Des Weiteren erhalten laut Entwurf Demenzkranke, psychisch Kranke oder geistig behinderte Menschen künftig eine Zusatzleistung von bis zu 2.400 Euro jährlich, auch wenn für sie ein Betreuungsbedarf, aber noch keinen erheblichen Pflegebedarf nachgewiesen wird. Zur Qualitätsverbesserung in der Pflege sollen Pflegeeinrichtungen und -dienste regelmäßig und unangemeldet überprüft werden. Inzwischen liegt auch die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates als Unterrichtung (16/7486) vor. Darin begrüßt die Regierung, dass die Länderkammer "die Notwendigkeit zur Einrichtung von Pflegestützpunkten einschließlich einer umfassenden Pflegeberatung sieht". Die Regierung sagt zu, dass sie die Vorschläge des Bundesrates im weiteren Gesetzgebungsverfahren etwa zu mehr Mitspracherechten der Länder bei der Vertragsgestaltung für die Pflegestützpunkte prüfen werde. Sie halte aber eine verpflichtende Einführung der Pflegeberatung in den Pflegestützpunkten zu Beginn des Jahres 2009 weiterhin für notwendig. Auf Widerspruch bei der Regierung stößt zudem der Vorschlag der Länder, im ersten Jahr der Pflege den Anspruch auf Verhinderungspflege etwa im Fall von Urlaub oder einer Erkrankung von vier auf zwei Wochen zu verkürzen. Der Bundesrat fordert zudem, das bisherige Umlageverfahren in der Pflegeversicherung durch den Aufbau eines Kapitalstocks zur Schließung der Demografielücke zu ergänzen. Die Bundesregierung müsse "eine nachvollziehbare und transparente Finanzierung für das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz" nachreichen, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer. Zu prüfen seien unterschiedliche Optionen "bis hin zu einem vollständigen Wechsel von der umlagefinanzierten in die Kapital gedeckte Finanzierung". Die Regierung lehnt dies ab. Mit den Regelungen des Gesetzentwurfs werde ein stabiler Beitragssatz bis zum Jahr 2014/2015 gesichert. Gleichwohl sei sie sich bewusst, dass die Frage der langfristigen Finanzierung der Pflegeversicherung eine Aufgabe für die kommende Legislaturperiode bleibe.

Oppositionsfraktionen präsentieren ihre Pflegereformpläne
Gesundheit/Anträge

Berlin: (hib/MPI) Nach den Grünen haben nun auch die Fraktionen von FDP und Die Linke ihre Vorschläge zur Reform der Pflegeversicherung auf den Tisch gelegt. Die Liberalen plädieren in ihrem Antrag (16/7491) dafür, die Versicherung auf ein kapitalgedecktes und prämienfinanziertes System umzustellen. Dieses müsse mit einem steuerfinanzierten sozialen Ausgleich verbunden werden. Dagegen tritt die Fraktion Die Linke (16/7472) für die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung ein. Die Trennung zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung solle aufgehoben werden. Außerdem müssten die Arbeitgeber wieder insgesamt zur Hälfte an den Beiträgen für die Pflegeversicherung beteiligt werden. Für den Übergang in ein kapitalgedecktes System schlägt die FDP vor, dass die Jahrgänge oberhalb einer festgelegten Altersgrenze in der umlagefinanzierten Pflegeversicherung verbleiben, aus der sie weiterhin Leistungen erhalten. Sie sollen künftig aber eine pauschale Prämie mit einer Belastungsobergrenze zahlen. Die Jahrgänge unterhalb der Altersgrenze scheiden nach Vorstellungen der Liberalen aus dem bisherigen System aus und müssen bei einer Versicherung ihrer Wahl eine kapitalgedeckte Pflegeversicherung abschließen, deren Leistungsumfang mindestens dem der bisherigen gesetzlichen Pflegeversicherung entspricht. Zudem setzen sich die Abgeordneten für einen Qualitätsvergleich (Benchmarking) der Pflegeeinrichtungen nach bundeseinheitlichen Kriterien ein. Außerdem sollten zukunftsfähige Betreuungsformen, beispielsweise betreutes Wohnen oder Wohngemeinschaften, gefördert werden. Die Linke verlangt eine sechswöchige bezahlte Pflegezeit für Erwerbstätige, die der Organisation der Pflege von Angehörigen oder nahestehenden Personen dient. In dieser Zeit erhalten abhängig Beschäftigte dem Antrag zufolge Lohnersatzleistungen in Höhe des Arbeitslosengeldes I. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen nach dem Willen der Linksfraktion angehoben und dynamisiert werden. Menschen mit Demenz-Erkrankungen sollen in die Versicherung einbezogen werden. Der zusätzliche Leistungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz müsse auf 6.000 Euro jährlich angehoben werden, fordern die Abgeordneten. Sie sprechen sich ferner für eine Neudefinition des Pflegebegriffs aus. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich in ihrem Antrag (16/7136) dafür stark, die gesetzliche und die private Pflegeversicherung in einer Bürgerversicherung zusammenzufassen. Ferner verlangen die Grünen, eine Demografiereserve zur Abfederung steigender finanzieller Belastungen zu schaffen. Zudem sollten alle Versicherten einen Anspruch auf individuelle Pflege- und Wohnberatung, Aufklärung, Unterstützung und Begleitung durch ein neutrales und unabhängiges Fallmanagement erhalten. Die Abgeordneten setzen sich darüber hinaus für eine maximal dreimonatige gesetzliche Pflegezeit zur Organisation der Pflege oder zur Sterbebegleitung ein.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 323 vom 13.12.2007
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_323/03.html
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_323/04.html


Die jeweiligen Drucksachen sind unter den o. a. Links nachladbar
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2007, 00:16 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #33 am: 13. Dezember 2007, 00:21 »

Berlin: (hib/MPI) Der Gesundheitsausschuss wird sich im Januar ausführlich mit dem Thema Pflegereform beschäftigen - vorbehaltlich der Überweisung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (16/7439) im Plenum am Freitag. In einem Vorratsbeschluss verständigten sich die Abgeordneten auf vier Expertenanhörungen mit insgesamt elf Stunden Beratungszeit. Danach sollen am Montag, 21. Januar, vormittags unter anderem die Themen Entbürokratisierung und Qualitätssicherung und nachmittags unter anderem die Themen Pflegestützpunkte und -zeit sowie die Behandlung Demenzkranker erörtert werden. Am Mittwoch, 23. Januar, soll es in zwei weiteren Anhörungen um die Fragen der Finanzierung sowie Berufsrecht gehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_319/05.html
hib-Meldung
319/2007
Datum: 12.12.2007
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« Antworten #32 am: 29. November 2007, 14:20 »

Unterschiedliche Gestaltungs- und Finanzierungskonzepte der Pflegeversicherung

Expertise des ZeS Zentrum für Sozialpolitik, Uni-Bremen

(gefördert von der Hans Böckler Stiftung)

15. Juni 2007    Dr. Heinz Rothgang   download [pdf >>]

Quelle: www.zes.uni-bremen.de



Siehe auch:

Rothgang, Heinz; Preuss, Maike (2007)
Was können wir über Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung in der Zukunft wissen? in: Igl, Gerhard; Naegele, Gerhard; Hamdorf, Silke (Hg.): Reform der Pflegeversicherung - Auswirkungen auf die Pflegebedürftigen und die Pflegepersonen.
Hamburg: LIT Verlag, 35-47.

Rothgang, Heinz; Preuss, Maike (2007)
Optionen für eine Reform der Pflegeversicherung in: SOZIALwirtschaft 5 (17): 21-24.


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« Letzte Änderung: 29. November 2007, 14:30 von admin » Gespeichert

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 was wir tun, sondern auch für das,
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« Antworten #31 am: 23. November 2007, 19:50 »

Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz veröffentlicht

Auf den Internetseiten des Diakonischen Werkes steht ab sofort eine Gegenüberstellung (Synopse) zum "Pflege-Weiterentwicklungsgesetz" als kostenloser Download bereit. Die mit dieser Synopse vorgenommene Gegenüberstellung von aktueller und geplanter Rechtslage berücksichtigt nur die Änderungen im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Der Gesetzentwurf ändert aber auch andere Gesetze wie das SGB V oder das Krankenpflegegesetz/Altenpflegegesetz, die in dieser Publikation nicht berücksichtigt werden.

Weitere Infos und Download >> http://www.diakonie.de
« Letzte Änderung: 23. November 2007, 19:54 von admin » Gespeichert

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« Antworten #30 am: 19. November 2007, 15:06 »

Zitat von: Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, 19.11.2007, 12:20
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen hat einen parlamentarischen Antrag mit dem Titel "Finanzielle Nachhaltigkeit und Stärkung der Verbraucher - für eine konsequent nutzerorientierte Pflegeversicherung" beschlossen (BT-Drucksache 16/7136, s. Anlage). Der Antrag der grünen Bundestagsfraktion beschreibt die aus grüner Sicht zentralen Anforderungen an eine Pflegereform. Diese muss insbesondere die Ziele einer konsequenten Nutzorientierung sowie der strukturellen und finanziellen Nachhaltigkeit verfolgen.

Anlass für den Antrag bietet nicht zuletzt der Gesetzentwurf der großen Koalition zur Reform der Sozialen Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz), der die o.g. Anforderungen unseres Erachtens nicht erfüllt. Der Antrag steht auch online bereit unter:
http://dip21.bundestag.de/

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Christian Hans

--
Christian Hans
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Abgeordnetenbüro Elisabeth Scharfenberg MdB
Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Tel.: ++49 (0)30 227 -74532, Fax:  -76655
E-Mail: elisabeth.scharfenberg.ma01@bundestag.de
Web: www.elisabeth-scharfenberg.de

Postanschrift:
Deutscher Bundestag, 11011 Berlin


Anmerkung:
Falls der in der eMail enthaltene Link nicht zum Ziel führen sollte, können Sie das PDF-Dokument auch unter nachfolgendem Link herunterladen:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/071/1607136.pdf
« Letzte Änderung: 16. Juli 2008, 03:03 von admin » Gespeichert

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Multihilde
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« Antworten #29 am: 05. November 2007, 11:02 »

Das Bundeskabinett verabschiedete gestern in Berlin den Entwurf zum sogenannten "Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung" (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz).

Im Gesetzentwurf sind unter anderem die Bildung von wohnortnahen Pflegestützpunkten und die Einführung einer Pflegezeit für Angehörige vorgesehen. Die seit Gründung der Pflegeversicherung weitgehend unveränderten Leistungen für die ambulante und die stationäre Pflege sollen schrittweise angehoben werden. Die Leistungen für Demenzkranke werden verbessert.

Zur Finanzierung soll der ebenfalls seit 1995 unveränderte Beitragssatz von 1,7 Prozent (Kinderlose 1,95 Prozent) zum 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte angehoben werden. Das Gesundheitsministerium geht von Mehreinnahmen von jährlich 2,5 Milliarden Euro aus.

Wer ab 1. Juli 2008 einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, soll nach dem Willen des Gesetzgebers innerhalb fünf Wochen nach Antragseingang bei der Pflegekasse die Leistungsentscheidung schriftlich mitgeteilt bekommen.

Auch Pflegebedürftige ohne Pflegestufe können künftig Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, wenn sie demenzbedingte Fähigkeitsstörungen aufweisen, die nach Feststellung des Medizinischen Dienstes Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens haben und zu einer dauerhaft erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz führen. Diese Versicherten können für Betreuungsleistungen bis zu 200 Euro im Monat beanspruchen. Der MDK empfiehlt die Höhe der Zahlung in seinem Gutachten.

Pflegeeinrichtungen sind alle drei Jahre in sogenannten Regelprüfungen zu prüfen, sofern nicht andere Prüfnachweise vorliegen. Anlass- Stichprobenprüfungen und Wiederholungsprüfungen sind unangemeldet durchzuführen. Regel- und Vergleichsprüfungen können auch angemeldet werden. Die Prüferkenntnisse sind in verständlicher Sprache aufzubereiten und für die Bürger über das Internet zugänglich sein.

Quelle: http://www.mdkn.de/aktuelles_777.htm
18. Oktober 2007




Da wird der MdK ja eine Menge mehr zu tun bekommen, wenn "Demenzüberprüfung" ohne Anspruch auf Pflegestufe gemacht wird und der MdK die Höhe der Zahlung in seinem Gutachten empfehlen wird.

Spanne liegt von 400 bis 2400 € im Jahr, wenn ich das richtig gelesen hab im Gesetzentwurf, der übrigens auch von der Site oben runtergeladen werden kann
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« Antworten #28 am: 02. November 2007, 18:37 »

Bremen will auf Qualitätsvergleich und Stadtteil-Stützpunkte setzen

Zitat von: Weser-Kurier, 02.11.2007
Prüfberichte, Patenschaften und Gütesiegel
Bremen setzt in Sachen Pflegereform auf Qualitätsvergleich und Stützpunkte in den Stadtteilen


Von unserem Redakteur
Wigbert Gerling


BREMEN. Darf der Hund beim Umzug ins Altenheim mit? Hat die Wohnung eine Kochnische? Welche Betreuung gibt es? Dies und vieles mehr soll aus regelmäßigen Übersichten hervorgehen, die SPD-Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter ab 2008 veröffentlichen will. Gedacht ist zudem an die Vergabe von Gütesiegeln für Heime und an die Einrichtung von über zwei Dutzend Pflegestützpunkten mit Beratungsangebot.

Nach intensiver Diskussion hat das Bundeskabinett gerade die Reform der Altenpflege auf den Weg gebracht. Die Neuregelung soll am 1. August nächsten Jahres wirksam werden und unter anderem dafür sorgen, dass sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen künftig ein besseres Bild von den Angeboten in den Heimen machen können.

"Das Gesetz soll für mehr Transparenz in der Pflege sorgen", erklärte Senatorin Rosenkötter. Sie habe sich vorgenommen, die Ergebnisse der Prüfungen, bei denen die Heime regelmäßig unter die Lupe genommen werden, ab 2008 zu veröffentlichen - "in geeigneter Form". Gemeint ist, dass die Resultate der Kontrollen nicht in Fachchinesisch herauskommen, sondern für alle verständlich. Es werde "kundenfreundlich" dargestellt, welche besonderen Merkmale die Heime hätten, wie es um die Qualität der Pflege bestellt sei, mit welcher Ausstattung und welchen Angeboten die einzelnen Einrichtungen aufwarten könnten - bis hin zu Details, ob die Wohnungen einen Balkon haben oder ein Garten genutzt werden kann.

Das Sozialressort hat sich laut Rosenkötter "auf die Fahnen" geschrieben, die Qualitätssicherung in der Pflege zu betonen. So wolle sie entsprechende "Zielvereinbarungen" mit den Heimen abschließen. Und Einrichtungen, die mit besonders hohen Standards überzeugen könnten, solle ein "Gütesiegel" verliehen werden.

"Stärkung der ambulanten Versorgung" - auch das gehört zu den Schwerpunkten der Reform. Demnach sind "Pflegestützpunkte" in den Wohnquartieren vorgesehen. Dort können sich Pflegeversicherte - auch stellvertretend für Angehörige - beraten lassen, es können dort Auskünfte zu medizinischen Fragen oder auch zu Hilfsangeboten in der Nähe eingeholt werden. In Bremen ist laut Senatorin Ingelore Rosenkötter daran gedacht, bis zu 27 solcher Stützpunkte einzurichten. Bis zum Frühjahr werde dazu ein Konzept auf den Tisch kommen. "Wir können uns dabei ein Kooperationsmodell vorstellen," erklärte sie. Das Ressort werde seine "Möglichkeiten und Erfahrungen einbringen". Zum Start sei eine "Anschubfinanzierung des Bundes" willkommen. Zuständig für den Aufbau der Stützpunkte seien die Pflegekassen.

Um die Betreuung Älterer auf ein breites Fundament in Wohnortnähe zu stellen, plädiert Rosenkötter dafür, neben der "unverzichtbaren Arbeit der professionellen Pflege" die ergänzende ehrenamtliche Hilfe weiter zu fördern. Unabhängig vom Kreis der Angehörigen könnten mehr Patenschaften mit Pflegebedürftigen eingegangen werden - zum gemeinsamen Kochen, Musikhören, Vorlesen oder Unterhalten.

Quelle: www.Weser-Kurier.de
« Letzte Änderung: 02. November 2007, 19:16 von admin » Gespeichert

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Multihilde
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« Antworten #27 am: 18. Oktober 2007, 19:43 »

Schon den zusätzlichen

§ 82b
Ehrenamtliche Unterstützung


Soweit und solange einer nach diesem Gesetz zugelassenen Pflegeeinrichtung, insbesondere
1. für die vorbereitende und begleitende Schulung,
2. für die Planung und Organisation des Einsatzes oder
3. für den Ersatz des angemessenen Aufwands
der Mitglieder von Selbsthilfegruppen sowie der ehrenamtlichen und sonstigen zum bürgerschaftlichen Engagement bereiten Personen und Organisationen, für von der Pflegeversicherung versorgte Leistungsempfänger nicht anderweitig gedeckte Aufwendungen entstehen, sind diese bei stationären Pflegeeinrichtungen in den Pflegesätzen (§ 84 Abs. 1) und bei ambulanten Pflegeeinrichtungen in den Vergütungen (§ 89) berücksichtigungsfähig. Die Aufwendungen können in der Vergütungsvereinbarung über die allgemeinen Pflegeleistungen gesondert ausgewiesen werden.

angeschaut?


Kommentar der BIVA dazu;
siehe: http://www.biva.de/index.php?id=524

Interessant: Es sollen bei den Entgeltverhandlungen die Sach- und Personalaufwendung für die Unterstützung Ehrenamtlicher Berücksichtigung finden (§ 82b des Entwurfs: Ehrenamtliche Unterstützung).

Dies könnte dazu führen, dass ehrenamtlich Engagierte wie z.B. unsere Multiplikatoren und die Bewohnerinnen und Bewohner gegeneinander ausgespielt werden. Die BIVA wird die Entwicklung dieser Regelung aufmerksam beobachten.



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