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Autor Thema: Patientenverfügung soll auch bei Demenz gültig sein  (Gelesen 5597 mal)
admin
Administrator
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Beiträge: 3.686


« Antworten #2 am: 15. April 2007, 01:05 »

Nahrungsverweigerung - auch ein Thema ...

siehe hier:  http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php/topic,481
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was wir nicht tun" (Jean Molière)
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Jerry
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Beiträge: 4


« Antworten #1 am: 12. April 2007, 19:45 »

Sie sprechen mir aus der Seele, ich mache eine diesbezuegliche persoenliche Erfahrung und habe die groessten Schwierigkeiten zu definieren ob und in welchem Umfang man von Demenz sprechen kann--
geschweige denn im Falle einer Patientenverfuegung--der Vorschlag von Frau Zyperies entspricht einem Freibrief zur Selbsttoetung--
mein Standpunkt ist weiterhin, dass nur eine aerztl Kommission die Kompetenz haben sollte ueber Leben oder Tod zu entscheiden, dabei kann der Wille des Patienten mit einbezogen werden, aber nicht den Ausschlag geben--
das Argument von Frau Zyperies der Mensch koenne ja auch frei entscheiden ob er sich medizinisch behandeln liesse oder nicht, hat doch nichts mit dieser Frage zu tun, wo es um Leben und Tod geht--
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Multihilde
Gast
« am: 11. April 2007, 11:46 »

Wenn das durchkommt, bin ich ja mal neugierig, wie eine starke Altersdemenz definiert wird. Der gesamte Bericht ist unter dem Link unten nachzulesen

http://www.abendblatt.de/daten/2007/04/11/721825.html

Zitat
11.04.207

Patientenverfügung soll auch bei Koma und Demenz gültig sein

BERLIN -
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will Patientenverfügungen auch bei Komapatienten oder Demenzkranken anerkennen und den Betroffenen damit die Möglichkeit einräumen, in diesem Fall ihr Leben vorzeitig zu beenden. "Ein Mensch, der bei vollem Bewusstsein ist, kann jederzeit entscheiden, ob er sich medizinisch behandeln lässt oder nicht. Das gleiche muss für die Situation gelten, in der jemand bewusstlos ist, aber vorher festgelegt hat, was er will", sagte Zypries der "Berliner Zeitung".

Eine Patientenverfügung müsse in allen Situationen gelten, auch bei langen Krankheitszuständen, wie einem Wachkoma oder starker Altersdemenz. Es sei falsch, die Gültigkeit der Patientenverfügungen in diesen Fällen auf den einsetzenden Sterbeprozess zu beschränken, so Zypries. "Schließlich kann der Staat einem Menschen nicht für einen bestimmten Zeitraum das Selbstbestimmungsrecht absprechen."



« Letzte Änderung: 11. April 2007, 11:52 von Hilde A. » Gespeichert
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