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Autor Thema: Bayern: Wohnraumförderungsgesetz für neue Wohnformen  (Gelesen 5772 mal)
Multihilde
Gast
« am: 19. April 2007, 18:05 »

http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2007/118.php

München, 13. April 2007
Pressemitteilung Nr. 118/07

Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz tritt am 1. Mai 2007 in Kraft
Beckstein:
"Raum für gute Ideen statt Regulierung"


Das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz tritt am 1. Mai 2007 in Kraft. "Damit hat Bayern die Föderalismusreform im Bereich der Wohnraumförderung als erstes Land genutzt und sich der demografischen Herausforderungen angenommen. Denn mit dem neuen Gesetz haben wir den Rahmen für die Fördervoraussetzungen so erweitert, dass gerade die vielversprechenden Ansätze für neue Formen des Wohnens im Alter unterstützt werden. Ebenso profitieren insbesondere auch Haushalte mit Kindern von der neuen Rechtslage. Das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz reguliert weniger als das bisherige Bundesgesetz und bietet so mehr Raum für gute Ideen", betont Innenminister Dr. Günther Beckstein.

Die neuen Ansätze zur Bewältigung der demografischen Entwicklung reichen vom Betreuten Wohnen bis zur Wohngruppe älterer Menschen. "Die vielfältigen Ideen und Modelle für Wohnformen älterer Menschen verlangen bei der Wohnraumförderung nach einen weiten gesetzlichen Rahmen. Innovationen dürfen nicht durch Reglementierung im Keim erstickt werden. Das Ziel vieler Menschen ist Wohnen daheim statt Wohnen im Heim. Und der Weg dorthin wird mit dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz entscheidend erleichtert“, so Beckstein. Weil die Bewältigung der demografischen Entwicklung aber auch schon bei der jungen Generation ansetzen muss, werden von dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz besonders junge Familien profitieren. Im Vergleich zum bisherigen Bundesrecht sind vor allem mehr Haushalte mit Kindern und Haushalte in der Zeit der Familiengründung förderberechtigt.

Ebenfalls neue Spielräume gibt es zur Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen. Beckstein weist auf den unmittelbaren Zusammenhang zwischen stabilen Bewohnerstrukturen und innerer Sicherheit hin: "Dass Bayern im Vergleich mit anderen Ländern auch in dieser Hinsicht besonders gut dasteht, ist nicht zuletzt unserer vorausschauenden Wohnungspolitik zu verdanken. Und das soll so bleiben."

Dem in der Vergangenheit öffentlich geförderten Sozialwohnungsbestand kommen die Verbesserungen durch das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz ebenfalls zugute. Dabei bleiben die Mietpreisvorteile der Sozialmieter erhalten. Mit dem Wegfall der für diesen Altbestand erhobenen Fehlbelegungsabgabe wird ab 1. Januar 2008 übermäßige Bürokratie abgebaut. Im Jahr 2005 wurden nach aufwändigen Einkommensprüfungen rund 80.000 Bescheide ohne Leistungspflicht, aber nur 16.000 mit Leistungspflicht erlassen. Auf Grund des sinkenden Aufkommens wird die Fehlbelegungsabgabe schon jetzt nur mehr in wenigen Gebieten erhoben.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innnern


Menschen mit Behinderung tauchen in der Pressemitteilung zwar nicht auf siehe aber

http://www.landtag-bayern.de/lisp/anzeigen#TOP5607


Art. 19 Besondere Wohnformen
(1) Bei der Förderung besonderer Wohnformen kann zur Erreichung des besonderen Förderzwecks von Art. 4, 10 bis 16 abgewichen werden; dies gilt insbesondere für Wohnraum für Studierende, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung sowie für Wohngemeinschaften zur gegensei-tigen Unterstützung im Alter oder bei Hilfebedürftigkeit und betreute Wohngemeinschaften.
(2) Soll geförderter Wohnraum zur Erreichung eines besonderen Zwecks im Sinn des Abs. 1 genutzt werden, kann die zuständige Stelle von der Förderentscheidung und von Art. 4, 14 bis 16 abweichende Bestimmungen treffen.

Ob in den anderen Bundesländern auch schon was in der Richtung läuft?
« Letzte Änderung: 19. April 2007, 19:42 von Hilde A. » Gespeichert
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