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News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

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Autor Thema: Hintergrundinfos + Stellungnahmen zum neuen Heimgesetz in NRW  (Gelesen 31377 mal)
Multihilde
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« Antworten #19 am: 23. März 2009, 21:29 »

Wohn- und Teilhabegesetz NRW: BIVA begrüßt jährliche Informationspflicht

Wohn- und Teilhabegesetz NRW: BIVA begrüßt jährliche Informationspflicht der Träger über Gewinne und Verluste der Einrichtungen

Transparenz hat Konjunktur, auch in den neuen Länderheimgesetzen. Das seit Jahresbeginn in Nordrhein-Westfalen geltende Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) macht da keine Ausnahme. In § 5 Absatz 1 Nummer 2 ist verankert, dass die Bewohnerinnen und Bewohner jährlich über die Gewinn- und Verlustsituation ihrer Einrichtung informiert werden müssen.

Katrin Markus, die Geschäftsführerin der BIVA, begrüßt diese Regelung ausdrücklich: „Wenn jemand pflegebedürftig ist und auf Hilfe anderer angewiesen ist, kann er keine Marktmacht ausüben. Menschen in diesen Situationen sind auf vorhandene Angebote angewiesen und gezwungen, die diktierten Bedingungen zu akzeptieren. Vor allem Entgeltveränderungen sind sie nahezu schutzlos ausgeliefert. Da die Nutzerinnen und Nutzer mit ihren Entgelten die Betriebe der Leistungsanbieter finanzieren, ist es nur recht und billig, wenn die Träger jährlich offen legen müssen, wie sie mit den Ihnen anvertrauten Geldern wirtschaften.“

Zum Hintergrund: Seit dem 8. Dezember 2008 reist Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann durch die Regionen des Landes und informiert in Dialog-Veranstaltungen über das Wohn- und Teilhabegesetz, das in weiten Teilen an die Stelle des Heimgesetzes des Bundes getreten ist. Das Gesetz folgt dem Leitgedanken: „Die Menschen im Heim sollen so leben wie zu Hause.“

Allerdings sind nicht alle Regelungen in dem neuen Gesetz so eindeutig: Unscharf sind beispielsweise die Abgrenzungen zwischen Heimen im hergebrachten Sinne, dem betreuten Wohnen und den neuen gemeinschaftlichen Wohnformen wie Wohngemeinschaften. Ihre Definition entscheidet darüber, wieweit das Gesetz seinen Schutzmantel ausbreitet.

Nach Aussagen von Minister Laumann ist das Wohn- und Teilhabe als „lernendes Gesetz“ angelegt. Diesen Prozess werde er begleiten und aus den Diskussionen das in seine Politik mitnehmen, was für die Umsetzung dieses Gesetzes von Bedeutung sei. Die Veranstaltungsreihe endet im Mai 2009 in Mönchengladbach. Informationen dazu findet man im Internet unter www.wtg.nrw.de. Die komplette Stellungnahme der BIVA zum nordrhein-westfälischen WTG findet man unter www.biva.de, dann „Aktuelles“. Sie ist auch über die BIVA-Geschäftsstelle zu beziehen.

Quelle: http://www.biva.de Pressemitteilung der BIVA vom 19.03.09 10:49



Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes finden Sie hier >> (PDF)
« Letzte Änderung: 24. März 2009, 01:44 von admin » Gespeichert
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« Antworten #18 am: 17. Dezember 2008, 20:07 »

Steffens: Neues Gesetz reicht nicht aus!

Zur Verabschiedung des Heimgesetz NRW (Wohn- und Teilhabegesetz) erklärt Barbara Steffens MdL, gesundheitspolitische Sprecherin:

"Das Gesetz ist in vielen Punkten keine Verbesserung für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Es birgt eine Reihe von unkalkulierbaren Risiken gerade für 'Neue Wohnformen' und 'ambulant betreutes Wohnen' in sich. Deshalb lehnen wir das Gesetz ab.

Mit dem Gesetz werden keine klaren Anforderungen an die Heimbetreiber gestellt, um die Rechte der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen auch umzusetzen. Hierzu gehört etwa das Recht auf eine Pflege durch eine Fachkraft des gleichen Geschlechts, insbesondere bei der Intimpflege.

Auch brauchen wir einen Rechtsanspruch auf ein Einzelzimmer. Nur das Einzelzimmer bietet einen individuellen Rückzugsraum. Doppelzimmer dürfen nur nach ausdrücklichem Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner zulässig sein.

Aber das Einzelzimmer wird für viele Menschen nur ein Traum bleiben. Denn das Wohn- und Teilhabegesetz bleibt weit davon entfernt, diesen Anspruch zu sichern. Mit der neuen Regelung wird lediglich erreicht, dass nur zwei von drei Heimbewohnerinnen und -bewohnern ein eigenes Zimmer bekommen.

Ein Qualitätsverlust sind auch die anderen Regelungen zum Wohnen. Bisher schreibt das Landespflegegesetz eine Wohnfläche von 50 qm vor. Das neue Heimrecht sieht nur eine Gesamtfläche von 40 qm vor. Und das kann auch noch im Einzelfall unterschritten werden. Hier ist Tür und Tor geöffnet, um aus Kostengründen Qualität abzubauen.

Wir haben zum Gesetz eine Reihe von Änderungsanträgen zur Verbesserung des Gesetzes vorgelegt. Die anderen Fraktion haben diese Anträge allerdings abgelehnt."

Quelle: http://www.gruene.landtag.nrw.de, Pressemitteilung vom 12.11.2008
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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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Multihilde
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« Antworten #17 am: 17. Dezember 2008, 10:18 »

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform auf dem Gebiet des Heimrechts

Unter
http://www.sovd-nrw.de/fileadmin/downloads/sozpol-dok/pdf/landesheimG_21_08_08.pdf
ist die Stellungnahme des SoVD NRW vom 21.08.2008  als Download zu finden. Schon von der Zeit überholt, aber interessant die 35 Seiten



HINWEIS: Auch interessant, allerdings schon aus 2006 ...

SoVD-Stellungnahme zum Heimgesetz und „Entbürokratisierung in der Pflege“

Stellungnahme zur Anhörung am 13.12.2006 zu den Themenbereichen Heimgesetz und "Entbürokratisierung in der Pflege"

Als großer Sozialverband in Nordrhein-Westfalen, der als Interessenvertretung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen sowie von Menschen mit Behinderung im Landespflegeausschuss NRW mitwirkt, danken wir für die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Anträge der Fraktionen, der Fragenkatalog des Ausschusses sowie der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Entbürokratisierung in der Pflege" des Sozialministers werfen ein breites Spektrum von Fragen zu den beiden o. g. Themenfeldern auf. Wir bitten um Verständnis, wenn wir nicht zu allen Punkten im Einzelnen Stellung nehmen, sondern uns nachfolgend auf Aspekte konzentrieren, die aus unserer Sicht bedeutsam sind.

[SoVD-Stellungnahme lesen >>]
« Letzte Änderung: 17. Dezember 2008, 20:06 von admin » Gespeichert
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« Antworten #16 am: 15. November 2008, 10:49 »

Zeitungskommentare - Der Westen

Neues Heimgesetz für NRW
Damit das Pflegeheim ein Zuhause wird

Zitat
Fachkraftquote : Die Hälfte der Beschäftigten müssen Fachkräfte sein. Künftig wird aber auch sonstiges Personal, wie Therapeuten oder Köche, als Fachkräfte gezählt.

Quelle: http://www.derwesten.de



März 2009: Zugriff auf die Site ist leider nicht mehr möglich....

Interessant sind auch die Kommentare zu den vollständigen Berichten und das entsprechende Forum

« Letzte Änderung: 24. März 2009, 08:53 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #15 am: 07. November 2008, 10:56 »

NRW: 12.11.2008 2. Lesung Gesetzentwurf

Zitat
Der Ausschuss beabsichtigt, seine Beratungen zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Föderalismusreform auf dem Gebiet des Heimrechts (Wohn- und Teilhabegesetz) in einer außerplanmäßigen Sitzung am Morgen des 12. November 2008 in eine Beschlussempfehlung an das Plenum münden zu lassen. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird eingangs ihre Änderungswünsche vorstellen, bevor alle Änderungsanträge zur Abstimmung gestellt werden.
Die 2. Lesung des Gesetzentwurfs ist am gleichen Tag als TOP 2 der Plenarsitzung vorgesehen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses mit den von ihm beabsichtigten Änderungen wird daher erst unmittelbar vor der plenaren Beratung online zur Verfügung stehen.

Quelle: http://www.landtag.nrw.de



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« Antworten #14 am: 28. April 2008, 10:38 »

Sozialminister Karl-Josef Laumann: Schutz und Rechte der Bewohner und Bewohnerinnen stehen im Mittelpunkt


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

„Mit dem neuen Wohn- und Teilhabegesetz stärken wir die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner in Betreuungseinrichtungen der Behinderten- und Altenpflegehilfe“, sagte heute (22.04.2008) der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann. Zuvor hat das Landeskabinett den Entwurf zum neuen Wohn- und Teilhabegesetz gebilligt, das das noch geltende Bundesheimrecht in Nordrhein-Westfalen ersetzen soll.

„An die Stelle von klassischen Heimen treten zunehmend individuellere Wohnformen, auf die das bisherige Bundesrecht keine klaren Antworten gegeben hat. Das ‚Wohn- und Teilhabegesetz’ berücksichtigt nun die veränderte Heimlandschaft“, so Laumann.

„Erstmalig sehen wir in  dem neuen Gesetz Mitbestimmungsrechte für Bewohnerinnen und Bewohner vor, beispielsweise bei der Speiseplanung oder der Freizeitgestaltung. Gleichzeitig sorgen wir aber auch für die lang ersehnte Entbürokratisierung. Unser neues Wohn- und Teilhabegesetz besteht nur noch aus insgesamt 54 Paragraphen, das noch geltende Bundesheimrecht hat 134 Paragraphen“, erklärte Karl-Josef Laumann.

Der Minister betonte: „Das Schutzbedürfnis und die Individualität der Menschen, die in stationären Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen leben, stehen im Mittelpunkt des neuen Gesetzes. Deswegen werden künftig Kontrollen dieser Einrichtungen durch die Heimaufsicht grundsätzlich unangemeldet erfolgen. Und Prüfberichte sollen künftig veröffentlicht werden.“

„Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung müssen in einem Heim möglichst genauso selbst bestimmt leben können wie in den eigenen vier Wänden“, sagte Laumann weiter. „Deshalb schaffen wir einen klaren Anspruch auf individuelles Leben und benennen konkrete Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner. Zum Beispiel hat jeder das Recht, umfassend über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und der Behandlung informiert zu werden.“

Laumann: „Im Heim wird mehr als nur gepflegt. Deswegen ist es richtig, dass künftig nicht nur Pflegekräfte, sondern auch andere Berufsgruppen wie Therapeuten oder Köche als Fachkräfte gelten.“ Daher passe das neue Wohn- und Teilhabegesetz den Fachkraftbegriff an die Lebenswirklichkeit an. Es bleibe aber dabei, dass mindestens 50 % der Beschäftigten Fachkräfte sein müssen.

Das „Wohn- und Teilhabegesetz“ soll spätestens zum 01. Januar 2009 in Kraft treten.

Den Gesetzentwurf finden Sie auf der Website www.mags.nrw.de

Quelle: http://www.mags.nrw.de/06_Service/001_Presse/001_Pressemitteilungen/pm2008/080422a/index.html
Düsseldorf, 22.04.2008




bei mir tauchten umgedrehte Fragezeichen bei der Pressemitteilung auf, vgl. Schnappschuss unten, inzwischen  berichtigt Grinsend

Wohn- und Teilhabegesetz ist Thema der Woche auf der Website www.mags.nrw.de


* auf dem kopf.jpg (16.82 KB, 680x214 - angeschaut 1234 Mal.)
« Letzte Änderung: 28. April 2008, 12:31 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #13 am: 28. Februar 2008, 10:22 »

Hallo alle zusammen,

seit einigen Tagen gibt es beim Ministerium die Dokumentation zu den Expertengesprächen sowie die Ministerreden dazu. Der Entwurf des Landesheimgesetzes NRW ist danach im Frühling (was immer das heißen soll) zu erwarten. Die Dokumentation gibt es unter dem folgendem Link:

http://www.mags.nrw.de/08_PDF/003/komplettlhg.pdf

Viele Grüße

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« Antworten #12 am: 19. Januar 2008, 22:44 »

NRW: 2009 neues Heimgesetz

Zitat
Nach einem der Rundschau vorliegenden internen Vermerk der Landesregierung erhalten Heimbewohner mehr Mitbestimmungsrechte, die „Grundsatzfragen der Verpflegungsplanung, der Freizeit und Hausordnung“ einschließen. Als Mindeststandard müssen 50 Prozent Fachkräfte für pflegerische und soziale Betreuungsaufgaben zur Verfügung stehen. Für Beschwerden der Heimbewohner gibt es verbindliche Regelungen.

Quelle: http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1200224779930.shtml
Kölnische Rundschau
VON WILFRIED GOEBELS, 17.01.08, 20:19h, AKTUALISIERT 18.01.08, 17:50h



Der gesamte Bericht ist unter dem o. a. Link nachlesbar


mal sehen, was in den nächsten Tagen auftaucht......
eben war bei den Schlagzeilen Google schon zu lesen:

Grüne lehnen Laumanns Heimgesetz ab

Die Grünen im Landtag haben die Eckpunkte von Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) für ein Heimgesetz als unzureichend kritisiert. «Das ist ein Pflegegesetz light», sagte Grünen-Fraktionsvize Barbara Steffens am Donnerstag in Düsseldorf. Die Pläne von Minister Laumann seien zu stark auf die Pflege in Altenheimen ausgerichtet.


« Letzte Änderung: 19. Januar 2008, 23:46 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #11 am: 17. Januar 2008, 10:07 »

Minister Karl-Josef Laumann: „Berichte von Altenheimen müssen für jeden Bürger verständlich sein“
Neues Projekt: „Kundenorientierte Qualitätsberichte“

Düsseldorf, 15.01.2008

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

„Die Menschen erfahren über die Qualität der Arbeit in den Pflegeheimen meist nur dann etwas, wenn es Anlass zur Kritik gibt. Mit Hilfe des neuen Heimrechtes werde ich deshalb dafür sorgen, dass es regelmäßige und unangemeldete Prüfungen und eine Pflicht zur Veröffentlichung der Prüfberichte gibt. Diese Berichte müssen aber für jeden verständlich sein“, betonte heute (15. Januar 2008) der nordrheinwestfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann in Mönchengladbach. Hier besuchte der Minister das Städtische Alteinheim Windberg, wo das Projekt „Kundenorientierte Qualitätsberichte“ der Sozialholding der Stadt vorgestellt wurde.

„Ich bin froh, dass man hier in Mönchengladbach zusammen mit neun anderen Heimen aus unterschiedlichen Regionen unseres Landes allgemeinverständliche Qualitätsberichte entwickeln will. Dann können die Menschen, die einen Heimplatz suchen, sich über die Qualität des jeweiligen Angebots informieren und sich auch bewusster als dies heute möglich ist für oder gegen ein Heim entscheiden“, betonte Laumann. Das Sozialministerium fördert das Projekt, das vom 1. November 2007 bis 31. Oktober 2008 läuft, mit rund 97.000 Euro.

Die Prüfberichte der Aufsichtsbehörden, d. h. insbesondere der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und der Heimaufsicht, machen die Qualität eines Pflegeheimes unter anderem daran fest, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ausreichender Zahl und ausreichender Qualifikation vorhanden sind oder ob die baurechtlichen Vorgaben für die Heime, in denen pflegebedürftige Menschen leben, eingehalten werden.

„Mit Qualität in der Pflege verbinde ich gedanklich in erster Linie die Lebensqualität der dort lebenden Menschen. Deshalb müssen Prüfberichte auch Antworten auf die Fragen enthalten, die für die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen von ebenso großer Bedeutung sind. Das sind häufig ganz praktische Fragen, z.B. ob man zumindest einen Teil der Möbel beim Heimeinzug mitbringen kann oder ob der örtliche Seelsorger regelmäßig ins Haus kommt“, erklärte Laumann. „Ich erwarte mir von diesem Projekt auch Impulse für die Entwicklung der Prüfkriterien, die für die Berichterstattung nach dem neuen Landesheimrecht gelten sollen.“

Weitere Informationen zum Projekt erhalten Sie bei der Sozialholding GmbH der Stadt Mönchengladbach, Tel: Tel. 02166 – 455-0, www.sozialholding.de

Die Eckpunkte für ein Landesheimgesetz NRW stehen im Internet unter www.mags.nrw.de zum Download bereit!

Quelle: http://www.mags.nrw.de/06_Service/001_Presse/001_Pressemitteilungen/pm2008/080115a/index.html
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Multihilde
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« Antworten #10 am: 30. Oktober 2007, 10:36 »

Sozialminister Karl-Josef Laumann: „Wir schaffen ein eigenes Landesheimgesetz – im Dialog mit allen Beteiligten!“

Laumann zum Bürgergespräch über das neue Landesheimgesetz in Herne

Düsseldorf, 26.10.2007

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

„Wir wollen bis 2009 ein eigenes, bestmögliches Heimgesetz für NRW schaffen – und das geht nur im Dialog mit allen Beteiligten! Deswegen bin ich heute nach Herne gekommen. Um zu erklären, was ich vorhabe – und um von den Menschen vor Ort wertvolle Impulse und Anregungen für die weitere Entwicklung des Gesetzes zu bekommen!“ Das sagte der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann anlässlich seines heutigen (26.10.2007) Bürgergespräches zum geplanten Landesheimgesetz in Herne.

Unter dem Motto „Leben im Heim – leben wie zu Hause“ ist Minister Laumann im Land unterwegs und lädt die nordrhein-westfälischen Bürgerinnen und Bürgern zum Dialog über das Landesheimgesetz ein. „Das geltende Recht muss dringend umfassend modernisiert werden. Wir müssen der Lebenswirklichkeit in den Heimen mehr Rechnung tragen. Unser Ziel ist klar: Wir brauchen weniger Bürokratie, aber dafür mehr Flexibilität, Praxisnähe und Effizienz“, betonte Laumann.

Am 27. März 2007 hat das Landeskabinett Eckpunkte für ein eigenes Gesetz verabschiedet, das Gesetz soll am 01. Januar 2009 in Kraft treten. „Wir wollen ein Gesetz schaffen, das hilft, den Interessen der Menschen in Heimen der stationären Altenpflege und der stationären Behinderteneinrichtungen besser gerecht zu werden als dies heute noch der Fall ist“, erklärte Laumann.

Künftig soll das Heimrecht deutlich schlanker und weniger bürokratisch gestaltet sein und die Teilhabemöglichkeiten für Ältere und Behinderte gestärkt werden. Auch sollen Kontrollen in den Heimen in Zukunft grundsätzlich unangemeldet erfolgen. „Damit werden wir besser auf Missstände in der Versorgung Pflegebedürftiger reagieren können“, erklärte Laumann. Auch will der Minister für Angehörige mehr Transparenz schaffen: „Wir müssen einen fairen Weg finden, die Ergebnisse der Kontrollen auch zu veröffentlichen. Denn Transparenz schafft Vertrauen“, so Laumann.

„Ich bin gerne nach Herne gekommen, um deutlich zu machen, wie ich mir ein modernes und gutes Heimrecht als ‚Schutzgesetz für hilfe- und pflegebedürftige Menschen’ vorstelle“, so Laumann. „Denn mir ist es wichtig, dass ich dieses Gesetz im Dialog entwickle. Ich will sicher sein, dass ich mit meinen Überlegungen auf dem richtigen Kurs bin.“

Übersicht über die Dialogveranstaltungen

........

Quelle: http://www.nps.mags.nrw.de/06_Service/001_Presse/001_Pressemitteilungen/pm2007/071026b/index.html


Nach den Veranstaltungen in der Pressemitteilung folgenden Hintergrundinformationen, die man sich mal anschauen sollte; u. a.:

- Das Gesetz soll so wenig staatliche Kontrolle wie nötig vorgeben und den Träger von Heimen so viel Eigenverantwortung wie möglich einräumen. Es bleibt jedoch bei der Schutzfunktion des Heimgesetzes. Daher sollen Heimkontrollen grundsätzlich auch unangemeldet erfolgen.
- Der Vorschriftenkatalog für Träger von Heimen soll deutlich reduziert, die vielfältigen Kontrollen besser koordiniert und Doppelzuständigkeiten abgebaut werden.
- Ein Landesheimgesetz soll mehr Rechtssicherheit für innovative Wohnformen schaffen und klarer formulieren, wann eine Wohnform ein Heim ist und wann nicht.
- Der tatsächliche Hilfebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner und der besondere Versorgungsauftrag, den sich ein Heim gegeben hat, muss der Ausgangspunkt dafür sein, was ein Heim mindestens an Fachpersonal vorzuhalten hat. Ein gut funktionierendes Mitarbeiterteam muss nicht zwingend nur aus Pflegefachkräften bestehen.
- Die baulichen Anforderungen für Heime sollen modernisiert und mit bereits bestehenden Regelungen abgeglichen werden.
- Heimbewohnerinnen und -bewohner sollen einfacher ihre Mitwirkungsrechte in Anspruch nehmen können.
« Letzte Änderung: 02. November 2007, 19:15 von admin » Gespeichert
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« Antworten #9 am: 20. Juni 2007, 12:16 »

Siehe

http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=562.0

hier im Forum

Zitat
„Die Ergebnisse des Referenzprojektes werden uns bei der Vorbereitung des neuen Landesheimrechtes helfen“, betonte Minister Laumann. „Ich gehe davon aus, dass die Projektergebnisse im Lande intensiv beraten werden. Sie liefern wertvolle Orientierungspunkte für die Qualitätsverbesserung der Pflege in den Heimen und Hilfestellung für die Vertragsparteien bei den Pflegesatzverhandlungen.“
« Letzte Änderung: 20. Juni 2007, 12:18 von Hilde A. » Gespeichert
Multihilde
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« Antworten #8 am: 05. Juni 2007, 21:33 »

Die SoVD-Stellungnahme zu den Eckpunkten ist unter

http://www.sovd-nrw.de/3373.0.html

zu finden.

Die 17seitige pdf kann von dort aus runtergerladen werden (bzw. Link ganz unten).

Unbedingt ab Seite 16 die Ausführungen zur Mitwirkung mal anschauen ("Angebote zum regelmäßigen einrichtungsübergreifenden Erfahrungsaustausch zu erleichtern"....)

der Text der Pressemitteilung:


SoVD zu "Eckpunkte Landesheimgesetz": Daheim statt Heim muss das Ziel sein

Zu den "Eckpunkten für ein Landesheimgesetz NRW" erklärt die Landesvorsitzende des SoVD NRW, Marianne Saarholz:

"Der Sozialverband Deutschland betont, dass die Weiterentwicklung des Heimrechts grundsätzlich länderübergreifend einheitlich und nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich erfolgen sollte. Denn pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen müssen darauf vertrauen können, dass bundesweit einheitlich hohe Standards und Regeln gelten. Wir stellen auch klar: Aufgabe des Heimrechts ist der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner und nicht die Entlastung der Träger.

Der SoVD begrüßt, dass die Normalisierung der Wohn- und Lebensbedingungen Richtschnur für das Landesheimgesetz sein soll. Um dies zu erreichen, muss aber vorrangig die häusliche Pflege gestärkt werden. Daheim statt Heim muss das Ziel sein.

Pflegemängel sind oftmals das Ergebnis von personeller Unterbesetzung. Wir warnen daher nachdrücklich vor einer Aufweichung der Mindestfachkraftquote. Diese muss erhalten bleiben. Um dem Anspruch einer ganzheitlichen Pflege gerecht zu werden, sollte das Gesetz auch den Einsatz multiprofessioneller Teams regeln.

Jeder Mensch hat ein Recht auf den Schutz der Privatsphäre. Es muss sichergestellt werden, dass jede/r Heimbewohner/in ein Einzelzimmer in wohnlicher Größe beziehen kann. Dreibettzimmer sind zu untersagen. Des Weiteren müssen sich die baulichen Anforderungen daran orientieren, Pflegeheime in Zukunft kleiner und überschaubarer zu gestalten. Nur so können in Stadtteilen und Wohnquartieren kleinräumige Netzwerke entstehen, die ambulante und stationäre Pflege- und Unterstützungsangebote sinnvoll verbinden. Bislang liegt die durchschnittliche Heimgröße in NRW (82 Plätze) über dem Bundesdurchschnitt (73 Plätze)[Quelle: 1. Heimbericht BMSFSJ 2006].

Der SoVD begrüßt, dass Heimkontrollen künftig unangemeldet erfolgen sollen. Für eine wirksame Kontrolle ist aber eine unabhängige und personell gestärkte Heimaufsicht unverzichtbar. Auch die Veröffentlichung der Prüfberichte würde zur Transparenz beitragen.

In keiner Weise nachvollziehbar ist, dass die Eckpunkte den Teilhabeanspruch für behinderte, nicht aber für pflegebedürftige alte Menschen anerkennen. Pflegebedürftige Menschen sind immer auch behinderte Menschen. Teilhabe und Menschenwürde gelten für alle Menschen."

Zur kompletten Stellungnahme des SoVD NRW zu "Eckpunkten für das Landesheimgesetz":
http://www.sovd-nrw.de/fileadmin/downloads/pdf/stellungnahmen/LHeimG-Eckpkte.pdf

Quelle: Pressemitteilung  des SoVD NRW vom 05.06.2007

« Letzte Änderung: 08. Juni 2007, 10:24 von Hilde A. » Gespeichert
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« Antworten #7 am: 18. Mai 2007, 12:57 »

Das Protokoll der 31. Sitzung (öffentlich) des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 25. April 2007 steht im Netz

www.landtag.nrw.de

Ab Seite 22 geht es um das Landesheimgesetz; vielleicht mal anschauen. Interessant ist auch die Anlage 2 (Sprechzettel Prof. Dr. Stefan Winter 25.04.07)

Zitat
aus dem Sprechzettel:

 "Wie sehen die nächsten Schritte aus?

Wir werden in Kürze damit beginnen, Bürgergespräche und
Tagungen zu veranstalten.

Herr Minister Laumann möchte persönlich mit denen
sprechen, die sich für Heime, für Pflege und für die besonderen
Belange und Wünsche von behinderten Menschen in Heimen
interessieren bzw. dort Verantwortung tragen.
Dabei soll deutlich werden, was wir durch ein Landesheimgesetz
verbessern können, wo wir Probleme sehen und wie
wir sie gemeinsam lösen können"
« Letzte Änderung: 18. Mai 2007, 13:03 von Hilde A. » Gespeichert
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« Antworten #6 am: 14. April 2007, 08:19 »

Kritikpunkte sind:
unangemeldete Kontrollen und Veröffentlichung der Ergebnisse von heimaufsichtlichen Prüfungen
 
http://www.bad-ev.de/neu.php4?id=752

13.04.2007

bad e.V. begrüßt grundsätzlich Initiative zur Schaffung eines Landesheimgesetzes für NRW

Am 27.03.2007 hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett Eckpunkte für ein eigenes Landespflegegesetz verabschiedet. Diese sollen nach Ansicht des Sozialministers Karl-Josef Laumann als Diskussionsgrundlage für die Schaffung eines Gesetzes dienen, das den Interessen der Menschen in Heimen der stationären Altenpflege und der stationären Behinderteneinrichtungen besser gerecht wird, als dies heute der Fall ist.

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. begrüßt die Verabschiedung der Eckpunkte für ein eigenes Landesheimgesetz in Nordrhein-Westfalen. "Insbesondere der allgemeinen Zielrichtung: `weniger Bürokratie, aber dafür mehr Flexibilität, Praxisnähe und Effizienz´ kann aus unserer Sicht nur zugestimmt werden." so Gunnar Michelchen, stationärer Geschäftsführer des bad e.V. in Essen. "Den Ankündigungen, dass das zukünftige Landespflegegesetz die Koordination der vielfältigen Kontrollen der Heime verbessern, die Rechtssicherheit für neue Wohnformen erhöhen und bauliche und personelle Anforderungen aktualisieren will, steht der bad e.V. uneingeschränkt positiv gegenüber. Auch die angestrebte landesweite Vereinheitlichung des Heimrechtes durch die Verlagerung des Heimrechtes von der kommunalen Ebene als Selbstverwaltungsaufgabe in den Bereich der Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung, ist ausdrücklich zu begrüßen." ergänzt Michael Siering, Geschäftsführer des bad-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen.

Es besteht bei den Eckpunkten aber auch Grund zur Kritik. Sofern die Kontrollen der Heimaufsicht zukünftig grundsätzlich unangekündigt erfolgen sollen, muss sich nach Ansicht des bad e.V. darüber Gedanken gemacht werden, welche Prüfbereiche bei solchen Kontrollen tatsächlich sinnvoll überwacht werden können. "Es ist unbestritten, dass unangekündigte Kontrollen notwendig sind, insbesondere dann, wenn Anhaltspunkte oder Verdachtsmomente für eine akute Gefährdung von Leib und Leben der Bewohner bestehen. Die Entscheidung über angekündigte oder unangekündigte Kontrollen sollte sich aber immer nach dem Grund der Prüfung richten. Ob etwa eine unangemeldete Prüfung notwendig und angemessen ist, um die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften zu überwachen, darf stark bezweifelt werden. Hierbei sollte niemals vergessen werden, dass die heimrechtlichen Begehungen auch immer zu einer Behinderung des Betriebes und zu einer Beunruhigung bei den Bewohnern führen können.", so Gunnar Michelchen.

Ebenso dürften nach Ansicht des bad e.V. die vorgeschlagene Veröffentlichung der Ergebnisse von heimaufsichtlichen Prüfungen sowohl unter datenschutzrechtlichen, als auch wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten problematisch sein.


"Angesichts vieler positiver und einiger bedenklicher Ansätze ist es um so wichtiger, dass wir bei der Schaffung eines Landesheimgesetzes gemeinsam im Rahmen eines Diskurses zu einer für Bewohner, Betreiber und allen anderen Involvierten sinnvollen Lösung kommen." so Michael Siering abschließend.

Für Rückfragen steht Ihnen die Bundesgeschäftsstelle des bad e.V. gerne zur Verfügung!

Quelle: Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.


Unter http://www.verbaende.com gibt es eine Verbände-Suchfunktion
« Letzte Änderung: 06. Mai 2007, 00:18 von admin » Gespeichert
Multihilde
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« Antworten #5 am: 03. April 2007, 10:12 »

Nordrhein-Westfalen:

Die Berichte/Fernsehsendungen zu den Eckpunkten werden ausführlich eher in den regionalen Ausgaben der Zeitungen stehen oder zu sehen sein, deshalb einige Links:


http://www.pr-inside.com/de/bessere-kontrolle-weniger-buerokratie-r82731.htm

oder auf WDR

Eckpunkte für Landes-Heimgesetz vorgelegt
Kabinett will neues Gesetz für Altenheime


http://www.wdr.de/themen/gesundheit/gesundheitswesen/altenheim/070402.jhtml?rubrikenstyle=service

Zitat
Unverzichtbar sei darüber hinaus eine kapitalgedeckte Rücklage für die künftige Seniorengeneration der heute 45- bis 50-Jährigen, sagte Laumann. Anders sei die Pflege dieser geburtenstarken Jahrgänge nicht zu finanzieren.

Quelle: www.wdr.de
Stand: 02.04.2007, 13:44 Uhr

Der gesamte Bericht ist unter dem o. a. Link nachzulesen und es gibt dort u.a.

ein Video (Fachkraftquote!) und auch
die Eckpunkte-pdf zum Runterladen
oder den Radiobericht, der auf WDR5 gesendet wurde
« Letzte Änderung: 06. Mai 2007, 00:18 von admin » Gespeichert
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