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News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

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| | | | | | |-+  Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG)
| | | | | | | |-+  1. Novellierung: Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (ehem. Heimgesetz)
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Autor Thema: 1. Novellierung: Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (ehem. Heimgesetz)  (Gelesen 80632 mal)
Multihilde
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« Antworten #22 am: 16. September 2010, 21:41 »

Bürgerschaftssitzung vom 29. + 30.09.2010:
BremWoBeG in 2. Lesung der Bremischen Bürgerschaft beschlossen

... nach der gerade eben entdeckten Niederschrift ist das Gesetz in 2. Lesung beschlossen worden ...

Quelle: Beschlussprotokoll Bürgerschaft(Landtag) 73. Sitzung vom 29.09.2010(36.12 kb) - Seite 7



2. Lesung BremWoBeG: Aktueller Ablaufplan

Kann man übrigens im Raum Bremen über NDR-Info im normalen Radio mithören, bzw. per Fernseher mitverfolgen. Finde ich bürgerfreundlich, statt nur Möglichkeit über Internet.

Livestream-Möglichkeit siehe Artikel …

http://www.bremische-buergerschaft.de/fileadmin/user_upload/Dateien/plenar/interfrak_ablaufplan.pdf



Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG)

2. Lesung (ohne Debatte)

Plenarsitzung
73. u. 74. Sitzung Landtag
Datum: 29.09.2010 - 30.09.2010
Uhrzeit: 10:00
Bis: 18:00

Tagesordnungspunkt 33:

Gesetz zur Sicherstellung der Rechte von Menschen mit Unterstützungs-, Pflege- und Betreuungsbedarf in unterstützenden Wohnformen
(Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz - BremWoBeG)
Mitteilung des Senats vom 10. August 2010
(Drucksache 17/1382)
2. Lesung

Quelle: http://www.bremische-buergerschaft.de


wird wie immer im Fernseher gesendet und ist per Radio zu empfangen; vgl. Schnappschuss unten von http://www.radioweser.tv

Livestream:
http://www.radioweser.tv/index.php?id=30&L=1





* Radio Weser TV.jpg (162.92 KB, 738x386 - angeschaut 1783 Mal.)

* 2.durch.jpg (105.52 KB, 882x285 - angeschaut 1748 Mal.)
« Letzte Änderung: 05. Oktober 2010, 22:02 von admin » Gespeichert
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« Antworten #21 am: 26. August 2010, 12:00 »

Bürgerschaftssitzung 26. August:
Senatsentwurf des BremWoBeG angenommen

Eben im Radio verfolgt ab 10:00 Uhr. Ob es das als Wortprotokoll/was zum Nach-anhören gibt bald?

Ergebnis10:50 Uhr:
Senatsentwurf angenommen
FDP-Entwurf wird abgelehnt

kurze Zusammenfassung:
der Entwurf zum BremWoBeG wurde angenommen mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und Linken, abgelehnt von der FDP,
  
-  das BremWoBeG geht damit im September in die zweite Lesung
  
-  der Gegenentwurf wurde umgekehrt nur von der FDP unterstützt,
  
-  der Entwurf für ein "Heimbewohnerschutzgesetz" der FDP bekommt keine zweite Lesung


ich hab mir die FDP-pdf erst jetzt angeschaut
http://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/Drs-17-1402_e09.pdf

Unter http://www.bremische-buergerschaft.de/uploads/media/BeschlussprotokollNr72_02.pdf

ist das Beschlussprotokoll zu finden; vgl. auch Bildschirmschnappschuss unten


* Beschlussprotokoll 26.08.2010.jpg (92.21 KB, 530x363 - angeschaut 1987 Mal.)
« Letzte Änderung: 05. Oktober 2010, 19:26 von admin » Gespeichert
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« Antworten #20 am: 11. August 2010, 10:44 »

Senat beschließt Bremer Wohn- und Betreuungsgesetz
Demnächst Beratung in der Bürgerschaft


Der heutigen Ausgabe der Bremer Tageszeitung ist zu entnehmen, dass der Gesetzentwurf gestern (Die., 10.08.2010) den Senat "passiert" habe und die Bürgerschaft in einer der kommenden Sitzungen "zustimmen muss". Die Möglichkeit der Ablehnung wird nur indirekt erwähnt: "Die FDP will nun einen eigenen Entwurf vorlegen ..." *

Die aktuellen Informationen über Gesetzestext, Begründung usw. finden sich [hier >>] (siehe auch angehängte Dateien hier).

Siehe auch Stellungnahmen und Dokumentation der Anhörung zum BremWoBeG weiter unten ...

TERMIN-HINWEIS:

71. + 72. Sitzung Landtag (Bremische Bürgerschaft)
am 24. + 26.08.2010, 11:00 - 18:00 Uhr


  • TOP 47: Gesetz zur Sicherstellung der Rechte von Menschen mit Unterstützungs-, Pflege- und Betreuungsbedarf in unterstützenden Wohnformen (Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz - BremWoBeG)

Mitteilung des Senats vom 10. August 2010
(Drucksache 17/1382) 1. Lesung



ERGÄNZUNG zur 71. Sitzung am 24.08.2010:

  • TOP 54 - Außerhalb der Tagesordnung:
Bremisches Gesetz zum Schutz von Bewohnern von Heimen
(Bremisches Heimbewohnerschutzgesetz - BremHeimG)
Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP
vom 23. August 2010
(Drucksache 17/1402)
1. Lesung

Wesentliche Punkte:
- alternative Wohnformen im Gesetz unberücksichtigt
- Kontrolle der Heimaufsicht im 2-Jahres-Rhytmus möglich
- Kontrollen angemeldet oder unangemeldet möglich
- Beratung vor Ahndung bei festgestellten Mängeln
- Mitwirkung statt Mitbestimmung für Heimbeiräte und Fürsprecher
- Zutritt zur Einrichtung für Heimbeirat/Fürsprecher, "soweit dies für deren Tätigkeit erforderlich ist" ...
- wesentliche Details sollen nachträglich in Verordnungen geregelt werden

* 10-07-30 BremWBG v 21 1.pdf (90.05 KB - runtergeladen 1201 Mal.)
* 10-07-30 BremWBG Begründ v 20 5.pdf (203.6 KB - runtergeladen 874 Mal.)
* 10-08-05 BremWoBeG im Ueberblick.pdf (18.07 KB - runtergeladen 778 Mal.)
* 2010-04-20 FAQ zum BremWoBeG.pdf (25.93 KB - runtergeladen 867 Mal.)

* wk100811_Heimgesetz-HB.jpg (122.33 KB, 640x898 - angeschaut 1827 Mal.)

* NZ_BRH100811_Heimgesetz-HB.jpg (140.89 KB, 719x393 - angeschaut 1727 Mal.)
* HeimG-HB_FDP-Dringlichkeitsantrag_Drs-17-1402_e09.pdf (67.21 KB - runtergeladen 870 Mal.)
« Letzte Änderung: 25. August 2010, 18:38 von admin » Gespeichert

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« Antworten #19 am: 27. Juli 2010, 14:21 »

Aktualisierter Entwurf zum BremWoBeG

Uns liegt ein aktualisierter Entwurf des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes vor (PDF s. Anhang).


HINWEIS
Es gibt inzwischen einen neueren Entwurf ...

* 10-06-18 BremWBG v 18.06.pdf (1195.33 KB - runtergeladen 903 Mal.)
« Letzte Änderung: 11. August 2010, 10:34 von admin » Gespeichert

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« Antworten #18 am: 10. Juni 2010, 01:01 »

Dokumentation der Anhörung zum BremWoBeG

Die Dokumentation der Anhörung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz BremWoBeG und die vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen wurden freundlicherweise durch den Leiter des Referat 52 bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales der Freien Hansestadt Bremen zur Verfügung gestellt.

Die Datei 03 enthält eine Übersicht der Änderungsvorschläge und der Änderungen am Gesetzentwurf bzw. Anmerkungen.

* 00 Einladung S.pdf (23.6 KB - runtergeladen 912 Mal.)
* 01 Protokoll Anhörung.pdf (25.97 KB - runtergeladen 1211 Mal.)
* 02 Anhörung Einführung MS.pdf (86.88 KB - runtergeladen 827 Mal.)
* 03 AFGJS Stn Übersicht.pdf (106.11 KB - runtergeladen 1228 Mal.)
* 04 SenVert Stn BremWoBeG.pdf (61.03 KB - runtergeladen 842 Mal.)
* 05 LAG Stn BremWoBeG.pdf (80.57 KB - runtergeladen 1148 Mal.)
* 06 BPA Stn BremWoBeG.pdf (323.67 KB - runtergeladen 1306 Mal.)
* 07 VZ Stn BremWoBeG.pdf (45.46 KB - runtergeladen 849 Mal.)
* 08a FDP PM BremWoBeG.pdf (108.31 KB - runtergeladen 810 Mal.)
* 08b FDP Stn BremWoBeG.pdf (53.43 KB - runtergeladen 793 Mal.)
* 09 Stn M Sack BremWoBeG.pdf (629.55 KB - runtergeladen 800 Mal.)
* 10 DIS Stn BremWoBeG.pdf (53.12 KB - runtergeladen 905 Mal.)
* 11 Heim-Mitw Stn BremWoBeG.pdf (160 KB - runtergeladen 776 Mal.)
* 12 P-kassen Stn BremWoBeG.pdf (656.39 KB - runtergeladen 1499 Mal.)
* 13 VDAB Stn BremWoBeG.pdf (42.26 KB - runtergeladen 964 Mal.)
« Letzte Änderung: 10. Juni 2010, 01:08 von admin » Gespeichert

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« Antworten #17 am: 19. April 2010, 01:44 »

Unsere Stellungnahme zum Entwurf des neuen BremWoBeG

... Will das Gesetz dem selbstgesteckten Ziel der „anwaltlichen Funktion für Verbraucherinnen und Verbraucher in einer besonderen Lebenssituation“ gerecht werden, sind noch Anpassungen notwendig ...


siehe auch unsere Presse-Info
[Forderung: Aufgaben der Heimaufsicht neu ausrichten >>]



Weitere Stellungnahmen s. u. "Dokumentation der Anhörung zum BremWoBeG" ...

* Heim-Mitwirkung_Stellungnahme_BremWoBeG_100416.pdf (160 KB - runtergeladen 879 Mal.)
* BPA-Stellungnahme_BremWoBeG_100416.pdf (2337.45 KB - runtergeladen 1044 Mal.)
* LAG-Stellungnahme_BremWoBeG_100416.pdf (540.56 KB - runtergeladen 889 Mal.)
* vz-hb_Stellungnahme_BremWoBeG_091019.pdf (84.09 KB - runtergeladen 905 Mal.)
* vz-hb_Stellungnahme_BremWoBeG_100413.pdf (54.78 KB - runtergeladen 832 Mal.)
* FDP_Stellungnahme_100504.pdf (296.15 KB - runtergeladen 894 Mal.)
« Letzte Änderung: 10. Juni 2010, 01:12 von admin » Gespeichert

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« Antworten #16 am: 17. April 2010, 16:48 »

Zitat von: Weser-Kurier
Experten beraten neues Heimgesetz
Ziel: Mehr Rechte für Betroffene

VON ROSE GERDTS-SCHIFFLER

Bremen. Im Festsaal der Bremischen Bürgerschaft ging es gestern um das neue „Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz". Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) hatte zu der Anhörung geladen, und viele Expertinnen und Experten waren gekommen. Geht es nach der Behörde, soll das Gesetz, das die Rechte von rund 10 000 pflegebedürftigen, behinderten und älteren Menschen im Land Bremen regelt, am 1. Juli in Kraft treten.

Das Gesetz soll das jahrzehntealte „Heimgesetz" ersetzen. Hintergrund ist eine neue Sicht auf die betreuten Menschen, die anders als früher als Kunden und gleichberechtigte Partner wahrgenommen werden sollen. Zwischen der klassischen Heimunterbringung und der ambulanten Versorgung gibt es zudem diverse andere Wohn- und Versorgungsformen, denen das Heimgesetz nicht mehr gerecht wird.

Der gestern diskutierte Gesetzentwurf soll bereits im Mai in der Bürgerschaft erörtert werden. Das Ziel sei, so betonte Staatsrat Joachim Schuster, Wohnformen zu stärken, die sich das selbstbestimmte Leben zum Ziel gemacht hätten, Einrichtungen in den Stadtteilen zu öffnen und die Betroffe-nen vor allem als mündige Bürger zu sehen. Erstmals war auch die Verbraucherzentrale von der Behörde eingeladen worden, ihre Meinung zu dem Entwurf zu äußern.

Es gehe nicht um Wohnformen wie die „Scherf-WG", stellte gestern der Leiter der Heimaufsicht, Martin Stöver, mit einem Augenzwinkern klar. Damit spielte er auf die Hausgemeinschaft des früheren Bürgermeisters Henning Scherf an, der sich vor Jahren mit Freunden und Bekannten zusammentat, um sich im Alter gegenseitig zu stützen. „Für solche Wohngemeinschaften ist das Gesetz nicht gemacht. Die sind und bleiben privat." Vielmehr gehe es um Menschen, die sich in eine besondere Abhängigkeit begeben.

Die Seniorenvertretung zeigte sich gestern „im Großen und Ganzen" zufrieden mit dem Entwurf. Sie forderte jedoch, dass die finanzielle Situation eines Heims transparenter für die Bewohner werden müsse.

Ein Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände kritisierte am Rande der Anhörung die Neufassung als „Ausdruck eines übertriebenen Regelungsbedürfnisses des Staates." Tatsächlich umfasst der Entwurf statt 26 nun 34 Paragrafen. Dies sei der besseren Differenzierung geschuldet, entgegnete darauf Martin Stöver.

Hannelore Bitter-Wirz vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste begrüßte zwar, dass Bewohnern und Mietern größtmöglicher Schutz geboten werden solle. Zugleich betonte sie, dass der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu weit gehe. „Die Bürger werden dadurch eher entmündigt."

Quelle: Weser-Kurier Nr. 91, 17.04.2010



Zitat von: Nordsee-Zeitung
Einblick in Bilanzen der Heime

BREMERHAVEN. Nach der Insolvenz eines Seniorenheims bekam die Seniorenvertretung Bremen besorgte Nachfragen. „Was passiert mit unserem Geld?“, berichtete gestern Gerd Feller vor Vertretern der Branche und der Politik. Er forderte deshalb Informationen für Heimbewohner über die wirtschaftliche Lage des Hauses, dem sie monatlich viel Geld bezahlen.

Feller erwartet, dass diese Informationsrechte im neuen Heimgesetz festgeschrieben werden. Noch im Juli soll das in Kraft treten. Ein ehrgeiziges Ziel. Denn es gibt noch viel zu verändern, wie gestern bei der Anhörung in der Bürgerschaft deutlich wurde.

Feller gab dem Gesetzentwurf gute Noten. „Es stärkt den Schutz älterer und schwächerer Menschen, und darum geht es ja“, sagte er. Aber er forderte Informationen über die wirt schaftliche Lage eines Hauses für die Bewohner. Dazu verweist er auf das nordrheinwestfälische Gesetz. Das schreibe dem Heim vor, einmal pro Jahr den Bewohnern eine Gewinn- und Verlust-Aufstellung vorzulegen. Ohne eine derartige Regelung im Heimgesetz bleibe das Verhältnis zwischen Heim und Bewohner rein zivilrechtlich. Im Zweifelsfall müsste geklagt werden. „Das ist für viele Ältere ein Problem, weshalb sie lieber ein Lage erdulden.“

Pastor Michael Schmidt von der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege warnte davor, den Verbraucherschutz zu übertreiben.  „Ich sehe nicht, das die Menschen vor bösen Anbietern geschützt werden müssen.“ Es gebe nur wenige schwarze Schafe.

Ärger um Ehrenamt
Skeptisch sieht er auch das Gebot an die Träger, mehr ehrenamtliches Engagement in den Heimen einzubinden. „Was ist, wenn es vor Ort nicht läuft?“, fragte er. Hannelore Bitter-Wirtz vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste sieht das ebenso. „Ehrenamtliches Engagement kann man nicht verordnen. Und die Freiwilligen stehen nicht vor den
Heimen Schlange.“

Als Entmündigung der Bürger wertet Bitter-Wirtz die Meldepflicht für selbstorganisierte Wohngemeinschaften. Das Ressort will sie, um versteckte Heime aufspüren zu können.

Wer selbst einen Mietvertrag für eine Wohnung und einen Vertrag mit einem Pflegedienst abschließe, begebe sich nicht in eine Abhängigkeit, wie man es beim Einzug in ein Heim mache. Der Staat könne sich hier heraushalten. (mue)
Quelle: NORDSEE-ZEITUNG, 17.04.2010
« Letzte Änderung: 19. April 2010, 13:19 von admin » Gespeichert

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« Antworten #15 am: 26. März 2010, 17:01 »

Nachfolgeregelung zum Heimgesetz umbenannt:
Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG)


Eine aktualisierte Fassung des Gesetzentwurfs ist unter www.soziales.bremen.de online gestellt worden. Auffäligste Änderung ist die Abkürzung, die nun "BremWoBeG" für Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz lautet. Inhaltlich sei nichts verändert worden, so Klaus Krancke vom Referat für Ältere Menschen beim Bremer Sozialressort.

Quelle: http://www.soziales.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen69.c.8960.de&font=0



Eine neuere Version vom 31.03.2010 finden Sie hier (s. unten) als Download

Das Senatsressort hat zu einer Anhörung am 16.04.2010 um 12:00 Uhr in die Bremer Bürgerschaft eingeladen. Der aktuelle Gesetzentwurf solle vor der politischen Beratung und Beschlussfassung in der Bremischen Bürgerschaft vorgestellt werden. Teilnehmer sollen Gelegenheit haben, ihre Anregungen zum geplanten Gesetz zu geben.

* 10-03-31 BremWBG Begründ v 31.03.pdf (203.53 KB - runtergeladen 847 Mal.)
* 10-03-31 BremWBG v 31.03.pdf (96.26 KB - runtergeladen 809 Mal.)

* Unterstützende_Wohnformen-Übersicht_100511.jpg (41.23 KB, 800x587 - angeschaut 1762 Mal.)
« Letzte Änderung: 11. August 2010, 09:35 von admin » Gespeichert

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« Antworten #14 am: 19. März 2010, 16:59 »

Neues "Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz"

„Alten-WG gehört nicht dazu“
Sozialdeputation stimmt Gesetzentwurf für neues Heimgesetz zu – Opposition befürchtet mehr Bürokratie


VON DENISE VON DER AHÉ


BREMERHAVEN. Das Land Bremen bekommt ein neues Heimgesetz. Dieses werde sich stärker an der Lebensrealität orientieren, sagte Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) gestern in der Sozialdeputation. Denn ältere Menschen würden ihren Lebensabend nicht nur in Heimen, sondern auch in neuen Pflege-Wohnformen verbringen.

Die Deputation stimmte dem Entwurf zu. Bevor die Bürgerschaft das letzte Wort hat, sollen im April Experten und Verbände angehört werden. 2006 hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder übertragen. Daher muss das Land Bremen ein neues Heimgesetz erlassen. „Wir wollen mit dem Gesetz mehr Transparenz schaffen“, sagte Rosenkötter. Bewohner und Angehörige sollten sich „anhand von vernünftigen, lesbaren und nachvollziehbaren Unterlagen einen Überblick über Einrichtungen verschaffen können“. Zudem sollten sich Heime stärker zum Stadtteil hin öffnen und Ehrenamtliche einbinden.

Das Gesetz soll für Wohnformen gelten, in denen Bewohner gepflegt werden. Entscheidend ist, dass diese gemeinschaftlich von einem Leistungsanbieter wie einem Pflegedienst versorgt werden. Und dass die Wohngemeinschaft bestehen bleibt, auch wenn die Bewohner wechseln. Dazu gehören Heime, selbst organisierte Wohnformen und Wohngemeinschaften, die ein Träger steuert. Nicht jedoch eine reine Alten-WG, in der ExWG, in der Ex-Regierungschef Henning Scherf lebe, so Klaus Krancke vom Sozialressort. Mit einer Anzeigepflicht solle verhindert werden, dass sich heimlich Heime gründeten. Der Entwurf sei „sehr gut gelungen“, sagte Horst Frehe (Grüne). Denn der Verbraucherschutz werde gestärkt. Künftig soll es Präsenzquoten für Pflegefachkräfte geben. „Wir fürchten, dass das schwer zu kontrollieren ist“, kritisierte Michael Bartels (CDU).

Wenn selbst organisierte Wohnformen vorsorglich angezeigt werden müssten, sei ein hohes Maß an Bürokratie zu befürchten. Einige Vorschriften drohten für diese Wohnformen zu eng zu werden, so Dr. Oliver Möllenstädt(FDP). Dies könne zu einem erheblichen personellen Mehraufwand für die zu gering ausgestattete Heimaufsicht führen. Alle Wohnformen, die nicht nur privat betrieben würden, müssten jährlich unangemeldet kontrolliert werden, forderte Heimbewohnerfürsprecher Reinhard Leopold.

Quelle: http://www.nordsee-zeitung.de


* NZ_BRHV100319.jpg (97.38 KB, 1163x643 - angeschaut 1568 Mal.)
« Letzte Änderung: 20. März 2010, 18:08 von admin » Gespeichert

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« Antworten #13 am: 19. März 2010, 16:44 »

Deputation stimmt Gesetzesentwurf für ein Bremer Wohn- und Betreuungsgesetz zu

Die Sozialdeputation hat heute (18.03.2010) dem Gesetzesentwurf von Senatorin Ingelore Rosenkötter für eine bremische Nachfolgeregelung zum bestehenden Heimgesetz zugestimmt. Im April wird der Gesetzesentwurf in einer öffentlichen Anhörung vorgestellt werden.

Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter: „Wir haben einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der aktuelle Entwicklungstrends in der Pflege aufnimmt und berücksichtigt. Unser Vorschlag bezieht neue Pflege-Wohnformen mit ein und wird durch den Gedanken von Transparenz in der Pflege getragen. Wir machen mit unserem Regelwerk außerdem deutlich, dass wir eine Öffnung der Bremer Heime für ehrenamtliches Engagement und für Kooperationen mit dem Stadtteil erwarten.“

Der Gesetzesentwurf ist im Internet unter www.soziales.bremen.de Externes Angebot einzusehen.

Quelle: http://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?id=30135

* 10-03-18 BremWBG E 17 2.pdf (110.37 KB - runtergeladen 875 Mal.)
« Letzte Änderung: 26. März 2010, 16:03 von admin » Gespeichert

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« Antworten #12 am: 14. Februar 2010, 00:04 »

Auf den Internetseiten der Bremer FDP ist nachfolgender Text mit Datum vom 11.02.2010 zu finden:

Zitat
FDP: Heimaufsicht heillos überfordert

Die FDP-Bürgerschaftsfraktion sieht sich nach der Sitzung der Sozialdeputation am Donnerstag (11.2.10) darin bestätigt, dass die Heimaufsicht in Bremen nicht funktionsfähig ist. Dr. Oliver Möllenstädt, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, sagte dazu: „Die Heimaufsicht ist heillos überfordert. 2007 hat sie weniger als ein Drittel der Heime geprüft, in Bremerhaven sogar nur 14 Prozent.“

Die Heimaufsicht im Land Bremen ist für die Kontrolle der Pflegeheime zuständig, die sie laut Gesetz mindestens einmal jährlich aufsuchen muss. Der Rechnungshof kam in seinem Jahresbericht 2009 zu dem Ergebnis, dass die Heimaufsicht seit Jahren gegen diesen gesetzlichen Auftrag verstoßen hat.

Möllenstädt warnt eindringlich vor einer weiteren Verschärfung der Situation durch das neue bremische Heimgesetz, welches in diesem Jahr verabschiedet werden soll. „Der Entwurf sieht weitgehende bürokratische Prüfpflichten vor und erweitert die Zuständigkeit der Heimaufsicht unnötigerweise auf die Vielzahl selbstorganisierter Wohnformen. Ich sage voraus, dass die Heimaufsicht dann vollkommen zusammenbrechen wird.“

Möllenstädt fordert schlanke und klare Regeln: „Senatorin Ingelore Rosenkötter vernachlässigt die Heimaufsicht seit Jahren und will jetzt den Menschen durch zahllose neue Anforderungen Sicherheit vorgaukeln. Gesetzliche Regelungen ohne den politischen Willen und die organisatorische Kapazität, eine regelmäßige Kontrolle sicherzustellen, laufen jedoch ins Leere.“

Quelle: http://www.fdp-fraktion-bremen.de



Die Sozialressort-Chefin kontert am gleichen Tag (11.02.2010):

Zitat
Senatorin Rosenkötter weist Kritik der FDP scharf zurück

Als völlig unhaltbar hat Sozialsenatorin Ingelore Rosekötter die Kritik von Dr. Oliver Möllenstädt an der Heimaufsicht zurückgewiesen.

„Wir haben in den letzten Jahren in diesem Bereich zusätzliches Personal eingestellt, so dass wir den gesetzlichen Vorgaben selbstverständlich nachkommen und die Heime regelmäßig prüfen. Es handelt sich dabei um angemeldete und unangemeldete Prüfungen. Wenn nötig, überprüfen wird ein Heim auch mehrmals im Jahr!“, so Ingelore Rosenkötter.

Herr Dr. Möllenstädt habe außerdem die Regelung für selbstorganisierte Wohnformen im neuen Heimgesetz noch nicht verstanden. Diese sollen gar nicht überprüft werden. Es bestehe lediglich eine Anzeigepflicht. Damit werde verhindert, dass sich „heimliche Heime“ bilden, die jeder staatlichen Kontrolle entzogen seien, so Rosenkötter weiter. „Vielleicht wäre es doch besser, wenn Herr Möllenstädt nächstes Mal in die Sitzung der Deputation kommt. Weder vernachlässigen wir die Heimaufsicht noch schaffen wir durch zahllose neue Anforderungen vorgegaukelte Sicherheit.“ Die FDP hatte sich in der Deputationssitzung nicht zu Wort gemeldet.

Falsch sind darüber hinaus auch die zitierten Zahlen aus 2007. Herr Dr. Möllenstädt hat im Rechnungshofbericht die falsche Tabelle betrachtet. Die Prüfquote für 2007 wird dort mit 68% angegeben, nicht mit 28%. Ursache für die vergleichsweise niedrige Quote im Jahr 2007 waren Erkrankungen von Mitarbeiter/innen.


Quelle: http://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?id=26031

... und in den Bremer Medien ist nichts darüber zu finden (oder habe ich da was übersehen?) ...
« Letzte Änderung: 23. Februar 2010, 17:33 von admin » Gespeichert

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« Antworten #11 am: 11. Dezember 2009, 16:33 »

Heimgesetzgebung in Bewegung
Neue Regelungen sollen für mehr Transparenz und bessere Kontrolle sorgen


Der im "Bremer Anzeiger" erschienene Artikel vom 01.11.2009 nimmt ebenfalls Stellung zum Entwurf des neuen Heimgesetzes, der offiziell aber noch nicht vorgestellt wurde.

Interessant ist beispielsweise der letzte Absatz des Artikels, in dem es heißt:
>>Mehrere Untersuchungen hätten gezeigt, dass Bremen was die Qualität der Einrichtungen angeht, "wirklich gut" dastehe.<<

Das allerdings will nicht so recht zu den bekannten Informationen anderer Medien passen, wie z.B.:

Zitat von: radio-bremen.de, buten un binnen, 12.02.2009
Bremer Heime mangelhaft
In über 80 Prozent der Heime in Bremen gibt es etwas zu bemängeln. Das Gesundheitsamt hat bei Heimbegehungen festgestellt, dass sowohl bei der Hygiene als auch bei Vergabe von Medikamenten Missstände beseitigt werden müssen.

oder siehe auch:
[Bericht: Heimbegehungen durch das Gesundheitsamt Bremen >> ]

und:

http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1056.0


* BremerAnz091101_HeimG-HB.jpg (132.6 KB, 800x977 - angeschaut 1686 Mal.)
* Gesundheitsamt_Amtsaerzte_Heimbegehung_Bericht_12_02_09.pdf (238.79 KB - runtergeladen 862 Mal.)
« Letzte Änderung: 12. Dezember 2009, 00:03 von admin » Gespeichert

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« Antworten #10 am: 21. Oktober 2009, 19:37 »

Pflegeheime sollen sich für Ehrenamtliche öffnen
Bremen. Ab dem Frühjahr soll im Land Bremen ein neues Heimgesetz gelten. Laut Sozialressort soll das neue Gesetz Bürokratie abbauen und Transparenz schaffen. Von Denise von der Ahé

Der Entwurf werde zurzeit mit anderen Ressorts abgestimmt, sagt Dr. Petra Kodré, Sprecherin des Sozialressorts. Ende November würden die Fachverbände angehört. Voraussichtlich im Januar soll die Bürgerschaft das Gesetz in erster Lesung beschließen. Noch gilt das Heimgesetz des Bundes. 2006 hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder übertragen. Das Land Bremen ist daher verpflichtet, ein neues Gesetz zu erlassen.

Darin bleibt die Pflicht des Trägers erhalten, mindestens die Hälfte seines Pflegepersonals als Fachkräfte einzustellen. Bislang war dies jedoch nicht an die Anwesenheit zu bestimmten Dienstzeiten gebunden. Mit dem neuen Heimgesetz sollen künftig Präsenzquoten eingeführt werden. „Es soll nicht mehr dem Betreiber allein überlassen werden, wann er die Fachkräfte einsetzt“, so Kodré. Heime sollen für Bewohner und Angehörige transparenter werden. Die Heimaufsicht wird jedes Heim einmal jährlich abwechselnd unangemeldet und angemeldet prüfen. Während der Medizinische Dienst der Krankenversicherung die Pflegequalität prüft, nimmt die Heimaufsicht insbesondere die räumliche Ausstattung sowie die Organisation in Augenschein. „Bisher durften die Ergebnisse nicht veröffentlicht werden, jetzt wird das Pflicht“, sagt Kodré. Zurzeit werde gemeinsam mit Trägern und Heimbeiräten ein leicht verständlicher Kriterienkatalog erarbeitet.

Heime sollen stärker für bürgerschaftliches Engagement geöffnet werden. Ehrenamtliche, die in Heimbeiräten die Interessen der Bewohner vertreten, sollen unterstützt werden. Kodré: „Die Heimaufsicht wird die Ehrenamtlichen schulen. Das gibt es bislang zwar auch schon hin und wieder, ist aber noch nicht Gesetz.“

Wenn sich ein Heim vergrößert, muss das künftig der Stadtteilkonferenz vorgestellt werden. Mit einer Anzeigepflicht für neue Wohnformen solle verhindert werden, dass sich „heimlich Heime unter dem Titel einer Wohngemeinschaft“ gründen, so Kodré. Im Vergleich zum Bundesgesetz soll Bürokratie abgebaut werden. „Früher musste jede personelle Veränderung der Heimaufsicht gemeldet werden, künftig ist das nur noch bei einem Wechsel des Leitungspersonals erforderlich“, sagt Kodré.

Die FDP lehnt den Gesetzentwurf ab. „Der rot-grüne Senat will beim Heimrecht weiteren unnötigen Bürokratismus zu Lasten der Pflegebedürftigen aufbauen“, sagt Dr. Oliver Möllenstädt, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Bürgerschaftsfraktion. „Würde der Entwurf Gesetz, müssten sich auch Alten-WGs künftig bei der Heimaufsicht anmelden und etliche Formulare einreichen. Wird das vergessen, droht ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro“, sagt Möllenstädt. Die FDP-Fraktion fordert vom Sozialressort Nachbesserungen.

„Alle Wohnformen, die nicht rein privat betrieben werden, sollten dem Heimgesetz unterliegen und jährlich unangemeldet kontrolliert werden“, fordert der ehrenamtliche Heimbewohnerfürsprecher Reinhard Leopold.

Er hat den Arbeitskreis „Unabhängige Interessenvertretungen in Bremen“ initiiert, in dem sich Verbraucherverbände mit dem neuen Heimgesetz befassen. Die Mitbestimmung der Pflegebedürftigen müsse sichergestellt und die Interessen der Betroffenen durch geschulte Ehrenamtliche und Angehörige weiter gestärkt werden, so Leopold. „Die Heimaufsicht muss unangemeldet und unabhängig von vorhandenen ,Qualitäts-Zertifikaten’ prüfen. Dazu braucht es genügend und auch pflegefachlich ausgebildete Prüfer“, betont Leopold.

Quelle: http://www.nordsee-zeitung.de, 21.10.2009
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2009, 00:56 von admin » Gespeichert

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« Antworten #9 am: 24. September 2009, 18:11 »

Was kommt ins neue Bremer Heimgesetz?

Dazu hat der Arbeitskreis „Unabhängige Interessenvertretungen in Bremen“ den Bremer Parteien mit einem Fragenkatalog auf den Zahn gefühlt. Die Ergebnisse liegen vor, SPD und LINKE blieben Antworten schuldig.

Das Land Bremen hatte in der jüngsten Vergangenheit leider mehrere Skandale im Pflegebereich zu beklagen. Zitat der Bremer Gesundheitssenatorin Rosenkötter: "Gute Pflege ist zentrale Herausforderung". Wie wichtig das ist, hat sich in dem Ende letzten Jahres bekannt gewordenen und noch nicht erledigten Pflegeskandal in einem Pflegeheim in Bremerhaven gezeigt. Auch nach entsprechenden Kontrollen und Auflagen durch Heimaufsicht und MDK steht das auffällig gewordene Heim weiterhin in der Kritik.

Was wird in einem neuen Heimgesetz in Bremen auf uns zukommen? Werden die Verbraucherinteressen ausreichend berücksichtigt und gestärkt? Werden die Erfahrungen bei der neuen Länder-Heimgesetzgebung dazu führen, dass „schwarze Schafe“ künftig weniger Chancen in diesem sensiblen sozialen Bereich haben?

Um zu erfahren, wie Bremer Parteien die Interessen der pflegebedürftigen und behinderten Menschen im neuen Gesetz gewahrt sehen wollen, hat sich der Arbeitskreis an die gesundheits- und altenpolitischen Sprecher der in der Bürgerschaft vertretenen Parteien mit ihren Fragen gewandt. Während CDU, GRÜNE und FDP ihre Antworten dem Gremium vorlegten, kam von den Parteien SPD und DIE LINKE keine Reaktion. „Das hätten wir eigentlich am wenigsten von diesen Parteien erwartet“, so ein Mitglied des Arbeitskreises.

Die vorliegenden Statements der antwortenden Parteien lassen überwiegend Hoffnung aufkommen. So ist man sich einig darin, dass es weiterhin einer entsprechenden Fachkraftquote in der Pflege bedarf, um eine ausreichende Pflegequalität zu gewährleisten. Auch bei der Grundsatzfrage, welche Wohnformen das neue Gesetz umfassen soll, gibt es weitestgehende Übereinstimmung. Hier seien der Grad der Abhängigkeit und mögliche Einschränkungen in der Wahlfreiheit für die Bewohner die Entscheidungskriterien, ob das neue Gesetz für die Wohnform anzuwenden ist. Ähnlich die Aussagen auch zu der Frage, für welche Personen das Gesetz gelten soll.

Am deutlichsten hebt sich die FDP von den beiden anderen antwortenden Parteien mit ihren Einschätzungen ab. In der Zusammenfassung ergibt sich: möglichst unbürokratische Regelungen treffen, Markt und Wettbewerb werden dafür sorgen, dass sich gute Pflegequalität durchsetzt. So lautet beispielsweise die Antwort auf die Frage danach, welche baulichen Mindest-Standards vorgesehen werden sollten: „Die Vorgaben für bauliche Standards sind … auf Sicherheits- und Hygienevorschriften zu beschränken“. CDU und GRÜNE sind sich wiederum einig, Einzelzimmer sollten Standard, Mehrbettzimmer sollten „vermieden“ werden. Die GRÜNEN „treten insgesamt für hohe Baustandards ein und nennen beispielhaft „hervorragende Wärmedämmung, gute Schall-Isolierung, ökologische Baumaterialien etc.“.

Bei der Frage wie die Parteien sicherstellen werden, dass wirtschaftliche Interessen nicht zu Lasten von Pflege-Qualität gehen und die vereinnahmten Pflegesätze auch vollständig und bestimmungsgemäß verwendet ist die Meinungsdifferenz sehr deutlich. Die FDP dazu: „Die Aufgabe eines Heimgesetzes ist es nicht, den im Pflegebereich tätigen Trägern Vorschriften hinsichtlich ihres Geschäftsbetriebes zu machen.“ Die CDU meint: „Den hohen Renditeversprechen und Einsparmaßnahmen sollten durch das neue Gesetz Grenzen gesetzt werden …“. Die GRÜNEN präzisieren: „Die vereinnahmten Entgelte müssen selbstverständlich bestimmungsgemäß verwendet werden. … Eine Unterschreitung der Anforderungen führt zu Sanktionen, die gegebenenfalls auch auf eine Schließung der Einrichtung hinauslaufen können.“

Zur Frage der Bezugspflege gibt es die einheitliche Meinung, dass der Punkt schwerlich in einem solchen Gesetz unterzubringen ist. Als wesentliches Qualitätskriterium, so die GRÜNEN, sollte das „regelmäßig festgestellt und öffentlich gemacht werden.“ Die FDP meint dazu, die „Ausgestaltung der Pflege obliege allein dem Einrichtungsträger und wird von Heimaufsicht und MDK kontrolliert.“

Hinsichtlich der medizinischen Versorgung sind sich alle einig: Die freie Arztwahl und auch die ordnungsgemäße Medikamentenvergabe muss gewährleistet werden. Für die Nicht-Erfüllung fordern die GRÜNEN als einzige, dass das Gesetz dafür Sanktionen vorsehen muss.

Bei Fragen zur Selbstbestimmung, Mitbestimmung, Teilhabe gibt es bei CDU und GRÜNEN erneut Gleichklang. Das Selbstbestimmungsrecht gehöre mit in das neue Gesetz hinein. Dagegen argumentiert die FDP: „dem Selbstbestimmungsgedanken wird am besten gedient, wenn den Menschen die Alternativen aufgezeigt werden und sie und/oder ihre Angehörigen ihr Heim mit anderen vergleichen und wählen können“. Die Partei setzt hinsichtlich der Mitwirkungsrechte auf die Beibehaltung vorhandener Möglichkeiten und gibt den Hinweis: „Verstöße gegen die Heimmitwirkungsrechte sind bereits heute ordnungswidrig und können mit Bußgeld … geahndet werden“. Die Unterstützung der Bewohner-Interessenvertreter durch fach- und sachkundige Dritte halten alle für wichtig. Angemerkt wird dazu, dass dazu ausreichende Informationen und Schulungen für Bewohner und Interessenvertreter angeboten werden sollten.

Schließlich sind sich alle darin einig, dass unangemeldete Kontrollen ein wesentliches Element der Qualitätssicherung sind und Standard umgesetzt werden sollte. Zitat CDU: „Jedes Gesetz ist nur so gut, wie es umgesetzt und kontrolliert werden kann. Eine ausreichende Personalausstattung der Heimaufsicht ist daher unabdingbar.“

Die vollständigen Ergebnisse der Befragung hat der Arbeitskreis im Internet auf der Seite www.heimmitwirkung.de veröffentlicht (ANTWORTEN_Fragenkatalog_HeimGesetz HB090921.doc).



Für den Arbeitskreis:
Irmgard Czarnecki
Geschäftsführerin
Verbraucherzentrale Bremen e.V.


Hinweis für die Redaktionen:

Eine Kurzfassung der Partei-Antworten finden Sie in der Anlage, die vollständigen Antworten finden Sie im Internet unter www.heim-mitwirkung.de (ANTWORTEN_Fragenkatalog_HeimGesetz HB090921.doc )

Die Antworten aus den Parteien stammen von:

CDU - Rita Dr. Mohr-Lüllmann, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion,
Michael Bartels, seniorenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion

GRÜNE - Dirk Schmidtmann, altenpolitischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN,
Horst Frehe, sozial- und behindertenpolischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN

FDP - Dr. Oliver Möllenstädt, MdBB Gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Bürgerschaftsfraktion,
Magnus Buhlert, MdBB Sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bürgerschaftsfraktion


Der Arbeitskreis „Unabhängige Interessenvertretungen in Bremen“ setzt sich zusammen aus:
  • Betreuungsverein Bremerhaven e.V.
  • BIVA e.V., Heim-Mitwirkung.de (SHG)
  • Netzwerk Selbsthilfe Bremen-Nordniedersachsen e.V.
  • PatientInnenstelle im GL Bremen e.V.
  • Sozialverband Deutschland e.V.
  • Sozialverband VdK Bremen
  • Verbraucherzentrale Bremen e.V.

Kurz-Zusammenfassung:


1. a)    Welche Wohnformen soll das neue Gesetz umfassen?
CDU:   Stationäre Einrichtungen (außer Krankenhäuser), „betreutes Wohnen“ in
bestimmten Fällen.
GRÜNE:   Nicht nach Wohnformen differenzieren, sondern nach Abhängigkeitsgrad der
pflegebedürftigen Menschen.
FDP:   Strukturelle Abhängigkeit maßgebend – z.B. wenn der Leistungsanbieter in vollem Umfang für das Wohl der Pflegebedürftigen die Verantwortung trägt.

1. b)    Für welche Personen soll das neue Gesetz gelten?
CDU:   Für ältere pflegebedürftige Menschen, volljährige pflegebedürftige Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Menschen mit Behinderungen.
GRÜNE:   Alte und behinderte Menschen, denen Unterkunft und Hilfen miteinander verbunden angeboten werden.
FDP:   Alle pflegebedürftigen Personen.

1. c)    Welche Interessenvertretung wird es geben und wie soll diese geregelt werden?

CDU:   Heimbeirat mit externer Unterstützung, Angehörigen- und Betreuerbeirat, (Aufgaben, Mitbestimmungsrechte und Pflichten sollen den „Realitäten“ angepasst und erweitert werden).
GRÜNE:   BewohnerInnenversammlung, BewohnerInnenvertretung, Vertrauenspersonen.
FDP:   Beiräte und Fürsprecher (unbürokratische Regelungen schaffen)

2. a)    Setzen Sie sich dafür ein, die „Pflege-Charta“ als Grundlage im neuen Gesetz zu verankern?

CDU:   Grundsätze für eine menschenwürdige Pflege aus der Pflege-Charta übernehmen.
GRÜNE:   Artikel 1 bis 8 der Pflege-Charta dient als Grundlage.
FDP:   Charta-Grundsätze stellen Rahmen für die Rechte der Heimbewohner dar.

2. b)    Welche baulichen Mindest-Standards müssen vorgesehen werden?
CDU:   Einzelzimmer, nur in begründeten Einzelfällen Zweibettzimmer.
GRÜNE:   Einzelzimmer oder Appartements als Standard, Barrierefreiheit, Wärme-/Schall-Isolierung, ökologische Baumaterialien.
FDP:   Auf Sicherheits- und Hygienevorschriften beschränken; manche Bewohner ziehen Zweibettzimmer vor.

2. c)    Sind Mindest-Standards bei Problemen mit der Nahrungsaufnahme vorzusehen?
CDU:   Keine spezifische Vorschriften zur Nahrungsaufnahme vorgesehen, Personalausstattung, Fachkräftequote müssen stimmen.
GRÜNE:   Unbegründeter Ersatz von gesunder Vollkost durch Sondenernährung und Infusionen ist Körperverletzung und strafbar – daher keine Regelung vorgesehen.
FDP:   Ist bereits heute außerhalb des Heimrechts geregelt.

3. a)    Antworten zu Personalfragen (Fachkraftquote, 1-Euro-Kräfte, Ehrenamtliche)
CDU:   Fachkräftequote von 50% im neuen Gesetz beibehalten, Austausch mit einer so genannten „Präsenzquote“ kommt nicht in Frage, 1-Euro-Kräfte und Ehrenamtliche nur für nicht pflegerische Tätigkeiten.
GRÜNE:   Fachkraftquote beibehalten, Bewohnerbefragung zu Ergebnis-/Lebensqualität.
FDP:   Regelungen zum Personaleinsatz und zur Fachkraftquote beibehalten.

3. b)    Was schreiben Sie ins Gesetz, damit Bezugspflege zum Standard wird?

CDU:   Bezugspflege gemäß Grundsätzen der Pflege-Charta als Standard, medizinisch-pflegerische Erkenntnisse berücksichtigen.
GRÜNE:   Bezugspflege ist ein wesentliches Kriterium der Pflegequalität,
FDP:   Ausgestaltung der Pflege obliegt allein dem Träger, Qualitätswettbewerb regelt das.

3. c)    Wie kann - unter dem Aspekt der freien Ärztewahl - die haus- und fachärztliche Versorgung gewährleistet und wie kann z.B. die ordnungsgemäße Medikamentenversorgung gesichert werden.
CDU:   Pflegepersonal und die Pflegeleitung sind der Schlüssel, freie Arztwahl, pflegerisches Fachpersonal soll einmal pro Jahr fortgebildet werden.
GRÜNE:   Freie Arztwahl und ordnungsgemäße Medikamentenvergabe, andernfalls Sanktionen.
FDP:   Freie Arztwahl ist geltendes Sozialrecht. Für die ärztliche und pflegerische Betreuung ist der Träger verantwortlich.

4. a)   Kontrollen und Überprüfungen  - was soll dazu ins neue Gesetz?

CDU:   Eine ausreichende Personalausstattung der Heimaufsicht ist unabdingbar.
GRÜNE: Unangemeldete Kontrollen, enge Zusammenarbeit mit MDK
FDP:   Unangemeldete Qualitätskontrollen im neuen Gesetz übernehmen.

4. b)   Wie soll sichergestellt werden, dass Prüfergebnisse veröffentlicht werden?
CDU:   Gewährleistung der Veröffentlichungen von Prüfberichten sowie mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung im Gesetzesentwurf festschreiben.
GRÜNE:   Es wird ein gemeinsames Portal in leicht verständlicher Sprache geben.
FDP:   Eine heimrechtliche Regelung ist nicht nötig.

4. c)   Wie werden Sie sicherstellen, dass wirtschaftliche Interessen nicht zu Lasten von Pflege-Qualität gehen und die vereinnahmten Pflegesätze auch vollständig und bestimmungsgemäß verwendet werden?
CDU:   Bei Nichterfüllung der Anforderungen an das Wohl der BewohnerInnen Sanktionen.
GRÜNE:   Vereinnahmte Entgelte müssen bestimmungsgemäß verwendet werden; Unterschreitung der Anforderungen führt zu Sanktionen.
FDP:   Trägern keine Vorschriften hinsichtlich ihres Geschäftsbetriebs machen, fehlende Nachfrage sanktioniert.

4. d)   Sollten Kontrollmechanismen für die ordnungsgemäße Informationsweitergabe über Therapie-/Medikamentenänderung vorgesehen werden?
CDU:   Im Zusammenhang mit Anforderungen an den Betrieb eines Heimes regeln.
GRÜNE: Dokumentationseinsichtsrecht für Betroffene, Angehörige, gesetzliche BetreuerInnen und Vertrauenspersonen
FDP:   Problematik der Arzt-Patientenbeziehung kann nicht im Heimrecht geregelt werden.

5. a)   Wie wollen Sie dem Selbstbestimmungsgedanken mehr Raum geben?
CDU:   Umfangreiche Mitspracherechte bei Unterkunft, baulichen Veränderungen, Verpflegung, Freizeitgestaltung u.ä. .
GRÜNE:   Selbstbestimmungsrecht neben dem Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, den Freiheitsrechten und der Menschenwürde sollen ins Gesetz. Öffentliche Kontrolle und Transparenz der Einrichtung als eine wirksame Ergänzung.
FDP:   Qualitäts-Transparenz regelt das, gesetzliche Regelungen führen hier nicht weiter.

5. b)   Wie werden Sie die Rechte der Betroffenen stärken und was passiert, wenn diese verletzt werden?

CDU:   Heimleitung dazu verpflichten, Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in regelmäßigen Abständen über ihre Rechte zu informieren. Gründung eines Angehörigen- und Betreuerbeirates könnte Verbesserungen bringen.
GRÜNE:   Sanktionen für die Verletzung der Mitwirkungsrechte.
FDP:   Verstöße gegen die Heimmitwirkungsrechte sind bereits heute ordnungswidrig und können mit Bußgeld geahndet werden. Die Ahndung ist im Rahmen der Heimaufsicht zu vollziehen.

5. c)   Werden Sie dem Teilhabegrundsatz stärkere Geltung verschaffen?
CDU:   Ja.
GRÜNE:   Ist in Artikel 19 der Behindertenrechtskonvention geregelt.
FDP:    Teilhabe und Selbstbestimmung sind die grundlegenden Ziele aktivierender Pflege.

6. a)   Welche Unterstützungen und Möglichkeiten zur rechtlich verbindlichen Interessenvertretung für Betroffene werden Sie vorsehen?
CDU:   Externe Unterstützung für Angehörigen- und Betreuerbeirat vorsehen.
GRÜNE:   BewohnerInnenversammlung , BewohnerInnenvertretung, Vertrauensperson.
FDP:   Weiterbildungsangebote für Fürsprecher verstetigen, bisherige Möglichkeiten ausreichend.

6. b)   Wie kann mit dem neuen Gesetz die rechtmäßige Interessenvertretung gesichert und gestärkt werden (Hinweis Hausverbote für unbequeme Angehörige etc.)?
CDU:   Präzision von Einzelfällen, in denen die Heimleitung das Recht hat, ein Hausverbot zu erteilen.
GRÜNE:   Angehörige und legitimierte InteressensvertreterInnen können sich auch zukünftig notfalls mit Gerichtsbeschluss Zugang zu der Einrichtung verschaffen.
FDP:   Heimfürsprechern darf der Zutritt nicht verwehrt werden. Heimaufsicht muss mit den Beiräten und Fürsprechern zusammen arbeiten.

6. c)   Wird im neuen Gesetz die Unterstützung der Betroffenen durch fach- und sachkundige Personen gestärkt und auch finanziell sichergestellt?
CDU:   Unterstützung der Betroffenen durch fach- und sachkundige Personen stärken.
GRÜNE:   s.o.
FDP:   Ausweitung der finanziellen Förderung der Arbeit des Heimbeirats würde zu einer Erhöhung der Kosten des Heimbetriebs führen. Schon heute ist eine Vergütung der sachkundigen Personen ausgeschlossen. Dies soll beibehalten werden.

Quelle: Presseinfo des Arbeitskreises unabhängiger Interessenvertretungen in Bremen, 24.09.2009

* ANTWORTEN_Fragenkatalog_HeimGesetz HB090921.doc (401.5 KB - runtergeladen 854 Mal.)
* 090924 PM Heimmitwirkung_final.doc (292.5 KB - runtergeladen 746 Mal.)
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« Antworten #8 am: 05. September 2009, 12:09 »

Bremer warten auf ein Heimgesetz
Fraktionen sollen Stellung nehmen

Wie stehen die Bürgerschaftsfraktionen zum Heimgesetz? Das will der Arbeitskreis „unabhängiger Interessenvertretungen in Bremen“ genau wissen und fühlt deswegen den Bremer Parteien mit einem umfangreichen Fragekatalog auf den Zahn.


Besonderen Informations- und Handlungsbedarf sieht der Arbeitskreis bei den Themen menschenwürdige Pflege, Interessenvertretung der Pflegebedürftigen, Pflege-Qualität und Einführung eines transparenten Bewertungssystems.

Durch die Föderalismusreform 2006 wurden die Kompetenzen für die Gesetzgebung zum Heimrecht auf die Bundesländer übertragen. Im Land Bremen wird immer noch an einem Bremer Pflegebedürftigen Wohn- und Teilhabegesetz gearbeitet, während in anderen Ländern bereits Gesetze beschlossen wurden.

Die Ergebnisse der Befragung wird der Arbeitskreis noch im September bekannt geben: Im Internet auf der Seite www.heimmitwirkung.de

Die Mitglieder des Arbeitskreises unabhängiger Interessenvertretungen in Bremen sind:

•   Betreuungsverein Bremerhaven e.V.
•   BIVA e.V.,
•   Heim-Mitwirkung.de (SHG)
•   Netzwerk Selbsthilfe Bremen-Nordniedersachsen e.V.
•   PatientInnenstelle im GL Bremen e.V.
•   Sozialverband Deutschland e.V.
•   Sozialverband VdK Bremen
•   Verbraucherzentrale Bremen e.V.

Bremen, 4. September 2009
Irmgard Czarnecki
Geschäftsführerin
Verbraucherzentrale Bremen e.V.



Siehe auch Veröffentlichungen in verschiedenen Medien:

- http://www.vdk.de/nb22093 (VdK-Zeitung 11/2009)
- http://www.vdk.de/nb21884 (VdK-online, 28.09.2009)
- http://www.sovd-hb.de/10712.0.html (SoVD-online)

und http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1227.0

* 090904 PM Heimrecht.doc (161 KB - runtergeladen 782 Mal.)
* Fragenkatalog_HeimGesetz HB090901.doc (282.5 KB - runtergeladen 771 Mal.)

* NZ_BRHV090909.jpg (167.92 KB, 1106x2500 - angeschaut 1624 Mal.)

* SoVD-HB091101_HeimG-HB.jpg (113.44 KB, 800x894 - angeschaut 1520 Mal.)

* CAREkonkret41_HB_091009.jpg (131.91 KB, 1200x726 - angeschaut 1485 Mal.)
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