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| | | | | | |-+  Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG)
| | | | | | | |-+  1. Novellierung: Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (ehem. Heimgesetz)
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Autor Thema: 1. Novellierung: Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (ehem. Heimgesetz)  (Gelesen 80644 mal)
admin
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« Antworten #37 am: 21. Februar 2018, 15:27 »

AKTUALISIERUNG

Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) [>>] gilt nun in Verbindung mit der nachträglichen Änderung des BremWoBeG [>>] seit dem 31.01.2018. Es soll evaluiert werden und gilt bis 31.12.2022. Ab 01.01.2023 wird es dann ein angepaßtes, neues Gesetz geben.



Das  beschlossene Gesetz mit der noch fehlenden Befristung und Evaluation wurde nachträglich durch die Gesetzesänderung vom 30.01.2018 korrigiert und am 02.02.2018 offiziell verkündet.


Quelle: https://paris.bremische-buergerschaft.de/...
« Letzte Änderung: 03. Februar 2022, 01:23 von admin » Gespeichert

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« Antworten #36 am: 15. Januar 2018, 21:46 »

Am 23.01.2018 nun gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, Bündnis90/DIE Grünen, der FDP und DIE LINKE - Drucksache 19/1496
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Am Dienstag, 16.01.2018 hat die Bremer CDU-Fraktion noch schnell einen Dringlichkeitsantrag (Drs. 19/1474) dazu verfasst, um das "Versäumnis" doch noch zu heilen - die verantwortliche rot-grüne Regierungskoalition hält es offenbar nicht für nötig selbst den Fehler einzugestehen und einen entsprechenden Antrag ins Parlament einzubringen. Oder sollte es gar kein "Versehen", sondern eiskaltes Kalkül gewesen sein?!



Zitat
Alle haben gepennt

Das novellierte bremische Wohn- und Betreuungsgesetz sollte nach dem Willen der Bürgerschaft befristet und durch externe Gutachter evaluiert werden. Im Gesetz steht davon allerdings kein Wort.


von SIMONE SCHNASE, Bremen-Redakteurin

Am novellierten bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) hat sich bereits viel Kritik entzündet. Nun gibt es einen weiteren Aufreger: Denn nirgends dort ist festgeschrieben, dass es befristet und evaluiert werden soll. Dabei hatte die Bürgerschaft genau das mehrheitlich beschlossen.    

„Die Öffentlichkeit ist hier getäuscht worden“, sagt dazu Reinhard Leopold, Regionalbeauftragter der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (Biva) und Gründer der Bremer Selbsthilfe-Initiative „Heim-Mitwirkung“. Nicht nur für ihn, sondern auch für die Berufs- und Interessensverbände Pflegender sowie die Gewerkschaft Ver.di ist die Befristung des Gesetzes essentiell: „Es hat noch zu viele Schwachstellen“, sagt Leopold.

Im November, am Tag der ersten Lesung des novellierten BremWoBeG, forderte dann auch die rot-grüne Koalition in einem Änderungsantrag, dass die zum BremWoBeG gehörende Personalverordnung „gemeinsam mit dem Wohn- und Betreuungsgesetz auf fünf Jahre zu befristen und ihre Wirkung durch externe Gutachter zu evaluieren“ sei.

Also war klar, dass das Gesetz, nachdem es dann im Dezember in die zweite Lesung gegangen war, befristet würde. Bloß: Davon findet sich im Gesetzestext nichts. Den AntragstellerInnen ist das nicht aufgefallen – zumindest nicht Klaus Möhle, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Nein, ich weiß nichts davon, dass das nun doch nicht im Gesetz verankert ist“, zeigte er sich völlig überrascht.    

Absicht, so wie Leopold es vermutet, war’s jedenfalls nicht, sondern offenbar Schludrigkeit. „In der Tat gilt das Gesetz derzeit ohne Befristung“, sagt Bernd Schneider, Sprecher der Sozialsenatorin, „aber das liegt daran, dass durch den Antrag von Rotgrün lediglich die Änderung zur Personalverordnung beschlossen wurde.“ Das sei aber niemandem aufgefallen: „Das Gesetz wurde dann in der zweiten Lesung so durchgewunken.“    


Zitat
„Okay, meinetwegen bin ich schuld“
Klaus Möhle, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Für eine Befristung des BremWoBeG hätte es eines „Gesetzesänderungsantrages“ bedurft: „Der muss nun erst noch gestellt und ebenfalls von der Bürgerschaft abgestimmt werden – aber das wird so schnell wie möglich auch geschehen. Und dann wird das Gesetz auch entsprechend geändert.“ Und ja, räumt Schneider ein, ein bisschen peinlich sei es schon, dass niemandem der Fehler aufgefallen sei, „aber Fraktionen, die entsprechende Anträge stellen, müssen natürlich auch ein bisschen selbst darauf achten, dass sie das korrekt tun“.

Auf Nachfrage, ob der Bürgerschaftsdirektor Fehler im Gesetzgebungsverfahren nicht frühzeitig bemerken müsste, sagt Horst Monsees, Sprecher der Bürgerschaft: „Man hätte das vielleicht irgendwann merken müssen, aber auch dem Senat und den Fraktionen ist hier ja offenbar nichts aufgefallen.“ Und auch bei der Antragstellung, schließt Monsees sich Schneider an, müsse natürlich auf Richtigkeit geachtet werden.    

„Okay, meinetwegen bin ich schuld“, sagt Möhle. „Ich habe bei der Debatte um das BremWoBeG meine Schwerpunkte deutlich woanders gesetzt.“ Gleichwohl sei die Befristung und Evaluation des Gesetzes wichtig: „Ich gehe gleich am Montag zur Bürgerschaftsverwaltung, damit das so schnell wie möglich umgesetzt wird.“
Quelle: taz-Nord vom 15.01.2018, Seite 24 Bremen 29 ePaper


* Alle-haben-gepennt_taz-Bremen_180115.pdf.PNG (106.04 KB, 661x543 - angeschaut 1644 Mal.)
* Alle-haben-gepennt_taz-Bremen_180115.pdf (73.12 KB - runtergeladen 723 Mal.)
* !_2018-01-17_CDU-Dringlichkeitsantrag_Drs-19-1474_b069b.pdf (12.12 KB - runtergeladen 656 Mal.)
* !_2018-01-22_Dringlichkeitsantrag_Drs-19-1496.pdf (22.02 KB - runtergeladen 718 Mal.)
« Letzte Änderung: 21. Februar 2018, 15:09 von admin » Gespeichert

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« Antworten #35 am: 15. Januar 2018, 16:54 »

Zitat
2. Januar 2018
Das ändert sich in der Pflege in Bremer Heimen

Ab Januar gilt ein neues Betreuungsgesetz. Es soll unter anderem helfen, Heimbewohner besser vor Gewalt zu schützen. Doch es gibt auch Kritik.


Weil ein früheres Gesetz befristet war, hat die Bremer Regierung Ende des vergangenen Jahres eine Novellierung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes beschlossen. Darin sind einige Änderungen festgelegt worden.

Das ändert sich:

    • Bislang ist in der Nachtschicht eine Pflegekraft für 50 Bewohner zuständig. Ab April 2019 soll eine Fachkraft nur noch für 40 Menschen sorgen müssen.
    • Bewohner haben nun das Recht, von gleichgeschlechtlichem Personal gepflegt zu werden – sofern dies geleistet werden kann. Zudem soll ihre Kultur und Religion gewahrt werden.
    • Pflegeeinrichtungen müssen nun Konzepte zum Schutz vor Gewalt erstellen.
    • Hospizdienste erhalten Zugang zu Pflegeheimen.
    • Die Wohn- und Betreuungsaufsicht kann nun auch ambulante Pflegedienste überprüfen. Diese sind häufig auch in Pflegeheimen tätig.


    Pflegeverbände kritisieren die Regelungen
    Bereits im vergangenen Jahr haben zahlreiche Pflegeverbände die Novellierung kritisiert. Im Zentrum der Kritik stand die in ihren Augen unzureichende Verbesserung des Personalschlüssels. Experten fordern etwa einen Nachtbetreuungsschlüssel von 1:30. Zudem müsse insgesamt mehr getan werden, um den Fachkräftemangel zu beheben. Und hier könne es sogar in Zukunft in Bremen zu Verschlechterungen kommen.

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    Kritik an neuem Heimgesetz: Pflegepersonal gegen Neuerungen
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    Denn das neue Wohn- und Betreuungsgesetz erfordert auch eine neue Personalverordnung, die in Kürze verabschiedet werden soll. Im entsprechenden Entwurf des Senats steht nun sehr oft das Wort "Beschäftigte" – und nicht "Fachkraft". Das sehen Experten mit Sorge. Sie befürchten, dass dies genutzt werden könnte, auch weniger gut ausgebildetes Personal in die Betreuungsschlüssel für den Tag einzurechnen.

    Zitat
    "Das was da dann an Fehlern passieren kann, das kann bis hin zum Erstickungstod beispielsweise beim falschen Anreichen von Nahrung gehen. Das heißt, wir haben es hier künftig, wenn immer mehr Hilfskräfte zum Einsatz kommen, mit einer gefährlichen Pflege zu tun."
    Reinhard Leopold, Regionalbeauftragter für die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen

    Immer mehr Pflegebedürftige, aber nicht mehr Pfleger
    In Bremen waren im Jahr 2015 24.787 Menschen pflegebedürftig. 60 Prozent dieser Menschen werden in Pflegestufe I eingestuft; 40 Prozent sind in ihrer eigenen Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt. Und die Zahlen steigen Jahr für Jahr – auch, weil die Menschen immer älter werden: In der Altersgruppe 80-Plus brauchte im Land Bremen jeder Dritte Hilfe im Alltag.

    -------------------------------------------------------------------------
    Wer sorgt für uns, wenn wir alt sind?
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    Das Problem: Die Zahl der Pflegekräfte steigt nicht, sondern stagniert. Laut aktueller Pflegestatistik sind im Land Bremen 112 ambulante Pflegedienste angemeldet. 3.099 Menschen sind dort in der Pflege beschäftigt. Weitere 102 Pflegeinstitutionen im Land Bremen arbeiten stationär. In diesen Einrichtungen arbeiten 3.797 Beschäftigte. Doch viele von ihnen arbeiten nicht Vollzeit.
    Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/politik/novelle-betreuungsgesetz-pflege100.html
    « Letzte Änderung: 15. Januar 2018, 16:57 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #34 am: 18. Dezember 2017, 21:59 »

    Bremer Heimgesetz trotz heftiger Kritik beschlossen

    Am 07.12.2017 hat der Landtag der Bremischen Bürgerschaft das noch von vielen Seiten kritisierte Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz beschlossen. Es gilt ab 01.01.2018 für fünf Jahre und soll innerhalb dieser Zeit fachlich evaluiert werden. ...

    Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz wurde mit Gesetzblatt Nr. 129 vom 12.12.2017 verkündet und gilt somit seit 13.12.2017.

    Mit der Beschluss-Nr. 19/830 hat der Landtag dem Änderungsantrag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen am 09.11.2017 (Drucksache 19/1355) zugestimmt und in 2. Lesung am 07.12.2017 der BremWoBeG als Gesetz beschlossen. Im Beschluss Beschluss-Nr. 19/830 heißt es noch:

    Zitat
    Die Personalverordnung ist gemeinsam mit dem Wohn- und Betreuungsgesetz auf fünf Jahre zu befristen und ihre Wirkung durch externe Gutachter zu evaluieren. ...

    Eine Befristung und Evaluation ist im nun veröffentlichten Gesetz aber plötzlich nicht enthalten!

    Nicht wenige (auch wir) durften davon ausgehen, dass die Befristung und Evaluation beschlossene Sache gewesen sei. Umso größer ist die Enttäuschung durch die Täuschung! Ist das bürgernahe, verständliche, für alle nachvollziehbare, transparente Politik ... ?



    Zitat
    Nachts im Pflegeheim
    Nun doch mehr Fachkräfte

    Ab 2019 soll in Bremer Pflegeheimen eine Fachkraftquote von 1:40 im Nachtdienst gelten – dabei hatte das grün geführte Sozialressort die Erhöhung der Quote abgelehnt.

    von SIMONE SCHNASE - Bremen Redakterin, 10.11.2017

    BREMEN taz | Monatelang haben Verbände, Initiativen und die Gewerkschaft ver.di mit Appellen, Debatten und Protestaktionen versucht, gegen die geplante Novellierung des bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes mobil zu machen. Ihre Kritik entzündete sich vor allem an der geplanten Regelung der zum Gesetz gehörigen Personalverordnung: Die nämlich sah für den Nachtdienst eine Fachkraftquote von 1:50 vor. Am gestrigen Donnerstag wurde nun im Landtag das geplante Gesetz in erster Lesung beschlossen – mit einer überraschenden Wendung.

    Denn plötzlich, kurz vor Beginn der Bürgerschaftsdebatte, stellte die rot-grüne Koalition einen Änderungsantrag: Die Bürgerschaft möge beschließen, dass ab dem 30. April 2019 ein Betreuungsschlüssel im Nachtdienst von 1:40 vorzuschreiben sei und die Personalverordnung gemeinsam mit dem Wohn- und Betreuungsgesetz auf fünf Jahre zu befristen und zu evaluieren sei. Damit wiederum reagierte die Koalition auf einen Dringlichkeitsantrag der CDU – der inhaltlich nahezu wörtlich das Gleiche forderte.

    Ver.di sieht Proteste erfolgreich
    „Wir sind froh, dass wir wenigstens ein bisschen was bewirkt haben“, sagt Kerstin Bringmann von Ver.di, die am Dienstag noch vor der Bürgerschaft eine Protest-Aktion gegen die geplante Fachkräftequote veranstaltet hatte. Allerdings gab es im Rahmen der Debatte um die Novellierung des Gesetzes eine Menge solcher Aktionen – und stets wurde der Personalschlüssel vom grünen Sozialressort mit dem Argument verteidigt, es gebe schlichtweg noch zu wenig Fachkräfte, um sie zu erhöhen.

    Naheliegender ist, dass die CDU mit ihrem Antrag der SPD in die Hände gespielt hat: Denn deren sozialpolitischer Sprecher Klaus Möhle hatte bereits mehr als einmal gefordert, für 40 BewohnerInnen mindestens eine Nachtwache verpflichtend einzusetzen. Als Kompromiss wurde diese Quote als erklärtes Ziel im Vorwort des Gesetzentwurfs verankert – aber eben nur im Vorwort. CDU und Linksfraktion hatten in der Sozialdeputation deswegen auch gegen den Entwurf gestimmt.

    Was auch immer hinter der plötzlichen Wende steckt, für Bringmann ist sie „schon mal besser als nichts – allerdings ist es bedauerlich, dass die Quote erst ab 2019 kommen soll.“ Und leider behalte man die schlechte Tagdienst-Quote bei, die eine Fachkraft mit zwei ungelernten Kräften für 30 HeimbewohnerInnen vorsehe.

    Auch die Linksfraktion ist mit der Änderung nicht zufrieden. Er begrüße zwar die geplante Ausweitung der Kontrolle durch die Heimaufsicht auf ambulante Pflegedienste, so deren gesundheitspolitischer Sprecher Peter Erlanson, „aber das bezieht sich leider nur auf ambulante Dienste, die in Einrichtungen arbeiten – nicht auf jene in der häuslichen Pflege.“

    Um vernünftig kontrollieren zu können, ob Heime und ambulante Dienste vernünftig arbeiteten, bräuchte es eine Personalaufstockung bei der Heimaufsicht um zehn Stellen, so Erlanson. Und die verbesserte Fachkraftquote sei zu schlecht: „Wir fordern eine bedarfsdeckende Personalbesetzung, mindestens aber zwei examinierte Kräfte für 50 BewohnerInnen.“

    Sind irgendwo Fachkräfte „übrig“?
    Das sieht Reinhard Leopold, Gründer der Selbsthilfe-Initiative „Heim-Mitwirkung“ und Regionalbeauftragter der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen, im Grunde ähnlich, kritisiert aber Erlanson, der von „Personalbemessungsinstrumenten“ sprach, mit denen man ermitteln könne, „in welchen Pflegeeinrichtungen vielleicht mehr und in welchen aber auch vielleicht weniger Fachkräfte nötig sind.“

    Denn, so Leopold: „Es gibt keine einzige Pflegeeinrichtung, wo man jetzt und vor allem in Zukunft weniger Fachkräfte benötigt.“ Alte Menschen gingen immer später in Heime, „also erst dann, wenn sie wirklich gebrechlich sind. Zunehmend hat man es deswegen neben körperlichen Beschwerden mit kognitiven Einschränkungen zu tun, die vor allem nachts einen hohen Pflegebedarf bedeuten – es sei denn, man schießt diese Menschen mit Psychopharmaka ab.“ Es gebe ausreichend wissenschaftliche Expertise, aus der diese Entwicklung und der damit verbundene Personalbedarf hervorginge, „aber die Entscheidungsträger in der Politik ignorieren das einfach.“

    Anders als Kerstin Bringmann sieht Leopold das geänderte Gesetz nicht als Folge von Protestaktionen, im Gegenteil: „Die Politik hat den Protest von Pflege-Experten und Betroffenen überhaupt nicht beachtet“, sagt er. Forderungen nach Veröffentlichung von Prüfberichten der Heimaufsicht seien ebenso ignoriert worden wie der Hinweis von Berufsverbänden, dass der geltende Personalschlüssel bereits seit Jahren nicht mehr den Bedarf decke: „Seit eineinhalb Jahren ist die pflegerische und medizinische Versorgung in Bremen im Vergleich der Bundesländer am schlechtesten – das wird nun auch in Zukunft so bleiben.“
    Quelle: http://www.taz.de/!5458927/



    DE: Politik ignoriert Protest von Pflege-Experten und Betroffenen
    http://pflege-professionell.at/de-politik-ignoriert-protest-von-pflege-experten-und-betroffenen, 09.11.2017



    https://www.openpr.de/news/979231/Neues-Bremer-Heimgesetz-beruecksichtigt-nicht-aktuelle-Problemlage.html

    * 2017-12-07_Beschluss-Protokoll_2.Lesung_b19l0054.pdf (167.2 KB - runtergeladen 782 Mal.)
    * 2017-11-09_Beschluss-Protokoll_1.Lesung_b19l0052.pdf (148.22 KB - runtergeladen 743 Mal.)
    * !_2017-12-15_GBl-129 Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz.pdf (513.67 KB - runtergeladen 759 Mal.)
    « Letzte Änderung: 21. Februar 2022, 18:15 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #33 am: 07. Dezember 2017, 12:48 »

    Zitat

    „Immer noch völlig unzureichend“

    Ab Januar gilt das novellierte bremische Wohn- und Betreuungsgesetz. Verbesserungen für Pflegende und Altenheimbewohner verspricht es allerdings nicht, sagt Altenpfleger und Mitarbeitervertreter Alexander Wendt

    Interview Simone Schnase

    taz: Herr Wendt, das neue Wohn- und Betreuungsgesetz geht heute mit einer Änderung in die zweite Lesung: Die Fachkraftquote für den Nachtdienst in der Altenpflege ist von eins zu 50 auf eins zu 40 erhöht worden – ist das eine Verbesserung?

    Alexander Wendt: Hier ist man ein bisschen auf die Forderungen nach einer besseren Quote eingegangen. Aber: Man muss sich vorstellen, dass man ganz alleine ein Haus mit 40 teils schwerkranken Personen zu versorgen hat, die teilweise drei- oder viermal pro Nacht gelagert werden müssen, wo es Ernährungspumpen, Beatmungsgeräte und so weiter gibt – das ist also immer noch völlig unzureichend.

    Wie viele Fachkräfte bräuchte man?

    Erst einmal eins zu 30. Diese Quote wird in manchen Bundesländern ja bereits erfüllt. Und dann sollte sie schrittweise weiter verbessert werden. Es spricht nichts dagegen, das mit einer angemessenen Vorlaufzeit zu planen und so auch ins Gesetz zu schreiben. Nach diesen Vorgaben kann man ja auch ausbilden.

    Wie stellt sich der Betreuungsschlüssel momentan dar?

    Ich arbeite in einer Einrichtung für Demente, dort sind ungefähr 70 Menschen. Wir arbeiten mit zwei Nachtwachen, das heißt: eine Fachkraft und ein Pflegehelfer. Demente Menschen sind nachts deutlicher betreuungsaufwendiger als „normale“ Patienten. Da müsste eigentlich bedeutend mehr Personal da sein. Insgesamt haben wir heute fast gar nicht mehr solche Bewohner, die nur alt und ein bisschen gebrechlich sind, also solche, denen man einfach nur ein bisschen beim Toilettengang helfen muss.

    Wie kommt das?

    Die Menschen kommen deutlich später in Pflegeheime als früher, was ja auch gut ist. Sie bleiben also länger zuhause, kommen erst dann in ein Heim, wenn sie wirklich krank und pflegebedürftig sind und haben dadurch einen weitaus höheren Betreuungsbedarf als noch in den achtziger oder neunziger Jahren – aber das wird in den Betreuungsquoten überhaupt nicht abgebildet.

    Erfüllen Sie mit Ihrer jetzigen Nachtbesetzung nicht ohnehin bereits die Quote, die kommen soll?

    Ja – weil es gar nicht anders geht. Aber es gibt auch Heime, die bislang für hundert Bewohner zwei Nachtwachen hatten, und die müssen künftig eine dritte stellen. Insofern wird es sich dort ein kleines bisschen verbessern. Aber das bedeutet ja nicht, dass es sich dabei um eine vernünftige Quote handelt.

    Was ist, wenn bei Ihnen jemand krank wird – haben Sie einen funktionierenden Vertretungspool?

    Wenn jemand krank wird, geht das große Telefonieren los. Bei der Refinanzierung der Kosten für eine Pflegeeinrichtung ist schlichtweg nicht vorgesehen, dass es ja auch Ausfälle durch Krankheit gibt. Deswegen gibt es kein wirklich vernünftig funktionierendes Ausfallmanagement. In der Branche wird viel über Zeitarbeit gelöst, aber hier ist heutzutage zumindest kurzfristig eigentlich niemand mehr zu bekommen. Früher konnte man darüber für die Nacht oder den nächsten Morgen jemanden bekommen, heute werden die KollegInnen oft schon für Wochen oder sogar Monate im Voraus gebucht und stehen dann nicht zur Verfügung.

    Wie wird kontrolliert, ob die Quoten eingehalten werden?

    Der MDK, der einmal im Jahr kontrolliert, überprüft die Dienstpläne und auch die Heimaufsicht tut das. Allerdings kommt die natürlich meist nur anlassbezogen, also wenn es ohnehin bereits Probleme gibt. Und ob sie die Pläne tatsächlich vernünftig kontrolliert und dabei auch die individuelle Situation der Einrichtung im Auge hat, wage ich angesichts der knappen Besetzung bei der Bremer Heimaufsicht zu bezweifeln. Dementsprechend wage ich es auch zu bezweifeln, ob tatsächlich überall das vorgeschriebene Minimum an Personal eingehalten wird.

    Welche Besetzung sieht das novellierte Gesetz für die Tagschicht vor?

    Hier gibt es sogar eine Verschlechterung. Auf 30 Bewohner sind drei Pflegekräfte vorgesehen, und hier ist jetzt die Möglichkeit geschaffen worden, generell sogar Auszubildende oder sogar Betreuungskräfte auf diese Quote anzurechnen. Bisher wurde immer definiert, wer nicht dazu zählt: Zum Beispiel früher Zivildienstleistende oder heute Bufdis, also Leute, die den Bundesfreiwilligendienst oder ein FSJ absolvieren oder auch Azubis. Das neue Gesetz ermöglicht es, diesen Personenkreis künftig mit einzurechnen.

    Aber der darf doch in der Regel keine pflegerischen Tätigkeiten ausüben?

    Nein. Die machen mal eine Ausfahrt oder spielen „Mensch ärgere dich nicht“ oder so – auch wichtige Aufgaben! Aber wenn man die jetzt zu dem zwingend anwesenden Personal dazurechnen darf, ist das sehr schlecht.

    Kann das, neben der Mehrbelastung für das ausgebildete Personal, auch bedeuten, dass FSJler oder Bufdis Aufgaben übernehmen müssen, die sie eigentlich gar nicht machen dürfen?

    Alexander Wendt


    49, ist examinierter Altenpfleger und einer von drei stellvertretenden Vorsitzenden der Mitarbeitervertretung (MAV) der Bremer Friedehorst gGmbH und ihrer Tochtergesellschaften.


    Die Gefahr besteht zumindest. Man kann da sicher nicht für alle Einrichtungen sprechen, aber was soll denn eine FSJlerin machen, wenn da plötzlich ein Bewohner eine gesundheitliche Krise hat und sich die einzige Fachkraft bei einem anderen Notfall aufhält? Jeder Kopf, der in den Pflegeeinrichtungen vorhanden ist, ist sehr wichtig und willkommen, aber der Gesetzgeber sollte doch formulieren, wie viele Pflegekräfte zwingend da sein müssen! Stattdessen redet er von einer „ausreichenden Zahl von Beschäftigten für Unterstützungsleistungen“ – das bietet Möglichkeiten, Fachpersonal zu sparen oder Ausfälle mit der Anwesenheit von Bufdis zu kaschieren.

    Ist das ein Zugeständnis zu Gunsten der verbesserten Nachtquote?

    Das weiß ich nicht, aber ein Zugeständnis ist es bestimmt, einerseits gegenüber den Kostenträgern, also den Krankenkassen und vor allem der eigenen Sozialkasse, andererseits aber auch gegenüber den Heimbetreibern und den Bewohnern und deren Angehörigen, die ja auch für die Heimplätze zahlen müssen. Man muss sich die Frage stellen: Wie viel sind uns unsere alten Menschen wert? Auch die Politik muss sich diese Frage stellen – und diese Debatte sehe ich gar nicht. Man ist dort eher froh, wenn man aus diesem Bereich gar nichts hört.

    Das Argument gegen höhere Quoten lautet stets, es gebe dafür zu wenig Fachkräfte …

    Erst einmal gibt es ein Problem mit dem Geld: Einrichtungen, die freiwillig mehr Personal einstellen als gesetzlich vorgeschrieben, bekommen ein Problem mit der Refinanzierung – und ohne die kann sich kein Pflegeheim tragen. Selbst wenn es also genügend Fachkräfte gäbe, hieße das also nicht, dass die auch angestellt würden. Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Aber es herrscht in der Tat Fachkräftemangel. Erstaunlich viele junge Leute kommen in die Pflege, das heißt: sie machen die Ausbildung. Aber die Bedingungen sind so schlecht geworden, dass viele nur sehr kurz in dem Beruf bleiben und man hier gar nicht so viele Menschen ausbilden kann, wie man eigentlich bräuchte.

    Kann die Alten- und Krankenpflegeausbildung, die ab 2020 eingeführt wird, etwas daran ändern?

    Ich denke schon. Die generalistische Ausbildung bedeutet: Jeder kann nach seiner Ausbildung dann auch in Krankenhäusern arbeiten. Das wird die Branche umwälzen – hoffentlich zum Guten, zumindest, was die Bezahlung der Pflegenden angeht. Denn Pflegeheime konkurrieren dann eins zu eins mit Krankenhäusern, wo zum Glück häufig noch nach Tarif bezahlt wird.

    Das novellierte Gesetz wird an der prekären Lage in der Pflege also nichts ändern …

    Das gesamte Gesetz müsste aus meiner Sicht, also aus Sicht einer Pflegekraft, komplett überarbeitet werden. Schwammige Begriffe müssen da raus und gegen nachvollziehbare Zahlen und Berufsbezeichnungen ausgetauscht werden. Da ist sehr viel nicht greifbar, einiges ist unlogisch – und ohnehin schon eher schlechte Standards werden teilweise sogar noch aufgeweicht. Die Politik hätte hier die Chance gehabt, große Pflöcke einzuschlagen. Die hat sie leider nicht genutzt.

    Quelle: http://www.taz.de/Archiv-Suche/!5464799/, 07.12.2017
    « Letzte Änderung: 07. Dezember 2017, 13:09 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #32 am: 15. November 2017, 03:45 »

    Bürgerschaft beschließt neues Heimgesetz und Personalverordnung für Bremen

    Politik ignoriert Protest von Pflege-Experten und Betroffenen
    Rot-Grüne Regierungsmehrheit setzt sich durch

    Bremen, 09.11.2017 · In der 52. Sitzung des Landtages der Bremischen Bürgerschaft landeten die Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen einen Überraschungscoup. Ab April 2019 soll nun nachts ein Pflegepersonal-Schlüssel von 1:40 in der Personalverordnung vorgeschrieben werden - vorher hielt man eine Pflegekraft nachts sogar für bis zu 50 Bewohner für ausreichend. Überraschend ist auch, dass die Regierungskoalition nun ebenfalls das neue Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) befristet sehen will - allerdings auf lange fünf Jahre. Und es soll dann - wie eigentlich jetzt schon vorgesehen, aber nicht geschehen - durch externe Gutachter evaluiert werden.

    Über BremWoBeG wird endgültig zu Nikolaus entschieden ...
    Am 6. + 7. Dezember 2017 findet die 2. (abschließende) Lesung des BremWoBeG innerhalb der 53. u. 54. Sitzung des Landtags der Bremischen Bürgerschaft - voraussichtlich ohne Debatte - statt.

    Das heißt es wird dann wahrscheinlich lediglich eine weitere Abstimmung mit ähnlich rot-grüner Abstimmungsmehrheit geben - oder kommen unsere Politiker doch noch zur Besinnung?

    Zitat
    ab 1:02:39   TOP 7+8+9+75:
    Novelle Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz + Bewohnerbeiräte in Alten- und Pflegeeinrichtungen stärken


    Zitat
    ab 0:00:14   TOP 7+8+9+75: (Fortsetzung der Debatte vom Vormittag)

    [Beschlussprotokoll 52. Sitzung Landtag vom 09.11.2017 >>]



    [unsere Pressemiteilung >>]

    [Medien-Berichte dazu >>]



    Altenpflege-Experte Michael Thomsen [>>]
    "... ein „Personalschlüssel „ von 1:50 bedeutet, dass hiervon die Ausfallquote (Krankheit, etc.) und der Urlaub noch abzuziehen bzw. Für die tatsächliche Nachtbesetzung hinzugerechnet werden müsste. Das entspräche einem Anwesenheitsverhältnis pro Nacht von ca. 1:60! Das durchschnittliche Verhältnis in deutschen Heimen liegt derzeit bei 1:52. die Gesetzesänderung würde also in jedem Fall eine VERSCHLECHTERUNG bedeuten. ..."

    * 2017-11-09_Tagesordnung_51L_52L_TO.pdf (143.86 KB - runtergeladen 715 Mal.)
    * 2017-11-09_Ablaufplan_51L_52L_AP.pdf (381.92 KB - runtergeladen 724 Mal.)
    * 2017-11-09_SPD+Grüne-Änderantrag_D19L1355.pdf (20 KB - runtergeladen 769 Mal.)
    * 2017-11-07_CDU-Antrag_D19L1288.pdf (36.92 KB - runtergeladen 770 Mal.)
    * 2017-11-07_CDU-Änderantrag_D19L1287.pdf (48.67 KB - runtergeladen 740 Mal.)
    * 2017-10-24_BremWoBeG-Entwurf_D19L1273.pdf (932.23 KB - runtergeladen 738 Mal.)
    * 2017-06-17_SozDepu-Bericht__D19L1123.pdf (54.81 KB - runtergeladen 751 Mal.)
    * 2017-06-07_LINKE-Antrag__D19L1094.pdf (33.72 KB - runtergeladen 691 Mal.)
    * 2016-10-25_CDU-Antrag__D19L0784.pdf (34.9 KB - runtergeladen 757 Mal.)
    * SPD-Parlamentsticker_Land_171109.pdf (453.02 KB - runtergeladen 833 Mal.)
    * 2017-11-09_Beschluss-Protokoll_b19l0052.pdf (138.73 KB - runtergeladen 789 Mal.)
    « Letzte Änderung: 03. Januar 2018, 16:39 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #31 am: 10. November 2017, 10:10 »

        Zitat
        Kritik an neuem Heimgesetz: Pflegepersonal gegen Neuerungen

        Die Pflegesituation in Bremen wird schon länger kritisiert: Angehörige und Pflegekräfte meldeten immer wieder Auffälligkeiten. Das Sozialsressort hat deshalb das Betreuungsgesetz überarbeitet. Pfleger, Angehörige und die Opposition sind mit den Neuerungen allerdings nicht zufrieden.

        Heute Vormittag steht in der Bremischen Bürgerschaft das überarbeitete Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz zur Debatte. Im Dezember soll es wahrscheinlich verabschiedet werden, damit die Neuerungen pünktlich zum 1. Januar 2018 in Kraft treten können. Dann läuft das alte Gesetz aus. Unter anderem sollen sich diese beiden Punkte verändern:

        • Die Heimaufsicht soll mehr dürfen, zum Beispiel ambulante Pflegedienste kontrollieren, die in Heimen arbeiten.
        • In der Nachtwache soll bis 2020 ein besserer Personalschlüssel von 1:40 gelten (bisher 1:50).


        Angehörigen und Pflegekräften in Bremen geht die Überarbeitung nicht weit genug. Ihnen haben sich die Oppositionsparteien CDU und die Linke angeschlossen. Außerdem die Gewerkschaft Verdi, der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe, die Verbraucherzentrale Bremen und Verbände von Pflegebetroffenen und Pflegeexperten.
        Bündnis geht Gesetz nicht weit genug

        In einem offenen Brief hat sich das Bündnis bereits im Frühjahr an das Sozialressort gewandt. Die Unterzeichner fordern "mehr Menschenwürde und Rechte für pflegebetroffene Menschen" und kritisieren diverse Punkte des überarbeiteten Gesetzes:

        • Sie fordern, dass festgestellte Mängel in Pflegeeinrichtungen schneller beseitigt werden als es das Gesetz vorsieht.
        • Pflegeanbieter, die für Mängel verantwortlich sind, sollen konsequenter dazu bewegt werden, sie zu beseitigen.
        • Menschen, die von Pflege betroffen sind, sollen mehr mitbestimmen können als geplant.


        Die Linke will das Gesetz in der Bürgerschaft noch stoppen – und nochmals überarbeiten.
        Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/politik/kritik-an-neuem-heimgesetz100.html, 09.11.2017
        « Letzte Änderung: 15. November 2017, 02:14 von admin » Gespeichert

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        « Antworten #30 am: 10. Oktober 2017, 10:31 »

        Auf der nächsten Bürgerschaftssitzung des Landtags am 09.11.2017 ab ca. 11:00 Uhr [>>] wird der Gesetzentwurf debattiert werden.

        Den aktualisierten Entwurf, der in die Bürgerschaft zur Verabschiedung kommen soll, liegt als Drucksache 19/1273 der Bremischen Bürgerschaft als Mitteilung des Senats vom 24. Oktober 2017 vor.
        [Download >>]


        Wir hoffen, dass es noch eine unseren Forderungen entsprechende Anpassung und damit Verbesserung der Gesetzestexte geben wird!



        Zitat
        Betreuungsgesetz beschlossen
        Senat verabschiedet Novelle: Mehr Schutz in Pflegeeinrichtungen


        Bremen. Um die Gesundheit der Bewohner von Pflegeeinrichtungen besser zu schützen, hat der Senat am Dienstag den Entwurf für das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz verabschiedet. Das teilt der Senat mit. Im Dezember soll sich abschließend die Bremische Bürgerschaft mit dem Gesetz befassen, am 1. Januar soll es in Kraft treten.

        Mit der Gesetzesnovelle soll unter anderem die Heimaufsicht mehr Kompetenzen erhalten. Deren Mitarbeiter sollen erstmals auch ambulante Pflegedienste kontrollieren können. "Ambulante Pflegedienste sind inzwischen auch in stationären Einrichtungen tätig", erläuterte Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne). Allein deshalb müssten die Rechte der Wohn- und Betreuungsaufsicht auf diese Dienste ausgeweitet werden: "Es kann nicht sein, dass wir in Einrichtungen nicht mehr kontrollieren können, sobald ein ambulanter Pflegedienst den stationären Dienst ersetzt hat", so die Senatorin, "das wäre paradox und würde die Schutzrechte der Bewohnerinnen und Bewohner komplett aushebeln". Ambulante Pflegedienste, die in Pflegeeinrichtungen oder in Pflege-Wohngemeinschaften als externe Dienstleister tätig werden, müssten nach dem vorliegenden Gesetzentwurf künftig ihre Pflegedokumentation offenlegen und nachweisen, dass sie ausreichend qualifiziertes Personal einsetzen.

        Ein weiteres Novum: Die Wohn- und Betreuungsaufsicht ist künftig  Ansprechpartnerin für Beschwerden über die ambulante Pflege im häuslichen Bereich. Zudem werden Regelungen zu Gewaltschutz und Freiheitsentzug eingeführt. Eingeleitet werde auch ein Prozess, der dazu führen soll, dass in den Pflegeeinrichtungen mehr Nachtwachen eingesetzt werden: "Bis zum Jahr 2020 wird ein Präsenzschlüssel von eins zu 40 angestrebt", sagte Stahmann. Dafür hatte sich vor allem die SPD eingesetzt. Derzeit sei eine Pflegekraft in der Nacht für maximal 50 Bewohnerinnen und Bewohner zuständig.
        Quelle: www.weser-kurier.de, 25.10.2017



        Zitat
        Holpriger Weg zu Gesetzesnovelle
        SPD und Grüne ringen um Fassung

        Nach mühsamem Kompromiss im Sommer sorgt Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz vor der Befassung im Senat wieder für politischen Diskussionsbedarf.

        Besserer Schutz für die Bewohnerinnen und Bewohner, mehr Kompetenzen für die Heimaufsicht. Das ist die Zielrichtung des überarbeiteten Wohn- und Betreuungsgesetzes, mit dem sich der Senat diesen Dienstag befassen will. Allerdings gibt es erneut Diskussionsbedarf zwischen SPD und Grünen.

        Die Sozialdeputation hat dem Gesetzentwurf mit ihrer rot-grünen Mehrheit schon Anfang Juni zugestimmt – jedoch mussten Debatte und Beschlussfassung damals zweimal vertagt werden. Denn Klaus Möhle, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Vorsitzender der Deputation, hatte im Vorfeld auf einen besseren Personalschlüssel bei der Betreuung der Senioren in stationären Einrichtungen gepocht.

        Sein Anliegen: In der Personalverordnung, die Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) zu dem bisher gültigen Gesetz erlassen hat, soll festgeschrieben werden, dass für 40 Bewohner mindestens eine Nachtwache im Einsatz sein muss. Derzeit liegt der Schlüssel bei 1 zu 50.

        Der Betreuungsschlüssel in den Nachtstunden sorgt auch jetzt wieder für Diskussionen. Denn dem Vernehmen nach ist die zwischen SPD und Grünen verabredete Perspektive – mindestens eine Nachtwache für 40 Heimbewohner bis zum Jahr 2020 – aus der Fassung verschwunden, die dem Senat am Dienstag vorgelegt werden soll.

        Das sei kein Versuch, den Kompromiss aufzuweichen, heißt es hinter den Kulissen. Nun wird nach einer Formulierung gesucht, mit der beide Seiten leben können. Ob die Vorlage am Dienstag tatsächlich im Senat auftaucht, ist daher offen. Allerdings drängt die Zeit: Das derzeitige Wohn- und Betreuungsgesetz aus dem Jahr 2010 soll mit Wirkung zum 1. Januar 2018 ersetzt werden.

        Umgehungsmodelle sollen verhindert werden
        Um dem Landtag die Möglichkeit zu geben, den vorliegenden Gesetzentwurf in zwei zeitlich getrennten Lesungen zu diskutieren, müsste das Regelwerk daher in die Sitzung der Bürgerschaft am 8. und 9. November eingebracht werden. Das wiederum, so heißt es, setze eine Befassung durch den Senat am Dienstag voraus.

        Das novellierte Gesetz sieht erstmals die Möglichkeit für die Heimaufsicht vor, auch ambulante Pflegedienste unter bestimmten Voraussetzungen zu überprüfen. Hintergrund: Teilweise lagern stationäre Einrichtungen Pflegeleistungen an ambulante Dienste aus, die bislang nicht durch die Heimaufsicht kontrolliert werden konnten.

        Solche Umgehungsmodelle sollen verhindert werden. Außerdem ist in der Gesetzesnovelle ausdrücklich verankert, dass Pflegeheime ambulanten Hospizdiensten den Zugang zu ihren Räumlichkeiten ermöglichen müssen. So soll gewährleistet werden, dass Sterbende ihren Vorstellungen entsprechend auf ihrem letzten Lebensabschnitt begleitet werden können.
        Quelle: www.weser-kurier.de, 23.10.2017

        * 2017-10-25_Drs-19-1273_477bd.pdf (867.22 KB - runtergeladen 1139 Mal.)
        « Letzte Änderung: 08. November 2017, 01:30 von admin » Gespeichert

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        « Antworten #29 am: 23. August 2017, 18:11 »

        47. Sitzung Landtag vom 23.08.2017
        Aktuelle Stunde - auf Antrag der Parteien Bündnis 90/Die Grünen + SPD

        „Pflege aufwerten – Notstand verhindern“

        [Video ansehen >>]



        Zitat
        Pressemitteilung | | 15.08.2017
        Aktuelle Stunde: Pflege aufwerten - Notstand verhindern

        Die Grünen-Fraktion lehnt die Abschaffung der gesetzlichen Mindestquote für Fachpersonal in Pflegeheimen entschieden ab. Statt weniger Fachpersonal vorzuschreiben, wie das der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste fordert, müssen die Pflegeberufe aufgewertet, die Arbeitsbedingungen verbessert und verbindliche Personalbemessungsstandards in Altenpflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und ambulanten Pflegediensten eingeführt werden. Die Grünen-Fraktion setzt das Thema nun mit der Aktuellen Stunde ‚Pflege aufwerten – Notstand verhindern‘ auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, betont die gesundheitspolitische Sprecherin Kirsten Kappert-Gonther, droht ein massiver Pflegenotstand: „Eine Absenkung der Fachkräfte-Quote im Pflegebereich ist der völlig falsche Weg. Den Pflegenotstand noch abzuwenden und mehr Menschen für Pflegeberufe zu gewinnen kann mit einem Dreiklang aus besseren Arbeitsbedingungen, besserer Bezahlung und höherer gesellschaftlicher Anerkennung gelingen. Gute Pflege braucht ausreichend Personal. Wir fordern einen bundesweit verbindlichen Personalschlüssel und verpflichtende Personalstandards für Pflegeheime und Pflegedienste. Kurzfristig muss der Pflegevorsorgefonds in einen Pflegepersonalfonds umgewandelt werden. Mit diesen 1,2 Milliarden Euro jährlich können bundesweit 38.000 neue Stellen und damit eine Fachkräfte-Quote von 50 Prozent finanziert werden.“
         
        Neben der professionellen Pflege müssen aus Sicht der Grünen-Fraktion auch die Bedingungen für pflegende Angehörige verbessert werden. „Wie pflegebedürftige Menschen versorgt werden, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bisher werden Angehörige allein gelassen und stehen oft überfordert da. Neben kommunalen Unterstützungsnetzwerken für pflegende Angehörige fordern wir, dass sie sich wie bei erkrankten Kindern im Bedarfsfall pro Jahr zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen dürfen. Außerdem sollen ArbeitnehmerInnen, die Angehörige pflegen, analog zur Erziehungsarbeit bei kleinen Kindern für drei Monate ihre Arbeitszeit reduzieren können und dafür eine Lohnersatzleistung erhalten. Das verhindert die wirtschaftliche Not von pflegenden Frauen und kann ein Anreiz sein, damit sich endlich auch mehr Männer um die Pflege kümmern“, so Kirsten Kappert-Gonther.
        Quelle: http://www.gruene-fraktion-bremen.de/presse/pressemitteilungen/aktuelle-stunde-pflege-aufwerten-notstand-verhindern.html
        « Letzte Änderung: 10. Oktober 2017, 10:12 von admin » Gespeichert

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        « Antworten #28 am: 02. Juni 2017, 13:24 »

        Trotz erheblicher Proteste beschlossen!
        Debatte und endgültiger Beschluss im Bremer Parlament nach der Sommmerpause erwartet

        Bremer Sozialsenatorin Anja Stahmann ignoriert erhebliche Proteste u.a. von Deutschem Pflegerat, Pflege-Berufsverband, Gewerkschaft ver.di, Verbraucherzentrale, Pflegebetroffenen und setzt sich auch gegenüber den Oppositionsparteien in der Sozialdeputation durch. Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz wurde zunächst am 01.06.2017 von der rot-grünen Mehrheit der Sozialdeputation beschlossen.

        Nach aktuellen hier vorliegenden Informationen wird der Entwurf des BremWoBeG noch nicht am 23./24.08.2017 in der Bürgerschaft beraten.

        Die nächste anschließende Bürgerschaftssitzung des Landtags findet statt am 20.09.2017 + 21.09.2017 von 10:00 - 18:00 (s. https://www.bremische-buergerschaft.de/index.php?id=74)



        Zitat
        Pflege in Bremen
        Sozialdeputation beschließt Änderungen

        Mit den Stimmen von SPD und Grünen hat die Sozialdeputation Änderungen in Bremer Pflegeheimen beschlossen. Demnach werden ambulante Pflegedienste künftig unter bestimmten Umständen stärker kontrolliert. CDU und Linke haben das veränderte „Wohn- und Betreuungsgesetz“ abgelehnt, die FDP hat sich enthalten.


        Ambulante Pflegedienste sollen kontrolliert werden können, wenn sie die Pflege von Bewohnern in Heimen oder Wohngemeinschaften übernehmen. Anders als bisher soll deren Arbeitsqualität vor Ort überprüft werden. Außerdem müssen sie nachweisen, das sie ausreichend qualifiziertes Personal einsetzen.
        Neu ist außerdem der Umgang mit ambulanten Pflegediensten, die Betroffene zu Hause versorgen – auch da soll die Wohn- und Betreuungsaufsicht künftig Ansprechpartner bei Beschwerden sein.

        Zahl der Nachtwachen bleibt umstritten

        Politisch weiterhin umstritten ist die Frage, um wie viele Pflegebedürftige sich eine Pflegekraft nachts in Heimen kümmern muss. Der Deputationsvorsitzende und SPD-Sozialexperte Klaus Möhle hatte sich im Vorfeld für eine Ausstattung von einer Pflegekraft für 40 Bewohner stark gemacht. Diese Quote wird jetzt auch im Vortext des Gesetzes erwähnt. Sie soll bis 2020 umgesetzt werden. Die Opposition kritisiert, dass das aber nicht bindend ist.

        Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) sagte, derzeit sei eine Pflegekraft in der Nacht für maximal 50 Bewohnerinnen und Bewohner zuständig. In rund der Hälfte aller Pflegeeinrichtungen werde diese Obergrenze aber bereits unterschritten und eine Quote von maximal eins zu 40 erreicht.

        Organisationen wie die Bremer Angehörigen-Initiative "Heim-Mitwirkung" gehen noch einen Schritt weiter und fordern bei den Nachtwachen eine Personalquote von maximal eins zu 30, um Überforderungssituationen zu vermeiden. [>>]

        Senat und Bürgerschaft werden sich in Kürze mit den Beschlüssen befassen. Die Sozialbehörde geht davon aus, dass das neue Wohn- und Betreuungsgesetz noch in diesem Jahr endgültig beschlossen wird.

        Dieses Thema in den Hörfunknachrichten von Radio Bremen: 01. Juni 2016, 21 Uhr
        Quelle: http://www.radiobremen.de/nachrichten/gesellschaft/pflegeheim-betreuung100.html



        Zitat
        Weiter Streit über nächtliche Personalquote in Bremer Pflegeheimen

        Bremen (epd). Trotz massiver Kritik im Vorfeld soll in bremischen Pflegeheimen auch weiterhin eine Nachtwache für bis zu 50 Bewohner zuständig sein. Die Sozialdeputation der Bremischen Bürgerschaft hat am Donnerstag mit rot-grüner Mehrheit einer entsprechenden Novelle des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes zugestimmt, die von der Bürgerschaft aber noch endgültig verabschiedet werden muss. Kritiker aus Politik, Gewerkschaften, Verbänden und Initiativen hatten in den zurückliegenden Monaten mehrfach eine bessere Personalquote angemahnt.

           Auch der Deputationsvorsitzende und SPD-Sozialexperte Klaus Möhle hatte sich im Vorfeld für eine Ausstattung von eins zu 40 stark gemacht. Diese Quote wird jetzt zwar im Vortext des Gesetzes erwähnt, allerdings mit dem Zusatz, dass sie bis 2020 umgesetzt werden soll. Dazu kommt, dass die Vorbemerkungen gesetzlich nicht bindend sind, was in der Diskussion Deputierte von Linken und CDU auch kritisierten.

           Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) sagte, derzeit sei eine Pflegekraft in der Nacht für maximal 50 Bewohnerinnen und Bewohner zuständig. In rund der Hälfte aller Pflegeeinrichtungen werde diese Obergrenze aber bereits unterschritten und der Präsenzschlüssel von maximal eins zu 40 erreicht. Organisationen wie die Bremer Angehörigen-Initiative «Heim-Mitwirkung» gehen noch einen Schritt weiter und fordern bei den Nachtwachen eine Personalquote von maximal eins zu 30, um Überforderungssituationen zu vermeiden.

           Das neue Gesetz soll erstmals die Möglichkeit eröffnen, auch ambulante Pflegedienste zu kontrollieren. Allerdings nur dann, wenn sie in einer stationären Einrichtung arbeiten. Linken-Deputierter Peter Erlanson verlangte, dass diese Regelung auf alle ambulanten Dienste ausgeweitet wird.

           Zudem soll mit der Novelle ein eigener Paragraf zum Gewaltschutz und zu Fragen des Freiheitsentzugs eingeführt werden. Auf Anregung der Seniorenvertretung wurden die Anforderungen an eine würdevolle Begleitung sterbender Menschen neu betont. Dazu gehört unter anderem, dass Pflegeheime künftig gehalten sind, im Rahmen der Selbstbestimmungsrechte eines Sterbenden auch ambulanten Hospizdiensten den Zugang zu ihren Räumlichkeiten zu ermöglichen.
        Quelle: Evangelischer Pressedienst (epd), Landesdienst Niedersachsen-Bremen
        « Letzte Änderung: 07. September 2017, 22:53 von admin » Gespeichert

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        « Antworten #27 am: 25. Mai 2017, 04:10 »

        Aktualisierung:

        Die nächste öffentliche Sitzung der Sozialdeputation, bei der möglicherweise das Gesetz und die Personalverordnung beschlossen werden soll, ist geplant für den 1. Juni 2017, 15 Uhr und findet bei der Senatorin für Finanzen, im Raum 208 statt.

        Quelle: http://senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.272432.de&asl=bremen02.c.732.de

        Die offizielle Einladung an die Deputierten ist heute nachmittag (26.05.) per eMail geschickt worden. Der dabei mit geschickte überarbeiteter Entwurf des BremWoBeG verheißt leider nichts Gutes ...

        Der DBfK hat sich zudem über die "Nicht-Beteiligung" am Bremer Heimgesetz und der Personalverordnung bei der Sozialsenatorin sowie bei der Gesundheitsenatorin beschwert [>>].

        Ob die weiteren, bekannten Forderungen von der Heim-Mitwirkung und BIVA sowie ihren Unterstützern berücksicht werden, scheint fraglich ...

        Siehe dazu auch unsere Presse-Info [>>]



        Zitat
        Heimpflege
        Immer noch allein


        von Gareth Joswig

        Trotz des Streits um die Betreuungsquote bleibt es bei nur einer Nachtwache für bis zu 50 Personen. Der neue Gesetzentwurf enthält nur Versprechungen.

        Eine Nachtwache soll auch weiterhin alleine mit 50 BewohnerInnen in Pflegewohnheimen klarkommen. Das sieht der Gesetzentwurf der Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) immer noch vor. Trotz eines auch koalitionsinternen Streits um die Neufassung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes (BremWoBeG) hat sich daran nur wenig geändert. Der Vorsitzende der Sozialdeputation, Klaus Möhle (SPD), hatte den Entwurf aufgrund der schlechten Nachtbetreuungsquote bereits zweimal blockiert und auf mindestens eine Pflegekraft für 40 Personen gedrängt.

        Tatsächlich hat die Sozialbehörde den Gesetzentwurf lediglich um eine Absichtsbekundung im Vortext ergänzt. Derzufolge soll die enthaltene Personalverordnung bis 2020 novelliert werden und darin dann auch eine besserer Personalschlüssel von eins zu 40 für Nachtschichten festgelegt werden. Verbindlich sei das jedoch keineswegs, wie Sigrid Grönert (CDU) sagt: „Wenn das am Donnerstag so durchgesetzt wird, dann hat Möhle sich über den Tisch ziehen lassen.“ Im Vortext bringe die Nennung einer Quote und eines Zeitrahmens gar nichts, im Gesetz selbst müsse sie stehen.

        Tut sie aber nicht. Im Entwurf steht weiterhin: „Im Nachtdienst muss in Pflege- und Betreuungseinrichtungen für jeweils bis zu 50 Bewohnerinnen und Bewohner (…) mindestens eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter für Unterstützungsleistungen anwesend sein.“ Oder wie Bernd Schneider, Sprecher der Sozialbehörde, sagt: „Die Quote eins zu 40 steht als Perspektive drin.“ Nach der Sozialdeputation muss der Entwurf noch durch Senat und Bürgerschaft. Änderungen seien noch möglich, so Schneider.

        Das fordern auch weiterhin Betroffenenverbände, die Gewerkschaft Ver.di sowie der Berufsverband für Pflegeberufe. Sie fordern generell einen Schlüssel von eins zu 30. Ver.di hat im Vorfeld eine Unterschriftenaktion unter dem Motto „Keine Nacht alleine“ gegen den Entwurf gestartet. Die 700 Unterschriften, die Kerstin Bringmann von Ver.di bereits zusammen hat, will sie am Donnerstag der Sozialsenatorin übergeben. Sie sagt: „Es kann nicht sein, dass in der Nacht eine Kraft alleine für bis zu 50 pflegebedürftige, teilweise dementiell erkrankte Personen zuständig ist!“ Ebenso kritisiert der Berufsverband für Pflegeberufe, dass eins zu 50 „absolut unzureichend“ sei – sowohl für die verantwortungsgerechte Berufsausübung der Pflegekräfte als auch die Sicherheit der BewohnerInnen.

        Dass es um die Qualität der Pflege tatsächlich schlecht bestellt ist, zeigen auch neue Zahlen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen: Im Bereich Pflege und medizinische Versorgung steht Bremen im Bundesvergleich als Schlusslicht da. Möhle kennt das Problem: Die nun „im Kern perspektivisch“ verbesserte Betreuungsquote sei nur eine Baustelle, sagt Möhle: „Mich rufen manchmal Angehörige an, die fast schon traumatisiert erzählen, wie schlimm es in einigen Einrichtungen ist“, sagt er, „und da geht es nicht um schlechtes Essen, sondern Dinge wie nicht ordnungsgemäße Medikamentenvergabe.“ Angesichts von Missständen müsse die Heimaufsicht von sowohl Einrichtungen als auch ambulanten Pflegediensten ausgebaut werden.

        Laut Sozialbehörde sind derzeit in Bremen für 191 Heime neun Personen plus die Leitung für Heimaufsicht zuständig. Auch da gibt es Dissens. Schneider sagt: „Die Personalausstattung ist aus unserer Sicht angemessen.“
        Quelle: http://taz.de/Heimpflege/!5410217/, 31.05.2017



        Zitat von: Weser-Kurier, 31.05.2017
        CDU lehnt Heimgesetz ab
        Politikerin von Inhalten enttäuscht


        Bremen. Die CDU-Fraktion will die in Bremen geplante Neufassung des Wohn- und Betreuungsgesetzes ablehnen, weil in Pflegeheimen für die Nächte nun offenbar doch nicht mehr als eine Kraft für 50 Bewohner vorgeschrieben werden soll. Das teilt die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Sigrid Grönert, mit. Sie wirft der SPD vor, die Beratungen zum Gesetz zweimal ausgesetzt und doch keine Verbesserung erzielt zu haben. Stattdessen habe die SPD falsche Hoffnungen geschürt.

        "Wir bereiten einen Antrag mit eigenen Vorschlägen vor", so Grönert. "Es darf nicht ignoriert werden, dass die Bewohner von Pflegeeinrichtungen in einem immer fortgeschritteneren Pflegestatus einziehen." Der Personalschlüssel sei dieser Entwicklung seit Jahren nicht angepasst worden. Auch bei sich abzeichnendem Fachkräftemangel dürfe die Qualität von Pflege nicht immer weiter abgesenkt werden.

        Unnütz sei indes die Absichtserklärung einer Novellierung in 2020, denn sie sei rechtlich nicht bindend, so Grönert. "Wenn Frau Stahmann wirklich an einer Evaluation interessiert wäre, dann würde Sie einen entsprechenden Passus ins Gesetz aufnehmen." Dies sei nicht geschehen. Das Gesetz und die Personalverordnung sollen in einigen Monaten unbefristet eingesetzt werden. Vor einer eventuellen Entfristung hält es die CDU-Fraktion für wichtig, die Wirksamkeit des Gesetzes zu prüfen. "Auch im geltenden Gesetz steht, dass es hätte evaluiert werden müssen, doch es gibt nur einen Wirkungsbericht, den die Wohn- und Betreuungsaufsicht selbst erstellt hat", kritisiert Grönert. Auch die Regelungen zum Freiheitsentzug in Pflegeeinrichtungen, zum Schutz vor Gewalt und zum regelmäßigen Kontakt mit den Heimbewohnern bleiben laut Grönert weit hinter dem ursprünglichen Anspruch zurück. "Ein Sturz oder ein Todesfall würde auch mit den neuen Regelungen über Tage unentdeckt bleiben", fürchtet die Politikerin.

        Die Gewerkschaft Verdi verzeichnet indes bereits 700 Unterstützer für ihre Kampagne "Keine Nacht alleine". Die Gewerkschafter fordern, der Gesetzgeber solle im Nachtdienst mindestens zwei Pflegekräfte pro 50 Heimbewohner vorschreiben. Die Unterschriften sollen am Donnerstag der Sozialdeputation überreicht werden.
        Quelle: www.weser-kurier.de, 31.05.2017

        * Novellierung des BremWoBeG_(kommentiert).pdf (546.52 KB - runtergeladen 1155 Mal.)
        « Letzte Änderung: 01. Juni 2017, 22:15 von admin » Gespeichert

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        « Antworten #26 am: 25. Mai 2017, 03:13 »

        DBfK-Nordwest Pressemitteilung vom 19.05.2017

        Nicht zu verstehen: Bremen ignoriert beruflich Pflegende

        (BREMEN) Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe, die größte Interessenvertretung der beruflich Pflegenden in Deutschland, hat Stellung genommen zur Personalverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz (PersV BremWoBeG). Mit Unverständnis haben die DBfK-Vertreter zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Bremischen Behörden bei für Pflegende wichtigen Entscheidungen wie der Personalverordnung die Berufsgruppe selber nicht anhören. „Wir sind vor vollendete Tatsachen gestellt worden und haben eher zufällig mitbekommen, dass in Bremen ein Gesetz angepasst wird, das die Personalausstattung von Pflegeeinrichtungen zum Inhalt hat.“ sagt Heidrun Pundt, Vorstand des DBfK Nordwest.

        Der Personalverordnung, die unter anderem das Verhältnis von Pflegepersonal zu Bewohnerinnen und Bewohnern in Altenpflegeeinrichtungen regelt, ist anzumerken, dass die Vertreter der beruflichen Pflege nicht beteiligt wurden. Die Behörde geht davon aus, dass in den Tagesschichten eine Pflegeperson bis zu 10 Bewohnerinnen und Bewohner versorgen kann. „Angesichts der üblichen Bewohnerstruktur in stationären Einrichtungen ist ein Präsenzschlüssel von 1 zu 8 ein Minimalstandard, der nicht unterschritten werden darf. Je nach Pflege- und Betreuungsbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner wird tatsächliche sogar eine noch höhere Präsenz von Pflegepersonen nötig sein.” so Christopher Kesting für den DBfK Nordwest Vorstand.

        Für den Nachtdienst sieht die geplante Personalverordnung sogar vor, dass eine Pflegeperson für die Sicherheit und Versorgung von bis zu 50 Bewohnerinnen und Bewohner verantwortlich ist. „Hier werden Standards festgeschrieben, die den Fachkräftemangel manifestieren und deutlich machen, dass der Gesetzgeber in Bremen nicht verstanden hat, was das Pflegepersonal für die Sicherheit der Menschen in den Heimen und Einrichtungen beiträgt.“ sagt Pundt.

        Die Stellungnahme im Original finden Sie [hier >>] als PDF.

        Quelle:: https://www.dbfk.de/de/presse/meldungen/2017/Nicht-zu-verstehen-Bremen-ignoriert-beruflich-Pflegende.php

        * 04.01.04_stellungnahme-PersVBremWoBeG-_nw_2017-05-08.pdf (218.2 KB - runtergeladen 791 Mal.)
        « Letzte Änderung: 25. Mai 2017, 04:14 von admin » Gespeichert

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        « Antworten #25 am: 08. Mai 2017, 16:29 »

        Zitat
        Wenig Betreuer für Altenheime
        Durch die Einsamkeit der Nacht

        Rot-Grün streitet um die Betreuungsquote in Altenheimen: Sozialsenatorin hält eine Nachtwache für 50 Personen für genug, SPD und Betroffene kritisieren das


        von GARETH JOSWIG, taz-Nord


        © Til Mette, www.tilmette.com - Mit freudl. Genehmigung des Karikaturisten



        Es gibt Streit in der Koalition. Gegenstand: die Personalquote in Altenheimen. Das grün geführte Sozialressort von Senatorin Anja Stahmann beharrt in einem Gesetzesentwurf bislang auf einem Betreuungsschlüssel, der ermöglicht, dass nachts in Pflegeeinrichtungen für Ältere gerade einmal eine Person für bis zu 50 HeimbewohnerInnen zuständig ist. Zweimal sollte der Gesetzentwurf bereits durch die Sozialdeputaion. Zweimal ließ deren Vorsitzender Klaus Möhle (SPD) den Tagesordnungspunkt kurzfristig streichen: „Eins zu 50 ist nicht in Ordnung. Da sind wir härtnäckig“, so seine Begründung. Es gebe noch „ordentlich Diskussionen“ mit den Trägern von Altenheimen und dem Sozialressort. Möhle fordert mindestens einen Schlüssel von eins zu 40.

        Das Sozialressort gibt sich diskussionswillig. Bernd Schneider, Sprecher der Senatorin für Soziales, sagte zur Eins-zu-50-Quote: „Bereits heute liegt die Hälfte aller Einrichtungen unter diesem von Klaus Möhle angesprochenen Schlüssel.“ Schließlich müssten ja ab 51 Personen zwei Nachtwachen beschäftigt werden. Er führte auch die Argumente der Träger ins Feld: „Die Personalausstattung ist ein zentraler Kostenfaktor. Je mehr Personal vorgeschrieben ist, desto teurer wird es.“ Daran hapert es offensichtlich. Immerhin scheint das Ressort Zugeständnisse machen zu wollen: „Wir beißen uns da nicht fest“, so Schneider. „Wenn das anders gewünscht und auch fachlich hinterlegt ist, sind wir bereit, uns zu bewegen.“

        Fachlich belegen können den Mangel viele. So kritisiert auch Kerstin Bringmann von der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di die Quote. „Es kann nicht sein, dass in der Nacht eine Kraft alleine für bis zu 50 pflegebedürftige, teilweise demenziell erkrankte Personen zuständig ist.“ Pausen seien so unmöglich, von der Arbeitsbelastung und Überforderung ganz zu schweigen. Ver.di fordert daher, dass in jedem Haus zu jedem Zeitpunkt zwei Personen anwesend sein müssen. Gerade hat die Gewerkschaft eine Unterschriftenaktion unter dem Motto „Keine Nacht alleine!!!!“ gestartet. 200 UnterstützerInnen hat die Aktion bereits. Bei der nächsten Sitzung der Sozialdeputation will Bringmann die Unterschriften der Senatorin und den Deputierten übergeben.

        Auch Betroffenenverbände kritisieren die bremische Variante des Heimgesetzes andauernd (taz berichtete). Vor rund drei Wochen hatten 18 Verbände und Personen einen offenen Brief an die Deputation adressiert. Demnach würden ­BewohnerInnen durch das Gesetz nicht ausreichend vor Missständen geschützt. Vermutete Ursache: die mangelhafte Personalverordnung und die schlechte Nachtbetreuungsquote. Reinhard Leopold ist Gründer der Bremer Angehörigen-Initiative „Heim-Mitwirkung“ und Regionalbeauftragter der Bundesinteressenvertretung Älterer und Pflegebetroffener Menschen (Biva). Er verweist etwa auf eine Studie der Uni Witten/Herdecke, derzufolge nachts mindestens zwei bis drei Pflegekräfte für 50 BewohnerInnen benötigt würden. Als Minimum nennt er einen Schlüssel von eins zu 30.

        Immer wieder bekomme Leopold Berichte von Angehörigen zu hören, dass aufgrund der Personalsituation eine „Nicht-Versorgung“ stattfinde. Unter Zeitdruck infolge von Unterbesetzung komme es zu Verletzungen: „Wenn zu wenig Personal da ist und die Betroffenen zu wenig begleitet werden, stürzen mehr von ihnen.“ Auch habe er Berichte darüber, dass es in bestimmten Einrichtungen bei Rasuren zu Körperverletzungen gekommen sei.

        Er kritisiert außerdem, dass die Evaluation des Gesetzes durch die Behörde selbst durchgeführt werde. Er beinhalte keine sozialwissenschaftliche Expertise externer Gutachter, sondern sei lediglich der Wirkungsbericht der Heimaufsicht, so Leopold. „Der Evaluationsbericht ist eine Selbstbeweihräucherung der Heimaufsicht.“

        Das Ressort versteht tatsächlich unter der gesetzlich geforderten Evaluation nur die interne Auswertung. Das sei eine hinreichende Form der Wirkungskontrolle, so Schneider. Eine wissenschaftliche Begleitung der Evaluation sei nicht ausdrücklich vorgesehen, so seine Argumentation. Schneider sagt: „Die Evaluation ist abgeschlossen, unser Ziel ist es, die Deputation damit am 1. Juni zu befassen.“

        Ob die Deputation tatsächlich dazu bereit sein wird, ist derzeit noch offen: „Ich gehe derzeit davon aus, dass das Gesetz bei der nächsten Deputation verhandelt wird, aber ganz sicher bin ich mir da noch nicht“, so Möhle. Denn auch wenn es lange dauert, wollen die Deputierten ihm zufolge in diesem Punkt hartnäckig bleiben.




        Heime in Bremen

        Das Heimgesetz regelt die Anforderungen an Pflege- und Heimeinrichtungen für Ältere oder Menschen mit Behinderungen. Seit der Föderalismusreform von 2006 sind diese Regeln Ländersache. In Bremen gilt seit 2010 das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG). Ende 2016 sollte es entfristet werden, wurde aber nur verlängert bis zum 31. Dezember 2017.
        In Bremen gibt es aktuell insgesamt 191 Heime, 101 davon bieten 7.969 Plätze für ältere Menschen. 66 stellen 1.157 Plätze für Erwachsene mit unterschiedlichen Behinderungen. 24 haben 596 Plätze für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder den Folgen einer Suchterkrankung.
        Quelle: http://taz.de/Wenig-Betreuer-fuer-Altenheime/!5403732/
        « Letzte Änderung: 08. Mai 2017, 22:43 von admin » Gespeichert

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        « Antworten #24 am: 25. Februar 2017, 00:39 »

        Beratung zum Entwurf des Wohn- und Betreuungsgesetz erneut verschoben

        Der TOP zum Entwurf des BremWoBeG ist erneut sehr kurzfristig von der Tagesordnung für Do., 27.04.2017 gestrichen worden. Ein neuer Termin ist noch nicht bekannt.

        Interessant ist dabei, dass der Gesetzentwurf bereits am Die. 25.04.2017 nicht mehr als TOP auf der Tagesordnung der Sozialdeputation zu finden war (s. http://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen146.c.271092.de) - wobei leider nicht alle TOPs benannt werden, sondern es da nur heißt:" Themen sind unter anderem"

        Die Info ist  nach unseren Erkenntnissen auch nicht an alle Miglieder der Sozialdeputation gesendet worden. Die ursprünglich geplante Tagesordnung ist ebenfalls online nicht zu finden ...

        Die ursprünglich für den 27.04.2017 vorgesehenen TOPs waren u.a.:

        3. Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG)
        a) Eine Evaluation BremWoBeG (Vorlage Nr. 73/19)*
        b) Novellierung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes (BremWoBeG) und der Personalverordnung zum BremWoBeG
        (PersV BremWoBeG) (Vorlage Nr. 59/17 ist in der Sitzung am 23.02.17 ausgesetzt worden)

        * Die als TOP noch "Evaluation" genannte Vorlage entpuppt sich dabei als "Wirkungsbericht" und kann als echte Evaluation (vgl. Wikipedia) nicht akzeptiert werden. Es ist eher als Rechtfertigung und Selbst-Beweihräucherung der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht zu interpretieren, um keine weiteren Änderungen am Gesetzentwurf vorzunehmen

        So heißt es z.B. zu § 26 (Beratung bei Mängeln): "Ordnungsrechtliche Sanktionen ... können aber ... auch mit belastenden Nebenwirkungen für Nutzerinnen und Nutzer verbunden sein."

        Wobei sich hier die Frage aufdrängt, welche "Nebenwirkungen" damit gemeint sein könnten. Wenn es vorher gravierende Mängel gegeben hat, dann sind diese "Hauptwirkungen" wohl relevanter und belastender und daher unverzüglich abzustellen!

        Im nächsten Absatz wird dann allerdings der wahre Grund dafür ersichtlich, warum die Kontroll- und Aufsichtsbehörde sich lieber auf Beratungen statt konsequentes Handeln fokussiert: "... zur Vermeidung unnötiger bürokratischer Belastungen ist zu prüfen, ob eine Mängelbeseitigung auf dem Wege der Beratung erzielt werden kann."

        Damit ist vermutlich in erster Linie gemeint, dass die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht "unnötige bürokratische Belastungen für sich selbst gerne vermeiden möchte ...


        Nächster Sitzungstermin für die Sozialdeputation:  01.06.2017, 15 Uhr, Ort Huch
        "Die Sitzungen der Deputation für Soziales, Jugend und Integration finden in der Regel öffentlich statt, im Haus der Bremischen Bürgerschaft, Am Markt 20, 28195 Bremen."
        Quelle: http://www.soziales.bremen.de/das_ressort/deputationen-4019

        Leider stimmt die Aussage auf den Internetseiten des Sozialressorts nicht (mehr) - i.d.R. findet die Sitzung an unterschiedlichen anderen Orten statt. Diese werden aber dort im Internet nicht bekannt gemacht ... vielleicht möchte man doch nicht so viel Öffentlichkeit haben ...
        Auf Anregung bei Frau Mauersberg, die für die Internetseitenveröffentlichungen verantwortlich ist, den Ort einfach ebenfalls online zu stellen, kam die Antwort, sie werde "zu gegebener Zeit darüber nachdenken" ...





        Entwurf zum Wohn- und Betreuungsgesetz soll nachgebessert werden
        Die Verabschiedung des Entwurfes zum Bremer Heimgesetz ist sehr kurzfristig verschoben worden.

        Nach vorliegenden Informationen soll auf der nächsten Sitzung der Sozialdeputation am 30.03.2017 das Gesetz und die Personalverordnung auf die Tagesordnung kommen.


        Laut Dr. Bernd Schneider (Pressesprecher und Öffentlichkeitsarbeit) von der Sozialbehörde steht das Thema am 30.3. nicht auf der Tagesordnung. Ob es bei dem Termin danach (27.04.2017) behandelt wird, ist noch unklar. Die Tagesordnung hierfür liegt noch nicht vor. (Info-Stand: 24.03.2017)

        [Medien-Berichte dazu >>]

        Unsere Presse-Mitteilung dazu:

        Nachbesserungen und Befristung zum überarbeiteten Bremer Heimgesetz gefordert [>>]

        * BremWoBegG 2010_Wirkungsbericht.pdf (1380.77 KB - runtergeladen 981 Mal.)
        « Letzte Änderung: 03. Mai 2017, 15:25 von admin » Gespeichert

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        « Antworten #23 am: 19. Januar 2017, 18:25 »

        Nachbesserungen zum Bremer Heimgesetz gefordert
        Von Heim-Mitwirkung.de

        Entwürfe zum Bremer Pflege-Recht werden kritisiert

        Pflegebetroffene fordern Sozialdeputation auf, weitere Änderungen an Bremer Heimgesetz und Personalverordnung zuzulassen

        Bremen · Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) und die Personalverordnung (PersV BremWoBeG) sollen den aktuellen Angebotsformen im Pflegebereich angepasst werden. Die letzten Entwürfe wurden Mitte Januar bei einer Anhörung geladener Gäste vom Sozialressort vorgestellt und diskutiert.

        Das erst im Jahre 2010 erlassene und zunächst bis 31. Dezember 2015 befristete Bremer Heimgesetz sollte ursprünglich ohne Änderungen entfristet werden. Reinhard Leopold, Regionalbeauftragter der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. und Leiter der Selbsthilfe-Initiative „Heim-Mitwirkung“, hatte Ende 2015 eine erneute Befristung und Anpassung an die veränderten Marktbedingungen gefordert und war damit erfolgreich. Das Bremer Parlament entschied sich für eine weitere zweijährige Befristung bis Ende 2017, in der das Heimgesetz überarbeitet werden soll.
        Pflegeanbieter und ausgewählte Organisationen hatten inzwischen Gelegenheit zu den vorgelegten Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen. Die drei Hauptforderungen und Änderungsvorschläge der Pflegebetroffenen-Vertreter fanden dabei allerdings keine Berücksichtigung. Nun hoffen sie, dass der Gesetzesentwurf in der vorgelegten Form nicht beschlossen wird, sondern noch weitere Anpassungen möglich sind.

        So ist es aus ihrer Sicht notwendig, dass die kostenlose Beratung durch die Aufsichtsbehörde für Pflegeanbieter, die durch Nicht- oder Schlechtleistungen in der Pflege auffällig wurden, ersatzlos gestrichen wird. Der Pflege-Skandal in Kirchhuchting Ende 2015 habe sehr deutlich gezeigt, dass die vielen Beratungen bei den anlassbezogenen Überprüfungen durch die Heimaufsicht sehr lange nicht die erforderlichen Verbesserungen gebracht hätten. Es wäre den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen viel Leid erspart geblieben, wenn statt Beratungen konsequente und schnellere Sanktionen stattgefunden hätten. Polizei, Staatsanwalt und Gericht böten erwischten Straftätern schließlich auch keine kostenlose Beratung an. So sei auch die weiterhin kostenlose Qualitäts- und Management­beratung für Leistungsanbieter durch nichts zu rechtfertigen.

        Außerdem müssten diejenigen, die einen wesentlichen Anteil der Heim- und Pflegekosten zu tragen haben, an sie betreffende Entscheidungen vollständig beteiligt werden – ein Anhörungs- und Mitwirkungsrecht reiche da nicht aus. Dies müsse nun auch im neuen Gesetz und der noch zu schaffenden Durchführungsverordnung den pflegebetroffenen Verbrauchern zugestanden werden. Wer Leistungen oder Waren bestellt und bezahlt, der müsse auch über Qualität und Quantität bestimmen dürfen.

        Ein weiterer zu kritisierender Punkt ist in der Personalverordnung zum BremWoBeG zu finden, die ebenfalls am Donnerstag beschlossen werden soll. Vertreter der Pflegekräfte (ver.di) haben in ihrer Stellungnahme unter anderem sehr deutlich darauf hingewiesen, dass in Nachtschichten mit nur einer Pflegefachkraft für bis zu 50 pflegebedürftige Patienten – manchmal auf zwei oder drei Etagen – keine sichere Versorgung möglich ist. Das gilt vor allem perspektivisch in zunehmendem Maße, weil Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen nicht nur pflegebedürftig, sondern oftmals zudem verwirrt und nachtaktiv sind. Dieser Einschätzung stimmt Leopold zu und ergänzt: „Personalbedingte Zwangsmedikationen und Fixierungen müssen unter allen Umständen vermieden werden. Die Anzahl von Pflegefachkräften in Nachtschichten ist in der aktuellen und geplanten Form inakzeptabel und muss dringend angepasst werden.“

        Vor diesem Hintergrund wird die Sozialdeputation aufgefordert, dem jetzigen Entwurf nicht zuzustimmen und entsprechende Nachbesserungen einzufordern beziehungsweise zuzulassen. Hier sind unsere Politiker jetzt in der Verantwortung!

        Unsere Stellungnahme und Forderungen zum BremWoBeG finden Sie als Download unter http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?action=dlattach;topic=504.0;attach=1931

        Weitere Hintergund-Infos sowie die kritisierten Enwürfe zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz finden Sie unter www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=504.0
        Und die Personalverordnung (PersV BremWoBeG) finden Sie unter dem nachfolgenden Link   http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=2259.0

        Für weitere Fragen steht Ihnen der Verfasser dieser Presse-Info gerne zur Verfügung.

        Reinhard Leopold c/o HEIM-MITWIRKUNG
        Unabhängige Selbsthilfe-Initiative für Pflegebetroffene
        – Regionalbeauftragter der BIVA e.V. –
        Rembertistraße 9
        28203 Bremen
        Tel.:      0421 / 33 65 91 20
        Skype:   Heim-Mitwirkung
        eMail:    presse@heim-mitwirkung.de



        Novellierung des BremWoBeG in Arbeit
        => Weitere Termine und Entwürfe zum BremWoBeG sind noch nichtbekannt ...

        An diesem Donnerstag steht eine öffentliche Sitzung der Sozialdeputation an, bei der der - noch in Kritik stehende - Entwurf durch die Deputierten diskutiert und beschlossen werden soll:

        Datum:  Do., 23.02.2017 um 15 Uhr
        Ort:        Martinsclub e.V., Niedersachsendamm 20a, 28201 Bremen

                    (Quartierszentrum Huckelriede)

        (s. Senatspressestelle vom 17.02.2017)


        Anschließend soll er in der Bürgerschaft beraten und endgültig verabschiedet werden.

        Wir fordern die Sozialdeputation auf, den jetzigen Entwürfen des Gesetzes und der Personalverordnung nicht zuzustimmen und entsprechende Nachbesserungen einzufordern beziehungsweise zuzulassen!

        [Pressemitteilung dazu >>]



        Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) sowie die damit verbundene Personalverordnung (PersV BremWoBeG) sind aktuell in Bearbeitung.

        Der 1. Novellierungs-Entwurf des Gesetzes wurde mit Schreiben vom 01.09.2016 vom Referat für Ältere Menschen an den nachfolgenden Verteiler zur Kenntnis und Stellungnahme gerichtet:



        Es ist auffällig, dass der erste Entwurf der geplanten Novellierung des Gesetzes nicht zeitgleich ebenfalls an die rot und kursiv gekennzeichneten Organisationen zur Kenntnis und Kommentierung gegeben wurde - ein Versehen?

        Am 18.01.2017 fand eine erste Anhörung mit ca. 140 von der Behörde geladenen Gästen als "öffentliche" Anhörung zum überarbeiteten Entwurf des BremWoBeG statt. Diesmal waren u.a. auch VertreterInnen der Pflegekräfte (Arbeitnehmerkammer Bremen + Ver.di) sowie der Pflegebetroffenen [BIVA-Stellungnahme >>] mit dabei.

        Die anwesende Sozialsenatorin Anja Stahmann (SPD) wies in Ihrem Grußwort u.a. darauf hin, dass der Autor des Gesetz-Entwurfs Martin Stöver (ehemals Leiter der Bremer Heimaufsicht) in diesem Jahr in Rente gehen wird. Das wird vermutlich auch der wahre Grund für ihren Hinweis sein, dass eine erneute Befristung (BIVA-Forderung) des überarbeiteten Gesetzes nicht vorgesehen ist.

        Zwei weitere Hauptforderungen der BIVA wurden bereits während der "Anhörung" abgelehnt.

        Die Personalverordnung (PersV BremWoBeG) befindet sich ebenfalls in Überarbeitung. Darin enthalten ist ein ganz wesentlicher Kritikpunkt, der unbedingt noch beseitigt werden müßte, da eine einzige Pflegefachkraft nachts nicht für bis zu 50 pflegebedürftige Menschen ausreichend ist. [Mehr dazu >>]

        Eine Studie der Uni-Witten/Herdecke [>>] aus 2015 stellt dazu fest:
        "Es muss gewährleistet sein, dass mindestens 2 - 3 Pflegende fur 50 BewohnerInnen in der Nacht anwesend sind. ..."


        Quelle: SWR/Report Mainz + https://www.youtube.com/watch?v=JTeZHOGfXyE


        Die Sozialsenatorin sicherte aber allen beteiligten Organisationen zu, dass deren eingereichte Anregungen und Forderungen geprüft und vor der nächsten Sitzung der Sozialdeputation am 24.02.2017 in den Räumen der Bürgerschaft (Datum + Ort nachträglich geändert!) zur Info und mit Begründung an sie geschickt werden sollen (ist bislang nicht geschehen).

        * !!!_BremWoBeG-Anhörung Bremen 18.01.2017_BIVA_170125.pdf (330.72 KB - runtergeladen 1256 Mal.)
        * BremWoBeG_00.pdf (42.16 KB - runtergeladen 807 Mal.)
        * BremWoBeG-E_02.pdf (179.77 KB - runtergeladen 883 Mal.)
        * BremWoBeG-E Begr._01.pdf (333.74 KB - runtergeladen 892 Mal.)

        * Brief_WBA_BremWoBeG-E_160901.jpg (1922.08 KB, 480x469 - angeschaut 1799 Mal.)
        « Letzte Änderung: 21. Februar 2022, 18:38 von admin » Gespeichert

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