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News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

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| | | | | | | |-+  1. Novellierung: Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (ehem. Heimgesetz)
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Autor Thema: 1. Novellierung: Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (ehem. Heimgesetz)  (Gelesen 80640 mal)
admin
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« Antworten #7 am: 14. Mai 2009, 20:00 »

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT   Drucksache 17/782
Landtag   13.05.2009
17. Wahlperiode

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP

Heimgesetz jetzt vorlegen!


Mit den Entschlüssen der Föderalismusreform I im Jahre 2006 ging die Regelungskompetenz im Heimrecht auf die Bundesländer über. Mehrere Bundesländer haben seitdem von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eigene landesrechtliche Regelungen im Heimrecht zu schaffen.

In Bremen plant der Senat seit längerem, ein Bremisches Heimgesetz aufzulegen, zögert jedoch die Vorlage eines Entwurfs immer wieder hinaus. Für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen, wie für die in diesem Bereich tätigen Unternehmen ist es wichtig, schnell Rechtssicherheit zu erhalten.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, der Bürgerschaft bis zum 30. Juni 2009 einen Entwurf zum Bremischen Heimgesetz vorzulegen.

Dr. Oliver Möllenstädt, Dr. Magnus Buhlert, Uwe Woltemath und Fraktion der FDP
« Letzte Änderung: 15. Mai 2009, 13:40 von admin » Gespeichert

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« Antworten #6 am: 21. Januar 2009, 02:26 »

Qualitätsberichte sollen im Internet veröffentlicht werden

Zukünftig sollen einem TV-Bericht von Radio Bremen "Buten un Binnen" zufolge Qualitätsberichte über die Zustände der einzelnen Heime veröffentlicht werden. Dazu sagte Gesundheitssenatorin Rosenkötter:

"Wir wollen in das neue Heimrecht auch diese Möglichkeit mit aufnehmen, dass zukünftig in"geeigneter Weise", also lesbar und verbraucherfreundlich, auch für die Menschen verstehbar, hier diese Berichte veröffentlichen, über das Internet. Damit jeder auch einsehen kann, wie die Prüfungen in den einzelnen Einrichtungen ausgefallen sind." Bis Ende des Jahres solle das neue Bremer Länder-Heimgesetz in Kraft treten.

Quelle: www.radiobremen.de Logo mit freundlicher Genehmigung von Radio Bremen buten un binnen, 19.12.2008
« Letzte Änderung: 21. Januar 2009, 02:31 von admin » Gespeichert

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Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« Antworten #5 am: 20. Januar 2009, 10:19 »

Bremen: Landesheimgesetz soll Pflege verbessern


Zitat
ALTENHEIME Verabschiedung in zweiter Jahreshälfte geplant – Sorge über Qualitätsabfall einiger Häuser

DAS LAND BREMEN WILL DIE RECHTE DER HEIMBEWOHNER STÄRKEN. ZIEL SIND UNTER ANDEREM VERSTÄNDLICHE BERICHTE ZUR PFLEGEQUALITÄT.


Quelle: http://www.nwzonline.de/index_regionalausgaben_stadt_bremen


Der vollständige Bericht ist unter dem o. a. Link nachzulesen
« Letzte Änderung: 20. Januar 2009, 22:45 von admin » Gespeichert
admin
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« Antworten #4 am: 12. Juli 2007, 02:09 »

Bremen: SPD und Grüne beschließen Koalitionsvertrag - 25.06.2007

Zitat von: Bremer Koalitionsvereinbarung SPD/Grüne
Politik für ältere Menschen

Die Zahl älterer Menschen in Bremen und Bremerhaven wird in den nächsten Jahren kontinuierlich ansteigen. Dieses bietet einerseits viele Chancen für die Stadtgesellschaften, stellt andererseits aber auch neue Herausforderungen an die soziale Infrastruktur und die sozialen Dienstleistungen. Die Gestaltung des demographischen Wandels ist eine Schlüsselaufgabe für den sozialen Zusammenhalt.

Die bremische Altenpolitik hilft mit, die freie und eigenverantwortliche Entfaltung älterer Menschen zu sichern. Unser Ziel: Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der älteren Menschen in der örtlichen Gemeinschaft und in sozialen Netzwerken soll so lange wie möglich gesichert werden. Dauerhafte Hilfebedürftigkeit soll hinausgezögert und unnötige Heimunterbringungen sollen vermieden werden.

Die Gesellschaft kann auf das Erfahrungswissen der Älteren nicht verzichten. Das ehrenamtliche Engagement älterer Menschen bietet ein großes gesellschaftliches Potenzial. Es ermöglicht Hilfestellungen, Wissensweitergabe und Entfaltungsmöglichkeiten, die ohne das Engagement der Älteren kaum zu realisieren wären. Die ehrenamtlichen Dienste der Seniorenvertretung sind zu unterstützen. Die Mitwirkungsmöglichkeiten älterer Menschen in öffentlichen Belangen sind zu verstärken.

Die Begegnungsstätten fördern die sozialen Beziehungen vieler älterer Menschen und wirken einer Isolation entgegen. Die Programmgestaltung ist den heutigen Bedürfnissen und Interessen auch der jüngeren Senioren anzupassen. Durch die Verzahnung mit anderen Angeboten im Stadtteil und deren Öffnung für neue Nutzergruppen entstehen wünschenswerte Begegnungen zwischen den Generationen.

Die Dienstleistungszentren werden als Angebote im Stadtteil gestärkt. Nach dem Beispiel von Hannover werden modellhaft in einem Stadtteil unter Einbeziehung der Krankenkassen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen und von ehrenamtlich Tätigen regelmäßige Hausbesuche bei älteren Menschen durchgeführt.

Um das Leben in der eigenen Wohnung so lange wie möglich zu unterstützen, werden leicht zugängliche Informations- und Beratungsangebote vorgehalten. Hierzu gehören die Beratungsstelle für barrierefreies Bauen und Wohnen „kom.fort“ und die „Demenz Informations- und Koordinationsstelle DIKS“, deren Fortexistenz gesichert werden soll. Mit den Dienstleistungszentren, den Hauspflegeverbänden sowie dem Sozialdienst im Amt für Soziale Dienste hält die Stadt Bremen ein stabiles Netz von ambulanten Hilfen vor, um älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihnen die notwendige Unterstützung zu geben. Diese Aktivitäten sind stärker im Stadtteil zu vernetzen.

Die attraktive Wohn- und Lebensqualität des Landes Bremen auch für ältere Menschen ist hervorzuheben und zu fördern. Das Informations- und Beratungsangebot Seniorenlotse stellt im Internet seniorenspezifische und gesundheitsbezogene Produkte und Dienstleistungen dar.
 
Neue Wohnformen und ambulante Hilfen können Heime nicht überflüssig machen, aber vielen Menschen ermöglichen, in der eigenen Häuslichkeit und im Stadtteil zu bleiben.

Pflegewohngemeinschaften und generationenübergreifende Wohnprojekte wirken präventiv und stellen eine auch kostengünstige Alternative zur Heimunterbringung dar. Es soll gemeinsam mit den Pflegekassen geprüft werden, ob innovative Projekte an der Schnittstelle von Wohnen und Pflege sowie in der Altenhilfe gemeinsam unterstützt werden können. Die Finanzierung des Landesanteils erfolgt aus den bereits für innovative Projekte vorgesehenen Mitteln im Rahmen der Investitionskostenzuschüsse für Pflegeeinrichtungen. Ziel eines solchen Programms ist es, den Menschen – soweit sie dies wünschen - so lange wie möglich eine ambulante Versorgung zu ermöglichen und damit Heimaufenthalte zu begrenzen. Es werden Zielvereinbarungen mit den Trägern stationärer Hilfen geschlossen, um Heimplätze abzubauen und parallel dazu den Aufbau ambulanter Hilfen zu intensivieren.
 
Unser Ziel ist es, mit den Einrichtungen und den Leistungsträgern durch eine gemeinsame Initiative die stationäre und vor allem auch teilstationäre Versorgung von Menschen mit Demenz zu verbessern.
 
Wir werden ein Landesheimgesetz auf den Weg bringen, in dem neue Wohnformen berücksichtigt werden. Die Fachkraftquote und andere Qualitätsstandards zum Schutz der Bewohner und Bewohnerinnen der Heime werden wir erhalten. Die angemeldeten und unangemeldeten Prüfungen der Heimaufsicht sowie das Engagement der ehrenamtlichen
Heimbeiräte und Heimfürsprecher/innen stellen eine besondere Schutzfunktion für die Bewohner und Bewohnerinnen der Heime dar. 

Die Ausbildung in der Altenpflege wird durch die Finanzierung der anfallenden Schulkosten sichergestellt.
Ausbildung ist eine gesellschaftliche Verantwortung, der sich Heimträger nicht entziehen dürfen. Sofern Ausbildungsplätze nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt werden, ist durch eine Umlage die Altenpflegeausbildung abzusichern.
 
Auf Bundesebene setzen wir uns für eine baldige Reform der Pflegeversicherung ein, die u.a. die Leistungen an die Kostenentwicklung anpasst, die Leistungshöhe für ambulante Leistungen denen der stationären Hilfen angleicht und deutlich erweiterte Leistungen für
Menschen mit demenziellen Erkrankungen vorsieht. Die notwendige Beitragserhöhung ist so zu gestalten, dass auch eine Vorsorge für die zukünftige Entwicklung getroffen werden kann. 


Den vollständigen Text der Koalitionsvereinbarung finden Sie [hier als Download >>]
« Letzte Änderung: 14. August 2007, 10:53 von admin » Gespeichert

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« Antworten #3 am: 06. Mai 2007, 01:09 »

In Bremen soll Qualität vor Eile gelten

Föderalisierung des Heimrechts vorgeblich ohne Handlungsdruck

In einem Bericht der zuständigen Bremer Behörde an die Sozialdeputation wird auf die Föderalisierung des Heimrechts eingegangen. Demnach bestehe „kein unmittelbarer Handlungsdruck“, da das Bundes - Heimgesetz (zuletzt novelliert zum 1.01.2002) seine Gültigkeit in den Ländern behalte, solange die Länder nicht eine eigene landesrechtliche Regelung schaffen.

Ungeklärt sei, welche Aspekte des Heimrechts auf die Länder überhaupt übertragen werden dürften, da für das Privat- bzw. Vertragsrecht nach wie vor der Bund die Gesetzgebungskompetenz beansprucht. Dies wird noch von einigen Ländern verfassungsrechtlich bestritten.

Derzeit werde, in Abstimmung mit anderen Bundesländern und unter Einbeziehung der relevanten Institutionen im Land Bremen, an einer Nachfolgeregelung zum Bundesheimgesetz gearbeitet. Dabei gehe Qualität vor Eile. Welche „relevanten Institutionen“ das sind, wird in dem Bericht nicht näher erläutert.

Die Arbeit am neuen Länder- Heimgesetz orientiere sich am Arbeitstitel „Gesetz zur Sicherung der Rechte von Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf in Einrichtungen" und solle sich stärker auf die Interessen und Bedürfnisse von Menschen in einer bestimmten Lebenssituation beziehen. Es solle zudem stärker nach Altenhilfe und Behindertenhilfe differenziert werden sowie neue Wohnformen mit einbeziehen. Die einzelnen Aspekte führt der Bericht unter den Punkten Entbürokratisierung, Harmonisierung, Aktualisierung, Präzisierung, Heimmitwirkung, sowie Personelle und Bauliche Standards detailliert auf.
Bremen setze besonders auf länderübergreifende Transparenz und möchte über die Grenzen hinweg in den zentralen Punkten Verläßlichkeit durch vergleichbare Regelungen herstellen. Die Heimrechtsreferenten der Länder und des Bundes befänden sich derzeit u.a. darüber in einem intensiven Austausch. Wobei aus Bremer Sicht die bisherigen Standards nicht unterschritten werden sollten, da sie das Minimum dessen darstellten, was zur Sicherung der Menschenwürde in diesem Bereich erforderlich sei.

In Bezug auf die Qualität möchte Bremen auch künftig an der jährlichen Prüffrequenz festhalten, künftig aber häufiger unangemeldete Überprüfungen in Heimen durchführen. Dabei solle die Bewohnerzufriedenheit in einem höheren Maße ermittelt werden. Hierzu habe die Heimaufsicht ein Konzept erarbeitet, das sich derzeit in Abstimmung befinde.

Quelle: eMail vom 30.04.2007 - Heimaufsicht Bremen

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Zitat von: Heimaufsicht Bremen (eMail vom 30.04.2007 )
Sehr geehrter Herr Leopold,

anliegend sende ich Ihnen den Bericht unseres Hauses an die Deputation für Soziales.
Können Sie ihn in geeigeneter Weise unter "heimmitwirkung.de" veröffentlichen?

Mit freundlichen Grüßen
Martin Stöver


Gerne kommen wir dem Wunsch nach:

Der vollständige Bericht kann (hier) im Internet unter www.heim-mitwirkung.de heruntergeladen und eingesehen werden.

* 07-04 Deputation Soziales HB Heimrecht.pdf (29.93 KB - runtergeladen 1040 Mal.)
« Letzte Änderung: 06. Mai 2007, 23:08 von admin » Gespeichert

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« Antworten #2 am: 30. April 2007, 13:46 »

Nachtrag: Presse-Info der Ehrenamtlichen in der Heim-Mitwirkung vom 25.03.2007

Anforderungen und Wünsche an neue Länder-Heimgesetze

Bremer Interessenvertreter der Heimbewohner fordern deutliche Verbesserungen

Die Selbsthilfegruppe der Ehrenamtlichen in der Heim-Mitwirkung hat ihre eigenen Vorstellungen zu den neuen gesetzlichen Regelungen erarbeitet und bei ihrer Präsentation zur diesjährigen Veranstaltung „Bremen alt erleben“ am 25.03.2007 im Bremer Rathaus der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. In den neunzehn Punkte umfassenden "Anforderungen und Wünsche an neue Länder-Heimgesetz" fordern sie insbesondere, daß die Standards des bisherigen Heimrechts auf keinen Fall unterschritten werden.

Im Zusammenhang mit der Föderalismusreform war im letzten Jahr die Zuständigkeit für das Heimgesetz vom Bund an die Länder übergeben worden. Die Länder sind nun dabei, die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung rund um Pflege und Betreuung in Facharbeitskreisen vorzubereiten. Damit nicht sechzehn verschiedene Länder-Heimgesetze in Deutschland für völlige Verwirrung sorgen, wird derzeit versucht, möglichst viele Gemeinsamkeiten festzulegen. Einzelne Bundesländer haben bereits öffentlich klargestellt, welche Vorstellungen sie haben. Bayern will beispielsweise an unangemeldeten Heimüberprüfungen weiterhin festhalten.

Als wichtigstes Anliegen gilt den Interessenvertretern der Heimbewohner die Verbesserung der Personalsituation. Eine Heimleitungsperson sollte nicht mehr als ein Heim leiten dürfen. Zudem dürfe die bisher geltende Fachkraftquote von 50% sowie der Personalschlüssel auf keinem Fall abgesenkt werden. Vor allem bei Schwerstpflegebedürftigen und Demenzkranken sei eher mehr, als weniger Personal notwendig. Nur die Ausrichtung am tatsächlichen Bedarf könne die Pflegequalität verbessern. Die Bezugspflege müsse als Standard etabliert und könne nur durch Kontinuität des Pflegepersonals gewährleistet werden.

Der Trend zu immer weniger Personal und immer mehr Billig- und Leiharbeitskräften im Pflegebereich müsse gestoppt werden. Pflegepersonal von Leiharbeitsfirmen sollten daher nur in absoluten Ausnahmefällen, wie Urlaubs- und Krankheitszeiten, zum Einsatz kommen dürfen. Der Einsatz von Ehrenamtlichen und 1-Euro-Jobbern in Bereichen, in denen üblicherweise sozialversicherungspflichtige Kräfte tätig sind, sollte generell unzulässig sein. Tagesstrukturierende Maßnahmen und aktivierende Pflege müßte von allen Heimbetreibern  angeboten und umgesetzt werden. Gute Pflege und Verbesserungen der Lebensqualität der Heimbewohner müssen sich für Heimbetreiber lohnen.

Weitere Forderung ist die Stärkung der Rechte der Heimbewohner. Es dürfe keine Reduzierungen hinsichtlich der Quoten von Heimbeiräten und Heimfürsprechern geben. Es reiche auch nicht, nur mitreden aber nicht mitbestimmen zu können. Die "Mitbestimmung" müsse also im neuen Heimgesetz verankert werden. Um künftig Mißdeutungen zu begegnen, sei es auch notwendig, die Bezeichnungen von Heimbeiräten und Heimfürsprechern in "Heimbewohner-Beiräten" und "Heimbewohner-Fürsprecher" zu ändern.

Bezüglich der Qualitätsüberprüfung durch die Heimaufsichtsbehörden sei festzustellen, daß vielfach den bisherigen gesetzlichen Vorgaben nicht oder nur unzureichend nachgekommen werde. Heimbegehungen sollten mindestens einmal im Jahr durch eine unabhängige Heimaufsichtsbehörde erfolgen. Hierfür sei allerdings ausreichendes, gut ausgebildetes und auch pflegekompetentes Heimaufsichtspersonal die wichtigste Voraussetzung. Die Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten der Krankenkassen müsse verbessert werden. Es dürfe hier aber keine Zersplitterung der Prüfkompetenzen geben.

Hinsichtlich der Wohnformen seien die besonderen Bedürfnisse der Bewohner zu berücksichtigen. Für Alten-, Behinderten- und spezielle Demenzheime müßten gleiche Mindeststandards gelten. Dasselbe gelte für Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege sowie für ambulant betreute Wohnformen, mit Ausnahme rein privater organisierter Wohngemeinschaften.

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Zusammenfassung der Anforderungen + Wünsche an neue Länder-Heimgesetze  

  • Standards des bisherigen Heimrechts dürfen nicht unterschritten werden  
  • Keine Reduzierung von Heimleitungen => je Heim muß es eine Heimleitung geben  
  • Fachkraftquote darf nicht reduziert sondern muß in bestimmten Bereichen eher erhöht werden  
  • Verbindliche Personalquote / Personalschlüssel bundeseinheitlich und eindeutig festlegen  
  • Personalschlüssel muß Ist-Bedarf entsprechen + für Schwerstpflegebedürftige höher sein   
  • festangestellte Pflegekräfte als Standard / Leiharbeitskräfte nur als Ausnahme und Vertretung !  
  • Kontinuität des Pflegepersonals => Bezugspflege muß als Standard realisiert werden  
  • Ehrenamtliche und 1-Euro-Jobber dürfen keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten verrichten  
  • Tagesstrukturierende Maßnahmen müssen von Heimträgern angeboten + durchgeführt werden  
  • Heimbewohnerrechte stärken  =>  statt „Mitwirkung“ muß es „Mitbestimmung“ heißen  
  • keine Reduzierung der Quoten bei Heimbeiräten und Heimfürsprechern  
  • Änderung der Bezeichnungen in Heimbewohnerbeiräte und Heimbewohnerfürsprecher  
  • Heimüberprüfungen mind. 1 x jährlich, unangemeldet (!) durch unabhängige Institutionen  
  • Heimaufsichtspersonal muß Ist-Bedarf (1 x jährl. Prüfungen) entsprechen und pflegekompetent sein
  • Heimaufsicht muß unabhängig sein + bleiben / keine Zersplitterung der Zuständigkeiten !  
  • Ergebnisse der Qualitätsprüfungen durch Heimaufsicht und MDK müssen veröffentlicht werden  
  • Mindeststandards für Alten- und Behindertenheime müssen gleich sein  
  • ambulant betreute Wohnformen den stationären gleichstellen (Ausnahme: rein private WGs)  
  • Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege müssen den stationären gleichgestellt sein


Pressetext und Bilder stehen auch als Download in unserem Bereich "Presse-Infos" bereit: http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=461.0
« Letzte Änderung: 30. April 2007, 13:48 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 19. Januar 2007, 20:38 »

Bremer Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN - Anfrage an die Bürgerschaft
"Heimrecht in Länderkompetenz"

(Auszug "Bremische Bürgerschaft (Landtag) – 16. Wahlperiode – 67. Sitzung am 11. 10. 06"):

Abg. Schmidtmann (Bündnis 90/Die Grünen):
... Wir fragen den Senat:

  • Erstens: Welche Überlegungen gibt es bisher im Senat dazu, ein bremisches Heimgesetz zu verabschieden, und beteiligt sich Bremen an einer, soweit vorhanden oder geplant, entsprechenden Länderarbeitsgruppe?

  • Zweitens: Welche Abweichungen vom derzeit geltenden Bundesheimgesetz hält der Senat für geboten und warum?

  • Drittens: Welche konkreten Änderungen plant derSenat der Bürgerschaft vorzuschlagen, insbesondere in den Fragen der vorgeschriebenen Fachkraftquote und des Ausbildungsstandards?


Staatsrätin Dr. Weihrauch:
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Mit der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht vom Bund auf die Länder übertragen worden. Um dem notwendigen Reformbedarf gerecht zu werden, ist daher ein Heimrecht als Landesgesetz zu entwickeln. Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales beteiligt sich zurzeit an verschiedenen Gesprächen der Fachreferenten des Bundes und der Länder mit dem Ziel, mit den anderen Bundesländern möglichst weitgehend gemeinsame Standards in den Länderheimrechten zu erarbeiten. Bremen unterstützt den Antrag an die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister, zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe der Länderreferenten einzurichten.

Zu Frage 2: Der Senat ist der Auffassung, dass das Heimrecht in etlichen Bereichen reformbedürftig ist. So ist die Abstimmung mit dem Pflegeversicherungsrecht – SGB XI – weiter zu verbessern, und in verschiedenen Bestimmungen sind neue Angebotsformen wie Wohngemeinschaften und Hausgemeinschaften stärker zu berücksichtigen. Ein Teil der Vorschriften des Heimgesetzes hat sich in der Praxis als nicht erforderlich erwiesen, hier sind Möglichkeiten der Entbürokratisierung zu nutzen. Dies gilt insbesondere für neue Wohnformen, für Tagespflegeeinrichtungen und für die Heimmindestbauverordnung.

Zu Frage 3: Der Senat wird die ersten Ergebnisse der Beratungen der Fachreferenten des Bundes und der Länder, die noch im laufenden Jahr erwartet werden, daraufhin prüfen, inwieweit sie in Bremen übernommen werden sollen. Darüber hinaus wird zu prüfen sein, inwieweit Bremen-spezifische Anliegen im neuen Gesetz zu berücksichtigen sein werden. Es besteht keine konkrete Absicht, die Fachkraftquote und die Ausbildungsstandards zu ändern. – Soweit die Antwort des Senats!


Abg. Schmidtmann (Bündnis 90/Die Grünen):
Wann rechnen Sie denn konkret mit dem Gesetzentwurf für unser Bundesland? Wann kann dieser vorgelegt werden?


Staatsrätin Dr. Weihrauch:
Wir gehen davon aus, das Bundesrecht gilt derzeit fort, wir stehen daher mit diesem Gesetz nicht unter Zeitdruck. Wir würden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder zunächst gern abwarten. Der Zeitplan steht noch nicht. Wir werden aber, da bereits die Diskussionen laufen, schon Ende des Jahres sehen können, welche konkreten Punkte es gegebenenfalls dazu gibt.


Abg. Schmidtmann (Bündnis 90/Die Grünen):
Sie sagten, es gibt Vorschriften im Heimgesetz, die überflüssig sind oder sich zur Entbürokratisierung eignen. Haben Sie dafür ein paar Beispiele?


Staatsrätin Dr. Weihrauch:
Es gibt zum Beispiel eine Anzeigepflicht im Heimgesetz, dass Veränderungen des Personals angezeigt werden müssen. Da wird man sicherlich auch zu einer Entschlackung kommen können insofern, als man zum Beispiel Änderungen beim Leitungspersonal fortlaufend anzeigt, aber den Wechsel beim Betreuungspersonal nur noch jährlich mitteilt. Das als Beispiel, es gibt sicherlich noch weitere!
« Letzte Änderung: 20. Januar 2007, 00:48 von admin » Gespeichert

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« am: 07. Oktober 2006, 01:31 »

Bremer Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN stellt Anfrage an die Bürgerschaft zum Thema

Anfrage an Bürgerschaft zu "Heimrecht in Länderkompetenz"


Der Senat wird aufgefordert, sich insbesondere dazu zu äußern, ob ein eigenes Bremer Heimgesetz oder die Teilnahme an einer eventuellen Länder-Arbeitsgruppe geplant ist. Im Detail möchten Sie wissen, in welchen Bereichen Abweichungen zum bisherigen Bundesheimgesetz notwendig seien und vor allem welche Änderungen in den Bereichen Fachkraftquote und Ausbildungsstandard geplant sind.

Der Anfrage vorausgegangen war eine Information auf einer Podiumsdiskussion der Ehrenamtlichen in der Heimmitwirkung am 20.09.2006. Von Seiten der Heimaufsicht beziehungsweise der Bremer Staatsrätin Dr. Birgit Weihrauch wurde angedeutet, daß eine länderübergreifende Facharbeitsgruppe geplant sei. In dieser sollen für die teilnehmenden Bundesländer einheitliche Standards erarbeitet werden.

Baden-Würtemberg hatte bereits 2004 versucht die Fachkraftquote von 50 Prozent auf ein Drittel durchzusetzen, war letztlich aber im Bundesrat gescheitert.

(siehe http://www.carelounge.de/altenarbeit/news/news_ansehen.php?meldungID=330 http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,6088/ticket,g_a_s_t)


Auf die weitere Entwicklung darf man gespannt sein!

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Auszug aus dem >>Bremer Altenplan<<:

"Vorbereitung eines Landesheimgesetzes

Im Zuge der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz vom Bund an die Länder übertragen. Das bisherige Bundes-Heimgesetz bleibt gültig, bis die Länder eigene gesetzliche Regelungen schaffen.

In der Vorbereitung eines bremischen Landesheimgesetzes engagiert sich der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales gemeinsam mit anderen Bundesländern dafür, möglichst weitgehende gemeinsame Standards mit anderen Ländern zu verabreden."

* Grünen_Frage_13_2c6-061004.pdf (15.48 KB - runtergeladen 779 Mal.)
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