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Autor Thema: Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz - BbgPBWoG  (Gelesen 28872 mal)
admin
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« Antworten #7 am: 05. April 2010, 23:54 »

Aktuelle Informationen sind auf den Internetseiten vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg (MASF) zu finden unter:

http://www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.185547.de

Das "Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz (BbgPBWoG)" selbst ist u.a. zu finden unter:

http://www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.186255.de oder
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.48306.de

Erläuterungen dazu:
http://www.lasv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.189310.de

Durchführung des Heimgesetzes
Anwendung der Heimpersonalverordnung in Einrichtungen der Altenpflege und in Einrichtungen für volljährige Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen sowie in Einrichtungen für chronisch psychisch kranke Menschen und abhängigkeitskranke Menschen:
http://www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.185575.de

« Letzte Änderung: 08. August 2013, 00:48 von admin » Gespeichert

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« Antworten #6 am: 17. Februar 2010, 19:35 »

Informationsbroschüre zum Nachfolgegesetz Heimgesetz

14.02.2010
Neue Broschüre informiert über Heimrecht in Brandenburg: Gute Pflege und Selbstbestimmung


Seit Januar 2010 gilt in Brandenburg ein neues Heimrecht. Im Mittelpunkt steht die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner. Sozialminister Günter Baaske: „Die Persönlichkeitsrechte der Nutzerinnen und Nutzer sind für uns sehr wichtig. Die Wahl der individuell am besten geeigneten Einrichtung ist für eine gute Pflege und Betreuung von großer Bedeutung“. Die neue Broschüre Mehr als ein Dach über dem Kopf des Sozialministeriums hilft bei dieser Wahl und informiert über das neue Gesetz.

Es gilt für Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und andere unterstützende Wohnformen. Baaske: „Es geht nicht nur um ´ein Dach über dem Kopf`, sondern auch darum, was unter diesem Dach geschieht. Notwendig sind gute Pflegequalität und Betreuung und ein Zuhause, dass zugleich sicher und wohnlich ist. Pflegebedürftige und behinderte Menschen sollen trotz ihrer Beeinträchtigung ihr Leben nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten können. Dazu gehört auch, dass sie ihre Möglichkeiten zur Mitwirkung und ihre Rechte kennen und auch durchsetzen können“.

In Brandenburg gibt es mehr als 320 stationäre Pflegeeinrichtungen und fast 550 ambulante Pflegedienste. Hinzu kommen 350 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Immer mehr pflegebedürftige oder behinderte Menschen entscheiden sich für das Leben in ambulant betreuten Wohnformen. Wenn diese durch einen Pflegedienst betrieben werden, greift künftig auch hier der Schutz durch das neue Gesetz.

Zurzeit leben landesweit rund 85.000 pflegebedürftige Menschen; ihre Zahl wird sich bis 2030 voraussichtlich auf mehr als 130.000 erhöhen. Baaske weist darauf hin, dass auch deshalb ein erheblicher Bedarf an Fachkräften für die Pflege bestehe: „Freundliche Worte werden aber nicht reichen, um dieses Personal zu gewinnen. Notwendig ist ein Mindestlohn auch in dieser Branche. Dafür setzen wir uns auch im Interesse einer guten und individuellen Pflege ein.“

Bestellungen bei: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit MASF; Telefon 0331 866-5042/5044 oder über www.masf.brandenburg.de.

Quelle:
http://www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.196320.de


Quelle pdf: http://www.masf.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/mehr_als_ein_dach.pdf



Unter dem Link oben ist die 28seitige pdf zum ab 01.01.2010 geltenden Gesetz zu finden - Abkürzung des Gesetzes: BbgPBWoG

Huch


tiefer gehende Infos sind unter
http://www.lasv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.189310.de
zu finden:

Zitat
Information über die Geltung und den Inhalt des Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetzes (BbgPBWoG) ab Januar 2010

Mit der Übertragung der Verantwortung für das „Heimrecht" auf die Länder hat auch Brandenburg diese Chance der Landesgesetzgebung genutzt, um den Bedürfnissen der Menschen mit Pflegebedürftigkeit und Behinderung nach flexiblen und stärker selbstbestimmten Wohnformen noch stärker gerecht werden zu können. Der Wunsch nach mehr Selbstbestimmung und Teilhabe, Integration in das Gemeinwesen und Stärkung des Verbraucherschutzes kann nun mit dem neuen Pflege- und Betreuungswohngesetzes des Landes Brandenburg stärker realisiert werden.

und weil wir hier bei Heimmitwirkung sind gleich die Passage zur Mitwirkung daraus:

Zitat
Mitwirkung, §§ 15 und 16 BbgPBWoG

Grundlegende Änderungen haben die Vorschriften zur Mitwirkung erfahren. In § 15 BbgPBWoG wurde das individuelle Mitwirkungsrecht neu aufgenommen. Wichtig ist, dass jeder Einzelne seine Mitwirkungsrechte nutzen kann. Deshalb muss jede Bewohnerin und jeder Bewohner bei der Festlegung von Zielen und Maßnahmen in Pflege und Betreuung beteiligt werden. Sie haben das Recht, in ihre Akten und sonstigen sie betreffenden Dokumentationen Einsicht zu nehmen. Daneben bedarf jede Umgestaltung des unmittelbaren Wohnumfeldes der Zustimmung der betroffenen Person. Hierzu gehört auch das Mitspracherecht bei der Belegung von Mehrbettzimmern, § 15 Abs. 3 BbgPBWoG.

In § 16 BbgPBWoG ist die gemeinschaftliche Mitwirkung geregelt. Im Unterschied zum Heimgesetz des Bundes ist für die Gestaltung des Zusammenlebens in Einrichtungen zukünftig eine Mitwirkungsform unter ausschließlicher Beteiligung der in der Einrichtung lebenden Personen zu bilden. In diesem Zusammenhang sind die Leistungsanbieter angehalten, eine Form der kollektiven Mitwirkung nach dem allgemein anerkannten Stand sozialpädagogischer Erkenntnisse zu etablieren, wie beispielsweise Empowerment-Strategien. Regel soll hierbei die Bildung eines Bewohnerschaftsrates sein. Dieser soll von Ombudspersonen in anspruchsvollen Materien unterstützt werden.

Allerdings gilt § 16 BbgPBWoG erst ab dem 1. Januar 2011. Bis dahin gilt § 10 HeimG weiter fort (§ 31 Abs. 1 Satz 2 BbgPBWoG).
« Letzte Änderung: 17. Februar 2010, 20:16 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #5 am: 13. April 2009, 21:18 »

Der Gesetzentwurf ist unter folgenden Link zu finden:

http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w4/drs/ab%5F7300/7372.pdf

..........

GesEntw (LRg) 19.03.2009 Drs 4/7372 (53 S.)
GesEntw 23.03.2009 Drs 4/7372 Korrekturblatt (2 S.)
1. Lesung PlPr 4/83 01.04.2009 , BePr 4/83
(Beschl: Ausschussüberweisung Gesetzentwurf Drs 4/7372 einschließlich Korrekturblatt an AASGF )

Quelle: http://www.parldok.brandenburg.de
dann nach Drucksache 7372 suchen......
« Letzte Änderung: 17. Februar 2010, 19:39 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 13. April 2009, 12:20 »

 Neuregelung des Heimrechts vom Kabinett verabschiedet
 


Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt der stellvertretende Regierungssprecher Holger Drews mit:

17.03.2009 - Das Kabinett hat heute dem von Sozialministerin Dagmar Ziegler eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Heimrechts im Land Brandenburg zugestimmt und dem Parlament zugeleitet. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf werde den Ver-änderungen und der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in der Pflege und Betreuung im Land gerecht, sagte Ziegler. Die Neuregelung wurde notwendig, da die Gesetzgebungs-Kompetenz für das Heimrecht durch die Föderalismusreform auf die Länder übergegangen ist.

Wesentliche Anpassungen wurden vor allem durch neue Wohnformen an der Schnittstelle von ambulanter und stationärer Versorgung erforderlich. Ziegler hob hervor, dass insbesondere ambulante und kleinteilige Versorgungsangebote ausdrücklich befördert werden. Pflegeheime sollten ebenso wie Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen oder betreute Wohnformen Orte sein, an denen die Menschen sich wohl fühlen können und fachgerecht versorgt werden.

Das Gesetz enthält unter anderem Mindestanforderungen an den Betrieb von Einrichtungen und unterstützende Wohnformen, die eine angemessene Qualität der Betreuung und Pflege unter Wahrung der Persönlichkeits- und Freiheitsrechte gewährleisten. Der Gesetzentwurf bietet dabei den vielfältigen Angebotsstrukturen neuer Wohnformen im Pflege- und Behindertenbereich Raum und schafft Entwicklungsmöglichkeiten. Die Neufassung des Gesetzes ermöglicht eine weitgehende flexible Handhabung, so dass auch innovative Wohnangebote entstehen können. Mit den Bestimmungen im bisherigen Heimgesetz war dies nicht möglich.

Neben den allgemeinen und besonderen Regelungen für Einrichtungen und gleichgestellte Wohnformen sind auch Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in den Einrichtungen wie Auskunfts- und Mitteilungspflichten sowie regelmäßige Prüfungen und Überwachung vor Ort, weitere Schwerpunkte des neuen Gesetzes. Dies sieht ferner das individuelle Mitwirkungsrecht der Bewohner von Einrichtungen vor.

Quelle: http://www.stk.brandenburg.de



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« Antworten #3 am: 19. März 2009, 00:02 »

Brandenburg: Kabinett stimmt Heimgesetz zu

Potsdam. Das Kabinett in Brandenburg hat gestern (Anm.: 17.03.2009) dem von Sozialministerin Dagmar Ziegler eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Heimrechts im Land Brandenburg zugestimmt und dem Parlament zugeleitet. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf werde den Veränderungen und der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in der Pflege und Betreuung im Land gerecht, sagte Ziegler. Wesentliche Anpassungen wurden vor allem durch neue Wohnformen an der Schnittstelle von ambulanter und stationärer Versorgung erforderlich. Ziegler hob hervor, dass insbesondere ambulante und kleinteilige Versorgungsangebote ausdrücklich befördert werden.

Neben den allgemeinen und besonderen Regelungen für Einrichtungen und gleichgestellte Wohnformen sind auch Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in den Einrichtungen wie Auskunfts- und Mitteilungspflichten sowie regelmäßige Prüfungen und Überwachung vor Ort, weitere Schwerpunkte des neuen Gesetzes. Dies sieht ferner das individuelle Mitwirkungsrecht der Bewohner von Einrichtungen vor.

Quelle: CAREkonkret update, Mittwoch, 18.03.2009
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« Antworten #2 am: 17. Januar 2009, 15:56 »

Referentenentwurf für ein

Brandenburgisches Gesetz über das Wohnen mit Pflege und Betreuung (Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz - BbgPBWoG) - Stand: 13.11.2008

[verfügbar unter >> http://bagfw-qualitaet.de]

(Bei der Anhörung der Verbände war die BIVA durch die Leiterin der Landesgeschäftsstelle Berlin/Brandenburg vertreten - Wurden die Anregungen berücksichtigt?)



Weitere Details unter
http://www.lasv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.135632.de?highlight=ilte

Fachtagung der überörtlichen Betreuungsbehörde in Kooperation mit der Fachhochschule Lausitz am 24.09.2008 in Cottbus
« Letzte Änderung: 19. April 2009, 17:06 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 17. Dezember 2008, 02:02 »

Ziegler will Nachfolgeregelung zum Heimgesetz des Bundes rasch vorlegen

Sozialministerin Dagmar Ziegler bekräftigt anlässlich des jüngsten Berichts der Heimaufsicht ihr Ziel, die nötige Nachfolgeregelung zum Heimgesetz des Bundes möglichst rasch vorzulegen. Das neue Gesetz solle noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, kündigte Ziegler am Montag in Potsdam an. Die Ministerin strebt an, durch ein schlankes und modernes Heimrecht eine wirksame staatliche Aufsicht über die Pflege- und Behindertenheime in Brandenburg zu gewährleisten.

Ziel sei, die Pflege "aus der Skandalecke heraus in die Mitte unserer Gesellschaft zu holen", unterstrich die Ministerin. Selbst bestimmt zu leben sei kein Privileg für junge und gesunde Menschen. Heime müssten zu Orten werden, in denen hilfebedürftige Menschen erleben können, dass sie dazugehören. Es sei Aufgabe des Staates dafür zu sorgen, dass Menschen, die auf intensive Hilfe im Heim angewiesen sind, darauf vertrauen können, gut versorgt zu werden. Die Heimaufsicht spiele hier eine wichtige Rolle. ...

Quelle: masgf.brandenburg.de, Presseinformation vom 08.09.2008
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« am: 01. Juni 2007, 10:11 »

Aus der Newsletter Menschen pflegen vom 27.03.2007

www.menschen-pflegen.de


Neu: Dokumentation des Fachgesprächs zur Weiterentwicklung des Heimrechts vom 12.1.2007 in Berlin

Wie bereits im letzten Newsletter berichtet, hat auf Einladung von Sozialstaatssekretär Dr. Auernheimer am 12. Januar 2007 in der Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Berlin ein Expertengespräch zur Weiterentwicklung des Heimrechts auf Länderebene stattgefunden. Ganz aktuell liegt die Dokumentation vor, die auch die schriftlichen Stellungnahmen aus Wissenschaft, Verbandswesen und Selbstorganisationen enthält. Das Fazit aus dem Diskurs von Wissenschaft, Praxis und Politik war die Idee, neue Landesgesetze zu schaffen zur Sicherung der Teilhabe, Selbstbestimmung und Rechte von pflegebedürftigen und behinderten Menschen und hierbei verschiedene Politikfelder miteinander zu verbinden. Von vielen Beteiligten unterstützt wurde die Auffassung, dass es sich bei den Landesgesetzen zur Ablösung des Heimgesetzes nicht ausschließlich um ordnungsrechtliche Vorhaben der Überwachung von Einrichtungen geht. Vielmehr wollen die Länder darüber hinaus gehende Verantwortung übernehmen mit der Stärkung von Beratungs- und Informationsangeboten (Verbraucherschutz), der Förderung der Teilhabe und des ehrenamtlichen Engagements in und für Einrichtungen und in der Unterstützung von neuen Wohnformen. Herausgearbeitet wurde die Überlegung, das künftige Schutzgesetz mit dem jeweiligen Landespflegestrukturgesetz zu verknüpfen

Für Rheinland-Pfalz kündigte Staatssekretär Dr. Auernheimer einen Gesetzentwurf bis zum Sommer an.

Hinsichtlich der noch streitigen Frage der Gesetzgebungskompetenz für das Vertragsrecht folgt Rheinland-Pfalz der Auffassung des Bundes, wonach das Vertragsrecht weiterhin auf der Bundesebene verbleibt. In diesem Sinne solle der Bund nun schnellstens seine Regelungsvorschläge vorlegen, appellierte Staatssekretär Dr. Auernheimer.

Download (pdf, 2 MB)

Quelle: menschen-pflegen.de
© MASGFF 2007

Die Dokumentation ist auf der o. a. Site zum Runterladen zu finden. Ich kann nur empfehlen, auch die Newsletter ins Abo zu nehmen!



ist der Diskussionsentwurf der Arbeitsgruppe der Sozialressorts der Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein unter Mitwirkung von Berlin

Vgl. http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php/topic,162.msg878.html#msg878; dort steht die Meldung schon seit 27.03. als Antwort 15
« Letzte Änderung: 17. Januar 2009, 15:57 von admin » Gespeichert
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