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Autor Thema: Rheinland-Pfalz: Weiterentwicklung des Heimrechts  (Gelesen 15306 mal)
Multihilde
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« Antworten #7 am: 28. Juni 2009, 06:48 »

Malu Dreyer: Land stärkt Selbstbestimmung von älteren und behinderten Menschen

25.06.2009 | Plenum/Wohnformen- und Teilhabegesetz

Mit einem Wohnformen- und Teilhabegesetz will die Landesregierung die Selbstbestimmung und Teilhabe von älteren, pflegebedürftigen und behinderten Menschen stärken. „Der jetzt von der Landesregierung eingebrachte Entwurf bietet einerseits Menschen, die in Einrichtungen leben, ausreichenden und wirksamen Schutz und unterstützt gleichzeitig gemeinschaftliche und selbstbestimmte Wohnformen älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen“, unterstrich Sozialministerin Malu Dreyer im rheinland-pfälzischen Landtag.

Darüber hinaus fördere der Entwurf auch die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen, die in Einrichtungen leben und stärke ihre Position als Verbraucherinnen und Verbraucher. Weitere Ziele des Gesetzes sind die Weiterentwicklung der Qualität in den Einrichtungen, der Abbau von Bürokratie und die engere Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen. Insgesamt gehe das Land mit seinem umfassenden Ansatz der Teilhabe und Selbstbestimmung weit über die Regelungen in anderen Bundesländern hinaus, so Malu Dreyer.

In der Frage, welche Einrichtungen und Wohnformen der staatlichen Kontrolle unterliegen, löst sich die Landesregierung vom überholten Heimbegriff und geht konsequent den Weg der Vielfalt. Selbstbestimmte Wohngemeinschaften sollen nicht der staatlichen Überprüfung sondern wie jede andere private Wohnsituation keiner Aufsicht unterliegen. Für Initiatoren solcher Wohnformen soll aber ein spezielles Beratungsangebot eingerichtet werden, um alternative Wohnformen gezielt zu fördern.

Einrichtungen mit einem umfassenden Leistungsangebot, in denen Bewohnerinnen und Bewohner alle Leistungen des Wohnens, der Verpflegung, der Pflege und Unterstützung erhalten, sollen künftig grundsätzlich einmal im Jahr unangemeldet überprüft werden. Hier bestehe eine hohe strukturelle Abhängigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner, so die Ministerin zur Begründung. Einrichtungen mit höherer Selbstbestimmung und Teilhabe, wie betreute Wohngruppen, sollen anlassbezogen überprüft werden.

Zu mehr Transparenz soll die im Gesetz vorgesehene Veröffentlichung der Qualitätsberichte der geprüften Einrichtungen in einem landesweiten Einrichtungen- und Diensteportal führen. Außerdem soll es eine landesweite Informations- und Beschwerdehotline geben, die das bestehende Info-Telefon bei der Verbraucherzentrale weiterentwickelt. „Das Gesetz wird Einrichtungen und Träger von bürokratischem Aufwand befreien. Wir haben verschiedene Anzeige- und Dokumentationspflichten gestrichen, die im Heimgesetz stehen und sind bei der Entbürokratisierung über das hinaus gegangen, was die CDU in ihrem Entwurf vorgeschlagen hat“, sagte die Ministerin.

Quelle: http://www.masgff.rlp.de/aktuelles/presse




http://www.masgff.rlp.de/fileadmin/masgff/Aktuelles/Landesgesetz_Wohnformen-und_Teilhabe.pdf

http://www.masgff.rlp.de/aktuelles/
« Letzte Änderung: 28. Juni 2009, 07:03 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #6 am: 16. Juni 2009, 18:38 »

Wohnformen- und Teilhabegesetz

16.06.2009 | Wohnformen- und Teilhabegesetz
Kabinett beschließt Gesetzentwurf für selbstbestimmtes Wohnen und Teilhabe

Das rheinland-pfälzische Kabinett hat heute in Mainz den Entwurf des Sozialministeriums für ein Wohnformen- und Teilhabegesetz beschlossen, wie Sozialministerin Malu Dreyer mitteilte. Das Gesetz soll das Heimgesetz des Bundes ersetzen. Der Gesetzentwurf sieht landesrechtliche Regelungen vor, die die sich wandelnden Erwartungen und Bedürfnisse von älteren Menschen und von Menschen mit Pflegebedürftigkeit und Behinderung aufnehmen. Zugleich soll das Gesetz Anreize zur Weiterentwicklung von Unterstützungsangeboten schaffen. „Wir wollen für Rheinland-Pfalz ein innovatives Landesgesetz schaffen, das neue konzeptionelle Entwicklungen in der Unterstützung älterer Menschen und volljähriger Menschen mit Pflegebedarf und Behinderung erfasst und diesen gerecht wird“, so die Ministerin. Der Entwurf soll noch vor der Sommerpause ins Parlament eingebracht werden. „Unser Ziel ist, dass das Gesetz Anfang 2010 in Kraft treten kann“, erklärte Malu Dreyer.

„Das Gesetz enthält ordnungsrechtliche Anforderungen an Einrichtungen des gemeinschaftlichen Wohnens, aber auch Regelungen, durch die neue selbstbestimmte Wohnformen unterstützt werden. Ziel ist es, die Position der Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen und Angehörigen zu stärken“, so Dreyer. Als Beispiele nannte die Ministerin eine verbesserte Transparenz und Beratung, die sich an den Interessen der Bewohnerinnen und Bewohnern orientiert, ein landesweites Einrichtungen- und Diensteportal, in dem die aktuellen Qualitätsberichte der zuständigen Behörde veröffentlicht werden und eine Informations- und Beschwerde-Hotline.

Neu geregelt werden auch die abgestuften Prüfmodalitäten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), je nach konzeptioneller Ausrichtung der Einrichtung. Die Einrichtungen, in denen alle Leistungsbereiche des Wohnens, der Pflege oder anderweitiger Unterstützung und der Verpflegung vertraglich erbracht werden, werden grundsätzlich regelmäßig einmal im Jahr unangemeldet überprüft. Bei Einrichtungen mit höherer Selbstbestimmung und Teilhabe werden Überprüfungen anlassbezogen vorgenommen. „Das Landesamt wird sich in der Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen Prüfinstitutionen, zum Beispiel dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, abstimmen“, so Dreyer.

Während Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Einrichtungen mit höherer Selbstbestimmung und Teilhabe den Bestimmungen des Gesetzes und damit auch der staatlichen Aufsicht unterliegen, sieht der Gesetzentwurf für selbstbestimmte Wohngemeinschaften nur wenige Regelungen vor. Sie unterstehen auch keiner staatlichen Aufsicht und werden damit wie individuelles Wohnen in der eigenen Häuslichkeit behandelt, können aber ein spezifisches Beratungsangebot nutzen, das im Gesetz geregelt ist.

„Wir haben uns vom überholten Heimbegriff gelöst und sind konsequent den Weg der Vielfältigkeit gegangen, die unterschiedliche Wohnformen fördert und Transparenz in den Angeboten schafft. Mit verschiedenen Regelungen werden wir auf Landesebene Neuland betreten, weil selbstbestimmtes Wohnen und Teilhabe für alle Menschen gelten muss, auch für Menschen mit Hilfebedarf“, unterstrich die Ministerin.

Quelle: http://www.masgff.rlp.de





* RP-Gesetz.jpg (71.68 KB, 479x351 - angeschaut 1305 Mal.)
« Letzte Änderung: 16. Juni 2009, 19:47 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #5 am: 07. Mai 2009, 13:18 »

Wohnformen- und Teilhabegesetz

Dreyer stellt Gesetz für selbstbestimmtes Wohnen und Teilhabe vor

06.05.2009 |

Sozialministerin Malu Dreyer stellte heute in Mainz die Inhalte des Wohnformen- und Teilhabegesetzes vor, das in Rheinland-Pfalz das Heimgesetz des Bundes ersetzen soll. Der Gesetzentwurf sieht landesrechtliche Regelungen vor, die die sich wandelnden Erwartungen und Bedürfnissen von älteren Menschen und von Menschen mit Pflegebedürftigkeit und Behinderung aufnehmen. Zugleich soll das Gesetz Anreize zur Weiterentwicklung von Unterstützungsangeboten schaffen. „Wir wollen für Rheinland-Pfalz ein innovatives Landesgesetz schaffen, das neue konzeptionelle Entwicklungen in der Unterstützung älterer Menschen und volljähriger Menschen mit Pflegebedarf und Behinderung erfasst und diesen gerecht wird“, so die Ministerin.

„Erstmals enthält das Gesetz ordnungsrechtliche Anforderungen an Einrichtungen des gemeinschaftlichen Wohnens, aber auch Regelungen, durch die neue Angebote geschaffen werden. Ziel ist es, die Position der Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen und Angehörigen zu stärken“, so Dreyer. Als Beispiele nannte die Ministerin eine verbesserte Transparenz und Beratung, die sich an den Interessen der Bewohnerinnen und Bewohnern orientiert, ein landesweites Einrichtungen- und Diensteportal, in dem die aktuellen Qualitätsberichte veröffentlicht werden und eine Informations- und Beschwerde-Hotline.

Neu geregelt werden auch die abgestuften Prüfmodalitäten des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), je nach konzeptioneller Ausrichtung der Einrichtung. Die Einrichtungen, in denen alle Leistungsbereiche des Wohnens, der Pflege oder anderweitiger Unterstützung und der Verpflegung vertraglich erbracht werden, werden grundsätzlich regelmäßig einmal im Jahr unangemeldet überprüft. Bei Einrichtungen mit höherer Selbstbestimmung und Teilhabe werden Überprüfungen anlassbezogen vorgenommen. „Das Landesamt wird sich in der Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen Prüfinstitutionen, zum Beispiel dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, abstimmen“, so Dreyer.

Im Zuge der Föderalismusreform wurde am 1. September 2006 die Gesetzgebung für den öffentlich-rechtlichen Teil des Heimrechts auf die Länder übertragen. Den zivilrechtlichen Teil des Vertragsrechts regelt der Bund im Rahmen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes, das am 18. Februar 2009 vom Bundeskabinett beschlossen und derzeit im Bundestag behandelt wird. „Für Rheinland-Pfalz ist diese neue Gesetzgebungskomptenz eine große Chance, bestimmte strukturelle Entwicklungen zu fördern und Instrumente zu schaffen, um Menschen mit Pflegebedarf und Behinderung zu unterstützen, auch in ihrer Position als Verbraucherinnen und Verbraucher“, betonte die Ministerin

„Das Gesetz bezieht sich inhaltlich auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Charta für ein Soziales Rheinland-Pfalz und die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. Dementsprechend orientiert sich der staatlich gewährte Schutz am Individuum und seinen Bedürfnissen“, betonte Dreyer. Auch wird der Geltungsbereich des Gesetzes losgelöst von den leistungsrechtlichen Kategorien „ambulant“ und „stationär“ definiert. Das Gesetz differenziert zwischen drei Kategorien von gemeinschaftlichen Wohnformen für ältere Menschen, volljährige Menschen mit Behinderung und für pflegebedürftige volljährige Menschen. Ordnungsrechtlich unterschiedlich behandelt werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, Einrichtungen mit höherer Selbstbestimmung und Teilhabe sowie selbststimmte Wohngemeinschaften.  „Während Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Einrichtungen mit höherer Selbstbestimmung und Teilhabe den Bestimmungen des Gesetzes und damit auch der staatlichen Aufsicht unterliegen, sieht der Gesetzentwurf für selbstbestimmte Wohngemeinschaften nur wenige Regelungen vor. Sie unterstehen auch keiner staatlichen Aufsicht und werden damit wie individuelles Wohnen in der eigenen Häuslichkeit behandelt, können aber ein spezifisches Beratungsangebot nutzen, das im Gesetz geregelt ist“, unterstrich Ministerin Dreyer. Das Landesamt (LSJV) berät darüber hinaus über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetz und informiert über ortsnahe Beratungs- und Unterstützungsangebote, zum Beispiel über Pflegestützpunkte und gemeinsame Servicestellen.

Darüber hinaus ist es der Ministerin ein großes Anliegen, dass sich die Einrichtungen in das Wohnquartier öffnen und die Einrichtungsträger auch bürgerschaftlich Engagierte beteiligen. „Das soll bei Qualitätsprüfungen positiv berücksichtigt werden und besondere Anerkennung finden“, so Dreyer. Da soziale Aufmerksamkeit von außen die Lebensqualität in den Einrichtungen wesentlich verbessern und zu einem lebendigen Teil des Wohnquartiers machen könne, fließe auch dieser Gedanke in das Gesetz ein.

„Wir haben uns vom überholten Heimbegriff gelöst und sind konsequent den Weg der Vielfältigkeit gegangen, die unterschiedliche Wohnformen fördert und Transparenz in den Angeboten schafft. Mit verschiedenen Regelungen werden wir auf Landesebene Neuland betreten, weil selbstbestimmtes Wohnen und Teilhabe für alle Menschen gelten muss, auch für Menschen mit Hilfebedarf“, unterstrich die Ministerin.

Quelle: http://www.masgff.rlp.de

Fundstelle Gesetz:
http://www.menschen-pflegen.de/enid/b306e89f87dfd1584c245ca455e2c324,bc2bc76964092d0932323730093a095f7472636964092d0932323730/Newsletter/News_lu.html

« Letzte Änderung: 07. Mai 2009, 16:46 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 27. März 2009, 04:04 »

Grosse/Dröscher: SPD-Landtagsfraktion für umfassende und gestaltende Nachfolgeregelung zum Heimgesetz

„Grundsätzlich begrüßen wir den konstruktiven Beitrag der CDU-Fraktion zur aktuellen Diskussion über dieses wichtige Gesetzesvorhaben. Allerdings sind wir der Meinung, dass der Gesetzentwurf leider hinter den gestalterischen Möglichkeiten der Länder zurückbleibt.“ So äußerten sich Marianne Grosse, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, und Peter Wilhelm Dröscher, seniorenpolitischer Sprecher der Fraktion und zuständig für das Thema Pflege, in einer ersten Reaktion auf die heutige Pressekonferenz der CDU-Fraktion für eine Nachfolgeregelung zum Heimgesetz. „Uns geht es darum, verbindliche Mindeststandards für das Wohnen mit Pflege und Betreuung so zu formulieren, dass Schutz und Gefahrenabwehr sichergestellt sind und gleichzeitig Raum geschaffen wird für innovative Einrichtungskonzepte und Wohnformen.“

„Deshalb werden wir einen Antrag in den Landtag einbringen, in dem wir die für uns entscheidenden Kernpunkte einer landesrechtlichen Regelung darstellen werden“, kündigten Grosse und Dröscher an. „Wir sind offen für eine intensive Diskussion mit allen Fraktionen und einen gemeinsamen Weg.“

In der heutigen Sitzung des Sozialausschusses des Landtags hat Sozialministerin Malu Dreyer angekündigt, dass die Landesregierung beabsichtige, noch vor der Sommerpause des Parlaments einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Quelle: http://www.landtag.rlp.de, Pressemeldung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom: 29.01.2009
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« Antworten #3 am: 27. März 2009, 03:44 »

Entwurf für ein Heimgesetz

CDU: Älteren Menschen würdevolles Leben ermöglichen


Die CDU-Landtagsfraktion hat einen eigenen Entwurf für ein Heimgesetz vorgelegt. Ziel sei es, älteren, behinderten und pflegebedürftigen Menschen ein selbst bestimmtes und würdevolles Leben zu ermöglichen, sagte die sozialpolitische Sprecherin der CDU, Hedi Thelen. Der Entwurf sei auf rheinland-pfälzische Verhältnisse zugeschnitten.

Darin fordert die CDU unter anderem unangemeldete Kontrollen der Heimaufsicht, ein landesweites Pflegequalitätssiegel, eine Fachkraftquote von 50 Prozent pro Heim und eine zentrale Ansprechstelle bei Hilfe- und Betreuungsbedarf. Außerdem sollen nach den Vorstellungen der CDU Angehörige stärker eingebunden werden, etwa in einem Angehörigenbeirat. Auch sollen die Informationsrechte der Angehörigen gestärkt werden. Des weiteren müsse in dem Gesetz die Unterstützung alternativer Wohn- und Betreuungsformen verankert werden, die dann in einer fünf- statt bisher vierjährigen Phase zu erproben seien.

Thelen wies darauf hin, dass das geltende Heimgesetz des Bundes heutigen Bedürfnissen nicht mehr Rechnung trage, nachdem die Zuständigkeit für das Heimrecht im Zuge der Föderalismusreform vor drei Jahren auf die Länder übergegangen sei. Dass die Landesregierung erst 2009/2010 einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen wolle, sei nicht akzeptabel, sagte die CDU-Politikerin. Die CDU sei aber bereit, auf der Grundlage ihres Gesetzesentwurfs mit der SPD eine gemeinsame Lösung zu finden.

Die sozialpolitische Sprecherin der SPD, Marianne Grosse, begrüßte den "konstruktiven Beitrag der CDU-Fraktion". Allerdings bleibe der Entwurf hinter den gestalterischen Möglichkeiten der Länder zurück. Darum werde die SPD einen eigenen Antrag in den Landtag einbringen. Sozialministerin Malu Dreyer (SPD) beabsichtige, bis zur Sommerpause einen Gesetzentwurf vorzulegen, sagte Grosse.

Quelle: StaatsZeitung, Nr. 5/2009 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 9. Februar 2009

* RP_Entwurf_HWQG_3026-15.pdf (89.93 KB - runtergeladen 730 Mal.)
« Letzte Änderung: 27. März 2009, 04:21 von admin » Gespeichert

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« Antworten #2 am: 27. März 2009, 03:18 »

Landesrechtliche Nachfolgeregelung für das Heimrecht

Durch die Föderalismusreform wurde die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht am 1. September 2006 auf die Bundesländer übertragen. Die neue Zuständigkeit für landesrechtliche Regelungen bietet Rheinland-Pfalz die Chance, innovative Wege zu beschreiten. Ziel ist es, ordnungsrechtliche Vorgaben zu verknüpfen mit bestehenden Regelungen der Strukturförderung, der Beratung und des Verbraucherschutzes.
Vorbehaltlich möglicher Änderungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sind unter anderem folgende Schwerpunkte vorgesehen:

  • Unterstützung von neuen Wohnformen
  • Stärkung des Verbraucherschutzes durch Beratungs- und Informationsangebote
  • Förderung der Teilhabe und des ehrenamtlichen Engagements in und für Einrichtungen
  • Abbau von Bürokratie und Ausbau der Qualitätssicherung

Dieser umfassende Ansatz macht es notwendig, die aktuellen Entwicklungen beim SGB XI zu berücksichtigen und Landesrecht mit diesen bundesrechtlichen Vorgaben abzustimmen. Auch die Entwicklungen bei der Neuregelung des Vertragsrechts sind in die Landesgesetzgebung einzubeziehen.

Das neue Landesgesetz soll voraussichtlich 2009 in Kraft treten. Das Heimgesetz gilt solange fort.

Quelle: http://www.masg.rlp.de
« Letzte Änderung: 27. März 2009, 03:53 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 14. Februar 2008, 13:00 »

Heimgesetznovellierung und Pflegeweiterentwicklungsgesetz mit Blick auf die Einrichtungen der Altenhilfe

Zitat
Aktuelle und zukunftsgerichtete Themen der Pflege wurden bei der Mitgliederversammlung der diakonischen Arbeitsgemeinschaft teilstationäre/stationäre Einrichtungen der Altenhilfe am 17. Januar 2008 in Mainz erörtert. Die Planungen der Landesregierung sowie deren Anliegen an Einrichtungen der Altenhilfe stellte Christoph Habermann, Staatssekretär des Sozialministeriums Rheinland-Pfalz, vor.

Quelle: http://www.menschen-pflegen.de/enid/2.html

einfach mal selbst schauen, die Seite bringt jede Menge Informationen; "Menschen pflegen" kann ich nur empfehlen
« Letzte Änderung: 14. Februar 2008, 13:10 von Multihilde » Gespeichert
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« am: 01. Juni 2007, 10:16 »

Aus der Newsletter Menschen pflegen vom 27.03.2007

www.menschen-pflegen.de


Neu: Dokumentation des Fachgesprächs zur Weiterentwicklung des Heimrechts vom 12.1.2007 in Berlin

Wie bereits im letzten Newsletter berichtet, hat auf Einladung von Sozialstaatssekretär Dr. Auernheimer am 12. Januar 2007 in der Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Berlin ein Expertengespräch zur Weiterentwicklung des Heimrechts auf Länderebene stattgefunden. Ganz aktuell liegt die Dokumentation vor, die auch die schriftlichen Stellungnahmen aus Wissenschaft, Verbandswesen und Selbstorganisationen enthält. Das Fazit aus dem Diskurs von Wissenschaft, Praxis und Politik war die Idee, neue Landesgesetze zu schaffen zur Sicherung der Teilhabe, Selbstbestimmung und Rechte von pflegebedürftigen und behinderten Menschen und hierbei verschiedene Politikfelder miteinander zu verbinden. Von vielen Beteiligten unterstützt wurde die Auffassung, dass es sich bei den Landesgesetzen zur Ablösung des Heimgesetzes nicht ausschließlich um ordnungsrechtliche Vorhaben der Überwachung von Einrichtungen geht. Vielmehr wollen die Länder darüber hinaus gehende Verantwortung übernehmen mit der Stärkung von Beratungs- und Informationsangeboten (Verbraucherschutz), der Förderung der Teilhabe und des ehrenamtlichen Engagements in und für Einrichtungen und in der Unterstützung von neuen Wohnformen. Herausgearbeitet wurde die Überlegung, das künftige Schutzgesetz mit dem jeweiligen Landespflegestrukturgesetz zu verknüpfen

Für Rheinland-Pfalz kündigte Staatssekretär Dr. Auernheimer einen Gesetzentwurf bis zum Sommer an.

Hinsichtlich der noch streitigen Frage der Gesetzgebungskompetenz für das Vertragsrecht folgt Rheinland-Pfalz der Auffassung des Bundes, wonach das Vertragsrecht weiterhin auf der Bundesebene verbleibt. In diesem Sinne solle der Bund nun schnellstens seine Regelungsvorschläge vorlegen, appellierte Staatssekretär Dr. Auernheimer.

Download (pdf, 2 MB)

Quelle: menschen-pflegen.de
© MASGFF 2007

Die Dokumentation ist auf der o. a. Site zum Runterladen zu finden. Ich kann nur empfehlen, auch die Newsletter ins Abo zu nehmen!



ist der Diskussionsentwurf der Arbeitsgruppe der Sozialressorts der Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein unter Mitwirkung von Berlin

Vgl. http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php/topic,162.msg878.html#msg878; dort steht die Meldung schon seit 27.03. als Antwort 15
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