Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
28. März 2024, 18:33
Übersicht Hilfe Suche Kalender Einloggen Registrieren
News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

+  Heimmitwirkung.de - Alles über Heimmitwirkung, Heim, Heimbewohner, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Pflege
|-+  Infos + Meinungsaustausch (Forum)
| |-+  Information & Recht
| | |-+  Recht
| | | |-+  Pflegegesetze & Pflegerecht
| | | | |-+  Pflege-Gutachten & Pflegestufen
| | | | | |-+  Neues Verfahren zur Pflegebegutachtung
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
Seiten: [1] Nach unten Drucken
Autor Thema: Neues Verfahren zur Pflegebegutachtung  (Gelesen 16182 mal)
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« Antworten #2 am: 10. Dezember 2008, 01:33 »

siehe auch "Problemfeld: Pflege-Einstufung - Gute Vorbereitung ist wichtig" [>>]
Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Multihilde
Multiplikator
Hero Member
***
Beiträge: 515


Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« Antworten #1 am: 06. Dezember 2008, 14:50 »

BEGUTACHTUNG VON PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

Neues Verfahren zur Pflegebegutachtung erprobt – MDS und Uni Bremen legen Abschlussbericht vor

Essen/Bremen, 02. Dezember 2008

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) und das Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP) der Universität Bremen haben ihren Abschlussbericht über die praktische Erprobung eines neuen Verfahrens zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit vorgelegt. Das teilte der Beirat zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes am 1. Dezember 2008 in Berlin mit.

Der jetzt veröffentlichte Bericht ist Teil eines Modellprojektes, das die Spitzenverbände der Pflegekassen auf Anregung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Jahr 2006 eingerichtet haben. In dem Modellprojekt haben der MDK Westfalen-Lippe (MDK WL) und das Institut für Pflegewissenschaft der Universität Bielefeld (IPW) ein neues Pflege-Begutachtungsverfahren entwickelt (Hauptphase 1). Im Anschluss wurde dieses Verfahren in der Praxis erprobt und vom MDS und dem IPP wissenschaftlich evaluiert (Hauptphase 2).

Das neue Begutachtungsinstrument bewertet, welche Personen selbstständig und welche in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind bzw. in welchem Umfang sie von personeller Hilfe anderer abhängig sind. Das neue Instrument ist damit in der Lage, den Hilfebedarf von Menschen in seiner Gesamtheit angemessen abzubilden.

Neues Instrument erfüllt wissenschaftliche Anforderungen
Auftrag von MDS und IPP war es, die Güte des neuen Begutachtungsverfahrens nach wissenschaftlichen Kriterien zu überprüfen. In ihrem Abschlussbericht kommen die Projektnehmer zu dem Ergebnis, dass das Begutachtungsverfahren den Praxistest bestanden hat und die Anforderungen an wissenschaftliche Gütekriterien erfüllt.

Um wissenschaftlichen Gütekriterien zu genügen, muss ein Instrument reliabel und valide sein. Bei der Reliabilität wird beurteilt, ob die Bewertung der Pflegebedürftigkeit durch das neue Instrument unabhängig vom Anwender erfolgt bzw. wie gut sich Bewertungen mit dem gleichen Instrument bei gleichen Ausgangsbedingungen wiederholen lassen. Zur Beurteilung der Validität wird u.a. überprüft, wie besonders relevante Gruppen der Antragsteller im neuen Instrument berücksichtigt werden (zum Beispiel Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen bzw. Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sowie andere besondere Fallkonstellationen).

Die Fragestellungen wurden in einer umfangreichen, repräsentativen Studie bearbeitet. An der Erprobung des neuen Verfahrens wirkten 49 Gutachterinnen und Gutachter aus acht Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) von Mai bis Juli 2008 mit. Diese Gutachter erprobten das neue Verfahren bei 1.717 Antragstellern, die sie in diesem Zeitraum regulär zu begutachten hatten. Die Antragsteller wurden sowohl nach dem aktuell gültigen als auch nach dem neu entwickelten Verfahren begutachtet. Damit erfolgte die Erprobung unter den realen Bedingungen der Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch XI durch den MDK

Nach Einschätzung von MDS und IPP ist das neue Instrument in der Lage, Menschen mit Demenz und  Personen mit gerontopsychiatrischen oder anderen kognitiven Einschränkungen sehr gut zu erfassen. Zugleich wird auch der somatische Hilfebedarf besser als mit dem bisherigen Instrument identifiziert.  Das neue Begutachtungsinstrument ist deshalb eine sehr gute Grundlage, um den Grad der Abhängigkeit von pflegerischer Hilfe zu ermitteln und ihn in Leistungen der Pflegeversicherung umzusetzen, so die Verfasser.

Quelle: http://www.mds-ev.de/3115.htm


der 144seitige Abschlußbericht ist ebenfalls unter dem o. a. Link zu finden
« Letzte Änderung: 09. Dezember 2008, 23:39 von admin » Gespeichert
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« am: 17. Juni 2007, 23:56 »

Pflegekassen wollen neues Begutachtungsinstrument für die Pflege entwickeln und erproben

Europaweite Ausschreibung auf den Weg gebracht


Siegburg. Die Pflegekassen wollen ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit entwickeln und erproben lassen. Dafür hat die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Pflegekassen eine europaweite Ausschreibung in die Wege geleitet. Bis zum 09.07.2007 können sich interessierte Institute und Organisationen bewerben. Die Projektnehmer erhalten den Auftrag, bis zum 29.02.2008 ein Begutachtungsinstrument zu entwickeln und bis zum 31.10.2008 zu erproben.

Die Ausschreibung steht im Zusammenhang mit einem bereits im November 2006 gestarteten Modellvorhaben zur Entwicklung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der Erarbeitung und Erprobung eines neuen Begutachtungsinstruments. Das Modellvorhaben verfolgt das Ziel, bei der Feststellung des Pflegebedarfs künftig verstärkt auch Aspekte wie soziale Teilhabe und Kommunikation zu berücksichtigen. Seit Einführung der Pflegeversicherung wird immer wieder der geltende Pflegebedürftigkeitsbegriff kritisiert. Nach Ansicht der Kritiker sind Defizite bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen vielfach auf diesen zu engen Begriff der Pflegebedürftigkeit zurückzuführen. Der Bedarf an allgemeiner Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung, insbesondere bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, werde zu wenig berücksichtigt.

Der Modellversuch der Spitzenverbände gliedert sich in drei Phasen. In der Vorphase (03.11.2006 bis 28.02.2007) erfolgte bereits eine umfassende nationale und internationale wissenschaftliche Recherche, Analyse und Bewertung von Begutachtungsinstrumenten und Pflegebedürftigkeitsbegriffen durch das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld. Der Endbericht der Vorphase kann auf der Internetpräsenz der gesetzlichen Krankenkassen abgerufen werden.

Die Ergebnisse der Vorphase bilden die Grundlage für die nun anschließenden Hauptphasen 1 (31.07.2007 bis 29.02.2008) und 2 (01.03.2008 bis 31.10.2008).

Laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung soll mittelfristig eine Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs erfolgen. Das ausgeschriebene Projekt zur Entwicklung und Erprobung eines neuen Begutachtungsinstrumentes stellt insoweit eine notwendige Vorarbeit für entsprechende Entscheidungen des Gesetzgebers dar. Vor einer Entscheidung des Gesetzgebers über eine Änderung des geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens müssen Handlungsoptionen erarbeitet und erprobt werden. Dabei ist auch die Frage zu klären, wie sich die Änderung vor allem finanziell auf die Pflegeversicherung und/oder andere Sozialleistungsbereiche auswirkt.

Die Projektausschreibung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union finden Sie unter: http://ted.europa.eu.

Interessenten haben die Möglichkeit, bis zum 27. Juni 2007 die erforderlichen Verdingungsunterlagen zur Ausschreibung beim

Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.
Vergabestelle
Kersten-Werner Schmitz
Frankfurter Str. 84
53721 Siegburg
Telefon: 0 22 41 / 1 08-2 24

anzufordern.


Quelle: http://www.g-k-v.info - Pressemitteilung vom 05.06.2007

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Pflegekassen:
  • AOK-Bundesverband, Bonn
  • BKK Bundesverband, Essen
  • IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
  • Knappschaft, Bochum
  • See-Krankenkasse, Hamburg
  • Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
  • Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
  • AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg [/i] [/size]
« Letzte Änderung: 09. Dezember 2008, 23:39 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Seiten: [1] Nach oben Drucken 
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:  


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.9 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
Seite erstellt in 0.025 Sekunden mit 23 Zugriffen.
Mit Nutzung dieser Internetseiten erkennt der Besucher unsere Nutzungsbedingungen (hier einsehbar) uneingeschränkt an.
Copyright © 2005-2020 Reinhard Leopold · Alle Rechte vorbehalten. ISSN 1868-243X

Print Friendly and PDF

MKPortal ©2003-2008 mkportal.it