Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
19. April 2024, 19:29
Übersicht Hilfe Suche Kalender Einloggen Registrieren
News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

+  Heimmitwirkung.de - Alles über Heimmitwirkung, Heim, Heimbewohner, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Pflege
|-+  Infos + Meinungsaustausch (Forum)
| |-+  Information & Recht
| | |-+  Recht
| | | |-+  Heimgesetze & Heimrecht (Moderator: admin)
| | | | |-+  Bauordnungsprüfung - Heimträger muss Zugang gewähren
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
Seiten: [1] Nach unten Drucken
Autor Thema: Bauordnungsprüfung - Heimträger muss Zugang gewähren  (Gelesen 6362 mal)
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« am: 26. Juni 2007, 18:34 »

Bauordnungsprüfung - Heimträger muss Zugang gewähren

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.3.2007, Az.: 10 A 2699/06

Heimträger müssen bauordnungsrechtliche Überprüfungen dulden. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) hat entschieden, dass die Krankenhausbauverordnung NRW auch für die Altenpflegeheime gilt. Heime sind "andere bauliche Anlagen mit entsprechender Zweckbestimmung" i.S.d. §1 Satz 1 der Verordnung.
Ein Altenpflegeheimträger hatte sich gegen die Anordnung der Bauaufsichtsbehörde gewehrt, mit der er aufgefordert wurde, den Zugang zu allen Räumen des Hauses zu gewähren, damit eine wiederkehrende Prüfung nach der Krankenhausbauverordnung durchgeführt werden könne. Mit der Argumentation, dass es sich bei dem Altenpflegeheim nicht um ein Krankenhaus handeln würde, hatte der Heimträger bis in die zweite Instanz keinen Erfolg.

Das OVG führt in seiner Entscheidung aus, dass ein Altenpflegeheim strukturell mit einem Krankenhaus vergleichbar ist und somit unter die Krankenhausbauverordnung fällt. Die Bauaufsichtsbehörde hat Altenpflegeheime gem. §38 Abs. 3 Satz 1 der Krankenhausbauverordnung in Zeitabständen von höchstens fünf Jahren zu prüfen. Zur Durchsetzung kann sie gem. §61 Abs. 6 Satz 1 BauO NRW (BauO NW) eine Betretungs- und Besichtigungsverfügung erlassen.

Quelle: www.vincentz.net/altenheim - ALTENHEIM 06/2007, Rubrik: Rechtsforum: Fundstelle: Gerichtsakten
Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Seiten: [1] Nach oben Drucken 
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:  


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.9 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
Seite erstellt in 0.032 Sekunden mit 23 Zugriffen.
Mit Nutzung dieser Internetseiten erkennt der Besucher unsere Nutzungsbedingungen (hier einsehbar) uneingeschränkt an.
Copyright © 2005-2020 Reinhard Leopold · Alle Rechte vorbehalten. ISSN 1868-243X

Print Friendly and PDF

MKPortal ©2003-2008 mkportal.it