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News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

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Autor Thema: Investitionskosten in Heimen  (Gelesen 29993 mal)
admin
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« Antworten #14 am: 20. September 2011, 00:11 »

Investitionskosten neu geordnet
Bundessozialgericht stellt Weichen für geförderte Heime neu

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in vier grundlegenden Urteilen vom 8. September 2011 (Az.: B 3 P 4/10 R u. a.) die Berechnung der Investitionskosten in geförderten Alten- und Pflegeheimen neu geordnet.


Pflegeeinrichtungen, die landesrechtliche Fördermittel erhalten, haben sich demnach auf grundlegend neue Verfahren und Kriterien zur Berechnung ihrer Investitionskosten einzustellen. ...

Quelle: http://www.carekonkret.vincentz.net/Pflegenews/




Siehe auch: http://www.juris.de/

Erläuterungen von Thorsten Blaufelder, Kanzlei Blaufelder in Ludwigsburg:
http://www.mcadvo.com/DE/de/

Einschätzungen dazu von der Rechtsanwaltskanzlei Iffland und Wischnewski (vertreten Heimbetreiber): http://www.iffland-wischnewski.de/mandanteninformation_heime_pflegerecht/investitionskosten_bsg2011.html
« Letzte Änderung: 13. Februar 2014, 03:25 von admin » Gespeichert

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 was wir tun, sondern auch für das,
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« Antworten #13 am: 02. November 2010, 10:17 »

    Was sind Investitionskosten?

    Unter Investitionskosten werden die Kosten verstanden, die der Heimträger aufzuwenden hat, um die für den Betrieb der Pflegeeinrichtung notwendigen Gebäude zu errichten, instand zu halten und  – falls das Objekt von einem Investor gemietet oder gepachtet wurde - Mieten und Pacht zu finanzieren, sein Kapital zu verzinsen und einen Unternehmergewinn zu erwirtschaften.
    Sie sind vergleichbar mit den Ausgaben der Wohnungs- oder Hauseigentümer für Investitionen wie z. B. Neubau, Ausbau, Renovierung, Anschaffungen und seiner Eigenkapitalverzinsung.

    Das Gesamtheimentgelt in stationären Einrichtungen setzt sich in der Regel  aus den folgenden Positionen zusammen:

    • Unterkunft
    • Verpflegung
    • Pflege
    • (ggf.) Zusatzleistungen
    • gesondert berechenbare Investitionskosten
    • Ausbildungsvergütung

    § 82 Abs.1 SGB XI enthält Regelungen, welches (angemessene) Entgelt für Unterkunft und Verpflegung und welche (leistungsgerechte) Vergütung für allgemeine Pflegeleistungen verlangt werden dürfen.

    § 82 Abs.2 SGB XI
    bestimmt, welche Aufwendungen bei der Kalkulation der Vergütung für Unterkunft und Verpflegung sowie allgemeine Pflegeleistungen nicht enthalten sein dürfen, nämlich

    • Aufwendungen für Maßnahmen, die dazu bestimmt sind, die für den Betrieb der Pflegeeinrichtung notwendigen Gebäude und sonstige, abschreibungsfähigen Anlagegüter herzustellen, anzuschaffen, wiederzubeschaffen, zu ergänzen, instand zu halten oder instand zu setzen, mit Ausnahme der Verbrauchsgüter, deren Kosten in die Pflegevergütung einbezogen werden dürfen.
    • Aufwendungen für den Erwerb und die Erschließung von Grundstücken,
    • Aufwendungen für Miete, Pacht, Nutzung oder Mitbenutzung von Grundstücken, Gebäuden oder sonstigen Anlagegütern,
    • Aufwendungen für den Anlauf oder die innerbetriebliche Umstellung von Pflegeeinrichtungen,
    • Aufwendungen für die Erschließung von Pflegeeinrichtungen und ihr Umstellungen auf andere Aufgaben.

    Zwar dürfen die Kosten für diese Aufwendungen nicht im Entgelt für Unterkunft und Verpflegung sowie der Vergütung für allgemeine Pflegeleistungen enthalten sein, sie können aber als Investitionskosten den Bewohnerinnen und Bewohnern in Rechnung gestellt werden (§ 83 Abs. 3 und 4 SGB XI).

    Neben den oben aufgeführten Kostenarten werden in den meisten Rahmenverträgen inzwischen Betreibern und Sozialhilfeträgern auf Landesebene (sog. Landesrahmenverträge) noch folgende Kostenarten als Investitionskosten anerkannt:

    • Kapitalkosten für Kredite
    • angemessene Verzinsung für eingesetztes Eigenkapital
    • Kosten für Unternehmerwagnis (Unternehmergewinn)


      [weitere Infos unter http://www.biva.de]



    Quelle: http://www.biva.de
    « Letzte Änderung: 26. November 2015, 13:03 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #12 am: 27. März 2009, 05:43 »

    Die Investitionskosten sind im SGB 11 in § 82 Finanzierung der Pflegeeinrichtungen geregelt:

    Zitat
    ...
    (2) In der Pflegevergütung und in den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung dürfen keine Aufwendungen berücksichtigt werden für

    1. Maßnahmen, die dazu bestimmt sind, die für den Betrieb der Pflegeeinrichtung notwendigen Gebäude und sonstigen abschreibungsfähigen Anlagegüter herzustellen, anzuschaffen, wiederzubeschaffen, zu ergänzen, instandzuhalten oder instandzusetzen; ausgenommen sind die zum Verbrauch bestimmten Güter (Verbrauchsgüter), die der Pflegevergütung nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zuzuordnen sind,

    2. den Erwerb und die Erschließung von Grundstücken,

    3. Miete, Pacht, Nutzung oder Mitbenutzung von Grundstücken, Gebäuden oder sonstigen Anlagegütern,

    4. den Anlauf oder die innerbetriebliche Umstellung von Pflegeeinrichtungen,

    5. die Schließung von Pflegeeinrichtungen oder ihre Umstellung auf andere Aufgaben.

    (3) Soweit betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen nach Absatz 2 Nr. 1 oder Aufwendungen für Miete, Pacht, Nutzung oder Mitbenutzung von Gebäuden oder sonstige abschreibungsfähige Anlagegüter nach Absatz 2 Nr. 3 durch öffentliche Förderung gemäß § 9 nicht vollständig gedeckt sind, kann die Pflegeeinrichtung diesen Teil der Aufwendungen den Pflegebedürftigen gesondert berechnen. ...

    FRAGE: Kann ein Heimbetreiber, der keine eigene Immobilie dafür nutzt, auch "Investitionskosten" berechnen?

    ANTWORT: Ja, siehe §82, Abs. 3

    FRAGE: Können "Investitionskosten" unterschiedlich hoch innerhalb eines Heims sein?

    ANTWORT: Ja, das trifft z.B. bei unterschiedlich ausgestattete Zimmer oder Einbett-Zimmer zu Zweibett-Zimmern zu.

    Quelle: tel. Auskunft AOK-Bundesverband, 26.03.2009
    « Letzte Änderung: 13. Februar 2014, 03:20 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #11 am: 07. September 2006, 11:47 »

    In Mecklenburg-Vorpommern gibt es das Pflegewohngeld also noch (in Niedersachsen und Bremen nicht mehr); nur wie lange.....

    Investitionskostenanteil bei Heimkosten:
    ist durch Pflegewohngeld ausgeglichen worden;
    oder liege ich da falsch?

    http://www.carelounge.de/altenarbeit/news/news_ansehen.php?meldungID=1561&href=rss

    Mecklenburg-Vorpommern: Sozialministerin begrüßt Forderung der Liga zum Erhalt des Pflegewohngeldes

    Die Pflege muss finanzierbar bleiben. Deshalb hat das Land das Pflegewohngeld bis zu 200 Euro monatlich eingeführt. Es ist ein sehr effektiver Beitrag zum sozialen Ausgleich bei Pflegebedürftigkeit…

    Schwerin - Sozialministerin Dr. Marianne Linke (Die Linkspartei.PDS) hat die Forderung der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e.V. nach Fortführung des Landespflegewohngeldes auch über das Jahr 2007 hinaus begrüßt. Sie sagte: "Die Pflege muss finanzierbar bleiben. Deshalb hat das Land das Pflegewohngeld bis zu 200 Euro monatlich eingeführt. Es ist ein sehr effektiver Beitrag zum sozialen Ausgleich bei Pflegebedürftigkeit. Die Forderung der Wohlfahrtsverbände nach Fortführung des Pflegewohngeldes ist ein eindrucksvoller Beweis für die breite Akzeptanz dieser Leistung. Es hat sich herumgesprochen, dass Mecklenburg-Vorpommern als einziges neues Land auf diese Weise Verantwortung für die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner übernommen hat. In den anderen Ländern sind die Kosten für den Wohnraum durch die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner allein zu tragen. Ich werde mich für den Erhalt des Pflegewohngeldes einsetzen."

    Derzeit sind in Mecklenburg-Vorpommern rund 5.000 Bewilligungen zum Bezug von Pflegewohngeld erteilt. Es wird einkommensabhängig gewährt. Das Vermögen der Pflegewohngeldbezieher wird bei der Berechnung nicht herangezogen. Nur in rund 1.500 Fällen musste bisher neben dem Pflegewohngeld Sozialhilfe gewährt werden.

    Am 1. Januar 2006 wurden die Aufgaben zur Bearbeitung des Pflegewohngeldes vom Land an die kreisfreien Städte und Landkreise übertragen. Das Pflegewohngeld ist nach dem Landespflegegesetz bis zum 31.12.2007 befristet.

    Die Sozialministerin setzt sich - wie die Wohlfahrtsverbände - für eine Dynamisierung der Pflegesätze, die seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1996 nicht angepasst wurden, ein. Die Pflegeeinrichtungen im Land und das Sozialministerium hatten sich aus Anlass des ersten Landespflegekongresses im Mai auf gemeinsame Positionen geeinigt (s. dazu PM 116/2006 vom 5. Mai 2006).

    Insgesamt leben in Mecklenburg-Vorpommern rund 50.000 pflegebedürftige Menschen. Mehr als 16.000 Plätze stehen in den 216 stationären Pflegeeinrichtungen im Land zur Verfügung. Die 45 Tagespflegeeinrichtungen bieten insgesamt 608 Plätze. 400 Pflegedienste im Land widmen sich der ambulanten Betreuung von rund 11.500 Pflegebedürftigen. Weitere rund 22.500 Pflegebedürftige werden allein durch Angehörige zu Hause versorgt.

    Die von der Liga der Wohlfahrtsverbände geforderte Angleichung der Sozialhilferegelsätze auf das Niveau des Arbeitslosengeldes sieht die Sozialministerin ebenfalls als zwingend notwendig an. Sie sagte: "Es war überfällig, dass der Bund die rechtlichen Grundlagen für die Anpassung schafft. Das geschieht mit Wirkung zum 01.01.2007. Dann wird die Anpassung erfolgen."

    Bereits zum 01.07.2006 hatte die Bundesregierung die Regelsätze für Bezieher von Arbeitslosengeld II (SGB II) auf bundesweit 345 Euro (vorher in den neuen Ländern 331 Euro) festgesetzt. Am 23.08.2006 brachte das Bundeskabinett eine Änderung der Regelsatzverordnung auf den Weg, nach der mit Wirkung zum 1. Januar 2007 der Regelsatz in der Sozialhilfe nunmehr ebenfalls 345 Euro (bislang in den neuen Ländern 331 Euro) betragen soll.

    Für die Festsetzung der Regelsätze auf Basis einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist der Bund zuständig. Der bundeseinheitlichen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe lagen bislang die Daten aus dem Jahr 1998 zugrunde. Die neue Verordnung des Bundes basiert auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003, die erstmals in ganz Deutschland ermittelt wurde. Die Landesregierungen können zwar die Träger der Sozialhilfe ermächtigen, regionale Regelsätze zu bestimmen, jedoch nur auf der Basis einer eigenen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Mecklenburg-Vorpommern hat aufgrund des weit unter dem Bundesdurchschnitt liegenden Nettoeinkommens der Bevölkerung auf eine eigene Regelung verzichtet.

    Derzeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben der Kommunen ca. 10.400 Personen, die Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung erhalten.

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    « Antworten #10 am: 06. April 2006, 02:42 »

    Mit Spannung warteten Betroffene auf den Beschluß der Bürgerschaft in Bremen, ob und in welchem Umfang die Heimplatzkosten steigen würden.  Am 22. März 2006 beschloß nun die Bremische Bürgerschaft das

    "Zweite Gesetz zur Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Pflegeversicherungsgesetz"

    [vgl. ->  Plenarprotokoll/Beschlußprotokoll Nr. 16/57 - vom 22. 03. 06 Nr. 16/876 – 16/887]

    Zitat:
       "Nr. 16/880
       Zweites Gesetz zur Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes
       zum  Pflege-Versicherungsgesetz Mitteilung des Senats vom
       29. November 2005   (Drucksache 16/811)
       1. Lesung
       2. Lesung
       D a z u
       Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU vom 21. März 2006
       (Drucksache 16/972)
       Die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu.
       Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster und zweiter
       Lesung."

    Damit werden die Zuschüsse zu den Investitionskosten in drei Stufen bis auf Null gesenkt, was folgende Mehrkosten für Heimbewohner bedeutet:

    • ab 01.05.2006:   bis zu   73,20 Euro Mehrkosten pro Monat
    • ab 01.01.2007:   bis zu  145,20 Euro Mehrkosten pro Monat
    • ab 01.01.2008:   bis zu  337,20 Euro Mehrkosten pro Monat

    Heimbewohner und Angehörige fragen sich, wie die jährlichen Mehrkosten von knapp 900 (ab Mai 2006) bis über 4.000 Euro (ab Jan. 2008) bezahlt werden sollen.

    Es sollen bereits Angehörige angekündigt haben, ihre Pflegebedürftigen ins benachbarte Umland verlegen zu wollen, weil sie die Mehrkosten für das Heim nicht  aufbringen können. [Folgen der Kürzungen -> Antwort des Senats auf CDU/SPD-Anfrage, Drucksache 16/876]

    Besonders zu rügen ist in diesem Zusammenhang auch das verzögerte und hinhaltende Informationsverhalten von Politik und Behörden.

    Im Vorfeld zu den Förderungsstreichungen wurde noch die Öffentlichkeit über die Medien mit Pressemitteilungen zeitnah informiert. Unmittelbar nach Beschluß des Gesetzes am 23. März wurden offenbar nur die Heimbetreiber unterrichtet, die noch schnell unter Fristwahrung eine Erhöhung der Heimkosten per 01.05.2006 ankündigen konnten.

    Heimbewohner und deren Angehörige fielen aus allen Wolken, als sie entsprechende Ankündigungsschreiben erhielten. Auf den Internetseiten der Bürgerschaft ist bis heute der Gesetzbeschluß nur mit größerem Umstand und besonderen Kenntnissen auffindbar.

    Zuständige Behördenvertreter waren nach eigenen Angaben bis Dienstag 04.04.2006 nicht oder nicht vollständig informiert. Eine entsprechende Info wurde erst heute am 05.04.2006 (per eMail vorab) an die Heimfürsprecher gegeben.

    Die "Ehrenamtlichen in der Heimmitwirkung" empfinden dies als Zumutung und Mißachtung ihres ehrenamtlichen Engagements !


    [weitere Infos >>]
    « Letzte Änderung: 27. März 2009, 05:30 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #9 am: 01. März 2006, 01:23 »

    Pessemitteilung vom 28.02.06 der Freien Hansestadt Bremen - Der Senat       

    Senatskanzlei

    Senat folgt Vorschlag der beiden Bürgermeister: Geplante Reduzierung bei Investitionen haushaltsstellengerecht aufgelöst   


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    « Antworten #8 am: 24. Januar 2006, 22:58 »

    Weitere Infos => hier klicken
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    « Antworten #7 am: 18. Januar 2006, 22:56 »

    Wie in der Sendung "Buten & Binnen" von Radio Bremen am Di., 17.01.2005 berichtet wurde, hat sich der Christlich Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) zu den Pflegeinvestitionen geäußert:

    "Bremische Heimbewohner dürfen auf keinen Fall ins niedersächsische Umland abgeschoben werden, davor warnt der Bremer Landesverband der christlich-demokratischen Arbeitnehmerschaft.

    Der CDA-Vorsitzende Rainer Bensch meint: Die große Koalition in Bremen muss sich einigen, wie die Pflegeeinrichtungen in Bremen gefördert werden sollen. Jeder Pflegebedürftige, den Bremen verliert, bringt den Verlust eines Arbeitsplatzes in der Pflegebranche mit sich, so der CDA."

    Quelle:  radio-bremen.de/
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    « Antworten #6 am: 10. Januar 2006, 14:51 »

    Es ist wirklich ein Skandal!
    Da werden in der Vorweihnachtszeit ein paar kurze Pressemeldungen herausgegeben,dass die Investitionsförderung für Pflegeeinrichtungen 2006 wegfallen soll und dann hüllt man sich von Seiten der Politik in Schweigen.
    Bewohner, Angehörige und auch die Heimträger werden in keinster Weise darüber informiert, wann genau und vor allen Dingen, in welcher Form, die Umsetzung erfolgen soll.
    Die Sozialbehörden können sich auf alle Fälle schon mal auf eine Flut von Anträgen auf Heimbeihilfe einstellen.
    Und da ist dann auch schon die nächste Unklarheit.
    Wer soll, bis zur Antragsentscheidung - was bei der Anzahl sicherlich Monate dauern wird - die Finanzierung überbrücken? Angehörige oder Heimträger werden das sicher nicht leisten können.
    Oder glauben die Politiker ernsthaft, dass die selbstzahlenden Bewohner der Pflegeeinrichtungen im Stande sind, auch noch die Investitionskosten zu tragen??
    Ihnen ist scheinbar nicht klar, dass schon heute die Mehrzahl der Bewohner finanziell von ihren Angehörigen unterstützt wird. Doch auch hier ist die Belastbarkeitsgrenze erreicht!
    Somit liegt es auf der Hand, dass die heutigen Selbstzahler in Zukunft Heimbeihilfe beantragen werden oder aber in bezahlbare Heime außerhalb Bremens ziehen(was nach der Pressemeldung bereits schon vereinzelt geschehen ist).
    Ich frage mich, wo der Senat da Einsparungen sieht, wenn statt der Investitionskosten in Zukunft Sozialhilfe gezahlt werden muß??

    Im Gegenteil, es drohen auch geringere Steuereinnahmen!
    Denn sollten in Zukunft immer mehr ältere Menschen in Heime außerhalb Bremens ausweichen, werden Bremer Heimträger gezwungen sein, Personal abzubauen oder sogar Häuser zu schließen.

    Das kann doch nicht im Sinne des Bremer Senats sein!?
    « Letzte Änderung: 18. Januar 2006, 22:53 von admin » Gespeichert
    gabi
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    « Antworten #5 am: 15. Dezember 2005, 22:35 »

    Investitionskostenstreichung ist ein Skandal.
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    « Antworten #4 am: 05. Dezember 2005, 01:30 »

    Die beiden großen Parteien äußern sich zu dem Thema "Geplanten Einsparungen der Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen". Hier lesen Sie die gefundenen Informationen von


    Von der FDP und von Bündnis 90 / Die Grünen war leider nicht im Internet zu finden.  Huch
    « Letzte Änderung: 12. Dezember 2005, 02:52 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #3 am: 02. Dezember 2005, 11:41 »

    Einen "Skandal" nennt es der Chef der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, Burkhard Schiller, daß die Förderung der stationären Altenhilfe wegfallen soll.

    Näheres im WK-Artikel (als Zitat hier herunterladbar).


    * HeimInvestKosten_WK051202.jpg (150.9 KB, 800x1067 - angeschaut 1765 Mal.)
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    « Antworten #2 am: 30. November 2005, 12:11 »

    Nachdem der Bremer Senat am 29.11. die
    (mehr Info)
    Aufhebung der Investitionskosten-Förderung im Bereich der Dauerpflege beschlossen hatte wird Kritik selbst von Politikern laut.  Augen rollen

    Einsparungsbemühungen erscheinen zu Zeiten leerer Kassen für jeden logisch und nachvollziehbar. Wer aber die Situationen in den Alten- und Pflegeheimen kennt, weiß auch, daß sich schon jetzt die Versorgung immer häüfiger von "nicht optimal" zu "unhaltbar" entwickelt.  Ärgerlich

    Heimträger versuchen den bisherigen Einsparzwängen durch Gründung von Leih- und Zeitarbeitsfirmen zu begegnen, in die die Beschäftigten unter massiven Lohneinbußen hineingenötigt werden. Daß sich das nicht positiv auf die Pflegequalität auswirken kann, müßte jedem klar sein.

    Es ist sicher gut, neue Konzepte, wie z.B. Demenzwohngemeinschaften o.ä., zu fördern. Wenn dies allerdings zu Lasten klassischer Altenheime gehen soll, scheint das der falsche Ansatz.

    Näheres im WK- bzw. WR-Artikel (als Zitat hier herunterladbar).


    * HeimInvestKosten_WK051130.jpg (350.5 KB, 2384x1475 - angeschaut 1774 Mal.)

    * HeimInvestKosten_WR051130.jpg (63.5 KB, 448x771 - angeschaut 1699 Mal.)
    « Letzte Änderung: 04. Dezember 2005, 23:43 von admin » Gespeichert

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    « Antworten #1 am: 29. November 2005, 11:49 »

    Der neue Artikel im Bremer "Weser Kurier" stellt die politischen Hintergründe dar und informiert über die Gegenwehr der Träger der Einrichtungen.

    Näheres siehe den hier als Zitat herunterladbaren Artikel.


    * HeimInvestKosten_WK051129.jpg (296.37 KB, 2383x875 - angeschaut 1799 Mal.)
    « Letzte Änderung: 29. November 2005, 11:56 von admin » Gespeichert

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    « am: 25. November 2005, 11:03 »

    BREMEN: Investitionskostenförderung für Heime gestrichen

     Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Traurig
    Das Bremer Sozialresort plant bestimmte Subventionen für Heime mit Dauerpflege zu streichen. Dadurch wird künftig der Heimplatz um bis zu 340 Euro im Monat teurer!

    Näheres im WK-Artikel (als Zitat hier herunterladbar).

    * HeimInvestKosten_WK051125.pdf (193.75 KB - runtergeladen 944 Mal.)
    « Letzte Änderung: 20. September 2011, 00:12 von admin » Gespeichert

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