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Autor Thema: Persönliches Budget  (Gelesen 21724 mal)
admin
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« Antworten #8 am: 22. Februar 2012, 14:50 »

Hallo Mausli8767,

die Fragestellung zielt auf diese hier gegebenen Infos:
http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=647.msg1719#msg1719

Weitergehende Fragen dazu können die Beratungsstellen beantworten:

[Ansprechpartner und Beratungsstellen zum Persönlichen Budget >>]

Quelle: http://www.budget.paritaet.org


Fragen können auch online gestellt werden an

[Kompetenzzentrum Persönliches Budget >>]

Quelle: http://budgetaktiv.sozialzentrale.de/
« Letzte Änderung: 22. Februar 2012, 14:53 von admin » Gespeichert

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Mausli8767
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« Antworten #7 am: 22. Februar 2012, 01:31 »

 Augen rollen Augen rollen Augen rollen Augen rollen Augen rollen Augen rollen Augen rollen Augen rollen Augen rollen Augen rollen Augen rollen
Ich habe eine Verständnisfrage:

In dem einen Bespiel wird ein Heimbewohner genannt, der sich z. B. weiterbilden möchte und dafür das persönliche Budget nutzen könnte.

Ist das möglich und üblich, dass Behinderte, die in einem Heim dauerhaft leben und pflegebedürftig sind, z. B. über das persönliche Budget noch Geld für eben diese persönlicheren Sachen bekommen!?

Gibt es dafür erfolgreiche Beispiele in der Praxis?
Und: Muss die Leistung dann tatsächlich von einer Firma erbracht werden oder kann man dafür auch Privatpersonen engagieren???

 Huch Huch Huch Huch Huch Huch Huch Huch Huch Huch Huch Huch 
« Letzte Änderung: 22. Februar 2012, 01:35 von Mausli8767 » Gespeichert
admin
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« Antworten #6 am: 23. Dezember 2010, 12:04 »

Trotz Behinderung besser Leben – mit trägerübergreifendem/persönlichem Budget

Menschen mit Behinderung bzw. Handicaps können aus dem persönlichen Budget, welches es seit Anfang 2008 gibt, viele Vorteile ziehen.
Das persönliche Budget dient dem Betroffenen dazu, sich entsprechend seiner Bedürfnisse Assistenzen und Unterstützungen auszusuchen und „einzukaufen“.

Um das persönliche Budget zu erhalten, muss man einen Antrag stellen, dies geschieht bei einem Leistungsträger wie zB. der Krankenkasse oder dem Sozialhilfeträger und anderen.
Der Antrag kann natürlich auch durch die Eltern, Verwandten oder den gesetzlichen Betreuer gestellt werden. Fachliche Unterstützung und Beratung erhält man bei den Leistungsanbietern wie Handicaps-individuelle Betreuung.

Nachdem der Antrag geprüft und die Hilfe- und Zielplanung für den Betroffenen festgelegt wurde, bekommt er einen Betrag, also sein persönliches Budget. Mit diesem Geld kann er zu einem bevorzugten Leistungsanbieter gehen und bekommt von diesem die in der Hilfeplanung festgelegten Unterstützungen.

Frau Meyer aus dem Raum Hildesheim in Niedersachsen beispielsweise lebt bei ihren Eltern. Sie ist körperlich behindert und braucht bei vielen Dingen Hilfe. Ihre Eltern unterstützen Frau Meyer zwar, wo sie können, jedoch möchte sie auch Freizeitaktivitäten nachgehen, wo ihre Eltern keine Zeit haben, sie zu begleiten. Weiterhin möchte sie gern einmal in einer eigenen Wohnung leben.

Frau Meyer könnte nun einen Antrag auf das persönliche Budget stellen, mit dem Ziel, Unterstützung zu bekommen um ihr Hobby ausleben zu können und zu lernen, mit Hilfen trotz ihres Handicaps einen eigenen Haushalt führen zu können.

Herr Schulz lebt in einem Heim. Dort wird er zwar versorgt, jedoch würde er sich gerne weiterbilden und individueller Leben. Durch das persönliche Budget könnte er weiterhin Sachleistungen erhalten, aber von einem externen Anbieter zB. die Anmeldung für Kurse oder die Begleitung dorthin übernehmen lassen. So bieten sich für Herr Schulz neue Möglichkeiten, individueller zu Leben und auch neue Kontakte zu knüpfen, ohne dass er sofort umziehen muss. Sein großer Traum ist es, mit persönlichem Budget betreut in einer eigenen Wohnung zu leben.

Der Grund, warum Frau Meyer und Herr Schulz das persönliche Budget noch nicht in Anspruch nehmen, ist, dass es in Niedersachsen mangels Leistungsanbietern noch nicht weit verbreitet ist und viele Menschen noch gar nichts davon gehört haben.

Das wollen wir mit Handicaps- individuelle Betreuung ändern und somit den Menschen mit Einschränkungen aus dem Raum Hildesheim eine individuellere Lebensgestaltung ermöglichen.

Durch die vielfältigen ambulanten Assistenzen bzw. Unterstützungen, durch das persönliche Budget bezahlt, kann die Lebensqualität erheblich verbessert werden.

Durch das selbstbestimmte Leben ist der betroffene Mensch außerdem flexibler, als wenn er nur von den üblichen Sachleistungen abhängig ist.
Besonders wertvoll zeichnet sich das persönliche Budget für Menschen aus, die durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung Hilfen von Leistungsanbietern wie Handicaps- individuelle Betreuung benötigen, um wieder in einen normalen Lebensrhythmus zurückzufinden.

Quelle: http://www.openpr.de/news/496944.html / www.Handicaps-Betreuung.de
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« Antworten #5 am: 20. Februar 2009, 01:20 »

Das Persönliche Budget
– Umsetzung und  Perspektiven für Bremen


Veranstaltung des Kompetenzzentrums Persönliches Budget des  PARITÄTISCHEN in Kooperation mit dem Paritätischen Bremen und dem  Bundesministerium für Arbeit und Soziales

am 26.02.2009
im Haus der Wissenschaft Bremen,
Sandstraße 4/5, 28195 Bremen

Menschen mit Behinderung haben seit dem 1. Januar 2008 einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf ein trägerübergreifendes Persönliches  Budget. Nach den Regelungen im Sozialgesetzbuch SGB IX - "Rehabilitation und  Teilhabe behinderter Menschen" können Menschen mit Behinderungen mit  gesetzlichen Hilfeansprüchen statt pauschalierter Sachleistungen ein  individuell berechnetesPersönliches Budget bekommen. Mit diesem Geld werden  sie in die Lage versetzt, die erforderlichen Hilfen selbst auszuwählen, deren  Gestaltung mitzubestimmen und diese selbst zu bezahlen.

Mehr  Selbstbestimmung und bessere Teilhabe sollen über das Persönliche Budget für  Menschen mit Behinderung erreicht werden. Doch viele Fragen zur konkreten  Umsetzung, Ausgestaltung und Verbesserung des Persönlichen Budgets werden  sich weiterhin für Menschen mit Behinderungen, Leistungsanbieter und  Leistungsträger stellen. Dies gilt auch für das Land Bremen.

Auf der  Regionalkonferenz werden der Umsetzungsstand in Bremen aufgezeigt und mögliche Entwicklungsperspektiven z.B. zu Fragen der Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung eines Persönlichen Budgets  diskutiert.
 
Kostenlose Einzelberatung zum Persönlichen Budget 

Während der Regionalkonferenz Persönliches Budget in Bremen am  26.2.2009 bietet Selbstbestimmt Leben e.V. Bremen im Haus der Wissenschaft  die Möglichkeit der Einzelberatung für Menschen mit Behinderung und  Angehörige an. In einem Einzelgespräch können individuelle Fragen zum Thema  Behinderung und Persönliches Budget besprochen werden.
 
Es wird ein Teilnahmebeitrag von 20,00 Euro erhoben. Behinderte Menschen können kostenlos teilnehmen.

Das genaue Programm und das Anmeldeformular finden Sie im  Anhang oder unter www.budget.paritaet.org.

Quelle: Einladungs-eMail von SelbstBestimmt  Leben e.V. Bremen



Zitat
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT      Drucksache 17/687
Landtag
17. Wahlperiode
 
Antwort des Senats
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU
vom 20. Januar 2009
 
„Persönliches Budget für Menschen mit Behinderungen“

Dokument kann hier heruntergeladen werden.

* Drs-17-687_8b9_1.pdf (87.67 KB - runtergeladen 679 Mal.)
« Letzte Änderung: 23. Februar 2009, 11:02 von admin » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 03. April 2008, 01:37 »

    Zitat
    From: Andreas Klose
    To: info[at]heimmitwirkung.de
    Sent: Wednesday, March 26, 2008 12:47 PM
    Subject: Links zum Persönlichen Budget


    Hallo Herr Leopold,
     
    hier schon mal die angesprochenen Dokumente zur Umsetzung des Persönlichen Budgets in Bremen:
     


     
    Viele Grüße
     
    Andreas Klose
    __________________________
    Lebenshilfe Bremen e.V.
    Qualitätsbeauftragter
    Waller Heerstr. 55
    28217 Bremen
    0421/38777-23
    « Letzte Änderung: 22. Dezember 2008, 10:57 von admin » Gespeichert

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    Hinsehen und reagieren ist wichtig....


    « Antworten #3 am: 20. Februar 2008, 10:00 »

    Behindertenbeauftragte fordert Persönliches Budget auch in der Pflege

    Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Karin Evers-Meyer (SPD) hat heute in Berlin die Abschaffung der Gutscheinregelung in der Pflegeversicherung gefordert. Evers-Meyer: "Die Gutscheinregelung verhindert selbstbestimmte Teilhabe. Es ist Zeit für ein echtes Persönliches Budget auch in der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige Menschen sollen selbst entscheiden können, wer ihnen wann, wie und wo hilft."

    Die Erfahrungen aus anderen Bereichen würden nach Ansicht der Beauftragten deutlich machen, dass das Persönliche Budget die Leistungsform der Zukunft sei. "80 Prozent der Menschen, die ein Budget in Anspruch nehmen, gaben an, ihr Leben sei lebenswerter geworden. 90 Prozent würden sich wieder für das Budget entscheiden", so Evers-Meyer.

    Das Persönliche Budget ist keine neue zusätzliche Leistung. Es ändert sich lediglich die Leistungsform. Dort, wo bisher Sachleistungen bezogen werden, können sich Betroffene die Leistung als Geldbetrag auszahlen lassen. Sie haben dann die Möglichkeit, ihren Unterstützungsbedarf individuell einzukaufen. Auf Persönliche Budgets besteht seit dem 1.1.2008 ein Rechtsanspruch gegenüber allen Erbringern von Sozialleistungen (Eingliederungshilfe, Krankenversicherung, Rentenversicherung etc.). Eine Ausnahme gibt es nur in der Pflege. Hier sind anstelle von Geldleistungen lediglich Gutscheine vorgesehen.

    Quelle: Pressemmitteilung der Beauftragten der Bundesregierung
    für die Belange behinderter Menschen  vom 19.02.2008
    http://www.behindertenbeauftragte.de/index.php5?nid=340&Action=home


    Vielleicht tauchen hier im Forum Erfahrungen auf?
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    « Antworten #2 am: 22. Dezember 2007, 03:55 »

    Berlin, 21.12.2007 – `Selbstbestimmung` und `Teilhabe`, das sind die großen Ziele des ab dem 01. Januar 2008 eingeführten Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderung. Nach vier Jahren Erprobung in acht Modellregionen wird die bisherige Ermessens-Leistung nach dem neunten Sozialgesetzbuch in einen Rechtsanspruch umgewandelt.

    Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe DBfK e.V. begrüßt die Einführung des Persönlichen Budgets. „Die Bevormundung der Menschen mit Behinderung hat jetzt ein Ende“, so Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des DBfK e.V., „denn das Persönliche Budget ermächtigt die Betroffenen, als Experten in eigener Sache zu agieren.“  Das bisherige Dreieck zwischen Leistungsträger, Leistungsempfänger/-innen und Leistungserbringern wird zugunsten einer direkten Beziehung zwischen Budgetnehmer und Leistungserbringer aufgelöst. Eigenverantwortlich, selbstständig und selbstbestimmt entscheiden nun die Budgetnehmer/-innen, welche Hilfeleistungen sie in welchem Umfang von wem einkaufen möchten.  Bislang erfolgte die Versorgung mit Pflegeleistungen, Wohnraum oder Haushaltshilfe in Form von Sachleistungen, wobei im Top down-Prinzip festgelegt wurde, welche Versorgung für Hilfebedürftige relevant ist. Im Gegensatz dazu verfolgt das Persönliche Budget ein Bottom up-Prinzip, indem entsprechend des persönlichen Bedarfs Leistungen eingekauft werden. Dabei werden die Leistungsbeträge der verschiedenen Sozialversicherungen in einem Budget zusammengeführt. Das erfordert im stark gegliederten deutschen Sozialrecht eine enge Kooperation und gute Koordination der Leistungen.

    Dort setzt allerdings auch die Kritik an, denn immer noch sind die Informationen über das Persönliche Budget sowohl bei Menschen mit Behinderung als auch bei Leistungsträgern und Leistungsanbietern nicht ausreichend. Und das, obwohl Persönliche Budgets im Ausland bereits seit längerem in der Behindertenhilfe zur hohen Zufriedenheit der Budgetnehmer eingesetzt werden. Es bleibt zu hoffen, dass zukünftig auch die Leistungen der Pflegeversicherung in das persönliche Budget einfließen, denn bisher können diese nur in Form von Gutscheinen beansprucht werden. Hier wäre eine Änderung im Sinne der behinderten Menschen wünschenswert.

    Quelle: Pressemitteilung Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. / DBfK-Bundesverband e. V. 
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    « Antworten #1 am: 22. November 2007, 02:11 »

    PFLEGEBUDGET und INTEGRIERTES BUDGET - NEWSLETTER vom 21. November 2007

    Pflege und Hilfe durch PERSÖNLICHE BUDGETS
    Einladung zum Symposium in Bonn


    Impulse für Politik und Praxis verspricht das IV. Symposium der Modellprojekte

    PFLEGEBUDGET und INTEGRIERTES BUDGET,
    das vom 6. bis 7. Dezember 2007 in Bonn stattfindet.


    Die zeitliche Nähe zur geplanten Pflegereform macht das Symposium hochaktuell. Die zweitägige Veranstaltung steht unter dem Motto „Pflege und Hilfe durch PERSÖNLICHE BUDGETS“.

    Veranstalter ist der Arbeitsschwerpunkt Gerontologie und Pflege (AGP) an der Evangelischen Fachhochschule Freiburg. Hier online anmelden: http://www.pflegebudget.de oder http://www.integriertesbudget.de

    Zu wesentlichen Stichworten des Reformvorhabens liefern die Erfahrungsfelder beider Modellprojekte Fakten und Empfehlungen. So ist das Modellprojekt PFLEGEBUDGET derzeit DIE Werkstatt für die Implementierung von Case Management. Vorträge und Diskussionsforen zum Case Management stehen deshalb auch im Mittelpunkt der Tagung - etwa zu Qualitätskriterien (wichtig im Kontext zu den geplanten Pflegestützpunkten), zur notwendigen Beteiligung der Kommunen, zu rechtlichen und psychologischen Aspekten des Case Managements.

    Wie sich Hilfen so gestalten lassen, dass sie wirken, weil sie passen, zeigt der Bericht der wissenschaftlichen Begleitung zum INTEGRIERTEN BUDGET. Ökonomische Effekte des personengebundenen BUDGETS weisen die Erkenntnisse aus einer Zusatzbefragung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) am Projektstandort Neuwied nach.

    Würde und Wellness - worauf es Pflegebedürftigen ankommt, das stellt der Projektbericht des Freiburger Instituts für angewandte Sozialwissenschaft (FIFAS) vor. Findig oder widerstrebend? Dazu, wie Pflegedienste auf das PFLEGEBUDGET reagieren können und sollten, regt eine betriebswirtschaftliche Analyse an.

    Last not least: Freuen Sie sich auf den Auftakt der Veranstaltung: „Take care – Dialekte der Pflege“ - ein Vortrag von Prof. Reimer Gronemeyer von der Universität Gießen.

    Weitere Informationen zum Programm entnehmen Sie bitte den Internetseiten PFLEGEBUDGET http://www.pflegebudget.de und INTEGRIERTES BUDGETS
    http://www.integriertesbudget.de

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    Info: Modellprojekte PFLEGEBUDGET und INTEGRIERTES BUDGET

    Das vierjährige Modellprojekt PFLEGEBUDGET wird von den Spitzenverbänden der Pflegekassen aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung finanziert. Federführend ist der Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) in Siegburg bei Bonn. Die Laufzeit endet 2008.

    Die Modellregionen beim PFLEGEBUDGET sind der Kreis Annaberg (Sachsen), die Städte Erfurt (Thüringen), Kassel (Hessen) und München (Bayern), die Landkreise Marburg-Biedenkopf (Hessen) und Neuwied (Rheinland-Pfalz) sowie die Stadt und der Kreis Unna (NRW).

    Das INTEGRIERTE BUDGET für pflegebedürftige Menschen mit Behinderung wird in Rheinland-Pfalz in zwei Regionen, der Stadt Mainz und dem Landkreis Neuwied modellhaft erprobt. Projektzeitraum ist 2005 bis 2008.

    Projektträger ist der Arbeitsschwerpunkt Gerontologie und Pflege (AGP) an der Evangelischen Fachhochschule Freiburg. Die wissenschaftliche Begleitung obliegt einem Forschungsverbund, zu dem neben dem AGP das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim und das
    Freiburger Institut für Angewandte Sozialforschung (FIFAS) gehören. 
     
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    Der Newsletter gibt Einblick in die Modellprojekte PFLEGEBUDGET und INTEGRIERTES BUDGET, informiert über Forschungsergebnisse, Angebote und Entwicklungen in den Modellregionen, über Publikationen, Veranstaltungen und Termine - per eMail verschickt. Für Sie kostenfrei.

    Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten wollen, können Sie ihn über http://www.pflegebudget.de/newsletter/newsletter.htm und http://www.integriertesbudget.de/newsletter/newsletter.htm abbestellen.

    PFLEGEBUDGET Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Uschi Grieshaber
    ++ 49 (0)228/264628
    http://www.pflegebudget.de

    © PFLEGEBUDGET +++  INTEGRIERTES BUDGET 2007
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    « Letzte Änderung: 22. November 2007, 02:17 von admin » Gespeichert

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    « am: 03. September 2007, 00:29 »

    Informationstour der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung
    "Selbstbestimmt Leben: Persönliches Budget"
    am 06.09.2007 in Bremen


    Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Karin Evers-Meyer führt in Kooperation mit den Behindertenbeauftragten der Bundesländer im September eine Informationstour zum Persönlichen Budget durch.

    Mit den beiden Veranstaltungen, die am 06.09.2007 in Bremen stattfinden, wollen die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung sowie Bremens Landesbehindertenbeauftragter Dr. Joachim Steinbrück über das persönliche Budget informieren, auf das für Menschen mit Behinderung vom 01.01.2008 ein Rechtsanspruch besteht.

    Mit dieser neuen Leistungsform wird das klassische Leistungsdreieck zwischen Leistungsträger, Leistungsempfänger und Leistungserbringer aufgelöst. Bisher fest definierte Dienst- und Sachleistungen werden durch Barleistungen an die Betroffenen ersetzt. Mit diesem Geld können behinderte Menschen sich als Käufer, Kunde oder Arbeitgeber eigenverantwortlich für individuelle Unterstützungsleistungen entscheiden. Neben klassischen Leistungen zur Teilhabe können auch Leistungen der Krankenkassen, der Pflegeversicherung sowie Sozialhilfeleistungen in das Persönliche Budget einbezogen werden.

    Bremens Behindertenbeauftragter Dr. Joachim Steinbrück erklärt hierzu: "Das persönliche Budget schafft für Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung. Hiermit können sie nämlich selbst entscheiden, bei wem sie welche Leistungen und Hilfen in Auftrag geben oder kaufen wollen. Ein weiterer Vorteil des persönlichen Budgets besteht darin, dass die ausgegebenen Sozialleistungen direkt bei den Betroffenen ankommen."

    Die erste Veranstaltung findet am Donnerstag, 06.09.2007 in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr in der Werkstatt Bremen/Martinshof, Kantine, Buntentorsteinweg 94 statt. Sie wird in leichter Sprache durchgeführt.

    Die zweite Veranstaltung findet am Donnerstag, 06.09.2007 in der Zeit von 18.00 bis 20.00 Uhr im Haus der Bürgerschaft/Festsaal, Am Markt 20 statt. Während der Abendveranstaltung wird u. a. auch eine Podiumsdiskussion mit einem Budgetberater, zwei Vertretern von Sozialleistungsträgern, einem Anbieter von Leistungen der Behindertenhilfe sowie einer Budgetexpertin stattfinden.

    Während der beiden Veranstaltungen werden Bremens Sozialstaatsrat Dr. Joachim Schuster und der Landesbehindertenbeauftragte Dr. Joachim Steinbrück jeweils ein kurzes Grußwort entrichten; anschließend werden Dr. Schädler (Universität Siegen) als Wissenschaftler und Wilhelm Winkelmeier (Selbstbestimmt Leben Bremen) als Budgetberater das persönliche Budget im Einzelnen erläutern. Weitere Informationen sind an einem Info-Tisch erhältlich.

    Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, sich beim Landesbehindertenbeauftragten telefonisch, per Fax oder Mail anzumelden und dabei ggf. anzugeben, ob eine Übersetzung in Gebärdensprache benötigt wird.

    Der Landesbehindertenbeauftragte ist zu erreichen per

    Telefon: 0421/361 18 181
    Telefax: 0421/361 18 184
    E-Mail: office@behindertenbeauftragter.Bremen.de

    Weitere Informationen sind zu finden unter www.Budget-Tour.de

    Quelle: www.behindertenbeauftragter.bremen.de - PM 2007-3, 29.08.2007
    « Letzte Änderung: 03. April 2008, 01:38 von admin » Gespeichert

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