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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Medienecho + Kommentare zur Pflegereform  (Gelesen 10622 mal)
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« Antworten #7 am: 07. November 2007, 00:44 »

DIE ZEIT

Das Geheimnis guter Pflege

Die Bundesregierung will die Betreuung in Altenheimen verbessern – und nimmt viel Rücksicht auf Interessenverbände.


Von Frank Drieschner

Altenpflege ist Ansichtssache. In der Bild- Zeitung kam unlängst die ehemalige Altenpflegerin Eva Ohlert zu Wort. »Das Altenheim macht die Menschen krank. Sie verlieren ihre Lebensfreude, ihren Mut und ihre Würde«, sagte sie und begründete dies Urteil drastisch: »Ich habe Menschen in Heimen getroffen, die auf vollgekoteten Klostühlen beim Mittagessen saßen.« Kurz zuvor hatte in Berlin der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) seinen jüngsten Bericht zur Altenpflege vorgestellt. Danach erleiden zehn Prozent der Heimbewohner und sechs Prozent der ambulant versorgten Patienten als Folge von Vernachlässigung gesundheitliche Schäden. Beim MDS hält man das für einen Fortschritt.

In dieser Woche legt die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Reform der Altenpflege vor. Der jüngste Versuch, des Elends in der Pflege Herr zu werden, trägt den Titel Pflegeweiterentwicklungsgesetz und soll leisten, was das Pflegequalitätssicherungsgesetz der rot-grünen Regierung aus dem Jahr 2002 nicht vermochte. Das neue Gesetz umfasst inklusive Begründung 260 Seiten und sieht 19 Einzelmaßnahmen vor, deren spektakulärste wohl der innerhalb der Koalition noch umstrittene sechswöchige Pflegeurlaub für Angehörige ist. Natürlich behauptet niemand im Ernst, dass ein sechswöchiger Urlaub zur jahrelangen Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen einen nennenswerten Beitrag leisten könne, weshalb sich unter Fachleuten die Erwartungen an das neue Gesetz in Grenzen halten.

Warum ist es so einfach, Übel zu bennennen, wie die ehemalige Altenpflegerin Eva Ohlert sie beklagt – und so schwer, sie zu beseitigen?

Antworten auf diese Frage liegen tief versteckt in einem Geflecht aus Institutionen, Interessen und Rechtsbeziehungen. 8500 Altenheime und 13000 Pflegedienste gibt es in Deutschland, sie werden betrieben durch private Träger und gemeinnützige Verbände und finanziert von Pflegekassen, örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern sowie den Gepflegten selbst und ihren Angehörigen. Überwacht werden sie durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen und die je nach Kommune, Landkreis oder Bundesland unterschiedlich organisierte Heimaufsicht, die selbst, genau wie die Pflegeeinrichtungen, Bundes- und Landesrecht zugleich unterliegen.

Viele Missstände sind lange schon bekannt – nur ist »eine rasche Änderung bzw. Besserung kaum zu erwarten«, wie der Bundestag vor sieben Jahren im Dritten Bericht zur Lage der älteren Generation feststellte. Es gebe da »auf allen Ebenen Beharrungstendenzen«, eine »Änderung der bestehenden Praxis« setze eine »Vielzahl von zum Teil recht komplizierten Aushandlungsprozessen« voraus.

Beharrungstendenzen auf allen Ebenen? Komplizierte Aushandlungsprozesse?

In Paragraf 115 Absatz 1 des rot-grünen Pflegequalitätssicherungsgesetzes von 2002 findet sich ein kleiner Satz, der großen Schaden angerichtet hat. Es geht um die Qualitätsprüfungen in den Pflegeheimen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse. Der Satz lautet: »Gegenüber Dritten sind die Prüfer und die Empfänger der Daten zur Verschwiegenheit verpflichtet.«

Diese unscheinbare Bestimmung hat weitreichende Folgen. Sie schaltet die Kontrolle durch den Markt aus. Wer für einen Angehörigen einen Platz in einem Altenheim sucht, der ist gezwungen, eine Dienstleistung zu kaufen, über deren Qualität er nur Vermutungen anstellen kann. Zugleich gibt es eine öffentlich-rechtliche Qualitätskontrolle, die detailliert Auskunft geben könnte. Und es gibt gute Pflegeeinrichtungen, die mit den Ergebnissen dieser Kontrolle gerne werben würden. Doch beide Seiten sind »zur Verschwiegenheit verpflichtet«.

Wie konnte ein solches Gesetz je beschlossen werden? Das Gesundheitsministerium verweist auf den Einfluss der »Lobby«. Doch die Vorschrift zur Geheimhaltung steht wie selbstverständlich schon im ersten Gesetzentwurf und wurde in der Folge nie infrage gestellt – nicht durch Regierungsvertreter, aber ebenso wenig durch die Opposition. Hat demnach die »Lobby« Ministerium und Parlament unterwandert?

Das Ministerium gibt sich ahnungslos, doch ein Abgeordneter kann Auskunft geben. Willi Zylajew, »pflegepolitischer Sprecher« der Unionsfraktion, war bis 2002 im Rheinland stellvertretender Geschäftsführer der Caritas. In dieser Eigenschaft, erinnert er sich, habe er Mitte der neunziger Jahre die Kohl-Regierung bei der Einführung der Pflegeversicherung beraten. Und schon damals habe man in internen Runden beim damaligen Gesundheitsminister Norbert Blüm die Veröffentlichung von Qualitätsberichten erörtert – und verworfen.

Man wollte ja, sagt Zylajew. Aber man konnte doch nicht! Und dann fängt er an, mit der Autorität des Praktikers von der Altenpflege daheim im Rheinland zu erzählen, von schurkenhaften geführten Pflegeheimen, die wund gelegene Patienten aus übel beleumundeten Kliniken abwiesen – während andere sich aller Sorgenfälle annähmen und dafür bei der Qualitätskontrolle mit schlechten Noten bestraft würden, weil man ihnen den Zustand der Patienten anlastete.

Wenn der Pflegepolitiker spricht, graust es dem Fachmann

In Wirklichkeit dürfte der Multifunktionär Zylajew seit etlichen Jahren kaum noch Gelegenheit haben, Einblick in die Praxis der Altenpflege zu nehmen. Wer echten Praktikern mit dem Argument von den angeblich ungerechten Bewertungen kommt, der stößt auf ungläubiges Staunen. Wie könne man im Ernst annehmen, dass sich bei einem achtstündigen Kontrollbesuch, in der die gesamte Pflegedokumentation einer Einrichtung unter die Lupe genommen wird, nicht zweifelsfrei klären lasse, ob ein Patient drei Tage zuvor mit Geschwüren eingeliefert wurde oder sich im Laufe von Monaten auf der fraglichen Station wund gelegen hat?

Aus Sicht von Jürgen Brüggemann, dem obersten Qualitätsprüfer beim MDS, ist diese Unterstellung so abwegig, dass sie ihren Urheber disqualifiziert. Dennoch muss man in Ermangelung einer besseren Erklärung wohl annehmen, dass so die Praxis der geheimen Qualitätskontrolle ursprünglich begründet wurde.

Inzwischen hat auch Brüggemann Gelegenheit, sich in Berlin Gehör zu verschaffen; er ist Autor der Studie, deren ernüchternde Ergebnisse der MDS kürzlich vorgestellt hat. Seinen Argumenten dürfte es zu danken sein, dass im aktuellen Gesetzentwurf der Großen Koalition das Veröffentlichungsverbot für Qualitätsberichte nun endlich aufgehoben ist.

Also ein Fortschritt? Brüggemann ist skeptisch. In Zukunft sollen die Pflegeverbände selbst mitbestimmen, wie ihre Einrichtungen geprüft und welche Ergebnisse veröffentlicht werden. Das, vermutet er, sei ein Ergebnis »effektiver Lobbyarbeit«.

Für die billige Pflege zahlen Heimbewohner einen hohen Preis

Natürlich ist die Vorstellung naiv, es gebe eine Politik, die mit besten Absichten die Altenpflege zu reformieren trachtet, während eine eigennützige Pflegelobby ihre Bemühungen hintertreibt. Ein trauriges Beispiel der »komplizierten Aushandlungsprozesse«, die der Bundestag einmal beklagte, ist der missglückte Versuch, in Deutschland zur Unterstützung der Pflegeheime das Computerprogramm Plaisir einzuführen. Es sollte, endlich, ein Problem von so grundsätzlicher Dimension lösen, dass es die Frage nahelegt, wie Altenpflege bislang überhaupt möglich war. Noch immer ist in Deutschland nicht einmal ansatzweise geklärt, worin eigentlich eine angemessene Pflege besteht und wie viel Personal benötigt wird, sie zu leisten. Heime und Pflegedienste rechnen mit Hilfe dreier Tarife ab, Pflegestufen genannt, die mit der Wirklichkeit wenig oder nichts zu tun haben. Ein Patient der am niedrigsten dotierten Pflegestufe 1 kann seine Pfleger durchaus länger als zwei Stunden pro Tag beschäftigen, während ein Patient der teuersten Stufe 3 womöglich weniger als eine Stunde täglicher Pflege benötigt.

Plaisir ist ein Programm, das die Frage nach angemessener Pflege und dem erforderlichen Personal beantwortet. Es wurde vor mehr als 20 Jahren in Kanada entwickelt und seither ständig verbessert, es wird in der Schweiz angewandt, in Deutschland hat es begeisterte Anhänger sowohl in den Pflegeverbänden als auch bei den Kassen, und ein Modellversuch in Schleswig-Holstein gilt weithin als geglückt. Einer Übernahme in die deutsche Praxis – ähnlich wie im Fall des australischen Berechnungsverfahrens für medizinische Fallpauschalen – schien nichts mehr im Wege zu stehen.

Seit drei Jahren ist in Deutschland von Plaisir nicht mehr die Rede. Wer sich im Gesundheitsministerium nach dem Stand des Verfahrens erkundigt, erfährt lediglich, dass die Verhandlungen mit dem kanadischen Softwareentwickler gescheitert seien. Kann das wahr sein: Eine Innovation, mit deren Hilfe sich öffentliche Mittel in Milliardenhöhe effizienter hätten einsetzen lassen, scheitert an Verhandlungen um einen allenfalls sechsstelligen Betrag?

Unbestreitbar ist, dass die Kanadier mit den Deutschen gerne ins Geschäft gekommen wären, während es hier erhebliche Vorbehalte gab. Vor allem aus Sicht der Sozialhilfeträger, der Kommunen und Landkreise, die einen Großteil der Pflegekosten tragen, hatte Plaisir nämlich einen erheblichen Nachteil: Es hätte die Pflege verteuert. 2004, als die Verhandlungen scheiterten, hatte die Finanzkrise der Städte und Gemeinden ihren Höhepunkt erreicht. Sozialhilfeträger und Pflegekassen, sagt eine Verbandsvertreterin, die nicht genannt werden möchte, seien seinerzeit übereingekommen, »dass die gegenwärtige Ausstattung der Pflegeheime durchaus ausreichend sein kann und sein muss«.

Und in Zukunft? Die Große Koalition hat in ihrem Gesetzentwurf einen eleganten Weg gefunden, den Konflikt zwischen Notwendigem und Bezahlbarem zu entschärfen. Die Frage, welche Qualitätsmaßstäbe in der Altenpflege gelten, sollen Pflegekassen, Sozialhilfeträger und Heimbetreiber von nun an gemeinsam beantworten. Aus Sicht der Steuerzahler wäre dagegen nicht viel einzuwenden – müsste nicht jeder Einzelne befürchten, irgendwann selbst einmal zum Pflegefall zu werden.

Quelle: DIE ZEIT, 20.09.2007 Nr. 39  -  (Vielen Dank für die freundliche Genehmigung)
« Letzte Änderung: 07. November 2007, 01:08 von admin » Gespeichert

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« Antworten #6 am: 23. Oktober 2007, 15:01 »


DVSG: Das Gesundheitswesen konsequent am Menschen ausrichten

Patientenorientierung sowie Effizienz und Effektivität stehen für Soziale Arbeit im Mittelpunkt

Der Bundeskongress 2007 der Deutschen Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen (DVSG) am 18. und 19. Oktober in Mainz beschäftigte sich schwerpunktmäßig mit den Folgen der Ökonomisierung des Gesundheitswesens. Deutlich wurde bei den Diskussionen, dass eine qualitativ hochwertige Erbringung von Gesundheitsleistungen wirtschaftli-chen Kriterien standhalten muss. Mittlerweile tragen viele Effekte des verstärkt postulierten Wettbewerbs im Gesundheitswesen aber dazu bei, die Qualität der Leistungen zu mindern. Häufig wird Ökonomie nicht mehr im Interesse der betroffenen Menschen eingesetzt. Damit wird solidarisches Handeln der Gesellschaft in Frage gestellt. Die Teilnehmer des Bundes-kongresses waren sich einig, dass eine konsequente Patientenorientierung das notwendige Regulativ ist, um der zunehmenden Kommerzialisierung und Kapitalisierung des Gesundheitswesens entgegenzuwirken.


Der 1. Vorsitzende der DVSG, Ulrich Kurlemann: „Das Gesundheitswesen hat sich in allen Bereichen sehr verändert. Im Mittelpunkt der Neuausrichtungen stehen schon seit Jahren verstärkt wirtschaftliche Aspekte. Die zunehmende Ökonomisierung wird von vielen im Gesundheitswesen tätigen Berufsgruppen als Bedrohung empfunden. Ökonomie und Soziales sind aber keine Gegensätze, sondern sie bedingen einander. Ein Gesundheitswesen, das allerdings nur noch an wirtschaftlichen Kriterien gemessen wird, verstößt gegen das in der UN-Charta der Menschenrechte festge-legte Recht jedes Menschen auf Soziale Sicherheit.“

Für die ehemalige Gesundheitsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen und heutige stellvertretende Vorsitzende der BARMER, Birgit Fischer, steht das Gesundheitswesen an einer Wegscheide, an der die Gefahr drohe, dass die Gemeinwohlorientierung verloren gehe. „Ökonomie und Soziales sind keine Gegensätze, solange ökonomisches Denken im Interesse der Menschen eingesetzt wird“. Allerdings sei es derzeit so, dass strukturelle Aspekte und nicht die Interessen der Versicherten im Vordergrund stünden.

Soziale Arbeit im Gesundheitswesen sorgt auf individueller Ebene dafür, dass betroffene Menschen gesundheitliche Probleme und deren Folgen verarbeiten, annehmen und ihr Leben nach einer einschneidenden Krise selbstbestimmt organisieren können. Soziale Arbeit gibt kranken, behinderte und pflegebedürftige Menschen eine Orientierung im komplizierten System der Sozialen Sicherung, sie unterstützt Patienten beim Aufbau individueller und passgenauer Hilfen bei komplexen Lebenslagen und nimmt nicht zuletzt anwaltschaftliche Funktion für Menschen wahr, die in prekären Situationen ihre Teilhabe am Leben nicht autonom sichern können.

Auf Systemebene ist es erforderlich, insbesondere durch Patientenmanagement, Schnittstellen im Leistungssystem zu überbrücken und Leistungen des Gesundheits- und Sozialwesens zu bündeln. Krankheit und Gesundheit findet in der Lebenswelt der Menschen statt, daher müssen Leistungen in integrierten Versorgungsnetzen bedarfs- und bedürfnisgerecht erbracht werden, um Nachhaltigkeit der Behandlung und Versorgung zu erzielen. Genau an dieser Stelle liegt das Effizienzsteigerungspotenzial im Gesundheitswesen. „Integrierte Versorgung und die Umsetzung der notwendigen Patientenorientierung ist ohne Sozialarbeit im Gesundheitswesen nicht leistbar“, so Birgit Fischer.

Prof. Dr. Norbert Roeder, der ärztliche Direktor der Universitätskliniken Münster, führte aus, dass ein Krankenhaus bei der begrenzten Ressourcenzuweisung nur noch die Kernaufgaben erfüllen könne, nämlich die im individuellen Fall medizinisch notwendige Behandlung. Dafür werde Medizin und Pflege dringend gebraucht. Die Leistungen aller anderen Gesundheitsberufsgruppen stünden zur Disposition. Daneben würden Angebote vorgehalten, die dem Unternehmen „Krankenhaus“ einen Wettbewerbsvorteil sicherten. Daraus resultiere, dass die Berufsgruppen aufgefordert sind, den Nutzen ihrer Tätigkeit zu belegen. Sozialarbeit müsse mehr als bisher Sorge dafür tragen, zu verdeutlichen wozu ihre Leistungen dienen, auch im ökonomischen Sinne für das Krankenhaus als Wirtschaftsbetrieb.

Der Vertreter der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, Rolf Schneider, sagte, dass Sozialarbeit im Gesundheitswesen aber nicht nur erfolgreich sein könne, wenn sie den Patienten in den Mittelpunkt stelle. Vielmehr seien das Wissen über und das Nutzen von Kommunikation, Kooperation und Organisationsstrukturen sozialarbeiterische Kernkompe-tenzen, die beispielsweise bei der strukturellen Weiterentwicklung von Krankenhäusern zu regionalen Gesundheitszentren von zentraler Bedeutung seien.

Durch den Einsatz von Dipl. Sozialarbeiterinnen und Dipl. Sozialarbeitern können sowohl die Ressourcen des Sozial- als auch des Gesundheitswesens nutzbar gemacht werden. Nur ein ganzheitliches Vorgehen trägt zur Effizienzsteigerung im gesamten Sozialen Sicherungssystem bei.

Bundesgesundheitsministerin, Ulla Schmidt, betonte in ihrem schriftlichen Grußwort zu dem Kongress, dass im deutschen Gesundheitswesen die medizinisch notwendige und qualitativ hochwertige Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden muss. Hierfür seien Wirtschaftlichkeit und eine verantwortungsvoller Umgang mit den Ressourcen die ent-scheidenden Bedingungen. „Sozialarbeit leistet bereits einen wesentlichen Beitrag zu einer qualitativ guten und zugleich effizienten Versorgung: Bei Ihren Tätigkeiten verknüpft sie die unterschiedlichen Systeme der soziale Sicherung. Sie hilft mit, die Behandlungsprozesse sektorenübergreifend aufeinander abzustimmen. Dadurch rückt der Patient in den Mittelpunkt des gesamten Behandlungsablaufs, Schnittstellenprobleme können beseitigt werden. Die Patienten werden in der Folge besser und effizienter versorgt“, so die Ministerin weiter.

Quelle: www.dvsg.org - Pressemitteilung vom 19.10.2007
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« Antworten #5 am: 18. Oktober 2007, 18:37 »

Pflege-SHV: Gesetzentwurf verdient Bezeichnung "Reform" nicht

Der am 17.10.2007 von der Bundesregierung zur Änderung der Pflegeversicherung beschlossene Gesetzentwurf verdient die Bezeichnung "Reform" nicht. Der Pflege-Selbsthilfeverband e.V. (Pflege-SHV) sieht darin keine "Weiterentwicklung der Pflegeversicherung", die den pflegebedürftigen Menschen nachhaltig Hilfe bringen wird. Allenfalls handelt es sich bei den beschlossenen Änderungen um kleinere "Reparaturen" und Kompensationsmaßnahmen, während die schwerwiegenden Webfehler im System unberührt bleiben. Vor allem müssen wir weg von den körperbezogenen Einstufungskriterien wie der gesamten Pflegestufenregelung, die den Grundsätzen der Aktivierung und Rehabilitation entgegenwirkt. Dazu bedarf es unter anderem einer Erweiterung und Neufassung des Pflegebegriffes, so dass auch der nicht körperbezogene Hilfebedarf, der mitunter sehr viel anstrengender und zeitintensiver ist, angemessen berücksichtigt werden kann. Vor allem in Bezug auf Menschen mit Demenz ist eine solche Neufassung zwingend. Mit den kleinen finanziellen Leistungsverbesserungen, die in diesem Reförmchen vorgesehen sind, ist niemandem geholfen. Damit wird nicht einmal den seit Einführung der Pflegeversicherung gestiegenen und weiterhin steigenden Lebenshaltungskosten entsprochen.

Die Bundesbürger werden also in Zukunft höhere Beiträge an die Pflegeversicherung zahlen müssen, ohne die notwendigen Verbesserungen im Pflegefall erhoffen zu können.

Neben dieser Grundsatzkritik sind auch einzelne Neuregelungen in diesem Reformpaket fragwürdig. Beispielsweise sieht der Pflege-SHV hinsichtlich der geplanten Pflegestützpunkte die Gefahr, damit neue Geldmittel verschlingende Verwaltungsmonster ins Leben zu rufen. Es werden in solchen Stützpunkten, um deren Trägerschaft sich bereits jetzt Kassen und Verbände lebhaft streiten, erhebliche Finanzmittel gebunden, die besser für die direkte Pflege Verwendung finden sollten. Zu befürchten steht, dass diese Institutionen am Ende genau so wenig zur Verbesserung der Pflegebedingungen beitragen, wie der MDK (Medizinische Dienst der  Krankenkassen ), dem mit Einführung der Pflegeversicherung eine zentrale Rolle zukam.* Seither konnten mehr als 6.000 Fachkräfte aus Medizin und Pflege dem belastenden Alltag in den Einrichtungen entfliehen und einen sicheren Arbeitsplatz beim MDK finden. Dort dient ihre Fachlichkeit hauptsächlich dem (Selbst)Zweck zu prüfen, ob ein Pflegebedürftiger die Kriterien für eine bestimmte Pflegestufe erfüllt oder nicht. Statt Versicherungsbeiträge zu nutzen, um Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen dieser Art zu fördern, wäre mit einer Erhöhung der Personalschlüssel in den Einrichtungen allen mehr geholfen.

Der Pflege-SHV hat dem Bundesgesundheitsministerium sowie zahlreichen Abgeordneten und anderen beteiligten Beratern zeitgerecht seine Vorstellungen zu einer wirklichen Pflegereform übermittelt und bedauert, dass diese nur ansatzweise aufgegriffen worden sind und keine Anhörung des Verbandes stattgefunden hat.

* Der MDK wurde nicht mit Einführung der Pflegeversicherung ins Leben gerufen, wie zunächst ausgesagt. Er wurde mit Wirkung vom 1.1.1989 aufgrund der Einführung des § 275 SGB V ins Leben gerufen. Seine Größe und Machtstellung verdankt er jedoch der Aufgabe, die ihm mit Einführung des SGB XI zukam.

Quelle: www.pflege-shv.de - Pressemitteilung vom 18.10.2007, Korr. vom 20.10.2007
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2007, 17:15 von admin » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 18. Oktober 2007, 12:24 »

Pflegereform: Keine Nachhaltigkeit und viel Schein

Zum Beschluss des Kabinetts zur Pflegereform erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflegepolitik:

Die Pflegereform ist überfällig. Dass sie nun endlich auf den Weg gebracht wird, ist jedoch kein Wert an sich. Bei der Finanzierungsreform versagen Union und SPD auf ganzer Linie. Großspurig waren sie angetreten, die Pflegeversicherung sozial gerechter und nachhaltiger zu gestalten. Das enttäuschende, ja peinliche Ergebnis: Die Private Pflegeversicherung bleibt auch weiterhin außen vor und es wird keine Demografiereserve aufgebaut. Die Koalition verschiebt die Probleme nur weiter in die Zukunft und hinterlässt nichts als ungedeckte Schecks.

Bei den Strukturreformen gehen einige Ansätze in die richtige Richtung, wie etwa die Schaffung einer Pflegezeit oder die Errichtung von Pflegestützpunkten. Die Umsetzung jedoch ist halbherzig, zumeist eher mangelhaft.

So gut die Pflegezeit gemeint sein mag: In der geplanten Form ist sie ein Programm für Besserverdienende und für die große Mehrheit der Betroffenen nutzlos. Eine unbezahlte Pflegezeit von sechs Monaten kann sich kaum jemand leisten. Und zehn Urlaubstage – ob bezahlt oder unbezahlt – sind einfach zu wenig, um Pflege sinnvoll und dauerhaft zu organisieren. Trotzdem ist es bedauerlich, dass die SPD an diesem Punkt eingeknickt ist und dem familienfeindlichen Kurs der Union Vorrang gibt.

Wir plädieren für eine dreimonatige Pflegezeit. Sie soll den Angehörigen Raum bieten, die Pflege eines Angehörigen zu organisieren, um dann in den Beruf zurückkehren zu können. Das müssen sich auch Geringverdiener leisten können. Deshalb soll es in dieser Zeit eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung von maximal 1.000 pro Monat geben.

Unsere Eckpunkte zur Pflegezeit im Detail sehen Sie unter:
http://www.gruene-bundestag.de/cms/beschluesse/dokbin/189/189617.pdf

Quelle: www.gruene-bundestag.de - Pressemitteilung NR. 1120 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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« Antworten #3 am: 18. Oktober 2007, 12:18 »

LANFERMANNN: Statt Finanzreform kommt die Staatspflege

BERLIN. Potsdam. Zum heutigen Beschluss des Kabinetts zur Einbringung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes erklärt der pflegepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Heinz LANFERMANN:

Zwei Jahre nach den Reformversprechen des Koalitionsvertrages ist Schwarz-Rot gescheitert. Es wird für die gesetzliche Pflegeversicherung keine zukunftsfeste Finanzierung geben. Stattdessen kommt der Einstieg in die Staatspflege, passend zu Ulla Schmidts Weg in die Staatsmedizin.
Mit der Einrichtung von über 4.000 so genannten Pflegestützpunkten und 20.000 Pflegeberatern wird eine ungeheure Bürokratie mit vielfachen Doppelstrukturen und staatlicher Lenkung eingerichtet.
Statt vorher mit den Beteiligten zu sprechen und sich deren Erfahrungen zueigen zu machen, will das Bundesministerium für Gesundheit das Land mit noch mehr Verwaltung überziehen. Während an den Pflegebetten die Mitarbeiter fehlen oder zu wenig Zeit haben, soll dank des ausgebliebenen Widerstands der CDU/CSU die Pflegebürokratie wuchern. Die Folge wird die Zerschlagung bestehender, funktionierender bürgernaher Beratungsangebote von Verbänden und öffentlichen wie privaten Anbietern zugunsten eines dirigistischen Bürokratiemonsters sein, dessen Zuständigkeiten und Strukturen in dem Gesetzentwurf noch nicht einmal ordentlich beschrieben sind.

Quelle: www.fdp-fraktion.de - Pressemitteilung vom 17.10.2007
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« Antworten #2 am: 18. Oktober 2007, 12:07 »

Ilja Seifert: Pflegereform - alle Versprechen über Bord geworfen
17.10.2007 | 13:33 Uhr
 
   Berlin (ots) - Das Bundeskabinett hat heute den  Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeversicherung beschlossen. Dazu erklärt der Pflegexperte der Fraktion DIE LINKE, Ilja Seifert:

   Dass die Gesundheitsministerin beim ursprünglich geplanten zweiwöchigen bezahlten Pflegeurlaub dem Druck der Union nachgegeben und den Rückwärtsgang eingelegt hat, ist nur ein Beispiel für den Kleinmut, mit dem die Reform der Pflegeversicherung von der Bundesregierung angegangen wird.

   Von den im Koalitionsvertrag gemachten Zusagen ist im jetzt vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf so gut wie nichts übriggeblieben. Die soziale Diskriminierung Pflegebedürftiger wird
fortgesetzt. Weder kommt es zur Einbeziehung der privaten in die gesetzliche Pflegeversicherung, noch werden durch einen modernen Pflegebegriff der Teilhabeanspruch und die Assistenzfunktion neu geregelt.

   Die Bundesregierung verfolgt bei der Reform vor allem ein Ziel: Sie will die Ausgaben für Betreuung und Pflege niedrig halten. Zahlen sollen stattdessen die Familien. Dass unter dieser Prämisse eine wirkliche Reform gar nicht möglich ist, liegt auf der Hand.

   Gegeizt wird an allen Ecken und Enden. Viele Pflegebedürftige sollen gerade einmal 10 Euro mehr im Monat erhalten. Bei den stationären Pflegestufen I und II sind überhaupt keine Erhöhungen
vorgesehen. Die steigenden Kosten der Heimbetreuung werden damit weiter auf die Betroffenen, ihre Angehörigen oder die Sozialämter abgewälzt. Auch die Einbeziehung von Demenzkranken hat mit maximal 6,57 Euro Unterstützung pro Tag nur Almosencharakter.

   Bestraft werden durch die Reform die ohnehin stark belasteten Pflegekräfte. Für gutes und motiviertes Personal sollten endlich auch gute und motivierende Löhne gezahlt werden. Aus den nur marginal angehobenen Mitteln der Pflegeversicherung ist das aber nicht zu
leisten.

   Eine der Realität gerecht werdende Pflegereform sieht anders aus. Sie erfordert zuallererst einen Pflegebegriff, der Teilhabe ermöglichende Assistenz in den Mittelpunkt stellt. Und sie braucht
eine zukunftsfeste Finanzierungsbasis, wie sie am ehesten durch die Umstellung der Pflegeversicherung auf das Bürgerversicherungsmodell gewährleistet wäre.

Originaltext:     DIE LINKE
Digitale Pressemappe:     http://presseportal.de/pm/41150/
Pressemappe via RSS:     feed://presseportal.de/rss/pm_41150.rss2


Pressekontakt:
DIE LINKE.
Fraktion im
Bundestag
Hendrik Thalheim
Tel.:  030/22752800
Mobil: 0172/3914261
Mail: pressesprecher@linksfraktion.de
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2007, 12:38 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 18. Oktober 2007, 01:47 »

Einige Medienstimmen zur beschlossenen Pflegereform:

Zitat von: Weser-Kurier vom 18.10.2007
Mehr unangemeldete Kontrollen in Heimen
Kabinett beschließt Reform: Ab Juli 2008 höhere Beiträge für bessere Leistungen der Pflegeversicherung

Von unserem Korrespondenten
Dietrich Eickmeier


BERLIN. Höhere Pflegesätze, mehr unangemeldete Qualitätskontrollen in Heimen, die erstmalige Berücksichtigung von Demenzkranken und die Freistellungsmöglichkeit von der Arbeit: Für Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat das Kabinett gestern einen "großen Schritt" für Pflegebedürftige, Angehörige sowie Pflegepersonal beschlossen.

"Die Reform verbessert die Lebenssituation für Millionen", sagte die Ministerin und verwies darauf, dass vor allem die Leistungen in der ambulanten Pflege ausgebaut werden sollen: "Das entspricht dem Wunsch der meisten Menschen, im eigenen Zuhause gepflegt zu werden.

"Der Gesetzentwurf, der zum 1. Juli 2008 in Kraft treten soll, sieht vor, dass Pflegeheime statt alle fünf künftig alle drei Jahre unangemeldet kontrolliert werden sollen. Auch die Zahl der Stichproben soll erhöht werden. Um die Angebote für Pflegebedürftige wohnortnah besser zu vernetzen, sollen Pflegestützpunkte pro 20 000 Einwohner als erste Anlaufstelle für Rat und Hilfe entste-hen. Ermöglichen soll dies ein neuer Vertragstyp, der zwischen Krankenkassen, Pflegekassen, Kommunen und Leistungserbringern geschlossen werden kann.

Angehoben werden erstmals seit 1995 auch die Pflegesätze. Im häuslichen Be-reich sollen sie in Pflegestufe eins bis 2012 schrittweise von 384 auf 450 Euro im Monat steigen, in Stufe zwei von 921 auf 1100, in Stufe drei von 1432 auf 1550 Euro. Betroffene können Leistungen, etwa in der Nachbarschaft, gemeinsam in Anspruch nehmen und mit dem gesparten Geld weitere Leistungen einkaufen. Die stationären Sätze bleiben in den ersten beiden Stufen unverändert, in Stufe drei steigen sie von 1432 auf 1550 und von 1688 auf 1918 Euro bei Härtefällen. Nach 2015 werden die Sätze alle drei Jahre der Preissteigerung angepasst.

Erstmals werden auch Demenzkranke in die Pflegeversicherung aufgenommen. Altersverwirrte, psychisch Kranke oder geistig behinderte Menschen erhalten eine Zusatzleistung von bis zu 2400 Euro jährlich.

Finanziert werden sollen die verbesserten Leistungen durch eine Anhebung der Beiträge zur Pflegeversicherung. Die sollen ab 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent erhöht werden, bei Kinderlosen von 1,95 auf 2,2 Prozent. Dies soll jährliche Mehreinnahmen von 2,5 Milliarden Euro bringen und den Bedarf bis Anfang 2015 sichern.Den Vorschlag von zehn bezahlten Pflegetagen konnte die SPD-Politikerin nicht gegen die Union durchsetzen. Nun gibt es lediglich einen Anspruch auf unbezahlte kurzzeitige Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Für die Dauer von bis zu sechs Monaten gibt es zudem für die Pflege von Angehörigen einen Anspruch auf unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung von der Arbeit.

Quelle: Weser-Kurier, 18.10.2007



Pflegereform schließt erstmals Demenzkranke ein
Berlin (dpa) - Die Pflegeversicherung wird zwölf Jahre nach ihrer Einführung erstmals umfassend reformiert. Mit jährlich 2,5 Milliarden Euro zusätzlich aus Beitragsmitteln sollen Pflegesätze erstmals angehoben und Betroffene besser beraten werden.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte nach dem Kabinettsbeschluss am Mittwoch, die Reform sei ein «großer Schritt» für Millionen Pflegebedürftige, Angehörige und Pfleger. Trotz des Widerstands der Union plädierte Schmidt weiter dafür, Angehörigen bis zu zehn Tage bezahlten Urlaub für die Organisation von Pflege zu gewähren. Die Opposition und die Arbeitgeber kritisierten die Reform, über die Union und SPD monatelang gerungen hatten, als unzureichend. [mehr >>]

Quelle: www.tz-online.de, 18.10.2007



Kabinett bringt Pflegereform auf den Weg
Das Bundeskabinett hat die umstrittene Pflegereform auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf, der zum 1. Juli 2008 in Kraft treten soll, sieht unter anderem die Anhebung der Pflegesätze, die Einrichtung von Pflegestützpunkten und mehr unangemeldete Qualitätskontrollen in sozialen Einrichtungen vor. Zudem sollen die Leistungen für Demenzkranke verbessert werden. [mehr >>]

VIDEO: Leistungen für höhere Beiträge
Bettina Scharkus, ARD Berlin [tagesschau 15:00 Uhr 17.10.2007]


AUDIO: Interview mit Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) über die Pflegereform [DLF] 17.10.2007 09:44 | 8'10

AUDIO: Stefan Görres, Pflege- Experte, begrüßt die Reform zur Pflegevericherung [DLF] 17.10.2007 15:20 | 6'03

Quelle: www.tagesschau.de, 17.10.2007



Regierung beschließt unangemeldete Qualitätskontrollen
Höhere Pflegesätze, unangemeldete Qualitätskontrollen, die Berücksichtigung von Demenzkranken und die Freistellung von der Arbeit: Das Bundeskabinett hat wesentliche Neuerungen bei der Pflegereform beschlossen. [mehr >>]

Quelle: www.spiegel.de, 17.10.2007



Höhere Beiträge, mehr Leistungen
Nach einem langen Verhandlungsmarathon hat sich die große Koalition auf Eckpunkte bei der Pflegereform verständigt. Die geplanten Änderungen im Überblick.

Auch wenn sie Kritikern nicht weit genug geht, bringt die Reform zahlreiche Änderungen für Patienten und Angehörige. Das sind die wichtigsten Eckpunkte. [mehr >>]

Quelle: www.focus.de, 17.10.2007



Das ändert sich durch die Reform
Die Bundesregierung hat die Pflegereform auf den Weg gebracht. Nun werden die Pflegesätze angehoben und neue "Pflegestützpunkte" sollen Hilfe anbieten. Doch der Beitragssatz steigt - und der bezahlte Pflegeurlaub kommt aucht nicht. Ein Überblick. [mehr >>]

Quelle: www.stern.de, 17.10.2007



Kabinett beschließt Pflegereform
Die Bundesregierung hat am Mittwoch den von Gesundheitsministerin Schmidt (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeversicherung verabschiedet. Damit steigt der Beitragssatz zum 1. Juli 2008 von 1,7 auf 1,95 Prozent des Bruttoeinkommens, für Kinderlose erhöht er sich ebenfalls um 0,25 Punkte auf 2,2 Prozent. Schmidt bekräftigte, dies reiche aus heutiger Sicht aus, um die Leistungen der Pflegeversicherung bis Ende 2014 zu finanzieren. Da im Gegenzug der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt werde, ergebe sich für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber „keine zusätzliche Belastung“. [mehr >>]

Quelle: www.faz.net, 17.10.2007



« Letzte Änderung: 18. Oktober 2007, 13:19 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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Multihilde
Gast
« am: 10. Oktober 2007, 19:28 »

Die Pflegeversicherung war ein Fehler
09. Okt 11:32

Zitat
Entweder müssen die Leistungen der Pflegeversicherung reduziert oder sie muss abgeschafft werden, sagt Volkswirtschaftler Raffelhüschen. Im Interview mit Netzeitung.de plädiert er für eine gesetzlich verankerte Versorgungspflicht.

Quelle: http://www.netzeitung.de/spezial/gesundheit/pflege/771930.html



na denn mal....
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2007, 12:00 von admin » Gespeichert
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