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Autor Thema: Personalkosten: Welche Gehaltsvorstellung ist realistisch?  (Gelesen 7586 mal)
admin
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Beiträge: 3.686


« Antworten #1 am: 27. März 2007, 01:03 »

Personalkosten: Welche Gehaltsvorstellung ist realistisch?
               
Als Referenz wird der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) herangezogen. Laut TVöD gibt es z.B. für neu eingestelle Arbeitnehmer folgende Grundgehälter:
     
Tarifgebiet "West"Tarifgebiet "Ost"
examinierte Pflegekräfte1850 Euro1795 Euro
Pflegehelfer1575 Euro1504 Euro
Stand: Januar 2007


Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, daß Gehälter, die mehr als 33,33% unterhalb des branchenüblichen Tarifgehalts liegen, sittenwidrig sind. Folgende zweite Tabelle zeigen dies auf:

Mindestgehalt Tarifgebiet "West"Mindestgehalt Tarifgebiet "Ost"
examinierte Pflegekräfte1233 Euro (7,61/Stunde)1197 Euro (7,39/Stunde)
Pflegehelfer1050 Euro (6,48/Stunde)1003 Euro (6,19/Stunde)
Stand: Januar 2007


Der tariflichen Durchschnittsverdienst im 2. bis 5. bzw. 6. bis 10. Beschäftigungsjahr. Diese Zahlen sind großzügig abgerundet. Die Tarifgehälter "Ost" sind weniger als 5% unterhalb der Tarifgehälter "West" wird für beide Tarifgebiete eine einheitliche "Sittenwidrigkeitsgrenze" errechnet:

sittenwidriges Gehalt fürAnfangsgehalt1-5 Jahreüber 5 Jahre
examinierte Pflegekräfte< 1200 Euro< 1300 Euro< 1500 Euro
Pflegehelfer< 1000 Euro< 1100 Euro< 1200 Euro


Es werden die tatsächlich gezahlten Gehälter dazu führen, daß Pflegekräfte bei Vollzeitbeschäftigung unter die Armutsgrenze fallen. Die Armutsgrenze liegt derzeit bei knapp unter 1000 Euro verfügbarem Monatseinkommen. Real ist das ein Bruttogehalt unterhalb 1200 Euro nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen (20% Arbeitnehmeranteil) und Steuern (15% Eingangssteuersatz) in der Regel zu einem Nettoverdienst unterhalb der Armutsgrenze führen muss.


Anfangsgehalt
Welches Anfangsgehalt ist "angemessen" oder realistisch, welche Gehaltsvorstellung ("Tarifgebiet West") kann man im Vorstellungsgespräch äußern?

Ca. 24% der Anfangsgehälter liegen zwischen 1700 und 1900 Euro, weitere 22% zwischen 1900 und 2100 Euro. Damit scheint ein Anfangsgehalt, daß höchstens 8% unterhalb des Tarifgehalts liegt, durchaus angemessen und akzeptabel:

WestenOsten
examinierte Pflegekräfte1700 Euro (10,49/Stunde)1650 Euro (10,19/Stunde)
Pflegehelfer1450 Euro (8,95/Stunde)1380 Euro (8,51/Stunde)


"Angemessene" Gehälter
Aus der berechnung der Anfangsgehälter im Bereich zwischen 1700 und 2100 Euro (für examinierte Pflegekräfte) ergibt sich, dass im allgemeinen ein Gehalt von mindestens 90% des Tarifgehalts als "angemessen" betrachtet wird. Dies spiegelt sich größtenteils auch im zeitlichen Verlauf eines Beschäftigungsverhältnisses wieder:

"angemessen"Anfangsgehalt1 bis 5 Jahre Betriebszugehörigkeitmehr als 5 Jahre Betriebszugehörigkeit
examinierte Pflegekräfte1650-1700 Euro (10,19-10,49/Stunde)1800 Euro (11,11/Stunde)2000 Euro(12,35/Stunde)
Pflegehelfer1380-1450 Euro (8,51-8,95/Stunde)1500 Euro (9,26/Stunde)1600 Euro (9,88/Stunde)

Quelle: http://www.allesenioren.de/suche1.php
« Letzte Änderung: 05. Dezember 2008, 15:47 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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admin
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Beiträge: 3.686


« am: 26. März 2007, 13:03 »

Interessante Informationen und ein Berechnungsbeispiel zur Personalquote bzw. zum sogenannten "Personalschlüssel" sind auf den folgenden Internetseiten zu finden:

· http://www.pflege-shv.de
· http://www.pflegewiki.de



"Berechnen Sie Ihren realistischen Personalbedarf für Ihre Einrichtung

Wenn Sie in einer Pflegesatzverhandlung keine konkreten Personalanhaltszahlen für Ihre Einrichtung angeben können, geben Ihnen die Kostenträger diese Zahlen vor. Mit Ihrer Unterschrift unter den Versorgungsvertrag erklären Sie dann rechtsverbindlich, dass die vereinbarten Leistungsentgelte (also auch die Personalbemessung) ausreichen, um bei wirtschaftlicher Betriebsführung alle im Rahmen des Versorgungsvertrags vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Zwar wurden in einigen Bundesländern, z. B. Baden-Württemberg, Personalanhaltszahlen festgelegt, doch kann von diesen mit besonderer Begründung auch abgewichen werden. Denn nach § 84 SGB XI haben Sie Anspruch auf ein Leistungsentgelt, das Ihnen – bei wirtschaftlicher Betriebsführung – auch ermöglicht, die geforderten Leistungen zu erbringen. Deshalb sollten Sie und Ihre Mitarbeiter sich die Mühe machen, Ihren konkreten Personalbedarf zu ermitteln. Anhand der Ergebnisse können Sie sowohl den Personalbedarf für Ihre gesamte Einrichtung, als auch den Personalbedarf für die einzelnen Wohnbereiche ermitteln. ..."

[mehr >>]                Quelle: www.pflege-management.de
« Letzte Änderung: 27. März 2007, 01:37 von admin » Gespeichert

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