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Autor Thema: "Heim-Mitwirker": Unsere Anforderungen + Wünsche an neue Länder-Heimgesetze  (Gelesen 7956 mal)
admin
Administrator
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Beiträge: 3.686


« Antworten #2 am: 17. September 2007, 14:39 »

Ehrenamtliche in der Heim-Mitwirkung:

Aus gegebenem Anlaß finden Sie an dieser Stelle erneut

Unsere Anforderungen + Wünsche an neue Länder-Heimgesetze

  • Standards des bisherigen Heimrechts dürfen nicht unterschritten werden
  • Keine Reduzierung von Heimleitungen => je Heim muß es eine Heimleitung geben
  • Fachkraftquote darf nicht reduziert sondern muß in bestimmten Bereichen eher erhöht werden
  • Verbindliche Personalquote / Personalschlüssel bundeseinheitlich und eindeutig festlegen
  • Personalschlüssel muß Ist-Bedarf entsprechen + für Schwerstpflegebedürftige höher sein
  • festangestellte Pflegekräfte als Standard / Leiharbeitskräfte nur als Ausnahme und Vertretung !
  • Kontinuität des Pflegepersonals => Bezugspflege muß als Standard realisiert werden
  • Ehrenamtliche und 1-Euro-Jobber dürfen keine sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten verrichten
  • Tagesstrukturierende Maßnahmen müssen von Heimträgern angeboten + durchgeführt werden
  • Heimbewohnerrechte stärken  =>  statt „Mitwirkung“ muß es „Mitbestimmung“ heißen
  • keine Reduzierung der Quoten bei Heimbeiräten und Heimfürsprechern
  • Änderung der Bezeichnungen in Heimbewohnerbeiräte und Heimbewohnerfürsprecher
  • Heimüberprüfungen mind. 1 x jährlich, unangemeldet (!) durch unabhängige Institutionen
  • Heimaufsichtspersonal muß Ist-Bedarf (mind. 1 x jährl. Prüfungen) entsprechen und pflegekompetent sein
  • Heimaufsicht muß unabhängig sein + bleiben / keine Zersplitterung der Zuständigkeiten !
  • Ergebnisse der Qualitätsprüfungen durch Heimaufsicht und MDK müssen (ungekürzt) veröffentlicht werden
  • Mindeststandards für Alten- und Behindertenheime müssen gleich sein
  • ambulant betreute Wohnformen den stationären gleichstellen (Ausnahme: rein private WGs)
  • Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege müssen den stationären gleichgestellt sein

[siehe auch unsere Presseinfo vom 25.03.2007 dazu >>]
« Letzte Änderung: 23. Januar 2009, 20:47 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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petra
Gast
« Antworten #1 am: 21. Februar 2007, 00:49 »

Kleine Pflegeheime und Wohngemeinschaften sollten auch dem Heimgesetz unterliegen, wenn nicht die Bewohner jeweils für sich frei entscheiden können, welche Dienstleister (Pflegedienste etc. ) sie versorgen sollen.
Gespeichert
admin
Administrator
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Beiträge: 3.686


« am: 15. Februar 2007, 16:20 »

Nachdem die Zuständigkeit für die Heimgesetzgebung 2006 an die Bundesländer übergeben wurde, wird in verschiedenen Gremien an den neuen Länder-Heimgesetzen gearbeitet. Erklärtes Ziel ist die Verbesserung sowie die Schaffung von in allen Bundesländern weitestgehend gleichen Länder-Heimgesetzen.

Da wir nur durch "Daumen drücken" und Hoffen wenig erreichen, möchten wir hier allen Interessierten und Betroffenen die Gelegenheit geben, Vorschläge zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Heimgesetze zu unterbreiten.
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2007, 22:36 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
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