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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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| | | | | | |-+  Bayern: Gesetzentwurf verabschiedet am 27.11.2007
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Autor Thema: Bayern: Gesetzentwurf verabschiedet am 27.11.2007  (Gelesen 7373 mal)
Multihilde
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« Antworten #2 am: 30. April 2008, 10:13 »

Bayerischer Landtag
Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik
95. Sitzung
Donnerstag, 08. Mai 2008 09:15 Uhr Saal S 401

Steht jede Menge in Richtung "Heimgesetz" auf der Tagesordnung.....
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admin
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« Antworten #1 am: 30. November 2007, 17:07 »

Pflegequalitätsgesetz: Zu kurz gesprungen

Anlässlich des Entwurfes der bayerischen Sozialministerin Christa Stewens für ein Pflegequalitätsgesetz erklärt Elisabeth Scharfenberg, oberfränkische Bundestagsabgeordnete und pflegepolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion:

Wir Grüne fordern Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf von Ministerin Stewens. Dieses Gesetz bietet sicherlich große Chancen, Qualität und Verbraucherschutz in der Pflege endlich zu stärken. Auch die Aufstockung unangemeldeter Kontrollen, die Einbeziehung neuer Wohnformen oder die Bereitstellung wichtiger Informationen für die Betroffenen sind wichtige Schritte, die wir Grüne seit vielen Jahren fordern.

Dennoch springt der Entwurf des Sozialministeriums in zentralen Punkten zu kurz. So ist immer noch ungeklärt, wie künftig die Fachkraftquote in Pflegeheimen definiert werden soll. Zwar will die Ministerin bei der geltenden Quote von 50 Prozent bleiben, das heißt die Hälfte des Personals sollen Fachkräfte sein. Sie will dafür aber die Definition von „Fachkraft“ neu fassen. Das riecht gefährlich danach, dass hier klammheimlich durch die Hintertür geltende Standards aufgeweicht und qualifiziertes Personal abgebaut werden soll.

Auch die geplante Verdopplung von Pflegestützpunkten von derzeit 90 auf 180 ist zwar löblich, aber viel zu wenig. Dies reicht für eine flächendeckende dezentrale Struktur bei weitem nicht aus.

Quelle:  www.elisabeth-scharfenberg.de - Pressemitteilung vom 28.11.2077
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Multihilde
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« am: 29. November 2007, 17:49 »

Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf für ein Pflegequalitätsgesetz

Bayern nutzt als erstes Bundesland die Föderalisierung des Heimrechts
Maßstäbe bei der Sicherung und Stärkung der Lebensqualität älterer Menschen und von Menschen mit Behinderung gesetzt

Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Sozialministerin Christa Stewens den Gesetzentwurf für ein Pflegequalitätsgesetz verabschiedet. „Damit nutzt Bayern als erstes Bundesland die Föderalisierung des Heimrechts, um die Rahmenbedingungen zur Sicherung und Stärkung der Lebensqualität älterer Menschen und von Menschen mit Behinderung aktiv zu gestalten“, erklärte Sozialministerin Christa Stewens. „Mit dem Pflegequalitätsgesetz, das an die Stelle des reformbedürftigen Bundesheimgesetzes tritt, werden wir mehr Transparenz in die Leistungsqualität in der Pflege und Betreuung bringen und unnötige bürokratische Hürden abbauen. Damit ermöglichen wir einen echten Qualitätswettbewerb. Darüber hinaus schaffen wir die notwendige Flexibilität für eine nachhaltige und qualitätsgesicherte Entwicklung neuer Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen“, kündigte Stewens an.

Die Einbeziehung neuer Wohnformen in den Gesetzentwurf markiert einen klaren Paradigmenwechsel im Verhältnis zum Bundesheimgesetz. Dieses wurde mit seiner ausschließlich auf das „Heim“ beschränkten Perspektive den geänderten gesellschaftlichen Vorstellungen vom Leben im fortgeschrittenen Alter und bei Behinderung nicht mehr gerecht. „Der Wunsch der Menschen, auch bei Betreuungs- oder Pflegebedürftigkeit nicht im klassischen Heim, sondern in häuslicher Umgebung möglichst selbständig und selbstbestimmt zu leben, wird immer stärker. Diesen Wunsch nehmen wir ernst und schaffen nun die gesetzlichen Rahmenbedingungen, damit sich entsprechende Versorgungsstrukturen und neue Wohnformen auch tatsächlich entwickeln können“, erläuterte Stewens.

Auch die in Bayern bereits seit Jahren praktizierten unangemeldeten Heimnachschauen werden nun ausdrücklich gesetzlich verankert. „Nur durch unangemeldete Kontrollen kann ein durchgehend hoher Standard der Pflege sichergestellt werden. Die Vorreiterrolle, die Bayern seit Jahren mit der Durchführung unangemeldeter Heimnachschauen erreicht hat, wollen wir auf diese Weise fortschreiben und als unverrückbaren Baustein nachhaltig hoher Pflegequalität im Gesetz verankern“, so Stewens. Der Gesetzentwurf und die darin enthaltenen Qualitätssicherungsmechanismen folgen im Übrigen dem Grundsatz, dass gut funktionierende Einrichtungen weniger häufig, andere hingegen öfter und mit härteren Konsequenzen geprüft werden können. „Damit werden die Kontrollen künftig zielgenauer eingesetzt und ein klarer Schwerpunkt auf die effektive Stärkung der Qualität und deren nachhaltige Durchsetzung gelegt“, machte die Ministerin deutlich. Um die Qualität der Pflege auch in Zukunft auf einem hohen Niveau sicherzustellen, verpflichtet der Gesetzentwurf die Leistungserbringer außerdem dazu, regelmäßige Überprüfungen sowie Qualifizierungsangebote für die Beschäftigten zu gewährleisten und ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement zu betreiben.

Stewens: „Um den Betroffenen den notwendigen Einblick in die nur schwer zu durchblickende Preis- und Leistungsstruktur von Heimen zu geben, verpflichtet der Gesetzentwurf die Träger, diese wichtigen Informationen in geeigneter Form zukünftig für jedermann zugänglich zu machen. Des Weiteren legt der Gesetzentwurf erstmals die rechtlichen Grundlagen für die Veröffentlichung der Heimaufsichtsberichte. Auf diese Weise schaffen wir die Voraussetzungen für künftig mehr Transparenz in der Pflege und damit einen echten Qualitätswettbewerb.“

Weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist nach den Worten der Ministerin die Entbürokratisierung in der Pflege. „Wir bauen überflüssige bürokratische Hürden konsequent ab. Immer dort, wo unnötige bürokratische Anforderungen Zeitressourcen rauben, haben wir diese gestrichen. Dazu gehört etwa die Reduzierung überflüssiger Anzeigepflichten. Nur dort, wo Bestimmungen dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner dienen, haben sie ihre Rechtfertigung. Es ist uns in Teilbereichen sogar gelungen, die Bürokratiekosten um bis zu 50 Prozent zu reduzieren. Das bedeutet, dass die bislang zur Erfüllung überflüssiger Bürokratie verschwendeten Zeitressourcen endlich dort eingesetzt werden können, wo sie dringend notwendig sind, nämlich in der Pflege und Betreuung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger“, betonte die Ministerin.

Quelle: http://www.bayern.de/Presse-Info, 27.11.2007

[Entwurf Pflegequalitätsgesetz / Download >>]

Quelle: http://www.stmas.bayern.de/pflege/pflewoqg.htm



Nachtrag:
gefunden auf den Internetseiten des MDK Bayern:

"Stewens / Dr. Randzio 02. Mai 2007
Präsentation zum Bayerischen Heimgesetz"
(Download-Link)
« Letzte Änderung: 13. August 2009, 11:34 von admin » Gespeichert
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