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Autor Thema: Ehrenamtliche sind gesetzlich vesichert  (Gelesen 10955 mal)
admin
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« Antworten #5 am: 17. März 2010, 15:25 »

VERSICHERUNGSSCHUTZ IM EHRENAMT

Immer mehr Menschen sind bereit sich in ihrer Freizeit ehrenamtlioch einzusetzen - das ist gut so. Immer wieder tauchen aber Fragen nach dem Versicherungsschutz auf, den Ehrenamtliche haben.

Auf den Internetseiten des "freiwilligenserver.de" gibt es sehr interessante Aufklärungen darüber, was und unter welchen Umständen wer versischert ist:


Quelle: http://www.freiwilligenserver.de
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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
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Multihilde
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Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« Antworten #4 am: 12. Juni 2009, 09:00 »

Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im Ehrenamt

Ehrenamtliches Engagement muss sicher sein - vor allem für die, die hier aktiv werden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Unfallschutz für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger in den letzten Jahren stetig verbessert. Die Broschüre zeigt dabei gleichzeitig das ganze Spektrum der gesetzlichen Unfallversicherung auf.

Quelle: http://www.bmas.de/portal/9924/

Die Broschüre kann unter dem o. a. Link sowohl bestellt, als auch runtergeladen werden


siehe auch

Neue Broschüre zum Versicherungsschutz

Rund 13.000 Ehrenamtliche engagieren sich aktiv im SoVD-Landesverband Niedersachsen. Dabei ergeben sich jedoch häufig Fragen: Bin ich während meiner ehrenamtlichen Tätigkeit unfallversichert? Welche Ansprüche habe ich in einem Versicherungsfall? Das Bundesarbeitsministerium hat jetzt die Broschüre „Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im Ehrenamt“ herausgegeben, die Antworten auf diese Fragen gibt.

So erfahren Interessierte Allgemeines über die gesetzliche Unfallversicherung und Wissenswertes über die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. In der Broschüre gibt es außerdem eine Kontrollliste, mit deren Hilfe geprüft werden kann, ob ein ausreichender Versicherungsschutz vorliegt.

Quelle: http://www.sovd-nds.de/10004.0.html




* zu__ihrer__sicherheit__unfallver__796.gif (3.8 KB, 164x236 - angeschaut 1164 Mal.)
« Letzte Änderung: 12. Juni 2009, 09:07 von Multihilde » Gespeichert
admin
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« Antworten #3 am: 12. Juni 2009, 01:02 »

BGW: Unentgeltliche Arbeit in der Wohlfahrt automatisch versichert

Wer sich im Bereich Gesundheit oder Wohlfahrt ehrenamtlich engagiert, ist per Gesetz kostenfrei unfallversichert, informiert die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) - im Gegensatz zu Ehrenamtlern in anderen Bereichen, die angemeldet und für die Beiträge entrichtet werden müssen.

Ob Grüne Damen im Krankenhaus, Spendensammler für eine gemeinnützige Organisation oder Leiter einer Jugendgruppe - es gibt viele Möglichkeiten, sich für andere zu engagieren. Über 23 Millionen Menschen üben in Deutschland ein Ehrenamt aus, davon viele in den Bereichen Gesundheit und Wohlfahrt. „Wer so hohen persönlichen Einsatz zeigt und Zeit und Energie für andere opfert, ohne dafür bezahlt zu werden, wird nicht alleine gelassen, wenn ihm dabei etwas zustößt“, erläutert Andreas Dietzel, Sozialversicherungsexperte der BGW. „Daher sind alle, die sich ehrenamtlich im Bereich Gesundheit und Wohlfahrt engagieren, bei ihrer Tätigkeit per Gesetz unfallversichert - und das völlig kostenfrei. Weder sie noch die Organisation, für die sie tätig sind, müssen dafür Beiträge entrichten - im Unterschied zu Vereinen außerhalb des Wohlfahrtsbereichs, die Ehrenamtler beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden und Beiträge für sie zahlen müssen.“

Unfallrisiko auf dem Weg zur Arbeit abgesichert

Der beitragsfreie Unfallversicherungsschutz im Wohlfahrtsbereich gilt für alle unentgeltlichen Tätigkeiten und sogar für solche, bei denen Aufwandsentschädigungen, zum Beispiel für Selbstkosten, gezahlt werden. Die Versicherung deckt nicht nur das Unfallrisiko bei der ehrenamtlichen Arbeit ab, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg. Stößt dem Ehrenamtler etwas zu, so trägt die BGW die gesamten Kosten für eine umfassende medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Ist seine Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert, sichert sie ihn mit einer Rente ab.

Quelle: http://www.bgw-online.de, Pressemitteilung 10.06.2009
« Letzte Änderung: 12. Juni 2009, 01:03 von admin » Gespeichert

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« Antworten #2 am: 27. Juli 2006, 01:12 »

Zitat: Pressemitteilung am 26.07.2006 von
Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales

Versicherung für Ehrenamtliche: Faltblatt jetzt erhältlich   
      
Alle ehrenamtlich Tätigen im Lande Bremen haben seit 1. Juli 2006 einen Versicherungs-schutz. Sozialsenatorin Karin Röpke hat für die Landesregierung die entsprechenden Rahmenverträge mit der ÖVB (Öffentliche Versicherung Bremen) unterzeichnet. Alle wichtigen Informationen zum Versicherungsschutz sind in einem Faltblatt enthalten, das im Internet unter www.bremen.de/sozialsenator [Download] heruntergeladen werden kann.

In Papierform ist das Faltblatt erhältlich bei den Wohlfahrtsverbänden, bei der ÖVB, der Freiwilligenagentur und dem Netzwerk Selbsthilfe.

* Flyer Versicherungsschutz 2009-08.pdf (52.8 KB - runtergeladen 588 Mal.)
« Letzte Änderung: 14. März 2011, 01:18 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 11. Juli 2006, 20:16 »

Freie Hansestadt Bremen - Pressemitteilungen
Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales

Land Bremen schließt Versicherung für Ehrenamtliche ab
22.06.2006

Senatorin Röpke: „Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessert“

Alle ehrenamtlich Tätigen im Lande Bremen werden ab dem 1. Juli 2006 einen Versicherungsschutz haben. Bremens Sozialsenatorin Karin Röpke hat jetzt für den Senat die entsprechenden Rahmenverträge mit der ÖVB (Öffentliche Versicherung Bremen) unterzeichnet.

Ehrenamtliche oder Freiwillige, die ihre Tätigkeit in Bremen ausüben oder deren Engagement von Bremen ausgeht, haben damit eine Haft- und Unfallversicherung für ihre Arbeit. Eine Anmeldung dafür ist nicht notwendig. „Damit ist eine der größten Hürden beseitigt, die Menschen daran hindert, ehrenamtlich aktiv zu werden“, betont Karin Röpke. Die Senatorin weiter: „Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, gemeinsam mit den Kollegen der Senatsressorts Bau, Umwelt und Verkehr, Inneres und Sport sowie Bildung und Wissenschaft die Rahmenbedingung für bürgerschaftliches Engagement weiter zu verbessern. Ich danke allen Ehrenamtlichen für ihren Einsatz, ihr vorbildliches Engagement ist fester Bestandteil einer solidarischen Gesellschaft.“

Der Vertrag wurde mit der ÖVB abgeschlossen, die bereits in Niedersachsen unter ihrem dortigen Namen VGH (Versicherungsgruppe Hannover) seit dem 1. Oktober 2003 mit der niedersächsischen Landesregierung einen Rahmenvertrag über einen nachrangigen Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für ehrenamtlich Aktive abgeschlossen hat.
„Wir haben für die Absicherung unserer ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger mit der ÖVB einen verlässlichen Partner gefunden, der sich bereits in Niedersachsen über drei Jahre hinweg als guter Kooperationspartner erwiesen hat“, so Senatorin Röpke.

Die Rahmenverträge zwischen dem Land Bremen und der ÖVB sollen keinesfalls bestehende Versicherungen von Vereinen, Bürgerinitiativen oder Selbsthilfegruppen ersetzen oder an deren Stelle treten. Der neue Schutz aus den Rahmenverträgen des Landes Bremen tritt gegenüber dem Schutz der Trägerorganisationen und der Vereine nachrangig ein.

Ab dem 1. Juli gibt es von der ÖVB eine Hotline mit der Nummer 0421- 30434788, unter der Fragen zum Versicherungsschutz für Ehrenamtliche beantwortet werden.


Quelle: Klaus Schloesser - Sprecher des Senats
Redaktion: Gabriele Brünings - Tel. (0421) 361 4102 und
Werner Wick - Tel. (0421) 361 2193
Mailkontakt:
gabriele.bruenings@sk.bremen.de
werner.wick@sk.bremen.de

28195 Bremen - Rathaus, Am Markt 21
www.rathaus-bremen.de
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« am: 12. Dezember 2005, 22:21 »

Ehrenamtliche Helfer sind gesetzlich unfallversichert

Wie auf den Internetseiten des Bundesverbandes der Unfallkassen zu finden, sind ehrenamtlich tätige Helfer gesetzlich unfallversichert.

Weitere Infos finden Sie unter:

http://www.unfallkassen.de


Infobroschüre des Bundesministeriums für Gesundheit (48 S. / Mai 2005):

Zitat: "Ehrenamtliches Engagement muss sicher sein - vor allem für die, die hier aktiv werden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Unfallschutz für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger zum 1. Januar 2005 wesentlich verbessert. Die Broschüre zeigt dabei gleichzeitig das ganze Spektrum der sozialen Unfallversicherung auf."

http://www.bmg.bund.de
PDF herunterladen  (0,95 MB)


Infobroschüre von Buerger-Engagement.de (30 S. / April 2005):

Zitat: "Die Initiative >>für mich, für uns, für alle<< hat die Broschüre in Zusammenarbeit mit den öffentlichen Versicherern veröffentlicht.

Die Broschüre stellt die wichtigsten Versicherungsarten vor, gibt nützliche Versicherungstipps und erläutert die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Praktische Checklisten und eine umfassende Adressübersicht helfen den Ehrenamtlichen, Versicherungslücken  aufzuspüren und zu schließen."

http://www.buerger-engagement.de
PDF herunterladen  (1,4 MB)
« Letzte Änderung: 14. März 2011, 01:08 von admin » Gespeichert

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