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Autor Thema: DEMENZ: Standards für die stationäre Betreuung  (Gelesen 6449 mal)
admin
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Beiträge: 3.686


« am: 19. Dezember 2007, 23:11 »

    "Standards für die stationäre Betreuung von Menschen mit Demenz"

    Das Papier ist das Ergebnis einer Arbeitsgruppe des Bremer "Forum Demenz" und wurde im Mai 2004 vom Plenum des "Forum Demenz" verabschiedet.

    Aus dem Innhalt:

    1. Einführung
    2. vollstationäre Einrichtungen
    3. funktionelle Anforderungen
    4. Aufgaben des Managements, Personal-Ausstattung und -Qualifikation


    Zitat von: interessanten Details
    4. Aufgaben des Managements, Personalausstattung und -Qualifikation

    4.2. Personalausstattung und -Verteilung

    „Die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen vor Beeinträchtigungen zu schützen, die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner zu wahren und zu fördern,. . ." (§ 2 HeimG), erfordert neben der sächlichen auch eine qualitativ und quantitativ ausreichende Personalausstattung. Die Umsetzung dieser Hinweise bedarf im Rahmen der institutionalisierten Pflege und Betreuung einer aussage- und umsetzungsfähigen konzeptionellen Auseinandersetzung und Aufbereitung, einer zahlenmäßig ausreichenden und qualifizierten Personalausstattung und einer der Logik der "totalen Institution" zuwiderlaufenden Aufbau- und Ablauforganisation, die lebensweltliche Tagesstrukturierung nicht nur zulässt sondern regelrecht strukturell erzwingt.

    Die Pflege und Betreuung dementiell erkrankter Bewohner erfordert ein hohes Maß an Fachwissen, an fachlicher und sozialer Kompetenz sowie personelle Kontinuität. Aus diesem Grunde wird die Umsetzung eines besonderen Qualifikationsprofils für alle Pflegeeinrichtungen, in denen der Anteil Menschen mit Demenz überwiegt, empfohlen.

    1.) Die besondere Betreuung erfolgt durch ein in der Regel festes Team, in das auch die Stationshilfen und hauswirtschaftlichen Kräfte einbezogen werden.

    2.) Die fachliche Leitung ist staatlich anerkannte Altenpflegerin bzw. - pfleger oder Krankenschwester bzw. -pfleger oder verfügt im Einzelfall über eine verwandte abgeschlossene Ausbildung, z.B. ein Studium der Sozialpädagogik/-arbeit.

    Sie erfüllt darüber hinaus folgende weitere Anforderungen:

    • mindestens dreijährige Berufserfahrung, davon ein Jahr im gerontopsychiatrischen Pflegebereich und
    • Nachweis über spezielle Kenntnisse in der Gerontopsychiatrie durch Beurteilungen und Teilnahmebescheinigungen an Fort- und Weiterbildungen im Umfang von mindestens 3 Wochen sowie
    • Anzustreben ist eine gerontopsychiatrische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 400 Theorie- Stunden (z.B. durch verbandsinterne Weiterbildungen oder Fachpflegekraft für Gerontopsychiatrie). .
    • eine Zusatzqualifikation für Leitungsaufgaben (Betriebsorganisation, Personalführung)



    3.) Mindestens zwei Drittel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen im Rahmen dieser Vereinbarung Qualifikationen in den folgenden Bereichen aufweisen:

    • Pflegefachkräfte
    • Sozialpädagogen/-arbeiter
    • Psychologen
    • Musiktherapeuten
    • Ergotherapeuten
    • Physiotherapeuten
    • Freizeitbegleiter
    • geprüfte Altenpflegehelfer (einjährige Ausbildung)

    4.) Mindestens die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss aus Pflegefachkräften bestehen.

    5.) Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Erfahrung im gerontopsychiatrischen Pflegebereich sind innerhalb des ersten Jahres zu spezifischer Fortbildung im Umfang von mindestens fünf Tagen verpflichtet. Daneben sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (einschließlich der hauswirtschaftlichen Kräfte) möglichst im Team zu einem spezifischen Fortbildungsumfang von mindestens 15 Stunden in 2 Jahren verpflichtet.

    6.) Die regelmäßigen Fallbesprechungen aller maßgeblich an der Pflege und Betreuung des angesprochenen Bewohners Beteiligten (durchschnittlich ca. 4 Personen) sollen nach Möglichkeit unter Hinzuziehung eines gerontopsychiatrisch erfahrenen Arztes stattfinden. Hierfür ist durchschnittlich pro Bewohner ein zeitlicher Umfang von 15 Minuten monatlich vorzusehen.

    7.) Während der besonderen Betreuung muss die fachliche Leitung oder eine Pflegefachkraft anwesend sein.

    8.) Für besondere Angebote können geringfügig Beschäftigte oder Honorarkräfte eingesetzt werden.

    9.) Außerhalb der Nachtwachenzeiten muss für 8 Bewohner während der besonderen Betreuung im Durchschnitt mindestens jeweils eine Pflegekraft anwesend sein. Grundsätze zur weiteren Umsetzung werden in Anlage geregelt.

    Pflegesystem:
    - Das zu favorisierende Pflegesystem ist das Bezugspflegesystem


    Zum Bremer "Forum Demenz" gehören:
    • Allgemeinarztpraxis Dr. Tischer
    • Alzheimer Selbsthilfegruppe
    • Ambulanter Hauspflegeverbund Bremen
    • Amt f. Soziale Dienste, SD Ältere Menschen
    • Arbeiterwohlfahrt
    • Betreuungsverein Hilfswerk Bremen
    • Bremer Heimstiftung
    • Caritasverband Bremen e.V.
    • DRK-KV Bremen e.V.
    • Egestorff-Stiftung
    • Ergotherapie-Praxis Schmitt
    • Ev. Diakonissenmutterhaus
    • Friedehorst e.V.
    • Haus Hasch
    • Haus am Dobben
    • KH St. Joseph-Stift
    • Paritätische Gesellschaft für Soziale Dienste
    • ProDem
    • PROSANO
    • Senator f. Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales
    • Sozialwerk der freien Christengemeinde
    • Vivus
    • Zentrale f. Private Fürsorge

    Das vollständige Dokument kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden (s.u.) ...


    * 2004 07 Standards für die statioäre . . . .pdf (237.5 KB - runtergeladen 947 Mal.)
    « Letzte Änderung: 20. Dezember 2007, 00:13 von admin » Gespeichert

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    "Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
     was wir tun, sondern auch für das,
    was wir nicht tun" (Jean Molière)
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