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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: VdAK/AEV - LV-Nds.: Null Toleranz bei schlechter Qualität  (Gelesen 4576 mal)
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« am: 22. Dezember 2007, 01:27 »

VdAK/AEV-Landesvertretung Niedersachsen

Pflege: Null Toleranz bei schlechter Qualität

Berichte über gravierende Mängel in Pflegeheimen haben zum wiederholten Mal die Menschen aufgeschreckt. Auch wenn eine differenzierte Betrachtung der Prüfergebnisse not tut: An einem schärferen Vorgehen gegen auffällige Einrichtungen führt kein Weg vorbei.

Das Thema Pflegemängel erlebt in der jüngeren öffentlichen Diskussion eine erstaunliche Karriere: Beginnend vor rund drei Monaten mit der in großen Lettern publizierten „Pflege-Schande“, dem „Albtraum“ und „Horror“ (Bild) in deutschen Heimen ist nun immer öfter zu hören, dass einseitige Darstellungen die Pflegekräfte verunsicherten und demotivierten. Dabei werden weder Negativ-Superlative noch Beschwichtigungen der Situation gerecht: Natürlich ist zu widersprechen, wenn der Eindruck erzeugt wird, dass ein Drittel der Heimbewohner gleichsam in Lebensgefahr hinein gepflegt wird. Umgekehrt gilt allerdings auch: Probleme können nur zugespitzt werden, wenn es welche gibt. Eine differenzierte Analyse der Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes zeigt, dass man die Pflege sicher nicht neu er finden muss, dass es aber mit einer Minderheit der Einrichtungen ernsthafte Probleme gibt. Diese Anbieter müssen im Fokus aller Bemühungen um mehr Qualität stehen – und dazu gehören auch Sanktionen.

Wie steht es um die Qualität in Niedersachsen?
2006 hat der Medizinische Dienst landesweit 524 Einrichtungen geprüft, in den weit überwiegenden Fällen stationäre Einrichtungen. 239 Mal gingen die Sachverständigen dabei konkreten Hinweisen auf Mängel nach, in 170 Fällen prüften sie verdachtsunabhängig im Stichprobenverfahren. Dazu kamen 115 Wiederholungsprüfungen, bei denen der Dienst kontrolliert, ob Einrichtungen Defizite tatsächlich beseitigt haben. Damit ist die Prüfquote im Verlauf der vergangenen Jahre kontinuierlich gestiegen: Wurden 2002 noch zehn Prozent der jeweils rund 1.200 stationären und
ambulanten Einrichtungen im Land unter die Lupe genommen, waren es 2006 schon 21 Prozent.

Als Ergebnis der Auswertungen (Prüfbericht im Internet: www.vdak-aev.de/LVen/NDS/index.htm) lässt sich grob festhalten, dass die Pflegequalität in 90 Prozent der Einrichtungen akzeptabel ist. Das heißt nicht, dass dabei nur Sonnenschein herrscht die Pflege bewegt sich vielmehr in einem Rahmen, der angesichts der schwierigen Aufgabe, Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu betreuen, als angemessen bewertet werden kann.

Schnellere Kündigungen
Bei zehn Prozent der Einrichtungen bestehen deutliche Defizite. Diesen Anbietern muss noch deutlicher werden, dass die Geduld der Vertragspartner begrenzt ist. Die Ersatzkassen in Niedersachsen wollen erreichen, dass Versorgungsverträge automatisch gekündigt werden, wenn auch eine zweite Wiederholungsprüfung ergibt, dass gravierende Mängel nicht abgestellt wurden. Bislang gibt es diesen Automatismus nicht.

Hintergrund der Initiative sind Erfahrungen, nach denen problematische Heime häufig erst dann ernsthafte Anstrengungen zur Qualitätsverbesserung unternehmen, wenn es für sie ernst wirdsprich: die Pflegekassen ein Kündigungsverfahren eingeleitet haben. Gegenüber den Pflegebedürftigen ist aber nicht zu rechtfertigen, dass sich Heime für ihre Bemühungen Zeit lassen, indem sie offenbar darauf vertrauen, dass der ersten gelben Karte noch weitere folgen, bevor ein Platzverweis droht.

Für eine konsequente Sanktionierung sind solche Automatismen auch im Zusammenspiel zwischen Medizinischem Dienst und den Heimaufsichten der Kommunen angezeigt. Ziel der Ersatzkassen ist es, dass Heimaufsichten nach der ersten negativen Wiederholungsprüfung einen Aufnahmestopp verhängen und nach einer weiteren die Betriebsuntersagung verfügen. Eine solche Betriebsuntersagung befugt die Pflegekassen, Verträge mit Einrichtungen sofort zu beenden und damit die Kündigungsfrist von einem Jahr zu umgehen. Die Heimaufsichten haben mehr Möglichkeiten als die Kassen, unmittelbar aktiv zu werden. Die müssen sie stärker nutzen.

Kontrollen greifen
Auch wenn bei den Sanktionen noch mehr Konsequenz notwendig ist – die Kontrollen an sich funktionieren. Die Pflegekassen in Niedersachsen hatten sich vor mehr als drei Jahren auf ein erweitertes Konzept verständigt. Zu den Maßnahmen zählen etwa verbindliche Wiederholungsprüfungen bei gravierenden Defiziten, obligatorische Kontrollen neuer Einrichtungen ein Jahr nach Zulassungsbeginn, Verfolgung aller – auch anonymer – Hinweise auf Mängel und ein jährliches Berichtswesen. Zum Teil musste das Vorgehen auch gegen die Anbieterverbände durchgesetzt werden, die etwa auf großzügige Anmeldefristen bei Kontrollen drängten. Die Kassen haben demgegenüber sichergestellt, dass der Medizinische Dienst bei Anlass- und Wiederholungsprüfungen unangemeldet vor der Tür steht und die Anmeldefrist bei Stichprobenprüfungen auf drei Tage begrenzt ist. Außerdem kürzen die Kassen Vergütungen bei nicht erbrachten Leistungen. Die entsprechenden Rückzahlungen kommen den Bewohnern bzw. Angehörigen oder den Sozialhilfeträgern zugute – insgesamt knapp eine Million Euro in den vergangenen zwei Jahren.

Fazit: Die Qualität der Pflege ist insgesamt nicht so schlecht, wie sie zuletzt teilweise dargestellt wurde. Diese Feststellung sollte aber kein Alibi sein, die Hände in den Schoß zu legen, schon gar dort, wo die Defizite bestehen.

Zitat von:
Der Kommentar
von Jörg Niemann, Leiter der VdAK/AEV-Landesvertretung Niedersachsen

Vertrauenssache
Pflegebedürftige in Heimen brauchen besonderen Schutz. Sie sind häufig selbst nicht mehr in der Lage, auf Probleme aufmerksam zu machen oder es fehlen Angehörige als Kontroll instanz. Diesen Schutz zu garantieren, heißt, dass sich jeder Mensch darauf verlassen kann, auch bei eigener Hilflosigkeit gut versorgt zu sein und den letzten Lebensabschnitt in Würde verleben zu können. Es darf deshalb keine falsche Rücksichtnahme auf Anbieter ge ben, die das Vertrauen von Versicherten und Vertragspartnern missachten oder sogar missbrauchen. Ihnen muss konsequent begegnet werden, und die Pflegekassen leisten dabei ihren Beitrag im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Hilfreich wäre zusätzlicher Handlungsspielraum, etwa durch die Option, Vertragsstrafen zu verhängen. Mit dem Druck auf solche Anbieter soll die Qualität steigen. Das kommt in erster Linie den Pflegebedürftigen zugute, liegt nicht zuletzt aber auch im Interesse der seriösen Einrichtungen.

Quelle: "report niedersachsen" Dez. 2007 - Die VdAK/AEV-Landesvertretung Niedersachsen veröffentlicht mehrmals im Jahr einen Länderreport. In diesem Medium beziehen diese Stellung zu wichtigen gesundheitspolitischen Themen und informieren über ihre Aktivitäten. [zum Download >>]
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2007, 02:21 von admin » Gespeichert

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