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Autor Thema: Urteil gelähmter Heimbewohner  (Gelesen 4487 mal)
Multihilde
Multiplikator
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Beiträge: 515


Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« am: 04. März 2008, 02:39 »

Zitat
OLG Saarbrücken Urteil vom 29.1.2008, 4 U 318/07-115

Hat sich das Pflegepersonal davon überzeugt, dass ein halbseitig gelähmter Heimbewohner noch dazu in der Lage ist, sich im Außengelände ohne fremde Hilfe aktiv im Rollstuhl fortzubewegen, besteht keine Veranlassung für ein Verbot, das Heim mit dem Rollstuhl unbegleitet zu verlassen; auch ist die Heimleitung nicht gehalten, den Heimbewohner beim oder nach dem Verlassen des Gebäudes ständig zu beobachten.
Quelle: http://lrsl.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/sl_frameset.py

Lohnt sich, die gesamte Sache anzuschauen, auch wenn für Nichtjuristen nicht unbedingt leicht verständlich.....
« Letzte Änderung: 04. März 2008, 10:36 von Multihilde » Gespeichert
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