Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
28. März 2024, 15:50
Übersicht Hilfe Suche Kalender Einloggen Registrieren
News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

+  Heimmitwirkung.de - Alles über Heimmitwirkung, Heim, Heimbewohner, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Pflege
|-+  Infos + Meinungsaustausch (Forum)
| |-+  Information & Recht
| | |-+  Recht
| | | |-+  DATENSCHUTZ: Verfahren der Rundfunkgebührenbefreiung
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
Seiten: [1] Nach unten Drucken
Autor Thema: DATENSCHUTZ: Verfahren der Rundfunkgebührenbefreiung  (Gelesen 4945 mal)
admin
Administrator
Hero Member
*****
Beiträge: 3.686


« am: 23. März 2007, 23:21 »

Verfahren der Rundfunkgebührenbefreiung

Im vergangenen Jahr hatte ich über das Verfahren zur Rundfunkgebührenbefreiung berichtet (vgl. 28. JB,  Ziff. 5.1).  § 6  Abs. 2  des  8. Rundfunkgebührenstaatsvertrages sieht vor, dass für die Befreiung die Vorlage des Bewilligungsbescheids im Original oder in beglaubigter Kopie erforderlich ist. Da sich in den Bewilligungsbescheiden von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder BAföG eine Vielzahl sensibler besonders schutzwürdiger Daten befinden, die für eine Rundfunkgebührenbefreiung nicht erforderlich sind, bedeutete deren Vorlage einen gravierenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Es hatte hier verschiedene Versuche gegeben, eine datenschutzkonforme Lösung herbeizuführen, indem etwa der Befreiungsantrag mit dem Hinweis abgestempelt wird, der Originalbescheid habe vorgelegen. Dieses Verfahren wurde wiederum von der GEZ nicht anerkannt. In mehreren Treffen eines so genannten Runden Tisches in Bremen wurde versucht, das Verfahren zu vereinfachen. Auch der Rechtsausschuss und die Bremische Bürgerschaft haben sich mit diesen Themen beschäftigt (vgl. Antrag Drs 16/1141) und  Debatte vom 16. November 2006 (vgl. Plenarprotokoll der Bürgerschaft/Landtag S. 4751 ff.).

Im Ergebnis wird nun von der GEZ eine so genannte Drittbescheinigung akzeptiert, die nur die für die Rundfunkgebührenbefreiung erforderlichen Daten enthält und von den Betroffenen zusammen mit dem Befreiungsantrag abgegeben und von der Bewilligungsbehörde ausgefüllt und bestätigt wird.

Eine grundlegende Änderung des Verfahrens kann nur durch eine Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages herbeigeführt werden.

Quelle: 29. Jahresbericht des Bremer Landesbeauftragten für Datenschutz
Ergebnis der Tätigkeit im  Jahre 2006 zum 31. März 2007 (§ 33 Abs. 1  Bremische Datenschutzgesetz – BremDSG). Redaktionsschluss für die Beiträge war der 31. Dezember 2006.


[Download-Link >>]

-----------------------------------------------------------------------

Tipp:  [Widerspruch gegen einen GEZ-Gebührenbescheid >>]
« Letzte Änderung: 13. Juni 2007, 23:15 von admin » Gespeichert

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Seiten: [1] Nach oben Drucken 
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:  


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.9 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
Seite erstellt in 0.023 Sekunden mit 22 Zugriffen.
Mit Nutzung dieser Internetseiten erkennt der Besucher unsere Nutzungsbedingungen (hier einsehbar) uneingeschränkt an.
Copyright © 2005-2020 Reinhard Leopold · Alle Rechte vorbehalten. ISSN 1868-243X

Print Friendly and PDF

MKPortal ©2003-2008 mkportal.it