Urteil gelähmter Heimbewohner

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Zitat

OLG Saarbrücken Urteil vom 29.1.2008, 4 U 318/07-115

Hat sich das Pflegepersonal davon überzeugt, dass ein halbseitig gelähmter Heimbewohner noch dazu in der Lage ist, sich im Außengelände ohne fremde Hilfe aktiv im Rollstuhl fortzubewegen, besteht keine Veranlassung für ein Verbot, das Heim mit dem Rollstuhl unbegleitet zu verlassen; auch ist die Heimleitung nicht gehalten, den Heimbewohner beim oder nach dem Verlassen des Gebäudes ständig zu beobachten.
Quelle: http://lrsl.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/sl_frameset.pyLohnt sich, die gesamte Sache anzuschauen, auch wenn für Nichtjuristen nicht unbedingt leicht verständlich.....

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