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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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| | | | | |-+  Literatur + Infos zur Reform der Pflegeversicherung 14. März 2008
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Autor Thema: Literatur + Infos zur Reform der Pflegeversicherung 14. März 2008  (Gelesen 8066 mal)
admin
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« Antworten #4 am: 20. Februar 2009, 16:35 »

Informationen zur Pflegereform und zur Pflege-Freistellung

Der DGB hat zwei Broschüren zur Pflege veröffentlicht. Zum einen werden die Möglichkeiten für Angehörige erläutert, die sich einem akuten Pflegefall gegenüber sehen. In der zweiten Broschüre wird auf die Pflegerform im Detail eingegangen, die zum 1. Juli wirksam wurde.



In der Broschüre „Freistellung zur Pflege – Ansprüche für Beschäftigte“ wird auf die Möglichkeiten eingegangen, die Angehörige von Pflegebedürftigen eröffnet wurden.

Denn im akuten Pflegefall eines nahen Angehörigen haben jetzt Beschäftigte einen Anspruch kurzzeitig – bis zu 10 Tage – der Arbeit fernzubleiben, um insbesondere die weitere Pflege zu organisieren oder den nahen Angehörigen selbst zu pflegen.

Die Broschüre kann hier als pdf heruntergeladen oder beim DGB als Broschüre bestellt werden.

[Broschüre Freistellung zur Pflege >>] (PDF, 362 kB)


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Die Broschüre "Pflegereform – Infos für Versicherte und Angehörige" informiert über die Leistungen der Pflegeversicherung und vor allem über die seit 1. Juli 2008 geltenden Verbesserungen.

Mit der am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflegereform hat die Bundesregierung in diesem Sinne wichtige Schritte eingeleitet, um die Qualität der Pflege zu verbessern – von den neuen Ansätzen für eine integrierte Pflege über verbesserte Leistungen für Demenz-Kranke bis hin zur Einführung einer Pflegezeit, um Beschäftigten die Chance zu geben, berufstätig zu bleiben und sich selbst besser um die Pflege ihrer Angehörigen kümmern zu können.

Die Broschüre ist in allen ver.di Geschäftsstellen erhältlich. Eine pdf-Version gibt es [hier >>]


Weitere Infoschriften zur Pflegereform finden sich im Internet bei ver.di:
http://gesundheitspolitik.verdi.de


Quelle: http://gesundheitspolitik.verdi.de
« Letzte Änderung: 20. Februar 2009, 16:51 von admin » Gespeichert

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« Antworten #3 am: 20. Juli 2008, 11:46 »

Neue Broschüren zur Pflegeversicherung 

Pflegeversicherung - 16. Juli 2008

Pflegebedürftig. Was nun? Welche Pflegeleistungen werden von der Krankenasse bezahlt? Wie kann ich Beruf und Pflege miteinander verbinden? In unseren neuen Broschüren zur Pflegeversicherung finden Sie auf die diese und weitere Fragen eine Antwort.

 Quelle: http://www.bmg.bund.de


* brosch1.jpg (19.14 KB, 636x338 - angeschaut 1409 Mal.)

* down1-2.jpg (39.69 KB, 653x604 - angeschaut 1540 Mal.)
« Letzte Änderung: 30. Januar 2009, 11:30 von admin » Gespeichert
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« Antworten #2 am: 16. Juli 2008, 03:25 »



SGB XI - Sozialle Pflegeversicherung
Stand: 1. Juli 2008

Das neue Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
mit gekennzeichneten Änderungen



REZENSION von Reinhard Leopold

„Gesetzestexte zum neuen SGB XI vom Deutschen Caritasverband (DCV) als Herausgeber? Welchen Grund gibt es für einen Sozialverband, die Sozialgesetzestexte als Eigenwerk auf den Markt zu bringen?“ dachte ich und war neugierig auf den Inhalt. Würde mich nackter Gesetzestext anöden und mich fragen lassen, warum man Gesetzestexte nicht verständlicher schreiben kann? Der Untertitel lässt dies im ersten Moment vermuten, stellt er doch klar „Gesetzestext mit gekennzeichneten Änderungen durch die Pflegereform 2008“. Wie sich herausstellt ist es aber mehr.

Im Vorwort wird unterstrichen „Wie in der Reihe üblich, sind die durch das PfWG bedingten Änderungen des Gesetzestextes hervorgehoben, um dem Anwender den Übergang vom alten zum neuen Recht zu erleichtern.“ Damit ist der Zweck des Buches schnell herausgefunden: Es soll insbesondere den Mitarbeitern des DCV zur schnellen Einarbeitung in die neue Rechtslage dienen. Das leuchtet ein, schließlich ist der DCV einer der größten Arbeitgeber im Sozialbereich. Nun stellt sich die Frage, ob dieses auch für „Nicht-Mitarbeiter“ gelten kann.

Beim Lesen des 1. Kapitels „Überblick über die wesentlichen inhaltlichen Änderungen des SGB XI“ wird ein weiterer Grund für die Caritas-Version des Paragraphenwerkes deutlich. Neben den Hintergründen zur Entwicklung des Gesetzes werden auch die caritaseigenen Sichtweisen und Beurteilungen der Ergebnisse den Lesenden zur Kenntnis gebracht. Fehlen darf dabei natürlich nicht der Hinweis, an welchen Stellen des neuen Gesetzes der katholische Sozialverband seine Vorstellungen mit realisieren konnte.

Also eher eine Art Selbstbeweihräucherung und gleichzeitige Kritik am aus eigener Sicht nicht ausreichenden Gesamtergebnis? Mitnichten. Ich denke, die Hinweise werden zu Recht gegeben und beleuchten ein wenig die Schwierigkeit ein neues Gesetz zu schaffen. Die nicht beim Deutschen Caritasverband tätige Leserschaft erhält zudem einen kleinen Einblick in die Sichtweisen des DCV.

Die Hauptkapitel 2 und 3 geben das wieder, was der Untertitel des Buches beschreibt: „Gesetzestext mit gekennzeichneten Änderungen“. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Als interessantester Part stellt sich für mich der Schlussteil, also Kapitel 4 des Taschenbuchs dar. Hier gibt der Herausgeber auf 66 Seiten die „Stellungnahme DCV“ wieder. Einzelne Punkte des Gesetzes werden in sehr übersichtlicher und strukturierter Weise dargestellt und beinhalten dazu die Caritas-Bewertung sowie Lösungsvorschläge dazu.

Alles in allem: das Buch ist – trotz des trockenen Stoffes – lesenswert. Menschen, die sich mit dem neuen Sozialgesetz SGB XI auseinander setzen müssen, wird es nicht nur als reines Text-Nachschlagewerk dienen. Durch die kritischen Anmerkungen und konstruktiven Vorschläge zu guter Letzt, ist das Buch auch interessant für die breite Öffentlichkeit. Im Sozialwesen Beschäftigte, vom Gesetz Betroffene und deren Angehörige erhalten einen guten Überblick durch die bewährte Aufmachung der Gesetzestexte. Die farblichen Hervorhebungen vermeiden das sonst mühsame Lesen beim Vergleich zweier Bücher mit je einer alten und neuen, schlichten Textversion des Gesetzes. Und vielleicht liest ja auch mal ein Politiker die Lösungsvorschläge im letzten Kapitel ...

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Deutscher Caritasverband (Hrsg.)
SGB XI - Soziale Pflegeversicherung
Gesetzestext mit gekennzeichneten Änderungen durch die Pflegereform 2008 Stand 1. Juli 2008

ISBN 978-3-7841-1808-6
1. Auflage, Juni 2008, Kartoniert/Broschiert, 248 Seiten

14,50 € (D), 26,90 Fr. (CH)
(ab 3 Expl. = 11,-- EURO - direkt beim Lambertus-Verlag)


[Bestellmöglichkeit bei Amazon  >>]
« Letzte Änderung: 31. Juli 2008, 01:47 von admin » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 16. Juli 2008, 01:26 »

Den puren Gesetzestext finden Sie im Internet hier:

Sozialgesetzbuch (SGB)
Elftes Buch (XI)
Soziale Pflegeversicherung


Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 u. 2 G v. 28.5.2008 I 874
SGB XI § 1 Soziale Pflegeversicherung[/url]

Quelle: http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_11/index.html
« Letzte Änderung: 31. Juli 2008, 01:47 von admin » Gespeichert

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« am: 15. März 2008, 09:43 »

Das bringt die Reform der Pflegeversicherung

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verändert die Strukturen der Pflege zugunsten aller Beteiligten, insbesondere aber der Pflegebedürftigen, der Angehörigen und der Pflegenden. Das führt dazu, dass die Pflegeversicherung noch besser auf die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen sowie ihrer Angehörigen ausgerichtet wird.

Die Leistungen werden schrittweise erhöht – im Bereich der häuslichen Pflege, aber auch für demenziell erkrankte Pflegebedürftige im stationären Bereich. Erstmals wird es einen Anspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement) geben. Als zentrale wohnortnahe und erreichbare Anlaufstellen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen werden Pflegestützpunkte nach einer dahingehenden Länderentscheidung eingerichtet.

Diese Maßnahmen stärken den Auf- und Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen, die eine quartiersbezogene und an den Bedürfnissen der hilfebedürftigen Menschen ausgerichtete Versorgung und Betreuung in Zukunft ermöglichen.

Die Reform verbessert die Qualität der Pflege, macht gute und weniger gute Einrichtungen für Bürgerinnen und Bürger transparent und die erbrachten Leistungen besser vergleichbar.

Pressemitteilung
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: Pflegereform bringt Erleichterungen für Millionen
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung beschlossen.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Die Reform der Pflegeversicherung ist eine gute Reform für Pflegebedürftige, Ange-hörige und Pflegekräfte. Sie verbessert die Leistungen. Sie schafft neue Betreuungs- und Pflegestrukturen. Sie bringt den Bürgerinnen und Bürgern durch die Pflegestütz-punkte als zentrale Anlaufstellen mehr Beratung und Service. Sie sorgt durch strengere Regeln und Transparenz für mehr Pflegequalität.

Die wichtigsten Fragen und Antworten
Welche Ziele verfolgt die Pflegereform? Wie erhöhen sich die Leistungen und ab wann? Wird die Pflegezeit sozialversicherungsrechtlich flankiert? Was machen Pflegeberater? Woran erkennt man gute Pflegeeinrichtungen? Hier finden Sie umfangreiche Antworten zu Fragen rund um die Pflegereform.

Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
Der vom Bundestag beschlossene Gesetzesentwurf zur Reform der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) im Wortlaut (externer Link zum Bundestag)

Zahlen und Fakten zur Pflegereform (Stand März 2008)
Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung auf einem Blick

Infografiken zur Pflegeversicherung
Wieviele Pflegebedürftige gibt es? Wieviele werden ambulant versorgt? Wieviele Beschäftigte gibt es in der sozialen Pflegeversicherung? Wir haben für Sie wichtige und interessante Daten und Fakten als Infografiken aufbereitet.

Glossar zur Pflegereform
Was ist mit Expertenstandards gemeint? Was genau sind Pflegestützpunkte? Hier werden wichtige Begriffe der Pflegereform erklärt.

Soziale Absicherung in der Pflegezeit
Hier erhalten Sie einen Überblick, wie Sie sozial abgesichert sind, wenn Sie sich entschließen, selbst einen Angehörigen zu pflegen.

Qualität und Transparenz
Qualität und Transparenz zu erhöhen, ist erklärtes Ziel der Pflegereform. Wie das gelingt, erfahren Sie hier.

Haben Sie Fragen?

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit steht Ihnen Montags bis Donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr und Freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.


Quelle: http://www.bmg.bund.de



Direkt vorbei schauen ist sinnvoll;  z. B. im Glossar stöbern; s. u.

Zitat
- Heimbetreuung: Die Betreuung von demenziell erkrankter Menschen wird auch in Pflegeheimen deutlich verbessert. Eingeführt wird erstmals ein Anspruch der vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen auf zusätzliches Betreuungspersonal für Heimbewohner mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf. Das zusätzliche Betreuungspersonal (Betreuungsassistenz) ist von gesetzlichen und – im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes – auch von privaten Pflegekassen zu finanzieren. Für je rund 25 demenziell erkrankte Heimbewohner wird eine Betreuungskraft vorgesehen.
« Letzte Änderung: 09. Dezember 2010, 23:13 von admin » Gespeichert
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