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Autor Thema: Kommentare zur Pflegereform 2008  (Gelesen 26437 mal)
admin
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« Antworten #3 am: 22. Januar 2008, 00:41 »

MDS begrüßt Pflege-Weiterentwicklungsgesetz als wichtigen Reformschritt
- Nachbesserungsbedarf in Detailfragen


Berlin/Essen,  den 21. Januar 2008 - "Mit der aktuellen  Pflegereform werden drängende Themen angegangen, insbesondere die Frage der besseren Versorgung von Menschen mit demenziellen Erkrankungen. Das halten die Medizinischen Dienste für wichtig und richtig. Außerdem begrüßen sie die Regelungen zur Verbesserung der Pflegequalität und zu mehr Transparenz", sagte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) anlässlich der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zur Pflegereform am 21. Januar. "Bei einigen Details sehen wir allerdings Nachbesserungsbedarf." 

Der MDS begrüßte, dass Menschen mit demenziellen Erkrankungen, die zwar noch nicht pflegebedürftig, aber betreuungsbedürftig sind, künftig Leistungen bis zu 2.400 Euro pro Jahr erhalten sollen. "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung dieses Personenkreises mit Pflegebedürftigen, die unter körperlichen Einschränkungen leiden. Wir haben schon seit langem darauf hingewiesen, dass der Betreuungsbedarf bei Menschen mit Demenz stärker berücksichtigt werden muss", betonte Pick. Bei der Bewertung der Reform geht der MDS davon aus, dass weitere Reformschritte folgen, wenn das derzeitige Projekt zur Entwicklung eines erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffes abgeschlossen ist.

Als Meilenstein für die Verbesserung der Pflegequalität bewertete Pick, dass die Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste in Zukunft intensiviert werden sollen und dass mit der Einführung von Regelprüfungen alle drei Jahre eine Mindestfrequenz gesetzlich festgelegt wird. Ebenso wichtig sei, dass die Prüfberichte für Laien verständlich veröffentlicht werden sollen. "Damit wird Transparenz über die Qualität der Pflege geschaffen und Pflegebedürftige und Angehörige erhalten endlich die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren", hob Pick hervor. Nach Einschätzung des MDS wird die Veröffentlichung von Prüfergebnissen auch einen stärkeren Qualitätswettbewerb zwischen den Einrichtungen in Gang setzen.

Nachbesserungsbedarf gibt es nach Auffassung des Medizinischen Dienstes bei der Regelung, dass Pflegeeinrichtungen die MDK-Regelprüfung durch von ihnen in Auftrag gegebene Prüfzertifikate aufweichen können. Zertifizierungen seien ein Instrument des internen Qualitätsmanagements und könnten keinesfalls die externe Kontrolle durch unabhängige Prüfinstitutionen wie den MDK ersetzen. "Wir brauchen eine klare Trennung zwischen der externen Qualitätssicherung durch den MDK und anderen Prüfverfahren", forderte Pick. Mit seiner Kritik steht der MDS nicht allein: Auch der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zur Pflegereform diese Regelungen scharf kritisiert.

Anlässlich der Anhörungen des Deutschen Bundestags zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) am 21. und 23. Januar in Berlin hat der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (MDS) eine Stellungnahme zu den Regelungen vorgelegt, die die Medizinischen Dienste betreffen.

[Download: Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (MDS) >>]

Quelle: www.mds-ev.org, Pressemitteilung
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« Antworten #2 am: 30. Dezember 2007, 10:34 »

Zitat
Hundt wies darauf hin, dass die Regelungen zur Pflegezeit "außerdem mit dem Kündigungsschutzgesetz kollidieren". Normalerweise gelte der volle Kündigungsschutz erst nach einer Beschäftigungszeit von sechs Monaten. Für einen neu eingestellten Mitarbeiter, der eine Pflegezeit nehmen wolle, solle aber bereits in der sechsmonatigen Probezeit ein sofortiges umfassendes Kündigungsverbot gelten. Für diese Fälle müsse es Ausnahmen geben, forderte der BDA-Chef.

Quelle: http://www.ftd.de/unternehmen/versicherungen/297431.html
dpa, 28.12.2007
© 2007 Financial Times Deutschland


Der gesamte Bericht ist unter dem Link oben nachzulesen. Das Zitat oben ist der letzte Absatz des Berichtes. Probezeit/Kündigungsschutz: Da wird es sicher noch "Nachbesserungen" geben.
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admin
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« Antworten #1 am: 30. November 2007, 17:10 »

Pflegereform: Beratungsgutscheine sind keine Lösung

Zum Vorstoß der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Beratungsschecks anstelle der Pflegestützpunkte einzuführen, erklärt Elisabeth Scharfenberg, oberfränkische Bundestagabgeordnete und Sprecherin für Pflegepolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Die von der Union geforderten Beratungs-Schecks sind keine Verbesserung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Im Gegenteil: Diese Schecks ändern nichts daran, dass die Pflegelandschaft völlig undurchsichtig bleibt. Es ist doch der Sinn einer guten Beratung, dass die Betroffenen neutrale und umfassende Informationen erhalten, um sich orientieren und die beste Versorgung finden zu können.

Geht es aber nach der CDU/CSU, brauchen die Betroffenen demnächst noch Beratung darüber, wo sie am besten beraten werden. Denn die Union will vor allem Vielfalt und Wettbewerb auf einem Beratungsmarkt. Die Menschen würden dann schon merken, wo sie die beste Beratung erhalten. Man kann nur hoffen, dass die Betroffenen noch genügend Beratungsschecks übrig haben, bevor sie endlich eine gute Beratung gefunden haben…

Die Pflegestützpunkte sind in der derzeit geplanten Form sicherlich nicht ausgereift. Der Ansatz jedoch geht in die richtige Richtung. Er kann dann – und nur dann! – gut funktionieren, wenn die Versicherten hier neutrale, unabhängige und qualitätsgesicherte Beratung und Begleitung für ihre individuelle Situation erhalten. Auch bestehende Strukturen müssen eingebunden werden. Die Regierung aber sieht vor, die Stützpunkte einseitig bei den Pflegekassen anzusiedeln. Das kann nicht funktionieren.

Die Koalition sollte sich in den folgenden Wochen darauf konzentrieren aus guten Ansätzen auch eine gute Reform zu machen.

Quelle: www.elisabeth-scharfenberg.de - Pressemitteilung vom 29.11.2007
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« am: 25. November 2007, 11:02 »

VDAB: Pflegestützpunkte verursachen Kosten in Millionenhöhe
 
Im Rahmen eines Forums des Landesverbandes der Betriebskrankenkassen (BKK) Nordrhein-Westfalen zum Thema „Reform der Pflegeversicherung“ trafen sich am Mittwoch in Essen Pflegeexperten und BKK-Mitarbeiter, um sich über das Reformvorhaben auszutauschen. Schwerpunkt der Veranstaltung war die Problematik der Pflegestützpunkte und Pflegeberater. Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB), schilderte auf dem Podium die Position seines Verbandes zum Aufbau der Stützpunkte:
 
„Die geplanten Pflegestützpunkte sehen wir mit großer Skepsis. Ihr Aufbau und die Einführung von Pflegeberatern werden Kosten in neunstelliger Millionenhöhe verschlingen.

Zehn Jahre lang hielt der Gesetzgeber den Beitragssatz zur Pflegeversicherung mit Blick auf die Lohnnebenkosten stabil. Mit der im Rahmen der Pflegereform beschlossenen Beitragssatzsteigerung von 0,25 Prozentpunkten sollte endlich der finanzielle Pool für die Leistungen der Pflegeversicherung ausgebaut werden. Gleichzeitig erwartet die Öffentlichkeit eine nachhaltige Verbesserung der Pflegesituation in Deutschland. Die Mehreinnahmen werden nun jedoch für den Aufbau tausender von Pflegestützpunkten verpulvert - und finanziert wird dies alles vom Beitragszahler. Bei den hilfebedürftigen Menschen kommt letztendlich nur wenig an. Durch den Aufbau unnötiger bürokratischer Strukturen wird versäumt, die Leistungen für Pflegebedürftige auszuweiten.
 
Natürlich ist eine umfassende Beratung und Information des Bürgers über sämtliche Möglichkeiten und Notwendigkeiten im Pflegefall wichtig. Dies wird jedoch durch die bereits heute bestehenden Beratungsstrukturen gewährleistet. Der Aufbau von Pflegestützpunkten führt lediglich zu ausufernder Bürokratie und zusätzlichen kostspieligen Personalstrukturen. Darüber hinaus werden Betroffene und Angehörige als völlig unselbstständig dargestellt.“
 
Zu Ihrer Info: Der VDAB ist die Interessenvertretung für ambulante und stationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe. Als gemeinnütziger Fachverband unterstützt und berät der VDAB mehr als 1.200 Mitglieder in vorwiegend privater Trägerschaft in wirtschaftlichen, qualitativen und juristischen Fragen.

Quelle:  http://www.vdab.de (Pressemitteilung VDAB  vom 23.11.2007)
« Letzte Änderung: 25. November 2007, 11:07 von Multihilde » Gespeichert
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