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News: BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr

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Autor Thema: Kommentare zur Pflegereform 2008  (Gelesen 26300 mal)
admin
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« Antworten #18 am: 18. Juli 2008, 18:11 »

Zitat von: Ulrike Baureithel 
Sauber, satt - und abgeschoben?
von Ulrike Baureithel

PFLEGEREFORM - Ulla Schmidt will die ambulante Pflege stärken und die Pflegeversicherung zukunftssicher machen. Unterdessen ist ein heftiger Streit um die Qualitätssicherung der Heime entbrannt.

Das Thema ist nicht gerade sexy. Wer damit die Schmuckseiten der Medien erobern will, muss schon mit Sensationen aufwarten, beispielsweise mit schwarzen Pflege-Schafen, die "aus Nächstenliebe" wieder ein paar Alte um die Ecke gebracht haben. Gelegentlich aber erregt dann doch ein Buchtitel die öffentliche Aufmerksamkeit, so kürzlich geschehen bei dem anonym verfassten Report Wohin mit Vater?. Er erzählt von der Odyssee eines Sohnes, der nach dem Tod seiner Mutter nach einer akzeptablen Versorgungsmöglichkeit für den zurückgebliebenen, pflegebedürftigen Vater sucht, und zwar so aufwühlend und anrührend, dass sich das Buch weit über den üblichen Interessenkreis hinaus verkauft. Anonym musste der Autor deshalb bleiben, weil sich die Lösung, die er und seine Schwester am Ende gefunden haben - einen polnischen "Engel", wie er selbst sagt -, nicht mehr im legalen Rahmen bewegt. Erfolgreich ist das Buch wohl auch deshalb, weil darin sehr persönlich nahe gebracht wird, was in der kruden, menschenfeindlichen Sprache, die leider auch die Pflegewissenschaft prägt, verloren geht: Was passiert, wenn aus Gründen, die keineswegs egoistisch sind, der Generationenvertrag nicht mehr funktioniert und die Institutionen eine gute Versorgung der auf Pflege angewiesenen Angehörigen nicht garantieren?

Gravierende Pflegemängel
Was damit gemeint ist, lässt sich in dürren Worten im zweiten "Bericht des MDS (Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen) zur Qualität in der ambulanten und stationären Pflege" nachlesen, der kürzlich in Berlin vorgestellt wurde. Die gesetzlich beauftragten Prüfer stellten fest, dass sich im Vergleich zur ersten Erhebung 1997 zwar hier und da manches verbessert hat, aber, wie der Geschäftsführer des MDS, Peter Pick, zu bedenken gab, "die Pflege nach wie vor Qualitätsprobleme und erheblichen Optimierungsbedarf" aufweist. Konkret bedeutet dies, dass immer noch über ein Drittel der Heimbewohner unzureichend mit Flüssigkeit versorgt und nicht adäquat ernährt wird. Immerhin 15 Prozent der Betreuten liegen in den Betten nass und wund und bilden Geschwüre aus. In der ambulanten Pflege ist der Anteil dieser mangelhaften Dekubitusprophylaxe und -therapie noch höher.

Ein Drittel der Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenzen), so die nüchterne Bilanz weiter, wird im Heim "nicht angemessen" versorgt, und jeder zehnte Heimbewohner weist einen "unangemessenen Pflegezustand" auf. Medikamentöse Versorgung und soziale Betreuung lassen sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Pflege breitflächig zu wünschen übrig, und beim Qualitätsmanagement der ambulanten Dienste ist überhaupt "keine Entwicklung" erkennbar. Soweit die Lage. Zu berücksichtigen ist dabei noch, dass die bundesweite Prüfquote bei gerade einmal 18,5 Prozent liegt und nur die Hälfte der Daten bei unangemeldeten Prüfungen erhoben wurde.

Was der Medizinische Dienst objektiv und der anonyme Sohn subjektiv feststellten - dass nämlich in Deutschland nicht tolerierbare Pflegemängel herrschen und alte Menschen dieser Situation hilflos ausgeliefert sind - soll nun die erste, zwölf Jahre nach Inkrafttreten der Pflegekasse eingeleitete Reform richten. Nachdem sich die Koalition im Sommer über die Eckpunkte verständigte, hat das Gesundheitsministerium nun einen Referentenentwurf vorgelegt, der Finanzreform, Qualitätssicherung und die Stärkung der ambulanten Pflege in einem Wurf zu erledigen beansprucht (Übersicht vgl. Kasten oben).

Über die längst fällige Anpassung der finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung und ihre Dynamisierung (seit 1995 sind die Pflegesätze nicht erhöht worden) herrscht weitgehend Einigkeit, nicht jedoch über die avisierte Höhe. Seit Veröffentlichung des Entwurfs spottet die Opposition über den unzureichenden Rahmen der Leistungsanhebung, der der insgesamt mutlosen Finanzreform geschuldet ist. Mit 0,25 Prozent Beitragserhöhung, so etwa die Grünen, lasse sich die Pflege nicht einmal mittelfristig sichern und Generationengerechtigkeit herstellen. Die Linke kritisiert, dass wie schon bei der Gesundheitsreform zwischen privater und gesetzlicher Versicherung kein Ausgleich hergestellt wird, im Gegenteil die Versicherungswirtschaft durch die von der Pflegekasse nun vermittelten privaten Pflegeverträge sogar noch alimentiert werden würde.

Das Heim überflüssig machen
Von den finanziellen Rahmenbedingungen einmal abgesehen, soll das so genannte "Pflege-Weiterentwicklungsgesetz" aber vor allem die Qualität der Pflege verbessern und sich stärker an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren. Ein von allen Pflegepolitikern formuliertes dringliches Anliegen sind wohnortnahe, flexible Angebote, die den Umzug ins Heim verhindern oder zumindest aufschieben helfen. "Pflegestützpunkte" mit individueller Beratung und Begleitung heißt das seit einiger Zeit durch die Debatte geisternde Zauberwort, durch das das Heim überflüssig werden soll. Doch der Aufbau von entsprechenden Kiez-Netzwerken kostet Geld, wenn man nicht will, dass die Arbeit kostenneutral auf Angehörige oder Nachbarschaft abgewälzt wird. Dazu ist das von den Pflegekassen bereitzustellende Finanzvolumen zu gering. Und wenn die finanzielle Verantwortung nur bei der Versicherung bleibt, wird auch verhindert, dass Kommunen, Pflegedienste und andere zivilgesellschaftliche Akteure in die Planung und Realisierung dieser Netzwerke einbezogen werden.

Ob ein Pflegestützpunkt das Problem mit "Vater" gelöst hätte? Möglicherweise hätte sich eine ambulante, wohnortnahe Lösung gefunden. Immerhin hätten die Berufstätigen, Sohn und Tochter, das Ganze organisieren müssen. Das von Ulla Schmidt parallel konzipierte (und von der Union in dieser Form abgelehnte) "Pflegezeitgesetz" sieht vor, dass Angehörige jährlich zehn Arbeitstage bezahlten Pflegeurlaub nehmen können; zudem sollen sie einen gesonderten, sechs Monate umfassenden (unbezahlten!) Freistellungsanspruch mit Rückkehrrecht geltend machen können, um pflegebedürftige Angehörige zu versorgen.

Doch was hätte das unserem Anonymus gebracht? Wäre der Vater pünktlich nach sechs Monaten gestorben, damit die Schwester, die die Pflege möglicherweise hätte übernehmen können, wieder in ihren Beruf zurückkehren kann? Im Unterschied zu Kindern (und der entsprechend konzipierten "Elternzeit") ist Pflege in aller Regel zeitlich nicht absehbar. Alte Menschen sterben nicht nach der gesetzlich geregelten Ablauffrist. Auch wenn Angebote in der Nachbarschaft eine Weile die Versorgung sichern, steht zumindest in der heutigen Situation am Ende das Heim als letzte Möglichkeit. Und es geht darum, dass den Betroffenen auch dort eine gute Versorgung zuteil wird.

Die 8.500 Alten- und 13.000 Pflegeheime in Deutschland stehen nicht erst seit der Veröffentlichung des Qualitätsberichts des MDS am Pranger. Wo es um Milliarden Euro Umsatz geht, laufen unterschiedlichste Interessen quer, und die Situation ist nicht einfacher geworden, seitdem im Zuge der Föderalismusreform die Heimaufsicht Ländersache geworden ist und die Heimgesetze fast überall noch auf ihre Modernisierung warten. Wer den alljährlich in Berlin stattfindenden Pflegekongress verfolgt, hat eine Vorstellung davon, wie viele Akteure sich auf diesem Feld tummeln: öffentliche und private Träger, gemeinnützige Verbände, die Pflegekasse, der von den Krankenkassen beauftragte Medizinische Dienst, die Kommunen, die ambulanten Dienste, die Ärzteschaft, die Vertretungen der Heimangestellten, die Angehörigen - und ziemlich abgeschlagen und mit wenig Einfluss auch die betroffenen Heimbewohner.

Streit um Pflege-TÜV
Ulla Schmidt will, dass ambulante Dienste und Heime künftig regelmäßig überprüft werden - durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK). Deren Berichte sollen, als eine Art Testbericht aufbereitet, veröffentlicht werden, damit die Nachfragenden zumindest eine erste Orientierung haben, wenn sie einen Heimplatz suchen. Die bislang eingeführten Zertifizierungen nämlich, das hat der oben genannte Bericht des MDS ebenfalls ans Tageslicht gebracht, sagen wenig aus über die tatsächliche Qualität der Heime: Nicht das Zertifikat, sondern eine engagierte Heimleitung und motivierte Pflegekräfte, so das eindeutige Fazit, bürgen für deren Güte.

Doch über die Veröffentlichung der Heimberichte ist seit dem Sommer ein heftiger öffentlicher Streit entbrannt. Viele Träger und Heimleiter haben aus nachvollziehbaren Gründen kein Interesse daran, dass Mängelberichte über ihre Einrichtung künftig im Internet nachzulesen sind. So ist immer wieder zu hören, dass der Medizinische Dienst keine transparenten Kriterien habe, an denen er "gute Pflege" messe. Ein "eindeutiger Qualitätsbegriff" für die Pflege, so die Klage, liege bislang nicht vor. Ein Vorwurf, der sich übrigens auch an die Adresse des Gesundheitsministeriums richtet. Der dort installierte Runde Tisch, der seit Jahresfrist mit der Neudefinition des Pflegebegriffs beauftragt wurde, tagt weiter, ohne dass Diskussionseffekte sichtbar in die Pflegereform oder gar in die Prüfkriterien der Medizinischen Dienste eingegangen wären. Der Pflegebegriff ist aber von entscheidender Bedeutung, wenn über Sachleistungen der Kasse entschieden oder die Qualität der Pflege beurteilt wird.

Der Entwurf aus dem Hause Schmidt dagegen kommt den Heimbetreibern entgegen: Es soll zwar verstärkt geprüft, die Ergebnisse jedoch nur in Abstimmung mit den Heimen veröffentlicht werden - das ist so, als ob die Stiftung Warentest die Hersteller geprüfter Produkte um Erlaubnis fragen müsste, wenn ein negatives Testurteil in Aussicht steht. Der Gedanke, Heime einem Verbraucher-Test zu unterziehen und den Medizinischen Dienst durch eine öffentliche und unabhängige Prüfstelle zu ersetzen - von Christoph Kranich vom Verbraucherverband Hamburg auf dem Hauptstadtkongress mit viel Nachdruck vorgestellt und von Ärztefunktionären entsetzt als "Behördengespenst" abgelehnt -, hat sich zu Teilen nun die Union zu eigen gemacht.

Im Sommer hatte der rührige Pflegepolitiker Willi Zylajew, einst stellvertretender Caritas-Chef in Rheinland-Pfalz, heute pflegepolitischer Reisender der Union, die Ministerien für Senioren und für Verbraucherschutz angemahnt, sich in die Pflegebresche zu werfen und nicht Ulla Schmidt alleine das Feld zu überlassen. Inzwischen fordert er einen "Pflege-TÜV", der regelmäßig und unangekündigt in den Heimen auftaucht und nach dem Rechten sieht. Das wiederum ist so, als ob jederzeit die technische Verkehrsüberwachung in der Garage erschiene und unser Auto auseinander nähme. Gegen ein solches Vorgehen sprechen auch wissenschaftliche Untersuchungen. Die Pflegeexpertin Ulrike Döring hat festgestellt, dass der Prüfauftrag des MDK dann positive Folgen zeitigt, wenn mit ihm ein Beratungsangebot für die betroffenen Einrichtungen verbunden ist und die Prüfer Vorschläge machen, wie Mängel zu beseitigen sind.

Unabdingbar für jedweden Erfolg der künftigen Qualitätsreform aber wird sein, dass die betroffenen Nachfrager - Angehörige wie Pflegebedürftige - stärker in den Prozess einbezogen werden. Das kostet Geld. Und es scheint so, als ob Ulla Schmidt und die Koalition auch hier den Weg der Gesundheitsreform gehen: möglichst billig und ohne Lobby-Konflikte durchzumarschieren.


Quelle: http://www.freitag.de/2007/40/074000501.php
Mit freundlicher Genehmigung zur Veröffentlichung durch die Autorin Ulrike Baureithel
« Letzte Änderung: 18. Juli 2008, 20:41 von admin » Gespeichert

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« Antworten #17 am: 20. März 2008, 01:10 »

GRÜNE: Defizit der Pflegeversicherung: Reform verschafft nur kurze Atempause

Zum Jahresdefizit der Sozialen Pflegeversicherung von cirka 320 Millionen Euro im Jahr 2007 erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflegepolitik: Wer meint, dass die jüngst beschlossene Pflegereform der großen Koalition die Finanzprobleme der Pflegeversicherung löst, sieht sich getäuscht. Möglicherweise verschafft die Beitragserhöhung um einen Viertelprozentpunkt ab Juli 2008 etwas Luft. Aber allerspätestens 2015 wird die Pflegeversicherung wieder tief im Minus stecken.

Dann ist die nächste Reform fällig. Dafür haben weder Union noch SPD einen Plan B. Sie sind an ihrem eigenen Koalitionsvertrag gescheitert und haben kein Gesetz für eine nachhaltige und gerechte Finanzierung der Pflegeversicherung vorgelegt. Stattdessen spekulieren sie auf veränderte
Machtverhältnisse in der nächsten Wahlperiode.

Die Zeche müssen die jungen und kommenden Generationen zahlen, denen Tag für Tag mehr der zukünftigen Pflegelasten aufgebürdet werden. Wie sie diese schultern sollen, ist dieser Koalition schlicht gleichgültig.

Wir fordern eine Pflege-Bürgerversicherung zur solidarischen und sozial gerechten Finanzierung. Die Trennung zwischen Sozialer und Privater Pflegeversicherung ist unsolidarisch und fachlich nicht zu begründen. Für die nachhaltige Absicherung des Pflegerisikos plädieren wir für eine solidarische Demografiereserve.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - PM 0325 v. 27.03.2008



Zahl der Pflegebedürftigen wächst – Reformwille der Bundesregierung schrumpft

Zu den neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zum Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen erklären Britta Haßelmann, Sprecherin für Demografie und Altenpolitik, und Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflegepolitik:

Kaum ist die Pflegereform beschlossen, wird uns vor Augen geführt, wie sehr die große Koalition dabei versagt hat, für die Zukunft vorzusorgen. Auf bis zu 3,4 Millionen könnte die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten 20 Jahren anwachsen. Und Schwarz-Rot verabschiedet seelenruhig eine Reform, die die Finanzierung der Pflegeversicherung maximal bis 2015 sichert. Wie aber die jungen und kommenden Generationen diese Last schultern sollen, scheint dieser Koalition schlicht gleichgültig zu sein.

Welche Erkenntnisse sind noch notwendig, damit endlich gehandelt wird? Union und SPD müssen jetzt ihren eigenen Koalitionsvertrag erfüllen und zügig ein Gesetz für eine nachhaltige und gerechte Finanzierung der Pflegeversicherung vorlegen.

Wir fordern eine Pflege-Bürgerversicherung zur solidarischen und sozial gerechten Finanzierung. Die Trennung zwischen Sozialer und Privater Pflegeversicherung ist unsolidarisch und fachlich nicht zu begründen. Für die nachhaltige Absicherung des Pflegerisikos plädieren wir für eine solidarische Demografiereserve.

Der demografische Wandel ist nicht aufzuhalten, oder gar umzukehren, aber er lässt sich politisch gestalten. Denn er ist keine Entwicklung der Zukunft, sondern ein Prozess der heute stattfindet. Noch besteht die Chance, dieses Land ein großes Stück zukunftsfester zu machen.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - PM 0309 v. 19.03.2008



siehe auch Meldung von DESTATIS [mehr >>]
« Letzte Änderung: 15. April 2008, 09:12 von admin » Gespeichert

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« Antworten #16 am: 20. März 2008, 00:59 »

Reform Pflegeversicherung:
Die Betreuung Demenzkranker soll jetzt auch im Heim verbessert werden


Bei der Reform der Pflegeversicherung ist noch einiges „im Fluss“. Wie jetzt bekannt geworden ist, soll  nicht nur die ambulante Betreuung dementiell erkrankter Pflegebedürftiger verbessert werden, sondern auch die Betreuung in Pflegeheimen durch zusätzlich finanzierte Angebote. Pflegeheime sollen für betroffene Pflegebedürftige eine direkte Leistung aus der Pflegeversicherung erhalten, so dass dieses zusätzliche Betreuungsangebot nicht über höhere Pflegesätze von Pflegebedürftigen oder von der Sozialhilfe zu tagen ist.

Was ist geplant?
•   Für die zusätzliche Betreuung dementiell erkrankter Heimbewohner/innen (neu § 87b) in vollstationären Pflegeeinrichtungen werden von der Pflegeversicherung zusätzliche Betreuungskräfte voll finanziert. In Pflegesatzverhandlungen wird die Zahl der zusätzlichen Kräfte prospektiv vereinbart.

•   Für je rund 25 dementiell erkrankte Heimbewohner/innen wird eine zusätzliche Betreuungskraft (Orientierungsgröße für die Vertragsparteien) vorgesehen. Die vereinbarte Zahl von Betreuungskräften gilt für die Laufzeit der Vereinbarung.

•   Die Vertragsparteien haben für die betreffende Pflegeeinrichtung individuell sachgerechte Lösungen zu vereinbaren und können z.B. auch anteilige Stellen vorsehen. Die Vertragsparteien haben aber sicher zu stellen, dass Mitnahmeeffekte ausgeschlossen werden.

•   Diese zusätzlichen Betreuungskräfte für dementiell  Erkrankte können nicht in den Pflegesätzen berücksichtigt werden, da die vereinbarten Zuschläge – je dementiell erkranktem Pflegebedürftigen –  direkt von der Pflegeeinrichtung mit der Pflegekasse bzw. dem privaten Versicherungsunternehmen des Heimbewohners/ der Heimbewohnerin abgerechnet wird. Den Heimbewohner/innen und den Trägern der Sozialhilfe entstehen dadurch keine Kosten.

Welche Voraussetzungen soll es geben?

•   In den Einrichtungen sollen betroffene Pflegebedürftige zusätzlich betreut und aktiviert werden (- über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit erforderliche Versorgung hinausgehend).

•   Nachweislich müssen zusätzliche sozialversicherungspflichtig beschäftigte Betreuungskräfte eingesetzt werden. Gedacht ist, aus dem Kreis Langzeiterwerbsloser, ca. 4000 geeignete Personen für diese zusätzliche Betreuungstätigkeit zu qualifizieren und in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen.

Wer soll die erforderliche Qualifikation der Betreuungskräfte und deren Aufgabe festlegen?

•   Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat die Qualifikation und die Aufgaben in verbindlichen Richtlinien bis zum 31. August 2008 zu beschließen.

Wer prüft das Vorliegen erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in den Heimen?

•   Der Medizinische Dienst wird künftig auch in den Pflegeheimen das Vorliegen erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz prüfen.

Wie hoch sind die zusätzlichen Leistungen der Pflegeversicherung?

•   200 Mio. €uro jährlich


Eine erste ver.di Bewertung der Pläne:
Diese Regelung im Pflegeversicherungsgesetz geht in einem zu begrüßenden ersten Schritt die mangelhafte Absicherung der Betreuung und Aktivierung dementiell Erkrankter in Pflegeheimen an. Dies anzugehen war überfällig.

Die jetzige Regelung bedeutet insbesondere eine Verbesserung in den Bundesländern, in denen bisher nicht durch „Sonderpflegesätze“ und/oder „spezielle Personalschlüssel für die Betreuung dementiell erkrankter Heimbewohner/innen“ auf deren besonderen Bedarf eingegangen wurde. Hier kann diese zusätzliche Leistung sogar einen Anreiz für Pflegeheime bedeuten, spezielle geronto-psychiatrische Betreuungskonzepte erstmalig anzugehen. Und diese werden dringend benötigt, bei dem steigenden Anteil geronto-psychiatrisch veränderter Bewohner/innen in den Pflegeheimen.

Diese Regelung darf allerdings im Umkehrschluss nicht dazu führen, dass Heime mit bereits eingeführten und durch Sonderpflegesätze und besonderer Personalausstattung finanzierten  Betreuungskonzepten, auf diese Einstiegslösung heruntergefahren werden. Auch hier muss dann zusätzlich, zum bereits erreichten, die Verbesserung durch zusätzliche Betreuungskräfte greifen.

Die komplementär eingesetzten Betreuungskräfte sollen nach dem vorliegenden Papier Helferinnen und Helfer sein. Trotzdem macht die Besonderheit der Tätigkeit eine entsprechende Eingangsqualifizierung erforderlich, die den Betroffenen einen Einstieg aber insbesondere eine Perspektive eröffnet, sich in den Berufsfeldern der Pflege weiter zu qualifizieren bis hin zu anerkannten und qualifizierten Berufsabschlüssen.

Verbindlichkeit muss auch in den Richtlinien darüber hergestellt werden, dass diese zusätzlichen Betreuungskräfte, die selbst nicht Pflegefachkräfte sind, nur unter der ständigen Anleitung einer Pflegefachkraft mit gerontopsychiatrischer Zusatzausbildung eingesetzt werden können.

Der Arbeitsmarktpolitische Aspekt dieser Regelung ist zu begrüßen, da er auf sozial-versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse abzielt. Gerade in den Pflegeeinrichtungen sind jetzt viele sogenannte 1-€-Kräfte eingesetzt - zumeist perspektivlos.


Quelle: ver.di - Infopost 76/2008
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« Antworten #15 am: 20. März 2008, 00:46 »

Pflegereform: Pflegestützpunkte und Pflegeberatung kommen – jetzt Glaubwürdigkeit sichern durch Beteiligung der Betroffenen

Der Bundestag verabschiedete am Freitag, den 14. März 2008 das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz. Danach wird es ab dem 01.01.2009 u.a. einen Anspruch auf Pflegeberatung geben. Die Berater werden Mitarbeiter der Pflegekassen sein und organisatorisch in die Pflegestützpunkte eingegliedert.

„Als Sozialversicherungsfachangestellte oder Pflegefachkräfte, die bei den Pflegekassen angestellt sind, kennen die neuen Beraterinnen und Berater sich sicherlich bestens mit dem Leistungsspektrum der Pflegekassen aus. Eine gute Beratung darf sich jedoch nicht darauf beschränken, was die Kassen zahlen,“ so Katrin Markus, Geschäftsführerin der BIVA.

Die BIVA begrüßt die im Gesetz vorgesehenen Verbesserungen ausdrücklich. Neben den finanziellen Verbesserungen wie der Dynamisierung und der Ausweitung der Leistungen für Demenzkranke stellt die beabsichtigte Stärkung und bessere Einbeziehung der Angehörigen und ehrenamtlich Engagierten die praktische Umsetzung vor eine große Herausforderung.

Die Zeiten der Rundumbetreuung aus einer Hand sind vorbei. Erfreulicherweise wächst das Angebot in allen Bereichen. Wohnen und Betreuung, genauso wie Prävention und Rehabilitation haben sich zu einem boomenden Wirtschaftszweig entwickelt.

Immer häufiger finden sich ergänzende ehrenamtliche Strukturen. Die Schattenseite ist: Wer behält dabei noch den Überblick? „Ein fein abgestimmter „Wellfare-Mix“ ist das Gebot der Stunde. Eine kompetente, unabhängige und umfassende Beratung tut daher Not.“ Katrin Markus weiter: „Die Akzeptanz der Beratungsstellen in der Bevölkerung steht und fällt mit deren Glaubwürdigkeit. Die BIVA bietet dabei gerne ihre Unterstützung an, damit die Betroffenen sich bei ihren zukünftigen Beraterinnen und Beratern gut aufgehoben fühlen.“ Seit vielen Jahren schon schult die BIVA ehrenamtlich Engagierte und berät darüber hinaus Seniorenvertretungen, Heimaufsichten und andere öffentliche Stellen.

Die Schwerpunkte der Reform im Überblick:

  • Schaffung von Pflegestützpunkten in der Verantwortung der Länder
  • Individualanspruch auf umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement)
  • Verbesserung der Hilfeangebote insbesondere für neue Wohnformen durch gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen
  • erweiterte Einsatzmöglichkeiten für Einzelpflegekräfte
  • schrittweise Anhebung der ambulanten und stationären Leistungen
  • Ausweitung der Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Einbeziehung von Menschen der so genannten
  • Pflegestufe 0
  • Verbesserung der Leistungen in der Tages- und Nachtpflege
  • Leistungsdynamisierung
  • Erhöhung der Fördermittel zum weiteren Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote sowie für ehrenamtliche Strukturen und die Selbsthilfe im Pflegebereich
  • Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte
  • Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege
  • Ausbau der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Transparenz
  • Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements
  • Förderung der Wirtschaftlichkeit und Entbürokratisierung
  • Stärkung der Eigenvorsorge
  • Anhebung des Beitragssatzes um 0,25 Prozentpunkte
  • Mitnahme der Alterungsrückstellungen bei Kassenwechsel auch im Bereich der privaten Pflege-Pflichtversicherung

Das Gesetz wird am 1. Juli 2008 in Kraft treten.

Näheres zum Gesetzesbeschluss, zu den Reformen und der Position der Betroffenen erfahren Sie bei der BIVA. [>>]

Quelle: BIVA-Presseerklärung 03-08 vom 19. März 2008
« Letzte Änderung: 20. März 2008, 01:01 von admin » Gespeichert

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« Antworten #14 am: 15. März 2008, 19:07 »

Zur 2./3. Lesung der Pflegereform im Deutschen Bundestag erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflegepolitik:

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verdient seinen Namen nicht.
Denn Weiterentwicklung setzt Mut zur Veränderung voraus. Dieser Mut hat die Koalition schon lange verlassen.


CDU/CSU und SPD sind an ihrem Koalitionsvertrag gescheitert, eine nachhaltige und gerechte Finanzierung der Pflegeversicherung zu bewerkstelligen. Das ist der Koalition selbst so peinlich, dass sie die Finanzreform noch nicht einmal in ihrem eigenen Entschließungsantrag als weiteres Ziel benennt.

Es gibt durchaus einige gute Ansätze in dem Reformgesetz. So begrüßen wir es, dass Pflegeeinrichtungen künftig einmal pro Jahr unangemeldet kontrolliert und die Prüfberichte veröffentlicht werden sollen. Das sind gute und notwendige Schritte hin zu mehr Transparenz und Qualität für die Pflegebedürftigen.

Das allein jedoch macht diese Reform nicht zu einem großen Wurf. Im Gegenteil: Bei den Pflegestützpunkten wird es zu einem löchrigen Flickenteppich kommen. Die Länder dürfen darüber entscheiden, ob sie Pflegestützpunkte wollen oder nicht. Obwohl alle Versicherten mit ihren Beiträgen die Stützpunkte finanzieren, ist der Zugang also nicht für alle sichergestellt. Beratung und Begleitung in Stützpunkten hängt zukünftig vom Wohnort ab. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ bleibt damit eine leere Worthülse.

Die Pflegeberater werden nicht unabhängig sein, denn sie liegen allein in der Hand der Pflegekassen. Diese Unabhängigkeit jedoch ist die Voraussetzung für Vertrauen zwischen Betroffenen und Beratern, das so nicht wachsen kann.

Die gesetzliche Pflegezeit wird ins Leere laufen. Ohne Lohnersatz, mit der Beschränkung auf nahe Angehörige und Betriebe mit mehr 15 Mitarbeitern ist sie nicht mehr als ein Feigenblatt. Nur Besserverdienende werden in der Lage sein, die Auszeit im Pflegefall zu nutzen.

Und nicht zuletzt höhlt die Koalition mit dem sog. „Petz-Paragraphen“ die ärztliche Schweigepflicht aus. Stellen Ärzte fest, dass eine Behandlung zum Beispiel infolge einer Tätowierung nötig ist, so müssen sie künftig die Versichertendaten an die Krankenkasse mitteilen. Nicht nur, dass schon die Einführung des Selbstverschuldensprinzips in die Gesetzliche Krankenversicherung ein großer Fehler war. Nun zerstört die Koalition auch noch restlos das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten.

Quelle: http://www.elisabeth-scharfenberg.de - Presse-Mitteilung vom 14.03.2008
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« Antworten #13 am: 15. März 2008, 17:14 »

Bremens Sozialsenatorin Rosenkötter:
"Wir wollen die Chancen der Pflegereform nutzen"

Breiter Konsens in der Frage der Pflegestützpunkte angestrebt


Der Bundestag hat heute (14. März 2008) das Gesetz zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung mit wesentlichen Änderungen zur Pflegeberatung und mit verbesserten Betreuungsleistungen insbesondere auch für Demenzkranke beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2008 in Kraft und sieht auch vor, dass die Länder bestimmen, ob sogenannte Pflegestützpunkte von den Pflegekassen und Krankenkassen einzurichten sind. Wie diese Pflegestützpunkte ausgestaltet werden, ist dann vertraglich zwischen den Kommunen und den Kassen als Leistungsträger gemeinsam zu vereinbaren.

Bremens Sozial- und Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter begrüßte die Pflegereform und betonte: "Wir wollen die Chance zu einer verbesserten Beratung und Begleitung der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen nutzen. Vor einer endgültigen Festlegung auf Pflegestützpunkte werden wir selbstverständlich mit den Pflegekassen und den Pflegeanbietern sprechen. Denn die Pflegestützpunkte sollen nicht nur gut beraten, sondern auch die Hilfen koordinieren, Doppelstrukturen abbauen und Lücken ausfüllen. Das geht am besten, wenn alle an einem Strang ziehen." Ziel sei es, einen breiten Konsens in dieser Frage zu erreichen.

In Bremen sind rund 16.000 Menschen und in Bremerhaven sind circa 4.000 Menschen pflegebedürftig.

Quelle: http://www.senatspressestelle.bremen.de
« Letzte Änderung: 15. März 2008, 17:16 von admin » Gespeichert

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« Antworten #12 am: 15. März 2008, 16:30 »

Zitat von: Weser-Kurier, 14.03.2008
Reform mit Verfallsdatum

Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag die Pflegereform auf den Weg gebracht. Union und SPD hatten monatelang um Details gerungen. Über die Erfolgsaussischten der Reform sprach unser Redakteur Helge Matthiesen mit Heinz Rothgang, Professor für Gesundheitsökonomie und -politik am Bremer Zentrum für Sozialpolitik.

Frage: Die Pflegeversicherung hat große finanzielle Probleme. Ist sie nach Ihrer Einschätzung langfristig überhaupt zu halten?

Heinz Rothgang: Durch den demografischen Wandel haben wir eine zunehmende Pflegelast. Wir werden mehr ältere Menschen bekommen, die Pflege brauchen. Für die müssen wir irgendwie sorgen. Wir müssen sehen, wie wir diese Aufgabe finanziert bekommen. Das ist möglich, indem wir das bestehende Pflegesystem reformieren oder einen Systemwechsel vornehmen. Ich persönlich würde sehr dafür plädieren, das bestehende System umzugestalten.

In welche Richtung sollte man gehen?

Der wichtigste Schritt wäre, die Leistungen der Pflegeversicherung zu dynamisieren, das heißt an die Preisentwicklung anzupassen. Bisher ist es so, dass die Beträge für eine Leistung im Sozialgesetzbuch festgeschrieben sind. Sie sind seit Einführung der Versicherung vor etwa 15 Jahren noch nicht angepasst worden.

Was bedeutet das für die Beitragszahler?

Eine Dynamisierung können wir über den bestehenden Beitragssatz nicht finanzieren. Es müssten weitere Finanzierungsquellen aufgetan werden. Ich würde dafür eintreten, an die private Pflegeversicherung heranzugehen. Im Moment ist es so, dass wir in den privaten Kassen etwa zehn Prozent der Bevölkerung absichern. Dort sind vor allem die guten Risiken zu finden. Die Menschen in der privaten Kasse sind jünger, sie sind gesünder, sie produzieren weniger Pflegebedarf. Zur Zeit geben wir etwa 60 Euro pro Jahr für einen Versicherten in der privaten Versicherung aus und 250 Euro in der gesetzlichen. Das kann man ausgleichen, indem man beide Zweige zusammenlegt, zu einer Art Bürgerversicherung.

Wie sieht es aus mit der langfristigen Gerechtigkeit? Werden die Einzahler von heute überhaupt Leistungen in dem Umfang wie heute bekommen können, wenn sie selbst Hilfe benötigen?

Die größte Zahl von Pflegebedürftigen erwarten wir um 2050. Wenn wir am Umlageverfahren festhalten, bedeutet das, dass die Beitragszahler zu diesem Zeitpunkt die Last tragen müssen. Wenn wir wollen, dass diese Last schon jetzt verteilt wird, dann müssen wir jetzt beginnen, Kapitalreserven aufzubauen. Was da die gerechtere Lösung ist, scheint mir eine offene Frage zu sein. Wir haben in Zukunft mehr Pflegebedürftige und wir können dem nur gerecht werden, indem wir die Beiträge erhöhen oder die Leistungen abschmelzen. Wenn wir auch in Zukunft eine gute Versorgung wollen, dann geht das nur durch eine erhebliche Belastung der Beitragszahler in Zukunft oder indem wir jetzt anfangen zu sparen.

Wo ist die Belastungsgrenze für die Arbeitnehmer erreicht?

Die absolute Belastungsgrenze lässt sich nicht festlegen. Wenn wir die Dynamisierung gescheit ausgestalten und keine weiteren Quellen erschließen, würden wir bei Beitragssätzen von drei bis vier Prozentpunkten landen. Es ist allgemeiner Konsens, dass das eigentlich zu viel ist. Deswegen wird es nur gehen, wenn weitere Finanzquellen erschlossen werden.

Wenn der Pflegeversicherung Geld fehlt, liegt das vielleicht an zu üppigen Leistungen?

Die Leistungen sind ja alle gedeckelt. Es gibt keine offene Finanzierung, sondern immer nur betraglich begrenzte Zuschüsse.Die sind in allen Fällen nicht bedarfsdeckend. Bei Pflegeheimen zum Beispiel werden nur rund die Hälfte der Kosten von der Pflegeversicherung abgedeckt.


Die Pflegeversicherungsreform bringt erstmals auch eine Ausweitung von Leistungen. Kann man sich das überhaupt leisten?

Ausweitungen sind nur in sehr geringem Umfang geplant. Es sollen die Sätze für einzelne Leistungen Schritt für Schritt erhöht werden. Das würde ich nicht als Ausweitung bewerten; das soll helfen, den realen Wert der Leistung konstant zu halten. Ich halte die Pläne im Gesetzentwurf für nicht ausreichend. Die Sätze werden die Preissteigerungen bis 2012 bestenfalls ausgleichen.

Wie lange, glauben Sie, wird diese Reform halten?

Die Stärken der Reform liegen bei der Umgestaltung der Leistungen, bei der Verbesserung von Anreizen und Beratung. Bei der Finanzierung hat man nur den Minimalkonsens erreicht, die Erhöhung um 0,25 Beitragspunkte. Das wird uns sicherlich nur in die nächste Legislaturperiode tragen, wenn wir Glück haben auch noch an deren Ende.

Quelle: http://www.weser-kurier.de
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« Antworten #11 am: 07. März 2008, 10:37 »

Berlin (ots) - bpa begrüßt Leistungsverbesserungen und kritisiert regulierende Eingriffe zu Lasten der Pflegeeinrichtungen

Die Fraktionen von Union und SPD haben am Mittwoch ihre Änderungsanträge zur Pflegereform in den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eingebracht. Damit liegt die endgültige Fassung des Gesetzentwurfs vor, der in der nächsten Woche vom Bundestag abschließend beraten wird. Der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bernd Meurer, kommentiert:

"Der Kompromiss der Regierungsfraktionen bedeutet für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Leistungsverbesserungen in fast allen Bereichen. Das ist ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig sind weitreichende Eingriffe zu Lasten der Einrichtungen vorgesehen, die bürokratische Anforderungen und Pflegesatzsteigerungen nach sich ziehen werden."

Statt der Streichung der Pflegestufe I oder drastischen Kürzungen bei den stationären Sachleistungsbeträgen sollen die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung angehoben werden. Hierfür und für die Verbesserung der Versorgung demenziell erkrankter Menschen hat sich der bpa erfolgreich eingesetzt.

Denn Leistungsverbesserungen wird es für ambulant betreute Demenzkranke und - neu - auch für Demenzkranke in stationären Pflegeeinrichtungen geben. Der bpa-Präsident begrüßt dieses: "Demenzkranke benötigen Unterstützung, egal wo sie wohnen. Deshalb ist es richtig, dass sie zukünftig einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung unabhängig von ihrem Wohnort haben sollen."

Allerdings übt der bpa auch deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf. Dieses betrifft unter anderem die neuen Regelungen zu den Investitionskosten, zu den Einzelpflegekräften sowie zur faktischen Abschaffung des externen Vergleichs verbunden mit der verfassungsrechtlich bedenklichen Kopplung der Zulassung an Durchschnittstarife. Hier sollen weitreichende Regelungen zu Lasten der Pflegeeinrichtungen verabschiedet werden, die der bpa-Präsident kritisiert: "Wer Markt und Wettbewerb in diesem Bereich ausschaltet, provoziert erhebliche dauerhafte Kostensteigerungen."

Zu den deutlich ausgeweiteten Anforderungen bei den Qualitätsprüfungen hält Bernd Meurer fest:

"Wir befürworten es, dass die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei der Pflegereform in den Mittelpunkt gerückt werden sollen. Das bezieht sich sowohl auf die Transparenz als auch auf die Betonung der Ergebnisqualität bei den Prüfungen. Das jüngst vorgelegte Gutachten zu den MDK-Prüfungen belegt, dass diese weder wissenschaftlich hinreichend fundiert sind noch Ergebnisqualität adäquat abbilden. Deshalb begrüßen wir es, dass Ulla Schmidt und die Regierungsfraktionen die Kritik des Gutachtens von renommierten Pflegewissenschaftlern aufgenommen haben. Die Kriterien zur Beurteilung der Ergebnisqualität müssen in einem konsentierten Verfahren auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelt und vereinbart werden. Wir sind bereit, uns daran konstruktiv zu beteiligen", so der bpa-Präsident.

Zu der Verschärfung der Kontrollmaßnahmen, wie etwa die künftig grundsätzlich unangemeldet stattfindenden Prüfungen, die ab 2011 einmal jährlich durchzuführen sind, erklärt Bernd Meurer:

"Niemand sollte vergessen, dass aufgrund der demographischen Entwicklung Pflegeeinrichtungen zukünftig eine immer wichtigere Rolle spielen. Wir brauchen ambulante wie stationäre Pflegeeinrichtungen genauso wie hoch motivierte Pflegekräfte, deren Arbeit gesellschaftlich gewürdigt wird. Qualität in der Pflege lässt sich nicht von außen erzwingen, indem man die Sanktionsmechanismen fortlaufend verschärft. Häufigere Qualitätsprüfungen verbessern die personelle Ausstattung der Medizinischen Dienste, nicht aber die der Pflegeeinrichtungen. Wir brauchen mehr Zeit für die Pflege an den Menschen. Wir brauchen Qualitätsindikatoren, die an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und den Pflegeergebnissen ausgerichtet sind. Dazu sind verlässliche Rahmenbedingungen notwendig, um gemeinsam die Qualität aus den Einrichtungen heraus zu entwickeln."

Für Rückfragen::

Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60

Quelle: http://www.presseportal.de/pm/17920/1149618/bpa_priv_anbieter_sozialer_dienste
06.03.2008 | 17:32 Uhr


Was mir aufgefallen ist, hab ich im Text fett/bunt gemacht:
mal sehen, was genau dahinter steckt, wenn es durchgeht und wie es umzusetzen ist....
« Letzte Änderung: 07. März 2008, 10:39 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #10 am: 29. Februar 2008, 02:07 »

Pflegeexperten: "Reform ist Flickwerk"
Pflegeexperten kritisieren Pflege-Reform als nicht ausreichend

BREMEN. Wund gelegene Patienten, irrtümlich verabreichte Medikamente, Flüssigkeitsmangel und unterernährte Heimbewohner - der zweite Pflegebericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen kommt zu erschreckenden Ergebnissen. Kritiker wie der Münchener Sozialpädagoge Claus Fussek sprechen von einer "Pflege-Katastrophe", an der auch die geplante Reform der Großen Koalition nichts ändern werde.

"Das ist, als wolle man einen Waldbrand mit einem Gartenschlauch löschen", kanzelt Fussek das Vorzeigeprojekt von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ab. "Gute Pflege wird nach wie vor nicht belohnt", fasst Fussek das Kernproblem der Reform aus seiner Sicht zusammen. Der Grund: Auch künftig erhalte das Heim deutlich mehr Geld von der Kasse, wenn dem Bewohner eine hohe Pflegebedürftigkeit attestiert werde. "Das Fazit: Heime werden finanziell dafür bestraft, wenn sie alten Menschen dank guter Pflege beispielsweise beibringen, sich wieder selbst zu waschen. Um dieses System umzukrempeln, braucht es mehr als 1500 Euro", schimpft Fussek über einen Eckpunkt der Reform, wonach Heime künftig einen Bonus für jeden Patienten bekommen, der in eine niedrigere Pflegestufe eingruppiert wird. Fussek: "Das wird nichts ändern. Immerhin sind Oberschenkelhalsbrüche und Wundstellen Wirtschaftsfaktoren für stationäre Einrichtungen."

Pflege-TÜV reicht nicht.
Nach Einschätzung des Bremer Uni-Professors Stefan Görres fehlt dem geplanten Gesetz das "große Ganze": Zwar sei sie ein "erster Schritt" und "wichtige Ansätze wie die Einrichtung von Pflegestützpunkten dabei, unter dem Strich ist die Reform aber noch Flickwerk". Andere Länder seien da weiter - "und vor allem mutiger".

Stichwort: Pflegezeit. So sollen auch hierzulande Arbeitnehmer die Möglichkeit bekommen, bis zu zehn Tage im Jahr für die Pflege von Angehörigen freigestellt zu werden - allerdings nur als unbezahlten Urlaub. Gescheitert ist die bezahlte Variante aus dem Hause Schmidt am Widerstand der Union. Sie hielt ihn nicht für finanzierbar und stufte die Belastungen für die Wirtschaft als zu hoch ein.

"Eine Milchmädchenrechnung", kritisiert Fussek. Immerhin würden in Deutschland bis zu 70 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause betreut, nicht zuletzt von Angehörigen. Würde diese Pflege von Fachkräften geleistet, käme dies deutlich teurer.

Der Sozialverband Deutschland bemängelt zudem, dass die Pflegezeit nur für Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten gelte: "Damit bleiben sechs Millionen Arbeitnehmer außen vor", kritisiert Verbandspräsident Adolf Bauer in einer Stellungnahme.
Verbesserungsbedarf sieht er vor allem auch bei unangemeldeten Kontrollen in stationären Pflegeeinrichtungen. "Überprüfungen im Drei-Jahres-Rhythmus, wie jetzt geplant, sind zu wenig. Außerdem müssen sie grundsätzlich unangemeldet sein", fordert Bauer. Bisher war dies eher die Ausnahme.

Doch was soll mit enttarnten "schwarzen Schafen" geschehen? "Diese Frage würde sich bei einem Imbiss, der Gammelfleisch an seine Kunden verkauft, nicht stellen. Der Laden würde umgehend vom Ordnungsamt geschlossen. In manchen Heimen dagegen liegen Patienten stundenlang im eigenen Kot, und es passiert gar nichts", kritisert Fussek.

Regelmäßige Kontrollen und Sanktionen sind auch aus Sicht des Bremer Uni-Professsors Görres notwendig; ein Pflege-TÜV, der Mängel entdeckt und öffentlich macht, sei aber nicht der wichtigste Ansatz für mehr Qualität, pflichtet der Pflegewissenschaftler Fussek bei. So müssten beispielsweise auch die Kommunen ihre Verantwortung besser wahrnehmen als bisher.

Görres: "Es geht nicht nur darum, welcher Heimbetreiber sich ansiedelt und wieviel Steuergelder er bringt. Städte und Gemeinden sollten fragen: Wie sieht diese Versorgung aus? Und: Wird in der Einrichtung die Lebensqualität hergestellt, die wir in unserer Kommune für ältere Menschen haben wollen?".

Auch für Claus Fussek sind öffentliches Interesse und Verantwortung wichtige Voraussetzungen: "Solange jedoch Eisbären die Gesellschaft stärker bewegen als die Lebensbedingungen in Heimen, wird sich nicht viel ändern", befürchtet er.

Quelle: www.weser-kurier.de, 28.02.2008
« Letzte Änderung: 29. Februar 2008, 09:52 von admin » Gespeichert

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« Antworten #9 am: 29. Februar 2008, 01:45 »

Pflegereform: Konsens lässt viele Fragen offen

Zu den Ergebnissen der Klausurtagung der Koalition auf dem Petersberg zur Pflegereform erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflegepolitik:

Wir haben uns von der Koalitionsklausur mehr Klarheit über die Pflegereform gewünscht. Dass die Errichtung von Stützpunkten nunmehr von der Entscheidung der Länder abhängen soll, irritiert. Zwar
haben wir immer gefordert, dass auch die Länder an den Stützpunkten zu beteiligen sind. Es bleibt jedoch bisher völlig diffus, in welcher Form das konkret geschehen soll. Die Pflege- und Krankenkassen sollen nun scheinbar auf Geheiß der Länder handeln, die Stützpunkte aber weiterhin allein finanzieren.

Das klingt alles andere als überzeugend. Damit die Stützpunkte funktionieren, müssen Kassen und Länder inhaltlich wie finanziell gleichberechtigt beteiligt sein. Unsere Forderung, auch die Selbsthilfe und
die Verbraucherorganisationen an den Stützpunkten zu beteiligen, sehen wir auch weiterhin nicht erfüllt.

Von wirklicher Unabhängigkeit dieser Strukturen, wie Volker Kauder behauptet hat, kann deshalb nicht die Rede sein.

Kurzum: Es herrscht mehr Verwirrung als Klarheit. Die Zukunft der Stützpunkte bleibt weiter ungewiss, denn ohne eine Verpflichtung zum Aufbau wohnortnaher Anlaufstellen werden diese nicht in ausreichendem Maße entstehen. Der Grundsatz "ambulant vor stationär" wirkt damit allenfalls halbherzig.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 0206 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.02.2008
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« Antworten #8 am: 28. Februar 2008, 23:39 »

Pflegereform muss Dumpinglöhne ausschließen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft  (ver.di) hat ihre Forderung bekräftigt, dass Pflegekassen Verträge mit Pflegeheimen nur dann abschließen sollten, wenn die Bezahlung nach den einschlägigen Tarifverträgen gewährleistet sei.

„Eine angemessene Bezahlung nach Tarifvertrag darf keinen Wettbewerbsnachteil darstellen. Ansonsten werden Niedrigstlöhne in Pflegeheimen zur Regel“, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke. Sie wies angesichts der Schlussberatungen zur  Reform der Pflegeversicherung darauf hin, dass  für eine gute Pflege auch gut ausgebildetes Personal benötigt werde. „Danach müssen sich auch die Pflegesätze richten.“

ver.di unterstütze den Ansatz der Bundesregierung, die „ortsübliche Vergütung“ des Personals zur Voraussetzung für die Zulassung eines Pflegeheims zu machen. „Wenn damit unsere Tarifverträge gemeint sind, ist das sehr zu begrüßen“, sagte Paschke. Auch  für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige sei eine solche Bestimmung wichtig. Sie müssten darauf vertrauen dürfen, dass sie von gutem Personal mit ordentlichen Arbeitsbedingungen versorgt würden.
 
Die Reform der Pflegeversicherung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz) soll noch in der ersten Märzhälfte vom Bundestag beschlossen werden und zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Leistungsverbesserungen. 

In den Anhörungen hatten sich neben den Gewerkschaften auch die kommunalen und freigemeinnützigen Heimträger für eine tarifliche Vergütung als Zulassungsvoraussetzung ausgesprochen. Ablehnung kam dagegen nur vom Bundesverband privater Anbieter. 

Quelle: ver.di-Pressemitteilung 75/2008 vom 28.02.2008
« Letzte Änderung: 29. Februar 2008, 09:59 von admin » Gespeichert

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« Antworten #7 am: 27. Februar 2008, 23:55 »

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Es ist sehr bedauerlich, dass die Große Koalition kein überzeugendes Konzept für den bundesweiten Ausbau der Pflegeberatung vorgelegt hat. Wenn nun die Bundesländer entscheiden, ob sie Pflegestützpunkte einrichten oder auch nicht, entsteht ein Flickenteppich von Pflegestützpunkten.

Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen entsteht damit ein unübersichtliches Angebot, das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Die in vielen Ländern und Kommunen fehlende Beratung pflegebedürftiger Menschen wird so nicht flächendeckend verbessert.

Was die Ausgestaltung der Pflegestützpunkte angeht, fordert der SoVD nach wie vor, dass die Beratung unbedingt unabhängig von Kostenträgern und Leistungserbringern erfolgen muss. Die Unabhängigkeit der Pflegeberatung ist das Entscheidende, damit der Pflegeberater einzig und allein das Wohl des Pflegebedürftigen im Blick hat.

Der SoVD bedauert außerordentlich, dass eine bezahlte zehntägige Freistellung von Arbeitnehmern für die Pflege Angehöriger gegen die Union nicht durchsetzbar war.

Zu begrüßen ist, dass mit der Pflegereform eine Pflegezeit eingeführt wird, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf eine bis zu sechsmonatige Freistellung einräumt, damit sie sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern können. Die Pflegezeit geht auf einen Vorschlag des SoVD zurück und ist ein wichtiger Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Berufstätigkeit.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Quelle: Pressemitteilung vom 28.02.2008
http://www.sovd.de/1252.0.html
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« Antworten #6 am: 19. Februar 2008, 00:40 »

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Die dringend notwendige Verbesserung der Pflegeberatung darf nicht an der Uneinigkeit der Großen Koalition scheitern. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen eine bessere Beratung, die individuell bei der Suche nach der besten Lösung hilft. Das Angebot von Fallmanagement (Case- und Caremanagement) muss ausgebaut werden.

Die Pflegestützpunkte sind der richtige Ansatz, aber sie müssen anders ausgestaltet werden. Entscheidend ist eine von Kostenträgern und Leistungserbringern unabhängige Beratung. Außerdem hat das vom Bundesgesundheitsministerium vorgeschlagene Modell der Pflegeberatung einen schweren Konstruktionsfehler: es sieht vor, dass Beratung und Entscheidung über Pflegeleistungen in einer Hand liegen. Diese Fehlkonstruktion ist auch noch handwerklich fragwürdig umgesetzt: geregelt ist dies nicht im Gesetzestext, sondern lediglich in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Als Lösung schlägt der SoVD vor, die individuelle Pflegeberatung von der Entscheidung über Leistungen zu trennen. Damit wird vermieden, dass die Beratung unter dem Einfluss von Kostenfragen erfolgt und ein Interessenkonflikt entsteht. Die Unabhängigkeit der Pflegeberatung ist das entscheidende, damit der Pflegeberater einzig und allein das Wohl des Pflegebedürftigen im Blick hat.

Im Interesse der Pflegebedürftigen muss die Unabhängigkeit der Beratung sichergestellt sein. Der SoVD schlägt daher eine Pflegeberatung nach dem Modell der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) vor. Damit wäre die Unabhängigkeit der Beratung durch eine neutrale Trägerschaft gewährleistet. Die Finanzierung könnte über die Kranken- und Pflegekassen sowie über die Kommunen im Rahmen der Altenhilfe erfolgen. Dieses Modell ist machbar, funktionstüchtig und wird den Interessen der Pflegebedürftigen gerecht.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Quelle: Pressemitteilung vom 15.02.2008
© 2004 - 2008 SoVD
http://www.sovd.de/1245.0.html
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« Antworten #5 am: 16. Februar 2008, 00:15 »

Wiedergabe des Interviews mit freundlicher Genehmigung von ver.di und der Journalistin Jana Bender:
« Letzte Änderung: 16. Februar 2008, 01:11 von admin » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 22. Januar 2008, 08:42 »

SoVD fordert mehr Rechte für Pflegebedürftige

Anlässlich der Anhörung zur Pflegereform erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Der Gesetzentwurf der Pflegereform enthält positive Ansätze, es gibt allerdings in einer Reihe von Punkten erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Der SoVD hält jährliche Kontrollen von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten für unverzichtbar. Kontrollen im Drei-Jahres-Rhythmus, wie sie die Pflegereform vorsieht, sind viel zu wenig. Außerdem müssen Kontrollen grundsätzlich unangemeldet erfolgen.

Es ist überfällig, dass die Qualitätsberichte über Pflegeheime und ambulante Pflegedienste in verständlicher Form veröffentlicht werden. Der SoVD kritisiert, dass den Pflegeanbietern ein Mitentscheidungsrecht über die Art der Veröffentlichung der Prüfberichte eingeräumt werden soll. Wir fordern Transparenz ohne wenn und aber.

Die Pflegebedürftigen müssen ein Mitentscheidungsrecht bei der Festlegung der Qualitätsmaßstäbe der Pflege erhalten. Sie müssen gleichberechtigt mitentscheiden können, wenn die Qualitätsmaßstäbe von Pflegekassen, Anbietern und Kommunen festgelegt werden.

Die Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen muss dringend verbessert werden. Die Pflegestützpunkte sind hierfür der richtige Ansatz. Der SoVD fordert aber die Unabhängigkeit der Pflegestützpunkte und der Pflegeberater. Ihre Beratung darf nicht von den Interessen eines Kostenträgers oder Leistungserbringers beeinflusst werden. Mit dem Gutschein-Modell wird der dringend nötige Aufbau von Beratungsstellen nicht erreicht.

Mit der Einführung der Pflegezeit erhalten berufstätige Pflegebedürftige erstmals einen Rechtsanspruch auf eine befristete Freistellung von der Arbeit. Damit wird eine Regelung umgesetzt, für die sich der SoVD mit detaillierten Vorschlägen eingesetzt hat. Es ist allerdings ein Manko, dass die Pflegezeit nur für Firmen mit mehr als fünfzehn Beschäftigten gelten soll. Damit bleiben sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer außen vor. Es gibt keinerlei Grund für eine solch weitreichende Ausnahmeregelung. Auch bei der Elternzeit gibt es keine Einschränkung nach Betriebsgröße. Der SoVD fordert, dass die Pflegezeit uneingeschränkt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten muss.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Quelle: Pressemitteilung vom 21.01.2008
© 2004 - 2007 SoVD
http://www.sovd-bv.de/1225.0.html




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