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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Schlecht und billig: Sparen bei medizinischen Hilfsmitteln  (Gelesen 41253 mal)
admin
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« Antworten #13 am: 13. Dezember 2010, 00:24 »

Rat und Hilfe zum Thema Inkontinenz:





Inkontinenz Selbsthilfe e.V
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« Antworten #12 am: 13. Dezember 2010, 00:02 »

Inkontinenzversorgung zu Dumpingpreisen

bvkm hilft Betroffenen, sich zu wehren


Düsseldorf, 29. November 2010 Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) bietet auf seiner Internetseite www.bvkm.de einen neuen Musterantrag zum kostenlosen Herunterladen an. Hintergrund ist ein Vertrag, zwischen der AOK Baden-Württemberg und verschiedenen Anbietern von Inkontinenzhilfen, der seit dem 1. Oktober gilt.

Die Vereinbarung regelt, unter welchen Voraussetzungen Versicherte der AOK Baden-Württemberg, die zuhause leben, mit aufsaugenden Inkontinenz-vorlagen versorgt werden können. Danach steht Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, eine monatliche Pauschale von lediglich 33 Euro für Inkontinenzhilfen zu. Für Versicherte ab dem 4. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind die bundesweiten Festbeträge abzurechnen, die von den Spitzenverbänden der Krankenkassen festgesetzt werden. Der Festbetrag für Saugvorlagen mit hoher Saugleistung beläuft sich zum Beispiel auf monatlich 64,50 Euro.

„Für die meisten Menschen mit Behinderung, die an Harninkontinenz leiden, sind weder die Pauschalen noch die Festbeträge ausreichend“, erklärt die Vorsitzende des bvkm, Helga Kiel. „Entzündungen und allergische Reaktionen sind häufig die Folge, wenn Betroffene mit minderwertigen Inkontinenz-produkten versorgt werden.“ Der bvkm rät deshalb Betroffenen, sich gegen die Dumpingpreise der Krankenkasse zur Wehr zu setzen.

Den Musterantrag des BVKM auf Versorgung mit Inkontinenzhilfen von ausreichender Qualität finden Interessierte auf der Internetseite www.bvkm.de in der Rubrik „Arbeitsbereiche und Themen/Recht und Praxis/Argumentationshilfen/Versorgung mit Inkontinenzhilfen“ [>>].

Wer keinen Internetzugang hat, kann die Informationen gegen Einsendung eines an sich selbst adressierten Rückumschlags (DIN A 4 oder 5, Euro 1,45) bestellen beim: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., Stichwort „Inkontinenzhilfen“, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf.

Quelle: www.bvkm.de, Pressemitteilung
« Letzte Änderung: 13. Dezember 2010, 00:05 von admin » Gespeichert

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« Antworten #11 am: 18. November 2009, 20:20 »

AKTUALISIERUNG: - admin

Zitat
Inkontinenzartikel: Ab 1. Januar wieder freie Entscheidung

Die niedersächsischen Pflegeheime können vom 1. Januar 2011 an wieder selbst entscheiden, von welchem Lieferanten und zu welchen Konditionen sie Inkontinenzprodukte für AOK-versicherte Bewohner beziehen.

Pflegeheime erhalten dafür die mit den anderen Kassen in Niedersachsen vereinbarte pauschalierte Vergütung, mit der sie ab Jahresanfang wieder eigenverantwortlich wirtschaften können.
Informationen dazu unter www.aok.de/niedersachsen/
Quelle: http://www.altenheim.vincentz.net/nachrichten/



das ist jetzt der Text, der steht beim SoVD;
also nicht ganz Niedersachsen:.....................

http://www.sovd-nds.de/10747.0.html

Inkontinenzmittel: Einige Versicherte können wieder wählen

Seit dem 1. November 2009 können Versicherte der AOK Niedersachsen im Bereich Hannover/Weser-Leine-Aue Inkontinenzmaterialien wieder bei einem Anbieter ihrer Wahl bestellen. Gleiches gilt für die Pflegeheime. Das Ausschreibungsverfahren für diese Region wurde von der Krankenkasse aufgegeben, der Anbieter beliefert jedoch auch weiterhin auf Wunsch die Kunden in der Region. Diese Regelung gilt lediglich für die angegebene Region, nicht für ganz Niedersachsen

Anfang Oktober des vergangenen Jahres hatte die AOK Niedersachsen ihre Versicherten in Pflegeheimen nur noch mit Inkontinenzmaterialien eines zentralen Anbieters versorgt, der zuvor im Wege eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt wurde. Der Sozialpolitische Ausschuss des SoVD-Landesverbandes Niedersachsen hatte dieses Vorgehen stark kritisiert.
« Letzte Änderung: 02. Januar 2011, 19:41 von admin » Gespeichert
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« Antworten #10 am: 02. November 2009, 15:48 »

Inkontinenzmittel: AOK-Versicherte können wieder wählen

Seit dem 1. November 2009 können Versicherte der AOK Niedersachsen Inkontinenzmaterialien wieder bei einem Anbieter ihrer Wahl bestellen. Gleiches gilt für die Pflegeheime. Das Ausschreibungsverfahren wurde von der Krankenkasse aufgegeben. Gründe sind wahrscheinlich Probleme bei der Versorgung mit Inkontinenzmitteln. Die AOK wird jedoch die Pauschale von 39,90 Euro auf 33 Euro reduzieren.

Anfang Oktober des vergangenen Jahres hatte die AOK Niedersachsen ihre Versicherten in Pflegeheimen nur noch mit Inkontinenzmaterialien eines zentralen Anbieters versorgt, der zuvor im Wege eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt wurde. Der Sozialpolitische Ausschuss des SoVD-Landesverbandes Niedersachsen hatte dieses Vorgehen stark kritisiert.


Quelle: http://www.sovd-nds.de/10747.0.html
 




« Letzte Änderung: 18. November 2009, 20:19 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #9 am: 12. Juni 2009, 12:35 »

    Versorgung mit Inkontinenzhilfen

    Seit dem 1. April 2007 können Krankenkassen im Wege der Ausschreibung Verträge mit Leistungserbringern über die Lieferung einer bestimmten Menge von Hilfsmitteln schließen, soweit dies zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen und in der Qualität gesicherten Versorgung zweckmäßig ist. Im Bereich der Inkontinenzversorgung ist bundesweit zu beobachten, dass Krankenkassen, die Leistung "Inkontinenzhilfen" ausschreiben und mit den günstigsten Anbietern Verträge abschließen.

    Die von den neuen Vertragspartnern der Krankenkassen gelieferten Inkontinenzartikel weisen nach Rückmeldungen von Betroffenen überwiegend eine verminderte Qualität auf.

    In derartigen Fällen empfiehlt es sich, bei den Krankenkassen Anträge auf Versorgung mit Inkontinenzhilfen von ausreichender Qualität zu stellen. Hierzu dient die folgende Argumentationshilfe:


  • [Musterantrag auf Versorgung mit Inkontinenzhilfen >> herunterladen]
  • [Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit an den BVKM vom 4. Mai 2009 >> herunterladen]


Quelle: www.bvkm.de - Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
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« Antworten #8 am: 17. April 2009, 13:46 »

Ausschreibungsstopp: Betriebskrankenkassen schützen Patientenwahlrecht

Nach Fehlversorgungen und Beschwerden von Hilfsmittelnutzern ziehen erste Krankenkassen Konsequenzen. BKKs heben Ausschreibungsverfahren für ableitende Inkontinenzhilfen auf.

Berlin, 15. April 2009 – Die zahlreichen Beschwerden von Hilfsmittelnutzern und pflegenden Angehörigen zeigen Wirkung. Nachdem es bei der Versorgung von Versicherten mit medizinischen Hilfsmitteln nach Ausschreibungsverfahren bundesweit zu Problemen gekommen ist, ziehen erste Krankenkassen Konsequenzen. Bereits im Februar kündigte die AOK Hessen einem Vertragspartner. Nun hat auch der BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen und spectrum|K - das bundesweite BKK Gemeinschaftsunternehmen – ein europaweites Ausschreibungsverfahren für ableitende Inkontinenzhilfen aufgehoben.

BKK-versicherte Inkontinenzbetroffene können aufatmen. Sie können weiterhin selbst entscheiden, welches Homecare-Unternehmen oder Sanitätshaus sie mit Kathetern versorgt und wer sie bei der Auswahl und im Umgang mit ihren Hilfsmitteln schult und berät.

Bis Ende letzten Jahres waren Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, Verträge mit Hilfsmittelanbietern öffentlich auszuschreiben. Dies hatten auch die Betriebskrankenkassen getan. Der Ausschreibungssieger – in der Regel der günstigste Anbieter – wäre dann exklusiver Vertragspartner der Krankenkasse geworden. Wenn der Preis das ausschlaggebende Kriterium ist, wird jedoch bei Qualität und Service oft massiv gespart. Bei zahlreichen Krankenkassen häufen sich daher die Beschwerden. So werden beispielsweise Inkontinenz-Vorlagen nicht rechtzeitig oder in zu geringen Mengen geliefert, Bettlägerige erhalten nicht die optimalen Hilfsmittel zur Dekubitus-Vorsorge, Schlafapnoe-Patienten werden im Umgang mit ihren Atemgeräten unzureichend geschult oder Querschnittsgelähmte müssen mit ungeeigneten Rollstühlen Vorlieb nehmen.

Durch diese Entwicklungen alarmiert, haben die Betriebskrankenkassen nun ihr Ausschreibungsverfahren für ableitende Inkontinenzhilfen gestoppt. Dies ist möglich, da seit Jahresbeginn 2009 eine Gesetzesnovelle gilt, die es den Krankenkassen wieder erlaubt, offene Verträge abzuschließen, denen alle qualifizierten Leistungserbringer beitreten können. Das Wahlrecht der Versicherten bleibt so gewahrt.

„Die hohen Qualitätsziele, die wir an unsere Vertragspartner stellen, können wir nur umfassend und flächendeckend sicherstellen, indem wir die Ausschreibung aufheben und nun Verträge mit geeigneten Vertragspartnern schließen, die nah am Versicherten sind", so Hans-Hermann Runge, Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Niedersachsen-Bremen. „Versorgungsprobleme, wie Lieferengpässe, mangelnde Qualität von Produkten und fehlende Beratung werden wir den BKK-Versicherten auf diesem Wege ersparen."

Quelle: www.buendnis-meine-wahl.de
« Letzte Änderung: 17. April 2009, 13:49 von admin » Gespeichert

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« Antworten #7 am: 25. März 2009, 11:58 »

Senioren stinken Windeln weiter

Senioren aus Salzgitter demonstrieren wegen mangelhafter Versorgung mit Inkontinenzmitteln gegen die AOK in Hannover: Windeln seien minderwertig und die Kasse lasse Ältere und Querschnittsgelähmte „im Nassen“ sitzen. ...

Quelle: www.taz.de, 24.03.2009


* taz090324_aok-windeln.jpg (251.08 KB, 1200x620 - angeschaut 3462 Mal.)
« Letzte Änderung: 25. März 2009, 12:01 von admin » Gespeichert

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« Antworten #6 am: 24. Februar 2009, 12:33 »

Kriterien für Inkontinenz-Hilfsmittel

Versorgungsziele:  Absorbierende Inkontinenzprodukte sollten folgenden Anforderungen genügen, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten:

  • hohe Auslaufsicherheit durch eine ausreichende Saugleistung und Flüssigkeitsbindung,
  • schnelle Flüssigkeitsaufnahme, um schwallartig austretenden Urin sicher in den Saugkörper abzuleiten,
  • optimale Hautfreundlichkeit durch sichere Flüssigkeitsbindung ohne Rücknässung,
  • körpergerechte Passform, um einen hohen Tragekomfort sicherzustellen,
  • perfekte Diskretion beim Tragen,
  • einfache Handhabung, damit sowohl Patienten als auch Pflegekräfte das Produkt problemlos benutzen können.

Darüber hinaus sollten Einmalprodukte wirtschaftlich einzusetzen und umweltfreundlich zu entsorgen sein.

Anforderungen:  Für die drei wesentlichen Aspekte Aufnahmevermögen, Aufsauggeschwindigkeit und Rücknässung werden im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen Mindestanforderungen gestellt. Moderne Markenprodukte liegen in der Regel deutlich über diesen Vorgaben (siehe Tabelle). Sie ermöglichen damit eine optimale und gleichzeitig wirtschaftliche Versorgung von Inkontinenzpatienten.

Neue GIH-Klassifikationen der Harninkontinenz
Slips Mindestanforderungen Hilfsmittelverzeichnis Schnitt Markenprodukte

Gesamtflüssigkeitsauf- nahmevermögen in ml

750 ml 1180 ml

Rücknässung in g  

< 2 g 0,7 g
Aufsauggeschwindigkeit 3 ml/sec 5,3 ml/sec
nach H. Melchior und P. d. Geeter

Quelle: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV), "TEAMWORK 3"
« Letzte Änderung: 24. Februar 2009, 12:40 von admin » Gespeichert

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« Antworten #5 am: 24. Februar 2009, 10:43 »

Patienten leiden unter Sparkurs

Bremen. Inkontinent und trotzdem uneingeschränkt den Alltag leben? Das ist heute eigentlich kein Problem mehr, kleine Helfer wie Einlage und Windel machen es möglich. Seit die AOK Bremen zu Jahresbeginn aber auf neue Produkte umgestiegen ist, regt sich offener Protest bei vielen Betroffenen. Sie monieren vor allem die mangelhafte Qualität der neuen Produkte, die nicht halten, was sie versprechen.

Auslöser der Diskussion ist eine Änderung des Bundessozialgesetzes für Hilfsmittel im April 2007. Diese sieht vor, dass die Krankenkassen die Belieferung mit Inkontinenzartikeln öffentlich ausschreiben und den günstigsten Anbieter nehmen müssen. Die AOK Bremen hat das im vergangenen Jahr zum ersten Mal gemacht. Der dadurch erhofften Kostenersparnis von mehreren Hunderttausend Euro jährlich stehen rund 4500 Versicherte in Bremen und Bremerhaven gegenüber, die jetzt mit den neuen Produkten und dem Service des neuen Anbieters zu kämpfen haben.

Vier Wochen hat beispielsweise eine Findorfferin auf ihre Einlagen gewartet. Ihren Namen will die 82-Jährige nicht nennen, um das bisher gute Verhältnis zur AOK nicht zu beeinträchtigen. Denn noch hofft sie auf eine Rückkehr zum alten System. "Die neuen Einlagen verrutschen ständig und saugen die Flüssigkeit schlechter auf als die alten", klagt sie. Die Rentnerin lebt noch in ihren eigenen vier Wänden, in denen sich jetzt riesige Kartons bis an die Decke stapeln. "Für ein Jahr im Voraus haben sie mir die Ware geliefert", erzählt sie. Eine Frechheit sei das, und ausgerechnet noch in einem so intimen Bereich.

Auch Sylvia Lorenz kennt diese Probleme. "Wir haben keine extremen Inkontinenz-Patienten, und trotzdem müssen wir nachts zwei- bis dreimal öfter Windeln wechseln", berichtet die Pflegedienstleiterin im Altenpflegeheim St. Laurentius. Jedes Mal dasselbe: wecken, wickeln und bei Bedarf auch das Bett neu beziehen. Da wird nicht nur die Intimsphäre gestört. "Unsere Bewohner sind nach solchen Nächten so gestresst, dass wir kaum noch mit ihnen arbeiten können", erzählt Lorenz. Gymnastik und Gedächtnistraining sind aber enorm wichtig für die Heimbewohner. Hinzu kommt der gestiegene Zeitaufwand, der den Pflegekräften bei anderen Aufgaben wie dem Verteilen von Getränken fehlt.

Das sei nichts weiter als eine klassische Blockadehaltung, hält Michael Stratmann von der AOK Bremen dagegen. "Früher haben die Heime für jeden Patienten einen bestimmten Geldbetrag bekommen und damit die Inkontinenz-Versorgung selbst organisiert", sagt der Abteilungsleiter für Hilfsmittel. Diesen Verlust wollten die Heime nicht akzeptieren, so Stratmann. Auch das Argument der mangelhaften Qualität will er nicht gelten lassen. "Unser Lieferant ist der größte Windelhersteller in Europa, und das Material ist für alle gleich auf dem Weltmarkt", betont er. Voraussetzung für das Ausschreibungsverfahren sei zudem gewesen, dass die Firma zu jedem bisher genutzten Artikel ein baugleiches Pendant liefern könne.

Da kann Sylivia Lorenz nur mit den Schultern zucken. Immer häufiger wurden die Klagen im St. Laurentius-Heim. Selbst Bewohner, die sich nicht mehr artikulieren können, gaben ihren Protest kund, indem sie die Windel wie einen nassen Sack aus dem Bett warfen. Die Pflegedienstleiterin wagte kurzerhand den Selbstversuch. Ein einziges Mal nur ließ sie den Gang zur Toilette aus. Das Ergebnis war ernüchternd. "Die Füllung klumpt bei der kleinsten Bewegung sofort zusammen, und die Haut bleibt feucht, weil die Saugfläche die Flüssigkeit nicht einschließt", erzählt sie nun aus eigener Erfahrung. Konsequenz: Die Haut wird wund. Und: "Gerade die Frauen trauen sich oft nicht mehr aus dem Zimmer, weil sie Angst haben vor Geruchsbildung und auslaufendem Urin", berichtet Michael Schmidt, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Wohlfahrtspflege (LAG). Von Mobilität im Alter könne da keine Rede mehr sein.

In solchen Fällen spricht Michael Stratmann von falscher Anwendung, räumt dennoch ein, dass beim Lieferanten im Zuge der Umstellung der eine oder andere Datenfehler aufgetreten sei. "Es ist aber auch klar, dass die neuen Hilfsmittel eine andere Farbkennung haben, die man in der Hektik der Eile schon mal verwechseln kann", sagt er und verspricht für die Zukunft mehr Produktschulungen. Er findet außerdem, dass manche Versicherten bisher überversorgt gewesen seien und jetzt mit dem Standard zurechtkommen müssten.

Für Martina kleine Bornhorst vom Caritasverband Bremen kommt das einer Beleidigung gleich. "Wir sind 24 Stunden am Bewohner dran und haben erfahrenes Pflegepersonal", sagt die Expertin der Altenpflege. Für sie ist es eine Tatsache, dass in der Praxis weniger Produkte zur Auswahl stünden und die Betroffenen im Alltag eingeschränkt seien. "Unterm Strich kostet die neue Regelung die Krankenkasse genauso viel wie die alte, weil wir statt einer teuren jetzt drei billige Windeln verbrauchen", argumentiert Martina kleine Bornhorst weiter. Im Vorfeld muss zudem mehr geliefert und hinterher mehr entsorgt werden. "Wo bleibt da die Ersparnis?", fragt auch Sylvia Lorenz, deren Keller schon aus allen Nähten platzt.

Kurioserweise hat die Bundesregierung die Gesetzesänderung mittlerweile zurückgenommen und aus der Ausschreibungspflicht eine freiwillige Angelegenheit gemacht. "Zu diesem Zeitpunkt liefen unsere Verhandlungen schon", sagt Michael Stratmann. Und der neue Vertrag ist auf zwei Jahre festgelegt. "Im Moment weiß keiner, ob wir danach das Recht haben, zum alten System zurückzukehren, weil es einen solchen Fall noch nicht gegeben hat", ergänzt er. Zudem habe die Regierung eine Studie in Auftrag gegeben, in der geprüft werden solle, in welchen Bereichen sich eine Ausschreibung lohne. "Wir müssen abwarten, wie sich das entwickelt." Stratmann gibt allen AOK-Versicherten die Garantie, mit dem neuen Lieferanten über Verbesserungen des Service-Angebots zu verhandeln.

Quelle: www.weser-kurier.de, 24.02.2009
« Letzte Änderung: 24. Februar 2009, 11:03 von admin » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 20. Januar 2009, 20:53 »

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SPAREN AUF KOSTEN DER PATIENTEN
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AOKs führen Monatspauschalen ein und gefährden die qualitativ hochwertige Versorgung von über 10.000 Inkontinenzpatienten

Berlin, 20. Januar 2009 – Um Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen, haben die AOKs Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt die Versorgung ihrer Versicherten mit medizinischen Hilfsmitteln ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren steht nun kurz vor dem Abschluss. Auf die über 10.000 betroffenen Inkontinenzpatienten der drei AOKs kommen gegebenenfalls einschneidende Veränderungen in ihrer Versorgung zu. Sollten die Zuschläge erteilt werden, ist eine Versorgung dieser Versicherten, die nach einem Unfall oder durch eine Erkrankung auf ableitende Inkontinenzartikel wie Katheter oder Urinalkondome angewiesen sind, durch ihren bisherigen Leistungserbringer nicht mehr möglich. Eventuell werden die Betroffenen auch nicht mehr mit ihren bisherigen, gewohnten Produkten versorgt. Die Versorgung und Betreuung ist künftig nur noch durch den Ausschreibungsgewinner möglich. Entweder die Betroffenen akzeptieren die Versorgung durch die neuen, exklusiven Vertragspartner der Kasse oder sie müssen ihre Hilfsmittelversorgung komplett aus eigener Tasche bezahlen.

Erschwerend für die Sicherstellung einer patientenorientierten Versorgung kommt hinzu, dass die genannten AOKs die Inkontinenzhilfsmittel auf Basis von monatlichen Versorgungspauschalen ausgeschrieben haben. Hier besteht die Gefahr für den Patienten, dass der Ausschreibungsgewinner Abstriche in der Qualität der Versorgung macht, um für den vereinbarten Preis zu versorgen. Dies zeichnet sich insbesondere ab, weil die AOKs nicht definiert haben, welche Leistungen Bestandteil der jeweiligen Pauschale sein sollen. Interpretationsspielräume in Bezug auf die Versorgungsqualität sind also vorprogrammiert.

„Bei der Ausschreibung der AOKs Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt kommt erschwerend hinzu, dass wesentliche Informationen über die betroffenen Versicherten in der Ausschreibung fehlten“, erläutert Klaus
Grunau, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Medizintechnologie e.V. „Allein die Angabe der Anzahl der Versicherten und der Versorgungsmonate reichen nicht aus, um eine korrekte bzw. realistische Kostenkalkulation für die Versorgung von Menschen, die auf ableitende Inkontinenzartikel angewiesen sind, durchzuführen. Der Hilfsmittelverbrauch ist in diesem Bereich sehr unterschiedlich. Parkinson-Patienten haben einen anderen Verbrauch und Beratungsbedarf als junge Querschnittgelähmte. Mit einer Pauschale kann hier nicht ordentlich versorgt werden.“

Dass Ausschreibungen generell der falsche Weg bei der Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln sind, davon ist Wolfram-Arnim Candidus, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V.
und Unterstützer des Aktionsbündnisses „meine Wahl!“ überzeugt: „Wenn der Preis das ausschlaggebende Kriterium für den Zuschlag ist und kein Wert mehr auf Qualität und Mitsprache gelegt wird, dann sind die Probleme vorprogrammiert. Aber es gibt Wege für Versicherte, dagegen anzukämpfen. Wir müssen die Krankenkassen davon überzeugen, nicht auszuschreiben, sondern den Weg der Vertragsverhandlung zu gehen und dabei eine optimale Servicequalität festlegen, die auch kontrolliert wird. Entscheiden sich die Kassen dennoch für die Ausschreibung, kann der Versicherte aktiv von seinen Rechten Gebrauch machen. Ein möglicher Weg ist der Wechsel zu einer Kasse, die mir die Wahl lässt und mir nicht den Versorger vorschreibt.“

Bereits im letzten Jahr haben tausende gesetzlich krankenversicherte Hilfsmittelnutzer bei Ausschreibungen anderer Krankenkassen Qualitätsverluste hinnehmen müssen. Teilweise führten Ausschreibungen für die Patienten zu nicht akzeptablen Versorgungssituationen und zu Produktumstellungen auf nicht hinreichende Hilfsmittel. Im Aktionsbündnis „meine Wahl!" haben sich seit Juni letzten Jahres bundesweit Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfevereinigungen, Hilfsmittelhersteller und Versorgungspartner wie Sanitätshäuser und Homecare-Unternehmen zusammengeschlossen, um das Recht auf freie Wahl des Versorgungspartners im Hilfsmittelbereich zu erhalten und eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und dem Stand der Technik entsprechende Versorgung mit Hilfsmitteln sicherzustellen. Insgesamt 80 Unternehmen und Organisationen (Stand: Januar 2009) unterstützen bereits die Arbeit und die Ziele des Bündnisses, darunter die Inkontinenz Selbsthilfe e.V., der Deutsche Rollstuhl-Sportverband e.V., die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e. V. und die Deutsche Parkinson Vereinigung e.V.

Quelle: www.buendnis-meine-wahl.de, Pressemitteilung vom
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« Antworten #3 am: 17. Januar 2009, 17:41 »

AOK: Neue Rahmenbedingungen für die Hilfsmittelversorgung durch Apotheken
 


Der mit dem Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. vereinbarte Rahmenvertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 2 SGB V ersetzt ab 01.02.2009 die bisherigen Regelungen des Arznei-Liefervertrags. Mit Abschluss des Rahmenvertrags wurde die Hilfsmittelversorgung durch Apotheken neu geregelt. Somit gelten künftig für die Hilfsmittelversorgung durch Apotheken die sonst üblichen Rahmenbedingungen für sonstige Hilfsmittelanbieter. Hierdurch ergeben sich Änderungen bezogen auf den Umfang der Lieferberechtigung, die Liefervoraussetzungen und die Vergütung.

Weitere Einzelheiten können dem Vertrag entnommen werden.

Quelle: http://www.aok-gesundheitspartner.de/nds/


« Letzte Änderung: 24. August 2009, 08:45 von Multihilde » Gespeichert
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« Antworten #2 am: 17. Januar 2009, 16:43 »

Schlechte Versorgung von Kassenpatienten bei Hilfsmitteln
,,Qualität spielt keine Rolle mehr", warnen Experten


Ob Rollstuhl, Gehhilfen, orthopädische Schuhe, Windeln für Inkontinente oder Beatmungsgeräte, die Qualität der Hilfsmittel für Kassenpatienten werde immer schlechter, beklagen Patientenvertreter, Pflegeverbände und Mediziner im ZDF-Magazin ,,Frontal 21". Behinderte und Pflegebedürftige leiden unter minderwertigen Billig-Produkten, die ihnen von
den Krankenkassen aufgezwungen werden.

[Video ansehen >>]

Kritiker machen dafür das sogenannte ,,Wettbewerbsstärkungsgesetz" (GKV-WSG), das seit dem 1. April 2007 in Kraft ist, verantwortlich. Es schreibt den Gesetzlichen Krankenkassen Wirtschaftlichkeit vor, sie sollen auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung nach dem jeweils billigsten Anbieter suchen. Doch Qualitätsstandards bleiben dabei gänzlich
unberücksichtigt, kritisiert Wolfram-Armin Candidus, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP). So produzieren Hersteller bereits Produkt-Linien ausschließlich für Kassenpatienten.
Dazu gehören zum Beispiel Billigwindeln der SCA Hygiene Product GmbH, die im Handel ansonsten nicht angeboten werden. ,,Für die
Krankenkassen zählt nur noch der niedrigste Preis, Qualität in der Hilfsmittelversorgung spielt überhaupt keine Rolle mehr", so Candidus gegenüber Frontal 21.

Das verursache bei vielen Patienten teure Folgeerkrankungen, warnen Mediziner. ,,Die immer schlechtere Qualität bei Inkontinenz-Produkten führt bereits zu Infektionen, Pilzerkrankungen bis hin zum Druckgeschwüren bei diesen Patienten", sagt Professor Klaus-Peter Jünemann, Vorsitzender Deutsche Kontinenzgesellschaft, und fügt hinzu: ,,Dadurch wird es auf jeden Fall teurer werden für die Krankenkassen."

Für Ärzte der Berliner Charité ist es unverantwortlich, dass selbst bei Hilfsmitteln wie Beatmungsgeräten nur noch die billigsten Anbieter zum Zuge kommen. ,,Wir sehen tatsächlich die Qualität unserer medizinischen Tätigkeit in Gefahr", sagt der Schlafmediziner Ingo Fietse. ,,Wir haben erste Erfahrungen aus Sachsen, wo die Ausschreibung schon getätigt wurde. Patienten bekommen das Gerät zum Teil mit der Post zugeschickt, das geht überhaupt nicht", berichtet Fietse.

Dazu kommen Lieferengpässe, denn die Billig-Anbieter sind häufig gar nicht in der Lage, die Vielzahl der Bedürftigen zeitgerecht zu versorgen. So musste ein AOK-Versicherter in Niedersachsen zwei Wochen auf seinen Rollstuhl verzichten, weil kein Ersatz zur Verfügung gestellt werden konnte. Einer Patientin mit künstlichem Darmausgang sei empfohlen worden, den Beutel auszustreichen, damit er länger nutzbar ist, klagt die Patientenvertreterin Petra Mathiske vom Behindertenforum Osnabrück.

Quelle: http://frontal21.zdf.de - PRESSEMITTEILUNG zur Sendung am 18.11.2008, 21.00 Uhr im ZDF
« Letzte Änderung: 24. Februar 2009, 11:33 von admin » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 16. Dezember 2008, 13:43 »



Das Aktionsbündnis „meine Wahl!“ blickt auf einen sechsmonatigen Einsatz für die Wahlfreiheit zurück und zieht positive Bilanz

Über 5.000 Einzelpersonen und 80 Organisationen und Unternehmen setzen sich bereits für die Mitsprache bei der medizinischen Hilfsmittelversorgung ein und aktivieren Patienten und Versicherte im Einsatz für ihre Rechte. Vorträge, Diskussionsrunden mit Vertretern der Selbsthilfe, Krankenkassen, Leistungserbringern und Politikern sowie persönliche Gespräche gehören zur täglichen Arbeit des Aktionsbüros in Berlin. Und die Politik hat reagiert und am GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz nachgebessert.

„Die Ausschreibungen sind aber nicht vom Tisch. Nach wie vor können Krankenkassen die Hilfsmittelversorgung von Menschen, die beispielsweise Rollstuhl, Gehilfe oder Windel brauchen, an einen exklusiven Versorgungspartner vergeben. Der Patient hat dann keine Wahl mehr und kann nicht mitbestimmen wer ihn wie versorgt“, erklärt Hannelore Brenner, zweifache Goldmedaillengewinnerin im Dressurreiten bei den Paralympics 2008. „Wir müssen weiterkämpfen und den Menschen die Augen öffnen. Viele wissen noch immer nicht, was auf sie zukommen kann.“

Mit dem Beginn des Wahlkampfjahres und der Einführung des Gesundheitsfonds ab 1. Januar 2009 startet auch das Bündnis „meine Wahl!“ mit neuen Aktionen durch. Dabei stehen die Wahlrechte von Versicherten und Patienten im Mittelpunkt: „Wir müssen die Menschen befähigen, ihre Rechte gegenüber ihrer Krankenkasse und der Politik geltend zu machen“, erläutert Hartwig Eisel von der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V. und Mitstreiter im Aktionsbündnis „meine Wahl!“.

„Versicherte können sich bewusst für eine Kasse entscheiden, die ihnen Service und Qualität bietet. Dazu gehört, wie viel Wahlfreiheit die Krankenkasse ihnen bei der Hilfsmittelversorgung, wie viel Entscheidungsmöglichkeit sie bei der Wahl des vertrauten Hilfsmittellieferanten lässt. Bei Unzufriedenheit und schlechter Versorgung durch Ausschreibungen können die Versicherten die Krankenkasse wechseln, und von dieser Möglichkeit sollten sie gezielt und besonnen Gebrauch machen.“

Im Aktionsbündnis „meine Wahl!" haben sich im Juni bundesweit Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfevereinigungen, Hilfsmittelhersteller und Versorgungspartner wie Sanitätshäuser und Homecare-Unternehmen zusammengeschlossen, um das Recht auf freie Wahl des Versorgungspartners im Hilfsmittelbereich zu erhalten und eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und dem Stand der Technik entsprechende Versorgung mit Hilfsmitteln sicherzustellen. Insgesamt 80 Unternehmen und Organisationen (Stand: 9. Dezember 2008) unterstützen bereits die Arbeit und die Ziele des Bündnisses, darunter die Inkontinenz Selbsthilfe e.V., der Deutsche Rollstuhl-Sportverband e.V., die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e. V. und die Deutsche Parkinson Vereinigung e.V.

Quelle: www.buendnis-meine-wahl.de, Pressemitteilung vom 09.12.2008
« Letzte Änderung: 24. Februar 2009, 10:47 von admin » Gespeichert

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« am: 03. April 2008, 00:35 »

Die „Big Bang Reform“ im Hilfsmittel- und HomeCare-Markt versinkt nach nur einem Jahr im Dickicht der Gerichte und Vergabekammern
 
Fürth, den 1. April 2008  

Vor genau einem Jahr hat sich die Einführung von Wettbewerb im Hilfsmittel- und HomeCare-Markt angekündigt. Umgehend erhielt das Wettbewerbsstärkungsgesetz das Beiwort ruinös, obwohl eigentlich allen klar war, dass das Aufbrechen des verkrusteten Gewuchers dieses Teils des Gesundheitswesens dringend nötig ist. 
 
Ob Bekanntmachungsverträge oder öffentliche Ausschreibungen - Krankenkassen und Leistungserbringer können nach einem Jahr immer noch nicht definieren, was eigentlich vertraglich verhandelt oder vereinbart werden soll. 
 
Die heterogenen und diffusen Auffassungen über  Preise und Dienstleistungen, die sowohl für HomeCare Leistungen als auch für Hilfsmittel gültig sind, machen deutlich, dass es bis heute nicht gelungen ist, ein tragfähiges und allgemein akzeptiertes Leistungs- und Qualitätsniveau für den Hilfsmittel- und HomeCare-Markt zu schaffen. 
 
Ein marktwirtschaftliches System, ein Wettbewerb der Ideen, Konzepte, Dienstleistungen und Produkte setzt voraus, dass sich jeder Marktteilnehmer mit den gleichen Rechten und Pflichten des Rechtsstaats daran beteiligen kann und will.
 
Der derzeitige Ansatz zur Kostendämpfung im Hilfsmittel- und HomeCare-Markt beschränkt sich im Grundsatz jedoch darauf, den Krankenkassen einen stärkeren individuellen Handlungsspielraum gegenüber ihren Leistungserbringern zu gewähren. Allerdings werden in diesem Fall die zu erwartenden Einsparungen gerade nicht mit Hilfe eines funktionierenden Wettbewerbs erbracht, sondern durch eine Bündelung der Nachfrage. 
 
Es ist zu erwarten, dass im Zuge der Einführung des Gesundheitsfonds die Krankenkassen entgegen der Zielsetzung der Reform nicht verstärkt individuell, sondern gemeinsam handeln werden und damit der Wettbewerb zusätzlich geschwächt wird oder gar nicht erst stattfindet.
 
Zur Zeit wird nur von Vergabekammern und Sozialgerichten in mühsamen Verfahren gefordert,  Leistungs- und Qualitätsmerkmale sowohl auf Produkt- als auch auf Dienstleistungsebene zu definieren. 

Das Landessozialgericht in Stuttgart hat erst kürzlich für den Arzneimittelbereich gefordert, dass Krankenkassen die Leistungen so erschöpfend  beschreiben müssen, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen und  die Angebote miteinander verglichen werden können. Wenn dieses Urteil auf den Hilfsmittelmarkt übertragen wird, steht das System vor dem Kollaps.
 
Basis für Vertragsverhandlungen bildet bisher das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen. Das Hilfsmittelverzeichnis ist eine gute Leitlinie für die Versorgung, jedoch ist ihre einseitige Bevorzugung bei Ausschreibungen und Vertragsverhandlungen unbrauchbar. 

Das Hilfsmittelverzeichnis orientiert sich allein an technischen Kriterien, befasst sich nicht mit der Dienstleistung und wird zur Zeit überarbeitet. 
 
Hier wären Krankenkassen und Hersteller sowie  Leistungserbringer aufgefordert, gemeinsam entsprechende Kriterien zu entwickeln und zu verankern. Eine umgehend einberufene konzertierte Aktion der Marktteilnehmer ist die einzig logische Konsequenz aus der augenblicklichen Situation.
 
Neben den technischen Definitionen des Hilfsmittelverzeichnisses müssen die Versorgungsqualität in der Dienstleistung definiert und die Prozesse der Versorgung beschrieben werden. Hersteller, drei Krankenkassen und Leistungserbringer leisten bisher im Qualitätsverbund Hilfsmittel e.V.
wertvolle Vorarbeit. Diese Initiative muss jedoch bundesweit einheitlich seinen Niederschlag in einem Dienstleistungskatalog mit Definitionen von Minimal- und Maximalstandards finden.
 
„Eine Aufgabe, die relativ unproblematisch vollendet werden könnte, wenn die seit Jahren etablierten Qualitätsmanagement Systeme bei den Leistungserbringern die Normanforderungen erfüllen würden“, betont Thomas Bade, geschäftsführender Gesellschafter der Fürther Unternehmensberatung.
 
Im Markt für Hilfsmittel und HomeCare ist die Finanzknappheit eigentlich ein Verbündeter der Qualitätssicherung. Dies haben jedoch weder Krankenkassen noch Leistungserbringer begriffen. 

Seit Jahren prüfen Zertifizierungsunternehmen die Branche nach international anerkannten Normen; die Prozess- und Ergebnisqualität der Versorgung am Patienten wird dabei jedoch nicht begutachtet. 
 
„Es ist heute nach wie vor wichtiger, dass der Drehmomentschlüssel kalibriert und der Feuerlöscher im Unternehmen geprüft ist“, beanstandet Thomas Bade die Auditierung bei den Normenreihen EN ISO 9001 oder 13485.
 
Durch ein Audit nachzuweisen, dass die Prozess- und Ergebnisqualität der vertraglichen Leistung stimmt, wird in Deutschland bisher weder von  den Zertifizierungsunternehmen noch von den Krankenkassen gefordert.

 
Es wäre wünschenswert, wenn der Qualitätsverbund Hilfsmittel e.V. in Berlin seine Arbeit umgehend mit allen Krankenkassen abstimmt, um somit eine bundesweit einheitliche Definition der Leistungs- und Qualitätsniveaus für Vertragsverhandlungen zu erarbeiten. 

Salenus hat bisher bei acht Bekanntmachungsverträgen der Krankenkassen detaillierte Vertragsangebote eingereicht, die sowohl Leistungsmessung, Leistungsbeurteilung als auch Leistungsrückmeldung abbilden, evidenzbasierte Managementtechniken einsetzen und die
Preisfindung über das Versorgungsergebnis steuern (PAY-FOR-PERFOMANCE). 
 
Bis heute hat nur eine Krankenkasse direkt Gespräche mit Salenus aufgenommen, um über Inhalte und Bestandteile zu reden. 
 
„Wir haben den Eindruck, dass die Krankenkassen gar nicht begreifen, was von uns eingereicht wurde oder aber, dass der Arbeitsaufwand zu hoch ist, sich mit dem Thema detailliert zu befassen“, kritisiert Thomas Bade die Haltung der Krankenkassen. 
 
In den Hilfsmittelabteilungen der Krankenkassen sitzen nach wie vor zu viele Leute die ihre Arbeit gemäß dem Sprichwort „Für einen Hammer sieht alles wie ein Nagel aus“ machen. 
 
Durch Unkenntnis beim Vergabe- und Vertragsrecht, von innovativen Managementtechniken sowie von der Wettbewerbstheorie sind sowohl der einzelne Leistungserbringer als auch die Hilfsmittelabteilungen der Krankenkasse mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz überfordert. 
 
Monopolistische Anbietervertretungen und zentralisierte Verhandlungen kennzeichnen daher nach wie vor den Markt. 
 
Solange Gesetzgeber und Sozialgerichte die Kassen und Leistungserbringer zur Bildung von Verbändekartellen und zum Abschluss von Kollektivverträgen durch Ausschluss wesentlicher Teile des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auffordern, findet auf dem Leistungsmarkt kein Wettbewerb um kassen- und versorgerindividuelle Leistungsverträge statt. 
 
Auf Grund der nach wie vor schwachen Deregulierungseffekte des Wettbewerbsstärkungsgesetzes und einem Marktversagen durch schlechtes Management verfolgen viele etablierte Unternehmen und Krankenkassen eine Strategie des Abwartens und Hoffens, anstatt sich aktiv mit neuen Strategien auf diese Herausforderungen vorausschauend einzustellen. 
 
Alle Marktteilnehmer, einschließlich der Krankenkassen, haben die professionelle Verantwortung mit neuen Entwicklungen im Vertragswesen, im Versorgungsmanagement und in der wissenschaftlichen Literatur, welche die Fundamente für ihre Tätigkeit bilden, Schritt zu halten.
 
Quelle: www.salenus.de - Pressemitteilung vom 01.04.208



Presse-Mitteilungen sind bei salenus.de zu finden:

- Salenus fordert konzertierte Aktion für den Hilfsmittelmarkt
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- Die Fehler der Gesundheitsreform werden immer deutlicher !
Patienten, Krankenhäuser und Ärzte spüren in den nächsten Monaten regional, was ab Januar 2009 bundesweit Wirklichkeit wird.

- Wettbewerb muss sein, aber sinnvoller verwirklicht werden
Hilfsmittelversorgung im Spannungsfeld zwischen Patientenpartizipation, Selbstbestimmung und Teilhabe
« Letzte Änderung: 03. April 2008, 10:37 von admin » Gespeichert

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