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Autor Thema: Bürokratieabbau in der Pflege  (Gelesen 8080 mal)
Multihilde
Gast
« Antworten #4 am: 23. Januar 2007, 12:58 »

Gemeinsamen Empfehlungen

http://www.ms.niedersachsen.de/master/C798175_N6512405_L20_D0_I674.html

Am 15.11.2006 hat es einen Beschluß des Landespflegeausschusses gegeben, der als pdf-Scan auf der o. a. Site des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit  eingestellt ist;vgl. auch 2Bildschirmschnappschüsse unten. Dort sind auch die dazu gehörenden Unterlagen zu finden.

Danach ist ab 01.04.2007 ganz Niedersachsen Modellprojekt, oder verstehe ich das falsch? Die Pflegeeinrichtungen sind aufgefordert, durch Anregungen und Vorschläge zu unterstützen und weiterzuentwickeln.

Letzter Absatz der pdf

Zitat
Der Landespflegeausschuss legt allen stationären Pflegeeinrichtungen nahe, sich an dem neuen Prüfverfahren konstruktiv zu beteiligen. Alle Beteiligten - einschließlich der Pflegeeinrichtungen - haben jederzeit die Möglicht, die Praxistauglichkeit des vereinfachten Prüfverfahrens durch Anregungen und Vorschläge zu unterstützen und weiterzuentwickeln.


* 151106.jpg (23.06 KB, 226x556 - angeschaut 934 Mal.)

* top5_151106.jpg (50.09 KB, 543x642 - angeschaut 972 Mal.)
« Letzte Änderung: 23. Januar 2007, 14:59 von Hilde A. » Gespeichert
Multihilde
Gast
« Antworten #3 am: 10. Oktober 2006, 09:10 »

Fundstelle für nähere Einzelheiten

Auf

http://www.ms.niedersachsen.de/master/C27410016_L20_D0_I674.html

steht jetzt auch die Presseerklärung

und die

Gemeinsamen Empfehlungen
des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit,
- der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens,
- der Verbände der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen sowie
- des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Niedersachsen
zur Zusammenarbeit des Medizinischen Dienstes und der Heimaufsichtsbehörden
im Rahmen von Prüfungen nach dem 11. Kapitel des
Elften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XI) / §§ 15 und 20 des
Heimgesetzes (HeimG) in Niedersachsen


können  dort ebenfalls unter

http://www.ms.niedersachsen.de/servlets/download?C=27408989&L=20

runtergeladen werden (10 Seiten als pdf)

Quelle: Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
« Letzte Änderung: 10. Oktober 2006, 14:02 von Hilde A. » Gespeichert
admin
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« Antworten #2 am: 09. Oktober 2006, 09:54 »

Nach dieser Meldung verstehe ich es so, daß Heimaufsicht und MDKs gemeinsam die Heimbegehungen und terminlich aufeinander abgestimmt unternehmen wollen. Wenn man die Details der Meldung liest, bekomme ich Bedenken, wie das zusammen gehen soll:

Niedersachsen:

= 1.530 Heime - 2003 lt. Nds. Pflegebericht 2005
(Recherche: http://www.niedersachsen.de/master/C20574599_L20_D0_I674_h1.html)

= 53 kommunale Heimaufsichtsbehörden

= 7 Prüfteams des Medizinischen Dienstes

Ob das klappt ... ?


Anmerkung: Anzahl der Heime korrigiert am 10.10.2006 - rl
« Letzte Änderung: 12. Oktober 2006, 00:11 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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Multihilde
Gast
« Antworten #1 am: 09. Oktober 2006, 09:29 »

http://www.welt.de/data/2006/10/09/1064538.html

Bürokratieabbau
Pflegeheime sollen entlastet werden

 
Die Einrichtungen in Niedersachsen sollen künftig von bürokratischen Aufgaben entlastet werden.
Hannover - Die Prüfbesuche durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen sowie der kommunalen Aufsichtsbehörden sollen besser aufeinander abgestimmt, Doppelprüfungen vermieden werden. Ein neues Prüfverfahren startete Anfang Oktober modellhaft in fünf Kommunen. "Das ist ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau in der Pflege und eine große Entlastung für die Pflegekräfte", sagte Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) am Samstag der Nachrichtenagentur dpa.

Das Sozialministerium hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen sowie der Medizinischen Dienste eine entsprechende Empfehlung erarbeitet. Darin geht es um die Zusammenarbeit zwischen Medizinischen Diensten und kommunalen Aufsichtsbehörden bei den Prüfungen von Pflegeheimen. Bei diesen Prüfungen wird etwa untersucht, ob gewisse Standards eingehalten werden.

Das neue Prüfverfahren wird seit Anfang Oktober in Verden, Rotenburg/Wümme, Peine, der Region Hannover sowie der Stadt Hannover erprobt. Die Pflegeheime sollen danach von prüfungsbedingten Einschränkungen des Tagesablaufs entlastet werden, ohne die Qualität der Pflege zu vernachlässigen.

Der Medizinische Dienst verfügt über sieben Prüfteams, zudem gibt es 53 kommunale Heimaufsichtsbehörden. Die rechtliche Eigenständigkeit des Medizinischen Dienstes sowie der kommunalen Aufsichtsbehörden sollen unberührt bleiben.

Quelle: Die Welt
« Letzte Änderung: 09. Oktober 2006, 13:58 von Hilde A. » Gespeichert
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« am: 24. Januar 2006, 02:10 »

In der Mitteilung des Bremer Senats (Drucksache 16/787 vom 25.10.2005) wird das Thema "Bürokratieabbau in der Pflege" aufgegriffen.

In den Januar-Sitzungen des Vorjahres wurde der Senat von der Bürgerschaft aufgefordert, zum Bürokratieabbau in der Pflege, zu entwickeln und vorzuschlagen. Der Senat veranlaßte die senatorischen Dienststellen sich der Sache anzunehmen. Im September 2005 wurde ein entsprechender Bericht von der zuständigen Deputation zur Kenntnis genommen.

Über die Mitbestimmungserfahrungen durch Heimbeiräte/Heimfürsprecher
wird ebenfalls berichtet.

Zitat Punkt 4:
"Bericht zu den Erfahrungen der Mitwirkungspraxis in Heimbeiräten und anderen Beteiligungsgremien
Die Heimaufsicht Bremen konnte mit Unterstützung der Bremer Seniorenvertretung eine Gruppe von Ehrenamtlichen aufbauen, die sich in der Unterstützung von Heimbewohnern bei ihrer Interessenvertretung engagiert. Die Gruppe besteht seit November 2002. Sie wurde im Februar 2003 in einer zweitägigen Fortbildungsveranstaltung unter Beteiligung verschiedener Fachleute qualifiziert und wird in regelmäßigen Treffen von der Heimaufsicht fachlich begleitet und weitergebildet.

Die Mitglieder dieser Gruppe können eingesetzt werden als Heimfürsprecher, als Unterstützer von noch eigenständig tätigen Heimbeiräten und können gegebenenfalls auch als externe Mitglieder in den Heimbeirat gewählt werden. In 2003 hat die Heimaufsicht für diese Gruppe einen Leitfaden erarbeitet, an dem sie sich in ihrer Tätigkeit orientieren können.

Die ersten Treffen fanden in den Räumen der Sozialbehörde statt, später war die Gruppe zu Gast in den Räumen des Diakonischen Werkes in der Blumenthalstraße. Seit Anfang 2005 finden die Treffen auch in verschiedenen Heimen statt, dabei lernt die Gruppe auch verschiedene Betreuungskonzepte kennen. Zwischen den Treffen mit dem moderierten Erfahrungsaustausch finden Informationsveranstaltungen
statt zu Themen wie

• Betreuungsrecht, Fixierungen,
• Personalschlüssel, Pflegesätze,
• heimrechtliche Veränderungen,
• Qualifikation, Leihkräfte,
• Regelleistung/Zusatzleistung,
• Aspekte der Demenzerkrankung.

Zurzeit wird die Öffentlichkeitsarbeit wieder verstärkt, um neue Mitglieder für die Gruppe zu werben. Mit dieser Unterstützung konnte die Zahl der Heimbeiräte deutlich erhöht und auch da Heimfürsprecher eingesetzt werden, wo das bisher nicht möglich war.

Der Aufbau und die Betreuung dieser Gruppe erfolgte bisher mit wenig externer Unterstützung und im Vergleich zu anderen Bundesländern extrem kostengünstig.

Die Tätigkeit der Heimbeiräte und der Heimfürsprecher wird nicht als Bürokratisierung angesehen, sondern als Beitrag zu einer guten Kooperation aller Gruppen in den Einrichtungen."

Der genaue Wortlaut der Mitteilung des Senats finden Sie hier (bitte anklicken).
Bürokratieabbau in der Pflege
Mitteilung des Senats vom 25. Oktober 2005
(Drucksache 16/787)
« Letzte Änderung: 10. Oktober 2006, 14:34 von admin » Gespeichert

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