Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
28. März 2024, 16:25
Übersicht Hilfe Suche Kalender Einloggen Registrieren
News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

+  Heimmitwirkung.de - Alles über Heimmitwirkung, Heim, Heimbewohner, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Pflege
|-+  Infos + Meinungsaustausch (Forum)
| |-+  Information & Recht
| | |-+  Recht
| | | |-+  Pflegegesetze & Pflegerecht
| | | | |-+  MDS: Pflege-Weiterentwicklungsgesetz bringt Bewegung in die Debatte.....
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
Seiten: [1] Nach unten Drucken
Autor Thema: MDS: Pflege-Weiterentwicklungsgesetz bringt Bewegung in die Debatte.....  (Gelesen 5344 mal)
Multihilde
Multiplikator
Hero Member
***
Beiträge: 515


Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« am: 06. März 2008, 19:31 »

Künftig soll der Medizinische Dienst (MDK) Pflegeeinrichtungen häufiger prüfen: Zunächst mindestens alle drei Jahre, nach einer Übergangsfrist jährlich. Darauf haben sich die Koalitionsfraktionen in der vergangenen Woche geeinigt. Außerdem sieht das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vor, dass die Leistungen der Pflegeeinrichtungen und ihre Qualität veröffentlicht werden. Grundlage sind die MDK-Qualitätsprüfungen. "Wir begrüßen die geplanten Regelungen zur Qualitätsverbesserung und Transparenz. Sie werden dazu beitragen, die Situation vieler Pflegebedürftiger zu verbessern", erklärte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS), am 4. März in Berlin. "Dies ist ein deutliches Signal an die Pflegeeinrichtungen und alle Beteiligten, ihr Bemühen um die Verbesserung der Qualität zu intensivieren."

Auf der Veranstaltung "Verbraucher stärken – Transparenz und Benchmarking in der Pflege" stellte der Medizinische Dienst seine Vorstellungen zur Veröffentlichung der MDK-Prüfergebnisse vor. "Wir sind überzeugt, dass die MDK-Qualitätsprüfungen eine geeignete Grundlage sind, um das Pflegegeschehen transparenter zu machen und die Verbraucher über wesentliche Aspekte von Pflegequalität zu informieren", betonte Pick. Es sei die Stärke der MDK-Prüfungen, dass die Ergebnisqualität direkt – anhand der Untersuchung von zehn Prozent der Pflegebedürftigen einer Einrichtung – erhoben würde. Nach Einschätzung des MDS wird die Veröffentlichung von Prüfergebnissen auch einen stärkeren Qualitätswettbewerb zwischen den Einrichtungen in Gang setzen.

K.-Dieter Voß, Vorstandsmitglied des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen, begrüßte ebenfalls die geplanten Neuregelungen zur Transparenz. Zuständig für die Veröffentlichung – so sieht es der Gesetzentwurf vor – sind die Landesverbände der Pflegekassen. Die Kriterien der Veröffentlichung werden unter Verhandlungsführung des Spitzenverbandes Bund vereinbart. „Die Informationsbasis der Versicherten als Verbraucher wird nachhaltig gestärkt und der Wettbewerb unter den Pflegeeinrichtungen wird gefördert", sagte Voß. Er wies darauf hin, dass die vorgesehenen Änderungen auch Grundlage für künftige Betriebsvergleiche und Benchmarking-Prozesse sein könnten.

MDK setzt auf Ergebnis- und Prozessqualität

Der Schwerpunkt der MDK-Überlegungen liegt auf der Ergebnis- und Prozessqualität. Die Informationen werden laienverständlich und übersichtlich aufbereitet; die Prüfergebnisse können mit geringem Aufwand aus den Prüfberichten des MDK entnommen werden.

Ähnlich wie andere Veröffentlichungen von Test-Ergebnissen sieht das Konzept eine gestufte Information vor: Eine Gesamtbewertung bietet eine übersichtliche und schnelle Orientierung für den Nutzer, darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, relevante Detailinformationen zur Qualität der Einrichtung einzusehen. Dies sind etwa Informationen zur Pflegeeinrichtung, zur pflegerischen Versorgungsqualität oder zur Zufriedenheit der Pflegebedürftigen z.B. mit den Mitarbeitern, dem Tagesablauf und den Betreuungsangeboten.

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung führen im Auftrag der Pflegekassen Qualitätsprüfungen in stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten durch. Bundesweit prüfen die MDK bisher jährlich mehr als 4.000 Pflegeeinrichtungen, das entspricht einem Anteil von etwa 20 Prozent aller Pflegeeinrichtungen. Künftig wird die Zahl der Prüfungen noch einmal deutlich erhöht.

Quelle: Pressemitteilung vom 04.03.2008
http://www.mds-ev.de/index2.html
Gespeichert
Seiten: [1] Nach oben Drucken 
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:  


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.9 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
Seite erstellt in 0.023 Sekunden mit 23 Zugriffen.
Mit Nutzung dieser Internetseiten erkennt der Besucher unsere Nutzungsbedingungen (hier einsehbar) uneingeschränkt an.
Copyright © 2005-2020 Reinhard Leopold · Alle Rechte vorbehalten. ISSN 1868-243X

Print Friendly and PDF

MKPortal ©2003-2008 mkportal.it