Alle Bundesgesetze kostenlos im Internet (Gemeinschaftsprojekt des Bundesjustizministeriums und der juris GmbH). Es sind rund 5.000 Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes in der aktuell geltenden Fassung verfügbar. Wichtig: die hier abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesanzeiger.
Wenn Sie also aktuelle Gesetzestexte brauchen, werden Sie hier sicher fündig werden .
HEIMRECHT
Bisher war das Heimrecht ein Bundesrecht. Es regelte bundeseinheitlich alle Rechte und Pflichten, die für Anbieter und Nachfrager im Heimbereich relevant waren.
Die Regierungskoalition in Berlin hat im Rahmen der sogenannten "Föderalismusreform" entschieden, dass die Zuständigkeit für das Heimrecht den einzelnen Bundesländern übertragen wird. Diese Entscheidung zum Thema "Heimrecht" und ihre Auswirkungen stoßen bei Pflegeverbänden und Experten der Altenpflege auf Kritik.
Nun wird das Heimreicht zum Länderrecht. Welche konkreten Auswirkungen das haben wird, vermag heute noch niemand so konkret zu sagen. Die bisherigen bundeseinheitlichen Gesetze und Verordnungen können also künftig in den sechzehn Bundesländern völlig unterschiedlich sein!
LÄNDER - HEIMRECHT Die Entwicklungen bezüglich des neuen Heimrechts sind derzeit für den Laien kaum nachvollziehbar und unübersichtlich. Wir versuchen daher ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, indem wir neueste Meldungen zum aktuellen Stand der Entwicklungen der einzelnen Bundesländer sammeln und in unserem Forum-Bereich für Sie bereit stellen:
Natürlich erheben unsere Zusammenstellungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit - aber wir bemühen uns, "zeitnah" die uns vorliegenden Informationen bereit zu stellen.
Bundes - Heimvertragsrecht (neu) Bundes - Heimvertragsrecht - Hier finden Sie Informationen über das neue Heim-Vertragsrecht, das auch nach der Föderalismusreform als Grundlage für alle Bundesländer gilt. Die Zuständigkeit ist beim Bund geblieben.
BUNDES - HEIMRECHT (alt) Das Heimrecht wird bisher durch die folgenden Gesetze und Verordnungen geregelt:
• Das Heimgesetzregelt die Voraussetzungen und Bestimmungen zum Betrieb eines Heimes. Hierzu gehören insbesondere Alten-und Pflegeheime, Kurzzeitpflegeheime und auch Betreute Wohnanlagen, wenn diese bestimmte Inklusivleistungen vorsehen. Neben dem Heimgesetz sind eine Reihe von Verordnungen zu beachten:
• In der Heimmitwirkungsverordnung ist die Mitwirkung der Bewohner durch Heimbeiräte, Heimfürsprecher oder Ersatzgremien geregelt.
• In der Heimmindestbauverordnung sind die baulichen Mindestanforderungen für Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für behinderte Menschen geregelt.
• In der Heimsicherungsverordnung sind die Pflichten der Trägers einer Einrichtung, der Geld oder geldwerte Leistungen zum Zweck der Unterbringung eines Bewohners entgegennimmt, geregelt.