HEIMAUFSICHT

HEIM-AUFSICHT

Die Heimaufsicht ist für die Durchsetzung des Heimgesetzes (HeimG) zuständig. Das Hauptaugenmerk der Heimaufsicht liegt im Bereich der Beratung der Heimbewohner, deren Angehörige, der Heimträger und Beschäftigten in den Heimen.

Aufgaben und Ziele der Heimaufsicht:

  • Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner schützen
  • Selbständigkeit / Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner im Heim sicherstellen
  • Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Heimangelegenheiten gewährleisten
  • Einhaltung der Pflichten des Heimträgers gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern prüfen
  • Heimträger, Heimbewohner und Interessiertenin in allen Heimangelegenheiten informieren und beraten
  • Überwachung und Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben
  • jährliche Begehung aller Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für volljährige behinderte Menschen
  • Überprüfung und Bearbeitung von Beschwerden
  • Kooperative Zusammenarbeit mit Pflegekassen, Medizinischem Dienst und anderen Behörden
  • Anordnung von ordnungsrechtlichen Maßnahmen

Die Heimaufsichtsbehörden sind je nach Bundesländern sehr unterschiedlich organisiert. In der Regel sind sie bei Landesbehörden angesiedelt oder kommunalisiert.

Eine bundesweite Suche bietet "socialnet.de".  [Klicken Sie hier]



 

 
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