Die Heimaufsicht ist für die Durchsetzung des Heimgesetzes (HeimG) zuständig. Das Hauptaugenmerk der Heimaufsicht liegt im Bereich der Beratung der Heimbewohner, deren Angehörige, der Heimträger und Beschäftigten in den Heimen.
Aufgaben und Ziele der Heimaufsicht:
Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner schützen
Selbständigkeit / Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner im Heim sicherstellen
Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Heimangelegenheiten gewährleisten
Einhaltung der Pflichten des Heimträgers gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern prüfen
Heimträger, Heimbewohner und Interessiertenin in allen Heimangelegenheiten informieren und beraten
Überwachung und Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben
jährliche Begehung aller Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für volljährige behinderte Menschen
Überprüfung und Bearbeitung von Beschwerden
Kooperative Zusammenarbeit mit Pflegekassen, Medizinischem Dienst und anderen Behörden
Anordnung von ordnungsrechtlichen Maßnahmen
Die Heimaufsichtsbehörden sind je nach Bundesländern sehr unterschiedlich organisiert. In der Regel sind sie bei Landesbehörden angesiedelt oder kommunalisiert.