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WOHNEN & LEBEN

Alle Heime sollen den Bewohnerinnen und Bewohnern besondere Betreuung und umfassenden Schutz bieten. Ihre Rechte sind im Heimgesetz festgeschrieben.

Es sind drei Heimformen zu unterscheiden:

 

Eine Sonderform gibt es auch noch:



Weitere [Infos & Online-Literatur zum Thema "Wohnen im Alter"] finden Sie im Forum.

Alten-Wohnheime

In Altenwohnheimen haben Sie eine abgeschlossene Wohnung, ähnlich einer Mietwohnung. Es besteht die Möglichkeit den eigenen Haushalt quasi weiterzuführen. Wer möchte kann Verpflegung und Betreuung zusätzlich erhalten.


Altenwohnheime und "Betreutes Wohnen" weisen viele Gemeinsamkeiten auf. In einem wesentlichen Punkt unterscheiden sie sich allerdings: Alle Heimformen unterliegen dem Heimgesetz (im Unterschied zum Betreuten Wohnen).

 

Alten-Heime

Diese Heimform ist für ältere Menschen gedacht, die keinen eigenen Haushalt mehr führen wollen oder können, aber (noch) nicht pflegebedürftig oder bettlägerig sind.


Die Haushaltsführung und die Essensversorgung werden im Heim übernommen. Auch die pflegerische Betreuung wird in der Regel durch das Heim gewährleistet. Bei einer notwendigen Intensivpflege wird meist eine Verlegung in ein Pflegeheim oder auf die Pflegestation erforderlich.

 

Alten-Pflegeheime

Wer hier untergebracht ist, benötigt umfassende Betreuung und Versorgung. Aber nicht allein die Pflegebedürftigkeit steht im Mittelpunkt, sondern es gilt die verbliebenen Fähigkeiten zu fördern und eine wohnliche Atmosphäre als neues Zuhause zu schaffen.


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Betreutes Wohnen

"Eine verbindliche Definition für das Betreute Wohnen gibt es derzeit nicht. Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist daher rechtlich nicht geschützt.

Betreutes Wohnen unterliegt nicht den Bestimmungen des Heimgesetzes und damit auch nicht der staatlichen Aufsicht.

Voraussetzung ist aber, dass die Bewohner in Anlagen des Betreuten Wohnens in rechtlicher, wirtschaftlicher und tatsächlicher Hvinsicht einen eigenen Haushalt führen und sich selbstständig versorgen können. Sind sie dabei auf Fremdhilfe angewiesen, muss für jeden Bewohner die Möglichkeit der individuellen, zeitlich abgestuften, tatsächlichen und vertraglichen Wahlfreiheit bei der Inanspruchnahme der erforderlichen Dienstleistungen gewährleistet sein.

Dies bedeutet, dass die Bewohner des Betreuten Wohnens neben der Miete und den Mietnebenkosten nur die Dienstleistungen zu bezahlen haben, die sie auf Grund ihrer freien Entscheidung von dem jeweiligen Leistungsanbieter anfordern und erhalten.

Sind dagegen bereits für die Bereitstellung entsprechender Dienstleistungen auf Grund vertraglicher Regelung (z.B. Betreuungs-, Pflege-, Versorgungsvertrag) Vorhaltekosten zu
bezahlen, wird in aller Regel kein Betreutes Wohnen vorliegen, vielmehr wird es sich eher um eine Wohnanlage mit Heimcharakter handeln, die dem Heimgesetz und damit staatlicher Aufsicht unterfällt.

Zu beachten ist, dass auch nach dem neuen Heimgesetz, in Kraft getreten am 1.1.2002, Betreutes Wohnen unter bestimmten Voraussetzungen unter das Heimgesetz fällt. Dies ist der Fall, wenn die Mieter vertraglich verpflichtet sind, Verpflegung und weitergehende Betreuungsleistungen von bestimmten Anbietern anzunehmen (§1 Abs. 2 Heimgesetz).

Ob Einrichtungen des Betreuten Wohnen dem Heimgesetz unterliegen, richtet sich daher nicht nach der Bezeichnung, sondern nach den tatsächlichen Gegebenheiten, die im Einzelfall zu überprüfen sind."

(Zitat aus „Betreutes Wohnen“ - Eine Information der Heimaufsicht Rhein-Erft-Kreis)

 

Die Angebote unterscheiden sich z.T. erheblich von einander.

Meistens sind es altersgerechte Wohnungen, bei denen z.B. Flure und Türen breiter, ein rollstuhlgerechten Aufzug sowie keine Schwellen im Haus und in der Wohnung vorhanden sind. Zu der Miete wird in der Regel eine Betreuungspauschale erhoben. Darin können z.B. folgende Leistungen enthalten sein:

  • Rund-um-die-Uhr-Notrufdienst

  • Begleitung bei Behördengängen

  • Ausfüllen von Formularen

  • Aktivitätsangebote

  • persönliche Beratung

  • Organisation pflegerischer Versorgung

 

Bei Bedarf können weitere Betreuungs- und Pflegeleistungen hinzu bestellt werden, die dann extra bezahlt werden müssen:

  • Fahrdienste

  • Wohnungsreinigung

  • Warmer Mittagstisch im Hause

  • Wäschedienst

  • Hilfe und Pflege im Krankheitsfall


In welchem Maße und wie lange diese genutzt werden, entscheiden die Mieter nach Ihren Bedürfnissen und Ihrer individuellen Situation.

 

Weiterführende Informationen & Links

„Betreutes Wohnen“ und andere Wohnformen für Senioren
Versuch einer Definition und Bedeutung für die notarielle Praxis
Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern (MittBayNot, Ausgabe-Nr. 2/2002)



Betreute Wohngruppen

Auf der Suche nach zukunftsträchtigen Wohnformen für hilfe- und pflegebedürftige ältere Menschen rücken seit geraumer Zeit Wohnformen in den Blick, bei denen Hilfe- und Pflegebedürftige in kleinen Gruppen in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben und von Betreuungskräften unterstützt werden.

Sowohl bei älteren Menschen und deren Angehörigen als auch bei Akteuren der Altenhilfe stößt dieses Wohnkonzept auf wachsendes Interesse. Jedoch haben diese Wohnprojekte – vor allem wenn sie ambulant betreut werden – mit einer Fülle von Problemen bei der Umsetzung zu kämpfen. Hinzu kommt, dass wenig Erfahrungswissen über die Projektlandschaft vorliegt.

Eine Pilotstudie, welche im Rahmen des Projektes „Leben und Wohnen im Alter“ erstellt worden ist, leistet einen ersten Beitrag, um diese Informationslücken zu schließen. Ihre Ergebnisse werden als Band 4 und 5 der gleichnamigen Reihe veröffentlicht.

Band 5 „Betreute Wohngruppen: Fallbeispiele und Adressliste“ enthält eine ausführliche Darstellung von Beispielen aus den Fallstudien und bietet dem interessierten Leser eine Fülle von Einzelinformationen über den Wohn- und Lebensalltag in vier untersuchten betreuten Wohngemeinschaften:

Leben und Wohnen im Alter, Band 5. [Link zur KDA-Seite]

Betreute Wohngruppen:
Fallbeispiele und Adressliste

Bertelsmann Stiftung / Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.)
Ursula Kremer-Preiß/ Renate Narten
Gütersloh/Köln 2004, Format 16,4 x 23,7 cm, ISBN-Nr.: 3-93 52 99-62-1

Die enthaltene Adressenliste (Mai 2004) wurde freundlicherweise vom KDA zur Veröffentlichung auf diesen Seiten freigegeben. Sie können sie als Auszug hier herunterladen.

 

 
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