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Medikamente ohne Zuzahlung

Sie kennen das: Seit 2004 müssen Versicherte in der Regel 10 % des Apothekenpreises, mindestens jedoch 5.- Euro, höchstens 10.- Euro pro rezeptpflichtiges Medikament zahlen. Seit Juli und November 2006 wurde per Gesetz nachgebessert. Nun hat sich das erneut verändert:

Mehr Zuzahlungen für Arzneimittel und neue Rabattverträge

Berlin, 02. Juli 2012 - Millionen Patienten müssen sich auf häufigere Zuzahlungen und neue Rabattarzneimittel einstellen, wenn sie Rezepte in ihrer Apotheke einlösen. Für die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen gilt die Absenkung so genannter Festbeträge und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen. Im Gegensatz dazu sorgen neue Rabattverträge nur bei den Versicherten der jeweils betroffenen Kassen für eine Umstellung ihrer Medikation. In ihrer Apotheke können sich alle Patienten schnell und direkt informieren. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin.

„Die Patienten müssen mehr Zuzahlungen leisten und die Apotheken müssen das Geld wieder an die Krankenkassen abführen“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Neben der Bürokratie kommt bei den Rabattarzneimitteln noch hinzu, dass viele Patienten immer wieder umgestellt werden müssen. Nur mit viel persönlichem Engagement und pharmazeutischer Kompetenz gelingt es in der Apotheke, die Verunsicherung der Patienten zu beheben. Die Patienteninteressen müssen, wie etwa bei der Lieferfähigkeit, absolute Priorität vor den Sparbemühungen der Kassen haben.“

Der Anteil der zuzahlungsfreien Arzneimittel, deren Preis mindestens 30 Prozent unter dem so genannten Festbetrag liegt, ist zum 1. Juli auf 12,9 Prozent gesunken (4.215 von 32.579 Arzneimitteln). Vor einem Monat hatte der Zuzahlungsbefreiungsanteil noch bei 17,6 Prozent gelegen, vor einem Jahr sogar noch bei 18,5 Prozent. Die jeweils aktuelle Zuzahlungsbefreiungsliste ist auf www.aponet.de zu finden. Zum 1. Juli hatten die Kassen auch die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für 12 der 13 abgesenkten Festbeträge angepasst, darunter für Blutdrucksenker, Herzpräparate und Magenmittel. Laut GKV-Spitzenverband wollen die Kassen dadurch 260 Mio. Euro pro Jahr sparen.

Für die 1,8 Mio. Versicherten der KKH Allianz gelten seit 1. Juli neue Rabattverträge für mehr als 60 Wirkstoffe. Für die 800.000 Versicherten der Deutschen BKK wurden nach eigenen Angaben 136 Wirkstoffe als Rabattarzneimittel zum 1. Juli ausgeschrieben. Die Barmer GEK mit ihren 8,6 Mio. Versicherten folgt mit Rabattverträgen für mehr als 60 Wirkstoffe, die zum 1. August in Kraft treten. In der Apotheke können sich die Patienten über pharmazeutische Fragen bei notwendigen Umstellungen informieren.

Quelle: http://www.abda.de

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Fragen Sie einfach Ihren Arzt beim nächsten Besuch nach einem zuzahlungsbefreiten Medikament. Sollte er die aktuelle Liste der "befreiten" Arzneien nicht kennen, reicht die Angabe des Wirkstoffes auf dem Rezept – der Apotheker erledigt den Rest.

Sie können sich auch z.B. im Internet bequem und einfach informieren, für welche Medikamente Sie keine Zuzahlung leisten brauchen: http://www.gkv.info/.

Weitere Informationen finden Sie bei "ifap Service-Institut für Ärzte und Apotheker", einer der führenden Anbieter von Arzneimitteldatenbanken für niedergelassene Ärzte und Kliniken in Deutschland. Falls Sie sich selber über Arzneimittel informieren möchten, dann werden Sie hier sicher fündig. Die Online-Arzneimitteldatenbank ifapamico® informiert Sie über alle apothekenüblichen Arzneimittel. http://www.ifap.de/webloesungen/amico/

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